Wirtschaftsförderung und Gute Arbeit - Otto Brenner Shop
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egionalwirtschaftliche Effekte, Beschäftigungs- <strong>und</strong> Einkommenseffekte sowie auf<br />
Innovation, Ausbildung <strong>und</strong> Umwelt. Außerdem wird die Leiharbeitsquote zum<br />
Indikator. Danach sollen Unternehmen mit einer Leiharbeitsquote von mehr als 30%<br />
keine Förderung erhalten <strong>und</strong> Unternehmen, die mehr als 10% Leiharbeiter<br />
beschäftigen eine abschlägige Förderung. Als weitere Fördervoraussetzungen ist<br />
u.a. die Clusterzugehörigkeit vorgesehen.<br />
Eine Basisförderung wird in Brandenburg nicht mehr unterstützt. Die Besten-Auswahl<br />
erfolgt hier nach dem Windh<strong>und</strong>-Verfahren. Die Alternative, Stichtage zu setzen ist<br />
derzeit nicht geplant.<br />
Mit dieser neu ausgerichteten <strong>Wirtschaftsförderung</strong> will Brandenburg Anreize für<br />
qualitative <strong>Arbeit</strong>splätze schaffen <strong>und</strong> eine qualitative Profilierung ihres<br />
Wirtschaftsstandortes.<br />
Die Kernelemente der neuen <strong>Wirtschaftsförderung</strong> im Freistaat Thüringen zeichnen<br />
sich aus durch<br />
- Leiharbeitsquote<br />
- Basisförderung<br />
- Abschaffung der Lohnkostenförderung<br />
- Besetzung neuer <strong>Arbeit</strong>splätze nur mit Betriebsangehörigen<br />
Die neue Richtlinie GRW-G zur einzelbetrieblichen Investitionsförderung zur<br />
einzelbetrieblichen Investitionsförderung ist zum 01.04.2011 in Kraft getreten. Im<br />
Rahmen der Neujustierung zur Regelung der GRW-Richtlinie 2012 ist des Weiteren<br />
ein Rankingverfahren in Thüringen geplant, da zukünftig weniger Mittel zur<br />
Verfügung stehen. Mit einer Absenkung der Basisförderung <strong>und</strong> der Begrenzung der<br />
Anzahl an Förderungen pro Unternehmen wird die GRW-Förderung stärker als<br />
Anschubfinanzierung interpretiert. Das Zuschlagsystem ist als Kriterien-orientierte<br />
Förderung vorgesehen, das nach den Indikatoren Beschäftigung, Bezahlung <strong>und</strong><br />
Qualifikation gerastert wird. Die Anträge werden zu Stichtagen ausgewertet <strong>und</strong> nach<br />
dem Verhältnis Antragsvolumen – Kriterien soll entschieden werden.<br />
Sachsen-Anhalt plant die Beibehaltung der Basisförderung bei mit zusätzlicher<br />
Bonusförderung. Als Fördervoraussetzung für die Investitionsförderung ist ein<br />
Mindestentgelt vorgesehen. Die Diskussion über die Höhe des Mindestentgeltes <strong>und</strong><br />
über das Entscheidungsverfahren ist im Gange.<br />
Mecklenburg-Vorpommern sieht eine Senkung der Fördersätze vor. Auch hier sind<br />
Leiharbeitsregelungen in der Diskussion. Im Rahmen der Investitionsförderung wird<br />
die Lohnuntergrenze voraussichtlich zum K.O.-Kriterium<br />
Fazit:<br />
Im Ergebnis des Workshops ist festzuhalten, dass aufgr<strong>und</strong> der<br />
Rahmenbedingungen, wie z.B.<br />
- Rückgang der Fördermittel <strong>und</strong> Haushaltskonsolidierung<br />
- Kohäsionspolitik in der nächsten Förderperiode 2014-2020<br />
- Fachkräfteentwicklung<br />
- Demografischer Wandel<br />
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