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Liebe Mitarbeiterinnen, - VBH Holding

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VERHALTENSKODEX <strong>VBH</strong> KONZERN<br />

April 2012<br />

Mitarbeiter behandeln das Firmeneigentum mit Sorgfalt und gehen verantwortungsbewusst mit<br />

den Gegenständen um. Die überlassenen Arbeitsmittel sind spätestens zurückzugeben, sobald<br />

das Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen endet.<br />

Die Mitarbeiter haben alle geschäftlichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse aller Art<br />

vertraulich zu behandeln. Davon ausgenommen ist die Offenlegung von Informationen, die für<br />

die korrekte Ausübung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Die Mitarbeiter dürfen Kopien von Berichten<br />

oder Dokumenten für den persönlichen Gebrauch weder erstellen noch aufbewahren.<br />

Mitarbeiter, die über Insiderinformationen von <strong>VBH</strong> Gesellschaften verfügen, dürfen bei Kenntnis<br />

solcher Informationen weder Wertpapiere noch derivative Finanzprodukte von <strong>VBH</strong> oder der<br />

betroffenen Gesellschaft für eigene oder fremde Rechnung oder für einen anderen kaufen oder<br />

verkaufen. Ebenso ist es untersagt, derartige Informationen anderen Personen unbefugt mitzuteilen<br />

oder zugänglich zu machen sowie einem anderen auf der Grundlage einer Insiderinformation<br />

den Erwerb oder die Veräußerung von Wertpapieren der <strong>VBH</strong> zu empfehlen oder einen<br />

anderen auf sonstige Weise dazu zu verleiten. "Insiderinformationen" sind Informationen, die<br />

der Öffentlichkeit nicht bekannt sind, und die ein Anleger beim Entscheid über den Kauf oder<br />

Verkauf von Wertpapieren oder derivativen Finanzprodukten für wichtig erachtet. Hierzu zählen<br />

vertrauliche Informationen über geplante Akquisitionen, strategische Allianzen, finanzielle Ergebnisse,<br />

neue Produkte, Änderungen in der Kapitalstruktur oder sonstige wichtige Vereinbarungen.<br />

2.9. Aufzeichnungen/Berichterstattung sind wichtig für unsere Stakeholder<br />

Wir müssen Informationspflichten gegenüber Behörden, Aktionären, Mitarbeiter, Kunden, Banken<br />

und Kreditinstituten, Lieferanten und anderen Stakeholdern wahrnehmen. Diese Verpflichtungen<br />

basieren auf rechtlichen, steuerlichen, finanziellen und vertraglichen Anforderungen,<br />

müssen detailgenau sein und einem hohen Standard entsprechen.<br />

Wir legen Wert auf eine vollständige, redliche, genaue, zeitnahe, verständliche und der Unternehmensentwicklung<br />

entsprechende Berichtserstattung, da nur dies zu einer fundierten Abschlusserstellung<br />

und –kommentierung führen kann.<br />

Insbesondere die Mitarbeiter, Führungskräfte, Aufsichtsräte und Gremienmitglieder für Finanzen,<br />

Controlling und Rechnungswesen sind für die Erreichung dieser Ziele verantwortlich und<br />

richten effektive Verfahren und interne Kontrollen ein.<br />

Alle Mitarbeiter unterstützen die Verantwortlichen im Rahmen ihrer beruflichen Aufgabenstellung<br />

und beachten die Verfahren, internen Kontrollmaßnahmen und die Veröffentlichung offenlegungspflichtiger<br />

Sachverhalte. Eine zeitnahe und vollständige Informationsweitergabe bzw.<br />

Informationsbereitstellung an die berichtspflichtigen Stellen ist für alle Mitarbeiter verpflichtend.<br />

Aufzeichnungen von Mitarbeitern, die während ihrer arbeitsvertraglichen Verpflichtungen geschaffen<br />

oder erstellt werden, stehen in alleinigem Eigentum der <strong>VBH</strong>. Aus Effizienzgründen<br />

können Aufzeichnungen im Konzern außerhalb des Landes, in welchem der Mitarbeiter tätig ist,<br />

gespeichert oder archiviert werden. <strong>VBH</strong> kann selbst entscheiden, mit Dritten, beispielsweise<br />

mit Behörden, Gerichten, Polizeiorganen oder Prozessgegnern, zu kooperieren. In all diesen<br />

Fällen ist <strong>VBH</strong> befugt, von Mitarbeitern erstellte Aufzeichnungen herauszugeben.<br />

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