RMV Tarifinformationen - Arge-hrs.de
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<strong>RMV</strong>-Fahrkarten<br />
Minuten Verspätung an Ihrem (persönlichen)<br />
Fahrtziel in <strong>de</strong>n Tarif -<br />
gebieten 50 (Frankfurt), 36 (Offenbach),<br />
35 (Langen), 40 (Darmstadt),<br />
41 (Dieburg) und 39 (Seeheim-<br />
Jugenheim) ankommen.<br />
Weitere Informationen gibt es im<br />
Internet unter www.rmv.<strong>de</strong>.<br />
Fahrgastrechte <strong>de</strong>r<br />
<strong>RMV</strong>-Bahnkun<strong>de</strong>n<br />
Seit En<strong>de</strong> Juli 2009 gelten gesetz -<br />
liche Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr.<br />
Im <strong>RMV</strong> be<strong>de</strong>utet dies,<br />
dass Sie als <strong>RMV</strong>-Bahnkun<strong>de</strong> nun<br />
bei Zugverspätungen beziehungsweise<br />
bei Ausfall <strong>de</strong>s Zuges Anspruch<br />
auf Entschädigung o<strong>de</strong>r<br />
Erstattung <strong>de</strong>s Fahrpreises haben.<br />
Auch eine alternative Beför<strong>de</strong>rung<br />
mit einem Fernverke<strong>hrs</strong>zug o<strong>de</strong>r<br />
einem Taxi kann unter bestimmten<br />
Voraussetzungen erfolgen. Weitere<br />
Informationen sowie <strong>de</strong>n Antrag auf<br />
Erstattung/Entschädigung gibt es<br />
im Internet unter www.rmv.<strong>de</strong>.<br />
Weitere Informationen<br />
Schwerbehin<strong>de</strong>rte<br />
Die Vergünstigungen für Schwer be -<br />
hin<strong>de</strong>rte im <strong>RMV</strong> richten sich nach<br />
<strong>de</strong>m Sozialgesetzbuch – Neuntes<br />
Buch – in <strong>de</strong>r jeweils gültigen<br />
Fassung.<br />
Schwerbehin<strong>de</strong>rte, die Inhaber eines<br />
Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweises mit<br />
Beiblatt und gültiger Wertmarke<br />
(Jahreswertmarke o<strong>de</strong>r Halbjahreswertmarke)<br />
sind, können unentgeltlich<br />
alle in <strong>de</strong>n <strong>RMV</strong> einbezogenen<br />
Verke<strong>hrs</strong>mittel benutzen. Eine Begleitperson<br />
<strong>de</strong>s Schwerbehin<strong>de</strong>rten<br />
wird unentgeltlich beför<strong>de</strong>rt, wenn<br />
die Notwendigkeit <strong>de</strong>r Begleitung<br />
im amtlichen Ausweis ausdrücklich<br />
vermerkt ist. Begleitpersonen, <strong>de</strong>ren<br />
Notwendigkeit bei <strong>de</strong>r Fahrt<br />
durch <strong>de</strong>n Aufdruck „B“ im Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis<br />
ausgewiesen<br />
ist, können auch dann unentgeltlich<br />
mitfahren, wenn <strong>de</strong>r Schwerbehin<strong>de</strong>rte<br />
selbst kein Beiblatt mit gültiger<br />
Wertmarke hat. Für die 1. Klasse<br />
gilt die unentgeltliche Nutzung<br />
einschließlich berechtigter Begleitperson,<br />
wenn dies im Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis<br />
beson<strong>de</strong>rs gekennzeichnet<br />
ist. Die Nutzung <strong>de</strong>r Son -<br />
<strong>de</strong>r-, Schnell- und Nachtbusse ist<br />
nur mit einer gültigen Zuschlagfahrkarte<br />
gemäß Verbundtarif gestattet.<br />
Wichtiger Hinweis<br />
Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweise, Beiblätter<br />
und Wertmarken wer<strong>de</strong>n nur<br />
vom zuständigen Versorgungsamt<br />
ausgegeben.<br />
Gepäck und Tiere<br />
Kin<strong>de</strong>rwagen, Rollstühle, Handgepäck<br />
und sonstige Gegenstän<strong>de</strong><br />
(Schlitten, Skier, zusam men klapp -<br />
bare Rä<strong>de</strong>r etc.) können Sie unentgeltlich<br />
mitnehmen, wenn dadurch<br />
die an<strong>de</strong>ren Fahrgäste nicht gefähr<strong>de</strong>t<br />
wer<strong>de</strong>n beziehungsweise <strong>de</strong>r<br />
Betrieb nicht gestört wird. Die Mitnahme<br />
von Fahrrä<strong>de</strong>rn ist generell<br />
unentgeltlich (mit Ausnahme <strong>de</strong>r<br />
Fernverke<strong>hrs</strong>züge; hier gilt <strong>de</strong>r Tarif<br />
<strong>de</strong>r Deutschen Bahn AG, und Sie<br />
müssen vorab einen Platz reservieren)<br />
und richtet sich nach <strong>de</strong>n jeweiligen<br />
beson<strong>de</strong>ren Bedingungen<br />
<strong>de</strong>r einzelnen Verke<strong>hrs</strong>unternehmen<br />
in <strong>de</strong>r jeweils gültigen Fassung. Die<br />
allgemeinen, für alle Unternehmen<br />
gelten<strong>de</strong>n Bedingungen fin<strong>de</strong>n Sie<br />
im Anhang <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rungsbedin-<br />
gungen und Tarifbestimmungen. Die<br />
endgültige Entscheidung über die<br />
Mitnahme trifft das Fahrpersonal.<br />
Hun<strong>de</strong> können nur unter Aufsicht<br />
einer hierzu geeigneten Person und<br />
angeleint beför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Hun<strong>de</strong>,<br />
die Fahrgäste gefähr<strong>de</strong>n können,<br />
müssen einen Maulkorb tragen. Die<br />
endgültige Entscheidung über die<br />
Mitnahme trifft das Fahrpersonal.<br />
Die Beför<strong>de</strong>rung zugelassener Tiere<br />
ist unentgeltlich.<br />
Freifahrt für Polizeibeamtinnen<br />
und -beamte<br />
Zur Erhöhung <strong>de</strong>r Sicherheit wer<strong>de</strong>n<br />
Wachpolizistinnen/Wachpolizisten<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Hessen sowie Beamtinnen/Beamte<br />
<strong>de</strong>s Polizeidienstes und<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>spolizei – wenn sie die<br />
Uniform <strong>de</strong>s Vollzugsdienstes tragen<br />
– unentgeltlich beför<strong>de</strong>rt. In <strong>de</strong>n<br />
regionalen Schienennahverke<strong>hrs</strong>produkten<br />
gilt dies nur für die 2.Wagenklasse.<br />
Der Übergang in die 1. Wagenklasse<br />
ist ausgeschlossen. Ein Anspruch<br />
auf einen Sitzplatz besteht nicht.<br />
Rechnungen für<br />
Vorsteuerabzug<br />
Die von <strong>de</strong>n im <strong>RMV</strong> zusammen -<br />
wirken<strong>de</strong>n Verke<strong>hrs</strong>unternehmen<br />
herausgegebenen Fahrkarten gelten<br />
nach <strong>de</strong>n umsatzsteuerrechtlichen<br />
Bestimmungen als Rechnung. Für<br />
die Berechnung gilt <strong>de</strong>r Steuersatz<br />
gemäß § 12 Abs. 2 Nr.10 <strong>de</strong>s Umsatzsteuergesetzes<br />
(UStG).<br />
Fahren ohne Fahrkarte<br />
Fahren ohne gültige Fahrkarte ist<br />
kein Kavaliers<strong>de</strong>likt! Fahrgäste ohne<br />
gültige Fahrkarte zahlen ein erhöhtes<br />
Beför<strong>de</strong>rungsentgelt von 40,– Euro.<br />
Wer nachweisen kann, dass er seine<br />
personengebun<strong>de</strong>ne, nicht übertragbare<br />
Fahrkarte bei einer Fahrkartenprüfung<br />
nur vergessen hat, reduziert<br />
dadurch das erhöhte Be för<strong>de</strong>rungs -<br />
entgelt auf 7,– Euro. Der Nachweis<br />
ist innerhalb einer Woche bei <strong>de</strong>m<br />
Verke<strong>hrs</strong>unter nehmen zu erbringen,<br />
bei <strong>de</strong>m das erhöhte Beför<strong>de</strong>rungsentgelt<br />
bezahlt wer<strong>de</strong>n muss.<br />
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