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RMV Tarifinformationen - Arge-hrs.de

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Gemeinsame Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen<br />

Entschädigungszahlungen unter<br />

einem Betrag von 4,00 € je Verspätungsereignis<br />

wer<strong>de</strong>n nicht ausgezahlt.<br />

Der Anspruch muss innerhalb<br />

eines Jahres nach Ablauf <strong>de</strong>r Geltungsdauer<br />

<strong>de</strong>s Fahrausweises geltend<br />

gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

(6) Bei Zeitkarten wird als Entschädigungsbetrag<br />

für Verspätungen<br />

ab 60 Minuten für eine Fahrt ohne<br />

Fahrtberechtigung in <strong>de</strong>r 1. Klasse<br />

pauschal 1,50 €, für eine Fahrt mit<br />

Fahrtberechtigung in <strong>de</strong>r 1. Klasse<br />

2,25 € pauschal angesetzt.<br />

Eine „Zeitkarte“ im Sinne dieser<br />

Fahrgastrechte ist eine für eine<br />

unbegrenzte Anzahl von Fahrten<br />

gültige Fahrkarte, die es <strong>de</strong>m berechtigten<br />

Inhaber erlaubt, auf einer<br />

bestimmten Strecke o<strong>de</strong>r in einem<br />

bestimmten Netz während eines<br />

festgelegten Zeitraums mit <strong>de</strong>r<br />

Eisenbahn zu reisen. Auch Tageskarten<br />

sind Zeitfahrkarten in diesem<br />

Sinne. Zu <strong>de</strong>n einzelnen Zeitkarten<br />

Näheres in <strong>de</strong>n Tarifbestimmungen.<br />

Anträge auf Entschädigungszahlungen<br />

mit Zeitkarten mit einer Gültigkeit<br />

von bis zu einem Monat sind<br />

gesammelt nach Ablauf <strong>de</strong>r Gültigkeit<br />

einzureichen, wobei Entschädigungszahlungen<br />

unter 4,00 € nicht<br />

vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei Zeitkarten mit längerer Gültig keit<br />

sind Anträge auf Entschädigungszahlungen<br />

ebenfalls gesammelt<br />

einzureichen, da eine Auszah lung<br />

nur dann erfolgt, wenn <strong>de</strong>r Auszahlungsbetrag<br />

4,00 € übersteigt.<br />

Bei Zeitkarten wer<strong>de</strong>n insgesamt jedoch<br />

höchstens 25% <strong>de</strong>s tat sächlich<br />

gezahlten Zeitkartenpreises<br />

entschädigt. Der Anspruch muss innerhalb<br />

eines Jahres nach Ablauf<br />

<strong>de</strong>r Geltungsdauer <strong>de</strong>s Fahrausweises<br />

geltend gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

(7) Der Fahrgast kann nur entwe<strong>de</strong>r<br />

einen Anspruch auf Erstattung nach<br />

Absatz 3 o<strong>de</strong>r auf Entschädigung<br />

nach Absatz 4 geltend machen.<br />

(8) Der Fahrgast hat keinen Anspruch<br />

auf Entschädigung nach<br />

Absatz 4, wenn er bereits vor <strong>de</strong>m<br />

Kauf <strong>de</strong>r Fahrkarte über eine Verspätung<br />

informiert wur<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r<br />

wenn bei seiner Ankunft am Zielort<br />

eine Verspätung aufgrund <strong>de</strong>r Fortsetzung<br />

<strong>de</strong>r Reise mit einem an<strong>de</strong>ren<br />

Verke<strong>hrs</strong>dienst o<strong>de</strong>r mit geän<strong>de</strong>rter<br />

Streckenführung weniger als<br />

60 Minuten beträgt.<br />

(9) Besitzt ein Reisen<strong>de</strong>r eine <strong>RMV</strong>-<br />

Fahrkarte und muss vernünftigerweise<br />

davon ausgegangen wer<strong>de</strong>n,<br />

dass <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> aufgrund <strong>de</strong>s<br />

Ausfalls o<strong>de</strong>r einer Verspätung <strong>de</strong>s<br />

von ihm gemäß Beför<strong>de</strong>rungsvertrag<br />

gewählten Zuges min<strong>de</strong>stens<br />

20 Minuten verspätet am Zielort<br />

seines Beför<strong>de</strong>rungsvertrages ankommen<br />

wird, kann er die Fahrt mit<br />

einem an<strong>de</strong>ren Zug durchführen,<br />

sofern für diesen Zug keine Reservierungspflicht<br />

besteht, dieser Zug<br />

keine Son<strong>de</strong>rfahrt durchführt und<br />

keiner <strong>de</strong>r in Absatz 11 genannten<br />

Ausschlussgrün<strong>de</strong> greift. Für die ersatzweise<br />

genutzten Züge hat <strong>de</strong>r<br />

Reisen<strong>de</strong> in je<strong>de</strong>m Fall einen Fahr -<br />

ausweis zu erwerben. Soweit <strong>de</strong>r<br />

Reisen<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n ersatzweise genutzten<br />

Zug weitere Fahrausweise<br />

erwerben muss, kann er <strong>de</strong>n Ersatz<br />

<strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Aufwendungen<br />

verlangen.<br />

Han<strong>de</strong>lt es sich bei <strong>de</strong>r Fahrkarte<br />

<strong>de</strong>s verspäteten Reisen<strong>de</strong>n um<br />

eine Fahrkarte mit einem erheblich<br />

ermäßigten Beför<strong>de</strong>rungsentgelt,<br />

besteht <strong>de</strong>r Anspruch auf die<br />

Durchführung <strong>de</strong>r Fahrt in einem<br />

an<strong>de</strong>ren Zug nicht. <strong>RMV</strong>-Fahrkarten<br />

mit einem erheblich ermäßigten<br />

Beför<strong>de</strong>rungsentgelt sind:<br />

– Gruppentageskarten gem. Tarifbestimmungen<br />

Teil A Ziffer 3.4.1f)<br />

– KombiTickets und Son<strong>de</strong>rangebote<br />

gem. Tarifbestimmungen<br />

Teil B Ziffern 1.1, 1.2 und 2<br />

– SemesterTickets gem. Tarifbestimmungen<br />

Teil B Ziffer 1.3.3<br />

– das Hessenticket gem. Tarifbestimmungen<br />

Teil A Ziffer 3.4.1. g)<br />

(10) Soweit keiner <strong>de</strong>r in Absatz 11<br />

genannten Ausschlussgrün<strong>de</strong><br />

greift, kann <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> die Fahrt<br />

zum vertragsgemäßen Zielort mit<br />

einem an<strong>de</strong>ren Verke<strong>hrs</strong>mittel<br />

durchführen, sofern die vertragsgemäße<br />

Ankunftszeit in <strong>de</strong>n Zeitraum<br />

zwischen 0.00 Uhr und 5.00<br />

Uhr fällt und vernünftigerweise davon<br />

ausgegangen wer<strong>de</strong>n muss,<br />

dass <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> min<strong>de</strong>stens 60<br />

Minuten verspätet am Zielort ankommen<br />

wird, o<strong>de</strong>r sofern es sich<br />

bei <strong>de</strong>m vom Reisen<strong>de</strong>n gewählten<br />

Zug um die letzte fahrplanmäßige<br />

Verbindung <strong>de</strong>s Tages han<strong>de</strong>lt und<br />

<strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> wegen <strong>de</strong>s Ausfalls<br />

dieses Zuges <strong>de</strong>n vertragsgemäßen<br />

Zielort ohne die Nutzung <strong>de</strong>s an<strong>de</strong>ren<br />

Verke<strong>hrs</strong>mittels nicht mehr bis<br />

um 24.00 Uhr erreichen kann.<br />

(11) Macht <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> von seinem<br />

Recht nach Abs. 9 o<strong>de</strong>r 10<br />

Gebrauch, so kann er von <strong>de</strong>m vertraglichen<br />

Beför<strong>de</strong>rer im Sinne <strong>de</strong>s<br />

Absatz 2 Ersatz <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Aufwendungen verlangen, für eine<br />

Beför<strong>de</strong>rung nach Abs. 10 jedoch<br />

nur die erfor<strong>de</strong>rlichen Aufwendungen<br />

bis zu einem Höchstbetrag von<br />

80,00 €. Dem Reisen<strong>de</strong>n steht <strong>de</strong>r<br />

Anspruch auf Ersatz <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Aufwendungen nach Abs. 9<br />

o<strong>de</strong>r 10 nicht zu, wenn <strong>de</strong>r Ausfall<br />

o<strong>de</strong>r die Unpünktlichkeit <strong>de</strong>s Zuges<br />

auf eine <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Ursachen<br />

zurückzuführen ist:<br />

1. betriebsfrem<strong>de</strong> Umstän<strong>de</strong>, die<br />

das Eisenbahnverke<strong>hrs</strong>unternehmen,<br />

das <strong>de</strong>n Zug betreibt, trotz<br />

Anwendung <strong>de</strong>r nach Lage <strong>de</strong>s<br />

Falles gebotenen Sorgfalt nicht<br />

vermei<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>ren Folgen es<br />

nicht abwen<strong>de</strong>n konnte;<br />

2. Verschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n;<br />

3. Verhalten eines Dritten, das das<br />

Eisenbahnverke<strong>hrs</strong>unternehmen,<br />

das <strong>de</strong>n Zug betreibt, trotz Anwendung<br />

<strong>de</strong>r nach Lage <strong>de</strong>s<br />

Falles gebotenen Sorgfalt nicht<br />

vermei<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>ssen Folgen es<br />

nicht abwen<strong>de</strong>n konnte.<br />

Liegt eine <strong>de</strong>r unter Nr. 1 o<strong>de</strong>r Nr. 3<br />

genannten Ursachen vor, so kann<br />

sich <strong>de</strong>rjenige, mit <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Reis<br />

en<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Beför<strong>de</strong>rungsvertrag geschlossen<br />

hat, hierauf nur berufen,<br />

wenn <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> über die Ursache<br />

rechtzeitig unterrichtet wur<strong>de</strong><br />

o<strong>de</strong>r wenn die Ursache offensichtlich<br />

war.<br />

Der Betreiber <strong>de</strong>r Eisenbahninfrastruktur,<br />

auf <strong>de</strong>r die Beför<strong>de</strong>rung erfolgt,<br />

ist im Verhältnis zum Eisenbahnverke<strong>hrs</strong>unternehmen<br />

nicht<br />

als Dritter anzusehen.<br />

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