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Satzung der Kreismusikschule „Friedrich von Flotow“ Bad Doberan

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Organisations- und Kreisrecht des Landkreises <strong>Bad</strong><br />

<strong>Doberan</strong><br />

DA 825- <strong>Satzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Kreismusikschule</strong> <strong>„Friedrich</strong> <strong>von</strong><br />

<strong>Flotow“</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Doberan</strong><br />

letzte Än<strong>der</strong>ung:<br />

01.01.2004<br />

(2) Der Landkreis <strong>Bad</strong> <strong>Doberan</strong> ist mit <strong>der</strong> Musikschule selbstlos tätig. Es werden nicht<br />

in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt.<br />

(3) Mittel <strong>der</strong> Musikschule dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet<br />

werden. Der Landkreis erhält keine Zuwendungen aus Mitteln <strong>der</strong> Musikschule. Der<br />

Landkreis erhält bei Auflösung o<strong>der</strong> Aufhebung <strong>der</strong> Musikschule o<strong>der</strong> bei Wegfall <strong>der</strong><br />

steuerbegünstigten Zwecke nicht mehrt als ihre Kapitalanteile und den gemeinen Wert<br />

ihrer geleisteten Sachanlage zurück.<br />

(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck <strong>der</strong> Musikschule fremd sind,<br />

o<strong>der</strong> durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.<br />

(5) Die <strong>Kreismusikschule</strong> hat ihren Hauptsitz in <strong>der</strong> Kreisstadt <strong>Bad</strong> <strong>Doberan</strong>. Daneben<br />

unterhält die <strong>Kreismusikschule</strong> Unterrichtsstützpunkte in weiteren Städten und<br />

Gemeinden des Landkreises mit dem Ziel einer gleichmäßigen Versorgung mit<br />

Unterrichtsangeboten.<br />

§ 2 Aufgaben<br />

(1) Die <strong>Kreismusikschule</strong> dient einer möglichst früh einsetzenden und umfassenden<br />

musikalischen o<strong>der</strong>/und tänzerischen Ausbildung <strong>von</strong> Kin<strong>der</strong>n, Jugendlichen und<br />

Erwachsenen.<br />

(2) Das Konzept <strong>der</strong> <strong>Kreismusikschule</strong> richtet sich nach dem Strukturplan des<br />

Verbandes deutscher Musikschulen (VdM).<br />

Der Unterricht glie<strong>der</strong>t sich in<br />

A - Grundstufe (Musikalische Früherziehung für Vorschulkin<strong>der</strong> und Musikalische<br />

Grundausbildung für Grundschulkin<strong>der</strong>)<br />

B - Unterstufe (Gruppen-/ Einzelunterricht im Hauptfach)<br />

C - Mittelstufe (Einzel-/ Gruppenunterricht im Hauptfach)<br />

D - Oberstufe (Einzelunterricht im Hauptfach)<br />

(3) Neben <strong>der</strong> Ausbildung in <strong>der</strong> Unter-, Mittel- und Oberstufe werden Ergänzungs- und<br />

Ensemblefächer angeboten.<br />

Dienstanweisungen_825.doc Seite 2 <strong>von</strong> 6

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