RMV Tarifinformationen - Arge-hrs.de
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Fahrradmitnahme<br />
Allgemeine Bedingungen für<br />
die Mitnahme von nicht<br />
zusammengeklappten Fahrrä<strong>de</strong>rn<br />
im <strong>RMV</strong><br />
1. Als Fahrrä<strong>de</strong>r gelten einsitzige<br />
Zweirä<strong>de</strong>r sowie Tan<strong>de</strong>ms. Fahrzeuge<br />
mit Motorausrüstung sowie<br />
Son<strong>de</strong>rkonstruktionen (z.B. Zwei -<br />
rä<strong>de</strong>r mit langem Radstand und<br />
Lastenrä<strong>de</strong>r) sind von <strong>de</strong>r Mitnahme<br />
ausgeschlossen. Zusammengeklappte<br />
Fahrrä<strong>de</strong>r gelten als Handgepäck.<br />
2. Fahrrä<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n<br />
Verke<strong>hrs</strong>unternehmen bekannt gemachten<br />
Verke<strong>hrs</strong>mitteln/Linien im<br />
Rahmen <strong>de</strong>r zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n<br />
Kapazität beför<strong>de</strong>rt. Ansonsten<br />
ist die Fahrradmitnahme ausgeschlossen.<br />
3. Die Verke<strong>hrs</strong>unternehmen können<br />
die Fahrradmitnahme zu bestimmten<br />
Zeiten einschränken o<strong>de</strong>r auch<br />
bestimmte Züge und Busse von <strong>de</strong>r<br />
Fahrradmitnahme ausschließen. Ein<br />
Anspruch auf die Mitnahme von<br />
Fahrrä<strong>de</strong>rn besteht nicht. Rollstuhlfahrer<br />
sowie Fahrgäste mit Kin<strong>de</strong>rwagen<br />
haben bei <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung<br />
Vorrang vor Fahrgästen mit Fahr -<br />
rä<strong>de</strong>rn.<br />
4. Je<strong>de</strong>r Fahrgast darf aus Sicherheitsgrün<strong>de</strong>n<br />
nur ein Fahrrad mitführen.<br />
6. Im Bereich <strong>de</strong>r Stationen/Haltestellen<br />
haben sich Fahrgäste mit<br />
mitgeführtem Fahrrad so zu ver -<br />
halten, dass die Sicherheit und Ordnung<br />
nicht beeinträchtigt und<br />
Personen nicht gefähr<strong>de</strong>t o<strong>de</strong>r be -<br />
lästigt wer<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>n Stationen/<br />
Haltestellen sind Fahrrä<strong>de</strong>r zu<br />
schieben.<br />
7. Für die Unterbringung <strong>de</strong>r Fahr -<br />
rä<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Zügen und Bussen gilt<br />
Folgen<strong>de</strong>s:<br />
7.1 Soweit eine Kennzeichnung<br />
mit Piktogrammen erfolgt, dürfen<br />
Fahrrä<strong>de</strong>r nur in <strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>rs<br />
gekennzeichneten Türräumen mitgenommen<br />
wer<strong>de</strong>n. Die Fahrradmitnahme<br />
in <strong>de</strong>r 1. Klasse ist aus -<br />
geschlossen.<br />
In je<strong>de</strong>m freigegebenen Türraum<br />
dürfen höchstens zwei Fahrrä<strong>de</strong>r<br />
untergebracht wer<strong>de</strong>n. Die Fahr -<br />
gäste sind verpflichtet, ihr Fahrrad<br />
entsprechend <strong>de</strong>n angebrachten<br />
Hinweisen unterzubringen. Das<br />
Fahrrad ist festzuhalten. Ferner<br />
haben sie dafür Sorge zu tragen,<br />
dass an<strong>de</strong>re Fahrgäste nicht behin<strong>de</strong>rt,<br />
beschmutzt o<strong>de</strong>r verletzt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Für die Fahrradmitnahme in <strong>de</strong>n<br />
Fernverke<strong>hrs</strong>zügen <strong>de</strong>r Deutschen<br />
Bahn AG (DB AG) gelten die beson<strong>de</strong>ren<br />
Mitnahmebedingungen <strong>de</strong>r<br />
DB AG.<br />
8. Für das Verhalten <strong>de</strong>r Fahrgäste<br />
bei Betriebsstörungen und/o<strong>de</strong>r bei<br />
Zuwi<strong>de</strong>rhandlungen gegen diese<br />
Bestimmungen gelten die für solche<br />
Fälle von <strong>de</strong>n Verke<strong>hrs</strong>unternehmen<br />
getroffenen Regelungen.<br />
9. Fahrgäste, die ein Fahrrad in<br />
<strong>de</strong>n Betriebsanlagen o<strong>de</strong>r Verke<strong>hrs</strong> -<br />
mitteln mit sich führen, haften für<br />
alle <strong>de</strong>n Verke<strong>hrs</strong>unternehmen<br />
und/o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Fahrgästen entstehen<strong>de</strong>n<br />
Schä<strong>de</strong>n. Treten die Verke<strong>hrs</strong>unternehmen<br />
in Vorlage, sind<br />
die entstan<strong>de</strong>nen Aufwendungen<br />
zu erstatten.<br />
5. Fahrgäste, die ein Fahrrad mitnehmen<br />
wollen, müssen in <strong>de</strong>r Lage<br />
sein, dieses in öffentlichen Verkehr s -<br />
mitteln sicher zu be herrschen.<br />
Die sichere Beherrschung ist regelmäßig<br />
gegeben, wenn das Fahrrad<br />
in das Verke<strong>hrs</strong>mittel ohne Hilfe<br />
Dritter ein- und aus gela<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n<br />
kann.<br />
7.2 Sind in <strong>de</strong>n Fahrzeugen alle<br />
Fahrradabstellplätze besetzt, so<br />
müssen Fahrgäste mit Fahrrä<strong>de</strong>rn<br />
zurückbleiben.<br />
Zusammen reisen<strong>de</strong> Fahrgäste mit<br />
Fahrrä<strong>de</strong>rn haben keinen Anspruch<br />
auf gemeinsame Beför<strong>de</strong>rung.<br />
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