Liebe Mitarbeiterinnen, - VBH Holding
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Liebe Mitarbeiterinnen, - VBH Holding
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VERHALTENSKODEX <strong>VBH</strong> KONZERN<br />
April 2012<br />
<strong>Liebe</strong> <strong>Mitarbeiterinnen</strong>,<br />
liebe Mitarbeiter,<br />
die <strong>VBH</strong> Firmengruppe kann die gesellschaftliche Verantwortung bei der Verwirklichung ihrer<br />
Unternehmensvision nur sicherstellen, wenn es gelingt, das gegenseitige Vertrauen, aber auch<br />
das Vertrauen der Kunden und Lieferanten, der Aktionäre, der Finanzinstitute sowie der Öffentlichkeit<br />
im engeren und weiteren Umfeld zu erhalten.<br />
Um dies zu erreichen, müssen wir unsere unternehmerische Tätigkeit an der Beachtung und<br />
Einhaltung der im In- und Ausland geltenden Bestimmungen und Gesetze und an entsprechender<br />
sozialer Verantwortung ausrichten.<br />
Diese Führungsleitlinien als Verhaltenskodex der <strong>VBH</strong> Gruppe dienen dazu, das Verhalten und<br />
die tägliche Arbeit aller Mitarbeiter einheitlich an den dargestellten Anforderungen zu orientieren.<br />
Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, dass diese Leitlinien ausnahmslos bei der täglichen<br />
Arbeit Beachtung finden.<br />
Sollten die vorgegebenen Regeln für einen Sachverhalt, der Ihnen in der täglichen Praxis auffällt,<br />
keine ausdrückliche Verhaltensweise definieren, lassen Sie sich von den Prinzipien der<br />
Ehrlichkeit, der Integrität und der offenen Kommunikation leiten.<br />
Jede Gesellschaft ist verpflichtet, jährlich zum Jahresanfang die Beachtung und Einhaltung des<br />
Verhaltenskodexes der <strong>VBH</strong> Gruppe durch Unterschrift des Geschäftsführers und des administrativ<br />
Verantwortlichen auf dem als Anlage 1 beigefügten Formblatt zu bestätigen. Das Formblatt<br />
ist jeweils unterschrieben an die <strong>VBH</strong> <strong>Holding</strong> AG zurückzusenden.<br />
<strong>VBH</strong> <strong>Holding</strong> AG<br />
Der Vorstand<br />
Rainer Hribar Frieder Bangerter Ulrich Lindner<br />
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VERHALTENSKODEX <strong>VBH</strong> KONZERN<br />
April 2012<br />
Inhalt<br />
1. Firmenethik und Vorbildfunktion der Unternehmensleitung<br />
2. Leitsätze für die Mitarbeiter<br />
2.1. Wir gehen korrekt mit Geschäftspartnern und Behörden um<br />
2.2. Geschäftspartner und Behörden gehen korrekt mit uns um<br />
2.3. Wir gehen korrekt mit Kollegen und Mitarbeitern um<br />
2.4. Wir gehen verantwortlich mit Geschenken um<br />
2.5. Wir trennen klar zwischen Geschäfts- und Privatbereich<br />
2.6. Wir vermeiden Interessenkonflikte durch Nebentätigkeiten bzw. Kapitalbeteiligungen<br />
2.7. Über Spenden und Sponsoringleistungen entscheidet die Unternehmensleitung<br />
2.8. Schutz von Firmeneigentum und Geschäftsgeheimnissen ist vorrangig<br />
2.9. Aufzeichnungen/Berichterstattung sind wichtig für unsere Stakeholder<br />
3. Interne Organisationsmaßnahmen<br />
3.1. Vier-Augen-Prinzip, Funktionstrennung und lückenlose Dokumentation<br />
3.2. Personalrotation in sensiblen Bereichen<br />
3.3. Lieferanten-Alternativen<br />
3.4. Vertrauensperson (Whistle-Blow-Stelle)<br />
3.5. Aus- und Fortbildung<br />
4. Prävention, Kontrolle und Sanktion<br />
4.1. Prävention<br />
4.2. Plausibilitätsprüfungen<br />
4.3. Interne Revision<br />
4.4. Sanktionen<br />
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April 2012<br />
Zur leichteren Lesbarkeit wird in dem Verhaltenskodex der Begriff "Mitarbeiter" synonym sowohl<br />
für <strong>Mitarbeiterinnen</strong> als auch für Mitarbeiter benutzt.<br />
1. Firmenethik und Vorbildfunktion der Unternehmensleitung<br />
Alle Mitarbeiter müssen sich so verhalten, dass persönliche Abhängigkeiten oder Verpflichtungen<br />
ausgeschlossen sind. Gewissenskonflikte zwischen persönlichen Vorteilen und Vorteilen zu<br />
Gunsten der Gesellschaft sind immer aus Sichtweise des Unternehmens zu entscheiden; direkte<br />
Abhängigkeiten aufgrund vertraglicher Beziehungen (außer Arbeitsverträgen) sind unerwünscht.<br />
Sollten Zweifel bei Entscheidungen bestehen, ist der <strong>VBH</strong> Vorstand in die Entscheidung<br />
mit einzubeziehen.<br />
Gewissenskonflikte können z.B. vorliegen wenn:<br />
▪ Mitarbeiter oder deren nahe Familienangehörige eine wesentliche Beteiligung an einer<br />
Gesellschaft halten, die Geschäftspartnerin oder Konkurrentin von <strong>VBH</strong> ist. Eigentum<br />
von weniger als 1% der Aktien bzw. Anteile an einer Publikumsgesellschaft werden nicht<br />
als wesentliche Beteiligung betrachtet.<br />
▪ Mitarbeiter oder deren nahe Familienangehörige Organe, leitende Angestellte oder Berater<br />
eines Geschäftspartners von <strong>VBH</strong> sind.<br />
▪ Mitarbeiter, die Aufträge von <strong>VBH</strong> an Dritte vergeben, diese Dritten auch für private<br />
Zwecke beschäftigen.<br />
Die Annahme von Mandaten in Wirtschaftsunternehmen außerhalb der <strong>VBH</strong> Gruppe bedarf der<br />
Zustimmung durch die Gesellschaft. Darüber hinaus ist der <strong>VBH</strong> Vorstand zu informieren.<br />
Sofern ein Mitarbeiter eine wesentliche finanzielle Beteiligung an einem Wirtschaftsunternehmen<br />
hat oder eingehen möchte, die zu einem Interessenkonflikt führen kann, so ist dies dem<br />
Vorstand anzuzeigen. Ein Interessenkonflikt liegt insbesondere dann vor, wenn diese finanzielle<br />
Beteiligung im beruflichen Verantwortungsbereich des Mitarbeiters liegt.<br />
Bei allen geschäftlichen Entscheidungen und Handlungen sind die geltenden Gesetze und<br />
sonstigen maßgeblichen Bestimmungen im In- und Ausland zu beachten. Eine stabile geschäftliche<br />
Zusammenarbeit zum Nutzen aller kann es nur bei einem fairen Wettbewerb und strikter<br />
Einhaltung der Rechtsordnung geben.<br />
Korruption, Untreue und Betrug verzerren den Wettbewerb, führen zu höheren Kosten, zerstören<br />
das Vertrauen von Kunden und Lieferanten, gefährden unsere Wettbewerbsfähigkeit und<br />
letztlich unsere Arbeitsplätze.<br />
Die Mitarbeiter haben bei ihren Tätigkeiten alle Vorkehrungen zum Schutz der Umwelt zu treffen.<br />
Sie haben sicherzustellen, dass ihre Gesundheit und die der anderen Mitarbeiter, Kunden<br />
und der Öffentlichkeit keinen Schaden nehmen. Ebenso ist die Sicherheit zu gewährleisten. Die<br />
Mitarbeiter haben die staatlichen Vorschriften bezüglich Umwelt, Gesundheit und Sicherheit, die<br />
konzernweit gültigen Grundsätze und Richtlinien sowie die Vorschriften der lokalen Konzerngesellschaften<br />
zu befolgen.<br />
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Die Unternehmensleitung trägt dafür Sorge, dass die Mitarbeiter die relevanten Gesetze und<br />
Bestimmungen kennen und befolgen. Sie ist dafür verantwortlich, dass Rahmenbedingungen<br />
geschaffen werden, die Korruption verhindern. Zu diesem Zweck werden die in diesen Richtlinien<br />
enthaltenen Grundsätze allen Mitarbeitern im Unternehmen bekannt gemacht. Die Mitarbeiter<br />
werden auf die darin enthaltenen ethischen Grundsätze verpflichtet. Die Einhaltung der<br />
Grundsätze wird überprüft.<br />
Zur Unternehmensleitung gehören in jeder rechtlich selbständigen Unternehmenseinheit des<br />
Konzerns die eingesetzten Geschäftsführer, Prokuristen und administrativ Verantwortlichen. In<br />
unselbstständigen Niederlassungen des Konzerns sind die eingesetzten Führungskräfte vor<br />
Ort, unabhängig von ihrer Position, ebenfalls darunter zu verstehen.<br />
Gegen diese ethischen Grundsätze verstößt unter anderem, wer:<br />
▪ einem Geschäftspartner/einer Behörde oder dessen/deren Mitarbeitern für eine Bevorzugung<br />
bei Auftragsvergabe oder Belieferung einen Vorteil anbietet, verspricht, gewährt<br />
oder dies billigt;<br />
▪ umgekehrt für sich für eine Bevorzugung eines Geschäftspartners/einer Behörde bei<br />
Belieferung oder Auftragsvergabe einen Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt;<br />
▪ zu Lasten des Auftraggebers sich selbst, nahen Angehörigen oder Dritten direkt oder<br />
indirekt unberechtigte Vorteile verschafft;<br />
▪ Angebotsabsprachen unter Wettbewerbern trifft.<br />
Diese Ausführungen gelten grundsätzlich. Ein lauteres Verhalten auf Basis vorstehender ethischer<br />
Grundsätze ist unabhängig vom Wert des angebotenen bzw. erhaltenen Vorteiles. Auch<br />
Kleinbeträge können schon zu erheblichen Konsequenzen für die betroffenen Mitarbeiter führen.<br />
Die Unternehmensleitung hat Vorbildfunktion. Vorstand/Geschäftsleitung und leitende Mitarbeiter<br />
müssen sich ethisch einwandfrei verhalten. Ihrer Vorbildfunktion müssen sie durch täglich<br />
vorgelebte Ehrlichkeit und Fairness gerecht werden. Die Unternehmensleitung sollte sich auch<br />
öffentlich dazu bekennen, dass sie und ihr Unternehmen korrupte Verhaltensweisen unter keinen<br />
Umständen dulden.<br />
Ethisch einwandfreies Verhalten am Arbeitsplatz bedeutet im Wesentlichen Ehrlichkeit und<br />
Fairness im Umgang mit den anderen Mitarbeitern sowie mit Kunden, Lieferanten, Mitbewerbern,<br />
Behörden und der Öffentlichkeit. Die Integrität und der gute Ruf eines Unternehmens<br />
resultieren aus dem Verhalten seiner Mitarbeiter.<br />
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2. Leitsätze für die Mitarbeiter<br />
2.1. Wir gehen korrekt mit Geschäftspartnern und Behörden um<br />
▪ Unser Unternehmen überzeugt durch Preis, Leistung, Qualität und Eignung der<br />
angebotenen Produkte oder Dienstleistungen.<br />
▪ Wir behandeln alle unsere Geschäftspartner fair.<br />
▪ Das Unternehmen lässt nicht zu, dass der Wettbewerb durch Bestechung, Betrug, Wirtschaftsspionage,<br />
Diebstahl, Nötigung oder ähnliches beeinflusst oder verfälschtwird.<br />
▪ Eine Beteiligung an kartellrechtswidrigen Absprachen findet nicht statt.<br />
Mitarbeiter, die in unlauterer Weise versuchen, Geschäftspartner oder Behörden durch korruptes<br />
Verhalten zu beeinflussen, werden - ungeachtet strafrechtlicher Konsequenzen - disziplinarisch<br />
und arbeitsrechtlich zur Verantwortung gezogen.<br />
2.2. Geschäftspartner und Behörden gehen korrekt mit uns um<br />
Versuche von Geschäftspartnern oder Behörden, Mitarbeiter in ihrer Entscheidung unlauter zu<br />
beeinflussen, werden nicht geduldet; sie sind der zuständigen Unternehmensleitung anzuzeigen.<br />
Mitarbeiter, die sich in unlauterer Weise von Kunden oder Lieferanten beeinflussen lassen,<br />
werden - ungeachtet strafrechtlicher Konsequenzen - disziplinarisch und arbeitsrechtlich zur<br />
Verantwortung gezogen.<br />
2.3. Wir gehen korrekt mit Kollegen und Mitarbeitern um<br />
Die Mitarbeiter begegnen sich mit gegenseitiger Wertschätzung, Respekt und Anstand. Dies<br />
erlaubt keinerlei Diskriminierung, insbesondere nicht aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Religion,<br />
Alter, Abstammung, Geschlecht, Behinderung, Mitgliedschaft bei Gewerkschaften oder politischen<br />
Parteien, Zivilstand oder militärischer Zugehörigkeit. Die Mitarbeiter tolerieren keine wie<br />
auch immer gearteten Belästigungen.<br />
2.4. Wir gehen verantwortlich mit Geschenken um<br />
Geschenke sollen grundsätzlich nicht verteilt und angenommen werden. Dies gilt für Geldgeschenke<br />
wie auch Sachgeschenke. Geldgeschenke sind Beträge in jeder Form und Währung.<br />
Sachgeschenke sind jegliche Gegenstände von Wert. Auch Reisen, Dienstleistungen, Werbeprämien,<br />
Rabatte, Gutscheine und die Übernahme von Kosten sind als Geschenke anzusehen.<br />
Für Einladungen zu Veranstaltungen ohne vorherrschenden Geschäftscharakter gilt: Jeder Mitarbeiter<br />
hat grundsätzlich zu prüfen, ob seine Teilnahme an der Veranstaltung der gängigen<br />
Geschäftspraxis entspricht. In Zweifelsfällen sollte die <strong>VBH</strong> Zentrale hinzugezogen werden. In<br />
allen Fällen ist der Vorgesetzte zu informieren.<br />
Werbegeschenke sollten wertmäßig so gestaltet sein, dass ihre Annahme den Empfänger nicht<br />
in eine verpflichtende Abhängigkeit bringt. Geschenke müssen nach dem Prinzip ausgewählt<br />
werden, beim Geber und Nehmer jeglichen Anschein von Unredlichkeit und Inkorrektheit zu<br />
vermeiden. Im Zweifelsfall ist die Entscheidung des Vorgesetzten einzuholen.<br />
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Im Umgang mit Behörden müssen deren besondere Regelungen beachtet werden.<br />
Im Ausland können Geschenke der Sitte und Höflichkeit entsprechen. Auch hierbei ist zu beachten,<br />
dass dadurch keine verpflichtende Abhängigkeit entsteht und die gesetzlichen Bestimmungen<br />
des jeweiligen Landes eingehalten werden. Über solche Geschenke ist der Vorgesetzte<br />
zu informieren.<br />
Ausgenommen von der vorstehenden Regelung sind: Geschäftlich veranlasste Auslagen in<br />
angemessenem Umfang (zum Beispiel Essen, Getränke und ähnliche Geschäftsanlässe), Gelegenheitsgeschenke<br />
mit geringem Wert (unter 40,00 Euro innerhalb der EU, mit Wertanpassung<br />
an die jeweiligen länderspezifischen Standards). Geschenke und andere Vergünstigungen<br />
mit einem höheren Wert, die im Hinblick auf die Geschäftsbeziehung nicht abgelehnt werden<br />
können, sollten Wohlfahrtsorganisationen zur Verfügung gestellt werden.<br />
2.5. Wir trennen klar zwischen Geschäfts- und Privatbereich<br />
Für Aufwendungen und Ausgaben, bei denen sich Geschäftliches und Privates vermischen, so<br />
dass eine genaue Trennung schwierig ist, sollten die Kosten (insbesondere auch für Geschenke<br />
oder Bewirtungen) privat übernommen werden. Ein Beispiel ist die Einladung oder eine Bewirtung<br />
anläßlich von Geburts-, und Jahrestagen. Je höher die Position des Mitarbeiters im<br />
Unternehmen ist, desto eher sind solche Aufwendungen privat zu verauslagen.<br />
2.6. Wir vermeiden Interessenkonflikte durch Nebentätigkeiten bzw. Kapitalbeteiligungen<br />
Es muss vertraglich sichergestellt werden, dass Nebentätigkeiten und Kapitalbeteiligungen von<br />
Mitarbeitern nicht zum Schaden des Unternehmens wahrgenommen werden. Nebentätigkeiten<br />
und Beteiligungen von Mitarbeitern für bzw. an Geschäftspartnern der <strong>VBH</strong> oder Wettbewerbern<br />
sind vom Mitarbeiter schriftlich anzuzeigen und gegebenenfalls von der Geschäftsleitung<br />
genehmigen zu lassen. Diese Anzeigepflicht besteht nicht beim Erwerb von börsengängigen<br />
Werten oder reinen Vermögensanlagen in unerheblichem/geringem Umfang.<br />
Zur Beurteilung möglicher Interessenkonflikte sind nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch deren<br />
Ehepartner, Partner oder sonst nahestehende Personen mit einzubeziehen.<br />
Haben Mitarbeiter unternehmensfremde Interessen, für die ihnen eine Ausnahme von dieser<br />
Regelung gerechtfertigt erscheint, müssen sie dafür die ausdrückliche Bewilligung ihres Vorgesetzten<br />
einholen. Ist die Sachlage kompliziert oder dauert ein solcher Zustand lange an, kann<br />
der Vorgesetzte verlangen, dass Mitarbeiter diese Bewilligung periodisch erneuern lassen.<br />
2.7. Über Spenden und Sponsoringleistungen entscheidet die Unternehmensleitung<br />
Spenden in Form von Geld- oder Sachgeschenken oder Sponsoringleistungen (zum Beispiel<br />
Zuschüsse an Organisationen/Vereine oder Unterstützung in Form von Dienstleistungen) haben<br />
sich im Rahmen der Rechtsordnung zu bewegen und werden ausschließlich von der Unternehmensleitung<br />
genehmigt. Dies gilt Insbesondere auch für Spenden an politische Parteien.<br />
2.8. Schutz von Firmeneigentum und Geschäftsgeheimnissen ist vorrangig<br />
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Mitarbeiter behandeln das Firmeneigentum mit Sorgfalt und gehen verantwortungsbewusst mit<br />
den Gegenständen um. Die überlassenen Arbeitsmittel sind spätestens zurückzugeben, sobald<br />
das Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen endet.<br />
Die Mitarbeiter haben alle geschäftlichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse aller Art<br />
vertraulich zu behandeln. Davon ausgenommen ist die Offenlegung von Informationen, die für<br />
die korrekte Ausübung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Die Mitarbeiter dürfen Kopien von Berichten<br />
oder Dokumenten für den persönlichen Gebrauch weder erstellen noch aufbewahren.<br />
Mitarbeiter, die über Insiderinformationen von <strong>VBH</strong> Gesellschaften verfügen, dürfen bei Kenntnis<br />
solcher Informationen weder Wertpapiere noch derivative Finanzprodukte von <strong>VBH</strong> oder der<br />
betroffenen Gesellschaft für eigene oder fremde Rechnung oder für einen anderen kaufen oder<br />
verkaufen. Ebenso ist es untersagt, derartige Informationen anderen Personen unbefugt mitzuteilen<br />
oder zugänglich zu machen sowie einem anderen auf der Grundlage einer Insiderinformation<br />
den Erwerb oder die Veräußerung von Wertpapieren der <strong>VBH</strong> zu empfehlen oder einen<br />
anderen auf sonstige Weise dazu zu verleiten. "Insiderinformationen" sind Informationen, die<br />
der Öffentlichkeit nicht bekannt sind, und die ein Anleger beim Entscheid über den Kauf oder<br />
Verkauf von Wertpapieren oder derivativen Finanzprodukten für wichtig erachtet. Hierzu zählen<br />
vertrauliche Informationen über geplante Akquisitionen, strategische Allianzen, finanzielle Ergebnisse,<br />
neue Produkte, Änderungen in der Kapitalstruktur oder sonstige wichtige Vereinbarungen.<br />
2.9. Aufzeichnungen/Berichterstattung sind wichtig für unsere Stakeholder<br />
Wir müssen Informationspflichten gegenüber Behörden, Aktionären, Mitarbeiter, Kunden, Banken<br />
und Kreditinstituten, Lieferanten und anderen Stakeholdern wahrnehmen. Diese Verpflichtungen<br />
basieren auf rechtlichen, steuerlichen, finanziellen und vertraglichen Anforderungen,<br />
müssen detailgenau sein und einem hohen Standard entsprechen.<br />
Wir legen Wert auf eine vollständige, redliche, genaue, zeitnahe, verständliche und der Unternehmensentwicklung<br />
entsprechende Berichtserstattung, da nur dies zu einer fundierten Abschlusserstellung<br />
und –kommentierung führen kann.<br />
Insbesondere die Mitarbeiter, Führungskräfte, Aufsichtsräte und Gremienmitglieder für Finanzen,<br />
Controlling und Rechnungswesen sind für die Erreichung dieser Ziele verantwortlich und<br />
richten effektive Verfahren und interne Kontrollen ein.<br />
Alle Mitarbeiter unterstützen die Verantwortlichen im Rahmen ihrer beruflichen Aufgabenstellung<br />
und beachten die Verfahren, internen Kontrollmaßnahmen und die Veröffentlichung offenlegungspflichtiger<br />
Sachverhalte. Eine zeitnahe und vollständige Informationsweitergabe bzw.<br />
Informationsbereitstellung an die berichtspflichtigen Stellen ist für alle Mitarbeiter verpflichtend.<br />
Aufzeichnungen von Mitarbeitern, die während ihrer arbeitsvertraglichen Verpflichtungen geschaffen<br />
oder erstellt werden, stehen in alleinigem Eigentum der <strong>VBH</strong>. Aus Effizienzgründen<br />
können Aufzeichnungen im Konzern außerhalb des Landes, in welchem der Mitarbeiter tätig ist,<br />
gespeichert oder archiviert werden. <strong>VBH</strong> kann selbst entscheiden, mit Dritten, beispielsweise<br />
mit Behörden, Gerichten, Polizeiorganen oder Prozessgegnern, zu kooperieren. In all diesen<br />
Fällen ist <strong>VBH</strong> befugt, von Mitarbeitern erstellte Aufzeichnungen herauszugeben.<br />
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Ein digitales Archiv oder eine sonstige digitale Aufbewahrungsform kann den Mitarbeitern zur<br />
Verfügung gestellt oder eingesetzt werden. Dadurch, dass Mitarbeiter Aufzeichnungen mittels<br />
den zur Verfügung gestellten Ressourcen aufbewahren, oder die Überführung als organisatorischer<br />
Standard in der Gesellschaft besteht, anerkennen alle Mitarbeiter das Eigentum von <strong>VBH</strong><br />
an solchen Dokumenten. Diese können durch berechtigte Vertreter der <strong>VBH</strong> in deren freiem<br />
Ermessen gelesen, durchsucht, ausgedruckt und in jeglicher anderen Form verwendet werden.<br />
3. Interne Organisationsmaßnahmen<br />
3.1. Vier-Augen-Prinzip, Funktionstrennung und lückenlose Dokumentation<br />
Die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips, die Trennung von unvereinbaren Tätigkeiten (Funktionstrennung<br />
von Anweisung und Ausführung, zum Beispiel Rechnungsfreigabe und -zahlung)<br />
und strikte Vorgaben für eine lückenlose Dokumentation sind geeignete Maßnahmen, um Unregelmäßigkeiten<br />
insbesondere im Auftrags- und Lieferwesen vorzubeugen. Beispielsweise<br />
sind Verträge/Vereinbarungen deshalb grundsätzlich von mindestens zwei zeichnungsberechtigten<br />
Mitarbeitern der Gesellschaft zu unterzeichnen.<br />
Es werden keine Nebenbücher oder -konten (außerhalb der Buchhaltung) geführt.<br />
Im Rahmen der Funktionstrennung ist möglichst auf die strikte Trennung zwischen Entscheidung,<br />
Ausführung, Überprüfung und Berichterstattung zu achten.<br />
3.2. Personalrotation in sensiblen Bereichen<br />
Wenn es durch die Unternehmensgröße und Mitarbeiteranzahl möglich und wirtschaftlich vertretbar<br />
ist, soll in risikogefährdeten betrieblichen Bereichen (Beispielsweise Einkauf/Verkauf)<br />
ein angemessener Personalwechsel oder eine regelmäßige Personalrotation stattfinden.<br />
Dabei ist aber deutlich zu machen, dass ein solcher Wechsel keine Diskreditierung der betroffenen<br />
Mitarbeiter bedeutet, sondern eine routinemäßige Risikoverringerung im Rahmen der<br />
Verhaltensleitlinien darstellt.<br />
3.3. Lieferanten-Alternativen<br />
Schon aus wirtschaftlichen Gründen sollte das Unternehmen grundsätzlich darauf achten, regelmäßig<br />
mehrere Angebote unterschiedlicher Lieferanten einzuholen. Einseitigen Abhängigkeiten<br />
kann damit entgegengewirkt werden.<br />
Bei für die Gesellschaft wesentlichen Beträgen für Investitionen/Ausgaben (zum Beispiel größer<br />
25 TEUR) müssen drei Alternativanbieter angefragt und die Kriterien für die endgültige Auftragsvergabe<br />
dokumentiert sein.<br />
3.4. Vertrauensperson (Whistle-Blow-Stelle)<br />
Die Unternehmensleitung ist angehalten, Korruption zu verhindern. Wir erwarten, dass Mitarbeiter<br />
des <strong>VBH</strong> Konzerns ihrer Informationspflicht über korruptes Verhalten nachkommen. Jeder<br />
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Mitarbeiter ist verpflichtet, diesen Verhaltenskodex zu befolgen und alle geeigneten Maßnahmen<br />
zu ergreifen, um andere wirksam von der Nichtbefolgung der Richtlinie abzuhalten. Gelingt<br />
dies nicht, haben Mitarbeiter Verstöße ihrem Vorgesetzten zu melden. Jeder Mitarbeiter trägt<br />
mit Verantwortung, wenn er von einem korrupten Verhalten Kenntnis hat und diese Vorgänge<br />
nicht meldet.<br />
Mitarbeiter, die Fragen, Hinweise oder Klärungsbedarf in Zusammenhang mit diesem Verhaltenskodex<br />
haben, dürfen in keiner Weise benachteiligt werden. Es ist unbedingt darauf zu achten,<br />
dass solche Vorgänge vertraulich behandelt werden.<br />
<strong>VBH</strong> hat ergänzend hierzu eine unabhängige, neutrale Stelle als alternativen Ansprechpartner<br />
eingerichtet. Mitarbeiter können entsprechende Fragen oder Hinweise bei dem durch die <strong>VBH</strong><br />
<strong>Holding</strong> AG beauftragen Rechtsanwalt, Herrn Prof. Dr. Wiedemann, unter der Email-Adresse:<br />
wiedemann@hennerkes.de vorbringen. Dort eingehende Informationen werden anonym an das<br />
Management der <strong>VBH</strong> <strong>Holding</strong> AG ohne personenbezogene Daten weitergegeben. Eventuelle<br />
Rückfragen/Klärungen erfolgen ebenfalls über den als Informationsvermittler eingeschalteten<br />
Rechtsanwalt, so dass die Anonymität über den gesamten Informationsprozess gewahrt ist.<br />
3.5. Aus-/Fortbildung<br />
Dieser Verhaltenskodex ist in die Einarbeitungsprogramme der <strong>VBH</strong> Mitarbeiter zu Beginn ihrer<br />
Tätigkeit mit einzubeziehen. Außerdem wird das Management, wenn erforderlich, bezüglich der<br />
Auslegung dieses Verhaltenskodexes Instruktionen und Ratschlage erteilen.<br />
4. Prävention, Kontrolle und Sanktionen<br />
4.1. Prävention<br />
Die <strong>VBH</strong> Gruppe will sich nicht für illegale Zwecke missbrauchen lassen. Dies gilt für jegliches<br />
illegales Verhalten unserer Lieferanten, Kunden, Dritter, Vermittler, Mitarbeiter und Geschäftspartner.<br />
Wir sehen uns dem internationalen Kampf gegen die Geldwäsche und gegen Terrorismusfinanzierung<br />
verpflichtet und verfolgen eine auf das Risiko abgestimmte „Know your customer“-<br />
Geschäftspolitik, die geltenden Gesetzen und Vorgaben entspricht.<br />
Mitarbeiter dürfen sich in ihrem Arbeitsumfeld weder in illegale Vorgänge verwickeln lassen,<br />
noch dürfen sie illegale Handlungen im Zusammenhang mit der <strong>VBH</strong> Gruppe tolerieren. Das<br />
gilt insbesondere für jede Verletzung des Kartellrechts, für die Beihilfe zur Steuerhinterziehung<br />
oder für andere steuerliche Delikte einschließlich Steuerbetrug in allen Ländern, in denen die<br />
<strong>VBH</strong> Gruppe tätig ist oder tätig wird.<br />
4.2. Plausibilitätsprüfungen<br />
Menschliche Erfahrung zeigt, dass organisatorische Grundsätze nur Erfolg haben, wenn die<br />
Beachtung von Richtlinien durch entsprechende Kontrollmaßnahmen bestätigt wird.<br />
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VERHALTENSKODEX <strong>VBH</strong> KONZERN<br />
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Prüfungen, ob die in diesem Regelwerk vorgegebenen Verfahren eingehalten werden, sind<br />
durch angemessene Kontrollen (Stichproben) und Plausibilitätsprüfungen durch das Management<br />
der Gesellschaft, durch die <strong>VBH</strong> <strong>Holding</strong> AG über mit der Prüfung beauftragte Abteilungen<br />
und ggf. durch externe Berater regelmäßig durchzuführen.<br />
4.3. Interne Revision<br />
Die Feststellung rechtswidriger Handlungen (zum Beispiel Bestechung, Vorteilsnahme, Betrug<br />
oder Untreue) ist aufgrund der Interessenlage der Beteiligten nur schwer möglich. Mit der<br />
Wahrnehmung dieser Aufgabe ist in der <strong>VBH</strong> Gruppe die Abteilung Revision und unterstützend<br />
die Abteilung Controlling beauftragt. Der Aufgabenschwerpunkt dieser Abteilungen ist auf Prüfungen<br />
auch mit präventivem Charakter und auf Empfehlungen ausgerichtet. Dieses beinhaltet<br />
unter anderem die Einhaltung von Vorstands-Geschäftsführungsdirektiven, Umsetzung von<br />
Gesellschafterbeschlüssen und Einhalten zustimmungspflichtiger Geschäfte, formelle und materielle<br />
Rechnungslegung, Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit interner Kontrollsysteme der<br />
Gesellschaften, ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung und Einhaltung wirtschaftlicher Grundsätze,<br />
Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Regelungen zur Vermeidung von Vermögensverlusten.<br />
Die Zusammenarbeit von Revisions-/Controllingabteilung und anderen Unternehmenseinheiten<br />
ist dabei unverzichtbar. Beide Abteilungen sind unmittelbar an den Vorstand Finanzen angebunden,<br />
dies entspricht auch der nicht delegierbaren Führungsverantwortung dieses Personenkreises<br />
für das Unternehmen und seine Beschäftigten.<br />
Die Mitarbeiter der <strong>VBH</strong> Gruppe werden der Revisions- und Controllingabteilung im Rahmen<br />
von Nachfragen uneingeschränkt vollständige Auskünfte erteilen und diese nach besten Kräften<br />
unterstützen.<br />
4.4. Sanktionen<br />
Mitarbeiter, die gegen diese Verhaltensrichtlinie oder gesetzliche Vorschriften verstoßen, müssen<br />
– ungeachtet strafrechtlicher Konsequenzen - im Rahmen der lokalen firmeninternen und<br />
konzerninternen Regelungen disziplinarische Maßnahmen erwarten, da die <strong>VBH</strong> <strong>Holding</strong> AG<br />
angemessen auf die festgestellten Zuwiderhandlungen reagieren wird. Nur eine konsequente<br />
Reaktion auf festgestellte Verstöße wird zukünftige Wiederholungen minimieren. Dies kann – je<br />
nach Schwere des Verstoßes – auch den Verlust des Arbeitsplatzes für betroffene Mitarbeiter<br />
bedeuten.<br />
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Antwort:<br />
<strong>VBH</strong> <strong>Holding</strong> AG<br />
Vorstand Finanzen<br />
Siemensstraße 38<br />
D-70825 Korntal/Münchingen<br />
Deutschland<br />
B e s t ä t i g u n g<br />
Name der Gesellschaft:<br />
Das Management der vorstehenden Gesellschaft bestätigt für das Geschäftsjahr ............., dass<br />
alle Mitarbeiter über den Verhaltenskodex der <strong>VBH</strong> Konzerngruppe in Kenntnis gesetzt sind.<br />
Die Geschäftsleitung und der Administrator der Gesellschaft bestätigen durch die nachfolgende<br />
Unterschrift, dass den Mitarbeitern diese Informationen zur Verfügung stehen und im Rahmen<br />
der Geschäftstätigkeit alle Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit dem Regelwerk abgewickelt<br />
werden.<br />
Der Geschäftsführer:<br />
_________________________________ ___________________________________<br />
(Name in Blockbuchstaben):<br />
Datum/Unterschrift<br />
Der Geschäftsführer:<br />
_________________________________ ___________________________________<br />
(Name in Blockbuchstaben):<br />
Datum/Unterschrift<br />
Der Administrator:<br />
_________________________________ ___________________________________<br />
(Name in Blockbuchstaben):<br />
Datum/Unterschrift<br />
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