STEUERLEITFADEN RUSSLAND - brand & partner
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Die Klage sollte stets einen Antrag enthalten<br />
auf Außerkraftsetzung der Entscheidung der<br />
Steuerbehörde. Steuerprozesse werden in der<br />
Regel vor einem Einzelrichter verhandelt. In<br />
der Regel soll das Gericht innerhalb von drei<br />
Monaten ein Urteil fällen. Bei komplizierten<br />
Fällen kann der Richter die Frist indes nach<br />
eigenem Ermessen verlängern. Gegen Urteile<br />
der ersten Instanz ist eine Berufung zulässig.<br />
Gegen Berufungsurteil ist eine Kassationsbeschwerde<br />
möglich.<br />
Die Klagefrist gegen Entscheidungen der<br />
Steuerbehörden im Ergebnis von Steuerprüfungen<br />
beträgt drei Monate ab dem Zeitpunkt,<br />
in dem der Steuerpflichtige vom Inkrafttreten<br />
einer solchen Entscheidung<br />
Kenntnis erhalten hat.<br />
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