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STEUERLEITFADEN RUSSLAND - brand & partner

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Steuerpflichtigen ausgewiesenen Restwerts<br />

des Vermögensgegenstandes ermittelt wird<br />

(für russische Gesellschaften und ausländische<br />

Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit<br />

über eine Betriebsstätte ausüben) oder dem<br />

Inventurwert des Vermögens, der aus den<br />

Angaben der Ämter für technische Inventur<br />

hervorgeht (für ausländische Unternehmen,<br />

die ihre Tätigkeit nicht über eine Betriebsstätte<br />

ausüben sowie in Bezug auf Vermögensgegenstände,<br />

die sich nicht auf die Geschäftstätigkeit<br />

über eine Betriebsstätte beziehen).<br />

Steuersatz<br />

Der maximale Steuersatz darf nach SteuerGB<br />

2,2 % nicht überschreiten. Die Föderationssubjekte<br />

können niedrigere bzw. differenzierte<br />

Steuersätze für verschiedene Steuerzahlergruppen<br />

sowie Steuervergünstigungen<br />

usw. vorsehen. In Moskau und St. Petersburg<br />

gilt indes der Höchstsatz.<br />

sind natürliche Personen, die russische Steuerinländer<br />

sind, sowie natürliche Personen,<br />

die Einnahmen aus russischen Quellen beziehen.<br />

Die russische Staatsbürgerschaft oder<br />

eine Aufenthaltsgenehmigung in Russland<br />

haben auf den Status des Steuerinländers im<br />

Sinne der Steuerpflicht in Russland keinen<br />

Einfluss. Als Steuerinländer (in Russland<br />

steuerlich ansässige Personen) im Sinne des<br />

SteuerGB gelten natürliche Personen, die sich<br />

faktisch nicht weniger als 183 Kalendertage<br />

im Laufe von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten<br />

in Russland aufhalten. Die Aufenthaltsdauer<br />

einer natürlichen Person in Russland<br />

wird durch die Zeiträume ihrer Ausreise zur<br />

kurzfristigen (weniger als sechs Monate) Heilung<br />

oder Ausbildung nicht unterbrochen. Einzelne<br />

Kategorien von im SteuerGB erwähnten<br />

natürlichen Personen gelten unabhängig von<br />

ihrer Aufenthaltsdauer als Inländer (z.B. Militärangehörige<br />

und Staatsbeamte als auch<br />

ausländische „hochqualifizierte Spezialisten“).<br />

Steuerpflichtige Einkünfte<br />

Verfahren und Fristen der Abführung<br />

Die VermSt ist jährlich abzuführen, wobei<br />

Vorauszahlungen vorgesehen sind. Eine Reihe<br />

von Steuerpflichtigen können allerdings von<br />

den Vorauszahlungen befreit werden.<br />

Bei russischen Steuerinländern wird das Welteinkommen<br />

besteuert. Steuerausländer hingegen<br />

unterliegen nur mit Einkünften aus<br />

russischen Quellen der ESt (z.B. Dividenden<br />

und Zinsen). Es gibt auch Einkunftsarten, die<br />

von der Einkommensteuer befreit sind (z.B.<br />

Einkünfte, die durch Erbfall oder Schenkung<br />

unter nahen Verwandten erzielt wurden).<br />

EINKOMMENSTEUER FÜR NATÜRLI-<br />

CHE PERSONEN<br />

Steuerbemessungsgrundlage und<br />

Steuersätze<br />

Steuerpflichtige<br />

Steuerpflichtige der Einkommensteuer („ESt“)<br />

Bei der Berechnung der ESt werden alle Einkünfte<br />

des Steuerpflichtigen berücksichtigt:<br />

Geldmittel, Einkünfte in Naturalien und in<br />

Form materieller Vorteile. Die Steuerbemessungsgrundlage<br />

wird einzeln für jede Ein-<br />

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