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Allgemeines Kundenmerkblatt zu Kaufverträgen - Haedinger.de

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3. Kaufpreis<br />

In diesem Abschnitt ist <strong>de</strong>r Kaufpreis beziffert und alle Regelungen über die Fälligkeit<br />

und die Bezahlung <strong>de</strong>s Kaufpreises. Dieser Abschnitt dient insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Sicherheit<br />

<strong>de</strong>s Käufers, um keine Zahlungen ungesichert leisten <strong>zu</strong> müssen. Übliche<br />

Kaufpreisfälligkeiten sind die rangrichtige Eintragung <strong>de</strong>r Eigentumsvormerkung, die<br />

Abgabe <strong>de</strong>s Negativattests <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> bezüglich ihres gesetzlichen Vorkaufsrechts<br />

und die Vorlage aller Lastenfreistellungsunterlagen in grundbuchmäßiger Form beim<br />

Notar. Hin<strong>zu</strong> können in beson<strong>de</strong>ren Fällen weitere Vorausset<strong>zu</strong>ngen treten, z.B. die<br />

Verzichtserklärung hinsichtlich privater Vorkaufsrechte, die Erteilung weiterer<br />

Genehmigungen (Vormundschaftsgericht, Nachlassgericht, vollmachtlos Vertretene<br />

etc.).<br />

Sofern die <strong>zu</strong> löschen<strong>de</strong>n Grundpfandrechte (Grundschul<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Hypotheken) noch<br />

Restkreditbeträge <strong>de</strong>s Verkäufers absichern, wird <strong>de</strong>r Gläubiger die <strong>zu</strong>r Löschung<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen (Grundschuldbriefe und Löschungsbewilligungen) an <strong>de</strong>n<br />

Notar nur unter <strong>de</strong>r Treuhandauflage übersen<strong>de</strong>n, dass davon lediglich nach Zahlung<br />

<strong>de</strong>s Restbetrags in Höhe eines <strong>zu</strong> beziffern<strong>de</strong>n Betrags Gebrauch gemacht wird. Diese<br />

Rückzahlung <strong>de</strong>s Darlehens erfolgt aufgrund entsprechen<strong>de</strong>r Mitteilung durch <strong>de</strong>n<br />

Notar im Fälligkeitsschreiben unmittelbar durch <strong>de</strong>n Käufer in Anrechnung auf <strong>de</strong>n<br />

Kaufpreis, also wirtschaftlich <strong>zu</strong> Lasten <strong>de</strong>s Verkäufers. Lediglich <strong>de</strong>r nicht <strong>zu</strong>r<br />

Lastenfreistellung erfor<strong>de</strong>rliche Betrag wird unmittelbar auf das Privatkonto <strong>de</strong>s<br />

Verkäufers, das möglichst im Notarvertrag bereits an<strong>zu</strong>geben und sonst schriftlich<br />

nach<strong>zu</strong>reichen ist, überwiesen.<br />

Auf keinen Fall sollten Zahlungen geleistet wer<strong>de</strong>n, bevor die Fälligkeitsmitteilung <strong>de</strong>s<br />

Notars (diese wird per Einschreiben übersandt) <strong>de</strong>m Käufer vorliegt. Der Verkäufer<br />

sowie die finanzieren<strong>de</strong> Bank <strong>de</strong>s Käufers - sofern <strong>de</strong>m Notar bekannt - erhalten einen<br />

Abdruck <strong>de</strong>s Fälligkeitsschreibens <strong>zu</strong>r Kenntnisnahme.

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