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Heimvertrag - im Goldenherz Gesundheits- und Pflegezentrum

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<strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong> stationäre Pflege<br />

<strong>Goldenherz</strong> GmbH<br />

Zwischen<br />

<strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Pflegezentrum</strong> <strong>Goldenherz</strong> GmbH<br />

-vertreten durch He<strong>im</strong>leitung <strong>und</strong> Pflegedienstleitung -<br />

(<strong>im</strong> folgendem kurz „He<strong>im</strong>“ genannt)<br />

<strong>und</strong> Herr/Frau<br />

__________________________________________________<br />

geb.: ______________________<br />

(<strong>im</strong> folgendem kurz „Bewohner“ genannt)<br />

vertreten durch _________________________________________________<br />

wird hiermit der nachstehende<br />

<strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong><br />

mit pflegebedürftigen Bewohnern,<br />

die Leistungen der stationären Pflege der Pflegeversicherung nach § 43 Elftes Buch Sozialgesetzbuch<br />

(SGB XI) in Anspruch nehmen, geschlossen.<br />

I. Einleitung<br />

Das He<strong>im</strong> führt das Haus als Dienstleistungsbetrieb unter Wahrung der Würde der He<strong>im</strong>bewohner.<br />

Vertrauensgr<strong>und</strong>lage für eine gute Zusammenarbeit ist eine sensible <strong>und</strong> an den<br />

Bedürfnissen der Bewohner orientierte Gestaltung der Pflege. Das He<strong>im</strong> bemüht sich, dafür<br />

zu sorgen, dass die He<strong>im</strong>bewohner <strong>im</strong> Geiste friedlicher Nachbarschaft <strong>und</strong> gegenseitiger<br />

Rücksichtnahme zusammenleben.<br />

Der Bewohner wird in diesem Sinne sein Leben in der He<strong>im</strong>gemeinschaft führen <strong>und</strong> die<br />

Bemühungen des He<strong>im</strong>es nach Kräften unterstützen. Besteht eine He<strong>im</strong>ordnung, so ist diese<br />

Bestandteil des Vertrages <strong>und</strong> wird dem Bewohner ausgehändigt.<br />

Das He<strong>im</strong> wurde durch Abschluss eines Versorgungsvertrages gemäß § 72 SGB XI durch<br />

die Pflegekassen zur Erbringung vollstationärer Pflegeleistungen zugelassen.<br />

Mit dem Ziel, eine bewohnergerechte Versorgung <strong>und</strong> Pflege zu gewährleisten, werden die<br />

nachfolgenden Rechte <strong>und</strong> Pflichten zwischen dem He<strong>im</strong> <strong>und</strong> dem Bewohner vereinbart, der<br />

vollstationäre Pflege nach § 43 SGB XI in Anspruch n<strong>im</strong>mt.<br />

mit „Bewohner“ ist sowohl die Männlichkeits- als auch die Weiblichkeitsform erfasst.<br />

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<strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong> stationäre Pflege<br />

<strong>Goldenherz</strong> GmbH<br />

II. Allgemeine Ausstattung des He<strong>im</strong>es<br />

Wir sind ein modernes Dienstleistungsunternehmen <strong>im</strong> <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>wesen <strong>und</strong> fühlen uns<br />

verpflichtet, für unsere Bewohner qualitativ hochwertige Leistungen zu erbringen.<br />

<strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Pflegezentrum</strong> <strong>Goldenherz</strong> ist eine Einrichtung i.S.d. He<strong>im</strong>gesetzes, ausgestattet<br />

mit einem Versorgungsvertrag <strong>und</strong> allen öffentlich-rechtlichen Anerkennungen. Es<br />

bestehen vertragliche Vereinbarungen mit den Pflegekassen sowie den Sozialhilfeträgern.<br />

Unsere Einrichtung verfügt über wohnlich ausgestaltete Einzel- <strong>und</strong> Doppelz<strong>im</strong>mer <strong>und</strong><br />

großzügige Gemeinschaftsflächen.<br />

III. Unterkunft <strong>und</strong> Verpflegung<br />

§ 1<br />

Unterkunft<br />

Das He<strong>im</strong> überlässt dem Bewohner ab dem ___________ <strong>im</strong> Hause WB _______das<br />

Z<strong>im</strong>mer Nr.:_________Etage_________.als<br />

Einzelz<strong>im</strong>mer<br />

zur Mitbenutzung als Zweibettz<strong>im</strong>mer<br />

(2) Die Unterkunftsleistungen umfassen:<br />

Die Bereitstellung des<br />

leeren, teilmöblierten möblierten Raumes<br />

<strong>und</strong> der sanitären Einrichtung mit<br />

Bad, Dusche, WC, Handwaschbecken,<br />

das Recht zur Mitbenutzung der für alle Bewohner vorgesehenen Räume <strong>und</strong> Einrichtungen<br />

des He<strong>im</strong>es<br />

die regelmäßige Reinigung des Wohnbereiches,<br />

die Reinigung der Gemeinschaftsräume, Funktionsräume, Küche <strong>und</strong> übrigen Räume,<br />

Heizung,<br />

die Versorgung mit bzw. Entsorgung von Wasser <strong>und</strong> Strom sowie Abfall,<br />

Wartung <strong>und</strong> Unterhaltung der Gebäude, der Gebäudeausstattung, der Einrichtungsge<br />

genstände, der technischen Anlagen <strong>und</strong> der Außenanlagen,<br />

die Bereitstellung von Anschlüssen für Fernsehen <strong>und</strong> Telefon. Jeder Bewohner<br />

hat die Möglichkeit, ungestört Telefongespräche zu führen.<br />

(3) Dem Bewohner werden Hausschlüssel / Z<strong>im</strong>merschlüssel gegen Quittung<br />

übergeben. Bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verlust der/des Schlüssel/s hat der<br />

Bewohner die daraus resultierenden Kosten, z. B. für den Ersatz des Schlosses, zu tragen.<br />

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<strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong> stationäre Pflege<br />

<strong>Goldenherz</strong> GmbH<br />

(4) Der Bewohner kann seinen Raum auch mit eigenen Gegenständen ausstatten. Die Gegenstände<br />

müssen in einwandfreiem Zustand sein. Bei Zweibettz<strong>im</strong>mern sind auch die<br />

Wünsche des Mitbewohners zu beachten. In Zweifelsfällen entscheidet die He<strong>im</strong>leitung<br />

nach pflichtgemäßer Prüfung der berechtigten Interessen der Bewohner.<br />

(5) Gegenstände, die am He<strong>im</strong>platz des Bewohners nicht untergebracht werden können,<br />

dürfen <strong>im</strong> He<strong>im</strong> nicht verbleiben.<br />

(6) Die Aufstellung <strong>und</strong> Benutzung elektrischer Heiz- <strong>und</strong> Kochgeräte sowie sonstiger Geräte,<br />

die eine Brandgefahr darstellen können, bedürfen einer besonderen, jederzeit widerruflichen<br />

Zust<strong>im</strong>mung des He<strong>im</strong>es.<br />

(7) Der Bewohner ist ohne Zust<strong>im</strong>mung des He<strong>im</strong>es nicht berechtigt, innerhalb seiner Räume<br />

an baulichen oder technischen Einrichtungen wie Klingel, Telefon, Lichtstrom, Gemeinschaftsantenne<br />

usw. sowie an Geräten Änderungen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.<br />

(8) Erbringt das He<strong>im</strong> die vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder weisen sie<br />

nicht unerhebliche Mängel auf, ist dieses der He<strong>im</strong>leitung durch den Bewohner unverzüglich<br />

nach Bekannt werden schriftlich anzuzeigen.<br />

(1) Das He<strong>im</strong> stellt dem Bewohner<br />

§ 2<br />

Wäscheversorgung<br />

____Handtücher<br />

____Badetücher<br />

____Waschlappen<br />

____Bettwäsche<br />

zur Verfügung. Die persönliche Wäsche, die der Bewohner mitbringt, muss mit dem Namen<br />

des Bewohners <strong>und</strong> des He<strong>im</strong>s gekennzeichnet sein.<br />

(2) Erbringt der Träger die vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder weisen<br />

sie nicht unerhebliche Mängel auf, ist dieses der He<strong>im</strong>leitung durch den Bewohner unverzüglich<br />

nach Bekannt werden schriftlich anzuzeigen.<br />

(3) Die Art <strong>und</strong> der Inhalt der Leistungen best<strong>im</strong>men sich nach den leistungsbezogenen Regelungen<br />

des jeweils gültigen Landesrahmenvertrages gemäß § 75 SGB XI, siehe Anlage<br />

Nr. 1.<br />

§ 3<br />

Verpflegung<br />

(1) Die Speise- <strong>und</strong> Getränkeversorgung umfasst die Zubereitung <strong>und</strong> die Bereitstellung von<br />

Speisen <strong>und</strong> Getränken.<br />

(2) Ein altersgerechtes, abwechslungsreiches <strong>und</strong> vielseitiges Speisenangebot wird zur Verfügung<br />

gestellt. Kalt- <strong>und</strong> Warmgetränke stehen den Bewohnern in einem ausreichenden<br />

Umfang zur Verfügung. Die Art <strong>und</strong> der Inhalt der Leistungen best<strong>im</strong>men sich nach den leistungsbezogenen<br />

Regelungen des jeweils gültigen Landesrahmenvertrages gemäß § 75<br />

SGB XI, siehe Anlage Nr. 1.<br />

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(3) Diätkost, die nach den Arzne<strong>im</strong>ittelrichtlinien eine Leistung nach dem SGB V darstellt,<br />

fällt nicht unter Abs. 2.<br />

(4) Erbringt das He<strong>im</strong> die vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder weisen sie<br />

nicht unerhebliche Mängel auf, ist dieses der He<strong>im</strong>leitung durch den Bewohner unverzüglich<br />

nach Bekannt werden schriftlich anzuzeigen.<br />

§ 4<br />

Gemeinschaftsveranstaltungen<br />

Der Bewohner kann an Gemeinschaftsveranstaltungen des He<strong>im</strong>es teilnehmen. Bei diesen<br />

handelt es sich um Veranstaltungen zur Förderung des Gemeinschaftslebens <strong>und</strong> Angebote<br />

zur Tagesgestaltung.<br />

§ 5<br />

Kulturelle Veranstaltungen<br />

Für kulturelle <strong>und</strong> gesellschaftliche Veranstaltungen kann ein Kostenbeitrag erhoben werden,<br />

der zusammen mit dem Veranstaltungshinweis bekannt gegeben wird.<br />

IV. Leistungen der allgemeinen Pflege, der sozialen Betreuung<br />

<strong>und</strong> der medizinischen Behandlungspflege<br />

§ 6<br />

Leistungen der Pflege<br />

(1) Dem Bewohner werden die <strong>im</strong> Einzelfall erforderlichen Hilfen bei den Verrichtungen des<br />

täglichen Lebens mit dem Ziel einer selbständigen Lebensführung angeboten. Diese Hilfen<br />

können Anleitungen, Unterstützung, Beaufsichtigung <strong>und</strong> teilweise oder vollständige Übernahme<br />

der Verrichtungen sein.<br />

Zu den Leistungen der Pflege gehören<br />

- Hilfen bei der Körperpflege,<br />

- Hilfen bei der Ernährung,<br />

- Hilfen bei der Mobilität.<br />

(2) Erbringt das He<strong>im</strong> die vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder weisen sie<br />

nicht unerhebliche Mängel auf, ist dieses der He<strong>im</strong>leitung durch den Bewohner unverzüglich<br />

nach Bekannt werden schriftlich anzuzeigen.<br />

(3) Die Art <strong>und</strong> der Inhalt der Leistungen best<strong>im</strong>men sich nach den leistungsbezogenen Regelungen<br />

des jeweils gültigen Landesrahmenvertrages gemäß § 75 SGB XI, siehe Anlage<br />

Nr. 1.<br />

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§ 7<br />

Leistungen der sozialen Betreuung<br />

(1) Durch Leistungen der sozialen Betreuung soll der Hilfebedarf bei der persönlichen Lebensführung<br />

<strong>und</strong> bei der Gestaltung des Alltages ausgeglichen werden, soweit dies nicht<br />

durch das soziale Umfeld (z.B. Angehörige <strong>und</strong> Betreuer) geschehen kann. Das He<strong>im</strong> unterstützt<br />

den Bewohner <strong>im</strong> Bedarfsfall bei Inanspruchnahme ärztlicher, therapeutischer oder<br />

rehabilitativer Maßnahmen auch außerhalb der Pflegeeinrichtung (z. B. durch die Planung<br />

eines Arztbesuches). Es fördert den Kontakt des Bewohners zu den ihm nahe stehenden<br />

Personen sowie seine soziale Integration. Das He<strong>im</strong> bietet Unterstützung <strong>im</strong> Umgang mit<br />

Ämtern <strong>und</strong> Behörden an. Die Art <strong>und</strong> der Inhalt der Leistungen best<strong>im</strong>men sich nach den<br />

leistungsbezogenen Regelungen des jeweils gültigen Landesrahmenvertrages gemäß § 75<br />

SGB XI, siehe Anlage Nr. 1.<br />

(2) Erbringt das He<strong>im</strong> die vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder weisen sie<br />

nicht unerhebliche Mängel auf, ist dieses der He<strong>im</strong>leitung durch dem Bewohner unverzüglich<br />

nach Bekannt werden schriftlich anzuzeigen.<br />

§ 8<br />

Leistungen der medizinischen Behandlungspflege<br />

(1) Das He<strong>im</strong> unterstützt unter Wahrung der freien Arztwahl die ärztliche Betreuung <strong>und</strong> die<br />

medizinische Behandlungspflege des Bewohners.<br />

(2) Bei den Leistungen der medizinischen Behandlungspflege handelt es sich um pflegerische<br />

Verrichtungen <strong>im</strong> Zusammenhang mit ärztlicher Therapie <strong>und</strong> Diagnostik, für deren<br />

Veranlassung <strong>und</strong> Verordnung der jeweils behandelnde Arzt des Bewohners zuständig ist.<br />

Die ärztlichen Leistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.<br />

(3) Die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege werden unter der Voraussetzung<br />

angeboten, dass<br />

- sie vom behandelnden Arzt veranlasst <strong>und</strong> in der Dokumentation von ihm abgezeichnet<br />

wurden,<br />

- die persönliche Durchführung durch den behandelnden Arzt nicht erforderlich ist,<br />

- für die Durchführung der speziellen Pflege entsprechend qualifizierte Mitarbeiter zur<br />

Verfügung stehen,<br />

- der Bewohner mit der Durchführung der ärztlichen Maßnahmen durch die Mitarbeiter<br />

des He<strong>im</strong>es einverstanden ist.<br />

( 4) Nicht vom Leistungsumfang erfasst sind auch solche Sachleistungen, die nach dem<br />

Sozialgesetzbuch V (SGB V) von der zuständigen Krankenkasse oder von anderen Leistungsträgern<br />

nach den jeweils einschlägigen Vorschriften zu erbringen sind sowie Leistungen<br />

anderer, nicht <strong>im</strong> Bereich der vollstationären Pflege tätiger Leistungserbringer<br />

(5) Erbringt das He<strong>im</strong> die vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder weisen sie<br />

nicht unerhebliche Mängel auf, ist dieses der He<strong>im</strong>leitung durch den Bewohner unverzüglich<br />

nach Bekannt werden schriftlich anzuzeigen.<br />

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§ 9<br />

Abschluss <strong>und</strong> Änderung von Leistungs- <strong>und</strong> Qualitätsvereinbarungen<br />

(1) Das He<strong>im</strong> ist gehalten eine Leistungs- <strong>und</strong> Qualitätsvereinbarung mit den Kostenträgern<br />

abzuschließen. Das He<strong>im</strong> wird den Bewohner unverzüglich über die Inhalte der Leistungsbeschreibung<br />

der abgeschlossenen Leistungs- <strong>und</strong> Qualitätsvereinbarung informieren.<br />

(2) Tritt eine Leistungs- <strong>und</strong> Qualitätsvereinbarung erstmalig oder neu in Kraft <strong>und</strong> entsprechen<br />

ihr Art, Inhalt <strong>und</strong> / oder Umfang der Leistungen nach diesem Vertrag nicht, so besteht<br />

für das He<strong>im</strong> eine gesetzliche Pflicht zur Anpassung dieses Vertrages an die Inhalte der<br />

Leistungsbeschreibung der Leistungs- <strong>und</strong> Qualitätsvereinbarung.<br />

(3) Der Anspruch auf Anpassung nach Abs. 2 kann sowohl vom Bewohner als auch vom<br />

He<strong>im</strong> durch einseitige schriftliche Erklärung geltend gemacht werden.<br />

V. Zusatzleistungen<br />

§ 10<br />

Definition von Zusatzleistungen/Mitteilung<br />

(1) Als Zusatzleistung <strong>im</strong> Sinne des § 88 SGB XI können besondere Komfortleistungen bei<br />

Unterkunft <strong>und</strong> Verpflegung sowie zusätzliche pflegerisch-betreuende Leistungen gesondert<br />

gegen Entgelt vereinbart werden. Die Zusatzleistungen werden schriftlich mit konkretem<br />

Leistungsinhalt <strong>und</strong> Leistungsumfang sowie dem Preis zwischen dem Bewohner <strong>und</strong> dem<br />

He<strong>im</strong> vereinbart. Das He<strong>im</strong> teilt die angebotenen Zusatzleistungen <strong>und</strong> die Leistungsbedingungen<br />

den Landesverbänden der Pflegekassen <strong>und</strong> dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe<br />

vor Leistungsbeginn schriftlich mit.<br />

(siehe Anlage 2 zum <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong>)<br />

(2) Erbringt das He<strong>im</strong> die vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder weisen sie<br />

nicht unerhebliche Mängel auf, ist dieses der He<strong>im</strong>leitung durch dem Bewohner unverzüglich<br />

nach Bekannt werden schriftlich anzuzeigen.<br />

VI. Investitionskosten<br />

§ 11<br />

Berechnung der Investitionskosten<br />

Das He<strong>im</strong> stellt seine betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen gem. § 82 SGB XI,<br />

soweit sie nicht durch öffentliche Förderung gedeckt sind, dem Bewohner anteilig in Rechnung.<br />

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VII. Entgelte<br />

§ 12<br />

Entgelte für die einzelnen Leistungen<br />

(1) Das Entgelt für Unterkunft <strong>und</strong> Verpflegung beträgt täglich € ___________.<br />

(2) Der Pflegesatz (allgemeine Pflege, soziale Betreuung <strong>und</strong> medizinische Behandlungspflege)<br />

richtet sich nach dem Versorgungsaufwand, den der Bewohner nach Art <strong>und</strong> Schwere<br />

seiner Pflegebedürftigkeit benötigt.<br />

Bei der Zuordnung des Bewohners zu der Pflegeklasse ist die Pflegestufe gemäß § 15 SGB<br />

XI zugr<strong>und</strong>e zu legen, soweit nicht nach der gemeinsamen Beurteilung des Medizinischen<br />

Dienstes <strong>und</strong> der Pflegeleitung des He<strong>im</strong>es die Zuordnung zu einer anderen Pflegeklasse<br />

notwendig oder ausreichend ist. Der Pflegesatz für allgemeine Pflegeleistungen beträgt<br />

in der Pflegeklasse 0 täglich € _____<br />

- in der Pflegeklasse I täglich € _____<br />

- in der Pflegeklasse II täglich € _____<br />

- in der Pflegeklasse III täglich € _____<br />

- <strong>im</strong> Härtefall täglich € _____<br />

Nach der Einstufung in die Pflegestufe <strong>und</strong> der Zuordnung zur Pflegeklasse Stufe____ beträgt<br />

das Entgelt zurzeit täglich € ______.<br />

Bei einer Einstufung in eine niedrigere oder höhere Pflegestufe ändert sich die Zuordnung in<br />

die Pflegeklasse entsprechend.<br />

(3) Das Entgelt für die nicht geförderten Investitionskosten beträgt täglich € ______/€ _____<br />

Erhält der Bewohner Sozialhilfe, tritt für deren Dauer der mit dem Sozialhilfeträger vereinbarte<br />

bzw. von der Schiedsstelle festgesetzte Investitionskostensatz an die Stelle des vertraglichen<br />

Investitionskostensatzes.<br />

(4) Die Entgelte für Unterkunft <strong>und</strong> Verpflegung, nicht geförderte Investitionskosten sowie<br />

die Zusatzleistungen trägt der Bewohner selbst.<br />

(5) Die Pflegesätze werden in Höhe des Leistungsbetrages der Pflegekasse unmittelbar mit<br />

dieser abgerechnet. Der Pflegesatzanteil, der von der Pflegekasse nicht getragen wird, wird<br />

dem Bewohner in Rechnung gestellt.<br />

(6) Werden die Kosten vom öffentlichen Leistungsträger übernommen, so kann das He<strong>im</strong> –<br />

sofern eine Vereinbarung geschlossen ist – direkt mit diesem abrechnen.<br />

(7) Bei Versicherten der privaten Pflegeversicherung, bei denen an die Stelle der Sachleistungen<br />

die Kostenerstattung in gleicher Höhe tritt, rechnet das He<strong>im</strong> die Pflegeleistung mit<br />

dem Bewohner selbst ab. Der Bewohner kann seine Versicherung anweisen, unmittelbar an<br />

das He<strong>im</strong> zu zahlen.<br />

§ 13<br />

Gesamtentgelt<br />

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(1) Das Gesamtentgelt setzt sich aus den einzelnen Entgeltbestandteilen nach § 12 zusammen.<br />

Es beträgt derzeit täglich € ______.<br />

(2) Das Gesamtentgelt ist auf das Konto<br />

zu überweisen bzw. wird per Lastschrift eingezogen. Es ist für den laufenden Monat jeweils<br />

am 5. eines Monats fällig.<br />

(3) Ansprüche, die der Bewohner gegenüber anderen Leistungsträgern oder gegenüber Dritten<br />

hat, wird er vorrangig geltend machen. Das He<strong>im</strong> wird ihn dabei unterstützen.<br />

(4) Die Vergütungsregelung bei vorübergehender Abwesenheit des Bewohners best<strong>im</strong>mt<br />

sich nach der maßgeblichen Regelung des jeweils gültigen Landesrahmenvertrags gemäß §<br />

75 SGB XI, siehe Anlage Nr. 1.<br />

§ 14<br />

Veränderung der Pflegebedürftigkeit<br />

(1) Bei einer Einstufung in eine niedrigere oder höhere Pflegestufe ändert sich die Zuordnung<br />

in die Pflegeklasse entsprechend. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Bewohner<br />

aufgr<strong>und</strong> der Entwicklung seines Zustandes einer höheren Pflegestufe zuzuordnen ist, so ist<br />

er auf schriftlich zu begründende Aufforderung des He<strong>im</strong>es verpflichtet, bei seiner Pflegekasse<br />

die Zuordnung zu einer höheren Pflegestufe zu beantragen. Das He<strong>im</strong> wird die<br />

schriftlich begründete Aufforderung auch der Pflegekasse des Bewohners bzw. gegebenenfalls<br />

dem zuständigen Sozialhilfeträger zuleiten.<br />

(2) Soweit der Bewohner den Antrag nicht unverzüglich stellt, kann das He<strong>im</strong> ihm oder seiner<br />

Pflegekasse bzw. dem Sozialhilfeträger ab dem ersten Tag des zweiten Monats nach<br />

der Aufforderung vorläufig den Pflegesatz nach der nächsthöheren Pflegeklasse gemäß §<br />

12 Abs. 2 dieses Vertrages berechnen.<br />

(3) Werden die Voraussetzungen für eine höhere Pflegestufe vom Medizinischen Dienst<br />

nicht bestätigt <strong>und</strong> lehnt die Pflegekasse deshalb eine Höherstufung ab, besteht Anspruch<br />

des Bewohners auf Rückzahlung nach Maßgabe des § 87 a Abs. 3 SGB XI. Der Rückzahlungsanspruch<br />

ist ausgeschlossen, wenn die Höherstufung nur deshalb nicht bestätigt wird,<br />

weil der Bewohner die Mitwirkung <strong>im</strong> Rahmen der Begutachtung gegenüber dem Medizinischen<br />

Dienst verweigert.<br />

§ 15<br />

Entgeltanpassung<br />

(1) Die Entgelte für die allgemeinen Pflegeleistungen sowie für Unterkunft <strong>und</strong> Verpflegung<br />

werden in den Vergütungsvereinbarungen gemäß §§ 84, 85 SGB XI festgelegt <strong>und</strong> müssen<br />

diesen entsprechen. Bei Änderung der Vergütungsvereinbarungen haben sowohl der Bewohner<br />

als auch das He<strong>im</strong> Anspruch auf Anpassung dieses Vertrages.<br />

(2) Das He<strong>im</strong> kann das Entgelt durch einseitige schriftliche Erklärung erhöhen. Dies gilt auch<br />

<strong>im</strong> Falle von rückwirkenden Entgelterhöhungen aufgr<strong>und</strong> von Entscheidungen von Schiedsstellen<br />

<strong>und</strong> Gerichten. Die Erhöhung des Entgelts wird nur wirksam, wenn sie vom He<strong>im</strong><br />

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dem Bewohner gegenüber spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem sie wirksam<br />

werden soll, nach Maßgabe des § 7 He<strong>im</strong>G schriftlich geltend gemacht wurde.<br />

(3) Das He<strong>im</strong> verpflichtet sich, die Anpassung unverzüglich <strong>und</strong> <strong>im</strong> Falle von Senkungen<br />

auch rückwirkend ab Wirksamkeit der Pflegesatzvereinbarung vorzunehmen.<br />

(4) Die Erhöhung der Entgelte für nicht geförderte Kosten von nach der Art des He<strong>im</strong>es betriebsnotwendigen<br />

Investitionen ist zulässig, wenn sich ihre bisherige Berechnungsgr<strong>und</strong>lage<br />

verändert hat <strong>und</strong> sowohl die Erhöhung als auch das erhöhte Entgelt angemessen ist.<br />

Das He<strong>im</strong> ist berechtigt, diese Entgelte durch einseitige Erklärung zu erhöhen. Die Erhöhung<br />

des Entgelts für betriebsnotwendige, nicht geförderte Investitionen wird nur wirksam,<br />

wenn sie vom He<strong>im</strong> spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem sie wirksam werden<br />

soll, schriftlich unter Beifügung einer Begründung geltend gemacht wird.<br />

VIII. Sonstige Regelungen<br />

§ 16<br />

Datenschutz/Schweigepflicht<br />

(1) Das He<strong>im</strong> <strong>und</strong> seine Mitarbeiter verpflichten sich zur Diskretion <strong>und</strong> zu einem vertraulichen<br />

Umgang mit personenbezogenen Informationen des Bewohners.<br />

(2) Der Bewohner willigt ein, dass der behandelnde Arzt die für die Pflege erforderlichen Informationen<br />

den Mitarbeitern des He<strong>im</strong>es zur Verfügung stellt. Er willigt ebenfalls ein, dass<br />

dem He<strong>im</strong> die vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen erstellten Gutachten zur Kenntnis<br />

gegeben werden.<br />

(3) Der Bewohner oder ein von ihm Bevollmächtigter ist zur Einsichtnahme in die über ihn<br />

geführte Pflegedokumentation berechtigt.<br />

§ 17<br />

Haftung<br />

(1) Das He<strong>im</strong> übern<strong>im</strong>mt keine Verantwortung für das Verhalten oder das Wohlergehen des<br />

Bewohners, wenn dieser das He<strong>im</strong>gr<strong>und</strong>stück unbeaufsichtigt verlässt.<br />

(2) Das He<strong>im</strong> haftet gegenüber dem Bewohner <strong>im</strong> Rahmen der gesetzlichen Vorschriften,<br />

insbesondere für einwandfreie <strong>und</strong> verkehrssichere Beschaffenheit aller Einrichtungen des<br />

He<strong>im</strong>es sowie für einwandfreie Leistungen aus diesem Vertrage. Das He<strong>im</strong> haftet nicht für<br />

Fälle höherer Gewalt, insbesondere, wenn dadurch die Versorgung <strong>und</strong> Pflege des Bewohners<br />

nicht oder nur teilweise gewährleistet werden kann.<br />

(3) Der Bewohner haftet für alle von ihm vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Sach- <strong>und</strong><br />

Personenschäden <strong>im</strong> He<strong>im</strong>. Es bleibt dem Bewohner überlassen, eine entsprechende Haftpflichtversicherung<br />

abzuschließen.<br />

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(4) Die vom Bewohner eingebrachten Gegenstände bleiben sein Eigentum; ihm wird eine<br />

Versicherung gegen Schäden aller Art (Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser) empfohlen.<br />

IX. Vertragsdauer, Beendigung<br />

§ 18<br />

Kündigung durch den Bewohner<br />

(1) Der Vertrag wird auf unbest<strong>im</strong>mte Zeit geschlossen.<br />

(2) Der Bewohner kann den Vertrag spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats<br />

zum Ende dieses Monats kündigen. Abweichend davon ist die Kündigung <strong>im</strong> Falle der Erhöhung<br />

des Entgelts nach § 15 dieses Vertrages jederzeit für den Zeitpunkt möglich, an dem<br />

eine Entgelterhöhung wirksam werden soll.<br />

(3) Der Bewohner kann den Vertrag aus wichtigem Gr<strong>und</strong> ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />

kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist<br />

nicht zuzumuten ist.<br />

(4) Hat das He<strong>im</strong> <strong>im</strong> Fall des Abs. 3 den wichtigen Gr<strong>und</strong> zu vertreten, kann der Bewohner –<br />

auch vor der Kündigung – den Nachweis einer angemessenen anderweitigen Unterkunft <strong>und</strong><br />

Betreuung zu zumutbaren Bedingungen verlangen. Das He<strong>im</strong> ist <strong>im</strong> Fall des Abs. 3 zum Ersatz<br />

der angemessenen Umzugskosten verpflichtet.<br />

(5) Die Kündigung bedarf der Schriftform. Für die Fristwahrung ist der Tag des Eingangs der<br />

Kündigung maßgeblich.<br />

§ 19<br />

Kündigung durch das He<strong>im</strong><br />

(1) Das He<strong>im</strong> kann den <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong> nur aus wichtigem Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> mit schriftlicher Begründung<br />

kündigen. Ein wichtiger Gr<strong>und</strong> liegt insbesondere vor, wenn<br />

1. der Betrieb des He<strong>im</strong>s eingestellt, wesentlich eingeschränkt oder in seiner Art verändert<br />

wird <strong>und</strong> die Fortsetzung des Vertrages für das He<strong>im</strong> eine unzumutbare Härte darstellt,<br />

2. der <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>zustand des Bewohners sich so verändert hat, dass eine fachgerechte<br />

Betreuung dem He<strong>im</strong> nicht mehr möglich ist,<br />

3. der Bewohner seine vertraglichen Pflichten schuldhaft so gröblich verletzt, dass dem<br />

He<strong>im</strong> die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann oder<br />

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4. der Bewohner<br />

a) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Entgelts oder<br />

eines Teils des Entgelts, der das Entgelt für einen Monat übersteigt, <strong>im</strong> Verzug<br />

ist oder<br />

b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der<br />

Entrichtung des Entgelts in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist,<br />

der das Entgelt für zwei Monate erreicht.<br />

(2) Im Fall des Abs. 1 Nr. 4 ist die Kündigung ausgeschlossen, wenn das He<strong>im</strong> vorher befriedigt<br />

wird.<br />

(3) In den Fällen des Abs. 1 Nr. 2 bis 4 kann das He<strong>im</strong> ohne Einhaltung einer Frist kündigen.<br />

In den übrigen Fällen des Absatzes 1 ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines<br />

Kalendermonats für den Ablauf des nächsten Monats zulässig.<br />

(4) Kündigt das He<strong>im</strong> nach Abs. 1 Nr. 1 oder 2, kann der Bewohner den Nachweis einer angemessenen<br />

anderweitigen Unterkunft <strong>und</strong> Betreuung zu zumutbaren Bedingungen verlangen.<br />

(5) Bei einer Kündigung nach Abs. 1 Nr. 1 trägt das He<strong>im</strong> die Kosten des Umzugs in angemessenem<br />

Umfang.<br />

(6) Bei einer Kündigung nach Abs. 1 Nr. 3 haftet der Bewohner dem He<strong>im</strong> unter Anrechnung<br />

ersparter Aufwendungen, höchstens aber bis zur Höhe der Abwesenheitsvergütung (§ 13<br />

Abs. 4), für den ursächlich aus dem zur Kündigung führenden Verhalten entstandenen<br />

Schaden, insbesondere für entgangene Entgelte.<br />

(7) Die Kündigung bedarf der Schriftform. Für die Fristwahrung ist der Tag des Eingangs der<br />

Kündigung maßgeblich.<br />

§ 20<br />

Tod des Bewohners<br />

(1) Bei Ableben des Bewohners endet der Vertrag ohne Kündigung mit dem Todestag.<br />

(2) Bis zu zwei Wochen nach dem Tag, der auf den Sterbetag folgt, hat das He<strong>im</strong> einen Anspruch<br />

auf Fortzahlung der Entgeltbestandteile für Wohnraum <strong>und</strong> Investitionskosten.<br />

Der nach dem Sterbetag fortzuzahlende Betrag beläuft sich derzeit auf € 38,30 täglich, max<strong>im</strong>al<br />

also auf € 536,20 für zwei Wochen.<br />

(3) Sofern der durch das Ableben des Bewohners freigewordene He<strong>im</strong>platz schon vor Ablauf<br />

dieser Frist belegt wird, endet die Fortzahlung der Entgeltbestandteile für Wohnraum<br />

<strong>und</strong> Investitionskosten mit dem Tage dieser Neubelegung.<br />

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<strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong> stationäre Pflege<br />

<strong>Goldenherz</strong> GmbH<br />

§ 21<br />

Vertragsende<br />

(1) Der dem Bewohner überlassene He<strong>im</strong>platz ist bei Beendigung des Vertrages in ordnungsgemäßem<br />

Zustand zurückzugeben. Bei schuldhafter, vertragswidriger Abnutzung des<br />

Platzes durch den Bewohner trägt er die Kosten der dadurch bedingten Instandsetzung.<br />

(2) Wird der dem Bewohner überlassene He<strong>im</strong>platz nach Beendigung des Vertrages nicht<br />

geräumt, ist das He<strong>im</strong> berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer gesetzten angemessenen<br />

Nachfrist die Räumung vorzunehmen <strong>und</strong> die eingebrachten Gegenstände auf Kosten des<br />

Bewohners bzw. seines Nachlasses einzulagern.<br />

(3) Wird der Vertrag durch einen Umstand beendet, den der Bewohner zu vertreten hat, so<br />

haftet dieser für den Ausfall der He<strong>im</strong>kosten <strong>und</strong> sonst noch geschuldeter Entgelte dem<br />

He<strong>im</strong> bis zur Höhe des Betrages, der bei Anwendung des § 13 Absatz 4 zu zahlen wäre.<br />

(4) Bei Vertragsende kann das He<strong>im</strong> die zurückgelassenen Gegenstände des Bewohners<br />

ohne besondere erbrechtliche Legit<strong>im</strong>ation an folgende Person(en) aushändigen, mit<br />

der/denen auch die Endabrechnung aus dem Vertrag vorgenommen werden darf (Name,<br />

Anschrift, Telefon):<br />

Sind mehrere Personen benannt, ist jede von ihnen dem He<strong>im</strong> gegenüber zur Entgegennahme<br />

der Gegenstände <strong>und</strong> Vornahme der Endabrechnung berechtigt.<br />

§ 22<br />

Schlussbest<strong>im</strong>mungen<br />

(1) Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Best<strong>im</strong>mungen dieses Vertrages berührt die<br />

Rechtswirksamkeit <strong>im</strong> Übrigen nicht.<br />

(2) Erbringt der Träger die vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder weisen<br />

sie nicht unerhebliche Mängel auf, ist dieses der He<strong>im</strong>leitung durch den Bewohner unverzüglich<br />

nach Bekannt werden schriftlich anzuzeigen. Werden Mängelleistungen nicht unverzüglich<br />

schriftlich angezeigt, ist ein Kürzungsanspruch gem. § 5 Abs. 11 He<strong>im</strong>G ausgeschlossen.<br />

(3) Als Anlage sind die leistungsbezogenen Regelungen des jeweils gültigen Landesrahmenvertrages<br />

gemäß § 75 SGB XI sowie – soweit vorhanden – die Inhalte der Leistungsbeschreibung<br />

der Leistungsvereinbarung beigefügt.<br />

(4) Anregungen <strong>und</strong> Beschwerden der Bewohner <strong>und</strong> ihrer Angehörigen sind wichtige Hinweise<br />

für eine Verbesserung der Qualität in der Einrichtung. Hier stehen den Bewohnern<br />

sowohl der He<strong>im</strong>träger als auch der He<strong>im</strong>leiter als Ansprechpartner zur Verfügung. Darüber<br />

hinaus kann sich der Bewohner an die He<strong>im</strong>aufsicht <strong>und</strong> die Arbeitsgemeinschaft gemäß §<br />

20 He<strong>im</strong>G wenden, sich dort beraten lassen bzw. sich dort beschweren. Die Adressen dieser<br />

Institutionen sind in Anlage 2 aufgeführt, die Bestandteil des <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong>s ist.<br />

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<strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong> stationäre Pflege<br />

<strong>Goldenherz</strong> GmbH<br />

Berlin, den 18. Januar 2009<br />

(Bewohner)<br />

(He<strong>im</strong>)<br />

(Betreuer)<br />

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<strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong> stationäre Pflege<br />

<strong>Goldenherz</strong> GmbH<br />

Vereinbarung über Zusatzleistungen<br />

Folgende Zusatzleistungen werden nach § 10 des <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong>es vom 18. Januar 2009 vereinbart.<br />

§ 1<br />

Zusatzleistung bei Unterbringung<br />

Über die Unterkunft gemäß § 1 des <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong>es hinaus werden als Zusatzleistungen vereinbart:<br />

Das Entgelt für diese Zusatzleistung beträgt €<br />

Das Entgelt für diese Zusatzleistung beträgt €<br />

Das Entgelt für diese Zusatzleistung beträgt €<br />

§ 2<br />

Zusatzleistung bei Wäscheversorgung<br />

Als Zusatzleistung wird über die Wäscheversorgung des § 2 des <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong>es hinaus folgendes<br />

vereinbart:<br />

Das Entgelt für diese Zusatzleistung beträgt €<br />

Das Entgelt für diese Zusatzleistung beträgt €<br />

Das Entgelt für diese Zusatzleistung beträgt €<br />

§ 3<br />

Zusatzleistung bei Verpflegung<br />

Neben den Leistungen nach § 3 des <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong>es bietet das He<strong>im</strong> zu Tagespreisen Delikatessenessen,<br />

ausgewählte Getränke <strong>und</strong> Speisen an, die <strong>im</strong> Einzelfall vom Bewohner in<br />

Anspruch genommen werden können.<br />

Als weitere Zusatzleistungen werden vereinbart:<br />

Das Entgelt für diese Zusatzleistung beträgt €<br />

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<strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong> stationäre Pflege<br />

<strong>Goldenherz</strong> GmbH<br />

Das Entgelt für diese Zusatzleistung beträgt €<br />

Das Entgelt für diese Zusatzleistung beträgt €<br />

§ 4<br />

Zusatzleistung bei Pflege <strong>und</strong> sozialer Betreuung<br />

Über die in §§ 6 <strong>und</strong> 7 <strong>im</strong> <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong> genannten Leistungen der Pflege <strong>und</strong> sozialen Betreuung<br />

hinaus werden folgende Zusatzleistungen vereinbart:<br />

Das Entgelt für diese Zusatzleistung beträgt €<br />

Das Entgelt für diese Zusatzleistung beträgt €<br />

Das Entgelt für diese Zusatzleistung beträgt €<br />

§ 5<br />

Entgelte<br />

Das Entgelt für die Zusatzleistungen beträgt insgesamt €<br />

Das Entgelt für die Zusatzleistungen ist bei Rechnungsstellung fällig <strong>und</strong> auf das <strong>im</strong> <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong><br />

angegebene Konto zu überweisen.<br />

Berlin, den<br />

(Bewohner)<br />

(He<strong>im</strong>)<br />

(Mitunterzeichner <strong>und</strong> Funktion)<br />

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Anlage 1 zum <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong><br />

Leistungsbeschreibung<br />

Der <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong> wird zwischen der <strong>Goldenherz</strong> GmbH <strong>und</strong> dem Bewohner<br />

geschlossen. In wesentlichen Teilen wird sein Inhalt von den Entgelt-,<br />

Qualitäts- <strong>und</strong> Leistungsvereinbarungen best<strong>im</strong>mt, die zwischen der<br />

<strong>Goldenherz</strong> GmbH <strong>und</strong> der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände<br />

<strong>und</strong> anderen Kostenträgern abgeschlossen werden. Es kann daher sein,<br />

dass diese Anlage 1 entsprechend aktuellen Verhandlungen <strong>und</strong><br />

Vereinbarungen, die Vertragsbestandteil werden, angepasst werden muss.<br />

I. Investitionsleistungen: (siehe §1 <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong>)<br />

• Zur-Verfügung-Stellung <strong>und</strong> Instandhaltung des privaten <strong>und</strong><br />

gemeinschaftlich genutzten Wohnraums lt. § 1 <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong><br />

• Zur-Verfügung-Stellung <strong>und</strong> Instandhaltung sämtlicher Funktionsbereiche<br />

(Verwaltung, Diensträume, Gemeinschaftsküche, Haustechnik etc.)<br />

• Kommunikations-Ausstattung (EDV Hard- <strong>und</strong> Software, TV Anlage,<br />

Brandmeldeanlage, Notrufanlage)<br />

• Geschirr<br />

• hauseigene Wäsche (Flachwäsche)<br />

• Pflegehilfsmittel, insbesondere<br />

- Pflegebetten<br />

- Umsetz- <strong>und</strong> Hebehilfen<br />

- Pflegebett-Tische<br />

- Lagerungshilfen<br />

- Schieberollstühle <strong>im</strong> Rahmen des He<strong>im</strong>betriebs<br />

- Bettpfannen / Urinflaschen<br />

- Toilettenrollstühle<br />

- Duschrollstühle<br />

- Matratzenschutzbezüge<br />

II. Pflegeleistungen : (siehe §6 <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong>)<br />

(1) Inhalt der allgemeinen Pflegeleistungen sind die <strong>im</strong> Einzelfall<br />

erforderlichen Hilfen zur Unterstützung, zur teilweisen oder zur<br />

vollständigen Übernahme der Aktivitäten <strong>im</strong> Ablauf des täglichen Lebens<br />

oder zur Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen<br />

Durchführung der Aktivitäten.<br />

Die Hilfen sollen diejenigen Maßnahmen enthalten, die Pflegebedürftigkeit<br />

mindern sowie eine Verschl<strong>im</strong>merung der Pflegebedürftigkeit oder der<br />

Einstellung von Sek<strong>und</strong>ärerkrankungen vorbeugen.<br />

(2) Die Durchführung <strong>und</strong> Organisation der Pflege richtet sich nach dem<br />

allgemeinen Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse.


(3) Zu den allgemeinen Pflegeleistungen gehören, in Abhängigkeit vom<br />

persönlichen Hilfebedarf,<br />

a) das Waschen, Duschen, Baden (unter Einschluss des Einsatzes von<br />

Hilfsmitteln, des Transports zur Waschgelegenheit, des Haarwaschens<br />

<strong>und</strong> -trocknens, der Hautpflege); Pneumonie- <strong>und</strong><br />

Dekubitusprophylaxe; das Reinigen, Schneiden/Feilen der Nägel<br />

sowie bei Bedarf die Kontaktherstellung zu Maniküre / Pediküre <strong>und</strong><br />

Friseur,<br />

b) die Zahnpflege unter Einschluss des Zähneputzens, der<br />

Prothesenversorgung, der M<strong>und</strong>hygiene sowie der Soor- <strong>und</strong><br />

Parotitisprophylaxe,<br />

c) das Kämmen einschließlich des Herrichtens der Tagesfrisur,<br />

d) das Rasieren einschließlich der Gesichtspflege,<br />

e) die Darm- <strong>und</strong> Blasenentleerung einschließlich der Pflege bei der<br />

Katheter- <strong>und</strong> Urinalversorgung sowie der Pflege bei der<br />

physiologischen Blasen- <strong>und</strong> Darmentleerung mit notwendigem<br />

Transfer sowie unter Einschluss von Kontinenztraining,<br />

Obstipationsprophylaxe, Hilfe be<strong>im</strong> Erbrechen, ggf. Teilwaschen<br />

einschließlich der Hautpflege sowie des Wechselns der Wäsche <strong>und</strong><br />

des anschließenden Säubern des Pflegebereichs,<br />

f) das m<strong>und</strong>gerechte Zubereiten der Nahrung sowie die<br />

Unterstützung bei der Aufnahme der Nahrung unter Einschluss aller<br />

Tätigkeiten (z.B. Transfer), die der unmittelbaren Vorbereitung<br />

dienen <strong>und</strong> die die Aufnahme von fester <strong>und</strong> flüssiger Nahrung<br />

ermöglichen unter Einschluss von Hygienemaßnahmen wie z.B.<br />

M<strong>und</strong>pflege, Händewaschen, Säubern/Wechseln der Kleidung,<br />

g) das Aufstehen <strong>und</strong> Zubettgehen, einschließlich der Hilfestellung<br />

be<strong>im</strong> Anlegen <strong>und</strong> Anlegen von Körperersatzstücken wie Prothesen,<br />

sowie das Betten <strong>und</strong> Lagern einschließlich aller Maßnahmen (z.B.<br />

Wäschewechsel), die dem Pflegebedürftigen das körper- <strong>und</strong><br />

situationsgerechte Liegen <strong>und</strong> Sitzen ermöglichen,<br />

Sek<strong>und</strong>ärerkrankungen wie Kontrakturen vorbeugen <strong>und</strong><br />

Selbstständigkeit unterstützen, sowie des Gebrauchs von<br />

Lagerungshilfen <strong>und</strong> Hilfsmittel,<br />

h) das Gehen, Stehen, Treppensteigen einschließlich der Hilfestellung<br />

bei bettlägerigen oder auf den Rollstuhl angewiesenen<br />

He<strong>im</strong>bewohnern zum Aufstehen <strong>und</strong> sich Bewegen, z.B. <strong>im</strong> Z<strong>im</strong>mer,<br />

in Gemeinschaftsräumen <strong>und</strong> <strong>im</strong> Außengelände,<br />

i) das Verlassen <strong>und</strong> Wiederaufsuchen der Pflegeeinrichtung unter<br />

Einschluss solcher Verrichtungen außerhalb der Pflegeeinrichtung, die<br />

für eine Aufrechterhaltung der Lebensführung notwendig sind <strong>und</strong> das<br />

persönliche Erscheinen der Pflegebedürftigen erfordern,


j) das An- <strong>und</strong> Auskleiden.<br />

Die Pflegeleistungen werden in Form der aktivierenden Pflege<br />

erbracht.<br />

(4) Die für die Pflege notwendigen Verbrauchsmaterialien (z.B. Zellstoff,<br />

Pflegeschaum, saugende Bettschutzeinlagen Handschuhe) werden zur<br />

Verfügung gestellt. Soweit Verbrauchsmaterialien aufgr<strong>und</strong> ärztlicher<br />

Verordnungen notwendig sind (z.B. Inkontinenzartikel, ohne die eine<br />

Teilnahme am sozialen Leben nicht möglich ist, oder Überleitsysteme bei<br />

verordneter Flüssignahrung),<br />

handelt es sich um eine Leistung nach SGB V außerhalb dieses Vertrages.<br />

Notwendige Materialien werden unter Vorbehalt gestellt, bis eine<br />

Kostenklärung herbeigeführt ist.<br />

III. Leistungen der sozialen Betreuung (siehe §4 <strong>und</strong> 5 <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong>)<br />

Durch die Leistungen der sozialen Betreuung soll der Hilfebedarf des<br />

Bewohners bei der persönlichen Lebensführung sowie bei der Gestaltung<br />

des Alltags nach eigenen Vorstellungen ausgeglichen werden, soweit dies<br />

nicht durch das soziale Umfeld geschieht. Zu den Leistungen gehören:<br />

a) jahreszeitliche Feste<br />

b) Gottesdienste in den Räumen der Einrichtung<br />

c) Geburtstagsnachfeier<br />

d) funktionale <strong>und</strong> kreative Gruppenangebote<br />

z.B. Gedächtnistraining, Vorlesen, Gymnastik, Musik, Malen,<br />

Kochen, Basteln entsprechend dem aktuellen Wochenplan<br />

e) zusätzliche, anlassbezogene, kulturelle Angebote<br />

z.B. Musikvorstellungen (Kleingruppen, Chöre), Ausflüge in<br />

die nähere Umgebung (Bootsfahrten, Kleintierverein)<br />

Es gilt der aktuelle Veranstaltungsplan.<br />

f) Cafeteria<br />

g) zusätzliche Kleingruppenangebote (tagesstrukturierende Gruppen)<br />

werktags mindestens eine Gruppe<br />

Zugangskriterien für die tagesstrukturierenden Gruppen:<br />

- persönliche Willensäußerung des/der Bewohner/in<br />

- Einschätzung auf der Basis der Pflegeanamnese <strong>und</strong> der erstellten<br />

Pflegeplanung mit dem Ziel, drohender Vereinsamung <strong>und</strong> einem<br />

damit einhergehenden Verlust der kommunikativen Fähigkeiten<br />

entgegenzuwirken<br />

IV. Leistungen der medizinischen Behandlungspflege<br />

(siehe §8 <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong>)<br />

(1) Absprachen <strong>und</strong> Kooperation mit den behandelnden Ärzte/innen<br />

(2) Übernahme von Tätigkeiten nach ärztlicher Delegation<br />

Überwachung der Vitalzeichen (auf Anordnung des Arztes<br />

regelmäßig, sonst nach Beobachtungsentscheidung)<br />

- Blutzuckermessung / Blutdruckkontrolle<br />

- Puls-, Temperatur-, Gewichtskontrolle<br />

- Überwachung von Flüssigkeitsbilanzen<br />

Medikamentenüberwachung, -verabreichung <strong>und</strong><br />

–aufbewahrung<br />

Atmungsbeobachtung, Inhalationen, Sauerstoffabgabe


Absaugen in Nasen-/Rachenraum <strong>und</strong> bei tracheakanülen<br />

Verbandswechsel<br />

Dekubitusversorgung<br />

subkutane Injektion<br />

intramuskuläre Injektion<br />

subkutane Infusion<br />

Katheterpflege<br />

- Blasenkatheter<br />

- PEG (Magen-Ernährungssonde)<br />

Verabreichung von Sondenernährung<br />

Anus-praeter-Versorgung<br />

Bronchialtoilette<br />

Einlauf<br />

Umgang mit Kompressionsstrümpfen<br />

(3) Prophylaxen<br />

Überwachung <strong>und</strong> Steuerung der Flüssigkeitsbilanz<br />

Hautpflege zur Erhaltung der intakten Haut<br />

M<strong>und</strong>pflege zur Erhaltung der intakten M<strong>und</strong>flora<br />

Dekubitusprophylaxe<br />

Kontrakturenprophylaxe<br />

Thromboseprophylaxe<br />

Pneumonieprophylaxe<br />

Obstipationsprophylaxe<br />

Osteoporoseprophylaxe<br />

Sturzprohylaxe<br />

Dokumentation der Maßnahmen<br />

V. Leistungen der Speisenversorgung (siehe §3 <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong>)<br />

(1) Frühstück<br />

Das Angebot ist wechselnd, täglich<br />

unterschiedliche Sorten Brot <strong>und</strong> Brötchen<br />

Butter <strong>und</strong> Margarine<br />

zwei Sorten Marmelade<br />

zwei Sorten Wurst<br />

zwei Sorten Käse<br />

Kaffee / mehrere Sorten Tee / Milch<br />

Obst<br />

mindestens eine Alternative zu Brot: Quark, Milchsuppe, Joghurt o.ä.<br />

Eierspeise wöchentlich<br />

(2) Zwischenmahlzeit <strong>und</strong> Spätmahlzeit (steht bei Bedarf jederzeit zur<br />

Verfügung)<br />

Alternativen (wechselnd) zur Wahl:<br />

Joghurt, Quarkspeise, Naturquark, Obst, Kompott, Brot mit Auflage,<br />

Saftgetränk<br />

(3) Mittagessen<br />

Das Angebot ist wechselnd, angeboten werden täglich 3 Gänge mit<br />

Suppe oder Vorspeise oder Salat<br />

Vollkost <strong>und</strong> Nachtisch<br />

leichte Vollkost <strong>und</strong> Nachtisch


ei Bedarf werden passierte Kost, Diätkost <strong>und</strong> für Diabetiker<br />

geeignete Kost angeboten jeweils mit Nachtisch<br />

Vegetarische Kost auf Wunsch<br />

Getränke<br />

(4) Kaffee / Tee nachmittags<br />

Kaffee, Tee, Milch wahlweise Kakao<br />

täglich Gebäck (Plätzchen oder Kuchen)<br />

(5) Abendessen<br />

Das Angebot ist wechselnd:<br />

verschiedene Sorten Brot<br />

Butter <strong>und</strong> Margarine<br />

unterschiedliche Sorten Wurst <strong>und</strong> Käse<br />

mehrere Sorten Tee / Milch / Brühe / Kakao / Saft / Mineralwasser<br />

Obst<br />

Blattsalate oder Feinkostsalate<br />

eine Alternative zu Brot: Quark, Suppe, Joghurt o.ä.<br />

jeden zweiten Tag etwas „Besonderes“ (Fleischsalat, Fisch,<br />

Würstchen, Grießbrei, Kaiserschmarrn o.ä, auch warme<br />

Komponenten.)<br />

(6) Nachtcafé <strong>im</strong> Demenzbereich<br />

Getränkeauswahl <strong>und</strong> kleine Snacks für Nachtaktive von 21 bis 6 Uhr<br />

VI. Leistungen der Wäscherei (siehe §2 <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong>)<br />

Waschen <strong>und</strong> Mangeln der hauseigenen Bettwäsche,<br />

Handtücher, Seiflappen, Tischdecken (Flachwäsche;<br />

Kochwäsche) durch eine Großwäscherei<br />

Sammeln <strong>und</strong> Sortieren der sonstigen Wäsche, Waschen der<br />

sonstigen persönlichen Wäsche, soweit sie maschinengeeignet<br />

ist<br />

Weitergabe der nicht -maschinengeeigneten Wäsche an eine<br />

Reinigung, deren Leistungen als Zusatzleistung dem/der<br />

Bewohner/in zusätzlich in Rechnung gestellt werden.<br />

Glätten, Finishen oder ggf. Bügeln der waschmaschinen- <strong>und</strong><br />

trockner geeigneten Wäsche<br />

Beseitigung von Schäden an der Wäsche, die durch das<br />

Waschen entstanden sind <strong>und</strong> nicht durch Alter des Gewebes<br />

bedingt sind<br />

Wäschekennzeichnung entsprechend § 2<br />

ggf. kleine Instandsetzungen der persönlichen Wäsche <strong>und</strong><br />

Kleidung (z.B. Annähen von Knöpfen <strong>und</strong> lockeren<br />

Wäschekennzeichnungen)


VII. Leistungen der Reinigung (siehe §1 <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong>)<br />

(1) Gemeinschaftlich genutzte Räume<br />

Eingangshalle, Saal, Etagenbäder, Teeküchen,<br />

Aufenthaltsräume, Toiletten werden täglich gereinigt <strong>und</strong> bei<br />

Bedarf<br />

Flure, Aufzüge <strong>und</strong> Haupttreppenhaus: mindestens dre<strong>im</strong>al<br />

wöchentlich<br />

Nebentreppenhäuser: einmal wöchentlich<br />

(2) Das Leistungsverzeichnis der Reinigung kann bei der Hausleitung<br />

eingesehen werden.<br />

(3) Private Räume<br />

erhalten einmal wöchentlich eine Unterhaltsreinigung<br />

einschließlich Staubwischen<br />

weitere Unterhalts- oder Sichtreinigungen werden nach<br />

Maßgabe der Pflegedienstleitung durchgeführt <strong>und</strong> richten sich<br />

nach dem unterschiedlichen Pflege- <strong>und</strong> Betreuungsbedarf<br />

Bewohner können selbständig an der Reinhaltung des<br />

Wohn/Schlafraumes mitwirken<br />

zwe<strong>im</strong>al jährlich werden die Fenster geputzt <strong>und</strong> Gardinen<br />

gereinigt.<br />

VIII. Leistungen der Verwaltung (siehe §7 <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong>)<br />

(1) Beratung<br />

Beratung bei der Kostenabrechnung<br />

Beratung be<strong>im</strong> Umgang mit Ämtern<br />

Information über die gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen des<br />

He<strong>im</strong>aufenthalts<br />

Information über die Hintergründe von Entgelterhöhungen<br />

(2) Administration<br />

Abrechnung der He<strong>im</strong>kosten<br />

Entgegennahme des Barbetrags vom Sozialhilfeträger <strong>und</strong><br />

Auszahlung an den/die Bewohner/in<br />

Verwaltung kleiner Barbeträge <strong>im</strong> Auftrag des Bewohners / der<br />

Bewohnerin<br />

Erstellung der Abrechnung über Zusatzleistungen (monatlich)<br />

(3) Service<br />

Entgegennahme von Telefonaten<br />

Empfang von Besucher/innen während der Bürozeiten<br />

(4) Post<br />

Postempfang <strong>und</strong> -verteilung unter Berücksichtigung der<br />

Postvollmachten<br />

Bearbeitung Beschwerdemanagement<br />

Pflegestufenänderungen


IX. Leistungen der sozialen Dienste (siehe §7 <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong>)<br />

(1) Beratung<br />

Beratung vor He<strong>im</strong>einzug<br />

Beratung bei Abschluss des <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong>s<br />

Erstbegleitung; laufende Information über Angebote in der<br />

Einrichtung<br />

psychosoziale Beratung während des He<strong>im</strong>aufenthaltes<br />

Krisenintervention<br />

Information über sozialhilferechtliche <strong>und</strong><br />

betreuungsrechtliche Beratungsmöglichkeiten<br />

Hilfsmittelanträge<br />

(2) Unterstützung des He<strong>im</strong>beirats / He<strong>im</strong>fürsprechers<br />

(3) Angebote für Angehörige<br />

beratende Hilfestellung bei der Organisation der Einzugs<br />

psychosoziale Beratung<br />

betreuungsrechtliche Beratung<br />

Angehörigenabende


Anlage 3 zum <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong><br />

Beschwerderecht<br />

Wichtige Informationen für He<strong>im</strong>bewohner/innen <strong>und</strong> Tages- <strong>und</strong> Kurzzeitpflegegäste<br />

Der <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong>, der zwischen Ihnen <strong>und</strong> dem He<strong>im</strong> geschlossen wird, benennt vor<br />

allem auch die Leistungsverpflichtungen dieser Einrichtung. Sie haben Anspruch<br />

darauf, dass alle Leistungen einwandfrei erbracht werden. Alle Mitarbeiterinnen <strong>und</strong><br />

Mitarbeiter dieser Einrichtung haben den Anspruch, zu Ihrer Zufriedenheit zu arbeiten.<br />

Sie können uns bei diesem Anspruch unterstützen, indem Sie uns mitteilen, wenn<br />

Ihnen best<strong>im</strong>mte Angebote oder Leistungen des Hauses besonders lobenswert erscheinen.<br />

Sie unterstützen unsere Arbeit <strong>und</strong> unseren Anspruch aber auch, indem<br />

Sie auf Kritikpunkte <strong>und</strong> Mängel hinweisen, die es abzustellen gilt.<br />

Sie haben dabei die freie Wahl, an wen Sie sich mit Ihren Fragen, Anregungen oder<br />

Beschwerden wenden. Auch anonyme Hinweise <strong>im</strong> rahmen unseres Beschwerdemanagements<br />

sind möglich.<br />

Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang auf die wesentlichen Möglichkeiten hin.<br />

Die Informationen der Ansprechpartnerinnen <strong>und</strong> Ansprechpartner beziehen sich<br />

auf den Erkenntnisstand am 30.09.2008. Sofern sich Anschriften, Telefonnummern<br />

oder Namen verändern, werden Sie eine aktuelle Information von uns erhalten.<br />

Interne Anlaufstellen<br />

1. Jede Mitarbeiterin <strong>und</strong> jeder Mitarbeiter ist (auch) dazu da, Kritik oder Lob von<br />

Ihnen entgegenzunehmen. Ihre diesbezüglichen Äußerungen sind dann von diesen<br />

– jeweils verpflichtend –<br />

der He<strong>im</strong>leitung<br />

Telefon: 030 / 4 60 60 5 103 Herrn Pulcher<br />

bzw. der He<strong>im</strong>verwaltung<br />

Telefon: 030 / 4 60 60 5 110<br />

zu übermitteln.<br />

Ihnen, aber auch Ihren Angehörigen, steht ein Vordruck zur Verfügung, in dem Sie<br />

Ihre Äußerungen auch schriftlich festhalten können. Selbstverständlich wird man<br />

Ihnen be<strong>im</strong> Ausfüllen <strong>im</strong> Bedarfsfalle behilflich sein.<br />

2. Sofern es Ihnen unangenehm ist, sich an einzelne Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter<br />

zu wenden, besteht die Möglichkeit, den von Ihnen ausgefüllten Vordruck<br />

auch direkt in den dafür vorgesehenen Briefkasten/Kummerkasten einzuwerfen.<br />

Sie können auch die stellv. He<strong>im</strong>leitung, die Pflegedienstleitung oder die Wohnbereichsleitung<br />

direkt ansprechen:<br />

- stellv. He<strong>im</strong>leitung 030 4 60 60 5 104<br />

- Pflegedienstleitung 030 4 60 60 5 105<br />

- Ihre Wohnbereichsleitung<br />

- Tagespflege – Leitung 030 4 60 60 5 115<br />

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stehen Ihnen gern zur Verfügung oder werden Sie nach Vereinbarung aufsuchen.<br />

3. Bitte beachten Sie die Möglichkeit, Ihre Anliegen dem He<strong>im</strong>beirat zu übermitteln.<br />

Die He<strong>im</strong>beiratsmitglieder sind namentlich an der Informationstafel <strong>im</strong> Erdgeschoss<br />

mit Z<strong>im</strong>mer-Nummer genannt. Sie können Ihre schriftlichen Mitteilungen in den<br />

Briefkasten des He<strong>im</strong>beirats einwerfen.<br />

4. Für diese Einrichtung insgesamt liegt die Verantwortlichkeit bei Geschäftsführer<br />

Herrn Boris Levin. Auch hier können Sie oder Ihre Angehörigen sich hinwenden,<br />

um sich beraten zu lassen, auf Mängel hinzuweisen oder Kritik zu äußern.<br />

Sie erreichen<br />

Die Geschäftsführung: telefonisch unter: 030 4 60 60 5 101<br />

die He<strong>im</strong>leitung: telefonisch unter: 030 4 60 60 5 103<br />

per Fax: 030 4 60 60 5 199<br />

per E-Mail:<br />

schriftlich unter:<br />

Externe Anlaufstellen<br />

info@goldenherz.de<br />

<strong>Goldenherz</strong> GmbH<br />

Maxstraße 2-4<br />

13342 Berlin<br />

5. Die Einrichtung ist dem B<strong>und</strong>esverband der Deutschen Alten- <strong>und</strong> Behindertenhilfe<br />

e.V. angeschlossen. Ihnen steht als weitere Informations- <strong>und</strong> Ansprechebene<br />

auch die<br />

zur Verfügung.<br />

VDAB Geschäftstelle Berlin<br />

Mohrenstraße 33<br />

10117 Berlin<br />

Ansprechpartnerin: Frau Eichhorn<br />

Telefon: 030/ 20 61 65 80<br />

6. Vom gesetzlichen Auftrag her ist die He<strong>im</strong>aufsicht in besonderer Weise Ihr zuständiger<br />

Ansprechpartner für die Beratung; aber auch für die Beschwerde über<br />

Mängel bei der Erbringung der <strong>im</strong> <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong> vorgesehenen Leistungen.<br />

Die He<strong>im</strong>aufsicht erreichen Sie<br />

telefonisch unter:<br />

per E-Mail:<br />

oder schriftlich:<br />

030/ 9012-0 (Vermittlung)<br />

He<strong>im</strong>aufsicht@lageso.verwalt-berlin.de<br />

Landesamt für Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziales<br />

He<strong>im</strong>aufsicht<br />

SozHe<strong>im</strong> A32<br />

Sächsische Str. 28-30<br />

Postfach 310929<br />

10707 Berlin<br />

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7. Als weitere externe Anlaufstelle für Sie gibt es eine Arbeitsgemeinschaft, in denen<br />

die He<strong>im</strong>aufsicht, Pflegekassen <strong>und</strong> der Medizinische Dienst der Krankenversicherung<br />

<strong>und</strong> die Träger der Sozialhilfe zusammenarbeiten.<br />

Diese Arbeitsgemeinschaft erreichen Sie unter<br />

Telefon: 030/ 25 31 – 0<br />

Anschrift:<br />

Arbeitsgemeinschaft der<br />

Pflegekassenverbände in Berlin<br />

Zillestr. 10<br />

10585 Berlin<br />

Auch hier besteht für Sie der Zugang zur Beratung oder ist die Möglichkeit gegeben,<br />

Kritik gegenüber den <strong>im</strong> He<strong>im</strong>betrieb erbrachten Leistungen zu äußern.<br />

Wir möchten Ihnen ausdrücklich zusichern, dass es Ihr gutes Recht ist, auf Mängel<br />

hinzuweisen oder Kritik zu äußern. Sie haben k e i n e r l e i N a c h t e i l e zu<br />

befürchten; egal wen Sie für den geeigneten Ansprechpartner <strong>im</strong> Zusammenhang<br />

mit Kritik halten.<br />

Die ausführlichen Hinweise auf die Ansprechpartner geben wir Ihnen, um damit einer<br />

rechtlichen Verpflichtung zu entsprechen. Selbstverständlich wünschen wir Ihnen,<br />

dass Ihr Leben bei uns so angenehm wie möglich verläuft <strong>und</strong> die Leistungen<br />

unserer Einrichtung zu Ihrer Zufriedenheit ausfallen.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

________________________<br />

R. Pulcher / He<strong>im</strong>leitung<br />

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Anlage 4 zum <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong><br />

Besondere Regelungen für den Todesfall<br />

1. Der/die Bewohner/in weist hiermit die Einrichtung an, <strong>im</strong> Falle seines/ihres<br />

Todes folgende Personen zu benachrichtigen:<br />

Name:<br />

Adresse:<br />

Telefon:<br />

Mobiltel.:<br />

2. Die Einrichtung stellt den Nachlass, soweit möglich, durch räumlichen Verschluss<br />

sicher.<br />

3. Unbeschadet einer etwaigen letztwilligen Verfügung oder der gesetzlichen<br />

Erbfolge sind die persönlichen Einrichtungs- <strong>und</strong> Gebrauchsgegenstände<br />

durch den Einrichtungsträger an<br />

Frau/Herrn:<br />

in<br />

oder <strong>im</strong> Verhinderungsfall an<br />

Frau/Herrn:<br />

in<br />

auszuhändigen.<br />

4. Im Todesfall ist das Beerdigungsinstitut<br />

zu benachrichtigen. Die Angehörigen der/des Verstorbenen haben alles weitere<br />

zu veranlassen. Wird dieser Punkt nicht ausgefüllt, ist das He<strong>im</strong> berechtigt,<br />

selbst ein Bestattungsinstitut zu beauftragen.<br />

5. Es wird folgende Bestattungsart gewünscht:<br />

Erdbestattung Feuerbestattung (Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />

6. Falls die Sachen des Bewohners/der Bewohnerin nicht binnen 2 Wochen nach<br />

dem Todestag abgeholt worden sind, können sie auf Kosten des Nachlasses<br />

durch die Einrichtung anderweitig untergebracht werden.<br />

, den<br />

Ort , Datum Unterschrift des Bewohners<br />

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Anlage 5 zum <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong><br />

Hausordnung des <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Pflegezentrum</strong>s<br />

<strong>Goldenherz</strong><br />

Unser <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Pflegezentrum</strong> bietet älteren <strong>und</strong> pflegebedürftigen Menschen<br />

die Geborgenheit, die sie sich <strong>im</strong> Allgemeinen <strong>und</strong> an ihrem Lebensabend<br />

wünschen. Bewohner <strong>und</strong> Mitarbeiter bilden eine Hausgemeinschaft, die auf dem<br />

Gr<strong>und</strong> des Vertrauens, der Geduld <strong>und</strong> Liebe wächst. In einer Gemeinschaft, in der<br />

viele Menschen miteinander wohnen, sind Fre<strong>und</strong>lichkeit, wechselseitige Rücksichtsnahme<br />

<strong>und</strong> stetige aufmerksame Hilfsbereitschaft für eine gute Atmosphäre<br />

<strong>und</strong> für die Aufrechterhaltung des Hausfriedens nötig.<br />

1. Miteinander- Füreinander<br />

Alle Bewohner haben die gleichen Rechte <strong>und</strong> Pflichten. Es besteht keine Privilegien,<br />

weder aufgr<strong>und</strong> eines längeren Aufenthalts <strong>im</strong> <strong>Goldenherz</strong> <strong>Pflegezentrum</strong>, noch<br />

aufgr<strong>und</strong> eines selbst gezahlten Betrages. Alle Hausgäste sollen sich höflich begegnen.<br />

Missverständnisse <strong>und</strong> Zwistigkeiten sollen vermieden werden. Jeder trägt bitte dazu<br />

bei, dass es <strong>im</strong> Hause ruhig bleibt. Vermeiden Sie bitte Türenschlagen, lautes<br />

Sprechen <strong>und</strong> lautes Radio auf den Gängen usw.<br />

2. Alkohol <strong>und</strong> Nikotin<br />

Der Alkohol- <strong>und</strong> Zigarettengenuss darf nur in ihrem Z<strong>im</strong>mer bei Aufsicht von Pflegepersonal<br />

eingenommen werden.<br />

3. Ihr Z<strong>im</strong>mer<br />

Halten Sie ihr Z<strong>im</strong>mer nach Möglichkeit <strong>und</strong> Kräften bitte selbst etwas in Ordnung<br />

<strong>und</strong> sauber. Die regelmäßige gründliche Reinigung erfolgt von unseren Mitarbeitern.<br />

Die Leitung des Hauses darf nur nach Absprache (jederzeit, sofern eine Gefahr für<br />

die Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Leben der Bewohner des <strong>Goldenherz</strong> <strong>Pflegezentrum</strong>s <strong>im</strong> Verzug<br />

ist) Ihr Z<strong>im</strong>mer betreten, um Notwendiges veranlassen zu können. Unsere Mitarbeiter<br />

dürfen Ihr Z<strong>im</strong>mer <strong>im</strong> <strong>Goldenherz</strong> <strong>Pflegezentrum</strong> während Ihrer Abwesenheit<br />

nur aus dringenden Gründen, wegen Notfall, Gr<strong>und</strong>versorgung <strong>und</strong> bei Reinigungs<strong>und</strong><br />

Reparaturenbedarf betreten.<br />

Wenn Sie einige R<strong>und</strong>funk- oder Fernsehgeräte bzw. sonstige Elektrogeräte oder<br />

eigenes Kleinmobiliar in Ihrem Z<strong>im</strong>mer aufstellen möchten, steht Ihnen die He<strong>im</strong>leitung<br />

gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Alle Ein- <strong>und</strong> Umbauten innerhalb<br />

des Z<strong>im</strong>mers sind mit der Leitung des Hauses zu vereinbaren.<br />

Bewahren Sie bitte verderbliche Lebensmitte nur in den Kühlschränken auf oder<br />

nutzen Sie bitte die Möglichkeit die auf die Stationsküche abzugeben.<br />

4. Unsere Sorgen<br />

Aus hygienischen Gründen werfen Sie bitte alle Abfälle in die dafür vorgesehenen<br />

Abfalle<strong>im</strong>er bzw. Behälter aber bitte nicht aus den Fenstern oder in die Toiletten.<br />

Aus denselben Gründen ist das Waschen <strong>und</strong> Trocknen von Wäschen auf den Z<strong>im</strong>mern<br />

nicht gestattet.<br />

Wegen bestehender Brandgefahr ist das Rauchen nur <strong>im</strong> eigenen Z<strong>im</strong>mer unter<br />

Aufsicht von Pflegepersonal gestattet. Ansonsten ist das Rauchen <strong>im</strong> gesamten Ge-<br />

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äude nicht erlaubt. Aus dem gleichen Gr<strong>und</strong> dürfen Heizkissen <strong>und</strong> elektrische Apparate<br />

nur mit vorheriger Zust<strong>im</strong>mung der Leitung des Hauses <strong>und</strong> unter ständiger<br />

Aufsicht benutzt werden.<br />

5. Haus- <strong>und</strong> Gemeinschaftsräume<br />

Zur Zubereitung von warmen Getränken <strong>und</strong> kleinen Zwischenmahlzeiten wird bei<br />

Bedarf den Bewohnern des Hauses aus den Wohnbereichskühen heißes Wasser zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

Es wird darum gebeten, keinerlei Inventar aus den Gemeinschaftsräumen mit auf<br />

die Z<strong>im</strong>mer zu nehmen, seien es Besteck oder Geschirr aus den Speiseräumen oder<br />

Mobiliar aus den Aufenthaltsräumen. Es ist nicht gestattet, Inventargegenstände<br />

aus einem Raum in ein anderen zu versetzen oder aus dem <strong>Goldenherz</strong> <strong>Pflegezentrum</strong><br />

zu entfernen.<br />

Alle Einrichtungsgegenstände sollen pfleglich behandelt werden. Stellen Sie Beschädigungen<br />

oder Störungen, besonders der Wasser- oder Stromleitungen fest,<br />

bitten wir Sie, umgehend die Wohnbereichsleitung oder Leitung des Hauses zu informieren.<br />

Die Leitung des Hauses <strong>und</strong> alle Mitarbeiter sind stets bemüht, Ihnen Ihre Wünsche<br />

zu erfüllen- Kommen Sie ihnen deshalb mit Fre<strong>und</strong>lichkeit <strong>und</strong> Vertrauen entgegen.<br />

6. Die Mitarbeiter des Hauses<br />

Geben Sie unseren Mitarbeitern bitte keine Trinkgelder, denn für Ihre Tätigkeit<br />

werden Sie bereits von uns entlohnt <strong>und</strong> es ihnen verboten Geld oder Geschenke<br />

anzunehmen. Sofern Sie unsere Mitarbeiter für private Dienstleistungen <strong>und</strong> Besorgungen<br />

in Anspruch nehmen wollen, verweisen wir auf unsere Preis- <strong>und</strong> Dienstleistungsliste<br />

für Zusatzdienstleistungen.<br />

Gern nehmen wir Ihre Anregungen entgegen, wie organisatorische <strong>und</strong> fachliche<br />

Mängel, sofern sie bestehen, <strong>im</strong> Haus verbessert werden können. Wir sind stets<br />

bemüht alle umsetzbaren Wünsche zu erfüllen.<br />

Unser Hausmeister steht auch für Ihre Reparaturen zur Verfügung. Aufgr<strong>und</strong> der<br />

Arbeitsbelastung kann es jedoch zu kurzen Wartezeiten kommen. Haben Sie bitte<br />

Verständnis dafür, dass Reparaturen an Privatgeräten nur nach den bestehenden<br />

Möglichkeiten <strong>und</strong> gegen Entgeltberechnung (siehe aktuelle Preisliste) erfolgen<br />

kann.<br />

7. Unser Tagesablauf<br />

Um allen Bewohnern eine geregelte Mittagszeit zu ermöglichen, haben wir die Esszeiten<br />

wie folgt organisiert :<br />

Frühstück: 07.30 – 09.00<br />

Mittagsessen: 12.00 – 13.00<br />

Nachmittag: 14.45 – 15.30<br />

Abendessen: 17.30 – 19.00<br />

Die in der Regel <strong>im</strong> gemeinsamen Speisesaal eingenommenen Mahlzeiten bitten wir<br />

Sie in den oben genanten Zeiträumen einzunehmen. Das Mitnehmen von Lebensmitteln<br />

aus dem Speisesaal ist aus hygienischen Gründen nur nach Rücksprache mit<br />

einer Pflegekraft gestattet. Wenn die ges<strong>und</strong>heitliche Notwendigkeit besteht, können<br />

Mahlzeiten in den Wohnbereichen bzw. auf den Z<strong>im</strong>mern serviert werden.<br />

Möchten Sie an einer Mahlzeit nicht teilnehmen, so informieren Sie bitte die Stati-<br />

Nach Absprache kann das Essen aufgehoben werden.<br />

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onsleitung vorher darüber. Versäumte Mahlzeiten können nicht nachgeholt oder<br />

vergütet werden.<br />

Haben Sie bitte Verständnis, dass in der Zeit von 13.00 bis 14.30 Uhr <strong>im</strong> Hause Mittagsruhe<br />

<strong>und</strong> ab 22.00 Uhr Nachtruhe besteht. Das heißt, dass Fernseh- <strong>und</strong> Radiogeräte<br />

bitte auf Z<strong>im</strong>merlautstärke einzustellen sind <strong>und</strong> in Mehrbettz<strong>im</strong>mern<br />

nach Möglichkeit Kopfhörer verwendet werden.<br />

8. Ausgang <strong>und</strong> Besuch<br />

Wir möchten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit bitten, bei einem geplanten Ausgang<br />

die Wohnbereichsleitung über Ihr Ziel <strong>und</strong> die ungefähre Zeit ihrer Rückkehr zu informieren.<br />

Nach Möglichkeit sollten Sie bitte <strong>im</strong> Sommer bis 21.00 Uhr <strong>im</strong> Winter bis 20.00 Uhr<br />

wieder <strong>im</strong> Haus sein, andernfalls verabreden Sie ihre Rückkehr mit der Wohnbereichsleitung,<br />

auch wenn Sie außerhalb übernachten wollen. Wir machen uns sonst<br />

Sorgen um Sie.<br />

Wir bitten Sie darum, dass Ihre Besucher die Zeiten der Mahlzeiten sowie der Mittags-<br />

<strong>und</strong> Nachtsruhe berücksichtigen. Sollten Ihre Gäste an den Mahlzeiten teilnehmen<br />

wollen, so teilen Sie dies bitte kurz vorher der Leitung des Hauses mit.<br />

Ihre Besucher werden gebeten sich be<strong>im</strong> Pflegepersonal zu melden.<br />

9. Sicherheit<br />

Wir empfehlen Ihnen, größere Geldbeiträge <strong>und</strong> Sparbücher nicht bei sich aufzubewahren,<br />

da keine Haftung übernommen werden kann. Es ist daher zweckmäßig Ihre<br />

Versicherungssumme zu ändern.<br />

Es besteht jedoch die Möglichkeit, Geldbeträge, Sparbücher, Schmuck oder andere<br />

Wertsachen <strong>im</strong> Tresor der Verwaltung oder <strong>im</strong> Safe auf den Wohnbereichen gegen<br />

Quittung zu hinterlegen.<br />

10. He<strong>im</strong>beirat<br />

Das Zusammenleben in einer Gemeinschaft bringt oftmals Probleme mit sich. Wir<br />

ermuntern Sie deshalb, sich mit Ihren Sorgen <strong>und</strong> Schwierigkeiten neben der Leitung<br />

des Hauses gegebenenfalls an den He<strong>im</strong>beirat, der gemäß He<strong>im</strong>mitwirkungsverordnung<br />

durch die He<strong>im</strong>bewohner gewählt wird, zu wenden.<br />

Dieser Hausordnung wird noch vom künftigen He<strong>im</strong>beirat beraten.<br />

Namen <strong>und</strong> Wohnbereich der He<strong>im</strong>beiratsmitglieder entnehmen Sie bitte den Aushängen<br />

eines jeden Wohnbereiches.<br />

11. Verschiedenes<br />

Die Liebe zu Haustieren ist eine gute menschliche Eigenschaft. Doch wird die Rücksichtsnahme<br />

auf die anderen He<strong>im</strong>bewohner <strong>im</strong> Allgemeinen einen Verzicht darauf<br />

nötig machen. Im Ausnahmefall besteht die Möglichkeit der Haltung von Kleintieren<br />

nach Absprache mit der He<strong>im</strong>leitung.<br />

Desgleichen möchten wir Sie bitten, aus hygienischen Gründen keine Vögel, Katze<br />

usw. <strong>im</strong> Haus, auf den Fensterbrettern oder <strong>im</strong> Garten zu füttern.<br />

Die eventuell erforderliche Verlegung eines He<strong>im</strong>bewohners aus einem Z<strong>im</strong>mer in<br />

ein anderes erfolgt nach objektiven <strong>und</strong> pflegerischen Gesichtspunkten <strong>und</strong> nach<br />

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Maßgabe der freien Plätze, möglichst unter Berücksichtigung von Einzelwünschen,<br />

durch die Leitung des Hauses <strong>und</strong> nach Absprache mit den He<strong>im</strong>bewohnern.<br />

Jeder Bewohner wird gebeten, bei Einzug der Leitung des Hauses die Adresse einer<br />

Person anzugeben, an die <strong>im</strong> Falle ernster Erkrankung eine Nachricht zu geben wäre<br />

<strong>und</strong> der das Recht zugestanden wird, den Nachlass zu regeln.<br />

Eine Änderung oder Ergänzung der Hausordnung bleibt dem He<strong>im</strong>träger in Zusammenarbeit<br />

mit dem He<strong>im</strong>beirat vorbehalten.<br />

Diese Hausordnung ist ab September 2008 gültig.<br />

Berlin, den<br />

He<strong>im</strong>leiter<br />

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Anlage 6 zum Heinvertrag<br />

Bank- <strong>und</strong> Einzugsermächtigung<br />

Hiermit ermächtige ich das <strong>Goldenherz</strong> GmbH (Anschrift: Maxstr. 2-4, 13347 Berlin),<br />

von dem unten angegebenen Konto die monatlichen He<strong>im</strong>kosten <strong>im</strong> Pflegehe<strong>im</strong><br />

<strong>Goldenherz</strong> für<br />

Herrn/Frau<br />

abbuchen zu lassen.<br />

Erstmalig ab<br />

Kontonummer<br />

Bankleitzahl<br />

Bankinstitut<br />

zuzüglich Taschengeld (€/mtl.)<br />

Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.<br />

Wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist, besteht seitens des Kontoführenden<br />

Instituts keine Verpflichtung zur Einlösung.<br />

, den<br />

Ort , Datum Bewohner bzw. Vertretungsberechtigte<br />

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Anlage 7 zum <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong><br />

Apothekenvollmacht<br />

Hiermit erteile ich dem Pflegeteam des <strong>Goldenherz</strong> GmbH (Anschrift: Maxstr. 2-4,<br />

13347 Berlin)<br />

Apothekenvollmacht<br />

Das heißt, dass die oben bezeichneten Personen berechtigt sind, die mir verschriebenen<br />

Medikamente aus der Apotheke abzuholen bzw. in Empfang zu nehmen <strong>und</strong><br />

für mich aufzubewahren.<br />

, den<br />

Ort , Datum Bewohner bzw. Vertretungsberechtigte<br />

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Anlage 8 zum <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong><br />

Postvollmacht<br />

Hiermit erteile ich den folgenden Personen:<br />

Postvollmacht<br />

Das heißt, dass die oben bezeichneten Personen während meiner Abwesenheit<br />

berechtigt sind, meine eingeschriebene Post bzw. Geldbeträge für mich in Empfang<br />

zu nehmen <strong>und</strong> für mich aufbewahren.<br />

Die Postvollmacht berechtigt die o.g. Personen <strong>und</strong> darüber hinaus auch<br />

Wirtschaftsdienst <strong>und</strong> den Hausmeister zur Abholung von Postsendungen vom<br />

zuständigen Postamt.<br />

, den<br />

Ort , Datum Bewohner bzw. Vertretungsberechtigte<br />

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Anlage 9 zum <strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong><br />

Vollmacht<br />

Hiermit bevollmächtige ich,<br />

den Sozialdienst, die He<strong>im</strong>verwaltung bzw. die Wohnbereichsleitung<br />

des Seniorenpflegehe<strong>im</strong>es <strong>Goldenherz</strong> (Anschrift: Maxstr. 2-4, 13347 Berlin),<br />

alle notwendigen Maßnahmen, wie Befreiungen, Höherstufungen etc.,<br />

in meinem Namen bei der zuständigen Kranken- bzw. Pflegekasse<br />

zu veranlassen.<br />

, den<br />

Ort , Datum Bewohner bzw. Vertretungsberechtigte<br />

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