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Überregional - magazin gut leben

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GEHEN WIR’S AN!<br />

VORSORGEVOLLMACHT<br />

UND PATIENTENVERFÜGUNG<br />

So richtig gern beschäftigt sich eigentlich<br />

niemand mit diesem Thema. Natürlich ist<br />

es eine beklemmende Vorstellung, durch<br />

einen Unfall oder eine schwere Erkrankung<br />

einmal nicht mehr bewusst wichtige Entscheidungen<br />

für die eigene Person treffen zu können.<br />

Andererseits spricht aber wirklich überhaupt<br />

nichts dafür, dass allein durch die<br />

gedankliche Beschäftigung mit diesem Risiko<br />

dieses etwa erhöht würde. „Gut <strong>leben</strong>“ möchte<br />

die Sache einmal von der anderen, positiven<br />

Seite angehen.<br />

Vorab ein wichtiger Hinweis: Betroffen sind<br />

grundsätzlich alle Altersgruppen! Sobald ein<br />

Mensch ein Bewusstsein für die eigene „Endlichkeit“<br />

hat und somit für die Gefährdungen,<br />

denen das eigene Leben ausgesetzt ist, hat er<br />

die Möglichkeit, für „Grenzsituationen“ vorzusorgen.<br />

Wer „in <strong>gut</strong>en Zeiten“ und bei vollem<br />

Bewusstsein seinen Angehörigen, Freunden<br />

und dem gesamten Umfeld, z.B. auch den<br />

behandelnden Ärzten, grundsätzliche Verhaltensregeln<br />

oder auch detaillierte Wünsche mitteilt,<br />

hilft damit nicht nur sich selbst, sondern<br />

auch allen Beteiligten. Es geht immerhin im<br />

„Ernstfall“ um nicht weniger als darum, die<br />

eigene Würde als Betroffene oder Betroffener<br />

bewahren zu können.<br />

!<br />

Die Patientenverfügung<br />

„Nicht die medizinischen Möglichkeiten<br />

sind ausschlaggebend, sondern der Patient.“<br />

Um diese Grundregel im eigenen Fall zur Geltung<br />

zu bringen, sollte man eine „Patientenverfügung“<br />

verfassen, die Verhaltensvorgaben<br />

z.B. zur schwierigen Frage enthält, bis zu welchem<br />

Zeitpunkt bestimmte <strong>leben</strong>serhaltende<br />

Maßnahmen für die eigene Person gewünscht<br />

werden. Aber auch andere detaillierte Wünsche<br />

sind möglich, etwa zum Thema „Pflege“<br />

oder „Schmerzen“.<br />

16<br />

!Die Vorsorgevollmacht<br />

„Je eher, desto sicherer.“<br />

Wünsche lässt.<br />

Gestaltungsrahmen prinzipiell gleich.<br />

Was früher unter dem Stichwort „Entmündigung“<br />

oft mit einem zwielichtigen Beigeschmack<br />

versehen war, gehört endgültig der Vergangenheit<br />

an – und ist in der aktuellen Gesetzgebung<br />

vielmehr zu einem positiven Gestaltungsangebot<br />

geworden, das viel Spielraum für individuelle<br />

Die junge, sportliche Motorradfahrerin hat vielleicht<br />

andere Voraussetzungen und Anlässe als<br />

ein neunzigjähriger Frischverliebter, sich mit diesem<br />

Thema zu beschäftigen – für alle ist aber der<br />

Es empfiehlt sich übrigens, in der Vorsorgevollmacht<br />

kein Blatt vor den Mund zu nehmen, auch<br />

und gerade wenn es um Personen oder das liebe<br />

Geld geht. Nur so kann z. B. verhindert werden,<br />

dass Menschen, die man nicht <strong>gut</strong>, sondern „nur<br />

zu <strong>gut</strong>“ kennt, in einer entsprechenden Situation<br />

entscheiden. Entscheiden sollte man sich aber, und<br />

zwar auch deshalb möglichst früh – alles lässt sich<br />

bei Bedarf auch wieder ändern –, weil sonst nicht<br />

etwa automatisch die Ehefrau oder der Ehemann,<br />

sondern ein gerichtlich bestimmter Betreuer eingesetzt<br />

wird. Allein dies führt uns eigentlich wieder<br />

zur Anfangsüberschrift zurück: „Gehen wir’s an!“<br />

?<br />

Mehr zum Thema?<br />

Viele städtische Betreuungsstellen und die großen Wohlfahrtsverbände,<br />

z. B. das Deutsche Rote Kreuz, haben<br />

Vordrucke erarbeitet, die lediglich ausgefüllt bzw.<br />

ergänzt werden müssen. Hier erhalten Sie auch weitere<br />

Informationen. Achten Sie aber darauf, dass Ihre individuellen<br />

Wünsche in jedem Fall eindeutig formuliert sind.<br />

Fotos: PhotoCase.de

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