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Grundsätze der Fraktion zur Reform des Polizeirechts - DIE LINKE ...

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4<br />

<strong>der</strong> verdeckte „Kleine Lauschangriff“ durch den Einsatz von Bildaufnahmen und<br />

Bildaufzeichnungen sowie zum Abhören und Aufzeichnen <strong>des</strong> nichtöffentlich<br />

gesprochenen Wortes - auch von Kontakt- und Begleitpersonen - außerhalb von<br />

Wohnungen darf erfolgen, wenn „Straftaten von erheblicher Bedeutung“ drohen,<br />

wobei nicht abschließend definiert wird, welche Straftaten hierzu gehören, so dass<br />

auch Vergehen, die „gewohnheitsmäßig o<strong>der</strong> sonst organisiert begangen werden“ für<br />

den Eingriff ausreichen (§ 10 PolDVG i.V.m. § 4 Absatz 4 PolDVG); Gespräche, die<br />

dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zu<strong>zur</strong>echnen sind, dürfen durch eine<br />

automatische Aufzeichnung fortgesetzt werden;<br />

auch beim verdeckten „Große Lauschangriff“ in o<strong>der</strong> aus Wohnungen durch den<br />

Einsatz von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen sowie zum Abhören und<br />

Aufzeichnen <strong>des</strong> nichtöffentlich gesprochenen Wortes dürfen Gespräche, die dem<br />

Kernbereich privater Lebensgestaltung zu<strong>zur</strong>echnen sind, durch eine automatische<br />

Aufzeichnung fortgesetzt werden (§ 10a PolDVG);<br />

die Online-Durchsuchung bzw. Überwachung von Computern mit Staatstrojanern<br />

(„Telekommunikationsüberwachung an informationstechnischen Systemen“) soll neu<br />

eingeführt werden (§ 10c PolDVG);<br />

das Abhören von Telefongesprächen durch Telekommunikationsüberwachung wird<br />

tatbestandsmäßig ausgeweitet (§ 10b PolDVG)<br />

<strong>der</strong> Einsatz von Verdeckten Ermittlern soll durch eine Herabstufung <strong>des</strong><br />

Gefahrenbegriffes erleichtert und <strong>zur</strong> „Verhütung von Straftaten“ erlaubt werden (§ 12<br />

PolDVG);<br />

personenbezogene Daten sollen im Rahmen <strong>der</strong> polizeilichen Zusammenarbeit<br />

zwischen Mitgliedstaaten <strong>der</strong> Europäischen Union und Schengen-assoziierten Staaten<br />

an öffentliche Stellen sowie an Agenturen o<strong>der</strong> Einrichtungen übermittelt werden (§<br />

18a PolDVG), datenschutzrechtliche Fristen dürfen aufgehoben werden, wenn die<br />

Daten „<strong>zur</strong> Verhütung“ von Straftaten „benötigt werden“;<br />

9. Gesetzentwürfe <strong>der</strong> <strong>Fraktion</strong> <strong>DIE</strong> <strong>LINKE</strong><br />

Die <strong>Fraktion</strong> <strong>DIE</strong> <strong>LINKE</strong> hat zwei Gesetzentwürfe zum SOG und PolDVG <strong>zur</strong><br />

Sachverständigenanhörung im Innenausschuss <strong>der</strong> Hamburgischen Bürgerschaft vorgelegt,<br />

die sich an den Grundrechten <strong>der</strong> Bürgerinnen und Bürger orientieren. Sie zeichnen sich<br />

dadurch aus, dass:<br />

1. die Grundrechte <strong>der</strong> Bürgerinnen und Bürger gegenüber <strong>der</strong> Polizei gestärkt werden,<br />

durch klare, eindeutige und verfassungskonforme Polizeigesetze;<br />

2. die Ausweispflicht und individuelle Kennzeichnung von Polizisten im SOG gesetzlich<br />

verankern wird, damit polizeiliches Handeln o<strong>der</strong> Unterlassen rechtsstaatlich von den<br />

Gerichten kontrolliert werden kann;<br />

3. ein Parlamentarischer Kontrollausschuss <strong>der</strong> Bürgerschaft eingerichtet wird, um<br />

verdeckte Ermittlungsmaßnahmen <strong>der</strong> Polizei zu kontrollieren;<br />

4. keine verdachtsunabhängigen und zielgruppenspezifischen Kontrollen von<br />

Personengruppen in Gefahrengebieten und Durchsuchungen von Personen in<br />

Waffenverbotszonen stattfinden dürfen; keine Aufenthaltsverbote verhängt werden<br />

dürfen; bei Ingewahrsamnahmen (Freiheitsentziehungen) unverzüglich eine<br />

richterliche Entscheidung herbeigeführt wird; <strong>der</strong> Einsatz von verdeckten Ermittlern<br />

aus dem Gesetz gestrichen wird;<br />

5. bei erheblichen Grundrechtseingriffen eine „unmittelbar bevorstehende Gefahr für<br />

Leib, Leben o<strong>der</strong> Freiheit einer Person“ als Voraussetzung normiert wird, wodurch <strong>der</strong><br />

Gefahrenbegriff präzisiert und die zu schützenden hohen Rechtsgüter abschließend<br />

benannt werden.

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