Liebe Mitarbeiterinnen, - VBH Holding
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VERHALTENSKODEX <strong>VBH</strong> KONZERN<br />
April 2012<br />
Mitarbeiter behandeln das Firmeneigentum mit Sorgfalt und gehen verantwortungsbewusst mit<br />
den Gegenständen um. Die überlassenen Arbeitsmittel sind spätestens zurückzugeben, sobald<br />
das Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen endet.<br />
Die Mitarbeiter haben alle geschäftlichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse aller Art<br />
vertraulich zu behandeln. Davon ausgenommen ist die Offenlegung von Informationen, die für<br />
die korrekte Ausübung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Die Mitarbeiter dürfen Kopien von Berichten<br />
oder Dokumenten für den persönlichen Gebrauch weder erstellen noch aufbewahren.<br />
Mitarbeiter, die über Insiderinformationen von <strong>VBH</strong> Gesellschaften verfügen, dürfen bei Kenntnis<br />
solcher Informationen weder Wertpapiere noch derivative Finanzprodukte von <strong>VBH</strong> oder der<br />
betroffenen Gesellschaft für eigene oder fremde Rechnung oder für einen anderen kaufen oder<br />
verkaufen. Ebenso ist es untersagt, derartige Informationen anderen Personen unbefugt mitzuteilen<br />
oder zugänglich zu machen sowie einem anderen auf der Grundlage einer Insiderinformation<br />
den Erwerb oder die Veräußerung von Wertpapieren der <strong>VBH</strong> zu empfehlen oder einen<br />
anderen auf sonstige Weise dazu zu verleiten. "Insiderinformationen" sind Informationen, die<br />
der Öffentlichkeit nicht bekannt sind, und die ein Anleger beim Entscheid über den Kauf oder<br />
Verkauf von Wertpapieren oder derivativen Finanzprodukten für wichtig erachtet. Hierzu zählen<br />
vertrauliche Informationen über geplante Akquisitionen, strategische Allianzen, finanzielle Ergebnisse,<br />
neue Produkte, Änderungen in der Kapitalstruktur oder sonstige wichtige Vereinbarungen.<br />
2.9. Aufzeichnungen/Berichterstattung sind wichtig für unsere Stakeholder<br />
Wir müssen Informationspflichten gegenüber Behörden, Aktionären, Mitarbeiter, Kunden, Banken<br />
und Kreditinstituten, Lieferanten und anderen Stakeholdern wahrnehmen. Diese Verpflichtungen<br />
basieren auf rechtlichen, steuerlichen, finanziellen und vertraglichen Anforderungen,<br />
müssen detailgenau sein und einem hohen Standard entsprechen.<br />
Wir legen Wert auf eine vollständige, redliche, genaue, zeitnahe, verständliche und der Unternehmensentwicklung<br />
entsprechende Berichtserstattung, da nur dies zu einer fundierten Abschlusserstellung<br />
und –kommentierung führen kann.<br />
Insbesondere die Mitarbeiter, Führungskräfte, Aufsichtsräte und Gremienmitglieder für Finanzen,<br />
Controlling und Rechnungswesen sind für die Erreichung dieser Ziele verantwortlich und<br />
richten effektive Verfahren und interne Kontrollen ein.<br />
Alle Mitarbeiter unterstützen die Verantwortlichen im Rahmen ihrer beruflichen Aufgabenstellung<br />
und beachten die Verfahren, internen Kontrollmaßnahmen und die Veröffentlichung offenlegungspflichtiger<br />
Sachverhalte. Eine zeitnahe und vollständige Informationsweitergabe bzw.<br />
Informationsbereitstellung an die berichtspflichtigen Stellen ist für alle Mitarbeiter verpflichtend.<br />
Aufzeichnungen von Mitarbeitern, die während ihrer arbeitsvertraglichen Verpflichtungen geschaffen<br />
oder erstellt werden, stehen in alleinigem Eigentum der <strong>VBH</strong>. Aus Effizienzgründen<br />
können Aufzeichnungen im Konzern außerhalb des Landes, in welchem der Mitarbeiter tätig ist,<br />
gespeichert oder archiviert werden. <strong>VBH</strong> kann selbst entscheiden, mit Dritten, beispielsweise<br />
mit Behörden, Gerichten, Polizeiorganen oder Prozessgegnern, zu kooperieren. In all diesen<br />
Fällen ist <strong>VBH</strong> befugt, von Mitarbeitern erstellte Aufzeichnungen herauszugeben.<br />
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