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RMV Tarifinformationen - Arge-hrs.de

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<strong>RMV</strong>-Fahrkarten<br />

Minuten Verspätung an Ihrem (persönlichen)<br />

Fahrtziel in <strong>de</strong>n Tarif -<br />

gebieten 50 (Frankfurt), 36 (Offenbach),<br />

35 (Langen), 40 (Darmstadt),<br />

41 (Dieburg) und 39 (Seeheim-<br />

Jugenheim) ankommen.<br />

Weitere Informationen gibt es im<br />

Internet unter www.rmv.<strong>de</strong>.<br />

Fahrgastrechte <strong>de</strong>r<br />

<strong>RMV</strong>-Bahnkun<strong>de</strong>n<br />

Seit En<strong>de</strong> Juli 2009 gelten gesetz -<br />

liche Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr.<br />

Im <strong>RMV</strong> be<strong>de</strong>utet dies,<br />

dass Sie als <strong>RMV</strong>-Bahnkun<strong>de</strong> nun<br />

bei Zugverspätungen beziehungsweise<br />

bei Ausfall <strong>de</strong>s Zuges Anspruch<br />

auf Entschädigung o<strong>de</strong>r<br />

Erstattung <strong>de</strong>s Fahrpreises haben.<br />

Auch eine alternative Beför<strong>de</strong>rung<br />

mit einem Fernverke<strong>hrs</strong>zug o<strong>de</strong>r<br />

einem Taxi kann unter bestimmten<br />

Voraussetzungen erfolgen. Weitere<br />

Informationen sowie <strong>de</strong>n Antrag auf<br />

Erstattung/Entschädigung gibt es<br />

im Internet unter www.rmv.<strong>de</strong>.<br />

Weitere Informationen<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rte<br />

Die Vergünstigungen für Schwer be -<br />

hin<strong>de</strong>rte im <strong>RMV</strong> richten sich nach<br />

<strong>de</strong>m Sozialgesetzbuch – Neuntes<br />

Buch – in <strong>de</strong>r jeweils gültigen<br />

Fassung.<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rte, die Inhaber eines<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweises mit<br />

Beiblatt und gültiger Wertmarke<br />

(Jahreswertmarke o<strong>de</strong>r Halbjahreswertmarke)<br />

sind, können unentgeltlich<br />

alle in <strong>de</strong>n <strong>RMV</strong> einbezogenen<br />

Verke<strong>hrs</strong>mittel benutzen. Eine Begleitperson<br />

<strong>de</strong>s Schwerbehin<strong>de</strong>rten<br />

wird unentgeltlich beför<strong>de</strong>rt, wenn<br />

die Notwendigkeit <strong>de</strong>r Begleitung<br />

im amtlichen Ausweis ausdrücklich<br />

vermerkt ist. Begleitpersonen, <strong>de</strong>ren<br />

Notwendigkeit bei <strong>de</strong>r Fahrt<br />

durch <strong>de</strong>n Aufdruck „B“ im Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis<br />

ausgewiesen<br />

ist, können auch dann unentgeltlich<br />

mitfahren, wenn <strong>de</strong>r Schwerbehin<strong>de</strong>rte<br />

selbst kein Beiblatt mit gültiger<br />

Wertmarke hat. Für die 1. Klasse<br />

gilt die unentgeltliche Nutzung<br />

einschließlich berechtigter Begleitperson,<br />

wenn dies im Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis<br />

beson<strong>de</strong>rs gekennzeichnet<br />

ist. Die Nutzung <strong>de</strong>r Son -<br />

<strong>de</strong>r-, Schnell- und Nachtbusse ist<br />

nur mit einer gültigen Zuschlagfahrkarte<br />

gemäß Verbundtarif gestattet.<br />

Wichtiger Hinweis<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweise, Beiblätter<br />

und Wertmarken wer<strong>de</strong>n nur<br />

vom zuständigen Versorgungsamt<br />

ausgegeben.<br />

Gepäck und Tiere<br />

Kin<strong>de</strong>rwagen, Rollstühle, Handgepäck<br />

und sonstige Gegenstän<strong>de</strong><br />

(Schlitten, Skier, zusam men klapp -<br />

bare Rä<strong>de</strong>r etc.) können Sie unentgeltlich<br />

mitnehmen, wenn dadurch<br />

die an<strong>de</strong>ren Fahrgäste nicht gefähr<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n beziehungsweise <strong>de</strong>r<br />

Betrieb nicht gestört wird. Die Mitnahme<br />

von Fahrrä<strong>de</strong>rn ist generell<br />

unentgeltlich (mit Ausnahme <strong>de</strong>r<br />

Fernverke<strong>hrs</strong>züge; hier gilt <strong>de</strong>r Tarif<br />

<strong>de</strong>r Deutschen Bahn AG, und Sie<br />

müssen vorab einen Platz reservieren)<br />

und richtet sich nach <strong>de</strong>n jeweiligen<br />

beson<strong>de</strong>ren Bedingungen<br />

<strong>de</strong>r einzelnen Verke<strong>hrs</strong>unternehmen<br />

in <strong>de</strong>r jeweils gültigen Fassung. Die<br />

allgemeinen, für alle Unternehmen<br />

gelten<strong>de</strong>n Bedingungen fin<strong>de</strong>n Sie<br />

im Anhang <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rungsbedin-<br />

gungen und Tarifbestimmungen. Die<br />

endgültige Entscheidung über die<br />

Mitnahme trifft das Fahrpersonal.<br />

Hun<strong>de</strong> können nur unter Aufsicht<br />

einer hierzu geeigneten Person und<br />

angeleint beför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Hun<strong>de</strong>,<br />

die Fahrgäste gefähr<strong>de</strong>n können,<br />

müssen einen Maulkorb tragen. Die<br />

endgültige Entscheidung über die<br />

Mitnahme trifft das Fahrpersonal.<br />

Die Beför<strong>de</strong>rung zugelassener Tiere<br />

ist unentgeltlich.<br />

Freifahrt für Polizeibeamtinnen<br />

und -beamte<br />

Zur Erhöhung <strong>de</strong>r Sicherheit wer<strong>de</strong>n<br />

Wachpolizistinnen/Wachpolizisten<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Hessen sowie Beamtinnen/Beamte<br />

<strong>de</strong>s Polizeidienstes und<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>spolizei – wenn sie die<br />

Uniform <strong>de</strong>s Vollzugsdienstes tragen<br />

– unentgeltlich beför<strong>de</strong>rt. In <strong>de</strong>n<br />

regionalen Schienennahverke<strong>hrs</strong>produkten<br />

gilt dies nur für die 2.Wagenklasse.<br />

Der Übergang in die 1. Wagenklasse<br />

ist ausgeschlossen. Ein Anspruch<br />

auf einen Sitzplatz besteht nicht.<br />

Rechnungen für<br />

Vorsteuerabzug<br />

Die von <strong>de</strong>n im <strong>RMV</strong> zusammen -<br />

wirken<strong>de</strong>n Verke<strong>hrs</strong>unternehmen<br />

herausgegebenen Fahrkarten gelten<br />

nach <strong>de</strong>n umsatzsteuerrechtlichen<br />

Bestimmungen als Rechnung. Für<br />

die Berechnung gilt <strong>de</strong>r Steuersatz<br />

gemäß § 12 Abs. 2 Nr.10 <strong>de</strong>s Umsatzsteuergesetzes<br />

(UStG).<br />

Fahren ohne Fahrkarte<br />

Fahren ohne gültige Fahrkarte ist<br />

kein Kavaliers<strong>de</strong>likt! Fahrgäste ohne<br />

gültige Fahrkarte zahlen ein erhöhtes<br />

Beför<strong>de</strong>rungsentgelt von 40,– Euro.<br />

Wer nachweisen kann, dass er seine<br />

personengebun<strong>de</strong>ne, nicht übertragbare<br />

Fahrkarte bei einer Fahrkartenprüfung<br />

nur vergessen hat, reduziert<br />

dadurch das erhöhte Be för<strong>de</strong>rungs -<br />

entgelt auf 7,– Euro. Der Nachweis<br />

ist innerhalb einer Woche bei <strong>de</strong>m<br />

Verke<strong>hrs</strong>unter nehmen zu erbringen,<br />

bei <strong>de</strong>m das erhöhte Beför<strong>de</strong>rungsentgelt<br />

bezahlt wer<strong>de</strong>n muss.<br />

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