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RMV Tarifinformationen - Arge-hrs.de

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Tarifbestimmungen<br />

d) Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis<br />

(Lehre) im<br />

Sinne <strong>de</strong>s Berufsbildungsgesetzes<br />

o<strong>de</strong>r in einem an<strong>de</strong>ren Vertragsverhältnis<br />

im Sinne <strong>de</strong>s § 26<br />

<strong>de</strong>s Berufsbildungsgesetzes<br />

stehen, sowie Personen, die in<br />

einer Einrichtung außerhalb <strong>de</strong>r<br />

betrieblichen Berufsausbildung<br />

im Sinne <strong>de</strong>s § 43 Abs. 2 <strong>de</strong>s<br />

Berufsbildungsgesetzes, § 36<br />

Abs. 2 <strong>de</strong>r Handwerksordnung<br />

ausgebil<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n;<br />

e) Personen, die einen staatlich anerkannten<br />

Berufsvorbereitungslehrgang<br />

besuchen;<br />

f) Praktikanten/Praktikantinnen<br />

und Volontäre/Volontärinnen,<br />

sofern die Ableistung eines<br />

Praktikums o<strong>de</strong>r Volontariats<br />

vor, während o<strong>de</strong>r im Anschluss<br />

an eine staatlich geregelte Ausbildung<br />

o<strong>de</strong>r ein Studium an<br />

einer Hochschule nach <strong>de</strong>n in<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland<br />

für Ausbildung und Studium<br />

gelten<strong>de</strong>n Bestimmungen vorgesehen<br />

ist. Wird das Praktikum im<br />

Anschluss an ein Studium ab solviert,<br />

so muss <strong>de</strong>r Praktikant<br />

noch immatrikuliert sein;<br />

g) Beamtenanwärter/-innen <strong>de</strong>s<br />

einfachen und mittleren Dienstes<br />

sowie Praktikanten/Praktikantinnen<br />

und Personen, die durch<br />

Besuch eines Verwaltungslehrgangs<br />

die Qualifikation für die<br />

Zulassung als Beamtenanwärter/-innen<br />

<strong>de</strong>s einfachen o<strong>de</strong>r<br />

mittleren Dienstes erst erwerben<br />

müssen, sofern sie keinen Fahrtkostenersatz<br />

von <strong>de</strong>r Verwaltung<br />

erhalten;<br />

h) Teilnehmer/-innen an einem freiwilligen<br />

sozialen Jahr, freiwilligen<br />

ökologischen Jahr o<strong>de</strong>r verglei<br />

c h baren sozialen Diensten.<br />

Ermäßigte Zeitkarten wer<strong>de</strong>n nur<br />

ausgegeben, wenn ein amtlicher<br />

Altersnachweis o<strong>de</strong>r eine Bescheinigung<br />

in <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n <strong>RMV</strong> festgelegten<br />

Form vorgelegt wird, aus <strong>de</strong>r<br />

sich die Berechtigung zum Bezug<br />

von Zeitkarten zum ermäßigten<br />

Preis ergibt.<br />

Die Ermäßigung wird berechtigten<br />

Personen für die für Fahrten ab<br />

Wohnort bis regelmäßiger Ausbildungsstätte<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen Tarif -<br />

gebiete gewährt. Dabei wird die<br />

Ermäßigung auch für Teile <strong>de</strong>r<br />

Strec ke, die zwischen Wohnung<br />

und Ausbildungsstätte liegt, gewährt.<br />

Es ist nicht erfor<strong>de</strong>rlich, beim Kauf<br />

<strong>de</strong>r Wertmarken zum Ausbildungstarif<br />

die Kun<strong>de</strong>nkarte vorzulegen.<br />

Umfasst <strong>de</strong>r Geltungsbereich <strong>de</strong>r<br />

Zeitkarte <strong>de</strong>s Ausbildungstarifs nicht<br />

<strong>de</strong>n (Berufs-)Schulort o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n<br />

zur regelmäßigen Ausbildungsstätte<br />

keine öffentlichen Verke<strong>hrs</strong>mittel<br />

benutzt, so wird durch Vorlage einer<br />

Bescheinigung in <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n <strong>RMV</strong><br />

festgelegten Form ein Berufsschul-<br />

Ausweis ausgestellt. Dieser berechtigt<br />

gegen Vorlage an <strong>de</strong>n eingetragenen<br />

(Berufs-)Schultagen, nicht<br />

jedoch im Fall <strong>de</strong>s Blockunterrichts,<br />

zur Hin- und Rückfahrt zur und von<br />

<strong>de</strong>r (Berufs-)Schule mit Einzelfahrkarten<br />

für Kin<strong>de</strong>r. Hierbei ist je Fahrt<br />

eine Einzelfahrkarte für Kin<strong>de</strong>r zu<br />

lösen. Hierzu zählen auch rabattierte<br />

Einzelfahrkarten für Kin<strong>de</strong>r<br />

(Anschlussfahrkarten). Die Preisstufe<br />

<strong>de</strong>r Einzelfahrkarte kann niedriger<br />

sein als die im Berufsschul-Ausweis<br />

angegebene Preisstufe. Einzelfahrkarten<br />

mit einer höheren als <strong>de</strong>r im<br />

Berufschul-Ausweis angegebenen<br />

Preisstufe sind nicht zulässig. Auch<br />

Einzelfahrkarten <strong>de</strong>r Preisstufen<br />

5–7, die in Verbindung mit einer<br />

BahnCard gelöst wer<strong>de</strong>n, berechtigen<br />

zur Nutzung in Verbindung<br />

mit <strong>de</strong>m Berufsschul-Ausweis. Der<br />

Berufsschul-Ausweis gilt auch für<br />

Schüler von allgemeinbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Schulen und Fachoberschulen.<br />

3.4.5 Mitnahmeregelungen bei<br />

Zeitkarten <strong>de</strong>s Erwachsenentarifs:<br />

Inhaber/-innen von Jahreskarten,<br />

9-Uhr-Jahreskarten, Monatskarten,<br />

9-Uhr-Monatskarten und Wochenkarten<br />

<strong>de</strong>s Erwachsenentarifs können<br />

montags bis freitags ab 19.00<br />

Uhr, an Samstagen, an Sonntagen<br />

und an bun<strong>de</strong>seinheitlich geregelte n<br />

gesetzlichen Feiertagen sowie am<br />

24. und 31.12. ganztags einen Erwachsenen<br />

und entwe<strong>de</strong>r alle eig e-<br />

nen Kin<strong>de</strong>r im Alter von 6 bis 14<br />

Jahren (ein schließlich) o<strong>de</strong>r maximal<br />

drei Kin<strong>de</strong>r im Alter von 6 bis 14<br />

Jah ren (ein schlie ß lich) kostenlos<br />

mitnehmen. Soweit die Jahres-,<br />

Monats- o<strong>de</strong>r Wochenkarte <strong>de</strong>s<br />

Erwachsenen tarifs in <strong>de</strong>r 1. Klasse<br />

gültig ist, gilt auch das Mitnahmerecht<br />

für die 1. Klasse. Beim Zukauf<br />

von Einzelzuschlägen und <strong>de</strong>r<br />

Nutzung von Anschlussfahrkarten<br />

sowie bei <strong>de</strong>r Nutzung weiterer zuschlagpflichtiger<br />

Angebote muss<br />

je<strong>de</strong> Person im Besitz einer Anschluss-<br />

und einer Zuschlagkarte<br />

sein.<br />

4. Beför<strong>de</strong>rung von Schwerbehin<strong>de</strong>rten<br />

und <strong>de</strong>ren Begleitern<br />

Die Beför<strong>de</strong>rung von Schwerbehin<strong>de</strong>rten<br />

richtet sich nach <strong>de</strong>m Sozia l-<br />

gesetzbuch – Neuntes Buch – in <strong>de</strong>r<br />

jeweils gültigen Fassung. Ebenso<br />

wird die unentgeltliche Beför<strong>de</strong>rung<br />

von Begleitpersonen in allen Verke<strong>hrs</strong>mitteln<br />

<strong>de</strong>s Verbun<strong>de</strong>s durch<br />

Bestimmungen dieses Gesetzes<br />

geregelt. Abgesehen von dieser Begleiterregelung<br />

und <strong>de</strong>r Mitnahme<br />

von orthopädischen Hilfsmitteln sowie<br />

Führhun<strong>de</strong>n gilt, dass Vergünstigungen<br />

nur bestehen, wenn ein<br />

gültiger Berechtigungsnachweis<br />

(Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis mit<br />

Beiblatt und gültiger Wertmarke<br />

<strong>de</strong>s Versorgungsamtes), in <strong>de</strong>m die<br />

einzelnen Vergünstigungen beson<strong>de</strong>rs<br />

gekennzeichnet sind, vorgewiesen<br />

wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Begleitpersonen, <strong>de</strong>ren Notwendigkeit<br />

bei <strong>de</strong>r Fahrt durch das „B“<br />

im Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis ausgewiesen<br />

ist, können auch dann<br />

unentgeltlich mitfahren, wenn <strong>de</strong>r<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rte kein Beiblatt mit<br />

gültiger Wertmarke hat.<br />

Soweit Zuschlagfahrkarten gem.<br />

Ziff. 3.3.1 e) und 3.4.1 h) erfor<strong>de</strong>rlich<br />

sind, sind diese zu lösen.<br />

Für die 1. Klasse gilt die unentgelt -<br />

liche Nutzung einschließlich berechtigter<br />

Begleitpersonen, wenn dies<br />

im Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis beson<strong>de</strong>rs<br />

gekennzeichnet ist.<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweise sind<br />

nur im Original gültig. Bei Kin<strong>de</strong>rn<br />

bis 14 Jahren (einschließlich) ist<br />

eine Kopie <strong>de</strong>s Ausweises zulässig.<br />

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