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STEUERLEITFADEN RUSSLAND - brand & partner

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mens auf Grundlage einer Entscheidung des<br />

Leiters der Steuerbehörde durchgeführt. Die<br />

Entscheidung hat Angaben über den zu prüfenden<br />

Steuerpflichtigen, den Prüfungsgegenstand<br />

und -zeitraum sowie die Angaben über<br />

die prüfenden Steuerbeamten zu enthalten.<br />

Das SteuerGB legt nicht fest, wie Unternehmen<br />

für eine Prüfung ausgewählt werden.<br />

Allerdings hat die Föderale Steuerbehörde<br />

öffentlich zugängliche, objektive Kriterien<br />

aufgestellt, nach denen sie Unternehmen<br />

auswählt.<br />

Entscheidung über die Ergebnisse der<br />

Steuerprüfung zu treffen und sie innerhalb<br />

von 5 Arbeitstagen an den Steuerpflichtigen<br />

auszuhändigen. Die Entscheidung tritt<br />

innerhalb von 10 Arbeitstagen nach<br />

Aushändigung in Kraft.<br />

Steuerprüfung in Verbindung mit<br />

dem Abschluss von Geschäften zwischen<br />

den verbundenen Parteien<br />

Die auswärtige Steuerprüfung dauert gemäß<br />

SteuerGB grundsätzlich 2 Monate. Die Prüfungsfrist<br />

kann aber unterbrochen oder auch<br />

verlängert werden. In der Praxis dauern auswärtige<br />

Steuerprüfungen auch länger als ein<br />

halbes Jahr.<br />

Im Rahmen der auswärtigen Steuerprüfung<br />

überprüfen die Steuerbeamten insbesondere<br />

Unterlagen des Steuerpflichtigen sowie ggf.<br />

von Geschäfts<strong>partner</strong>n und Dritten, die über<br />

Unterlagen oder Informationen über die Tätigkeit<br />

des Steuerpflichtigen verfügen. Darüber<br />

hinaus können Zeugen verhört, Gutachten<br />

angeordnet und Unterlagen und Sachen<br />

beschlagnahmt werden, Inventuren und Betriebsbesichtigungen<br />

durchgeführt werden.<br />

Diese neue Art der Steuerprüfung wurde ab<br />

2012 im Zusammenhang mit der Einführung<br />

der neuen Verrechnungspreisregelung eingeführt.<br />

Die Grundlagen für eine solche Steuerprüfung<br />

sind:<br />

• Benachrichtigung über die kontrollierbaren<br />

Geschäfte des Steuerpflichtigen;<br />

• Mitteilung der Steuerbehörde, die die<br />

kamerale bzw. auswärtige Steuerprüfung<br />

durchführt und die kontrollierbaren<br />

Geschäften aufgedeckt hat;<br />

• Aufdeckung der kontrollierbaren Geschäfte<br />

während einer wiederholten<br />

Steuerprüfung im Rahmen der Kontrolle<br />

der Tätigkeit der nachgeordneten<br />

lokalen Steuerbehörde.<br />

Am Ende Steuerprüfung wird dem<br />

Steuerpflichtigen eine Auskunft über die<br />

durchgeführte Steuerprüfung ausgehändigt.<br />

Danach dürfen keine Prüfungshandlungen<br />

mehr erfolgen.<br />

Zudem ist die Prüfung in einem Akt<br />

zusammenzufassen, der an den<br />

Steuerpflichtigen auszuhändigen ist. Diesen<br />

Akt kann der Steuerpflichtige innerhalb von<br />

15 Arbeitstagen ganz oder teilweise<br />

beanstanden. Innerhalb von 10 Arbeitstagen<br />

nach Ablauf der Frist für die Beanstandung<br />

hat die Steuerbehörde eine endgültige<br />

Grundsätzlich umfasst die genannte Steuerprüfung<br />

3 Jahre, die dem Jahr der Durchführung<br />

der Prüfung vorangehen, allerdings gibt<br />

es einige Ausnahmen hinsichtlich dieser Regelung.<br />

Diese Steuerprüfung verhindert nicht<br />

die Durchführung von kameralen bzw. auswärtigen<br />

Steuerprüfungen.<br />

STEUERPROZESSE<br />

Steuerprozesse spielen in der russischen Unternehmenspraxis<br />

eine große Rolle. Gerade<br />

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