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Liebe Mitarbeiterinnen, - VBH Holding

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VERHALTENSKODEX <strong>VBH</strong> KONZERN<br />

April 2012<br />

<strong>Liebe</strong> <strong>Mitarbeiterinnen</strong>,<br />

liebe Mitarbeiter,<br />

die <strong>VBH</strong> Firmengruppe kann die gesellschaftliche Verantwortung bei der Verwirklichung ihrer<br />

Unternehmensvision nur sicherstellen, wenn es gelingt, das gegenseitige Vertrauen, aber auch<br />

das Vertrauen der Kunden und Lieferanten, der Aktionäre, der Finanzinstitute sowie der Öffentlichkeit<br />

im engeren und weiteren Umfeld zu erhalten.<br />

Um dies zu erreichen, müssen wir unsere unternehmerische Tätigkeit an der Beachtung und<br />

Einhaltung der im In- und Ausland geltenden Bestimmungen und Gesetze und an entsprechender<br />

sozialer Verantwortung ausrichten.<br />

Diese Führungsleitlinien als Verhaltenskodex der <strong>VBH</strong> Gruppe dienen dazu, das Verhalten und<br />

die tägliche Arbeit aller Mitarbeiter einheitlich an den dargestellten Anforderungen zu orientieren.<br />

Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, dass diese Leitlinien ausnahmslos bei der täglichen<br />

Arbeit Beachtung finden.<br />

Sollten die vorgegebenen Regeln für einen Sachverhalt, der Ihnen in der täglichen Praxis auffällt,<br />

keine ausdrückliche Verhaltensweise definieren, lassen Sie sich von den Prinzipien der<br />

Ehrlichkeit, der Integrität und der offenen Kommunikation leiten.<br />

Jede Gesellschaft ist verpflichtet, jährlich zum Jahresanfang die Beachtung und Einhaltung des<br />

Verhaltenskodexes der <strong>VBH</strong> Gruppe durch Unterschrift des Geschäftsführers und des administrativ<br />

Verantwortlichen auf dem als Anlage 1 beigefügten Formblatt zu bestätigen. Das Formblatt<br />

ist jeweils unterschrieben an die <strong>VBH</strong> <strong>Holding</strong> AG zurückzusenden.<br />

<strong>VBH</strong> <strong>Holding</strong> AG<br />

Der Vorstand<br />

Rainer Hribar Frieder Bangerter Ulrich Lindner<br />

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VERHALTENSKODEX <strong>VBH</strong> KONZERN<br />

April 2012<br />

Inhalt<br />

1. Firmenethik und Vorbildfunktion der Unternehmensleitung<br />

2. Leitsätze für die Mitarbeiter<br />

2.1. Wir gehen korrekt mit Geschäftspartnern und Behörden um<br />

2.2. Geschäftspartner und Behörden gehen korrekt mit uns um<br />

2.3. Wir gehen korrekt mit Kollegen und Mitarbeitern um<br />

2.4. Wir gehen verantwortlich mit Geschenken um<br />

2.5. Wir trennen klar zwischen Geschäfts- und Privatbereich<br />

2.6. Wir vermeiden Interessenkonflikte durch Nebentätigkeiten bzw. Kapitalbeteiligungen<br />

2.7. Über Spenden und Sponsoringleistungen entscheidet die Unternehmensleitung<br />

2.8. Schutz von Firmeneigentum und Geschäftsgeheimnissen ist vorrangig<br />

2.9. Aufzeichnungen/Berichterstattung sind wichtig für unsere Stakeholder<br />

3. Interne Organisationsmaßnahmen<br />

3.1. Vier-Augen-Prinzip, Funktionstrennung und lückenlose Dokumentation<br />

3.2. Personalrotation in sensiblen Bereichen<br />

3.3. Lieferanten-Alternativen<br />

3.4. Vertrauensperson (Whistle-Blow-Stelle)<br />

3.5. Aus- und Fortbildung<br />

4. Prävention, Kontrolle und Sanktion<br />

4.1. Prävention<br />

4.2. Plausibilitätsprüfungen<br />

4.3. Interne Revision<br />

4.4. Sanktionen<br />

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VERHALTENSKODEX <strong>VBH</strong> KONZERN<br />

April 2012<br />

Zur leichteren Lesbarkeit wird in dem Verhaltenskodex der Begriff "Mitarbeiter" synonym sowohl<br />

für <strong>Mitarbeiterinnen</strong> als auch für Mitarbeiter benutzt.<br />

1. Firmenethik und Vorbildfunktion der Unternehmensleitung<br />

Alle Mitarbeiter müssen sich so verhalten, dass persönliche Abhängigkeiten oder Verpflichtungen<br />

ausgeschlossen sind. Gewissenskonflikte zwischen persönlichen Vorteilen und Vorteilen zu<br />

Gunsten der Gesellschaft sind immer aus Sichtweise des Unternehmens zu entscheiden; direkte<br />

Abhängigkeiten aufgrund vertraglicher Beziehungen (außer Arbeitsverträgen) sind unerwünscht.<br />

Sollten Zweifel bei Entscheidungen bestehen, ist der <strong>VBH</strong> Vorstand in die Entscheidung<br />

mit einzubeziehen.<br />

Gewissenskonflikte können z.B. vorliegen wenn:<br />

▪ Mitarbeiter oder deren nahe Familienangehörige eine wesentliche Beteiligung an einer<br />

Gesellschaft halten, die Geschäftspartnerin oder Konkurrentin von <strong>VBH</strong> ist. Eigentum<br />

von weniger als 1% der Aktien bzw. Anteile an einer Publikumsgesellschaft werden nicht<br />

als wesentliche Beteiligung betrachtet.<br />

▪ Mitarbeiter oder deren nahe Familienangehörige Organe, leitende Angestellte oder Berater<br />

eines Geschäftspartners von <strong>VBH</strong> sind.<br />

▪ Mitarbeiter, die Aufträge von <strong>VBH</strong> an Dritte vergeben, diese Dritten auch für private<br />

Zwecke beschäftigen.<br />

Die Annahme von Mandaten in Wirtschaftsunternehmen außerhalb der <strong>VBH</strong> Gruppe bedarf der<br />

Zustimmung durch die Gesellschaft. Darüber hinaus ist der <strong>VBH</strong> Vorstand zu informieren.<br />

Sofern ein Mitarbeiter eine wesentliche finanzielle Beteiligung an einem Wirtschaftsunternehmen<br />

hat oder eingehen möchte, die zu einem Interessenkonflikt führen kann, so ist dies dem<br />

Vorstand anzuzeigen. Ein Interessenkonflikt liegt insbesondere dann vor, wenn diese finanzielle<br />

Beteiligung im beruflichen Verantwortungsbereich des Mitarbeiters liegt.<br />

Bei allen geschäftlichen Entscheidungen und Handlungen sind die geltenden Gesetze und<br />

sonstigen maßgeblichen Bestimmungen im In- und Ausland zu beachten. Eine stabile geschäftliche<br />

Zusammenarbeit zum Nutzen aller kann es nur bei einem fairen Wettbewerb und strikter<br />

Einhaltung der Rechtsordnung geben.<br />

Korruption, Untreue und Betrug verzerren den Wettbewerb, führen zu höheren Kosten, zerstören<br />

das Vertrauen von Kunden und Lieferanten, gefährden unsere Wettbewerbsfähigkeit und<br />

letztlich unsere Arbeitsplätze.<br />

Die Mitarbeiter haben bei ihren Tätigkeiten alle Vorkehrungen zum Schutz der Umwelt zu treffen.<br />

Sie haben sicherzustellen, dass ihre Gesundheit und die der anderen Mitarbeiter, Kunden<br />

und der Öffentlichkeit keinen Schaden nehmen. Ebenso ist die Sicherheit zu gewährleisten. Die<br />

Mitarbeiter haben die staatlichen Vorschriften bezüglich Umwelt, Gesundheit und Sicherheit, die<br />

konzernweit gültigen Grundsätze und Richtlinien sowie die Vorschriften der lokalen Konzerngesellschaften<br />

zu befolgen.<br />

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VERHALTENSKODEX <strong>VBH</strong> KONZERN<br />

April 2012<br />

Die Unternehmensleitung trägt dafür Sorge, dass die Mitarbeiter die relevanten Gesetze und<br />

Bestimmungen kennen und befolgen. Sie ist dafür verantwortlich, dass Rahmenbedingungen<br />

geschaffen werden, die Korruption verhindern. Zu diesem Zweck werden die in diesen Richtlinien<br />

enthaltenen Grundsätze allen Mitarbeitern im Unternehmen bekannt gemacht. Die Mitarbeiter<br />

werden auf die darin enthaltenen ethischen Grundsätze verpflichtet. Die Einhaltung der<br />

Grundsätze wird überprüft.<br />

Zur Unternehmensleitung gehören in jeder rechtlich selbständigen Unternehmenseinheit des<br />

Konzerns die eingesetzten Geschäftsführer, Prokuristen und administrativ Verantwortlichen. In<br />

unselbstständigen Niederlassungen des Konzerns sind die eingesetzten Führungskräfte vor<br />

Ort, unabhängig von ihrer Position, ebenfalls darunter zu verstehen.<br />

Gegen diese ethischen Grundsätze verstößt unter anderem, wer:<br />

▪ einem Geschäftspartner/einer Behörde oder dessen/deren Mitarbeitern für eine Bevorzugung<br />

bei Auftragsvergabe oder Belieferung einen Vorteil anbietet, verspricht, gewährt<br />

oder dies billigt;<br />

▪ umgekehrt für sich für eine Bevorzugung eines Geschäftspartners/einer Behörde bei<br />

Belieferung oder Auftragsvergabe einen Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt;<br />

▪ zu Lasten des Auftraggebers sich selbst, nahen Angehörigen oder Dritten direkt oder<br />

indirekt unberechtigte Vorteile verschafft;<br />

▪ Angebotsabsprachen unter Wettbewerbern trifft.<br />

Diese Ausführungen gelten grundsätzlich. Ein lauteres Verhalten auf Basis vorstehender ethischer<br />

Grundsätze ist unabhängig vom Wert des angebotenen bzw. erhaltenen Vorteiles. Auch<br />

Kleinbeträge können schon zu erheblichen Konsequenzen für die betroffenen Mitarbeiter führen.<br />

Die Unternehmensleitung hat Vorbildfunktion. Vorstand/Geschäftsleitung und leitende Mitarbeiter<br />

müssen sich ethisch einwandfrei verhalten. Ihrer Vorbildfunktion müssen sie durch täglich<br />

vorgelebte Ehrlichkeit und Fairness gerecht werden. Die Unternehmensleitung sollte sich auch<br />

öffentlich dazu bekennen, dass sie und ihr Unternehmen korrupte Verhaltensweisen unter keinen<br />

Umständen dulden.<br />

Ethisch einwandfreies Verhalten am Arbeitsplatz bedeutet im Wesentlichen Ehrlichkeit und<br />

Fairness im Umgang mit den anderen Mitarbeitern sowie mit Kunden, Lieferanten, Mitbewerbern,<br />

Behörden und der Öffentlichkeit. Die Integrität und der gute Ruf eines Unternehmens<br />

resultieren aus dem Verhalten seiner Mitarbeiter.<br />

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VERHALTENSKODEX <strong>VBH</strong> KONZERN<br />

April 2012<br />

2. Leitsätze für die Mitarbeiter<br />

2.1. Wir gehen korrekt mit Geschäftspartnern und Behörden um<br />

▪ Unser Unternehmen überzeugt durch Preis, Leistung, Qualität und Eignung der<br />

angebotenen Produkte oder Dienstleistungen.<br />

▪ Wir behandeln alle unsere Geschäftspartner fair.<br />

▪ Das Unternehmen lässt nicht zu, dass der Wettbewerb durch Bestechung, Betrug, Wirtschaftsspionage,<br />

Diebstahl, Nötigung oder ähnliches beeinflusst oder verfälschtwird.<br />

▪ Eine Beteiligung an kartellrechtswidrigen Absprachen findet nicht statt.<br />

Mitarbeiter, die in unlauterer Weise versuchen, Geschäftspartner oder Behörden durch korruptes<br />

Verhalten zu beeinflussen, werden - ungeachtet strafrechtlicher Konsequenzen - disziplinarisch<br />

und arbeitsrechtlich zur Verantwortung gezogen.<br />

2.2. Geschäftspartner und Behörden gehen korrekt mit uns um<br />

Versuche von Geschäftspartnern oder Behörden, Mitarbeiter in ihrer Entscheidung unlauter zu<br />

beeinflussen, werden nicht geduldet; sie sind der zuständigen Unternehmensleitung anzuzeigen.<br />

Mitarbeiter, die sich in unlauterer Weise von Kunden oder Lieferanten beeinflussen lassen,<br />

werden - ungeachtet strafrechtlicher Konsequenzen - disziplinarisch und arbeitsrechtlich zur<br />

Verantwortung gezogen.<br />

2.3. Wir gehen korrekt mit Kollegen und Mitarbeitern um<br />

Die Mitarbeiter begegnen sich mit gegenseitiger Wertschätzung, Respekt und Anstand. Dies<br />

erlaubt keinerlei Diskriminierung, insbesondere nicht aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Religion,<br />

Alter, Abstammung, Geschlecht, Behinderung, Mitgliedschaft bei Gewerkschaften oder politischen<br />

Parteien, Zivilstand oder militärischer Zugehörigkeit. Die Mitarbeiter tolerieren keine wie<br />

auch immer gearteten Belästigungen.<br />

2.4. Wir gehen verantwortlich mit Geschenken um<br />

Geschenke sollen grundsätzlich nicht verteilt und angenommen werden. Dies gilt für Geldgeschenke<br />

wie auch Sachgeschenke. Geldgeschenke sind Beträge in jeder Form und Währung.<br />

Sachgeschenke sind jegliche Gegenstände von Wert. Auch Reisen, Dienstleistungen, Werbeprämien,<br />

Rabatte, Gutscheine und die Übernahme von Kosten sind als Geschenke anzusehen.<br />

Für Einladungen zu Veranstaltungen ohne vorherrschenden Geschäftscharakter gilt: Jeder Mitarbeiter<br />

hat grundsätzlich zu prüfen, ob seine Teilnahme an der Veranstaltung der gängigen<br />

Geschäftspraxis entspricht. In Zweifelsfällen sollte die <strong>VBH</strong> Zentrale hinzugezogen werden. In<br />

allen Fällen ist der Vorgesetzte zu informieren.<br />

Werbegeschenke sollten wertmäßig so gestaltet sein, dass ihre Annahme den Empfänger nicht<br />

in eine verpflichtende Abhängigkeit bringt. Geschenke müssen nach dem Prinzip ausgewählt<br />

werden, beim Geber und Nehmer jeglichen Anschein von Unredlichkeit und Inkorrektheit zu<br />

vermeiden. Im Zweifelsfall ist die Entscheidung des Vorgesetzten einzuholen.<br />

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VERHALTENSKODEX <strong>VBH</strong> KONZERN<br />

April 2012<br />

Im Umgang mit Behörden müssen deren besondere Regelungen beachtet werden.<br />

Im Ausland können Geschenke der Sitte und Höflichkeit entsprechen. Auch hierbei ist zu beachten,<br />

dass dadurch keine verpflichtende Abhängigkeit entsteht und die gesetzlichen Bestimmungen<br />

des jeweiligen Landes eingehalten werden. Über solche Geschenke ist der Vorgesetzte<br />

zu informieren.<br />

Ausgenommen von der vorstehenden Regelung sind: Geschäftlich veranlasste Auslagen in<br />

angemessenem Umfang (zum Beispiel Essen, Getränke und ähnliche Geschäftsanlässe), Gelegenheitsgeschenke<br />

mit geringem Wert (unter 40,00 Euro innerhalb der EU, mit Wertanpassung<br />

an die jeweiligen länderspezifischen Standards). Geschenke und andere Vergünstigungen<br />

mit einem höheren Wert, die im Hinblick auf die Geschäftsbeziehung nicht abgelehnt werden<br />

können, sollten Wohlfahrtsorganisationen zur Verfügung gestellt werden.<br />

2.5. Wir trennen klar zwischen Geschäfts- und Privatbereich<br />

Für Aufwendungen und Ausgaben, bei denen sich Geschäftliches und Privates vermischen, so<br />

dass eine genaue Trennung schwierig ist, sollten die Kosten (insbesondere auch für Geschenke<br />

oder Bewirtungen) privat übernommen werden. Ein Beispiel ist die Einladung oder eine Bewirtung<br />

anläßlich von Geburts-, und Jahrestagen. Je höher die Position des Mitarbeiters im<br />

Unternehmen ist, desto eher sind solche Aufwendungen privat zu verauslagen.<br />

2.6. Wir vermeiden Interessenkonflikte durch Nebentätigkeiten bzw. Kapitalbeteiligungen<br />

Es muss vertraglich sichergestellt werden, dass Nebentätigkeiten und Kapitalbeteiligungen von<br />

Mitarbeitern nicht zum Schaden des Unternehmens wahrgenommen werden. Nebentätigkeiten<br />

und Beteiligungen von Mitarbeitern für bzw. an Geschäftspartnern der <strong>VBH</strong> oder Wettbewerbern<br />

sind vom Mitarbeiter schriftlich anzuzeigen und gegebenenfalls von der Geschäftsleitung<br />

genehmigen zu lassen. Diese Anzeigepflicht besteht nicht beim Erwerb von börsengängigen<br />

Werten oder reinen Vermögensanlagen in unerheblichem/geringem Umfang.<br />

Zur Beurteilung möglicher Interessenkonflikte sind nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch deren<br />

Ehepartner, Partner oder sonst nahestehende Personen mit einzubeziehen.<br />

Haben Mitarbeiter unternehmensfremde Interessen, für die ihnen eine Ausnahme von dieser<br />

Regelung gerechtfertigt erscheint, müssen sie dafür die ausdrückliche Bewilligung ihres Vorgesetzten<br />

einholen. Ist die Sachlage kompliziert oder dauert ein solcher Zustand lange an, kann<br />

der Vorgesetzte verlangen, dass Mitarbeiter diese Bewilligung periodisch erneuern lassen.<br />

2.7. Über Spenden und Sponsoringleistungen entscheidet die Unternehmensleitung<br />

Spenden in Form von Geld- oder Sachgeschenken oder Sponsoringleistungen (zum Beispiel<br />

Zuschüsse an Organisationen/Vereine oder Unterstützung in Form von Dienstleistungen) haben<br />

sich im Rahmen der Rechtsordnung zu bewegen und werden ausschließlich von der Unternehmensleitung<br />

genehmigt. Dies gilt Insbesondere auch für Spenden an politische Parteien.<br />

2.8. Schutz von Firmeneigentum und Geschäftsgeheimnissen ist vorrangig<br />

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VERHALTENSKODEX <strong>VBH</strong> KONZERN<br />

April 2012<br />

Mitarbeiter behandeln das Firmeneigentum mit Sorgfalt und gehen verantwortungsbewusst mit<br />

den Gegenständen um. Die überlassenen Arbeitsmittel sind spätestens zurückzugeben, sobald<br />

das Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen endet.<br />

Die Mitarbeiter haben alle geschäftlichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse aller Art<br />

vertraulich zu behandeln. Davon ausgenommen ist die Offenlegung von Informationen, die für<br />

die korrekte Ausübung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Die Mitarbeiter dürfen Kopien von Berichten<br />

oder Dokumenten für den persönlichen Gebrauch weder erstellen noch aufbewahren.<br />

Mitarbeiter, die über Insiderinformationen von <strong>VBH</strong> Gesellschaften verfügen, dürfen bei Kenntnis<br />

solcher Informationen weder Wertpapiere noch derivative Finanzprodukte von <strong>VBH</strong> oder der<br />

betroffenen Gesellschaft für eigene oder fremde Rechnung oder für einen anderen kaufen oder<br />

verkaufen. Ebenso ist es untersagt, derartige Informationen anderen Personen unbefugt mitzuteilen<br />

oder zugänglich zu machen sowie einem anderen auf der Grundlage einer Insiderinformation<br />

den Erwerb oder die Veräußerung von Wertpapieren der <strong>VBH</strong> zu empfehlen oder einen<br />

anderen auf sonstige Weise dazu zu verleiten. "Insiderinformationen" sind Informationen, die<br />

der Öffentlichkeit nicht bekannt sind, und die ein Anleger beim Entscheid über den Kauf oder<br />

Verkauf von Wertpapieren oder derivativen Finanzprodukten für wichtig erachtet. Hierzu zählen<br />

vertrauliche Informationen über geplante Akquisitionen, strategische Allianzen, finanzielle Ergebnisse,<br />

neue Produkte, Änderungen in der Kapitalstruktur oder sonstige wichtige Vereinbarungen.<br />

2.9. Aufzeichnungen/Berichterstattung sind wichtig für unsere Stakeholder<br />

Wir müssen Informationspflichten gegenüber Behörden, Aktionären, Mitarbeiter, Kunden, Banken<br />

und Kreditinstituten, Lieferanten und anderen Stakeholdern wahrnehmen. Diese Verpflichtungen<br />

basieren auf rechtlichen, steuerlichen, finanziellen und vertraglichen Anforderungen,<br />

müssen detailgenau sein und einem hohen Standard entsprechen.<br />

Wir legen Wert auf eine vollständige, redliche, genaue, zeitnahe, verständliche und der Unternehmensentwicklung<br />

entsprechende Berichtserstattung, da nur dies zu einer fundierten Abschlusserstellung<br />

und –kommentierung führen kann.<br />

Insbesondere die Mitarbeiter, Führungskräfte, Aufsichtsräte und Gremienmitglieder für Finanzen,<br />

Controlling und Rechnungswesen sind für die Erreichung dieser Ziele verantwortlich und<br />

richten effektive Verfahren und interne Kontrollen ein.<br />

Alle Mitarbeiter unterstützen die Verantwortlichen im Rahmen ihrer beruflichen Aufgabenstellung<br />

und beachten die Verfahren, internen Kontrollmaßnahmen und die Veröffentlichung offenlegungspflichtiger<br />

Sachverhalte. Eine zeitnahe und vollständige Informationsweitergabe bzw.<br />

Informationsbereitstellung an die berichtspflichtigen Stellen ist für alle Mitarbeiter verpflichtend.<br />

Aufzeichnungen von Mitarbeitern, die während ihrer arbeitsvertraglichen Verpflichtungen geschaffen<br />

oder erstellt werden, stehen in alleinigem Eigentum der <strong>VBH</strong>. Aus Effizienzgründen<br />

können Aufzeichnungen im Konzern außerhalb des Landes, in welchem der Mitarbeiter tätig ist,<br />

gespeichert oder archiviert werden. <strong>VBH</strong> kann selbst entscheiden, mit Dritten, beispielsweise<br />

mit Behörden, Gerichten, Polizeiorganen oder Prozessgegnern, zu kooperieren. In all diesen<br />

Fällen ist <strong>VBH</strong> befugt, von Mitarbeitern erstellte Aufzeichnungen herauszugeben.<br />

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VERHALTENSKODEX <strong>VBH</strong> KONZERN<br />

April 2012<br />

Ein digitales Archiv oder eine sonstige digitale Aufbewahrungsform kann den Mitarbeitern zur<br />

Verfügung gestellt oder eingesetzt werden. Dadurch, dass Mitarbeiter Aufzeichnungen mittels<br />

den zur Verfügung gestellten Ressourcen aufbewahren, oder die Überführung als organisatorischer<br />

Standard in der Gesellschaft besteht, anerkennen alle Mitarbeiter das Eigentum von <strong>VBH</strong><br />

an solchen Dokumenten. Diese können durch berechtigte Vertreter der <strong>VBH</strong> in deren freiem<br />

Ermessen gelesen, durchsucht, ausgedruckt und in jeglicher anderen Form verwendet werden.<br />

3. Interne Organisationsmaßnahmen<br />

3.1. Vier-Augen-Prinzip, Funktionstrennung und lückenlose Dokumentation<br />

Die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips, die Trennung von unvereinbaren Tätigkeiten (Funktionstrennung<br />

von Anweisung und Ausführung, zum Beispiel Rechnungsfreigabe und -zahlung)<br />

und strikte Vorgaben für eine lückenlose Dokumentation sind geeignete Maßnahmen, um Unregelmäßigkeiten<br />

insbesondere im Auftrags- und Lieferwesen vorzubeugen. Beispielsweise<br />

sind Verträge/Vereinbarungen deshalb grundsätzlich von mindestens zwei zeichnungsberechtigten<br />

Mitarbeitern der Gesellschaft zu unterzeichnen.<br />

Es werden keine Nebenbücher oder -konten (außerhalb der Buchhaltung) geführt.<br />

Im Rahmen der Funktionstrennung ist möglichst auf die strikte Trennung zwischen Entscheidung,<br />

Ausführung, Überprüfung und Berichterstattung zu achten.<br />

3.2. Personalrotation in sensiblen Bereichen<br />

Wenn es durch die Unternehmensgröße und Mitarbeiteranzahl möglich und wirtschaftlich vertretbar<br />

ist, soll in risikogefährdeten betrieblichen Bereichen (Beispielsweise Einkauf/Verkauf)<br />

ein angemessener Personalwechsel oder eine regelmäßige Personalrotation stattfinden.<br />

Dabei ist aber deutlich zu machen, dass ein solcher Wechsel keine Diskreditierung der betroffenen<br />

Mitarbeiter bedeutet, sondern eine routinemäßige Risikoverringerung im Rahmen der<br />

Verhaltensleitlinien darstellt.<br />

3.3. Lieferanten-Alternativen<br />

Schon aus wirtschaftlichen Gründen sollte das Unternehmen grundsätzlich darauf achten, regelmäßig<br />

mehrere Angebote unterschiedlicher Lieferanten einzuholen. Einseitigen Abhängigkeiten<br />

kann damit entgegengewirkt werden.<br />

Bei für die Gesellschaft wesentlichen Beträgen für Investitionen/Ausgaben (zum Beispiel größer<br />

25 TEUR) müssen drei Alternativanbieter angefragt und die Kriterien für die endgültige Auftragsvergabe<br />

dokumentiert sein.<br />

3.4. Vertrauensperson (Whistle-Blow-Stelle)<br />

Die Unternehmensleitung ist angehalten, Korruption zu verhindern. Wir erwarten, dass Mitarbeiter<br />

des <strong>VBH</strong> Konzerns ihrer Informationspflicht über korruptes Verhalten nachkommen. Jeder<br />

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VERHALTENSKODEX <strong>VBH</strong> KONZERN<br />

April 2012<br />

Mitarbeiter ist verpflichtet, diesen Verhaltenskodex zu befolgen und alle geeigneten Maßnahmen<br />

zu ergreifen, um andere wirksam von der Nichtbefolgung der Richtlinie abzuhalten. Gelingt<br />

dies nicht, haben Mitarbeiter Verstöße ihrem Vorgesetzten zu melden. Jeder Mitarbeiter trägt<br />

mit Verantwortung, wenn er von einem korrupten Verhalten Kenntnis hat und diese Vorgänge<br />

nicht meldet.<br />

Mitarbeiter, die Fragen, Hinweise oder Klärungsbedarf in Zusammenhang mit diesem Verhaltenskodex<br />

haben, dürfen in keiner Weise benachteiligt werden. Es ist unbedingt darauf zu achten,<br />

dass solche Vorgänge vertraulich behandelt werden.<br />

<strong>VBH</strong> hat ergänzend hierzu eine unabhängige, neutrale Stelle als alternativen Ansprechpartner<br />

eingerichtet. Mitarbeiter können entsprechende Fragen oder Hinweise bei dem durch die <strong>VBH</strong><br />

<strong>Holding</strong> AG beauftragen Rechtsanwalt, Herrn Prof. Dr. Wiedemann, unter der Email-Adresse:<br />

wiedemann@hennerkes.de vorbringen. Dort eingehende Informationen werden anonym an das<br />

Management der <strong>VBH</strong> <strong>Holding</strong> AG ohne personenbezogene Daten weitergegeben. Eventuelle<br />

Rückfragen/Klärungen erfolgen ebenfalls über den als Informationsvermittler eingeschalteten<br />

Rechtsanwalt, so dass die Anonymität über den gesamten Informationsprozess gewahrt ist.<br />

3.5. Aus-/Fortbildung<br />

Dieser Verhaltenskodex ist in die Einarbeitungsprogramme der <strong>VBH</strong> Mitarbeiter zu Beginn ihrer<br />

Tätigkeit mit einzubeziehen. Außerdem wird das Management, wenn erforderlich, bezüglich der<br />

Auslegung dieses Verhaltenskodexes Instruktionen und Ratschlage erteilen.<br />

4. Prävention, Kontrolle und Sanktionen<br />

4.1. Prävention<br />

Die <strong>VBH</strong> Gruppe will sich nicht für illegale Zwecke missbrauchen lassen. Dies gilt für jegliches<br />

illegales Verhalten unserer Lieferanten, Kunden, Dritter, Vermittler, Mitarbeiter und Geschäftspartner.<br />

Wir sehen uns dem internationalen Kampf gegen die Geldwäsche und gegen Terrorismusfinanzierung<br />

verpflichtet und verfolgen eine auf das Risiko abgestimmte „Know your customer“-<br />

Geschäftspolitik, die geltenden Gesetzen und Vorgaben entspricht.<br />

Mitarbeiter dürfen sich in ihrem Arbeitsumfeld weder in illegale Vorgänge verwickeln lassen,<br />

noch dürfen sie illegale Handlungen im Zusammenhang mit der <strong>VBH</strong> Gruppe tolerieren. Das<br />

gilt insbesondere für jede Verletzung des Kartellrechts, für die Beihilfe zur Steuerhinterziehung<br />

oder für andere steuerliche Delikte einschließlich Steuerbetrug in allen Ländern, in denen die<br />

<strong>VBH</strong> Gruppe tätig ist oder tätig wird.<br />

4.2. Plausibilitätsprüfungen<br />

Menschliche Erfahrung zeigt, dass organisatorische Grundsätze nur Erfolg haben, wenn die<br />

Beachtung von Richtlinien durch entsprechende Kontrollmaßnahmen bestätigt wird.<br />

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VERHALTENSKODEX <strong>VBH</strong> KONZERN<br />

April 2012<br />

Prüfungen, ob die in diesem Regelwerk vorgegebenen Verfahren eingehalten werden, sind<br />

durch angemessene Kontrollen (Stichproben) und Plausibilitätsprüfungen durch das Management<br />

der Gesellschaft, durch die <strong>VBH</strong> <strong>Holding</strong> AG über mit der Prüfung beauftragte Abteilungen<br />

und ggf. durch externe Berater regelmäßig durchzuführen.<br />

4.3. Interne Revision<br />

Die Feststellung rechtswidriger Handlungen (zum Beispiel Bestechung, Vorteilsnahme, Betrug<br />

oder Untreue) ist aufgrund der Interessenlage der Beteiligten nur schwer möglich. Mit der<br />

Wahrnehmung dieser Aufgabe ist in der <strong>VBH</strong> Gruppe die Abteilung Revision und unterstützend<br />

die Abteilung Controlling beauftragt. Der Aufgabenschwerpunkt dieser Abteilungen ist auf Prüfungen<br />

auch mit präventivem Charakter und auf Empfehlungen ausgerichtet. Dieses beinhaltet<br />

unter anderem die Einhaltung von Vorstands-Geschäftsführungsdirektiven, Umsetzung von<br />

Gesellschafterbeschlüssen und Einhalten zustimmungspflichtiger Geschäfte, formelle und materielle<br />

Rechnungslegung, Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit interner Kontrollsysteme der<br />

Gesellschaften, ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung und Einhaltung wirtschaftlicher Grundsätze,<br />

Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Regelungen zur Vermeidung von Vermögensverlusten.<br />

Die Zusammenarbeit von Revisions-/Controllingabteilung und anderen Unternehmenseinheiten<br />

ist dabei unverzichtbar. Beide Abteilungen sind unmittelbar an den Vorstand Finanzen angebunden,<br />

dies entspricht auch der nicht delegierbaren Führungsverantwortung dieses Personenkreises<br />

für das Unternehmen und seine Beschäftigten.<br />

Die Mitarbeiter der <strong>VBH</strong> Gruppe werden der Revisions- und Controllingabteilung im Rahmen<br />

von Nachfragen uneingeschränkt vollständige Auskünfte erteilen und diese nach besten Kräften<br />

unterstützen.<br />

4.4. Sanktionen<br />

Mitarbeiter, die gegen diese Verhaltensrichtlinie oder gesetzliche Vorschriften verstoßen, müssen<br />

– ungeachtet strafrechtlicher Konsequenzen - im Rahmen der lokalen firmeninternen und<br />

konzerninternen Regelungen disziplinarische Maßnahmen erwarten, da die <strong>VBH</strong> <strong>Holding</strong> AG<br />

angemessen auf die festgestellten Zuwiderhandlungen reagieren wird. Nur eine konsequente<br />

Reaktion auf festgestellte Verstöße wird zukünftige Wiederholungen minimieren. Dies kann – je<br />

nach Schwere des Verstoßes – auch den Verlust des Arbeitsplatzes für betroffene Mitarbeiter<br />

bedeuten.<br />

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VERHALTENSKODEX <strong>VBH</strong> KONZERN<br />

April 2012<br />

Antwort:<br />

<strong>VBH</strong> <strong>Holding</strong> AG<br />

Vorstand Finanzen<br />

Siemensstraße 38<br />

D-70825 Korntal/Münchingen<br />

Deutschland<br />

B e s t ä t i g u n g<br />

Name der Gesellschaft:<br />

Das Management der vorstehenden Gesellschaft bestätigt für das Geschäftsjahr ............., dass<br />

alle Mitarbeiter über den Verhaltenskodex der <strong>VBH</strong> Konzerngruppe in Kenntnis gesetzt sind.<br />

Die Geschäftsleitung und der Administrator der Gesellschaft bestätigen durch die nachfolgende<br />

Unterschrift, dass den Mitarbeitern diese Informationen zur Verfügung stehen und im Rahmen<br />

der Geschäftstätigkeit alle Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit dem Regelwerk abgewickelt<br />

werden.<br />

Der Geschäftsführer:<br />

_________________________________ ___________________________________<br />

(Name in Blockbuchstaben):<br />

Datum/Unterschrift<br />

Der Geschäftsführer:<br />

_________________________________ ___________________________________<br />

(Name in Blockbuchstaben):<br />

Datum/Unterschrift<br />

Der Administrator:<br />

_________________________________ ___________________________________<br />

(Name in Blockbuchstaben):<br />

Datum/Unterschrift<br />

11

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