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STEUERLEITFADEN RUSSLAND - brand & partner

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Die Klage sollte stets einen Antrag enthalten<br />

auf Außerkraftsetzung der Entscheidung der<br />

Steuerbehörde. Steuerprozesse werden in der<br />

Regel vor einem Einzelrichter verhandelt. In<br />

der Regel soll das Gericht innerhalb von drei<br />

Monaten ein Urteil fällen. Bei komplizierten<br />

Fällen kann der Richter die Frist indes nach<br />

eigenem Ermessen verlängern. Gegen Urteile<br />

der ersten Instanz ist eine Berufung zulässig.<br />

Gegen Berufungsurteil ist eine Kassationsbeschwerde<br />

möglich.<br />

Die Klagefrist gegen Entscheidungen der<br />

Steuerbehörden im Ergebnis von Steuerprüfungen<br />

beträgt drei Monate ab dem Zeitpunkt,<br />

in dem der Steuerpflichtige vom Inkrafttreten<br />

einer solchen Entscheidung<br />

Kenntnis erhalten hat.<br />

-30-

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