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RMV Tarifinformationen - Arge-hrs.de

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Fahrradmitnahme<br />

Allgemeine Bedingungen für<br />

die Mitnahme von nicht<br />

zusammengeklappten Fahrrä<strong>de</strong>rn<br />

im <strong>RMV</strong><br />

1. Als Fahrrä<strong>de</strong>r gelten einsitzige<br />

Zweirä<strong>de</strong>r sowie Tan<strong>de</strong>ms. Fahrzeuge<br />

mit Motorausrüstung sowie<br />

Son<strong>de</strong>rkonstruktionen (z.B. Zwei -<br />

rä<strong>de</strong>r mit langem Radstand und<br />

Lastenrä<strong>de</strong>r) sind von <strong>de</strong>r Mitnahme<br />

ausgeschlossen. Zusammengeklappte<br />

Fahrrä<strong>de</strong>r gelten als Handgepäck.<br />

2. Fahrrä<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n<br />

Verke<strong>hrs</strong>unternehmen bekannt gemachten<br />

Verke<strong>hrs</strong>mitteln/Linien im<br />

Rahmen <strong>de</strong>r zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n<br />

Kapazität beför<strong>de</strong>rt. Ansonsten<br />

ist die Fahrradmitnahme ausgeschlossen.<br />

3. Die Verke<strong>hrs</strong>unternehmen können<br />

die Fahrradmitnahme zu bestimmten<br />

Zeiten einschränken o<strong>de</strong>r auch<br />

bestimmte Züge und Busse von <strong>de</strong>r<br />

Fahrradmitnahme ausschließen. Ein<br />

Anspruch auf die Mitnahme von<br />

Fahrrä<strong>de</strong>rn besteht nicht. Rollstuhlfahrer<br />

sowie Fahrgäste mit Kin<strong>de</strong>rwagen<br />

haben bei <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung<br />

Vorrang vor Fahrgästen mit Fahr -<br />

rä<strong>de</strong>rn.<br />

4. Je<strong>de</strong>r Fahrgast darf aus Sicherheitsgrün<strong>de</strong>n<br />

nur ein Fahrrad mitführen.<br />

6. Im Bereich <strong>de</strong>r Stationen/Haltestellen<br />

haben sich Fahrgäste mit<br />

mitgeführtem Fahrrad so zu ver -<br />

halten, dass die Sicherheit und Ordnung<br />

nicht beeinträchtigt und<br />

Personen nicht gefähr<strong>de</strong>t o<strong>de</strong>r be -<br />

lästigt wer<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>n Stationen/<br />

Haltestellen sind Fahrrä<strong>de</strong>r zu<br />

schieben.<br />

7. Für die Unterbringung <strong>de</strong>r Fahr -<br />

rä<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Zügen und Bussen gilt<br />

Folgen<strong>de</strong>s:<br />

7.1 Soweit eine Kennzeichnung<br />

mit Piktogrammen erfolgt, dürfen<br />

Fahrrä<strong>de</strong>r nur in <strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>rs<br />

gekennzeichneten Türräumen mitgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Fahrradmitnahme<br />

in <strong>de</strong>r 1. Klasse ist aus -<br />

geschlossen.<br />

In je<strong>de</strong>m freigegebenen Türraum<br />

dürfen höchstens zwei Fahrrä<strong>de</strong>r<br />

untergebracht wer<strong>de</strong>n. Die Fahr -<br />

gäste sind verpflichtet, ihr Fahrrad<br />

entsprechend <strong>de</strong>n angebrachten<br />

Hinweisen unterzubringen. Das<br />

Fahrrad ist festzuhalten. Ferner<br />

haben sie dafür Sorge zu tragen,<br />

dass an<strong>de</strong>re Fahrgäste nicht behin<strong>de</strong>rt,<br />

beschmutzt o<strong>de</strong>r verletzt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Für die Fahrradmitnahme in <strong>de</strong>n<br />

Fernverke<strong>hrs</strong>zügen <strong>de</strong>r Deutschen<br />

Bahn AG (DB AG) gelten die beson<strong>de</strong>ren<br />

Mitnahmebedingungen <strong>de</strong>r<br />

DB AG.<br />

8. Für das Verhalten <strong>de</strong>r Fahrgäste<br />

bei Betriebsstörungen und/o<strong>de</strong>r bei<br />

Zuwi<strong>de</strong>rhandlungen gegen diese<br />

Bestimmungen gelten die für solche<br />

Fälle von <strong>de</strong>n Verke<strong>hrs</strong>unternehmen<br />

getroffenen Regelungen.<br />

9. Fahrgäste, die ein Fahrrad in<br />

<strong>de</strong>n Betriebsanlagen o<strong>de</strong>r Verke<strong>hrs</strong> -<br />

mitteln mit sich führen, haften für<br />

alle <strong>de</strong>n Verke<strong>hrs</strong>unternehmen<br />

und/o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Fahrgästen entstehen<strong>de</strong>n<br />

Schä<strong>de</strong>n. Treten die Verke<strong>hrs</strong>unternehmen<br />

in Vorlage, sind<br />

die entstan<strong>de</strong>nen Aufwendungen<br />

zu erstatten.<br />

5. Fahrgäste, die ein Fahrrad mitnehmen<br />

wollen, müssen in <strong>de</strong>r Lage<br />

sein, dieses in öffentlichen Verkehr s -<br />

mitteln sicher zu be herrschen.<br />

Die sichere Beherrschung ist regelmäßig<br />

gegeben, wenn das Fahrrad<br />

in das Verke<strong>hrs</strong>mittel ohne Hilfe<br />

Dritter ein- und aus gela<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n<br />

kann.<br />

7.2 Sind in <strong>de</strong>n Fahrzeugen alle<br />

Fahrradabstellplätze besetzt, so<br />

müssen Fahrgäste mit Fahrrä<strong>de</strong>rn<br />

zurückbleiben.<br />

Zusammen reisen<strong>de</strong> Fahrgäste mit<br />

Fahrrä<strong>de</strong>rn haben keinen Anspruch<br />

auf gemeinsame Beför<strong>de</strong>rung.<br />

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