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Liebe Mitarbeiterinnen, - VBH Holding

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VERHALTENSKODEX <strong>VBH</strong> KONZERN<br />

April 2012<br />

Zur leichteren Lesbarkeit wird in dem Verhaltenskodex der Begriff "Mitarbeiter" synonym sowohl<br />

für <strong>Mitarbeiterinnen</strong> als auch für Mitarbeiter benutzt.<br />

1. Firmenethik und Vorbildfunktion der Unternehmensleitung<br />

Alle Mitarbeiter müssen sich so verhalten, dass persönliche Abhängigkeiten oder Verpflichtungen<br />

ausgeschlossen sind. Gewissenskonflikte zwischen persönlichen Vorteilen und Vorteilen zu<br />

Gunsten der Gesellschaft sind immer aus Sichtweise des Unternehmens zu entscheiden; direkte<br />

Abhängigkeiten aufgrund vertraglicher Beziehungen (außer Arbeitsverträgen) sind unerwünscht.<br />

Sollten Zweifel bei Entscheidungen bestehen, ist der <strong>VBH</strong> Vorstand in die Entscheidung<br />

mit einzubeziehen.<br />

Gewissenskonflikte können z.B. vorliegen wenn:<br />

▪ Mitarbeiter oder deren nahe Familienangehörige eine wesentliche Beteiligung an einer<br />

Gesellschaft halten, die Geschäftspartnerin oder Konkurrentin von <strong>VBH</strong> ist. Eigentum<br />

von weniger als 1% der Aktien bzw. Anteile an einer Publikumsgesellschaft werden nicht<br />

als wesentliche Beteiligung betrachtet.<br />

▪ Mitarbeiter oder deren nahe Familienangehörige Organe, leitende Angestellte oder Berater<br />

eines Geschäftspartners von <strong>VBH</strong> sind.<br />

▪ Mitarbeiter, die Aufträge von <strong>VBH</strong> an Dritte vergeben, diese Dritten auch für private<br />

Zwecke beschäftigen.<br />

Die Annahme von Mandaten in Wirtschaftsunternehmen außerhalb der <strong>VBH</strong> Gruppe bedarf der<br />

Zustimmung durch die Gesellschaft. Darüber hinaus ist der <strong>VBH</strong> Vorstand zu informieren.<br />

Sofern ein Mitarbeiter eine wesentliche finanzielle Beteiligung an einem Wirtschaftsunternehmen<br />

hat oder eingehen möchte, die zu einem Interessenkonflikt führen kann, so ist dies dem<br />

Vorstand anzuzeigen. Ein Interessenkonflikt liegt insbesondere dann vor, wenn diese finanzielle<br />

Beteiligung im beruflichen Verantwortungsbereich des Mitarbeiters liegt.<br />

Bei allen geschäftlichen Entscheidungen und Handlungen sind die geltenden Gesetze und<br />

sonstigen maßgeblichen Bestimmungen im In- und Ausland zu beachten. Eine stabile geschäftliche<br />

Zusammenarbeit zum Nutzen aller kann es nur bei einem fairen Wettbewerb und strikter<br />

Einhaltung der Rechtsordnung geben.<br />

Korruption, Untreue und Betrug verzerren den Wettbewerb, führen zu höheren Kosten, zerstören<br />

das Vertrauen von Kunden und Lieferanten, gefährden unsere Wettbewerbsfähigkeit und<br />

letztlich unsere Arbeitsplätze.<br />

Die Mitarbeiter haben bei ihren Tätigkeiten alle Vorkehrungen zum Schutz der Umwelt zu treffen.<br />

Sie haben sicherzustellen, dass ihre Gesundheit und die der anderen Mitarbeiter, Kunden<br />

und der Öffentlichkeit keinen Schaden nehmen. Ebenso ist die Sicherheit zu gewährleisten. Die<br />

Mitarbeiter haben die staatlichen Vorschriften bezüglich Umwelt, Gesundheit und Sicherheit, die<br />

konzernweit gültigen Grundsätze und Richtlinien sowie die Vorschriften der lokalen Konzerngesellschaften<br />

zu befolgen.<br />

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