03.11.2013 Aufrufe

Merkblatt zur Papageienkrankheit

Merkblatt zur Papageienkrankheit

Merkblatt zur Papageienkrankheit

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

das Vorliegen der Seuche sind bereits die vorgeschriebenen Maßnahmen <strong>zur</strong> Verhütung der<br />

Seuchenverschleppung durchzuführen. Sämtliche Papageien und Sittiche des betroffenen Bestandes<br />

sind in diesem Fall unverzüglich abzusondern. Quarantänemöglichkeiten sind u. a.<br />

Vorraussetzung für die Erteilung der Genehmigung. Der Quarantäneraum darf während seiner<br />

Benutzung nicht anderen Zwecken dienen. Der Raum muss allseitig umschlossen sein,<br />

abschließbar und darf nicht als Durchgangsraum zu anderen Räumen dienen. Ferner muss die<br />

Ausstattung des Raumes eine Reinigung mit Wasser und Desinfektionsmittellösung gewährleisten.<br />

Dementsprechend müssen Boden und Wände glatt und abwaschbar sein(Boden: Beton,<br />

Fliesen, PVC ggf. mit Abfluss, Wände: Fliesen, Ölfarbe, PVC). Die Käfige im Quarantänebereich<br />

müssen aus Metall sein (Holz ist ungeeignet) und einen Drahtzwischenboden haben,<br />

damit die Vögel nicht mit ihren Ausscheidungen in Berührung kommen.<br />

Diese Räume dürfen nur in Schutzkleidung (Berufskittel und Hose, waschbar bis 90°C, Kopfbedeckung,<br />

Gummistiefel, Atemschutz) und nur vom Besitzer, seinem Vertreter, von Personen,<br />

die mit der Pflege der Tiere beauftragt wurden und von Personen mit amtlichen Auftrag<br />

betreten werden. Tiere, Teile von Tieren, Futter und Einstreu sowie sonstige Gegenstände, die<br />

mit Papageien und Sittichen in Berührung gekommen sein können, dürfen nicht entfernt werden.<br />

Die Seuchenermittlung erstreckt sich auf alle Tiere, die bis zu 90 Tagen vorher weiterverkauft<br />

wurden. Die zuständige Behörde kann die Tötung oder tierärztliche Behandlung der betroffenen<br />

Bestände anordnen.<br />

Bei Sittichen und Papageien in Privatbesitz, die Krankheitserscheinungen zeigen, sollte stets<br />

ein Tierarzt zugezogen werden. Das Halten der Vögel in Küchen und Schlafzimmern, das<br />

freie Herumfliegenlassen in der Wohnung sowie das Berühren der erkrankten Vögel ist zu<br />

vermeiden. Auch hier wird <strong>zur</strong> Seuchenbekämpfung die Tötung oder Behandlung der Vögel<br />

angeordnet.<br />

Tierschutzrechtliche Bestimmungen<br />

Die Gesetzesgrundlage für die Beurteilung einer artgerechten und bedürfnisgerechten Haltung,<br />

Fütterung und Pflege von Tieren ist das Tierschutzgesetz in der jeweils aktuellen Fassung.<br />

Nach § 2 Tierschutzgesetz ist derjenige, der Tiere hält, betreut oder zu betreuen hat dazu verpflichtet,<br />

die Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend zu ernähren, pflegen und<br />

verhaltensgerecht unterzubringen. Die Möglichkeit der Tiere zu artgemäßer Bewegung darf<br />

nicht so eingeschränkt werden, dass dem Tier durch diese Einschränkung Schmerzen oder<br />

vermeidbare Leiden oder Schäden entstehen.<br />

Der Halter oder Betreuer muss Kenntnisse über die angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte<br />

Unterbringung haben und die notwendige Fähigkeiten besitzen.<br />

Die im Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien (herausgegeben<br />

vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – BMELF) genannten<br />

Anforderungen sind mindestens zu erfüllen.<br />

6. Biologie der Papageien und Sittiche, Aufzucht, Haltung, Fütterung<br />

In der Sachkundeprüfung werden auch die Gebiete Biologie, Aufzucht, Haltung und Fütterung<br />

der gehaltenen Vogelarten abgefragt. Informationen entnehmen Sie bitte der Literatur.<br />

- 4 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!