STEUERLEITFADEN RUSSLAND - brand & partner
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mens auf Grundlage einer Entscheidung des<br />
Leiters der Steuerbehörde durchgeführt. Die<br />
Entscheidung hat Angaben über den zu prüfenden<br />
Steuerpflichtigen, den Prüfungsgegenstand<br />
und -zeitraum sowie die Angaben über<br />
die prüfenden Steuerbeamten zu enthalten.<br />
Das SteuerGB legt nicht fest, wie Unternehmen<br />
für eine Prüfung ausgewählt werden.<br />
Allerdings hat die Föderale Steuerbehörde<br />
öffentlich zugängliche, objektive Kriterien<br />
aufgestellt, nach denen sie Unternehmen<br />
auswählt.<br />
Entscheidung über die Ergebnisse der<br />
Steuerprüfung zu treffen und sie innerhalb<br />
von 5 Arbeitstagen an den Steuerpflichtigen<br />
auszuhändigen. Die Entscheidung tritt<br />
innerhalb von 10 Arbeitstagen nach<br />
Aushändigung in Kraft.<br />
Steuerprüfung in Verbindung mit<br />
dem Abschluss von Geschäften zwischen<br />
den verbundenen Parteien<br />
Die auswärtige Steuerprüfung dauert gemäß<br />
SteuerGB grundsätzlich 2 Monate. Die Prüfungsfrist<br />
kann aber unterbrochen oder auch<br />
verlängert werden. In der Praxis dauern auswärtige<br />
Steuerprüfungen auch länger als ein<br />
halbes Jahr.<br />
Im Rahmen der auswärtigen Steuerprüfung<br />
überprüfen die Steuerbeamten insbesondere<br />
Unterlagen des Steuerpflichtigen sowie ggf.<br />
von Geschäfts<strong>partner</strong>n und Dritten, die über<br />
Unterlagen oder Informationen über die Tätigkeit<br />
des Steuerpflichtigen verfügen. Darüber<br />
hinaus können Zeugen verhört, Gutachten<br />
angeordnet und Unterlagen und Sachen<br />
beschlagnahmt werden, Inventuren und Betriebsbesichtigungen<br />
durchgeführt werden.<br />
Diese neue Art der Steuerprüfung wurde ab<br />
2012 im Zusammenhang mit der Einführung<br />
der neuen Verrechnungspreisregelung eingeführt.<br />
Die Grundlagen für eine solche Steuerprüfung<br />
sind:<br />
• Benachrichtigung über die kontrollierbaren<br />
Geschäfte des Steuerpflichtigen;<br />
• Mitteilung der Steuerbehörde, die die<br />
kamerale bzw. auswärtige Steuerprüfung<br />
durchführt und die kontrollierbaren<br />
Geschäften aufgedeckt hat;<br />
• Aufdeckung der kontrollierbaren Geschäfte<br />
während einer wiederholten<br />
Steuerprüfung im Rahmen der Kontrolle<br />
der Tätigkeit der nachgeordneten<br />
lokalen Steuerbehörde.<br />
Am Ende Steuerprüfung wird dem<br />
Steuerpflichtigen eine Auskunft über die<br />
durchgeführte Steuerprüfung ausgehändigt.<br />
Danach dürfen keine Prüfungshandlungen<br />
mehr erfolgen.<br />
Zudem ist die Prüfung in einem Akt<br />
zusammenzufassen, der an den<br />
Steuerpflichtigen auszuhändigen ist. Diesen<br />
Akt kann der Steuerpflichtige innerhalb von<br />
15 Arbeitstagen ganz oder teilweise<br />
beanstanden. Innerhalb von 10 Arbeitstagen<br />
nach Ablauf der Frist für die Beanstandung<br />
hat die Steuerbehörde eine endgültige<br />
Grundsätzlich umfasst die genannte Steuerprüfung<br />
3 Jahre, die dem Jahr der Durchführung<br />
der Prüfung vorangehen, allerdings gibt<br />
es einige Ausnahmen hinsichtlich dieser Regelung.<br />
Diese Steuerprüfung verhindert nicht<br />
die Durchführung von kameralen bzw. auswärtigen<br />
Steuerprüfungen.<br />
STEUERPROZESSE<br />
Steuerprozesse spielen in der russischen Unternehmenspraxis<br />
eine große Rolle. Gerade<br />
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