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Heimvertrag - im Goldenherz Gesundheits- und Pflegezentrum

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<strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong> stationäre Pflege<br />

<strong>Goldenherz</strong> GmbH<br />

(3) Diätkost, die nach den Arzne<strong>im</strong>ittelrichtlinien eine Leistung nach dem SGB V darstellt,<br />

fällt nicht unter Abs. 2.<br />

(4) Erbringt das He<strong>im</strong> die vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder weisen sie<br />

nicht unerhebliche Mängel auf, ist dieses der He<strong>im</strong>leitung durch den Bewohner unverzüglich<br />

nach Bekannt werden schriftlich anzuzeigen.<br />

§ 4<br />

Gemeinschaftsveranstaltungen<br />

Der Bewohner kann an Gemeinschaftsveranstaltungen des He<strong>im</strong>es teilnehmen. Bei diesen<br />

handelt es sich um Veranstaltungen zur Förderung des Gemeinschaftslebens <strong>und</strong> Angebote<br />

zur Tagesgestaltung.<br />

§ 5<br />

Kulturelle Veranstaltungen<br />

Für kulturelle <strong>und</strong> gesellschaftliche Veranstaltungen kann ein Kostenbeitrag erhoben werden,<br />

der zusammen mit dem Veranstaltungshinweis bekannt gegeben wird.<br />

IV. Leistungen der allgemeinen Pflege, der sozialen Betreuung<br />

<strong>und</strong> der medizinischen Behandlungspflege<br />

§ 6<br />

Leistungen der Pflege<br />

(1) Dem Bewohner werden die <strong>im</strong> Einzelfall erforderlichen Hilfen bei den Verrichtungen des<br />

täglichen Lebens mit dem Ziel einer selbständigen Lebensführung angeboten. Diese Hilfen<br />

können Anleitungen, Unterstützung, Beaufsichtigung <strong>und</strong> teilweise oder vollständige Übernahme<br />

der Verrichtungen sein.<br />

Zu den Leistungen der Pflege gehören<br />

- Hilfen bei der Körperpflege,<br />

- Hilfen bei der Ernährung,<br />

- Hilfen bei der Mobilität.<br />

(2) Erbringt das He<strong>im</strong> die vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder weisen sie<br />

nicht unerhebliche Mängel auf, ist dieses der He<strong>im</strong>leitung durch den Bewohner unverzüglich<br />

nach Bekannt werden schriftlich anzuzeigen.<br />

(3) Die Art <strong>und</strong> der Inhalt der Leistungen best<strong>im</strong>men sich nach den leistungsbezogenen Regelungen<br />

des jeweils gültigen Landesrahmenvertrages gemäß § 75 SGB XI, siehe Anlage<br />

Nr. 1.<br />

Seite 4 von 15 Stand: 10/08

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