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Teil 2 - QuattroPole

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- Wahrnehmung von Nachbarschaft in der Großregion am Beispiel des Städtenetzes <strong>QuattroPole</strong> -<br />

Projektstudie der Universität Trier - Fachbereich Geographie<br />

Die europäische Großregion, bestehend aus Luxemburg, Lothringen, Saarland,<br />

Rheinland-Pfalz, bzw. davon nur die deutsche Region Trier und Westpfalz, und<br />

Wallonien mit der Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens und der Französischen<br />

Gemeinschaft Belgiens, hat bisher noch keinen spezifischen eigenen Namen<br />

gefunden. Verschiedene Anläufe, auch ein öffentlicher Wettbewerb zur<br />

Namensfindung im Jahre 2001, blieben bisher ohne Ergebnis. In den letzten Jahren<br />

hat sich jedoch die Bezeichnung "die Großregion" als Begriff immer mehr<br />

durchgesetzt. Vorher existierte eine nicht zu überblickende Vielfalt der Begriffe:<br />

SaarLorLux, SaarLorLux + und SaarLorLux Trier Westpfalz. Ein anderes Phänomen<br />

im Zusammenhang der Namensverwendung lässt Schlüsse auf das individuelle oder<br />

kollektive Zugehörigkeitsgefühl zur Großregion zu: Der Name einer <strong>Teil</strong>region wird<br />

mit dem Zusatz "und die Großregion" in Bezug gebracht und so das Territorium der<br />

Großregion aus der Sicht der jeweiligen <strong>Teil</strong>region beschrieben. Ein Beispiel hierzu<br />

ist die aktuelle europäische Kulturhauptstadt Luxemburg und Großregion -<br />

Kulturhauptstadt Europas 2007. Der Begriff der „Großregion“ ist 79% der<br />

Saarbrücker Bürger bekannt. Lediglich 21% kennen den Begriff nicht.<br />

Die folgende Frage bezieht sich erneut auf die vorangegangene Frage. Den Begriff<br />

"Großregion" zu kennen, bedeutet nicht unbedingt zu wissen, welche konkrete<br />

Bedeutung konkret hinter dem Begriff steckt.<br />

Abb. 11: Was versteht man unter dem Begriff „Großregion“?<br />

8%<br />

7%<br />

8%<br />

Saar-Lor-Lux<br />

größeres<br />

Gebiet/Region<br />

Grenzregion<br />

5%<br />

22%<br />

50%<br />

Großraum<br />

Saarbrücken<br />

Städteverbund<br />

sonstige<br />

21

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