Überregional - magazin gut leben
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GEHEN WIR’S AN!<br />
VORSORGEVOLLMACHT<br />
UND PATIENTENVERFÜGUNG<br />
So richtig gern beschäftigt sich eigentlich<br />
niemand mit diesem Thema. Natürlich ist<br />
es eine beklemmende Vorstellung, durch<br />
einen Unfall oder eine schwere Erkrankung<br />
einmal nicht mehr bewusst wichtige Entscheidungen<br />
für die eigene Person treffen zu können.<br />
Andererseits spricht aber wirklich überhaupt<br />
nichts dafür, dass allein durch die<br />
gedankliche Beschäftigung mit diesem Risiko<br />
dieses etwa erhöht würde. „Gut <strong>leben</strong>“ möchte<br />
die Sache einmal von der anderen, positiven<br />
Seite angehen.<br />
Vorab ein wichtiger Hinweis: Betroffen sind<br />
grundsätzlich alle Altersgruppen! Sobald ein<br />
Mensch ein Bewusstsein für die eigene „Endlichkeit“<br />
hat und somit für die Gefährdungen,<br />
denen das eigene Leben ausgesetzt ist, hat er<br />
die Möglichkeit, für „Grenzsituationen“ vorzusorgen.<br />
Wer „in <strong>gut</strong>en Zeiten“ und bei vollem<br />
Bewusstsein seinen Angehörigen, Freunden<br />
und dem gesamten Umfeld, z.B. auch den<br />
behandelnden Ärzten, grundsätzliche Verhaltensregeln<br />
oder auch detaillierte Wünsche mitteilt,<br />
hilft damit nicht nur sich selbst, sondern<br />
auch allen Beteiligten. Es geht immerhin im<br />
„Ernstfall“ um nicht weniger als darum, die<br />
eigene Würde als Betroffene oder Betroffener<br />
bewahren zu können.<br />
!<br />
Die Patientenverfügung<br />
„Nicht die medizinischen Möglichkeiten<br />
sind ausschlaggebend, sondern der Patient.“<br />
Um diese Grundregel im eigenen Fall zur Geltung<br />
zu bringen, sollte man eine „Patientenverfügung“<br />
verfassen, die Verhaltensvorgaben<br />
z.B. zur schwierigen Frage enthält, bis zu welchem<br />
Zeitpunkt bestimmte <strong>leben</strong>serhaltende<br />
Maßnahmen für die eigene Person gewünscht<br />
werden. Aber auch andere detaillierte Wünsche<br />
sind möglich, etwa zum Thema „Pflege“<br />
oder „Schmerzen“.<br />
16<br />
!Die Vorsorgevollmacht<br />
„Je eher, desto sicherer.“<br />
Wünsche lässt.<br />
Gestaltungsrahmen prinzipiell gleich.<br />
Was früher unter dem Stichwort „Entmündigung“<br />
oft mit einem zwielichtigen Beigeschmack<br />
versehen war, gehört endgültig der Vergangenheit<br />
an – und ist in der aktuellen Gesetzgebung<br />
vielmehr zu einem positiven Gestaltungsangebot<br />
geworden, das viel Spielraum für individuelle<br />
Die junge, sportliche Motorradfahrerin hat vielleicht<br />
andere Voraussetzungen und Anlässe als<br />
ein neunzigjähriger Frischverliebter, sich mit diesem<br />
Thema zu beschäftigen – für alle ist aber der<br />
Es empfiehlt sich übrigens, in der Vorsorgevollmacht<br />
kein Blatt vor den Mund zu nehmen, auch<br />
und gerade wenn es um Personen oder das liebe<br />
Geld geht. Nur so kann z. B. verhindert werden,<br />
dass Menschen, die man nicht <strong>gut</strong>, sondern „nur<br />
zu <strong>gut</strong>“ kennt, in einer entsprechenden Situation<br />
entscheiden. Entscheiden sollte man sich aber, und<br />
zwar auch deshalb möglichst früh – alles lässt sich<br />
bei Bedarf auch wieder ändern –, weil sonst nicht<br />
etwa automatisch die Ehefrau oder der Ehemann,<br />
sondern ein gerichtlich bestimmter Betreuer eingesetzt<br />
wird. Allein dies führt uns eigentlich wieder<br />
zur Anfangsüberschrift zurück: „Gehen wir’s an!“<br />
?<br />
Mehr zum Thema?<br />
Viele städtische Betreuungsstellen und die großen Wohlfahrtsverbände,<br />
z. B. das Deutsche Rote Kreuz, haben<br />
Vordrucke erarbeitet, die lediglich ausgefüllt bzw.<br />
ergänzt werden müssen. Hier erhalten Sie auch weitere<br />
Informationen. Achten Sie aber darauf, dass Ihre individuellen<br />
Wünsche in jedem Fall eindeutig formuliert sind.<br />
Fotos: PhotoCase.de