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Liebe Mitarbeiterinnen, - VBH Holding

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VERHALTENSKODEX <strong>VBH</strong> KONZERN<br />

April 2012<br />

2. Leitsätze für die Mitarbeiter<br />

2.1. Wir gehen korrekt mit Geschäftspartnern und Behörden um<br />

▪ Unser Unternehmen überzeugt durch Preis, Leistung, Qualität und Eignung der<br />

angebotenen Produkte oder Dienstleistungen.<br />

▪ Wir behandeln alle unsere Geschäftspartner fair.<br />

▪ Das Unternehmen lässt nicht zu, dass der Wettbewerb durch Bestechung, Betrug, Wirtschaftsspionage,<br />

Diebstahl, Nötigung oder ähnliches beeinflusst oder verfälschtwird.<br />

▪ Eine Beteiligung an kartellrechtswidrigen Absprachen findet nicht statt.<br />

Mitarbeiter, die in unlauterer Weise versuchen, Geschäftspartner oder Behörden durch korruptes<br />

Verhalten zu beeinflussen, werden - ungeachtet strafrechtlicher Konsequenzen - disziplinarisch<br />

und arbeitsrechtlich zur Verantwortung gezogen.<br />

2.2. Geschäftspartner und Behörden gehen korrekt mit uns um<br />

Versuche von Geschäftspartnern oder Behörden, Mitarbeiter in ihrer Entscheidung unlauter zu<br />

beeinflussen, werden nicht geduldet; sie sind der zuständigen Unternehmensleitung anzuzeigen.<br />

Mitarbeiter, die sich in unlauterer Weise von Kunden oder Lieferanten beeinflussen lassen,<br />

werden - ungeachtet strafrechtlicher Konsequenzen - disziplinarisch und arbeitsrechtlich zur<br />

Verantwortung gezogen.<br />

2.3. Wir gehen korrekt mit Kollegen und Mitarbeitern um<br />

Die Mitarbeiter begegnen sich mit gegenseitiger Wertschätzung, Respekt und Anstand. Dies<br />

erlaubt keinerlei Diskriminierung, insbesondere nicht aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Religion,<br />

Alter, Abstammung, Geschlecht, Behinderung, Mitgliedschaft bei Gewerkschaften oder politischen<br />

Parteien, Zivilstand oder militärischer Zugehörigkeit. Die Mitarbeiter tolerieren keine wie<br />

auch immer gearteten Belästigungen.<br />

2.4. Wir gehen verantwortlich mit Geschenken um<br />

Geschenke sollen grundsätzlich nicht verteilt und angenommen werden. Dies gilt für Geldgeschenke<br />

wie auch Sachgeschenke. Geldgeschenke sind Beträge in jeder Form und Währung.<br />

Sachgeschenke sind jegliche Gegenstände von Wert. Auch Reisen, Dienstleistungen, Werbeprämien,<br />

Rabatte, Gutscheine und die Übernahme von Kosten sind als Geschenke anzusehen.<br />

Für Einladungen zu Veranstaltungen ohne vorherrschenden Geschäftscharakter gilt: Jeder Mitarbeiter<br />

hat grundsätzlich zu prüfen, ob seine Teilnahme an der Veranstaltung der gängigen<br />

Geschäftspraxis entspricht. In Zweifelsfällen sollte die <strong>VBH</strong> Zentrale hinzugezogen werden. In<br />

allen Fällen ist der Vorgesetzte zu informieren.<br />

Werbegeschenke sollten wertmäßig so gestaltet sein, dass ihre Annahme den Empfänger nicht<br />

in eine verpflichtende Abhängigkeit bringt. Geschenke müssen nach dem Prinzip ausgewählt<br />

werden, beim Geber und Nehmer jeglichen Anschein von Unredlichkeit und Inkorrektheit zu<br />

vermeiden. Im Zweifelsfall ist die Entscheidung des Vorgesetzten einzuholen.<br />

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