Heimvertrag - im Goldenherz Gesundheits- und Pflegezentrum
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<strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong> stationäre Pflege<br />
<strong>Goldenherz</strong> GmbH<br />
Zwischen<br />
<strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Pflegezentrum</strong> <strong>Goldenherz</strong> GmbH<br />
-vertreten durch He<strong>im</strong>leitung <strong>und</strong> Pflegedienstleitung -<br />
(<strong>im</strong> folgendem kurz „He<strong>im</strong>“ genannt)<br />
<strong>und</strong> Herr/Frau<br />
__________________________________________________<br />
geb.: ______________________<br />
(<strong>im</strong> folgendem kurz „Bewohner“ genannt)<br />
vertreten durch _________________________________________________<br />
wird hiermit der nachstehende<br />
<strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong><br />
mit pflegebedürftigen Bewohnern,<br />
die Leistungen der stationären Pflege der Pflegeversicherung nach § 43 Elftes Buch Sozialgesetzbuch<br />
(SGB XI) in Anspruch nehmen, geschlossen.<br />
I. Einleitung<br />
Das He<strong>im</strong> führt das Haus als Dienstleistungsbetrieb unter Wahrung der Würde der He<strong>im</strong>bewohner.<br />
Vertrauensgr<strong>und</strong>lage für eine gute Zusammenarbeit ist eine sensible <strong>und</strong> an den<br />
Bedürfnissen der Bewohner orientierte Gestaltung der Pflege. Das He<strong>im</strong> bemüht sich, dafür<br />
zu sorgen, dass die He<strong>im</strong>bewohner <strong>im</strong> Geiste friedlicher Nachbarschaft <strong>und</strong> gegenseitiger<br />
Rücksichtnahme zusammenleben.<br />
Der Bewohner wird in diesem Sinne sein Leben in der He<strong>im</strong>gemeinschaft führen <strong>und</strong> die<br />
Bemühungen des He<strong>im</strong>es nach Kräften unterstützen. Besteht eine He<strong>im</strong>ordnung, so ist diese<br />
Bestandteil des Vertrages <strong>und</strong> wird dem Bewohner ausgehändigt.<br />
Das He<strong>im</strong> wurde durch Abschluss eines Versorgungsvertrages gemäß § 72 SGB XI durch<br />
die Pflegekassen zur Erbringung vollstationärer Pflegeleistungen zugelassen.<br />
Mit dem Ziel, eine bewohnergerechte Versorgung <strong>und</strong> Pflege zu gewährleisten, werden die<br />
nachfolgenden Rechte <strong>und</strong> Pflichten zwischen dem He<strong>im</strong> <strong>und</strong> dem Bewohner vereinbart, der<br />
vollstationäre Pflege nach § 43 SGB XI in Anspruch n<strong>im</strong>mt.<br />
mit „Bewohner“ ist sowohl die Männlichkeits- als auch die Weiblichkeitsform erfasst.<br />
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<strong>Goldenherz</strong> GmbH<br />
II. Allgemeine Ausstattung des He<strong>im</strong>es<br />
Wir sind ein modernes Dienstleistungsunternehmen <strong>im</strong> <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>wesen <strong>und</strong> fühlen uns<br />
verpflichtet, für unsere Bewohner qualitativ hochwertige Leistungen zu erbringen.<br />
<strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Pflegezentrum</strong> <strong>Goldenherz</strong> ist eine Einrichtung i.S.d. He<strong>im</strong>gesetzes, ausgestattet<br />
mit einem Versorgungsvertrag <strong>und</strong> allen öffentlich-rechtlichen Anerkennungen. Es<br />
bestehen vertragliche Vereinbarungen mit den Pflegekassen sowie den Sozialhilfeträgern.<br />
Unsere Einrichtung verfügt über wohnlich ausgestaltete Einzel- <strong>und</strong> Doppelz<strong>im</strong>mer <strong>und</strong><br />
großzügige Gemeinschaftsflächen.<br />
III. Unterkunft <strong>und</strong> Verpflegung<br />
§ 1<br />
Unterkunft<br />
Das He<strong>im</strong> überlässt dem Bewohner ab dem ___________ <strong>im</strong> Hause WB _______das<br />
Z<strong>im</strong>mer Nr.:_________Etage_________.als<br />
Einzelz<strong>im</strong>mer<br />
zur Mitbenutzung als Zweibettz<strong>im</strong>mer<br />
(2) Die Unterkunftsleistungen umfassen:<br />
Die Bereitstellung des<br />
leeren, teilmöblierten möblierten Raumes<br />
<strong>und</strong> der sanitären Einrichtung mit<br />
Bad, Dusche, WC, Handwaschbecken,<br />
das Recht zur Mitbenutzung der für alle Bewohner vorgesehenen Räume <strong>und</strong> Einrichtungen<br />
des He<strong>im</strong>es<br />
die regelmäßige Reinigung des Wohnbereiches,<br />
die Reinigung der Gemeinschaftsräume, Funktionsräume, Küche <strong>und</strong> übrigen Räume,<br />
Heizung,<br />
die Versorgung mit bzw. Entsorgung von Wasser <strong>und</strong> Strom sowie Abfall,<br />
Wartung <strong>und</strong> Unterhaltung der Gebäude, der Gebäudeausstattung, der Einrichtungsge<br />
genstände, der technischen Anlagen <strong>und</strong> der Außenanlagen,<br />
die Bereitstellung von Anschlüssen für Fernsehen <strong>und</strong> Telefon. Jeder Bewohner<br />
hat die Möglichkeit, ungestört Telefongespräche zu führen.<br />
(3) Dem Bewohner werden Hausschlüssel / Z<strong>im</strong>merschlüssel gegen Quittung<br />
übergeben. Bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verlust der/des Schlüssel/s hat der<br />
Bewohner die daraus resultierenden Kosten, z. B. für den Ersatz des Schlosses, zu tragen.<br />
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(4) Der Bewohner kann seinen Raum auch mit eigenen Gegenständen ausstatten. Die Gegenstände<br />
müssen in einwandfreiem Zustand sein. Bei Zweibettz<strong>im</strong>mern sind auch die<br />
Wünsche des Mitbewohners zu beachten. In Zweifelsfällen entscheidet die He<strong>im</strong>leitung<br />
nach pflichtgemäßer Prüfung der berechtigten Interessen der Bewohner.<br />
(5) Gegenstände, die am He<strong>im</strong>platz des Bewohners nicht untergebracht werden können,<br />
dürfen <strong>im</strong> He<strong>im</strong> nicht verbleiben.<br />
(6) Die Aufstellung <strong>und</strong> Benutzung elektrischer Heiz- <strong>und</strong> Kochgeräte sowie sonstiger Geräte,<br />
die eine Brandgefahr darstellen können, bedürfen einer besonderen, jederzeit widerruflichen<br />
Zust<strong>im</strong>mung des He<strong>im</strong>es.<br />
(7) Der Bewohner ist ohne Zust<strong>im</strong>mung des He<strong>im</strong>es nicht berechtigt, innerhalb seiner Räume<br />
an baulichen oder technischen Einrichtungen wie Klingel, Telefon, Lichtstrom, Gemeinschaftsantenne<br />
usw. sowie an Geräten Änderungen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.<br />
(8) Erbringt das He<strong>im</strong> die vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder weisen sie<br />
nicht unerhebliche Mängel auf, ist dieses der He<strong>im</strong>leitung durch den Bewohner unverzüglich<br />
nach Bekannt werden schriftlich anzuzeigen.<br />
(1) Das He<strong>im</strong> stellt dem Bewohner<br />
§ 2<br />
Wäscheversorgung<br />
____Handtücher<br />
____Badetücher<br />
____Waschlappen<br />
____Bettwäsche<br />
zur Verfügung. Die persönliche Wäsche, die der Bewohner mitbringt, muss mit dem Namen<br />
des Bewohners <strong>und</strong> des He<strong>im</strong>s gekennzeichnet sein.<br />
(2) Erbringt der Träger die vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder weisen<br />
sie nicht unerhebliche Mängel auf, ist dieses der He<strong>im</strong>leitung durch den Bewohner unverzüglich<br />
nach Bekannt werden schriftlich anzuzeigen.<br />
(3) Die Art <strong>und</strong> der Inhalt der Leistungen best<strong>im</strong>men sich nach den leistungsbezogenen Regelungen<br />
des jeweils gültigen Landesrahmenvertrages gemäß § 75 SGB XI, siehe Anlage<br />
Nr. 1.<br />
§ 3<br />
Verpflegung<br />
(1) Die Speise- <strong>und</strong> Getränkeversorgung umfasst die Zubereitung <strong>und</strong> die Bereitstellung von<br />
Speisen <strong>und</strong> Getränken.<br />
(2) Ein altersgerechtes, abwechslungsreiches <strong>und</strong> vielseitiges Speisenangebot wird zur Verfügung<br />
gestellt. Kalt- <strong>und</strong> Warmgetränke stehen den Bewohnern in einem ausreichenden<br />
Umfang zur Verfügung. Die Art <strong>und</strong> der Inhalt der Leistungen best<strong>im</strong>men sich nach den leistungsbezogenen<br />
Regelungen des jeweils gültigen Landesrahmenvertrages gemäß § 75<br />
SGB XI, siehe Anlage Nr. 1.<br />
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(3) Diätkost, die nach den Arzne<strong>im</strong>ittelrichtlinien eine Leistung nach dem SGB V darstellt,<br />
fällt nicht unter Abs. 2.<br />
(4) Erbringt das He<strong>im</strong> die vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder weisen sie<br />
nicht unerhebliche Mängel auf, ist dieses der He<strong>im</strong>leitung durch den Bewohner unverzüglich<br />
nach Bekannt werden schriftlich anzuzeigen.<br />
§ 4<br />
Gemeinschaftsveranstaltungen<br />
Der Bewohner kann an Gemeinschaftsveranstaltungen des He<strong>im</strong>es teilnehmen. Bei diesen<br />
handelt es sich um Veranstaltungen zur Förderung des Gemeinschaftslebens <strong>und</strong> Angebote<br />
zur Tagesgestaltung.<br />
§ 5<br />
Kulturelle Veranstaltungen<br />
Für kulturelle <strong>und</strong> gesellschaftliche Veranstaltungen kann ein Kostenbeitrag erhoben werden,<br />
der zusammen mit dem Veranstaltungshinweis bekannt gegeben wird.<br />
IV. Leistungen der allgemeinen Pflege, der sozialen Betreuung<br />
<strong>und</strong> der medizinischen Behandlungspflege<br />
§ 6<br />
Leistungen der Pflege<br />
(1) Dem Bewohner werden die <strong>im</strong> Einzelfall erforderlichen Hilfen bei den Verrichtungen des<br />
täglichen Lebens mit dem Ziel einer selbständigen Lebensführung angeboten. Diese Hilfen<br />
können Anleitungen, Unterstützung, Beaufsichtigung <strong>und</strong> teilweise oder vollständige Übernahme<br />
der Verrichtungen sein.<br />
Zu den Leistungen der Pflege gehören<br />
- Hilfen bei der Körperpflege,<br />
- Hilfen bei der Ernährung,<br />
- Hilfen bei der Mobilität.<br />
(2) Erbringt das He<strong>im</strong> die vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder weisen sie<br />
nicht unerhebliche Mängel auf, ist dieses der He<strong>im</strong>leitung durch den Bewohner unverzüglich<br />
nach Bekannt werden schriftlich anzuzeigen.<br />
(3) Die Art <strong>und</strong> der Inhalt der Leistungen best<strong>im</strong>men sich nach den leistungsbezogenen Regelungen<br />
des jeweils gültigen Landesrahmenvertrages gemäß § 75 SGB XI, siehe Anlage<br />
Nr. 1.<br />
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§ 7<br />
Leistungen der sozialen Betreuung<br />
(1) Durch Leistungen der sozialen Betreuung soll der Hilfebedarf bei der persönlichen Lebensführung<br />
<strong>und</strong> bei der Gestaltung des Alltages ausgeglichen werden, soweit dies nicht<br />
durch das soziale Umfeld (z.B. Angehörige <strong>und</strong> Betreuer) geschehen kann. Das He<strong>im</strong> unterstützt<br />
den Bewohner <strong>im</strong> Bedarfsfall bei Inanspruchnahme ärztlicher, therapeutischer oder<br />
rehabilitativer Maßnahmen auch außerhalb der Pflegeeinrichtung (z. B. durch die Planung<br />
eines Arztbesuches). Es fördert den Kontakt des Bewohners zu den ihm nahe stehenden<br />
Personen sowie seine soziale Integration. Das He<strong>im</strong> bietet Unterstützung <strong>im</strong> Umgang mit<br />
Ämtern <strong>und</strong> Behörden an. Die Art <strong>und</strong> der Inhalt der Leistungen best<strong>im</strong>men sich nach den<br />
leistungsbezogenen Regelungen des jeweils gültigen Landesrahmenvertrages gemäß § 75<br />
SGB XI, siehe Anlage Nr. 1.<br />
(2) Erbringt das He<strong>im</strong> die vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder weisen sie<br />
nicht unerhebliche Mängel auf, ist dieses der He<strong>im</strong>leitung durch dem Bewohner unverzüglich<br />
nach Bekannt werden schriftlich anzuzeigen.<br />
§ 8<br />
Leistungen der medizinischen Behandlungspflege<br />
(1) Das He<strong>im</strong> unterstützt unter Wahrung der freien Arztwahl die ärztliche Betreuung <strong>und</strong> die<br />
medizinische Behandlungspflege des Bewohners.<br />
(2) Bei den Leistungen der medizinischen Behandlungspflege handelt es sich um pflegerische<br />
Verrichtungen <strong>im</strong> Zusammenhang mit ärztlicher Therapie <strong>und</strong> Diagnostik, für deren<br />
Veranlassung <strong>und</strong> Verordnung der jeweils behandelnde Arzt des Bewohners zuständig ist.<br />
Die ärztlichen Leistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.<br />
(3) Die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege werden unter der Voraussetzung<br />
angeboten, dass<br />
- sie vom behandelnden Arzt veranlasst <strong>und</strong> in der Dokumentation von ihm abgezeichnet<br />
wurden,<br />
- die persönliche Durchführung durch den behandelnden Arzt nicht erforderlich ist,<br />
- für die Durchführung der speziellen Pflege entsprechend qualifizierte Mitarbeiter zur<br />
Verfügung stehen,<br />
- der Bewohner mit der Durchführung der ärztlichen Maßnahmen durch die Mitarbeiter<br />
des He<strong>im</strong>es einverstanden ist.<br />
( 4) Nicht vom Leistungsumfang erfasst sind auch solche Sachleistungen, die nach dem<br />
Sozialgesetzbuch V (SGB V) von der zuständigen Krankenkasse oder von anderen Leistungsträgern<br />
nach den jeweils einschlägigen Vorschriften zu erbringen sind sowie Leistungen<br />
anderer, nicht <strong>im</strong> Bereich der vollstationären Pflege tätiger Leistungserbringer<br />
(5) Erbringt das He<strong>im</strong> die vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder weisen sie<br />
nicht unerhebliche Mängel auf, ist dieses der He<strong>im</strong>leitung durch den Bewohner unverzüglich<br />
nach Bekannt werden schriftlich anzuzeigen.<br />
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§ 9<br />
Abschluss <strong>und</strong> Änderung von Leistungs- <strong>und</strong> Qualitätsvereinbarungen<br />
(1) Das He<strong>im</strong> ist gehalten eine Leistungs- <strong>und</strong> Qualitätsvereinbarung mit den Kostenträgern<br />
abzuschließen. Das He<strong>im</strong> wird den Bewohner unverzüglich über die Inhalte der Leistungsbeschreibung<br />
der abgeschlossenen Leistungs- <strong>und</strong> Qualitätsvereinbarung informieren.<br />
(2) Tritt eine Leistungs- <strong>und</strong> Qualitätsvereinbarung erstmalig oder neu in Kraft <strong>und</strong> entsprechen<br />
ihr Art, Inhalt <strong>und</strong> / oder Umfang der Leistungen nach diesem Vertrag nicht, so besteht<br />
für das He<strong>im</strong> eine gesetzliche Pflicht zur Anpassung dieses Vertrages an die Inhalte der<br />
Leistungsbeschreibung der Leistungs- <strong>und</strong> Qualitätsvereinbarung.<br />
(3) Der Anspruch auf Anpassung nach Abs. 2 kann sowohl vom Bewohner als auch vom<br />
He<strong>im</strong> durch einseitige schriftliche Erklärung geltend gemacht werden.<br />
V. Zusatzleistungen<br />
§ 10<br />
Definition von Zusatzleistungen/Mitteilung<br />
(1) Als Zusatzleistung <strong>im</strong> Sinne des § 88 SGB XI können besondere Komfortleistungen bei<br />
Unterkunft <strong>und</strong> Verpflegung sowie zusätzliche pflegerisch-betreuende Leistungen gesondert<br />
gegen Entgelt vereinbart werden. Die Zusatzleistungen werden schriftlich mit konkretem<br />
Leistungsinhalt <strong>und</strong> Leistungsumfang sowie dem Preis zwischen dem Bewohner <strong>und</strong> dem<br />
He<strong>im</strong> vereinbart. Das He<strong>im</strong> teilt die angebotenen Zusatzleistungen <strong>und</strong> die Leistungsbedingungen<br />
den Landesverbänden der Pflegekassen <strong>und</strong> dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe<br />
vor Leistungsbeginn schriftlich mit.<br />
(siehe Anlage 2 zum <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong>)<br />
(2) Erbringt das He<strong>im</strong> die vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder weisen sie<br />
nicht unerhebliche Mängel auf, ist dieses der He<strong>im</strong>leitung durch dem Bewohner unverzüglich<br />
nach Bekannt werden schriftlich anzuzeigen.<br />
VI. Investitionskosten<br />
§ 11<br />
Berechnung der Investitionskosten<br />
Das He<strong>im</strong> stellt seine betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen gem. § 82 SGB XI,<br />
soweit sie nicht durch öffentliche Förderung gedeckt sind, dem Bewohner anteilig in Rechnung.<br />
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VII. Entgelte<br />
§ 12<br />
Entgelte für die einzelnen Leistungen<br />
(1) Das Entgelt für Unterkunft <strong>und</strong> Verpflegung beträgt täglich € ___________.<br />
(2) Der Pflegesatz (allgemeine Pflege, soziale Betreuung <strong>und</strong> medizinische Behandlungspflege)<br />
richtet sich nach dem Versorgungsaufwand, den der Bewohner nach Art <strong>und</strong> Schwere<br />
seiner Pflegebedürftigkeit benötigt.<br />
Bei der Zuordnung des Bewohners zu der Pflegeklasse ist die Pflegestufe gemäß § 15 SGB<br />
XI zugr<strong>und</strong>e zu legen, soweit nicht nach der gemeinsamen Beurteilung des Medizinischen<br />
Dienstes <strong>und</strong> der Pflegeleitung des He<strong>im</strong>es die Zuordnung zu einer anderen Pflegeklasse<br />
notwendig oder ausreichend ist. Der Pflegesatz für allgemeine Pflegeleistungen beträgt<br />
in der Pflegeklasse 0 täglich € _____<br />
- in der Pflegeklasse I täglich € _____<br />
- in der Pflegeklasse II täglich € _____<br />
- in der Pflegeklasse III täglich € _____<br />
- <strong>im</strong> Härtefall täglich € _____<br />
Nach der Einstufung in die Pflegestufe <strong>und</strong> der Zuordnung zur Pflegeklasse Stufe____ beträgt<br />
das Entgelt zurzeit täglich € ______.<br />
Bei einer Einstufung in eine niedrigere oder höhere Pflegestufe ändert sich die Zuordnung in<br />
die Pflegeklasse entsprechend.<br />
(3) Das Entgelt für die nicht geförderten Investitionskosten beträgt täglich € ______/€ _____<br />
Erhält der Bewohner Sozialhilfe, tritt für deren Dauer der mit dem Sozialhilfeträger vereinbarte<br />
bzw. von der Schiedsstelle festgesetzte Investitionskostensatz an die Stelle des vertraglichen<br />
Investitionskostensatzes.<br />
(4) Die Entgelte für Unterkunft <strong>und</strong> Verpflegung, nicht geförderte Investitionskosten sowie<br />
die Zusatzleistungen trägt der Bewohner selbst.<br />
(5) Die Pflegesätze werden in Höhe des Leistungsbetrages der Pflegekasse unmittelbar mit<br />
dieser abgerechnet. Der Pflegesatzanteil, der von der Pflegekasse nicht getragen wird, wird<br />
dem Bewohner in Rechnung gestellt.<br />
(6) Werden die Kosten vom öffentlichen Leistungsträger übernommen, so kann das He<strong>im</strong> –<br />
sofern eine Vereinbarung geschlossen ist – direkt mit diesem abrechnen.<br />
(7) Bei Versicherten der privaten Pflegeversicherung, bei denen an die Stelle der Sachleistungen<br />
die Kostenerstattung in gleicher Höhe tritt, rechnet das He<strong>im</strong> die Pflegeleistung mit<br />
dem Bewohner selbst ab. Der Bewohner kann seine Versicherung anweisen, unmittelbar an<br />
das He<strong>im</strong> zu zahlen.<br />
§ 13<br />
Gesamtentgelt<br />
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(1) Das Gesamtentgelt setzt sich aus den einzelnen Entgeltbestandteilen nach § 12 zusammen.<br />
Es beträgt derzeit täglich € ______.<br />
(2) Das Gesamtentgelt ist auf das Konto<br />
zu überweisen bzw. wird per Lastschrift eingezogen. Es ist für den laufenden Monat jeweils<br />
am 5. eines Monats fällig.<br />
(3) Ansprüche, die der Bewohner gegenüber anderen Leistungsträgern oder gegenüber Dritten<br />
hat, wird er vorrangig geltend machen. Das He<strong>im</strong> wird ihn dabei unterstützen.<br />
(4) Die Vergütungsregelung bei vorübergehender Abwesenheit des Bewohners best<strong>im</strong>mt<br />
sich nach der maßgeblichen Regelung des jeweils gültigen Landesrahmenvertrags gemäß §<br />
75 SGB XI, siehe Anlage Nr. 1.<br />
§ 14<br />
Veränderung der Pflegebedürftigkeit<br />
(1) Bei einer Einstufung in eine niedrigere oder höhere Pflegestufe ändert sich die Zuordnung<br />
in die Pflegeklasse entsprechend. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Bewohner<br />
aufgr<strong>und</strong> der Entwicklung seines Zustandes einer höheren Pflegestufe zuzuordnen ist, so ist<br />
er auf schriftlich zu begründende Aufforderung des He<strong>im</strong>es verpflichtet, bei seiner Pflegekasse<br />
die Zuordnung zu einer höheren Pflegestufe zu beantragen. Das He<strong>im</strong> wird die<br />
schriftlich begründete Aufforderung auch der Pflegekasse des Bewohners bzw. gegebenenfalls<br />
dem zuständigen Sozialhilfeträger zuleiten.<br />
(2) Soweit der Bewohner den Antrag nicht unverzüglich stellt, kann das He<strong>im</strong> ihm oder seiner<br />
Pflegekasse bzw. dem Sozialhilfeträger ab dem ersten Tag des zweiten Monats nach<br />
der Aufforderung vorläufig den Pflegesatz nach der nächsthöheren Pflegeklasse gemäß §<br />
12 Abs. 2 dieses Vertrages berechnen.<br />
(3) Werden die Voraussetzungen für eine höhere Pflegestufe vom Medizinischen Dienst<br />
nicht bestätigt <strong>und</strong> lehnt die Pflegekasse deshalb eine Höherstufung ab, besteht Anspruch<br />
des Bewohners auf Rückzahlung nach Maßgabe des § 87 a Abs. 3 SGB XI. Der Rückzahlungsanspruch<br />
ist ausgeschlossen, wenn die Höherstufung nur deshalb nicht bestätigt wird,<br />
weil der Bewohner die Mitwirkung <strong>im</strong> Rahmen der Begutachtung gegenüber dem Medizinischen<br />
Dienst verweigert.<br />
§ 15<br />
Entgeltanpassung<br />
(1) Die Entgelte für die allgemeinen Pflegeleistungen sowie für Unterkunft <strong>und</strong> Verpflegung<br />
werden in den Vergütungsvereinbarungen gemäß §§ 84, 85 SGB XI festgelegt <strong>und</strong> müssen<br />
diesen entsprechen. Bei Änderung der Vergütungsvereinbarungen haben sowohl der Bewohner<br />
als auch das He<strong>im</strong> Anspruch auf Anpassung dieses Vertrages.<br />
(2) Das He<strong>im</strong> kann das Entgelt durch einseitige schriftliche Erklärung erhöhen. Dies gilt auch<br />
<strong>im</strong> Falle von rückwirkenden Entgelterhöhungen aufgr<strong>und</strong> von Entscheidungen von Schiedsstellen<br />
<strong>und</strong> Gerichten. Die Erhöhung des Entgelts wird nur wirksam, wenn sie vom He<strong>im</strong><br />
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dem Bewohner gegenüber spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem sie wirksam<br />
werden soll, nach Maßgabe des § 7 He<strong>im</strong>G schriftlich geltend gemacht wurde.<br />
(3) Das He<strong>im</strong> verpflichtet sich, die Anpassung unverzüglich <strong>und</strong> <strong>im</strong> Falle von Senkungen<br />
auch rückwirkend ab Wirksamkeit der Pflegesatzvereinbarung vorzunehmen.<br />
(4) Die Erhöhung der Entgelte für nicht geförderte Kosten von nach der Art des He<strong>im</strong>es betriebsnotwendigen<br />
Investitionen ist zulässig, wenn sich ihre bisherige Berechnungsgr<strong>und</strong>lage<br />
verändert hat <strong>und</strong> sowohl die Erhöhung als auch das erhöhte Entgelt angemessen ist.<br />
Das He<strong>im</strong> ist berechtigt, diese Entgelte durch einseitige Erklärung zu erhöhen. Die Erhöhung<br />
des Entgelts für betriebsnotwendige, nicht geförderte Investitionen wird nur wirksam,<br />
wenn sie vom He<strong>im</strong> spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem sie wirksam werden<br />
soll, schriftlich unter Beifügung einer Begründung geltend gemacht wird.<br />
VIII. Sonstige Regelungen<br />
§ 16<br />
Datenschutz/Schweigepflicht<br />
(1) Das He<strong>im</strong> <strong>und</strong> seine Mitarbeiter verpflichten sich zur Diskretion <strong>und</strong> zu einem vertraulichen<br />
Umgang mit personenbezogenen Informationen des Bewohners.<br />
(2) Der Bewohner willigt ein, dass der behandelnde Arzt die für die Pflege erforderlichen Informationen<br />
den Mitarbeitern des He<strong>im</strong>es zur Verfügung stellt. Er willigt ebenfalls ein, dass<br />
dem He<strong>im</strong> die vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen erstellten Gutachten zur Kenntnis<br />
gegeben werden.<br />
(3) Der Bewohner oder ein von ihm Bevollmächtigter ist zur Einsichtnahme in die über ihn<br />
geführte Pflegedokumentation berechtigt.<br />
§ 17<br />
Haftung<br />
(1) Das He<strong>im</strong> übern<strong>im</strong>mt keine Verantwortung für das Verhalten oder das Wohlergehen des<br />
Bewohners, wenn dieser das He<strong>im</strong>gr<strong>und</strong>stück unbeaufsichtigt verlässt.<br />
(2) Das He<strong>im</strong> haftet gegenüber dem Bewohner <strong>im</strong> Rahmen der gesetzlichen Vorschriften,<br />
insbesondere für einwandfreie <strong>und</strong> verkehrssichere Beschaffenheit aller Einrichtungen des<br />
He<strong>im</strong>es sowie für einwandfreie Leistungen aus diesem Vertrage. Das He<strong>im</strong> haftet nicht für<br />
Fälle höherer Gewalt, insbesondere, wenn dadurch die Versorgung <strong>und</strong> Pflege des Bewohners<br />
nicht oder nur teilweise gewährleistet werden kann.<br />
(3) Der Bewohner haftet für alle von ihm vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Sach- <strong>und</strong><br />
Personenschäden <strong>im</strong> He<strong>im</strong>. Es bleibt dem Bewohner überlassen, eine entsprechende Haftpflichtversicherung<br />
abzuschließen.<br />
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(4) Die vom Bewohner eingebrachten Gegenstände bleiben sein Eigentum; ihm wird eine<br />
Versicherung gegen Schäden aller Art (Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser) empfohlen.<br />
IX. Vertragsdauer, Beendigung<br />
§ 18<br />
Kündigung durch den Bewohner<br />
(1) Der Vertrag wird auf unbest<strong>im</strong>mte Zeit geschlossen.<br />
(2) Der Bewohner kann den Vertrag spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats<br />
zum Ende dieses Monats kündigen. Abweichend davon ist die Kündigung <strong>im</strong> Falle der Erhöhung<br />
des Entgelts nach § 15 dieses Vertrages jederzeit für den Zeitpunkt möglich, an dem<br />
eine Entgelterhöhung wirksam werden soll.<br />
(3) Der Bewohner kann den Vertrag aus wichtigem Gr<strong>und</strong> ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />
kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist<br />
nicht zuzumuten ist.<br />
(4) Hat das He<strong>im</strong> <strong>im</strong> Fall des Abs. 3 den wichtigen Gr<strong>und</strong> zu vertreten, kann der Bewohner –<br />
auch vor der Kündigung – den Nachweis einer angemessenen anderweitigen Unterkunft <strong>und</strong><br />
Betreuung zu zumutbaren Bedingungen verlangen. Das He<strong>im</strong> ist <strong>im</strong> Fall des Abs. 3 zum Ersatz<br />
der angemessenen Umzugskosten verpflichtet.<br />
(5) Die Kündigung bedarf der Schriftform. Für die Fristwahrung ist der Tag des Eingangs der<br />
Kündigung maßgeblich.<br />
§ 19<br />
Kündigung durch das He<strong>im</strong><br />
(1) Das He<strong>im</strong> kann den <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong> nur aus wichtigem Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> mit schriftlicher Begründung<br />
kündigen. Ein wichtiger Gr<strong>und</strong> liegt insbesondere vor, wenn<br />
1. der Betrieb des He<strong>im</strong>s eingestellt, wesentlich eingeschränkt oder in seiner Art verändert<br />
wird <strong>und</strong> die Fortsetzung des Vertrages für das He<strong>im</strong> eine unzumutbare Härte darstellt,<br />
2. der <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>zustand des Bewohners sich so verändert hat, dass eine fachgerechte<br />
Betreuung dem He<strong>im</strong> nicht mehr möglich ist,<br />
3. der Bewohner seine vertraglichen Pflichten schuldhaft so gröblich verletzt, dass dem<br />
He<strong>im</strong> die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann oder<br />
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4. der Bewohner<br />
a) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Entgelts oder<br />
eines Teils des Entgelts, der das Entgelt für einen Monat übersteigt, <strong>im</strong> Verzug<br />
ist oder<br />
b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der<br />
Entrichtung des Entgelts in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist,<br />
der das Entgelt für zwei Monate erreicht.<br />
(2) Im Fall des Abs. 1 Nr. 4 ist die Kündigung ausgeschlossen, wenn das He<strong>im</strong> vorher befriedigt<br />
wird.<br />
(3) In den Fällen des Abs. 1 Nr. 2 bis 4 kann das He<strong>im</strong> ohne Einhaltung einer Frist kündigen.<br />
In den übrigen Fällen des Absatzes 1 ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines<br />
Kalendermonats für den Ablauf des nächsten Monats zulässig.<br />
(4) Kündigt das He<strong>im</strong> nach Abs. 1 Nr. 1 oder 2, kann der Bewohner den Nachweis einer angemessenen<br />
anderweitigen Unterkunft <strong>und</strong> Betreuung zu zumutbaren Bedingungen verlangen.<br />
(5) Bei einer Kündigung nach Abs. 1 Nr. 1 trägt das He<strong>im</strong> die Kosten des Umzugs in angemessenem<br />
Umfang.<br />
(6) Bei einer Kündigung nach Abs. 1 Nr. 3 haftet der Bewohner dem He<strong>im</strong> unter Anrechnung<br />
ersparter Aufwendungen, höchstens aber bis zur Höhe der Abwesenheitsvergütung (§ 13<br />
Abs. 4), für den ursächlich aus dem zur Kündigung führenden Verhalten entstandenen<br />
Schaden, insbesondere für entgangene Entgelte.<br />
(7) Die Kündigung bedarf der Schriftform. Für die Fristwahrung ist der Tag des Eingangs der<br />
Kündigung maßgeblich.<br />
§ 20<br />
Tod des Bewohners<br />
(1) Bei Ableben des Bewohners endet der Vertrag ohne Kündigung mit dem Todestag.<br />
(2) Bis zu zwei Wochen nach dem Tag, der auf den Sterbetag folgt, hat das He<strong>im</strong> einen Anspruch<br />
auf Fortzahlung der Entgeltbestandteile für Wohnraum <strong>und</strong> Investitionskosten.<br />
Der nach dem Sterbetag fortzuzahlende Betrag beläuft sich derzeit auf € 38,30 täglich, max<strong>im</strong>al<br />
also auf € 536,20 für zwei Wochen.<br />
(3) Sofern der durch das Ableben des Bewohners freigewordene He<strong>im</strong>platz schon vor Ablauf<br />
dieser Frist belegt wird, endet die Fortzahlung der Entgeltbestandteile für Wohnraum<br />
<strong>und</strong> Investitionskosten mit dem Tage dieser Neubelegung.<br />
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<strong>Goldenherz</strong> GmbH<br />
§ 21<br />
Vertragsende<br />
(1) Der dem Bewohner überlassene He<strong>im</strong>platz ist bei Beendigung des Vertrages in ordnungsgemäßem<br />
Zustand zurückzugeben. Bei schuldhafter, vertragswidriger Abnutzung des<br />
Platzes durch den Bewohner trägt er die Kosten der dadurch bedingten Instandsetzung.<br />
(2) Wird der dem Bewohner überlassene He<strong>im</strong>platz nach Beendigung des Vertrages nicht<br />
geräumt, ist das He<strong>im</strong> berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer gesetzten angemessenen<br />
Nachfrist die Räumung vorzunehmen <strong>und</strong> die eingebrachten Gegenstände auf Kosten des<br />
Bewohners bzw. seines Nachlasses einzulagern.<br />
(3) Wird der Vertrag durch einen Umstand beendet, den der Bewohner zu vertreten hat, so<br />
haftet dieser für den Ausfall der He<strong>im</strong>kosten <strong>und</strong> sonst noch geschuldeter Entgelte dem<br />
He<strong>im</strong> bis zur Höhe des Betrages, der bei Anwendung des § 13 Absatz 4 zu zahlen wäre.<br />
(4) Bei Vertragsende kann das He<strong>im</strong> die zurückgelassenen Gegenstände des Bewohners<br />
ohne besondere erbrechtliche Legit<strong>im</strong>ation an folgende Person(en) aushändigen, mit<br />
der/denen auch die Endabrechnung aus dem Vertrag vorgenommen werden darf (Name,<br />
Anschrift, Telefon):<br />
Sind mehrere Personen benannt, ist jede von ihnen dem He<strong>im</strong> gegenüber zur Entgegennahme<br />
der Gegenstände <strong>und</strong> Vornahme der Endabrechnung berechtigt.<br />
§ 22<br />
Schlussbest<strong>im</strong>mungen<br />
(1) Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Best<strong>im</strong>mungen dieses Vertrages berührt die<br />
Rechtswirksamkeit <strong>im</strong> Übrigen nicht.<br />
(2) Erbringt der Träger die vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder weisen<br />
sie nicht unerhebliche Mängel auf, ist dieses der He<strong>im</strong>leitung durch den Bewohner unverzüglich<br />
nach Bekannt werden schriftlich anzuzeigen. Werden Mängelleistungen nicht unverzüglich<br />
schriftlich angezeigt, ist ein Kürzungsanspruch gem. § 5 Abs. 11 He<strong>im</strong>G ausgeschlossen.<br />
(3) Als Anlage sind die leistungsbezogenen Regelungen des jeweils gültigen Landesrahmenvertrages<br />
gemäß § 75 SGB XI sowie – soweit vorhanden – die Inhalte der Leistungsbeschreibung<br />
der Leistungsvereinbarung beigefügt.<br />
(4) Anregungen <strong>und</strong> Beschwerden der Bewohner <strong>und</strong> ihrer Angehörigen sind wichtige Hinweise<br />
für eine Verbesserung der Qualität in der Einrichtung. Hier stehen den Bewohnern<br />
sowohl der He<strong>im</strong>träger als auch der He<strong>im</strong>leiter als Ansprechpartner zur Verfügung. Darüber<br />
hinaus kann sich der Bewohner an die He<strong>im</strong>aufsicht <strong>und</strong> die Arbeitsgemeinschaft gemäß §<br />
20 He<strong>im</strong>G wenden, sich dort beraten lassen bzw. sich dort beschweren. Die Adressen dieser<br />
Institutionen sind in Anlage 2 aufgeführt, die Bestandteil des <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong>s ist.<br />
Seite 12 von 15 Stand: 10/08
<strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong> stationäre Pflege<br />
<strong>Goldenherz</strong> GmbH<br />
Berlin, den 18. Januar 2009<br />
(Bewohner)<br />
(He<strong>im</strong>)<br />
(Betreuer)<br />
Seite 13 von 15 Stand: 10/08
<strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong> stationäre Pflege<br />
<strong>Goldenherz</strong> GmbH<br />
Vereinbarung über Zusatzleistungen<br />
Folgende Zusatzleistungen werden nach § 10 des <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong>es vom 18. Januar 2009 vereinbart.<br />
§ 1<br />
Zusatzleistung bei Unterbringung<br />
Über die Unterkunft gemäß § 1 des <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong>es hinaus werden als Zusatzleistungen vereinbart:<br />
Das Entgelt für diese Zusatzleistung beträgt €<br />
Das Entgelt für diese Zusatzleistung beträgt €<br />
Das Entgelt für diese Zusatzleistung beträgt €<br />
§ 2<br />
Zusatzleistung bei Wäscheversorgung<br />
Als Zusatzleistung wird über die Wäscheversorgung des § 2 des <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong>es hinaus folgendes<br />
vereinbart:<br />
Das Entgelt für diese Zusatzleistung beträgt €<br />
Das Entgelt für diese Zusatzleistung beträgt €<br />
Das Entgelt für diese Zusatzleistung beträgt €<br />
§ 3<br />
Zusatzleistung bei Verpflegung<br />
Neben den Leistungen nach § 3 des <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong>es bietet das He<strong>im</strong> zu Tagespreisen Delikatessenessen,<br />
ausgewählte Getränke <strong>und</strong> Speisen an, die <strong>im</strong> Einzelfall vom Bewohner in<br />
Anspruch genommen werden können.<br />
Als weitere Zusatzleistungen werden vereinbart:<br />
Das Entgelt für diese Zusatzleistung beträgt €<br />
Seite 14 von 15 Stand: 10/08
<strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong> stationäre Pflege<br />
<strong>Goldenherz</strong> GmbH<br />
Das Entgelt für diese Zusatzleistung beträgt €<br />
Das Entgelt für diese Zusatzleistung beträgt €<br />
§ 4<br />
Zusatzleistung bei Pflege <strong>und</strong> sozialer Betreuung<br />
Über die in §§ 6 <strong>und</strong> 7 <strong>im</strong> <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong> genannten Leistungen der Pflege <strong>und</strong> sozialen Betreuung<br />
hinaus werden folgende Zusatzleistungen vereinbart:<br />
Das Entgelt für diese Zusatzleistung beträgt €<br />
Das Entgelt für diese Zusatzleistung beträgt €<br />
Das Entgelt für diese Zusatzleistung beträgt €<br />
§ 5<br />
Entgelte<br />
Das Entgelt für die Zusatzleistungen beträgt insgesamt €<br />
Das Entgelt für die Zusatzleistungen ist bei Rechnungsstellung fällig <strong>und</strong> auf das <strong>im</strong> <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong><br />
angegebene Konto zu überweisen.<br />
Berlin, den<br />
(Bewohner)<br />
(He<strong>im</strong>)<br />
(Mitunterzeichner <strong>und</strong> Funktion)<br />
Seite 15 von 15 Stand: 10/08
Anlage 1 zum <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong><br />
Leistungsbeschreibung<br />
Der <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong> wird zwischen der <strong>Goldenherz</strong> GmbH <strong>und</strong> dem Bewohner<br />
geschlossen. In wesentlichen Teilen wird sein Inhalt von den Entgelt-,<br />
Qualitäts- <strong>und</strong> Leistungsvereinbarungen best<strong>im</strong>mt, die zwischen der<br />
<strong>Goldenherz</strong> GmbH <strong>und</strong> der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände<br />
<strong>und</strong> anderen Kostenträgern abgeschlossen werden. Es kann daher sein,<br />
dass diese Anlage 1 entsprechend aktuellen Verhandlungen <strong>und</strong><br />
Vereinbarungen, die Vertragsbestandteil werden, angepasst werden muss.<br />
I. Investitionsleistungen: (siehe §1 <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong>)<br />
• Zur-Verfügung-Stellung <strong>und</strong> Instandhaltung des privaten <strong>und</strong><br />
gemeinschaftlich genutzten Wohnraums lt. § 1 <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong><br />
• Zur-Verfügung-Stellung <strong>und</strong> Instandhaltung sämtlicher Funktionsbereiche<br />
(Verwaltung, Diensträume, Gemeinschaftsküche, Haustechnik etc.)<br />
• Kommunikations-Ausstattung (EDV Hard- <strong>und</strong> Software, TV Anlage,<br />
Brandmeldeanlage, Notrufanlage)<br />
• Geschirr<br />
• hauseigene Wäsche (Flachwäsche)<br />
• Pflegehilfsmittel, insbesondere<br />
- Pflegebetten<br />
- Umsetz- <strong>und</strong> Hebehilfen<br />
- Pflegebett-Tische<br />
- Lagerungshilfen<br />
- Schieberollstühle <strong>im</strong> Rahmen des He<strong>im</strong>betriebs<br />
- Bettpfannen / Urinflaschen<br />
- Toilettenrollstühle<br />
- Duschrollstühle<br />
- Matratzenschutzbezüge<br />
II. Pflegeleistungen : (siehe §6 <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong>)<br />
(1) Inhalt der allgemeinen Pflegeleistungen sind die <strong>im</strong> Einzelfall<br />
erforderlichen Hilfen zur Unterstützung, zur teilweisen oder zur<br />
vollständigen Übernahme der Aktivitäten <strong>im</strong> Ablauf des täglichen Lebens<br />
oder zur Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen<br />
Durchführung der Aktivitäten.<br />
Die Hilfen sollen diejenigen Maßnahmen enthalten, die Pflegebedürftigkeit<br />
mindern sowie eine Verschl<strong>im</strong>merung der Pflegebedürftigkeit oder der<br />
Einstellung von Sek<strong>und</strong>ärerkrankungen vorbeugen.<br />
(2) Die Durchführung <strong>und</strong> Organisation der Pflege richtet sich nach dem<br />
allgemeinen Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse.
(3) Zu den allgemeinen Pflegeleistungen gehören, in Abhängigkeit vom<br />
persönlichen Hilfebedarf,<br />
a) das Waschen, Duschen, Baden (unter Einschluss des Einsatzes von<br />
Hilfsmitteln, des Transports zur Waschgelegenheit, des Haarwaschens<br />
<strong>und</strong> -trocknens, der Hautpflege); Pneumonie- <strong>und</strong><br />
Dekubitusprophylaxe; das Reinigen, Schneiden/Feilen der Nägel<br />
sowie bei Bedarf die Kontaktherstellung zu Maniküre / Pediküre <strong>und</strong><br />
Friseur,<br />
b) die Zahnpflege unter Einschluss des Zähneputzens, der<br />
Prothesenversorgung, der M<strong>und</strong>hygiene sowie der Soor- <strong>und</strong><br />
Parotitisprophylaxe,<br />
c) das Kämmen einschließlich des Herrichtens der Tagesfrisur,<br />
d) das Rasieren einschließlich der Gesichtspflege,<br />
e) die Darm- <strong>und</strong> Blasenentleerung einschließlich der Pflege bei der<br />
Katheter- <strong>und</strong> Urinalversorgung sowie der Pflege bei der<br />
physiologischen Blasen- <strong>und</strong> Darmentleerung mit notwendigem<br />
Transfer sowie unter Einschluss von Kontinenztraining,<br />
Obstipationsprophylaxe, Hilfe be<strong>im</strong> Erbrechen, ggf. Teilwaschen<br />
einschließlich der Hautpflege sowie des Wechselns der Wäsche <strong>und</strong><br />
des anschließenden Säubern des Pflegebereichs,<br />
f) das m<strong>und</strong>gerechte Zubereiten der Nahrung sowie die<br />
Unterstützung bei der Aufnahme der Nahrung unter Einschluss aller<br />
Tätigkeiten (z.B. Transfer), die der unmittelbaren Vorbereitung<br />
dienen <strong>und</strong> die die Aufnahme von fester <strong>und</strong> flüssiger Nahrung<br />
ermöglichen unter Einschluss von Hygienemaßnahmen wie z.B.<br />
M<strong>und</strong>pflege, Händewaschen, Säubern/Wechseln der Kleidung,<br />
g) das Aufstehen <strong>und</strong> Zubettgehen, einschließlich der Hilfestellung<br />
be<strong>im</strong> Anlegen <strong>und</strong> Anlegen von Körperersatzstücken wie Prothesen,<br />
sowie das Betten <strong>und</strong> Lagern einschließlich aller Maßnahmen (z.B.<br />
Wäschewechsel), die dem Pflegebedürftigen das körper- <strong>und</strong><br />
situationsgerechte Liegen <strong>und</strong> Sitzen ermöglichen,<br />
Sek<strong>und</strong>ärerkrankungen wie Kontrakturen vorbeugen <strong>und</strong><br />
Selbstständigkeit unterstützen, sowie des Gebrauchs von<br />
Lagerungshilfen <strong>und</strong> Hilfsmittel,<br />
h) das Gehen, Stehen, Treppensteigen einschließlich der Hilfestellung<br />
bei bettlägerigen oder auf den Rollstuhl angewiesenen<br />
He<strong>im</strong>bewohnern zum Aufstehen <strong>und</strong> sich Bewegen, z.B. <strong>im</strong> Z<strong>im</strong>mer,<br />
in Gemeinschaftsräumen <strong>und</strong> <strong>im</strong> Außengelände,<br />
i) das Verlassen <strong>und</strong> Wiederaufsuchen der Pflegeeinrichtung unter<br />
Einschluss solcher Verrichtungen außerhalb der Pflegeeinrichtung, die<br />
für eine Aufrechterhaltung der Lebensführung notwendig sind <strong>und</strong> das<br />
persönliche Erscheinen der Pflegebedürftigen erfordern,
j) das An- <strong>und</strong> Auskleiden.<br />
Die Pflegeleistungen werden in Form der aktivierenden Pflege<br />
erbracht.<br />
(4) Die für die Pflege notwendigen Verbrauchsmaterialien (z.B. Zellstoff,<br />
Pflegeschaum, saugende Bettschutzeinlagen Handschuhe) werden zur<br />
Verfügung gestellt. Soweit Verbrauchsmaterialien aufgr<strong>und</strong> ärztlicher<br />
Verordnungen notwendig sind (z.B. Inkontinenzartikel, ohne die eine<br />
Teilnahme am sozialen Leben nicht möglich ist, oder Überleitsysteme bei<br />
verordneter Flüssignahrung),<br />
handelt es sich um eine Leistung nach SGB V außerhalb dieses Vertrages.<br />
Notwendige Materialien werden unter Vorbehalt gestellt, bis eine<br />
Kostenklärung herbeigeführt ist.<br />
III. Leistungen der sozialen Betreuung (siehe §4 <strong>und</strong> 5 <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong>)<br />
Durch die Leistungen der sozialen Betreuung soll der Hilfebedarf des<br />
Bewohners bei der persönlichen Lebensführung sowie bei der Gestaltung<br />
des Alltags nach eigenen Vorstellungen ausgeglichen werden, soweit dies<br />
nicht durch das soziale Umfeld geschieht. Zu den Leistungen gehören:<br />
a) jahreszeitliche Feste<br />
b) Gottesdienste in den Räumen der Einrichtung<br />
c) Geburtstagsnachfeier<br />
d) funktionale <strong>und</strong> kreative Gruppenangebote<br />
z.B. Gedächtnistraining, Vorlesen, Gymnastik, Musik, Malen,<br />
Kochen, Basteln entsprechend dem aktuellen Wochenplan<br />
e) zusätzliche, anlassbezogene, kulturelle Angebote<br />
z.B. Musikvorstellungen (Kleingruppen, Chöre), Ausflüge in<br />
die nähere Umgebung (Bootsfahrten, Kleintierverein)<br />
Es gilt der aktuelle Veranstaltungsplan.<br />
f) Cafeteria<br />
g) zusätzliche Kleingruppenangebote (tagesstrukturierende Gruppen)<br />
werktags mindestens eine Gruppe<br />
Zugangskriterien für die tagesstrukturierenden Gruppen:<br />
- persönliche Willensäußerung des/der Bewohner/in<br />
- Einschätzung auf der Basis der Pflegeanamnese <strong>und</strong> der erstellten<br />
Pflegeplanung mit dem Ziel, drohender Vereinsamung <strong>und</strong> einem<br />
damit einhergehenden Verlust der kommunikativen Fähigkeiten<br />
entgegenzuwirken<br />
IV. Leistungen der medizinischen Behandlungspflege<br />
(siehe §8 <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong>)<br />
(1) Absprachen <strong>und</strong> Kooperation mit den behandelnden Ärzte/innen<br />
(2) Übernahme von Tätigkeiten nach ärztlicher Delegation<br />
Überwachung der Vitalzeichen (auf Anordnung des Arztes<br />
regelmäßig, sonst nach Beobachtungsentscheidung)<br />
- Blutzuckermessung / Blutdruckkontrolle<br />
- Puls-, Temperatur-, Gewichtskontrolle<br />
- Überwachung von Flüssigkeitsbilanzen<br />
Medikamentenüberwachung, -verabreichung <strong>und</strong><br />
–aufbewahrung<br />
Atmungsbeobachtung, Inhalationen, Sauerstoffabgabe
Absaugen in Nasen-/Rachenraum <strong>und</strong> bei tracheakanülen<br />
Verbandswechsel<br />
Dekubitusversorgung<br />
subkutane Injektion<br />
intramuskuläre Injektion<br />
subkutane Infusion<br />
Katheterpflege<br />
- Blasenkatheter<br />
- PEG (Magen-Ernährungssonde)<br />
Verabreichung von Sondenernährung<br />
Anus-praeter-Versorgung<br />
Bronchialtoilette<br />
Einlauf<br />
Umgang mit Kompressionsstrümpfen<br />
(3) Prophylaxen<br />
Überwachung <strong>und</strong> Steuerung der Flüssigkeitsbilanz<br />
Hautpflege zur Erhaltung der intakten Haut<br />
M<strong>und</strong>pflege zur Erhaltung der intakten M<strong>und</strong>flora<br />
Dekubitusprophylaxe<br />
Kontrakturenprophylaxe<br />
Thromboseprophylaxe<br />
Pneumonieprophylaxe<br />
Obstipationsprophylaxe<br />
Osteoporoseprophylaxe<br />
Sturzprohylaxe<br />
Dokumentation der Maßnahmen<br />
V. Leistungen der Speisenversorgung (siehe §3 <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong>)<br />
(1) Frühstück<br />
Das Angebot ist wechselnd, täglich<br />
unterschiedliche Sorten Brot <strong>und</strong> Brötchen<br />
Butter <strong>und</strong> Margarine<br />
zwei Sorten Marmelade<br />
zwei Sorten Wurst<br />
zwei Sorten Käse<br />
Kaffee / mehrere Sorten Tee / Milch<br />
Obst<br />
mindestens eine Alternative zu Brot: Quark, Milchsuppe, Joghurt o.ä.<br />
Eierspeise wöchentlich<br />
(2) Zwischenmahlzeit <strong>und</strong> Spätmahlzeit (steht bei Bedarf jederzeit zur<br />
Verfügung)<br />
Alternativen (wechselnd) zur Wahl:<br />
Joghurt, Quarkspeise, Naturquark, Obst, Kompott, Brot mit Auflage,<br />
Saftgetränk<br />
(3) Mittagessen<br />
Das Angebot ist wechselnd, angeboten werden täglich 3 Gänge mit<br />
Suppe oder Vorspeise oder Salat<br />
Vollkost <strong>und</strong> Nachtisch<br />
leichte Vollkost <strong>und</strong> Nachtisch
ei Bedarf werden passierte Kost, Diätkost <strong>und</strong> für Diabetiker<br />
geeignete Kost angeboten jeweils mit Nachtisch<br />
Vegetarische Kost auf Wunsch<br />
Getränke<br />
(4) Kaffee / Tee nachmittags<br />
Kaffee, Tee, Milch wahlweise Kakao<br />
täglich Gebäck (Plätzchen oder Kuchen)<br />
(5) Abendessen<br />
Das Angebot ist wechselnd:<br />
verschiedene Sorten Brot<br />
Butter <strong>und</strong> Margarine<br />
unterschiedliche Sorten Wurst <strong>und</strong> Käse<br />
mehrere Sorten Tee / Milch / Brühe / Kakao / Saft / Mineralwasser<br />
Obst<br />
Blattsalate oder Feinkostsalate<br />
eine Alternative zu Brot: Quark, Suppe, Joghurt o.ä.<br />
jeden zweiten Tag etwas „Besonderes“ (Fleischsalat, Fisch,<br />
Würstchen, Grießbrei, Kaiserschmarrn o.ä, auch warme<br />
Komponenten.)<br />
(6) Nachtcafé <strong>im</strong> Demenzbereich<br />
Getränkeauswahl <strong>und</strong> kleine Snacks für Nachtaktive von 21 bis 6 Uhr<br />
VI. Leistungen der Wäscherei (siehe §2 <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong>)<br />
Waschen <strong>und</strong> Mangeln der hauseigenen Bettwäsche,<br />
Handtücher, Seiflappen, Tischdecken (Flachwäsche;<br />
Kochwäsche) durch eine Großwäscherei<br />
Sammeln <strong>und</strong> Sortieren der sonstigen Wäsche, Waschen der<br />
sonstigen persönlichen Wäsche, soweit sie maschinengeeignet<br />
ist<br />
Weitergabe der nicht -maschinengeeigneten Wäsche an eine<br />
Reinigung, deren Leistungen als Zusatzleistung dem/der<br />
Bewohner/in zusätzlich in Rechnung gestellt werden.<br />
Glätten, Finishen oder ggf. Bügeln der waschmaschinen- <strong>und</strong><br />
trockner geeigneten Wäsche<br />
Beseitigung von Schäden an der Wäsche, die durch das<br />
Waschen entstanden sind <strong>und</strong> nicht durch Alter des Gewebes<br />
bedingt sind<br />
Wäschekennzeichnung entsprechend § 2<br />
ggf. kleine Instandsetzungen der persönlichen Wäsche <strong>und</strong><br />
Kleidung (z.B. Annähen von Knöpfen <strong>und</strong> lockeren<br />
Wäschekennzeichnungen)
VII. Leistungen der Reinigung (siehe §1 <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong>)<br />
(1) Gemeinschaftlich genutzte Räume<br />
Eingangshalle, Saal, Etagenbäder, Teeküchen,<br />
Aufenthaltsräume, Toiletten werden täglich gereinigt <strong>und</strong> bei<br />
Bedarf<br />
Flure, Aufzüge <strong>und</strong> Haupttreppenhaus: mindestens dre<strong>im</strong>al<br />
wöchentlich<br />
Nebentreppenhäuser: einmal wöchentlich<br />
(2) Das Leistungsverzeichnis der Reinigung kann bei der Hausleitung<br />
eingesehen werden.<br />
(3) Private Räume<br />
erhalten einmal wöchentlich eine Unterhaltsreinigung<br />
einschließlich Staubwischen<br />
weitere Unterhalts- oder Sichtreinigungen werden nach<br />
Maßgabe der Pflegedienstleitung durchgeführt <strong>und</strong> richten sich<br />
nach dem unterschiedlichen Pflege- <strong>und</strong> Betreuungsbedarf<br />
Bewohner können selbständig an der Reinhaltung des<br />
Wohn/Schlafraumes mitwirken<br />
zwe<strong>im</strong>al jährlich werden die Fenster geputzt <strong>und</strong> Gardinen<br />
gereinigt.<br />
VIII. Leistungen der Verwaltung (siehe §7 <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong>)<br />
(1) Beratung<br />
Beratung bei der Kostenabrechnung<br />
Beratung be<strong>im</strong> Umgang mit Ämtern<br />
Information über die gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen des<br />
He<strong>im</strong>aufenthalts<br />
Information über die Hintergründe von Entgelterhöhungen<br />
(2) Administration<br />
Abrechnung der He<strong>im</strong>kosten<br />
Entgegennahme des Barbetrags vom Sozialhilfeträger <strong>und</strong><br />
Auszahlung an den/die Bewohner/in<br />
Verwaltung kleiner Barbeträge <strong>im</strong> Auftrag des Bewohners / der<br />
Bewohnerin<br />
Erstellung der Abrechnung über Zusatzleistungen (monatlich)<br />
(3) Service<br />
Entgegennahme von Telefonaten<br />
Empfang von Besucher/innen während der Bürozeiten<br />
(4) Post<br />
Postempfang <strong>und</strong> -verteilung unter Berücksichtigung der<br />
Postvollmachten<br />
Bearbeitung Beschwerdemanagement<br />
Pflegestufenänderungen
IX. Leistungen der sozialen Dienste (siehe §7 <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong>)<br />
(1) Beratung<br />
Beratung vor He<strong>im</strong>einzug<br />
Beratung bei Abschluss des <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong>s<br />
Erstbegleitung; laufende Information über Angebote in der<br />
Einrichtung<br />
psychosoziale Beratung während des He<strong>im</strong>aufenthaltes<br />
Krisenintervention<br />
Information über sozialhilferechtliche <strong>und</strong><br />
betreuungsrechtliche Beratungsmöglichkeiten<br />
Hilfsmittelanträge<br />
(2) Unterstützung des He<strong>im</strong>beirats / He<strong>im</strong>fürsprechers<br />
(3) Angebote für Angehörige<br />
beratende Hilfestellung bei der Organisation der Einzugs<br />
psychosoziale Beratung<br />
betreuungsrechtliche Beratung<br />
Angehörigenabende
Anlage 3 zum <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong><br />
Beschwerderecht<br />
Wichtige Informationen für He<strong>im</strong>bewohner/innen <strong>und</strong> Tages- <strong>und</strong> Kurzzeitpflegegäste<br />
Der <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong>, der zwischen Ihnen <strong>und</strong> dem He<strong>im</strong> geschlossen wird, benennt vor<br />
allem auch die Leistungsverpflichtungen dieser Einrichtung. Sie haben Anspruch<br />
darauf, dass alle Leistungen einwandfrei erbracht werden. Alle Mitarbeiterinnen <strong>und</strong><br />
Mitarbeiter dieser Einrichtung haben den Anspruch, zu Ihrer Zufriedenheit zu arbeiten.<br />
Sie können uns bei diesem Anspruch unterstützen, indem Sie uns mitteilen, wenn<br />
Ihnen best<strong>im</strong>mte Angebote oder Leistungen des Hauses besonders lobenswert erscheinen.<br />
Sie unterstützen unsere Arbeit <strong>und</strong> unseren Anspruch aber auch, indem<br />
Sie auf Kritikpunkte <strong>und</strong> Mängel hinweisen, die es abzustellen gilt.<br />
Sie haben dabei die freie Wahl, an wen Sie sich mit Ihren Fragen, Anregungen oder<br />
Beschwerden wenden. Auch anonyme Hinweise <strong>im</strong> rahmen unseres Beschwerdemanagements<br />
sind möglich.<br />
Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang auf die wesentlichen Möglichkeiten hin.<br />
Die Informationen der Ansprechpartnerinnen <strong>und</strong> Ansprechpartner beziehen sich<br />
auf den Erkenntnisstand am 30.09.2008. Sofern sich Anschriften, Telefonnummern<br />
oder Namen verändern, werden Sie eine aktuelle Information von uns erhalten.<br />
Interne Anlaufstellen<br />
1. Jede Mitarbeiterin <strong>und</strong> jeder Mitarbeiter ist (auch) dazu da, Kritik oder Lob von<br />
Ihnen entgegenzunehmen. Ihre diesbezüglichen Äußerungen sind dann von diesen<br />
– jeweils verpflichtend –<br />
der He<strong>im</strong>leitung<br />
Telefon: 030 / 4 60 60 5 103 Herrn Pulcher<br />
bzw. der He<strong>im</strong>verwaltung<br />
Telefon: 030 / 4 60 60 5 110<br />
zu übermitteln.<br />
Ihnen, aber auch Ihren Angehörigen, steht ein Vordruck zur Verfügung, in dem Sie<br />
Ihre Äußerungen auch schriftlich festhalten können. Selbstverständlich wird man<br />
Ihnen be<strong>im</strong> Ausfüllen <strong>im</strong> Bedarfsfalle behilflich sein.<br />
2. Sofern es Ihnen unangenehm ist, sich an einzelne Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter<br />
zu wenden, besteht die Möglichkeit, den von Ihnen ausgefüllten Vordruck<br />
auch direkt in den dafür vorgesehenen Briefkasten/Kummerkasten einzuwerfen.<br />
Sie können auch die stellv. He<strong>im</strong>leitung, die Pflegedienstleitung oder die Wohnbereichsleitung<br />
direkt ansprechen:<br />
- stellv. He<strong>im</strong>leitung 030 4 60 60 5 104<br />
- Pflegedienstleitung 030 4 60 60 5 105<br />
- Ihre Wohnbereichsleitung<br />
- Tagespflege – Leitung 030 4 60 60 5 115<br />
Seite 1 von 3
stehen Ihnen gern zur Verfügung oder werden Sie nach Vereinbarung aufsuchen.<br />
3. Bitte beachten Sie die Möglichkeit, Ihre Anliegen dem He<strong>im</strong>beirat zu übermitteln.<br />
Die He<strong>im</strong>beiratsmitglieder sind namentlich an der Informationstafel <strong>im</strong> Erdgeschoss<br />
mit Z<strong>im</strong>mer-Nummer genannt. Sie können Ihre schriftlichen Mitteilungen in den<br />
Briefkasten des He<strong>im</strong>beirats einwerfen.<br />
4. Für diese Einrichtung insgesamt liegt die Verantwortlichkeit bei Geschäftsführer<br />
Herrn Boris Levin. Auch hier können Sie oder Ihre Angehörigen sich hinwenden,<br />
um sich beraten zu lassen, auf Mängel hinzuweisen oder Kritik zu äußern.<br />
Sie erreichen<br />
Die Geschäftsführung: telefonisch unter: 030 4 60 60 5 101<br />
die He<strong>im</strong>leitung: telefonisch unter: 030 4 60 60 5 103<br />
per Fax: 030 4 60 60 5 199<br />
per E-Mail:<br />
schriftlich unter:<br />
Externe Anlaufstellen<br />
info@goldenherz.de<br />
<strong>Goldenherz</strong> GmbH<br />
Maxstraße 2-4<br />
13342 Berlin<br />
5. Die Einrichtung ist dem B<strong>und</strong>esverband der Deutschen Alten- <strong>und</strong> Behindertenhilfe<br />
e.V. angeschlossen. Ihnen steht als weitere Informations- <strong>und</strong> Ansprechebene<br />
auch die<br />
zur Verfügung.<br />
VDAB Geschäftstelle Berlin<br />
Mohrenstraße 33<br />
10117 Berlin<br />
Ansprechpartnerin: Frau Eichhorn<br />
Telefon: 030/ 20 61 65 80<br />
6. Vom gesetzlichen Auftrag her ist die He<strong>im</strong>aufsicht in besonderer Weise Ihr zuständiger<br />
Ansprechpartner für die Beratung; aber auch für die Beschwerde über<br />
Mängel bei der Erbringung der <strong>im</strong> <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong> vorgesehenen Leistungen.<br />
Die He<strong>im</strong>aufsicht erreichen Sie<br />
telefonisch unter:<br />
per E-Mail:<br />
oder schriftlich:<br />
030/ 9012-0 (Vermittlung)<br />
He<strong>im</strong>aufsicht@lageso.verwalt-berlin.de<br />
Landesamt für Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziales<br />
He<strong>im</strong>aufsicht<br />
SozHe<strong>im</strong> A32<br />
Sächsische Str. 28-30<br />
Postfach 310929<br />
10707 Berlin<br />
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7. Als weitere externe Anlaufstelle für Sie gibt es eine Arbeitsgemeinschaft, in denen<br />
die He<strong>im</strong>aufsicht, Pflegekassen <strong>und</strong> der Medizinische Dienst der Krankenversicherung<br />
<strong>und</strong> die Träger der Sozialhilfe zusammenarbeiten.<br />
Diese Arbeitsgemeinschaft erreichen Sie unter<br />
Telefon: 030/ 25 31 – 0<br />
Anschrift:<br />
Arbeitsgemeinschaft der<br />
Pflegekassenverbände in Berlin<br />
Zillestr. 10<br />
10585 Berlin<br />
Auch hier besteht für Sie der Zugang zur Beratung oder ist die Möglichkeit gegeben,<br />
Kritik gegenüber den <strong>im</strong> He<strong>im</strong>betrieb erbrachten Leistungen zu äußern.<br />
Wir möchten Ihnen ausdrücklich zusichern, dass es Ihr gutes Recht ist, auf Mängel<br />
hinzuweisen oder Kritik zu äußern. Sie haben k e i n e r l e i N a c h t e i l e zu<br />
befürchten; egal wen Sie für den geeigneten Ansprechpartner <strong>im</strong> Zusammenhang<br />
mit Kritik halten.<br />
Die ausführlichen Hinweise auf die Ansprechpartner geben wir Ihnen, um damit einer<br />
rechtlichen Verpflichtung zu entsprechen. Selbstverständlich wünschen wir Ihnen,<br />
dass Ihr Leben bei uns so angenehm wie möglich verläuft <strong>und</strong> die Leistungen<br />
unserer Einrichtung zu Ihrer Zufriedenheit ausfallen.<br />
Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />
________________________<br />
R. Pulcher / He<strong>im</strong>leitung<br />
Seite 3 von 3
Anlage 4 zum <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong><br />
Besondere Regelungen für den Todesfall<br />
1. Der/die Bewohner/in weist hiermit die Einrichtung an, <strong>im</strong> Falle seines/ihres<br />
Todes folgende Personen zu benachrichtigen:<br />
Name:<br />
Adresse:<br />
Telefon:<br />
Mobiltel.:<br />
2. Die Einrichtung stellt den Nachlass, soweit möglich, durch räumlichen Verschluss<br />
sicher.<br />
3. Unbeschadet einer etwaigen letztwilligen Verfügung oder der gesetzlichen<br />
Erbfolge sind die persönlichen Einrichtungs- <strong>und</strong> Gebrauchsgegenstände<br />
durch den Einrichtungsträger an<br />
Frau/Herrn:<br />
in<br />
oder <strong>im</strong> Verhinderungsfall an<br />
Frau/Herrn:<br />
in<br />
auszuhändigen.<br />
4. Im Todesfall ist das Beerdigungsinstitut<br />
zu benachrichtigen. Die Angehörigen der/des Verstorbenen haben alles weitere<br />
zu veranlassen. Wird dieser Punkt nicht ausgefüllt, ist das He<strong>im</strong> berechtigt,<br />
selbst ein Bestattungsinstitut zu beauftragen.<br />
5. Es wird folgende Bestattungsart gewünscht:<br />
Erdbestattung Feuerbestattung (Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />
6. Falls die Sachen des Bewohners/der Bewohnerin nicht binnen 2 Wochen nach<br />
dem Todestag abgeholt worden sind, können sie auf Kosten des Nachlasses<br />
durch die Einrichtung anderweitig untergebracht werden.<br />
, den<br />
Ort , Datum Unterschrift des Bewohners<br />
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Anlage 5 zum <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong><br />
Hausordnung des <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Pflegezentrum</strong>s<br />
<strong>Goldenherz</strong><br />
Unser <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Pflegezentrum</strong> bietet älteren <strong>und</strong> pflegebedürftigen Menschen<br />
die Geborgenheit, die sie sich <strong>im</strong> Allgemeinen <strong>und</strong> an ihrem Lebensabend<br />
wünschen. Bewohner <strong>und</strong> Mitarbeiter bilden eine Hausgemeinschaft, die auf dem<br />
Gr<strong>und</strong> des Vertrauens, der Geduld <strong>und</strong> Liebe wächst. In einer Gemeinschaft, in der<br />
viele Menschen miteinander wohnen, sind Fre<strong>und</strong>lichkeit, wechselseitige Rücksichtsnahme<br />
<strong>und</strong> stetige aufmerksame Hilfsbereitschaft für eine gute Atmosphäre<br />
<strong>und</strong> für die Aufrechterhaltung des Hausfriedens nötig.<br />
1. Miteinander- Füreinander<br />
Alle Bewohner haben die gleichen Rechte <strong>und</strong> Pflichten. Es besteht keine Privilegien,<br />
weder aufgr<strong>und</strong> eines längeren Aufenthalts <strong>im</strong> <strong>Goldenherz</strong> <strong>Pflegezentrum</strong>, noch<br />
aufgr<strong>und</strong> eines selbst gezahlten Betrages. Alle Hausgäste sollen sich höflich begegnen.<br />
Missverständnisse <strong>und</strong> Zwistigkeiten sollen vermieden werden. Jeder trägt bitte dazu<br />
bei, dass es <strong>im</strong> Hause ruhig bleibt. Vermeiden Sie bitte Türenschlagen, lautes<br />
Sprechen <strong>und</strong> lautes Radio auf den Gängen usw.<br />
2. Alkohol <strong>und</strong> Nikotin<br />
Der Alkohol- <strong>und</strong> Zigarettengenuss darf nur in ihrem Z<strong>im</strong>mer bei Aufsicht von Pflegepersonal<br />
eingenommen werden.<br />
3. Ihr Z<strong>im</strong>mer<br />
Halten Sie ihr Z<strong>im</strong>mer nach Möglichkeit <strong>und</strong> Kräften bitte selbst etwas in Ordnung<br />
<strong>und</strong> sauber. Die regelmäßige gründliche Reinigung erfolgt von unseren Mitarbeitern.<br />
Die Leitung des Hauses darf nur nach Absprache (jederzeit, sofern eine Gefahr für<br />
die Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Leben der Bewohner des <strong>Goldenherz</strong> <strong>Pflegezentrum</strong>s <strong>im</strong> Verzug<br />
ist) Ihr Z<strong>im</strong>mer betreten, um Notwendiges veranlassen zu können. Unsere Mitarbeiter<br />
dürfen Ihr Z<strong>im</strong>mer <strong>im</strong> <strong>Goldenherz</strong> <strong>Pflegezentrum</strong> während Ihrer Abwesenheit<br />
nur aus dringenden Gründen, wegen Notfall, Gr<strong>und</strong>versorgung <strong>und</strong> bei Reinigungs<strong>und</strong><br />
Reparaturenbedarf betreten.<br />
Wenn Sie einige R<strong>und</strong>funk- oder Fernsehgeräte bzw. sonstige Elektrogeräte oder<br />
eigenes Kleinmobiliar in Ihrem Z<strong>im</strong>mer aufstellen möchten, steht Ihnen die He<strong>im</strong>leitung<br />
gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Alle Ein- <strong>und</strong> Umbauten innerhalb<br />
des Z<strong>im</strong>mers sind mit der Leitung des Hauses zu vereinbaren.<br />
Bewahren Sie bitte verderbliche Lebensmitte nur in den Kühlschränken auf oder<br />
nutzen Sie bitte die Möglichkeit die auf die Stationsküche abzugeben.<br />
4. Unsere Sorgen<br />
Aus hygienischen Gründen werfen Sie bitte alle Abfälle in die dafür vorgesehenen<br />
Abfalle<strong>im</strong>er bzw. Behälter aber bitte nicht aus den Fenstern oder in die Toiletten.<br />
Aus denselben Gründen ist das Waschen <strong>und</strong> Trocknen von Wäschen auf den Z<strong>im</strong>mern<br />
nicht gestattet.<br />
Wegen bestehender Brandgefahr ist das Rauchen nur <strong>im</strong> eigenen Z<strong>im</strong>mer unter<br />
Aufsicht von Pflegepersonal gestattet. Ansonsten ist das Rauchen <strong>im</strong> gesamten Ge-<br />
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äude nicht erlaubt. Aus dem gleichen Gr<strong>und</strong> dürfen Heizkissen <strong>und</strong> elektrische Apparate<br />
nur mit vorheriger Zust<strong>im</strong>mung der Leitung des Hauses <strong>und</strong> unter ständiger<br />
Aufsicht benutzt werden.<br />
5. Haus- <strong>und</strong> Gemeinschaftsräume<br />
Zur Zubereitung von warmen Getränken <strong>und</strong> kleinen Zwischenmahlzeiten wird bei<br />
Bedarf den Bewohnern des Hauses aus den Wohnbereichskühen heißes Wasser zur<br />
Verfügung gestellt.<br />
Es wird darum gebeten, keinerlei Inventar aus den Gemeinschaftsräumen mit auf<br />
die Z<strong>im</strong>mer zu nehmen, seien es Besteck oder Geschirr aus den Speiseräumen oder<br />
Mobiliar aus den Aufenthaltsräumen. Es ist nicht gestattet, Inventargegenstände<br />
aus einem Raum in ein anderen zu versetzen oder aus dem <strong>Goldenherz</strong> <strong>Pflegezentrum</strong><br />
zu entfernen.<br />
Alle Einrichtungsgegenstände sollen pfleglich behandelt werden. Stellen Sie Beschädigungen<br />
oder Störungen, besonders der Wasser- oder Stromleitungen fest,<br />
bitten wir Sie, umgehend die Wohnbereichsleitung oder Leitung des Hauses zu informieren.<br />
Die Leitung des Hauses <strong>und</strong> alle Mitarbeiter sind stets bemüht, Ihnen Ihre Wünsche<br />
zu erfüllen- Kommen Sie ihnen deshalb mit Fre<strong>und</strong>lichkeit <strong>und</strong> Vertrauen entgegen.<br />
6. Die Mitarbeiter des Hauses<br />
Geben Sie unseren Mitarbeitern bitte keine Trinkgelder, denn für Ihre Tätigkeit<br />
werden Sie bereits von uns entlohnt <strong>und</strong> es ihnen verboten Geld oder Geschenke<br />
anzunehmen. Sofern Sie unsere Mitarbeiter für private Dienstleistungen <strong>und</strong> Besorgungen<br />
in Anspruch nehmen wollen, verweisen wir auf unsere Preis- <strong>und</strong> Dienstleistungsliste<br />
für Zusatzdienstleistungen.<br />
Gern nehmen wir Ihre Anregungen entgegen, wie organisatorische <strong>und</strong> fachliche<br />
Mängel, sofern sie bestehen, <strong>im</strong> Haus verbessert werden können. Wir sind stets<br />
bemüht alle umsetzbaren Wünsche zu erfüllen.<br />
Unser Hausmeister steht auch für Ihre Reparaturen zur Verfügung. Aufgr<strong>und</strong> der<br />
Arbeitsbelastung kann es jedoch zu kurzen Wartezeiten kommen. Haben Sie bitte<br />
Verständnis dafür, dass Reparaturen an Privatgeräten nur nach den bestehenden<br />
Möglichkeiten <strong>und</strong> gegen Entgeltberechnung (siehe aktuelle Preisliste) erfolgen<br />
kann.<br />
7. Unser Tagesablauf<br />
Um allen Bewohnern eine geregelte Mittagszeit zu ermöglichen, haben wir die Esszeiten<br />
wie folgt organisiert :<br />
Frühstück: 07.30 – 09.00<br />
Mittagsessen: 12.00 – 13.00<br />
Nachmittag: 14.45 – 15.30<br />
Abendessen: 17.30 – 19.00<br />
Die in der Regel <strong>im</strong> gemeinsamen Speisesaal eingenommenen Mahlzeiten bitten wir<br />
Sie in den oben genanten Zeiträumen einzunehmen. Das Mitnehmen von Lebensmitteln<br />
aus dem Speisesaal ist aus hygienischen Gründen nur nach Rücksprache mit<br />
einer Pflegekraft gestattet. Wenn die ges<strong>und</strong>heitliche Notwendigkeit besteht, können<br />
Mahlzeiten in den Wohnbereichen bzw. auf den Z<strong>im</strong>mern serviert werden.<br />
Möchten Sie an einer Mahlzeit nicht teilnehmen, so informieren Sie bitte die Stati-<br />
Nach Absprache kann das Essen aufgehoben werden.<br />
Seite 2 von 4
onsleitung vorher darüber. Versäumte Mahlzeiten können nicht nachgeholt oder<br />
vergütet werden.<br />
Haben Sie bitte Verständnis, dass in der Zeit von 13.00 bis 14.30 Uhr <strong>im</strong> Hause Mittagsruhe<br />
<strong>und</strong> ab 22.00 Uhr Nachtruhe besteht. Das heißt, dass Fernseh- <strong>und</strong> Radiogeräte<br />
bitte auf Z<strong>im</strong>merlautstärke einzustellen sind <strong>und</strong> in Mehrbettz<strong>im</strong>mern<br />
nach Möglichkeit Kopfhörer verwendet werden.<br />
8. Ausgang <strong>und</strong> Besuch<br />
Wir möchten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit bitten, bei einem geplanten Ausgang<br />
die Wohnbereichsleitung über Ihr Ziel <strong>und</strong> die ungefähre Zeit ihrer Rückkehr zu informieren.<br />
Nach Möglichkeit sollten Sie bitte <strong>im</strong> Sommer bis 21.00 Uhr <strong>im</strong> Winter bis 20.00 Uhr<br />
wieder <strong>im</strong> Haus sein, andernfalls verabreden Sie ihre Rückkehr mit der Wohnbereichsleitung,<br />
auch wenn Sie außerhalb übernachten wollen. Wir machen uns sonst<br />
Sorgen um Sie.<br />
Wir bitten Sie darum, dass Ihre Besucher die Zeiten der Mahlzeiten sowie der Mittags-<br />
<strong>und</strong> Nachtsruhe berücksichtigen. Sollten Ihre Gäste an den Mahlzeiten teilnehmen<br />
wollen, so teilen Sie dies bitte kurz vorher der Leitung des Hauses mit.<br />
Ihre Besucher werden gebeten sich be<strong>im</strong> Pflegepersonal zu melden.<br />
9. Sicherheit<br />
Wir empfehlen Ihnen, größere Geldbeiträge <strong>und</strong> Sparbücher nicht bei sich aufzubewahren,<br />
da keine Haftung übernommen werden kann. Es ist daher zweckmäßig Ihre<br />
Versicherungssumme zu ändern.<br />
Es besteht jedoch die Möglichkeit, Geldbeträge, Sparbücher, Schmuck oder andere<br />
Wertsachen <strong>im</strong> Tresor der Verwaltung oder <strong>im</strong> Safe auf den Wohnbereichen gegen<br />
Quittung zu hinterlegen.<br />
10. He<strong>im</strong>beirat<br />
Das Zusammenleben in einer Gemeinschaft bringt oftmals Probleme mit sich. Wir<br />
ermuntern Sie deshalb, sich mit Ihren Sorgen <strong>und</strong> Schwierigkeiten neben der Leitung<br />
des Hauses gegebenenfalls an den He<strong>im</strong>beirat, der gemäß He<strong>im</strong>mitwirkungsverordnung<br />
durch die He<strong>im</strong>bewohner gewählt wird, zu wenden.<br />
Dieser Hausordnung wird noch vom künftigen He<strong>im</strong>beirat beraten.<br />
Namen <strong>und</strong> Wohnbereich der He<strong>im</strong>beiratsmitglieder entnehmen Sie bitte den Aushängen<br />
eines jeden Wohnbereiches.<br />
11. Verschiedenes<br />
Die Liebe zu Haustieren ist eine gute menschliche Eigenschaft. Doch wird die Rücksichtsnahme<br />
auf die anderen He<strong>im</strong>bewohner <strong>im</strong> Allgemeinen einen Verzicht darauf<br />
nötig machen. Im Ausnahmefall besteht die Möglichkeit der Haltung von Kleintieren<br />
nach Absprache mit der He<strong>im</strong>leitung.<br />
Desgleichen möchten wir Sie bitten, aus hygienischen Gründen keine Vögel, Katze<br />
usw. <strong>im</strong> Haus, auf den Fensterbrettern oder <strong>im</strong> Garten zu füttern.<br />
Die eventuell erforderliche Verlegung eines He<strong>im</strong>bewohners aus einem Z<strong>im</strong>mer in<br />
ein anderes erfolgt nach objektiven <strong>und</strong> pflegerischen Gesichtspunkten <strong>und</strong> nach<br />
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Maßgabe der freien Plätze, möglichst unter Berücksichtigung von Einzelwünschen,<br />
durch die Leitung des Hauses <strong>und</strong> nach Absprache mit den He<strong>im</strong>bewohnern.<br />
Jeder Bewohner wird gebeten, bei Einzug der Leitung des Hauses die Adresse einer<br />
Person anzugeben, an die <strong>im</strong> Falle ernster Erkrankung eine Nachricht zu geben wäre<br />
<strong>und</strong> der das Recht zugestanden wird, den Nachlass zu regeln.<br />
Eine Änderung oder Ergänzung der Hausordnung bleibt dem He<strong>im</strong>träger in Zusammenarbeit<br />
mit dem He<strong>im</strong>beirat vorbehalten.<br />
Diese Hausordnung ist ab September 2008 gültig.<br />
Berlin, den<br />
He<strong>im</strong>leiter<br />
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Anlage 6 zum Heinvertrag<br />
Bank- <strong>und</strong> Einzugsermächtigung<br />
Hiermit ermächtige ich das <strong>Goldenherz</strong> GmbH (Anschrift: Maxstr. 2-4, 13347 Berlin),<br />
von dem unten angegebenen Konto die monatlichen He<strong>im</strong>kosten <strong>im</strong> Pflegehe<strong>im</strong><br />
<strong>Goldenherz</strong> für<br />
Herrn/Frau<br />
abbuchen zu lassen.<br />
Erstmalig ab<br />
Kontonummer<br />
Bankleitzahl<br />
Bankinstitut<br />
zuzüglich Taschengeld (€/mtl.)<br />
Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.<br />
Wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist, besteht seitens des Kontoführenden<br />
Instituts keine Verpflichtung zur Einlösung.<br />
, den<br />
Ort , Datum Bewohner bzw. Vertretungsberechtigte<br />
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Anlage 7 zum <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong><br />
Apothekenvollmacht<br />
Hiermit erteile ich dem Pflegeteam des <strong>Goldenherz</strong> GmbH (Anschrift: Maxstr. 2-4,<br />
13347 Berlin)<br />
Apothekenvollmacht<br />
Das heißt, dass die oben bezeichneten Personen berechtigt sind, die mir verschriebenen<br />
Medikamente aus der Apotheke abzuholen bzw. in Empfang zu nehmen <strong>und</strong><br />
für mich aufzubewahren.<br />
, den<br />
Ort , Datum Bewohner bzw. Vertretungsberechtigte<br />
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Anlage 8 zum <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong><br />
Postvollmacht<br />
Hiermit erteile ich den folgenden Personen:<br />
Postvollmacht<br />
Das heißt, dass die oben bezeichneten Personen während meiner Abwesenheit<br />
berechtigt sind, meine eingeschriebene Post bzw. Geldbeträge für mich in Empfang<br />
zu nehmen <strong>und</strong> für mich aufbewahren.<br />
Die Postvollmacht berechtigt die o.g. Personen <strong>und</strong> darüber hinaus auch<br />
Wirtschaftsdienst <strong>und</strong> den Hausmeister zur Abholung von Postsendungen vom<br />
zuständigen Postamt.<br />
, den<br />
Ort , Datum Bewohner bzw. Vertretungsberechtigte<br />
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Anlage 9 zum <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong><br />
Vollmacht<br />
Hiermit bevollmächtige ich,<br />
den Sozialdienst, die He<strong>im</strong>verwaltung bzw. die Wohnbereichsleitung<br />
des Seniorenpflegehe<strong>im</strong>es <strong>Goldenherz</strong> (Anschrift: Maxstr. 2-4, 13347 Berlin),<br />
alle notwendigen Maßnahmen, wie Befreiungen, Höherstufungen etc.,<br />
in meinem Namen bei der zuständigen Kranken- bzw. Pflegekasse<br />
zu veranlassen.<br />
, den<br />
Ort , Datum Bewohner bzw. Vertretungsberechtigte<br />
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