RMV Tarifinformationen - Arge-hrs.de
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Gemeinsame Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen<br />
Entschädigungszahlungen unter<br />
einem Betrag von 4,00 € je Verspätungsereignis<br />
wer<strong>de</strong>n nicht ausgezahlt.<br />
Der Anspruch muss innerhalb<br />
eines Jahres nach Ablauf <strong>de</strong>r Geltungsdauer<br />
<strong>de</strong>s Fahrausweises geltend<br />
gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />
(6) Bei Zeitkarten wird als Entschädigungsbetrag<br />
für Verspätungen<br />
ab 60 Minuten für eine Fahrt ohne<br />
Fahrtberechtigung in <strong>de</strong>r 1. Klasse<br />
pauschal 1,50 €, für eine Fahrt mit<br />
Fahrtberechtigung in <strong>de</strong>r 1. Klasse<br />
2,25 € pauschal angesetzt.<br />
Eine „Zeitkarte“ im Sinne dieser<br />
Fahrgastrechte ist eine für eine<br />
unbegrenzte Anzahl von Fahrten<br />
gültige Fahrkarte, die es <strong>de</strong>m berechtigten<br />
Inhaber erlaubt, auf einer<br />
bestimmten Strecke o<strong>de</strong>r in einem<br />
bestimmten Netz während eines<br />
festgelegten Zeitraums mit <strong>de</strong>r<br />
Eisenbahn zu reisen. Auch Tageskarten<br />
sind Zeitfahrkarten in diesem<br />
Sinne. Zu <strong>de</strong>n einzelnen Zeitkarten<br />
Näheres in <strong>de</strong>n Tarifbestimmungen.<br />
Anträge auf Entschädigungszahlungen<br />
mit Zeitkarten mit einer Gültigkeit<br />
von bis zu einem Monat sind<br />
gesammelt nach Ablauf <strong>de</strong>r Gültigkeit<br />
einzureichen, wobei Entschädigungszahlungen<br />
unter 4,00 € nicht<br />
vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei Zeitkarten mit längerer Gültig keit<br />
sind Anträge auf Entschädigungszahlungen<br />
ebenfalls gesammelt<br />
einzureichen, da eine Auszah lung<br />
nur dann erfolgt, wenn <strong>de</strong>r Auszahlungsbetrag<br />
4,00 € übersteigt.<br />
Bei Zeitkarten wer<strong>de</strong>n insgesamt jedoch<br />
höchstens 25% <strong>de</strong>s tat sächlich<br />
gezahlten Zeitkartenpreises<br />
entschädigt. Der Anspruch muss innerhalb<br />
eines Jahres nach Ablauf<br />
<strong>de</strong>r Geltungsdauer <strong>de</strong>s Fahrausweises<br />
geltend gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />
(7) Der Fahrgast kann nur entwe<strong>de</strong>r<br />
einen Anspruch auf Erstattung nach<br />
Absatz 3 o<strong>de</strong>r auf Entschädigung<br />
nach Absatz 4 geltend machen.<br />
(8) Der Fahrgast hat keinen Anspruch<br />
auf Entschädigung nach<br />
Absatz 4, wenn er bereits vor <strong>de</strong>m<br />
Kauf <strong>de</strong>r Fahrkarte über eine Verspätung<br />
informiert wur<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r<br />
wenn bei seiner Ankunft am Zielort<br />
eine Verspätung aufgrund <strong>de</strong>r Fortsetzung<br />
<strong>de</strong>r Reise mit einem an<strong>de</strong>ren<br />
Verke<strong>hrs</strong>dienst o<strong>de</strong>r mit geän<strong>de</strong>rter<br />
Streckenführung weniger als<br />
60 Minuten beträgt.<br />
(9) Besitzt ein Reisen<strong>de</strong>r eine <strong>RMV</strong>-<br />
Fahrkarte und muss vernünftigerweise<br />
davon ausgegangen wer<strong>de</strong>n,<br />
dass <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> aufgrund <strong>de</strong>s<br />
Ausfalls o<strong>de</strong>r einer Verspätung <strong>de</strong>s<br />
von ihm gemäß Beför<strong>de</strong>rungsvertrag<br />
gewählten Zuges min<strong>de</strong>stens<br />
20 Minuten verspätet am Zielort<br />
seines Beför<strong>de</strong>rungsvertrages ankommen<br />
wird, kann er die Fahrt mit<br />
einem an<strong>de</strong>ren Zug durchführen,<br />
sofern für diesen Zug keine Reservierungspflicht<br />
besteht, dieser Zug<br />
keine Son<strong>de</strong>rfahrt durchführt und<br />
keiner <strong>de</strong>r in Absatz 11 genannten<br />
Ausschlussgrün<strong>de</strong> greift. Für die ersatzweise<br />
genutzten Züge hat <strong>de</strong>r<br />
Reisen<strong>de</strong> in je<strong>de</strong>m Fall einen Fahr -<br />
ausweis zu erwerben. Soweit <strong>de</strong>r<br />
Reisen<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n ersatzweise genutzten<br />
Zug weitere Fahrausweise<br />
erwerben muss, kann er <strong>de</strong>n Ersatz<br />
<strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Aufwendungen<br />
verlangen.<br />
Han<strong>de</strong>lt es sich bei <strong>de</strong>r Fahrkarte<br />
<strong>de</strong>s verspäteten Reisen<strong>de</strong>n um<br />
eine Fahrkarte mit einem erheblich<br />
ermäßigten Beför<strong>de</strong>rungsentgelt,<br />
besteht <strong>de</strong>r Anspruch auf die<br />
Durchführung <strong>de</strong>r Fahrt in einem<br />
an<strong>de</strong>ren Zug nicht. <strong>RMV</strong>-Fahrkarten<br />
mit einem erheblich ermäßigten<br />
Beför<strong>de</strong>rungsentgelt sind:<br />
– Gruppentageskarten gem. Tarifbestimmungen<br />
Teil A Ziffer 3.4.1f)<br />
– KombiTickets und Son<strong>de</strong>rangebote<br />
gem. Tarifbestimmungen<br />
Teil B Ziffern 1.1, 1.2 und 2<br />
– SemesterTickets gem. Tarifbestimmungen<br />
Teil B Ziffer 1.3.3<br />
– das Hessenticket gem. Tarifbestimmungen<br />
Teil A Ziffer 3.4.1. g)<br />
(10) Soweit keiner <strong>de</strong>r in Absatz 11<br />
genannten Ausschlussgrün<strong>de</strong><br />
greift, kann <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> die Fahrt<br />
zum vertragsgemäßen Zielort mit<br />
einem an<strong>de</strong>ren Verke<strong>hrs</strong>mittel<br />
durchführen, sofern die vertragsgemäße<br />
Ankunftszeit in <strong>de</strong>n Zeitraum<br />
zwischen 0.00 Uhr und 5.00<br />
Uhr fällt und vernünftigerweise davon<br />
ausgegangen wer<strong>de</strong>n muss,<br />
dass <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> min<strong>de</strong>stens 60<br />
Minuten verspätet am Zielort ankommen<br />
wird, o<strong>de</strong>r sofern es sich<br />
bei <strong>de</strong>m vom Reisen<strong>de</strong>n gewählten<br />
Zug um die letzte fahrplanmäßige<br />
Verbindung <strong>de</strong>s Tages han<strong>de</strong>lt und<br />
<strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> wegen <strong>de</strong>s Ausfalls<br />
dieses Zuges <strong>de</strong>n vertragsgemäßen<br />
Zielort ohne die Nutzung <strong>de</strong>s an<strong>de</strong>ren<br />
Verke<strong>hrs</strong>mittels nicht mehr bis<br />
um 24.00 Uhr erreichen kann.<br />
(11) Macht <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> von seinem<br />
Recht nach Abs. 9 o<strong>de</strong>r 10<br />
Gebrauch, so kann er von <strong>de</strong>m vertraglichen<br />
Beför<strong>de</strong>rer im Sinne <strong>de</strong>s<br />
Absatz 2 Ersatz <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Aufwendungen verlangen, für eine<br />
Beför<strong>de</strong>rung nach Abs. 10 jedoch<br />
nur die erfor<strong>de</strong>rlichen Aufwendungen<br />
bis zu einem Höchstbetrag von<br />
80,00 €. Dem Reisen<strong>de</strong>n steht <strong>de</strong>r<br />
Anspruch auf Ersatz <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Aufwendungen nach Abs. 9<br />
o<strong>de</strong>r 10 nicht zu, wenn <strong>de</strong>r Ausfall<br />
o<strong>de</strong>r die Unpünktlichkeit <strong>de</strong>s Zuges<br />
auf eine <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Ursachen<br />
zurückzuführen ist:<br />
1. betriebsfrem<strong>de</strong> Umstän<strong>de</strong>, die<br />
das Eisenbahnverke<strong>hrs</strong>unternehmen,<br />
das <strong>de</strong>n Zug betreibt, trotz<br />
Anwendung <strong>de</strong>r nach Lage <strong>de</strong>s<br />
Falles gebotenen Sorgfalt nicht<br />
vermei<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>ren Folgen es<br />
nicht abwen<strong>de</strong>n konnte;<br />
2. Verschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n;<br />
3. Verhalten eines Dritten, das das<br />
Eisenbahnverke<strong>hrs</strong>unternehmen,<br />
das <strong>de</strong>n Zug betreibt, trotz Anwendung<br />
<strong>de</strong>r nach Lage <strong>de</strong>s<br />
Falles gebotenen Sorgfalt nicht<br />
vermei<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>ssen Folgen es<br />
nicht abwen<strong>de</strong>n konnte.<br />
Liegt eine <strong>de</strong>r unter Nr. 1 o<strong>de</strong>r Nr. 3<br />
genannten Ursachen vor, so kann<br />
sich <strong>de</strong>rjenige, mit <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Reis<br />
en<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Beför<strong>de</strong>rungsvertrag geschlossen<br />
hat, hierauf nur berufen,<br />
wenn <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> über die Ursache<br />
rechtzeitig unterrichtet wur<strong>de</strong><br />
o<strong>de</strong>r wenn die Ursache offensichtlich<br />
war.<br />
Der Betreiber <strong>de</strong>r Eisenbahninfrastruktur,<br />
auf <strong>de</strong>r die Beför<strong>de</strong>rung erfolgt,<br />
ist im Verhältnis zum Eisenbahnverke<strong>hrs</strong>unternehmen<br />
nicht<br />
als Dritter anzusehen.<br />
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