Glossar (Stand: Juni 2012) - Kartensicherheit.de
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-L-<br />
La<strong>de</strong>-Transaktion | load transaction<br />
Online-Transaktion an einem Chip-La<strong>de</strong>gerät (z.B. Geldautomat, Telefon etc.), wobei<br />
ein bestimmter Betragswert vom regulären Konto <strong>de</strong>s Karteninhabers abgebucht und<br />
an <strong>de</strong>ssen "elektronische Geldbörse" transferiert wird. Über das auf diese Weise<br />
"gela<strong>de</strong>ne" elektronische Guthaben kann <strong>de</strong>r Karteninhaber überall dort verfügen, wo<br />
Karten mit "elektronischer Geldbörse" akzeptiert wer<strong>de</strong>n.<br />
Län<strong>de</strong>rco<strong>de</strong> | Country Co<strong>de</strong><br />
Kennziffer zur I<strong>de</strong>ntifizierung eines bestimmten Lan<strong>de</strong>s. Die Ziffern gehören zu einem<br />
Block international anerkannter numerisch und alphabetisch aufgebauter<br />
Co<strong>de</strong>nummern, die häufig in elektronischen Nachrichten zur Län<strong>de</strong>rkennzeichnung<br />
benutzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Lastschrift | Direct Debit<br />
Zahlungsmetho<strong>de</strong>, bei <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Umsatz direkt per Lastschrift vom Girokonto<br />
eingezogen wird.<br />
Lebanese Loop | Libanesische Schlinge<br />
Als Lebanese Loop bezeichnet man eine Form <strong>de</strong>s Trickdiebstahls. Dabei wer<strong>de</strong>n<br />
die Geldautomaten so manipuliert, dass die Zahlungskarten nach <strong>de</strong>m Einführen in<br />
<strong>de</strong>n Karteneinzugsschlitz nicht mehr herausgegeben wer<strong>de</strong>n. Die Kun<strong>de</strong>n gehen<br />
dann irrtümlich davon aus, dass ihre Karte einbehalten wur<strong>de</strong>. Tatsächlich aber<br />
steckt sie noch im – allerdings manipulierten - Karteneinzugsschlitz und wird von <strong>de</strong>n<br />
Trickbetrügern entnommen, sobald sich die Geschädigten von <strong>de</strong>n Automaten<br />
entfernt haben.<br />
Liability Shift | Haftungsumkehr<br />
Als Folge <strong>de</strong>r Einführung <strong>de</strong>r EMV-Chiptechnologie muss diejenige<br />
Transaktionspartei (Issuer o<strong>de</strong>r Acquirer) die Haftung für betrügerische<br />
Transaktionen tragen, die <strong>de</strong>n Betrug durch die Nutzung <strong>de</strong>r neuen Technologie -<br />
EMV und/o<strong>de</strong>r Karteninhaberverifikation mittels PIN - hätte verhin<strong>de</strong>rn können. Bei<br />
<strong>de</strong>r Haftungsverteilung wird damit eine Art Verursacherprinzip eingeführt.<br />
Ist entwe<strong>de</strong>r das Terminal o<strong>de</strong>r die Karte bei einer Transaktion EMV-fähig, trägt<br />
diejenige Transaktionspartei die Haftung für Schä<strong>de</strong>n aus Kartenfälschungen, die<br />
nicht EMV-fähig war.<br />
<strong>Stand</strong>: <strong>Juni</strong> <strong>2012</strong> Seite 32 von 62<br />
Angaben ohne Gewähr - nur für <strong>de</strong>n internen Gebrauch -