Satzung der Kreismusikschule „Friedrich von Flotow“ Bad Doberan
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Organisations- und Kreisrecht des Landkreises <strong>Bad</strong><br />
<strong>Doberan</strong><br />
DA 825- <strong>Satzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Kreismusikschule</strong> <strong>„Friedrich</strong> <strong>von</strong><br />
<strong>Flotow“</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Doberan</strong><br />
letzte Än<strong>der</strong>ung:<br />
01.01.2004<br />
Der Schüler kann nur abgemeldet werden<br />
a) innerhalb <strong>der</strong> ersten 4 Wochen nach Aufnahme des Unterrichtes.<br />
b) zum Schuljahresende (31.07.) und zum Halbjahresende (28. o<strong>der</strong> 29.02.) bei<br />
Einhaltung einer Abmeldefrist <strong>von</strong> 4 Wochen.<br />
Außerhalb dieser Fristen kann <strong>der</strong> Leiter <strong>der</strong> <strong>Kreismusikschule</strong> die Abmeldung<br />
genehmigen, wenn die dadurch frei werdende Unterrichtsstunde durch einen<br />
an<strong>der</strong>en Schüler belegt werden kann o<strong>der</strong> in begründeten Einzelfällen wie z.B.<br />
Wegzug o<strong>der</strong> längere Krankheit. Der Leiter <strong>der</strong> <strong>Kreismusikschule</strong> entscheidet<br />
über den Antrag auf Abmeldung des Schülers außerhalb <strong>der</strong> Fristen nach (4) a)<br />
und b) binnen einer Frist <strong>von</strong> 4 Wochen.<br />
§ 5 Unterrichtserteilung<br />
(1) Der Unterricht findet einmal wöchentlich außer in den im § 3 (2) genannten Zeiten<br />
statt.<br />
(2) Die Unterrichtsform legt <strong>der</strong> Leiter <strong>der</strong> <strong>Kreismusikschule</strong> im Rahmen des<br />
Aufnahmebescheides unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Wünsche des Schülers o<strong>der</strong> eines<br />
gesetzlichen Vertreters nach folgenden Gesichtspunkten fest:<br />
a) Der Unterricht in den Fächern musikalische Früherziehung und Tanz findet als<br />
Klassenunterricht<br />
statt.<br />
b) Der Instrumental- und Vocalunterricht findet überwiegend als kombinierter<br />
Gruppen-/ Einzelunterricht statt. Innerhalb <strong>der</strong> Unterrichtsform legt die jeweilige<br />
Lehrkraft in Absprache mit den Schülern die Unterrichtsdauer und die<br />
Gruppenzusammensetzung fest. Ausschlaggebend sind<br />
ausschließlich pädagogische Gründe.<br />
c) Schüler, die eine beson<strong>der</strong>e Begabung und einen beson<strong>der</strong>en Fleiß<br />
nachweisen, können 45-minütigen Einzelunterricht erhalten, wenn es die<br />
Kapazität <strong>der</strong> Musikschule zulässt. Darüber entscheidet <strong>der</strong> Leiter <strong>der</strong><br />
Musikschule nach Beratung mit dem Fachlehrer und dem<br />
Fachgruppenleiter.<br />
Dienstanweisungen_825.doc Seite 4 <strong>von</strong> 6