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Teil 1: Berufsrecht

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<strong>Teil</strong> 1: <strong>Berufsrecht</strong> komplett<br />

1.1 Beratungsbefugnis<br />

1.1.1 Hilfeleistung in Steuersachen<br />

a) § 5 = unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen<br />

b) § 3 Nr.1 = unbeschränkte Hilfeleistung in Steuersachen<br />

c) § 6 Nr.2 erlaubt, weil vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung ausgenommen<br />

(Eltern = Angehörige lt. AO)<br />

d) § 6 Nr.3 erlaubt sind EDV-Buchungen aber Fertigung der USt-Voranmeldung ist unbefugte<br />

Hilfeleistung gem. § 5<br />

e) § 4 Nr.1 beschränkte Hilfeleistung<br />

f) § 5 unbefugte Hilfeleistung, Person und Entgelt<br />

g) § 4 Nr.11 c, erlaubt, weil Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit < 9.000,- €/Jahr<br />

(beschränkte Berfugnis)<br />

alle §§ StBerG<br />

1.1.2 Gefährliche Situationen<br />

Verschwiegenheitspflicht. Uli hat sicher eine Verpflichtungserklärung gem. § 62 StBerG<br />

unterschrieben und ist von seinem Chef darüber belehrt worden.<br />

Er darf seinem Onkel keine Auskünfte geben.<br />

1.2 Pflichten im steuerberatenden Beruf<br />

1.2.1 Eigenschaften<br />

§ 57 StBerG: unabhängig - eigenverantwortlich - gewissenhaft - verschwiegen - unter<br />

Verzicht auf berufswidrige Werbung.<br />

1.2.2 Nebentätigkeiten des Steuerberaters<br />

1.2.2 Nebentätigkeiten des Steuerberaters<br />

Als zusätzliche Tätigkeiten möglich:<br />

§ 57 (3) StBerG: A - C - D - F ist auch erlaubt, aber dann kann er nicht gleichzeitig<br />

persönlich als Steuerberater tätig sein § 59 StBerG<br />

Als zusätzliche Tätigkeiten nicht möglich:<br />

§ 57 (4) StBerG: B, vor allem wegen § 57(2) Satz 2, E und G<br />

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1.3 Aufstiegsmöglichkeiten im Beruf<br />

1.3.1 Karriereleiter<br />

Steuerfachangestellter - Bilanzbuchhalter: 3 Jahre<br />

Steuerfachangestellter - Steuerfachwirt/Steuerassistent: 3 Jahre<br />

Steuerfachangestellter - Steuerberaterexamen: 10 Jahre<br />

Bilanzbuchhalter + Steuerfachwirt/ass. - Steuerberaterexamen: 7 Jahre<br />

Steuerberater - Wirtschaftsprüferexamen: 5 Jahre<br />

jeweils hauptberufliche Tätigkeit<br />

1.3.2 Wege zur Steuerberater-Prüfung<br />

Nach Hochschulabschluss mit mind. 8 Semestern Regelstudienzeit: 2 Jahre<br />

Nach Hochschulabschluss mit weniger als 8 Semestern Regelstudienzeit: 3 Jahre<br />

Finanzbeamter im gehobenen Dienst: mind. 7 Jahre als Sachbearbeiter, Kfm. Ausbildung +<br />

Bilanzbuchhalter<br />

Steuerfachwirt oder -assistent: 7 Jahre<br />

Kfm. Ausbildung z. B. Steuerfachangestellter: 10 Jahre<br />

1.4 Geschichten aus dem Kanzleialltag<br />

Der Chef war ziemlich sauer ... Uli hat folgende Fehler gemacht:<br />

• Unklare Belege ohne Rücksprache mit dem Mandanten in den Papierkorb geworfen, vermutlich<br />

waren es Betriebsausgaben, die als Privateinlagen zu buchen sind.<br />

• Kontieren mit Bleistift: Verstoß gegen §146 (4) AO, müsste er mit dokumentenechten Stift<br />

nachschreiben.<br />

• Auskunft an den Bankbeamten ohne persönliche Rücksprache mit dem Mandanten nicht in<br />

Ordnung (Datenschutz), hier hätte Uli lieber an seinen Chef verweisen müssen.<br />

• Post dauert bei Frau Arnold so lange, weil sie die eingegangenen Bescheide in das<br />

Fristenkontrollbuch einträgt und auf ihre Richtigkeit prüft. Bescheide einfach ablegen ist absolut<br />

nicht in Ordnung. Rechtsbehelfsfrist und Zahlungstermine können versäumt werden. Außerdem<br />

bekommen Mandanten normalerweise eine Kopie. Post an den Chef wird nicht in den Papierkorb<br />

geworfen, auch Werbesendungen nicht. Es sei denn, er hat es so angeordnet.<br />

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