Teil 1: Berufsrecht
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Teil 1: Berufsrecht
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<strong>Teil</strong> 1: <strong>Berufsrecht</strong> komplett<br />
1.1 Beratungsbefugnis<br />
1.1.1 Hilfeleistung in Steuersachen<br />
a) § 5 = unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen<br />
b) § 3 Nr.1 = unbeschränkte Hilfeleistung in Steuersachen<br />
c) § 6 Nr.2 erlaubt, weil vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung ausgenommen<br />
(Eltern = Angehörige lt. AO)<br />
d) § 6 Nr.3 erlaubt sind EDV-Buchungen aber Fertigung der USt-Voranmeldung ist unbefugte<br />
Hilfeleistung gem. § 5<br />
e) § 4 Nr.1 beschränkte Hilfeleistung<br />
f) § 5 unbefugte Hilfeleistung, Person und Entgelt<br />
g) § 4 Nr.11 c, erlaubt, weil Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit < 9.000,- €/Jahr<br />
(beschränkte Berfugnis)<br />
alle §§ StBerG<br />
1.1.2 Gefährliche Situationen<br />
Verschwiegenheitspflicht. Uli hat sicher eine Verpflichtungserklärung gem. § 62 StBerG<br />
unterschrieben und ist von seinem Chef darüber belehrt worden.<br />
Er darf seinem Onkel keine Auskünfte geben.<br />
1.2 Pflichten im steuerberatenden Beruf<br />
1.2.1 Eigenschaften<br />
§ 57 StBerG: unabhängig - eigenverantwortlich - gewissenhaft - verschwiegen - unter<br />
Verzicht auf berufswidrige Werbung.<br />
1.2.2 Nebentätigkeiten des Steuerberaters<br />
1.2.2 Nebentätigkeiten des Steuerberaters<br />
Als zusätzliche Tätigkeiten möglich:<br />
§ 57 (3) StBerG: A - C - D - F ist auch erlaubt, aber dann kann er nicht gleichzeitig<br />
persönlich als Steuerberater tätig sein § 59 StBerG<br />
Als zusätzliche Tätigkeiten nicht möglich:<br />
§ 57 (4) StBerG: B, vor allem wegen § 57(2) Satz 2, E und G<br />
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1.3 Aufstiegsmöglichkeiten im Beruf<br />
1.3.1 Karriereleiter<br />
Steuerfachangestellter - Bilanzbuchhalter: 3 Jahre<br />
Steuerfachangestellter - Steuerfachwirt/Steuerassistent: 3 Jahre<br />
Steuerfachangestellter - Steuerberaterexamen: 10 Jahre<br />
Bilanzbuchhalter + Steuerfachwirt/ass. - Steuerberaterexamen: 7 Jahre<br />
Steuerberater - Wirtschaftsprüferexamen: 5 Jahre<br />
jeweils hauptberufliche Tätigkeit<br />
1.3.2 Wege zur Steuerberater-Prüfung<br />
Nach Hochschulabschluss mit mind. 8 Semestern Regelstudienzeit: 2 Jahre<br />
Nach Hochschulabschluss mit weniger als 8 Semestern Regelstudienzeit: 3 Jahre<br />
Finanzbeamter im gehobenen Dienst: mind. 7 Jahre als Sachbearbeiter, Kfm. Ausbildung +<br />
Bilanzbuchhalter<br />
Steuerfachwirt oder -assistent: 7 Jahre<br />
Kfm. Ausbildung z. B. Steuerfachangestellter: 10 Jahre<br />
1.4 Geschichten aus dem Kanzleialltag<br />
Der Chef war ziemlich sauer ... Uli hat folgende Fehler gemacht:<br />
• Unklare Belege ohne Rücksprache mit dem Mandanten in den Papierkorb geworfen, vermutlich<br />
waren es Betriebsausgaben, die als Privateinlagen zu buchen sind.<br />
• Kontieren mit Bleistift: Verstoß gegen §146 (4) AO, müsste er mit dokumentenechten Stift<br />
nachschreiben.<br />
• Auskunft an den Bankbeamten ohne persönliche Rücksprache mit dem Mandanten nicht in<br />
Ordnung (Datenschutz), hier hätte Uli lieber an seinen Chef verweisen müssen.<br />
• Post dauert bei Frau Arnold so lange, weil sie die eingegangenen Bescheide in das<br />
Fristenkontrollbuch einträgt und auf ihre Richtigkeit prüft. Bescheide einfach ablegen ist absolut<br />
nicht in Ordnung. Rechtsbehelfsfrist und Zahlungstermine können versäumt werden. Außerdem<br />
bekommen Mandanten normalerweise eine Kopie. Post an den Chef wird nicht in den Papierkorb<br />
geworfen, auch Werbesendungen nicht. Es sei denn, er hat es so angeordnet.<br />
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