STEUERLEITFADEN RUSSLAND - brand & partner
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unterliegt dem Einschluss in die Bemessungsgrundlage<br />
bei der Gewinnsteuerermittlung,<br />
wenn der betreffende Vermögensgegenstand<br />
innerhalb von fünf Jahren nach seiner Inbetriebnahme<br />
veräußert wurde. Für akkreditierte<br />
IT-Unternehmen erlaubt das SteuerGB in<br />
manchen Fällen Anschaffungskosten von IT-<br />
Technik nicht im Wege der Abschreibung,<br />
sondern zum Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme<br />
abzuziehen.<br />
Verlustvortrag<br />
Verluste können vorgetragen werden,<br />
wodurch die Bemessungsgrundlage der laufenden<br />
Steuerperiode um den Verlust aus<br />
vergangenen Steuerperioden herabgesetzt<br />
werden kann. Der Verlustvortrag kann innerhalb<br />
von zehn Jahren nach der Steuerperiode,<br />
in der der Verlust erwirtschaftet wurde, erfolgen.<br />
Wenn der Steuerzahler in mehr als einer<br />
Steuerperiode Verluste erwirtschaftet hat,<br />
wird der Verlustvortrag in der Reihenfolge<br />
durchgeführt, in der die Verluste aufgetreten<br />
sind. Der Steuerzahler ist verpflichtet, Dokumente<br />
zum Nachweis der Verluste über den<br />
gesamten Zeitraum hinweg aufzubewahren,<br />
in dem der Verlustvortrag genutzt wird.<br />
Abzugsfähigkeit von Zinsen<br />
Zinsen sind in tatsächlicher Höhe bei der Gewinnsteuerermittlung<br />
abzugsfähig, solange<br />
die Höhe der berechneten Zinsen nicht wesentlich,<br />
d.h. nicht um mehr als 20 % vom<br />
Durchschnittsniveau der Zinsen aus im gleichen<br />
Quartal unter vergleichbaren Bedingungen,<br />
d.h. in der gleichen Währung mit gleicher<br />
Laufzeit in vergleichbarer Höhe mit gleichen<br />
Sicherheiten, an die russischen Gesellschaften<br />
vergebenen Verbindlichkeiten abweicht.<br />
Fehlen vergleichbare Schuldverpflichtungen,<br />
ist eine Obergrenze abzugsfähiger Zinsen zu<br />
berechnen. Die Berechnung der Zinsen ausgehend<br />
von der Obergrenze kann auch beim<br />
Vorliegen von vergleichbaren Schuldverpflichtungen<br />
nach Entscheidung des Steuerpflichtigen<br />
erfolgen. Die Obergrenze abzugsfähiger<br />
Zinsen wird wie folgt berechnet:<br />
• Für Verbindlichkeiten in RUB: vom<br />
01.01.2011 bis zum 31.12.2012 - 180<br />
% des Refinanzierungssatzes der<br />
russischen Zentralbank;<br />
• Für Verbindlichkeiten in anderen<br />
Währungen: vom 01.01.2011 bis zum<br />
31.12.2012 - Refinanzierungssatz der<br />
russischen Zentralbank multipliziert<br />
mit dem Faktor 0,8. Dies bedeutet<br />
eine Herabsetzung der Obergrenze im<br />
Vergleich zu 2010.<br />
Das SteuerGB enthält auch Unterkapitalisierungsvorschriften<br />
(„Thin-Cap-Rules“). Diese<br />
gelten für russische Unternehmen, die eine<br />
sog. „unter Kontrolle stehende“ Verbindlichkeit<br />
haben, die am letzten Tag der Berichtsbzw.<br />
Steuerperiode mehr als dreimal (für<br />
Banken - 12,5 mal) die Differenz zwischen<br />
der Summe der Aktiva und der Höhe der Verpflichtungen<br />
dieses Unternehmens („Eigenkapital“)<br />
übersteigt. Die positive Differenz<br />
zwischen dem berechneten Zins und der<br />
Obergrenze der abzugsfähigen Zinsen, die<br />
nach den Thin-Cap-Rules zu berechnen ist,<br />
wird:<br />
• bei der Gewinnsteuerermittlung nicht<br />
berücksichtigt und<br />
• als Dividenden besteuert.<br />
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