STEUERLEITFADEN RUSSLAND - brand & partner
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Steuerpflichtigen ausgewiesenen Restwerts<br />
des Vermögensgegenstandes ermittelt wird<br />
(für russische Gesellschaften und ausländische<br />
Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit<br />
über eine Betriebsstätte ausüben) oder dem<br />
Inventurwert des Vermögens, der aus den<br />
Angaben der Ämter für technische Inventur<br />
hervorgeht (für ausländische Unternehmen,<br />
die ihre Tätigkeit nicht über eine Betriebsstätte<br />
ausüben sowie in Bezug auf Vermögensgegenstände,<br />
die sich nicht auf die Geschäftstätigkeit<br />
über eine Betriebsstätte beziehen).<br />
Steuersatz<br />
Der maximale Steuersatz darf nach SteuerGB<br />
2,2 % nicht überschreiten. Die Föderationssubjekte<br />
können niedrigere bzw. differenzierte<br />
Steuersätze für verschiedene Steuerzahlergruppen<br />
sowie Steuervergünstigungen<br />
usw. vorsehen. In Moskau und St. Petersburg<br />
gilt indes der Höchstsatz.<br />
sind natürliche Personen, die russische Steuerinländer<br />
sind, sowie natürliche Personen,<br />
die Einnahmen aus russischen Quellen beziehen.<br />
Die russische Staatsbürgerschaft oder<br />
eine Aufenthaltsgenehmigung in Russland<br />
haben auf den Status des Steuerinländers im<br />
Sinne der Steuerpflicht in Russland keinen<br />
Einfluss. Als Steuerinländer (in Russland<br />
steuerlich ansässige Personen) im Sinne des<br />
SteuerGB gelten natürliche Personen, die sich<br />
faktisch nicht weniger als 183 Kalendertage<br />
im Laufe von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten<br />
in Russland aufhalten. Die Aufenthaltsdauer<br />
einer natürlichen Person in Russland<br />
wird durch die Zeiträume ihrer Ausreise zur<br />
kurzfristigen (weniger als sechs Monate) Heilung<br />
oder Ausbildung nicht unterbrochen. Einzelne<br />
Kategorien von im SteuerGB erwähnten<br />
natürlichen Personen gelten unabhängig von<br />
ihrer Aufenthaltsdauer als Inländer (z.B. Militärangehörige<br />
und Staatsbeamte als auch<br />
ausländische „hochqualifizierte Spezialisten“).<br />
Steuerpflichtige Einkünfte<br />
Verfahren und Fristen der Abführung<br />
Die VermSt ist jährlich abzuführen, wobei<br />
Vorauszahlungen vorgesehen sind. Eine Reihe<br />
von Steuerpflichtigen können allerdings von<br />
den Vorauszahlungen befreit werden.<br />
Bei russischen Steuerinländern wird das Welteinkommen<br />
besteuert. Steuerausländer hingegen<br />
unterliegen nur mit Einkünften aus<br />
russischen Quellen der ESt (z.B. Dividenden<br />
und Zinsen). Es gibt auch Einkunftsarten, die<br />
von der Einkommensteuer befreit sind (z.B.<br />
Einkünfte, die durch Erbfall oder Schenkung<br />
unter nahen Verwandten erzielt wurden).<br />
EINKOMMENSTEUER FÜR NATÜRLI-<br />
CHE PERSONEN<br />
Steuerbemessungsgrundlage und<br />
Steuersätze<br />
Steuerpflichtige<br />
Steuerpflichtige der Einkommensteuer („ESt“)<br />
Bei der Berechnung der ESt werden alle Einkünfte<br />
des Steuerpflichtigen berücksichtigt:<br />
Geldmittel, Einkünfte in Naturalien und in<br />
Form materieller Vorteile. Die Steuerbemessungsgrundlage<br />
wird einzeln für jede Ein-<br />
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