Liebe Mitarbeiterinnen, - VBH Holding
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VERHALTENSKODEX <strong>VBH</strong> KONZERN<br />
April 2012<br />
Zur leichteren Lesbarkeit wird in dem Verhaltenskodex der Begriff "Mitarbeiter" synonym sowohl<br />
für <strong>Mitarbeiterinnen</strong> als auch für Mitarbeiter benutzt.<br />
1. Firmenethik und Vorbildfunktion der Unternehmensleitung<br />
Alle Mitarbeiter müssen sich so verhalten, dass persönliche Abhängigkeiten oder Verpflichtungen<br />
ausgeschlossen sind. Gewissenskonflikte zwischen persönlichen Vorteilen und Vorteilen zu<br />
Gunsten der Gesellschaft sind immer aus Sichtweise des Unternehmens zu entscheiden; direkte<br />
Abhängigkeiten aufgrund vertraglicher Beziehungen (außer Arbeitsverträgen) sind unerwünscht.<br />
Sollten Zweifel bei Entscheidungen bestehen, ist der <strong>VBH</strong> Vorstand in die Entscheidung<br />
mit einzubeziehen.<br />
Gewissenskonflikte können z.B. vorliegen wenn:<br />
▪ Mitarbeiter oder deren nahe Familienangehörige eine wesentliche Beteiligung an einer<br />
Gesellschaft halten, die Geschäftspartnerin oder Konkurrentin von <strong>VBH</strong> ist. Eigentum<br />
von weniger als 1% der Aktien bzw. Anteile an einer Publikumsgesellschaft werden nicht<br />
als wesentliche Beteiligung betrachtet.<br />
▪ Mitarbeiter oder deren nahe Familienangehörige Organe, leitende Angestellte oder Berater<br />
eines Geschäftspartners von <strong>VBH</strong> sind.<br />
▪ Mitarbeiter, die Aufträge von <strong>VBH</strong> an Dritte vergeben, diese Dritten auch für private<br />
Zwecke beschäftigen.<br />
Die Annahme von Mandaten in Wirtschaftsunternehmen außerhalb der <strong>VBH</strong> Gruppe bedarf der<br />
Zustimmung durch die Gesellschaft. Darüber hinaus ist der <strong>VBH</strong> Vorstand zu informieren.<br />
Sofern ein Mitarbeiter eine wesentliche finanzielle Beteiligung an einem Wirtschaftsunternehmen<br />
hat oder eingehen möchte, die zu einem Interessenkonflikt führen kann, so ist dies dem<br />
Vorstand anzuzeigen. Ein Interessenkonflikt liegt insbesondere dann vor, wenn diese finanzielle<br />
Beteiligung im beruflichen Verantwortungsbereich des Mitarbeiters liegt.<br />
Bei allen geschäftlichen Entscheidungen und Handlungen sind die geltenden Gesetze und<br />
sonstigen maßgeblichen Bestimmungen im In- und Ausland zu beachten. Eine stabile geschäftliche<br />
Zusammenarbeit zum Nutzen aller kann es nur bei einem fairen Wettbewerb und strikter<br />
Einhaltung der Rechtsordnung geben.<br />
Korruption, Untreue und Betrug verzerren den Wettbewerb, führen zu höheren Kosten, zerstören<br />
das Vertrauen von Kunden und Lieferanten, gefährden unsere Wettbewerbsfähigkeit und<br />
letztlich unsere Arbeitsplätze.<br />
Die Mitarbeiter haben bei ihren Tätigkeiten alle Vorkehrungen zum Schutz der Umwelt zu treffen.<br />
Sie haben sicherzustellen, dass ihre Gesundheit und die der anderen Mitarbeiter, Kunden<br />
und der Öffentlichkeit keinen Schaden nehmen. Ebenso ist die Sicherheit zu gewährleisten. Die<br />
Mitarbeiter haben die staatlichen Vorschriften bezüglich Umwelt, Gesundheit und Sicherheit, die<br />
konzernweit gültigen Grundsätze und Richtlinien sowie die Vorschriften der lokalen Konzerngesellschaften<br />
zu befolgen.<br />
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