Liebe Mitarbeiterinnen, - VBH Holding
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VERHALTENSKODEX <strong>VBH</strong> KONZERN<br />
April 2012<br />
Prüfungen, ob die in diesem Regelwerk vorgegebenen Verfahren eingehalten werden, sind<br />
durch angemessene Kontrollen (Stichproben) und Plausibilitätsprüfungen durch das Management<br />
der Gesellschaft, durch die <strong>VBH</strong> <strong>Holding</strong> AG über mit der Prüfung beauftragte Abteilungen<br />
und ggf. durch externe Berater regelmäßig durchzuführen.<br />
4.3. Interne Revision<br />
Die Feststellung rechtswidriger Handlungen (zum Beispiel Bestechung, Vorteilsnahme, Betrug<br />
oder Untreue) ist aufgrund der Interessenlage der Beteiligten nur schwer möglich. Mit der<br />
Wahrnehmung dieser Aufgabe ist in der <strong>VBH</strong> Gruppe die Abteilung Revision und unterstützend<br />
die Abteilung Controlling beauftragt. Der Aufgabenschwerpunkt dieser Abteilungen ist auf Prüfungen<br />
auch mit präventivem Charakter und auf Empfehlungen ausgerichtet. Dieses beinhaltet<br />
unter anderem die Einhaltung von Vorstands-Geschäftsführungsdirektiven, Umsetzung von<br />
Gesellschafterbeschlüssen und Einhalten zustimmungspflichtiger Geschäfte, formelle und materielle<br />
Rechnungslegung, Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit interner Kontrollsysteme der<br />
Gesellschaften, ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung und Einhaltung wirtschaftlicher Grundsätze,<br />
Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Regelungen zur Vermeidung von Vermögensverlusten.<br />
Die Zusammenarbeit von Revisions-/Controllingabteilung und anderen Unternehmenseinheiten<br />
ist dabei unverzichtbar. Beide Abteilungen sind unmittelbar an den Vorstand Finanzen angebunden,<br />
dies entspricht auch der nicht delegierbaren Führungsverantwortung dieses Personenkreises<br />
für das Unternehmen und seine Beschäftigten.<br />
Die Mitarbeiter der <strong>VBH</strong> Gruppe werden der Revisions- und Controllingabteilung im Rahmen<br />
von Nachfragen uneingeschränkt vollständige Auskünfte erteilen und diese nach besten Kräften<br />
unterstützen.<br />
4.4. Sanktionen<br />
Mitarbeiter, die gegen diese Verhaltensrichtlinie oder gesetzliche Vorschriften verstoßen, müssen<br />
– ungeachtet strafrechtlicher Konsequenzen - im Rahmen der lokalen firmeninternen und<br />
konzerninternen Regelungen disziplinarische Maßnahmen erwarten, da die <strong>VBH</strong> <strong>Holding</strong> AG<br />
angemessen auf die festgestellten Zuwiderhandlungen reagieren wird. Nur eine konsequente<br />
Reaktion auf festgestellte Verstöße wird zukünftige Wiederholungen minimieren. Dies kann – je<br />
nach Schwere des Verstoßes – auch den Verlust des Arbeitsplatzes für betroffene Mitarbeiter<br />
bedeuten.<br />
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