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Wirtschaftsförderung und Gute Arbeit - Otto Brenner Shop

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egionalwirtschaftliche Effekte, Beschäftigungs- <strong>und</strong> Einkommenseffekte sowie auf<br />

Innovation, Ausbildung <strong>und</strong> Umwelt. Außerdem wird die Leiharbeitsquote zum<br />

Indikator. Danach sollen Unternehmen mit einer Leiharbeitsquote von mehr als 30%<br />

keine Förderung erhalten <strong>und</strong> Unternehmen, die mehr als 10% Leiharbeiter<br />

beschäftigen eine abschlägige Förderung. Als weitere Fördervoraussetzungen ist<br />

u.a. die Clusterzugehörigkeit vorgesehen.<br />

Eine Basisförderung wird in Brandenburg nicht mehr unterstützt. Die Besten-Auswahl<br />

erfolgt hier nach dem Windh<strong>und</strong>-Verfahren. Die Alternative, Stichtage zu setzen ist<br />

derzeit nicht geplant.<br />

Mit dieser neu ausgerichteten <strong>Wirtschaftsförderung</strong> will Brandenburg Anreize für<br />

qualitative <strong>Arbeit</strong>splätze schaffen <strong>und</strong> eine qualitative Profilierung ihres<br />

Wirtschaftsstandortes.<br />

Die Kernelemente der neuen <strong>Wirtschaftsförderung</strong> im Freistaat Thüringen zeichnen<br />

sich aus durch<br />

- Leiharbeitsquote<br />

- Basisförderung<br />

- Abschaffung der Lohnkostenförderung<br />

- Besetzung neuer <strong>Arbeit</strong>splätze nur mit Betriebsangehörigen<br />

Die neue Richtlinie GRW-G zur einzelbetrieblichen Investitionsförderung zur<br />

einzelbetrieblichen Investitionsförderung ist zum 01.04.2011 in Kraft getreten. Im<br />

Rahmen der Neujustierung zur Regelung der GRW-Richtlinie 2012 ist des Weiteren<br />

ein Rankingverfahren in Thüringen geplant, da zukünftig weniger Mittel zur<br />

Verfügung stehen. Mit einer Absenkung der Basisförderung <strong>und</strong> der Begrenzung der<br />

Anzahl an Förderungen pro Unternehmen wird die GRW-Förderung stärker als<br />

Anschubfinanzierung interpretiert. Das Zuschlagsystem ist als Kriterien-orientierte<br />

Förderung vorgesehen, das nach den Indikatoren Beschäftigung, Bezahlung <strong>und</strong><br />

Qualifikation gerastert wird. Die Anträge werden zu Stichtagen ausgewertet <strong>und</strong> nach<br />

dem Verhältnis Antragsvolumen – Kriterien soll entschieden werden.<br />

Sachsen-Anhalt plant die Beibehaltung der Basisförderung bei mit zusätzlicher<br />

Bonusförderung. Als Fördervoraussetzung für die Investitionsförderung ist ein<br />

Mindestentgelt vorgesehen. Die Diskussion über die Höhe des Mindestentgeltes <strong>und</strong><br />

über das Entscheidungsverfahren ist im Gange.<br />

Mecklenburg-Vorpommern sieht eine Senkung der Fördersätze vor. Auch hier sind<br />

Leiharbeitsregelungen in der Diskussion. Im Rahmen der Investitionsförderung wird<br />

die Lohnuntergrenze voraussichtlich zum K.O.-Kriterium<br />

Fazit:<br />

Im Ergebnis des Workshops ist festzuhalten, dass aufgr<strong>und</strong> der<br />

Rahmenbedingungen, wie z.B.<br />

- Rückgang der Fördermittel <strong>und</strong> Haushaltskonsolidierung<br />

- Kohäsionspolitik in der nächsten Förderperiode 2014-2020<br />

- Fachkräfteentwicklung<br />

- Demografischer Wandel<br />

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