Mitteilungen - Bardehle Pagenberg
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<strong>Mitteilungen</strong><br />
der deutschen Patentanwälte<br />
Herausgegeben vom Vorstand der Patentanwaltskammer<br />
104. Jahrgang<br />
München, Heft 4<br />
April 2013<br />
Seiten 153 – 204<br />
Zitierweise: Mitt. (Jahr), (S.)<br />
Das Einheitspatent – zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie<br />
Ihren Anwalt<br />
Rudolf Teschemacher *<br />
Der Beitrag stellt das Patentreformpaket vor, bestehend<br />
aus den beiden EU-Verordnungen über das Einheitspatent<br />
und dem Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht.<br />
Er versucht Hinweise zu geben für die Beantwortung<br />
der Fragen: Wann kommt das Einheitspatent und<br />
für welche Länder? Was kann der Patentinhaber sparen?<br />
Wo liegen Chancen und Risiken? Dabei zeigt sich, dass<br />
viele für die Attraktivität des Einheitspatents maßgebende<br />
Parameter noch ungeklärt sind.<br />
1. Die Einigung über das Patentreformpaket<br />
2. Die Ziele des einheitlichen Schutzes<br />
3. Der Zeitplan für das Inkrafttreten<br />
4. Kostenvorteile des Einheitspatents<br />
4.1 Übersetzungen<br />
4.2 Jahresgebühren<br />
5. Chancen und Risiken<br />
5.1 Das Verhältnis zum EPÜ<br />
5.2 Das Einheitliche Patentgericht<br />
5.2.1 Zuständigkeit<br />
5.2.2 Qualifikation<br />
5.2.3 Rolle des EuGH<br />
5.2.4 Vertretung<br />
5.2.5 Kosten<br />
6. Perspektiven<br />
1. Die Einigung über das Patentreformpaket<br />
Der Jubel in den Pressemitteilungen der europäischen<br />
Institutionen steigerte sich von der zweiten Novemberhälfte<br />
bis Mitte Dezember 2012. Am 19.11.2012 hatten<br />
sich der Ausschuss der ständigen Vertreter des Rats der<br />
Europäischen Union und der Rechtsausschuss des Europäischen<br />
Parlaments zu einem Kompromiss in den Verhandlungen<br />
über das sogenannte Patentreformpaket<br />
durchgerungen. Kurz zuvor hatte noch der Vorschlag<br />
der Staatsoberhäupter, im Entwurf der Verordnung über<br />
die Umsetzung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich<br />
der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes 1 die<br />
Vorschriften in Art. 6–8 über die dem Patentinhaber vorbehaltenen<br />
Benutzungsformen zu streichen, beim Parlament<br />
Empörung hervorgerufen, die in dem Vorwurf gipfelte,<br />
der Rat habe die Rolle des Parlaments nicht respektiert.<br />
2 Am 10. Dezember stimmte der Rat und am 11. Dezember<br />
das Parlament dem Patentreformpaket zu und die<br />
zyprische Präsidentschaft verkündete: „Die Kosten für<br />
den Patentschutz in ganz Europa werden voraussichtlich<br />
um über 80 % sinken und somit europäische Patente zu<br />
einem konkurrenzfähigen Preis zu erwerben sein, was<br />
kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Patenten<br />
erleichtert“. 3 Schließlich wurden die beiden Verordnungen<br />
am 17.12.2012 unterzeichnet und damit war<br />
in den Instanzen der Europäischen Union das Gesetzgebungsverfahren<br />
abgeschlossen.<br />
Dies bedeutetet wohl, dass die bis 1959 zurückreichenden<br />
Anstrengungen um die Schaffung einheitlicher gewerblicher<br />
Schutzrechte in Europa auch für das Gebiet<br />
der technischen Erfindungen zu einem Abschluss führen,<br />
nachdem es seit 1994 die Gemeinschaftsmarke, seit 1995<br />
einen gemeinschaftlichen Sortenschutz und seit 2002 ein<br />
Gemeinschaftsgeschmacksmuster gibt.<br />
Die Komplexität des Einheitspatents 4 und der politischen<br />
Bemühungen um seine Schaffung wird schon daraus<br />
deutlich, dass es nicht auf einem einheitlichen Akt der Gesetzgebung<br />
beruht, sondern auf deren drei, die das Patentreformpaket<br />
bilden, nämlich<br />
* Dr. iur. Rudolf Teschemacher, Consultant, BARDEHLE<br />
PAGENBERG, München. Der Beitrag gibt die persönliche<br />
Auffassung des Autors wieder.<br />
1 Dok. COM(2011) 215 final vom 13.4.2011.<br />
2 Vgl. Pressemitteilung des Rechtsausschusses des Europäischen<br />
Parlaments (JURI) vom 10.7.2012.<br />
3 Pressemitteilung der zyprischen Präsidentschaft – Das Einheitliche<br />
Patent der Ziellinie näher, vom 20.11.2012.<br />
4 Auf eine Reihe von Bedenken, die sich aus der Gemengelage<br />
der verschiedenen betroffenen Rechtsordnungen ergeben, hat<br />
das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht<br />
hingewiesen, siehe dessen Website: www.ip.<br />
mpg.de > Publikationen > Stellungnahmen des Instituts ><br />
The Unitary Patent Package.<br />
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