INNERBETRIEBLICHE MITTEILUNG - Swarovski Betriebsrat
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<strong>INNERBETRIEBLICHE</strong> <strong>MITTEILUNG</strong><br />
AN:<br />
Alle MitarbeiterInnen im Betrieb<br />
DATUM: 14.03.2013<br />
BETREFF: Fenstertage 2013<br />
Betriebsruhe zum Jahreswechsel 2013/2014<br />
In Absprache mit den <strong>Betriebsrat</strong>svorsitzenden werden für das Jahr 2013 und für den Jahreswechsel<br />
zum Jahr 2014 folgende Fenstertage bzw. die Weihnachtsruhe wie folgt vereinbart:<br />
Freitag nach Fronleichnam 31. Mai 2013<br />
Freitag nach Mariä Himmelfahrt 16. August 2013<br />
Für MitarbeiterInnen im 6-Tage-Betrieb, sowie in den damit zusammenhängenden Abteilungen, gelten<br />
die Freitage am 31. Mai und 16. August 2013 nicht als Fenstertage, da am jeweils darauffolgenden<br />
Samstag gearbeitet wird<br />
Für die MitarbeiterInnen der Schleifsäle und der damit zusammenhängenden Abteilungen im 6-Tage-<br />
Betrieb – ausgenommen die GB Produktion – gelten der 31. Mai und 1. Juni 2013 als Fenstertage, da<br />
in dieser Zeit Reinigungsarbeiten am Schleifwasserkreislauf durchgeführt werden.<br />
Ebenfalls als Fenstertag gilt der 2. November 2013.<br />
Die Betriebsweihnachtsfeier findet am<br />
Donnerstag, dem 19. Dezember 2013, um 15:30 Uhr statt<br />
Für die Weihnachtsfeier wird eine Stunde bezahlte Freizeit gewährt.<br />
Im Schichtbetrieb endet die Arbeitszeit in beiden Werken mit Ende der Frühschicht am 19. Dezember<br />
2013.<br />
Ab Freitag, dem 20. Dezember 2013 bis einschließlich<br />
Mittwoch, dem 1. Jänner 2014 bleibt der Betrieb geschlossen
Für MitarbeiterInnen im Supply Chain/Kundenservice, Bereitschafts- und Portierdienst bzw. im vollkontinuierlichen<br />
Betrieb und in den damit zusammenhängenden Abteilungen, sowie alle MitarbeiterInnen,<br />
die für Maschinenumstellungen, Reparaturen, Instandhaltungen und Reinigungsarbeiten erforderlich<br />
sind, gelten abteilungsinterne Regelungen.<br />
Für die Fenstertage und die Zeit der Betriebsruhe kann Zeitausgleich oder Urlaub vereinbart werden.<br />
Die für den Zeitausgleich erforderlichen Stunden dürfen nur bei erhöhtem Arbeitsanfall und in Abstimmung<br />
mit dem Vorgesetzten geleistet werden.<br />
Die Gutschrift für den Zeitausgleich erfolgt auf das Zeitkonto „Betriebsruhe“.<br />
Innerhalb des Durchrechnungszeitraumes, das ist vom 1. März bis 28. Februar des Folgejahres, ist die<br />
Einarbeitszeit zu konsumieren. Ein Übertrag in den März des Folgejahres ist nur bis maximal<br />
114 Stunden (3 Wochen) möglich.<br />
Michaela Burger