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Liebe Mitarbeiterinnen, - VBH Holding

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VERHALTENSKODEX <strong>VBH</strong> KONZERN<br />

April 2012<br />

Prüfungen, ob die in diesem Regelwerk vorgegebenen Verfahren eingehalten werden, sind<br />

durch angemessene Kontrollen (Stichproben) und Plausibilitätsprüfungen durch das Management<br />

der Gesellschaft, durch die <strong>VBH</strong> <strong>Holding</strong> AG über mit der Prüfung beauftragte Abteilungen<br />

und ggf. durch externe Berater regelmäßig durchzuführen.<br />

4.3. Interne Revision<br />

Die Feststellung rechtswidriger Handlungen (zum Beispiel Bestechung, Vorteilsnahme, Betrug<br />

oder Untreue) ist aufgrund der Interessenlage der Beteiligten nur schwer möglich. Mit der<br />

Wahrnehmung dieser Aufgabe ist in der <strong>VBH</strong> Gruppe die Abteilung Revision und unterstützend<br />

die Abteilung Controlling beauftragt. Der Aufgabenschwerpunkt dieser Abteilungen ist auf Prüfungen<br />

auch mit präventivem Charakter und auf Empfehlungen ausgerichtet. Dieses beinhaltet<br />

unter anderem die Einhaltung von Vorstands-Geschäftsführungsdirektiven, Umsetzung von<br />

Gesellschafterbeschlüssen und Einhalten zustimmungspflichtiger Geschäfte, formelle und materielle<br />

Rechnungslegung, Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit interner Kontrollsysteme der<br />

Gesellschaften, ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung und Einhaltung wirtschaftlicher Grundsätze,<br />

Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Regelungen zur Vermeidung von Vermögensverlusten.<br />

Die Zusammenarbeit von Revisions-/Controllingabteilung und anderen Unternehmenseinheiten<br />

ist dabei unverzichtbar. Beide Abteilungen sind unmittelbar an den Vorstand Finanzen angebunden,<br />

dies entspricht auch der nicht delegierbaren Führungsverantwortung dieses Personenkreises<br />

für das Unternehmen und seine Beschäftigten.<br />

Die Mitarbeiter der <strong>VBH</strong> Gruppe werden der Revisions- und Controllingabteilung im Rahmen<br />

von Nachfragen uneingeschränkt vollständige Auskünfte erteilen und diese nach besten Kräften<br />

unterstützen.<br />

4.4. Sanktionen<br />

Mitarbeiter, die gegen diese Verhaltensrichtlinie oder gesetzliche Vorschriften verstoßen, müssen<br />

– ungeachtet strafrechtlicher Konsequenzen - im Rahmen der lokalen firmeninternen und<br />

konzerninternen Regelungen disziplinarische Maßnahmen erwarten, da die <strong>VBH</strong> <strong>Holding</strong> AG<br />

angemessen auf die festgestellten Zuwiderhandlungen reagieren wird. Nur eine konsequente<br />

Reaktion auf festgestellte Verstöße wird zukünftige Wiederholungen minimieren. Dies kann – je<br />

nach Schwere des Verstoßes – auch den Verlust des Arbeitsplatzes für betroffene Mitarbeiter<br />

bedeuten.<br />

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