Heimvertrag - im Goldenherz Gesundheits- und Pflegezentrum
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<strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong> stationäre Pflege<br />
<strong>Goldenherz</strong> GmbH<br />
(3) Diätkost, die nach den Arzne<strong>im</strong>ittelrichtlinien eine Leistung nach dem SGB V darstellt,<br />
fällt nicht unter Abs. 2.<br />
(4) Erbringt das He<strong>im</strong> die vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder weisen sie<br />
nicht unerhebliche Mängel auf, ist dieses der He<strong>im</strong>leitung durch den Bewohner unverzüglich<br />
nach Bekannt werden schriftlich anzuzeigen.<br />
§ 4<br />
Gemeinschaftsveranstaltungen<br />
Der Bewohner kann an Gemeinschaftsveranstaltungen des He<strong>im</strong>es teilnehmen. Bei diesen<br />
handelt es sich um Veranstaltungen zur Förderung des Gemeinschaftslebens <strong>und</strong> Angebote<br />
zur Tagesgestaltung.<br />
§ 5<br />
Kulturelle Veranstaltungen<br />
Für kulturelle <strong>und</strong> gesellschaftliche Veranstaltungen kann ein Kostenbeitrag erhoben werden,<br />
der zusammen mit dem Veranstaltungshinweis bekannt gegeben wird.<br />
IV. Leistungen der allgemeinen Pflege, der sozialen Betreuung<br />
<strong>und</strong> der medizinischen Behandlungspflege<br />
§ 6<br />
Leistungen der Pflege<br />
(1) Dem Bewohner werden die <strong>im</strong> Einzelfall erforderlichen Hilfen bei den Verrichtungen des<br />
täglichen Lebens mit dem Ziel einer selbständigen Lebensführung angeboten. Diese Hilfen<br />
können Anleitungen, Unterstützung, Beaufsichtigung <strong>und</strong> teilweise oder vollständige Übernahme<br />
der Verrichtungen sein.<br />
Zu den Leistungen der Pflege gehören<br />
- Hilfen bei der Körperpflege,<br />
- Hilfen bei der Ernährung,<br />
- Hilfen bei der Mobilität.<br />
(2) Erbringt das He<strong>im</strong> die vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder weisen sie<br />
nicht unerhebliche Mängel auf, ist dieses der He<strong>im</strong>leitung durch den Bewohner unverzüglich<br />
nach Bekannt werden schriftlich anzuzeigen.<br />
(3) Die Art <strong>und</strong> der Inhalt der Leistungen best<strong>im</strong>men sich nach den leistungsbezogenen Regelungen<br />
des jeweils gültigen Landesrahmenvertrages gemäß § 75 SGB XI, siehe Anlage<br />
Nr. 1.<br />
Seite 4 von 15 Stand: 10/08