MWST-Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr NEU - Osec
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Ort der Tätigkeit<br />
zum Beispiel bei<br />
- künstlerischen, wissenschaftlichen oder<br />
unterrichtenden Leistungen<br />
- Kongresse oder Seminare im Ausland<br />
Gleiche Rechnungsstellung wie bei der Grundregel (Reverse-Charge Verfahren).<br />
Ort der gelegenen Sache<br />
bei grundstückbezogenen Leistungen, zum Beispiel:<br />
- Bau- und Montageleistungen<br />
- Vermietung<br />
- Begutachtung<br />
Gleiche Rechnungsstellung wie bei der Grundregel (Reverse-Charge Verfahren).<br />
In einigen EU-Staaten kann das Reverse-Charge Verfahren bei bestimmten<br />
Dienstleistungen nicht angewendet werden, z.B. Finnland, Luxemburg, Slowenien und<br />
andere. Die mehrwertsteuerliche Behandlung sollte deshalb immer individuell abgeklärt<br />
werden.<br />
Unternehmerortsprinzip<br />
(Erbringerortsprinzip)<br />
bei übrigen Dienstleistungen<br />
z.B. gastgewerbliche Leistungen, Körperpflege,<br />
Entsorgungsleistungen etc.<br />
Die Rechnungsstellung kann mit lokaler Mehrwertsteuer erfolgen.<br />
Neu ab dem Jahre 2010 ist ebenfalls, dass Dienstleistungen auch in der<br />
Zusammenfassenden Meldung erfasst werden müssen (Bsp. Ein Schweizer Unternehmen<br />
mit Deutscher UID erbringt eine Dienstleistung in Spanien).<br />
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere Experten im Service Center (Hotline 0844 811 812<br />
oder E-Mail contact@osec.ch) gerne zur Verfügung.<br />
<strong>Osec</strong> – <strong>MWST</strong> bei grenzüberschreitendem <strong>Dienstleistungsverkehr</strong> 2/2