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Mitteilungen - Bardehle Pagenberg

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<strong>Mitteilungen</strong><br />

der deutschen Patentanwälte<br />

Herausgegeben vom Vorstand der Patentanwaltskammer<br />

104. Jahrgang<br />

München, Heft 4<br />

April 2013<br />

Seiten 153 – 204<br />

Zitierweise: Mitt. (Jahr), (S.)<br />

Das Einheitspatent – zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie<br />

Ihren Anwalt<br />

Rudolf Teschemacher *<br />

Der Beitrag stellt das Patentreformpaket vor, bestehend<br />

aus den beiden EU-Verordnungen über das Einheitspatent<br />

und dem Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht.<br />

Er versucht Hinweise zu geben für die Beantwortung<br />

der Fragen: Wann kommt das Einheitspatent und<br />

für welche Länder? Was kann der Patentinhaber sparen?<br />

Wo liegen Chancen und Risiken? Dabei zeigt sich, dass<br />

viele für die Attraktivität des Einheitspatents maßgebende<br />

Parameter noch ungeklärt sind.<br />

1. Die Einigung über das Patentreformpaket<br />

2. Die Ziele des einheitlichen Schutzes<br />

3. Der Zeitplan für das Inkrafttreten<br />

4. Kostenvorteile des Einheitspatents<br />

4.1 Übersetzungen<br />

4.2 Jahresgebühren<br />

5. Chancen und Risiken<br />

5.1 Das Verhältnis zum EPÜ<br />

5.2 Das Einheitliche Patentgericht<br />

5.2.1 Zuständigkeit<br />

5.2.2 Qualifikation<br />

5.2.3 Rolle des EuGH<br />

5.2.4 Vertretung<br />

5.2.5 Kosten<br />

6. Perspektiven<br />

1. Die Einigung über das Patentreformpaket<br />

Der Jubel in den Pressemitteilungen der europäischen<br />

Institutionen steigerte sich von der zweiten Novemberhälfte<br />

bis Mitte Dezember 2012. Am 19.11.2012 hatten<br />

sich der Ausschuss der ständigen Vertreter des Rats der<br />

Europäischen Union und der Rechtsausschuss des Europäischen<br />

Parlaments zu einem Kompromiss in den Verhandlungen<br />

über das sogenannte Patentreformpaket<br />

durchgerungen. Kurz zuvor hatte noch der Vorschlag<br />

der Staatsoberhäupter, im Entwurf der Verordnung über<br />

die Umsetzung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich<br />

der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes 1 die<br />

Vorschriften in Art. 6–8 über die dem Patentinhaber vorbehaltenen<br />

Benutzungsformen zu streichen, beim Parlament<br />

Empörung hervorgerufen, die in dem Vorwurf gipfelte,<br />

der Rat habe die Rolle des Parlaments nicht respektiert.<br />

2 Am 10. Dezember stimmte der Rat und am 11. Dezember<br />

das Parlament dem Patentreformpaket zu und die<br />

zyprische Präsidentschaft verkündete: „Die Kosten für<br />

den Patentschutz in ganz Europa werden voraussichtlich<br />

um über 80 % sinken und somit europäische Patente zu<br />

einem konkurrenzfähigen Preis zu erwerben sein, was<br />

kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Patenten<br />

erleichtert“. 3 Schließlich wurden die beiden Verordnungen<br />

am 17.12.2012 unterzeichnet und damit war<br />

in den Instanzen der Europäischen Union das Gesetzgebungsverfahren<br />

abgeschlossen.<br />

Dies bedeutetet wohl, dass die bis 1959 zurückreichenden<br />

Anstrengungen um die Schaffung einheitlicher gewerblicher<br />

Schutzrechte in Europa auch für das Gebiet<br />

der technischen Erfindungen zu einem Abschluss führen,<br />

nachdem es seit 1994 die Gemeinschaftsmarke, seit 1995<br />

einen gemeinschaftlichen Sortenschutz und seit 2002 ein<br />

Gemeinschaftsgeschmacksmuster gibt.<br />

Die Komplexität des Einheitspatents 4 und der politischen<br />

Bemühungen um seine Schaffung wird schon daraus<br />

deutlich, dass es nicht auf einem einheitlichen Akt der Gesetzgebung<br />

beruht, sondern auf deren drei, die das Patentreformpaket<br />

bilden, nämlich<br />

* Dr. iur. Rudolf Teschemacher, Consultant, BARDEHLE<br />

PAGENBERG, München. Der Beitrag gibt die persönliche<br />

Auffassung des Autors wieder.<br />

1 Dok. COM(2011) 215 final vom 13.4.2011.<br />

2 Vgl. Pressemitteilung des Rechtsausschusses des Europäischen<br />

Parlaments (JURI) vom 10.7.2012.<br />

3 Pressemitteilung der zyprischen Präsidentschaft – Das Einheitliche<br />

Patent der Ziellinie näher, vom 20.11.2012.<br />

4 Auf eine Reihe von Bedenken, die sich aus der Gemengelage<br />

der verschiedenen betroffenen Rechtsordnungen ergeben, hat<br />

das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht<br />

hingewiesen, siehe dessen Website: www.ip.<br />

mpg.de > Publikationen > Stellungnahmen des Instituts ><br />

The Unitary Patent Package.<br />

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