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Liebe Mitarbeiterinnen, - VBH Holding

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VERHALTENSKODEX <strong>VBH</strong> KONZERN<br />

April 2012<br />

Ein digitales Archiv oder eine sonstige digitale Aufbewahrungsform kann den Mitarbeitern zur<br />

Verfügung gestellt oder eingesetzt werden. Dadurch, dass Mitarbeiter Aufzeichnungen mittels<br />

den zur Verfügung gestellten Ressourcen aufbewahren, oder die Überführung als organisatorischer<br />

Standard in der Gesellschaft besteht, anerkennen alle Mitarbeiter das Eigentum von <strong>VBH</strong><br />

an solchen Dokumenten. Diese können durch berechtigte Vertreter der <strong>VBH</strong> in deren freiem<br />

Ermessen gelesen, durchsucht, ausgedruckt und in jeglicher anderen Form verwendet werden.<br />

3. Interne Organisationsmaßnahmen<br />

3.1. Vier-Augen-Prinzip, Funktionstrennung und lückenlose Dokumentation<br />

Die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips, die Trennung von unvereinbaren Tätigkeiten (Funktionstrennung<br />

von Anweisung und Ausführung, zum Beispiel Rechnungsfreigabe und -zahlung)<br />

und strikte Vorgaben für eine lückenlose Dokumentation sind geeignete Maßnahmen, um Unregelmäßigkeiten<br />

insbesondere im Auftrags- und Lieferwesen vorzubeugen. Beispielsweise<br />

sind Verträge/Vereinbarungen deshalb grundsätzlich von mindestens zwei zeichnungsberechtigten<br />

Mitarbeitern der Gesellschaft zu unterzeichnen.<br />

Es werden keine Nebenbücher oder -konten (außerhalb der Buchhaltung) geführt.<br />

Im Rahmen der Funktionstrennung ist möglichst auf die strikte Trennung zwischen Entscheidung,<br />

Ausführung, Überprüfung und Berichterstattung zu achten.<br />

3.2. Personalrotation in sensiblen Bereichen<br />

Wenn es durch die Unternehmensgröße und Mitarbeiteranzahl möglich und wirtschaftlich vertretbar<br />

ist, soll in risikogefährdeten betrieblichen Bereichen (Beispielsweise Einkauf/Verkauf)<br />

ein angemessener Personalwechsel oder eine regelmäßige Personalrotation stattfinden.<br />

Dabei ist aber deutlich zu machen, dass ein solcher Wechsel keine Diskreditierung der betroffenen<br />

Mitarbeiter bedeutet, sondern eine routinemäßige Risikoverringerung im Rahmen der<br />

Verhaltensleitlinien darstellt.<br />

3.3. Lieferanten-Alternativen<br />

Schon aus wirtschaftlichen Gründen sollte das Unternehmen grundsätzlich darauf achten, regelmäßig<br />

mehrere Angebote unterschiedlicher Lieferanten einzuholen. Einseitigen Abhängigkeiten<br />

kann damit entgegengewirkt werden.<br />

Bei für die Gesellschaft wesentlichen Beträgen für Investitionen/Ausgaben (zum Beispiel größer<br />

25 TEUR) müssen drei Alternativanbieter angefragt und die Kriterien für die endgültige Auftragsvergabe<br />

dokumentiert sein.<br />

3.4. Vertrauensperson (Whistle-Blow-Stelle)<br />

Die Unternehmensleitung ist angehalten, Korruption zu verhindern. Wir erwarten, dass Mitarbeiter<br />

des <strong>VBH</strong> Konzerns ihrer Informationspflicht über korruptes Verhalten nachkommen. Jeder<br />

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