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Mandantenbrief - Stb-langbein.de

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Steuerberatungskanzlei Klaus D. Langbein März 2009<br />

Wirtschaft, Wettbewerb &<br />

Han<strong>de</strong>l<br />

«Anwaltszertifizierung»:<br />

Werbung wettbewerbswidrig<br />

«Zertifiziert im (z.B. Arbeitsrecht)».<br />

Im vorliegen<strong>de</strong>n Fall seien aber die<br />

Prüfungsbedingungen, die Rechtsanwälte für <strong>de</strong>n<br />

Erwerb <strong>de</strong>s Zertifikats erfüllen müssten, allein von <strong>de</strong>n<br />

Beklagten unter fachlicher Beteiligung von<br />

Hochschullehrern nach eigenem Gutdünken aufgestellt<br />

wor<strong>de</strong>n. Dies offenbare das erteilte Zertifikat jedoch<br />

nicht, rügt das LG Köln.<br />

Landgericht Köln, Urteil vom 03.02.2009, 33 O 353/08,<br />

nicht rechtskräftig<br />

Langfristige Gaslieferverträge:<br />

E.ON muss sich an Vorgaben<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>skartellamtes halten<br />

(Val) Der Bun<strong>de</strong>sgerichtshof (BGH) hat die Vorgaben<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>skartellamtes zur kartellrechtlichen<br />

Zulässigkeit langfristiger Gaslieferverträge bestätigt und<br />

damit eine Rechtsbeschwer<strong>de</strong> <strong>de</strong>s größten <strong>de</strong>utschen<br />

Gasversorgungsunternehmens, E.ON Ruhrgas,<br />

zurückgewiesen.<br />

(Val) Das Landgericht (LG) Köln hat es einer<br />

Tochtergesellschaft <strong>de</strong>r DEKRA vorläufig untersagt,<br />

Werbeschreiben für bestimmte<br />

Fortbildungsveranstaltungen für Rechtsanwälte zu<br />

versen<strong>de</strong>n. Damit bestätigte es <strong>de</strong>n Antrag zweier<br />

Kölner Rechtsanwälte auf Erlass einer entsprechen<strong>de</strong>n<br />

einstweiligen Verfügung.<br />

Die Beklagte ist eine Tochtergesellschaft <strong>de</strong>r DEKRA,<br />

eine auf Prüfung von Qualität von Produkten und<br />

Dienstleister spezialisierte Gesellschaft. Sie bietet<br />

gemeinsam mit <strong>de</strong>m Deutschen Anwaltszentrum, <strong>de</strong>ssen<br />

bei<strong>de</strong> Geschäftsführer ebenfalls beklagt sind,<br />

Rechtsanwälten die Möglichkeit an, beson<strong>de</strong>re<br />

Kenntnisse in einem bestimmten Rechtsgebiet<br />

gegenüber Mandanten kenntlich zu machen, in<strong>de</strong>m<br />

durch schriftliche Prüfung eine so genannte<br />

«Erstzertifizierung» erlangt wird. Derzeit bieten die<br />

Beklagten Zertifizierungen beziehungsweise Prüfungen<br />

unter fachlicher Anleitung von Universitätsprofessoren in<br />

<strong>de</strong>n Rechtsgebieten Arbeits-, Straf-, Familien- und<br />

Erbrecht an. Nach bestan<strong>de</strong>nem Test erhält <strong>de</strong>r Anwalt<br />

zur werblichen Verwendung das entsprechen<strong>de</strong> Zertifikat.<br />

Das LG Köln hat die Werbung eines Rechtsanwalts mit<br />

einem solchen Zertifikat wettbewerbsrechtlich als<br />

irreführend bewertet und für unzulässig erklärt.<br />

Maßgeblich sei das Verständnis eines durchschnittlich<br />

informierten und verständigen Adressaten. Dieser müsse<br />

die Werbung <strong>de</strong>s «zertifizierten Rechtsanwalts» so<br />

verstehen, dass diesem das Zertifikat auf <strong>de</strong>r Grundlage<br />

neutraler, allgemein anerkannter Prüfungsbedingungen<br />

unter Beteiligung <strong>de</strong>r betroffenen Fachkreise, also <strong>de</strong>r<br />

Anwaltschaft, erteilt wor<strong>de</strong>n sei. Dies folge aus <strong>de</strong>r<br />

Verwendung <strong>de</strong>s Begriffs «Zertifikat» beziehungsweise<br />

Butzbach<br />

E.ON Ruhrgas hatte - ebenso wie die an<strong>de</strong>ren großen<br />

Gasversorgungsunternehmen - in <strong>de</strong>r Vergangenheit<br />

seine Kun<strong>de</strong>n, meist regionale Gasunternehmen und<br />

Stadtwerke, durch langfristige, häufig <strong>de</strong>n gesamten<br />

Jahresbedarf ab<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> Verträge an sich gebun<strong>de</strong>n.<br />

Das Bun<strong>de</strong>skartellamt hatte im Januar 2006<br />

entschie<strong>de</strong>n, dass diese Verträge bis zum 30.09.2006<br />

been<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n müssen und dass Ferngasunternehmen<br />

ihre Kun<strong>de</strong>n auch in Zukunft nicht mehr langfristig an<br />

sich bin<strong>de</strong>n dürfen.<br />

Nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>skartellamts darf die<br />

Laufzeit künftiger Gaslieferverträge zwei Jahre nicht<br />

überschreiten, wenn durch <strong>de</strong>n Vertrag mehr als 80<br />

Prozent <strong>de</strong>s tatsächlichen Bedarfs <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n ge<strong>de</strong>ckt<br />

wird. Bei einer Bedarfs<strong>de</strong>ckung zwischen 50 und 80<br />

Prozent muss die Laufzeit auf maximal vier Jahre<br />

begrenzt sein. Diese Vorgaben, die zunächst bis zum<br />

30.09.2010 gelten, hat <strong>de</strong>r BGH jetzt bestätigt.<br />

Im Rechtsbeschwer<strong>de</strong>verfahren hatte E.ON Ruhrgas die<br />

Verpflichtung, die langfristigen Verträge zu been<strong>de</strong>n und<br />

neue Verträge nur noch nach <strong>de</strong>m vom<br />

Bun<strong>de</strong>skartellamt vorgegebenen Mengen-Laufzeit-<br />

Gerüst zu schließen, nicht mehr in Frage gestellt. Die<br />

Verfügung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>skartellamts enthält darüber hinaus<br />

aber auch das Verbot, Verträge miteinan<strong>de</strong>r zu<br />

kombinieren, die nach Menge und Laufzeit für sich<br />

genommen zulässig sind.<br />

Der BGH hält auch dieses Verbot für rechtmäßig. Könne<br />

<strong>de</strong>r Lieferant, <strong>de</strong>r bereits einen Teil <strong>de</strong>s Bedarfs <strong>de</strong>cke,<br />

bei <strong>de</strong>r Vergabe <strong>de</strong>r Restmenge mitbieten, wer<strong>de</strong> <strong>de</strong>r<br />

angestrebte Effekt einer Marktöffnung für an<strong>de</strong>re<br />

Lieferanten gefähr<strong>de</strong>t, weil <strong>de</strong>r Lieferant <strong>de</strong>r<br />

Hauptmenge aufgrund <strong>de</strong>r bereits akquirierten Menge<br />

erhebliche Kostenvorteile habe. Dass durch diese<br />

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