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INNERBETRIEBLICHE MITTEILUNG - Swarovski Betriebsrat

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<strong>INNERBETRIEBLICHE</strong> <strong>MITTEILUNG</strong><br />

AN:<br />

Alle MitarbeiterInnen im Betrieb<br />

DATUM: 14.03.2013<br />

BETREFF: Fenstertage 2013<br />

Betriebsruhe zum Jahreswechsel 2013/2014<br />

In Absprache mit den <strong>Betriebsrat</strong>svorsitzenden werden für das Jahr 2013 und für den Jahreswechsel<br />

zum Jahr 2014 folgende Fenstertage bzw. die Weihnachtsruhe wie folgt vereinbart:<br />

Freitag nach Fronleichnam 31. Mai 2013<br />

Freitag nach Mariä Himmelfahrt 16. August 2013<br />

Für MitarbeiterInnen im 6-Tage-Betrieb, sowie in den damit zusammenhängenden Abteilungen, gelten<br />

die Freitage am 31. Mai und 16. August 2013 nicht als Fenstertage, da am jeweils darauffolgenden<br />

Samstag gearbeitet wird<br />

Für die MitarbeiterInnen der Schleifsäle und der damit zusammenhängenden Abteilungen im 6-Tage-<br />

Betrieb – ausgenommen die GB Produktion – gelten der 31. Mai und 1. Juni 2013 als Fenstertage, da<br />

in dieser Zeit Reinigungsarbeiten am Schleifwasserkreislauf durchgeführt werden.<br />

Ebenfalls als Fenstertag gilt der 2. November 2013.<br />

Die Betriebsweihnachtsfeier findet am<br />

Donnerstag, dem 19. Dezember 2013, um 15:30 Uhr statt<br />

Für die Weihnachtsfeier wird eine Stunde bezahlte Freizeit gewährt.<br />

Im Schichtbetrieb endet die Arbeitszeit in beiden Werken mit Ende der Frühschicht am 19. Dezember<br />

2013.<br />

Ab Freitag, dem 20. Dezember 2013 bis einschließlich<br />

Mittwoch, dem 1. Jänner 2014 bleibt der Betrieb geschlossen


Für MitarbeiterInnen im Supply Chain/Kundenservice, Bereitschafts- und Portierdienst bzw. im vollkontinuierlichen<br />

Betrieb und in den damit zusammenhängenden Abteilungen, sowie alle MitarbeiterInnen,<br />

die für Maschinenumstellungen, Reparaturen, Instandhaltungen und Reinigungsarbeiten erforderlich<br />

sind, gelten abteilungsinterne Regelungen.<br />

Für die Fenstertage und die Zeit der Betriebsruhe kann Zeitausgleich oder Urlaub vereinbart werden.<br />

Die für den Zeitausgleich erforderlichen Stunden dürfen nur bei erhöhtem Arbeitsanfall und in Abstimmung<br />

mit dem Vorgesetzten geleistet werden.<br />

Die Gutschrift für den Zeitausgleich erfolgt auf das Zeitkonto „Betriebsruhe“.<br />

Innerhalb des Durchrechnungszeitraumes, das ist vom 1. März bis 28. Februar des Folgejahres, ist die<br />

Einarbeitszeit zu konsumieren. Ein Übertrag in den März des Folgejahres ist nur bis maximal<br />

114 Stunden (3 Wochen) möglich.<br />

Michaela Burger

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