STEUERLEITFADEN RUSSLAND - brand & partner
STEUERLEITFADEN RUSSLAND - brand & partner
STEUERLEITFADEN RUSSLAND - brand & partner
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Steuerbehörden zählen Fälle des Vorsteuerabzugs.<br />
Es kommt praktisch sehr oft zur Ablehnung<br />
des Vorsteuerabzugs durch die Steuerbehörden.<br />
Die Gründe hierfür sind u.a.:<br />
• Fehlerhafte Dokumentation (Verträge,<br />
Rechnungen, Akte etc.);<br />
• Lieferung und Leistung an sog.<br />
„unredliche Geschäfts<strong>partner</strong>“ und<br />
fehlende Sorgfalt bei der Auswahl des<br />
Vertrags<strong>partner</strong>s;<br />
• Geltendmachung des Vorsteuerabzugs<br />
in der falschen Steuerperiode<br />
(besonders im Falle der<br />
Geltendmachung des Vorsteuerabzugs<br />
durch Steueragenten);<br />
• Fehlen einer getrennten Erfassung für<br />
MwSt-pflichtige und nicht Mwstpflichtige<br />
Operationen;<br />
• Keine MwSt-pflichtigen Umsätze in der<br />
entsprechenden Steuerperiode.<br />
Die Steuerbehörden können den<br />
Vorsteuerabzug z.B. bei Rechtsgeschäften mit<br />
unredlichen Geschäfts<strong>partner</strong>n ablehnen,<br />
wenn der Steuerzahler nicht die nötige<br />
Sorgfalt bei der Auswahl des<br />
Geschäfts<strong>partner</strong>s gezeigt hat. Dies ist<br />
insbesondere dann der Fall, wenn der<br />
Steuerpflichtige sich vom Geschäfts<strong>partner</strong><br />
keine Registrierungsdokumente und die<br />
Steueranmeldung hat vorlegen lassen und<br />
ggf. auch Vollmachten der Unterzeichner bzw.<br />
Nachweise über die Vertretungsberechtigung<br />
des Vertrags- unterzeichners. Darüber hinaus<br />
wird auch verlangt, dass der Steuerpflichtige<br />
die Reputation und Zahlungsfähigkeit seiner<br />
Geschäfts<strong>partner</strong> prüft. Dies kann z.B. durch<br />
Einholung von Kreditauskünften erfolgen.<br />
Export und Import<br />
Zur Mehrwertsteuerpflicht bei der Wareneinund<br />
ausfuhr gelten Sonderregelungen. Die<br />
Mehrwertsteuerpflicht hängt hier in erster<br />
Linie vom Zollregime ab, das für die Einfuhr<br />
gewählt wird. Zu den wichtigsten Besonderheiten<br />
zählen folgende:<br />
• Beim Import von Waren für den<br />
Binnenverbrauch wird die<br />
Bemessungsgrundlage für die MwSt.<br />
als Summe des Zollwertes der Ware,<br />
der Zollgebühren und der Akzisen<br />
definiert. Es gibt außerdem eine ganze<br />
Reihe von Waren, deren Import nicht<br />
umsatzsteuerpflichtig ist, so zum<br />
Beispiel die Einfuhr technologischer<br />
Anlagen (einschließlich ihres Zubehörs<br />
und ihrer Ersatzteile), die nicht in<br />
Russland hergestellt und im<br />
Registrierungsverzeichnis aufgelistet<br />
werden;<br />
• Beim Export von Waren legt das<br />
SteuerGB zusätzliche Anforderungen<br />
zur Bestätigung des Rechts auf den<br />
Steuersatz von 0 % und auf die<br />
Steuerrückerstattung bei der<br />
Durchführung von Operationen fest,<br />
die mit dem Steuersatz von 0 %<br />
versteuert werden.<br />
Leistungen<br />
Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig, wenn<br />
sie in Russland erbracht werden. Leistungen<br />
gelten als in Russland erbracht, wenn der<br />
Leistende seine Tätigkeit in Russland ausübt.<br />
Es gibt jedoch folgende Ausnahmen von dieser<br />
allgemeinen Regel:<br />
-16-