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EU Bio und Naturland Öko im direkten Vergleich

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<strong>EU</strong> <strong>Bio</strong> <strong>und</strong> <strong>Naturland</strong> <strong>Öko</strong> <strong>im</strong> <strong>direkten</strong> <strong>Vergleich</strong><br />

<strong>Naturland</strong> setzt höhere Maßstäbe<br />

Richtlinien definieren Inhalte <strong>und</strong> Umsetzung des <strong>Öko</strong>logischen Landbaus. Die <strong>Naturland</strong><br />

Richtlinien verdeutlichen den umfassenden Ansatz <strong>im</strong> Verständnis des ökologischen Landbaus<br />

<strong>im</strong> Unterschied zu den gesetzlichen Mindest-Regelungen der <strong>EU</strong>-<strong>Bio</strong>-Verordnung.<br />

<strong>Naturland</strong> hat für Sie die wesentlichen Unterschiede zwischen den <strong>Naturland</strong> Richtlinien <strong>und</strong><br />

der <strong>EU</strong>-<strong>Bio</strong>-Verordnung (VO (EG) Nr. 834/2007 <strong>und</strong> Nr. 889/2008 (Durchführungsvorschriften))<br />

tabellarisch zusammengestellt.<br />

<strong>Naturland</strong> Richtlinien<br />

Ausgabe 05/2012<br />

<strong>EU</strong>-<strong>Bio</strong>-VO<br />

1. ALLGEMEINES (Kontrolle u. Transparenz)<br />

• Gesamtbetriebsumstellung vorgeschrieben • Teilbetriebsumstellung möglich mit<br />

allen Folgeproblemen (mangelnde<br />

Abgrenzung, Kontrolle,<br />

Glaubwürdigkeit usw.)<br />

• Umsetzung von Vorgaben zur sozialen<br />

Verantwortung gegenüber Beschäftigten auf<br />

<strong>Naturland</strong> Betrieben weltweit<br />

• Ausschluss von Agro-Gentechnik gilt - auch bei<br />

schrittweiser Umstellung - sofort <strong>und</strong> unmittelbar auf<br />

dem gesamten Betrieb<br />

• Ausschluss von Nanomaterialien in Erzeugung <strong>und</strong><br />

Verarbeitung (einschließlich Verpackungen), da<br />

deren Wirkungen auf Mensch <strong>und</strong> Umwelt bisher<br />

unzureichend bekannt sind<br />

• <strong>Öko</strong>logische Wirtschaftsweise muss nach außen<br />

offen kommuniziert werden (Hofschild), dadurch ist<br />

neben den vorgeschriebenen Kontrollverfahren eine<br />

„soziale Kontrolle“ durch Nachbarn, K<strong>und</strong>en, etc.<br />

möglich. Unregelmäßigkeiten oder gar<br />

Richtlinienverstöße können so von Außenstehenden<br />

an <strong>Naturland</strong> gemeldet werden. <strong>Naturland</strong> geht<br />

diesen Meldungen nach <strong>und</strong> überprüft, ob tatsächlich<br />

ein Verstoß vorliegt.<br />

• Keine Regelung<br />

• Auf einem Betrieb kann parallel<br />

ökologisch <strong>und</strong> konventionell unter<br />

Einsatz von gentechnisch veränderten<br />

Pflanzen gewirtschaftet werden.<br />

• Keine Regelung<br />

• Keine Regelung<br />

<strong>Naturland</strong> e.V., Kleinhaderner Weg 1, 82166 Gräfelfing Oktober 2012 Seite 1 von 10


<strong>Naturland</strong> Richtlinien<br />

Ausgabe 05/2012<br />

<strong>EU</strong>-<strong>Bio</strong>-VO<br />

• <strong>Bio</strong>gasanlagen auf <strong>Naturland</strong> Betrieben dürfen nur<br />

einen begrenzten Anteil (30%) pflanzlicher Stoffe aus<br />

konventioneller Erzeugung, die als<br />

Fermentationsstoffe für den Betrieb der Anlage der<br />

Energiegewinnung dienen, nutzen. Die Auswahl ist<br />

zudem stark eingeschränkt.<br />

• Keine Regelung<br />

2. ACKERBAU<br />

• Mögliche Risikofaktoren (Altlasten, Emittenten,<br />

Kontaminationsquellen z.B. Klärschlammausbringung)<br />

müssen ausgeschlossen werden.<br />

• Mindestanteil von Hauptfrucht-Leguminosen (z.B.<br />

Kleegras) in der Fruchtfolge wird gefordert <strong>und</strong> ist<br />

gleichzeitig Voraussetzung für den Zukauf organischer<br />

Dünger. Leguminosen binden den Stickstoff aus der<br />

Luft – sie sind die natürlichste Düngerform. Ihr Anbau<br />

bringt Vielfalt in die Fruchtfolgen <strong>und</strong> damit einen<br />

niedrigeren Krankheitsdruck.<br />

• Be<strong>im</strong> Zukauf von Betriebsmitteln (z.B.<br />

Wirtschaftsdünger, Futter) hat dies, wo möglich, von<br />

<strong>Öko</strong>-Betrieben einer von <strong>Naturland</strong> als gleichwertig<br />

anerkannten Zertifizierung zu geschehen.<br />

• Keine Regelung<br />

• Keine Regelung<br />

• Keine Regelung<br />

3. DÜNGUNG<br />

Klare Begrenzungen bzgl. organischer Düngung:<br />

• Gesamt-Düngermenge (aus eigener Tierhaltung<br />

<strong>und</strong> externen Düngern) begrenzt auf 1.4 DE/ha =<br />

112 kg Stickstoff/ha <strong>und</strong> Jahr (höhere Gaben sind<br />

nur bei Sonderkulturen, z.B. <strong>im</strong> Gemüsebau<br />

gestattet.)<br />

DE= Dungeinheit (1,4 DE entsprechen den<br />

Ausscheidungen von zwei erwachsenen Rindern)<br />

Beschränkung bzgl. Herkunft <strong>und</strong> Art zugekaufter<br />

organischer Dünger: Priorität hat Mist von <strong>Öko</strong>-<br />

Betrieben.<br />

• Aus konventionell wirtschaftenden Betrieben nur<br />

Festmist (außer Geflügelmist). Gärrest aus<br />

<strong>Bio</strong>gasanlagen nur, wenn eigene ökologische<br />

Fermentationsstoffe vergoren werden <strong>und</strong> in der<br />

<strong>Bio</strong>gasanlage keine Gülle/Jauche oder<br />

Geflügelmist aus konventioneller Tierhaltung<br />

eingesetzt wird; Mengen begrenzt<br />

• Konventioneller Geflügelmist sowie<br />

konventionelle Gülle oder Jauche sind gänzlich<br />

ausgeschlossen<br />

„Konventionelle Düngung“ mit<br />

organischen Düngern möglich:<br />

• Lediglich Wirtschaftsdünger ist begrenzt<br />

(auf jährlich 170 kg Stickstoff/ha).<br />

Keine Begrenzung der Gesamt-<br />

Düngermenge. Zukauf zusätzlicher<br />

Handelsdünger <strong>und</strong> damit deutlich<br />

höherer Düngereintrag möglich.<br />

Wirtschaftsdünger<strong>im</strong>port aus<br />

problematischer Tierhaltung<br />

(Gülle/Jauche, Geflügelmist) sind<br />

zulässig.<br />

• Fleischmehl, Blutmehl <strong>und</strong> Knochenmehl<br />

sind als organische Zukaufsdünger<br />

zugelassen (BSE-Problematik)<br />

• Haushaltsabfälle werden in kompostierter<br />

Form zugelassen (sog. „Grüne Tonne-<br />

Komposte“ mit höherem Risiko der<br />

Verunreinigung)<br />

<strong>Naturland</strong> e.V., Kleinhaderner Weg 1, 82166 Gräfelfing Oktober 2012 Seite 2 von 10


<strong>Naturland</strong> Richtlinien<br />

Ausgabe 05/2012<br />

<strong>EU</strong>-<strong>Bio</strong>-VO<br />

• Ausschluss von Fleischmehl, Blut- <strong>und</strong> Knochenmehl<br />

(auch zu Düngezwecken) sowie Komposte aus<br />

Haushaltsabfällen<br />

• Zukaufmenge von organischem Handelsdünger<br />

bzw. Wirtschaftsdüngern auf 0,5 DE/ha begrenzt<br />

(Ausnahme Sonderkulturen)<br />

• Keine Begrenzung der Düngerzukäufe,<br />

damit ist die Bewirtschaftung auf Basis<br />

externer Düngerzufuhr möglich<br />

4. TIERHALTUNG<br />

• Der zulässige Tierbesatz (Tiere/ha landwirtschaftlicher<br />

Nutzfläche) ist stärker l<strong>im</strong>itiert, um ein<br />

ausgewogenes Verhältnis von Futter- <strong>und</strong> Dung-<br />

Ausbringfläche zu gewährleisten.<br />

• Tierbesatz-Obergrenze/ha landwirtschaftlicher<br />

Nutzfläche:<br />

140 Hennen<br />

280 Masthähnchen<br />

10 Mastschweine<br />

• Legehennen: Für die Berechnung der Auslaufflächen<br />

werden nur solche Flächen berücksichtigt, die von<br />

den Tieren auch tatsächlich genutzt werden (Flächen,<br />

die mehr als 150 m vom Stall entfernt sind, werden<br />

daher nicht mitgerechnet)<br />

• Auslauf ins Freie ist ständig vorgeschrieben; für<br />

Schlechtwetterperioden ist als Bestandteil der<br />

Auslaufflächen neben dem vorgeschriebenen<br />

Grünauslauf zusätzlich ein überdachter<br />

Außenkl<strong>im</strong>abereich einzurichten. Dieser trägt opt<strong>im</strong>al<br />

sowohl Tierverhalten als auch hygienischen<br />

Verhältnissen Rechnung. Der überdachte Auslauf<br />

muss ganzjährig zugänglich sein<br />

• Obergrenzen für die Besatzdichte in der<br />

Volierenhaltung (max. 12 Legehennen pro qm<br />

Stallgr<strong>und</strong>fläche)<br />

• Gesonderte, detaillierte Regelungen für<br />

Junghennenaufzucht, z.B. Fütterung mit <strong>Öko</strong>-Futter,<br />

keine Kokkzidiostatika, Auslauf schon in der Aufzucht<br />

vorgeschrieben<br />

• Verbot von Kuhtrainern (elektrische Erziehungshilfe,<br />

welches ein natürliches Verhalten der Kühe be<strong>im</strong><br />

• Tierbesatz-Obergrenzen/ha landwirtschaftlicher<br />

Nutzfläche:<br />

Gerade in den kritischen Bereichen<br />

der Veredelungswirtschaft sind<br />

wesentlich mehr Tiere möglich – mit<br />

allen Folgeproblemen (Gr<strong>und</strong>wasser,<br />

Nitratanreicherung usw.).<br />

• Die Obergrenzen/ha landwirtschaftlicher<br />

Nutzfläche sind:<br />

230 Hennen (64% höherer N-Eintrag)<br />

580 Masthähnchen (107% höher)<br />

14 Mastschweine (40% höher)<br />

• Darüber hinaus gibt es sogar die<br />

Möglichkeit, dass die Mitgliedsstaaten<br />

die höchstzulässige Zahl von Tieren pro<br />

Hektar noch erhöhen können<br />

• Keine Regelung<br />

• Legehennen müssen stets Zugang zu<br />

Auslaufflächen haben, wenn die<br />

kl<strong>im</strong>atischen Bedingungen dies erlauben<br />

(d.h. in Schlechtwetterperioden haben<br />

die Tiere ggf. keinen Auslauf!)<br />

• Keine speziellen Besatzgrenzen für die<br />

Volierenhaltung<br />

• Keine Regelung<br />

• Keine Regelung<br />

<strong>Naturland</strong> e.V., Kleinhaderner Weg 1, 82166 Gräfelfing Oktober 2012 Seite 3 von 10


<strong>Naturland</strong> Richtlinien<br />

Ausgabe 05/2012<br />

<strong>EU</strong>-<strong>Bio</strong>-VO<br />

Koten unterbinden kann)<br />

5. FUTTER<br />

• Eigenversorgung mit betriebseigenem Futter ist<br />

anzustreben; mindestens 50% des Futters<br />

müssen vom eigenen Betrieb stammen<br />

(Nährstoffkreislauf) – auch bei Schweinen <strong>und</strong><br />

Geflügel! (oder einem Betrieb in der Region, der <strong>im</strong> Rahmen<br />

einer von <strong>Naturland</strong> genehmigten vertraglichen Vereinbarung<br />

Futter bereitstellt <strong>und</strong> dafür in entsprechendem Umfang den<br />

Mist auf die Futterflächen zurückbringt)<br />

• Die Positivliste bei Futtermitteln für Monogaster<br />

(Schweine, Geflügel), die noch nicht in<br />

ausreichendem Umfang aus ökologischer<br />

Erzeugung zur Verfügung stehen, ist begrenzt auf<br />

einige wenige, klar definierte Eiweißfuttermittel<br />

• Rinder: Verbot der ausschließlichen<br />

Ganzjahresfütterung mit Silage. Im Sommer muss<br />

Grünfutter angeboten werden<br />

• Bei Schweinen <strong>und</strong> Geflügel müssen<br />

lediglich 20% der Futtermittel<br />

entweder vom Betrieb stammen oder<br />

„in derselben Region“ erzeugt<br />

werden<br />

• Es gibt keine Positivliste der<br />

einsetzbaren konventionellen<br />

Futtermittel mehr – damit sind alle<br />

Eiweißfuttermittel pflanzlichen oder<br />

tierischen Ursprungs einsetzbar,<br />

wenn sie ohne chemische<br />

Lösungsmittel produziert oder<br />

aufbereitet wurden<br />

• Keine Regelung, damit ist auch <strong>im</strong><br />

Sommer, wenn frisches Gras zur<br />

Verfügung stünde, eine ausschließliche<br />

Silagefütterung gestattet<br />

6. AQUAKULTUR<br />

• Im Interesse von artgerechter Tierhaltung <strong>und</strong><br />

ökologischem Gleichgewicht sind die Besatzdichten<br />

streng begrenzt auf:<br />

10 kg Forellen pro Kubikmeter<br />

10 kg Doraden <strong>und</strong> Wolfsbarsche pro Kubikmeter<br />

160 g Garnelen (Shr<strong>im</strong>ps) pro Quadratmeter<br />

• Antibiotika <strong>und</strong> konventionelle Tiermedizin sind bei<br />

Garnelen (Shr<strong>im</strong>ps) verboten.<br />

Bei Fischen ist der Einsatz konventioneller<br />

Arzne<strong>im</strong>ittel stark beschränkt (z.B. sofortige<br />

Aberkennung bereits nach einmaliger Behandlung bei<br />

tropischen Arten wie Tilapia <strong>und</strong> Pangasius).<br />

• Regelmäßige Analytik von Wasser, Sed<strong>im</strong>ent, Futter<br />

<strong>und</strong> Endprodukt/Fisch ist Pflicht.<br />

• Für <strong>EU</strong>-<strong>Bio</strong>-Betriebe gelten viel höhere<br />

Obergrenzen:<br />

bis zu 25 kg Forellen pro Kubikmeter<br />

bis zu 15 kg Doraden <strong>und</strong><br />

Wolfsbarsche pro Kubikmeter<br />

240 g Garnelen (Shr<strong>im</strong>ps) pro<br />

Quadratmeter<br />

• Antibiotika <strong>und</strong> konventionelle<br />

Tiermedizin sind bei Garnelen erlaubt.<br />

Auch bei Fischen gibt es viel weniger<br />

strenge Regelungen zu konventionellen<br />

Behandlungen (generelle Erlaubnis<br />

konventioneller Behandlungen, keine<br />

oder nur schwache Begrenzung nach Art<br />

<strong>und</strong> Anzahl der Behandlungen).<br />

• Analysen sind nicht vorgeschrieben.<br />

<strong>Naturland</strong> e.V., Kleinhaderner Weg 1, 82166 Gräfelfing Oktober 2012 Seite 4 von 10


<strong>Naturland</strong> Richtlinien<br />

Ausgabe 05/2012<br />

<strong>EU</strong>-<strong>Bio</strong>-VO<br />

• Shr<strong>im</strong>psfarmer müssen ehemalige<br />

Mangrovenflächen wieder aufforsten. Diese<br />

Vorschrift ist Teil der jährlichen <strong>Öko</strong>-Kontrolle.<br />

• Netzgehege dürfen nicht mit bewuchshemmenden<br />

Chemikalien („Antifouling“) behandelt, sondern nur<br />

mechanisch gereinigt werden.<br />

• Detaillierte Vorgaben zur Verwendung von<br />

Fischmehl in Bezug auf nachhaltige Herkunft, die<br />

durch eine gesonderte Zertifizierung belegt werden.<br />

• Verfütterung von Fischresten aus der<br />

konventionellen Aquakultur ist verboten.<br />

• Keine Regelung.<br />

• Der Einsatz von Kupfersulfat ist –<br />

zunächst bis 2015 – erlaubt.<br />

• Vorgaben zur Herkunft von Fischmehl<br />

als Futtermittel sind kaum stichhaltig,<br />

eine Prüfung ist nicht vorgeschrieben.<br />

• Verfütterung von Fischresten aus der<br />

konventionellen Aquakultur ist bis<br />

mindestens 2014 erlaubt.<br />

7. GEMÜSEBAU/SONDERKULTUREN<br />

• Sack- oder Containerkultur, bei denen die<br />

Pflanzen in entsprechenden Behältnissen gezogen<br />

<strong>und</strong> auf Basis einer Nährlösung ernährt werden,<br />

sind <strong>im</strong> Gemüsebau nicht gestattet.<br />

• Verbot von CMS (Cytoplasmatische Männliche<br />

Sterilität)-Hybriden aus Protoplastenfusion<br />

(Übertragung von Erbmaterial von einer Gattung auf eine<br />

andere Gattung, wie sie auf natürlichem Weg (mit<br />

herkömmlichen Züchtungstechniken) nicht möglich ist<br />

(Übergang zu gentechnischen Verfahren)<br />

• Sack- bzw. Containerkultur möglich.<br />

Pflanzen werden nur auf Basis von<br />

Nährlösung versorgt<br />

• Einsatz von CMS-Hybriden zulässig<br />

• Ausschluss von Pyrethroiden • Einsatz von Pyrethroiden (=synthetisches<br />

Insektizid) zulässig<br />

• Ausschluss von chemisch-synthetischen<br />

Produktionsmitteln<br />

• Einsatz von Kupfer (Cu-Salze) mengenmäßig eng<br />

begrenzt: max. 3 kg/ha <strong>und</strong> Jahr; <strong>im</strong> Hopfenanbau<br />

max. 4 kg/ha <strong>und</strong> Jahr<br />

• Pilzanbau: organische Ausgangsmaterialien,<br />

Bestandteile <strong>und</strong> Zuschlagsstoffe des Substrates<br />

müssen aus <strong>Öko</strong>-Erzeugung stammen<br />

• Weinbau/Obstbau: Begrenzung der<br />

Gesamtdüngermenge <strong>im</strong><br />

3-jährigen Turnus (gesamt max.150 kg/ha)<br />

• Zulassung chemisch-synthetischer<br />

Produktionsmittel (Art. 4 c) kann in<br />

Ausnahmefällen genehmigt werden<br />

• Einsatz von Kupfer: deutlich höhere<br />

Mengen zulässig. Bis zu 6 kg Kupfer/ha<br />

<strong>und</strong> Jahr (nach Genehmigung auch<br />

Überschreitungen möglich)<br />

• Substrat darf bis zu 25% Anteile<br />

konventioneller Herkunft enthalten<br />

(z.B. Geflügelmist)<br />

• keine besondere Berücksichtigung der<br />

gesamt zulässigen N-Düngung <strong>im</strong><br />

Weinbau/Obstbau<br />

• Beschränkung des Torfanteils auf max. 80% für • keine Beschränkungen be<strong>im</strong> Torfeinsatz<br />

<strong>Naturland</strong> e.V., Kleinhaderner Weg 1, 82166 Gräfelfing Oktober 2012 Seite 5 von 10


<strong>Naturland</strong> Richtlinien<br />

Ausgabe 05/2012<br />

<strong>EU</strong>-<strong>Bio</strong>-VO<br />

Jungpflanzen (inkl. Topfkräuter) <strong>und</strong> max. 50% bei<br />

allen anderen Substraten (z.B. für Zierpflanzentöpfe,<br />

Baumschulcontainer, etc.), keine flächige Ausbringung<br />

zur Bodenverbesserung.<br />

(100% Torfanteil bei Substraten <strong>und</strong><br />

Bodenverbesserung durch<br />

Torfausbringung möglich)<br />

8. WESENTLICHE BEISPIELE AUS DER<br />

VERARBEITUNG<br />

• Herkunft der Rohstoffe ist klar geregelt <strong>und</strong><br />

entspricht den Anforderungen der <strong>Naturland</strong><br />

Richtlinien<br />

• Rückverfolgbarkeit über alle Handelsstufen bis<br />

zum Erzeugerbetrieb ist sichergestellt<br />

• Produktgruppenspezifische<br />

Verarbeitungsrichtlinien, z.B. umfassende,<br />

detaillierte Verarbeitungsrichtlinien für Milch <strong>und</strong><br />

Milchprodukte, Fleisch- <strong>und</strong> Fleischwaren,<br />

Erzeugnisse aus der Aquakultur<br />

• Regelungen für die Verarbeitung bzgl.<br />

zugelassener Verarbeitungsverfahren (z.B.<br />

Ausschluss von Enzymen zur Herstellung von Brot<br />

<strong>und</strong> Backwaren, der Bierschönung durch Farbebier<br />

oder Röstmalzextrakte, der chemischen Modifikation<br />

von Fetten, etc.)<br />

• Ausschluss jeglicher Verwendung von genetisch<br />

veränderten Organismen (GVO) <strong>und</strong> GVO-Derivaten<br />

• Keine Möglichkeit der <strong>Öko</strong>-Kennzeichnung von<br />

Einzelzutaten (wenn also das eigentliche Produkt nicht<br />

„<strong>Öko</strong>“ ist, sondern nur ein kleiner Teil)<br />

• Positivliste für zulässige Lebensmittelzusatzstoffe ist<br />

deutlich enger gefasst <strong>und</strong> bzgl. spezifischem Zweck<br />

bzw. Produktgruppen formuliert. So lässt <strong>Naturland</strong><br />

weniger als die Hälfte (22) der <strong>EU</strong>-Zusatzstoffe (49) zu<br />

• Einsatz jeglicher Rohstoffe aus<br />

Quellen weltweit möglich<br />

(Orientierung an möglichst niedrigen<br />

Weltmarktpreisen) bei geringerem<br />

Richtlinienniveau, auch z.B. aus<br />

Ländern, die nur nach zur <strong>EU</strong>-<strong>Bio</strong><br />

Verordnung äquivalenten Richtlinien<br />

arbeiten<br />

• Keine zwingende Rückverfolgbarkeit<br />

über alle Handelsstufen bis zum<br />

Erzeugerbetrieb<br />

• Anhang VIII der Verordnung regelt die<br />

zugelassenen Zutaten, Zusatzstoffe,<br />

Hilfsstoffe. Zulassung allgemein: Die<br />

Zulassung von Zutaten,<br />

Zusatzstoffen, Hilfsstoffe ist nur<br />

vereinzelt auf einzelne<br />

Produktgruppen bzw. deren Zweck<br />

beschränkt<br />

• Keine Regelung<br />

• Möglichkeiten zum Einsatz von GVO-<br />

Zusatzstoffen/-Verarbeitungshilfsstoffen<br />

usw. kann unter best<strong>im</strong>mten<br />

Bedingungen gegeben sein<br />

(Art. 22 (2) g)<br />

• Gefahr von irreführender Werbung durch<br />

die Möglichkeit der Kennzeichnung von<br />

biologischen Zutaten in der Zutatenliste<br />

in einem konventionellen Produkt mit<br />

weniger als 95% <strong>Bio</strong>-Anteil<br />

• Weiter gefasste Positivliste für zulässige<br />

Lebensmittelzusatzstoffe. <strong>EU</strong>-Betriebe<br />

dürfen 49 Zusatzstoffe verwenden<br />

<strong>Naturland</strong> e.V., Kleinhaderner Weg 1, 82166 Gräfelfing Oktober 2012 Seite 6 von 10


<strong>Naturland</strong> Richtlinien<br />

Ausgabe 05/2012<br />

<strong>EU</strong>-<strong>Bio</strong>-VO<br />

• Restriktive, produktgruppenspezifische Genehmigung<br />

natürlicher Aromen <strong>und</strong> Enzymen<br />

• Die Konservierung von Garnelen (Shr<strong>im</strong>ps) mit<br />

Natriummetabisulfit (kann allergie- bzw.<br />

asthmaauslösend wirken) ist verboten.<br />

• Injektionssalzung be<strong>im</strong> Räuchern von Fischen ist<br />

verboten.<br />

• Bei der Verarbeitung von Futtermitteln wird eine<br />

räumliche Trennung (Verarbeitungsanlagen, die<br />

ausschließlich <strong>Öko</strong>-Futtermittel herstellen) gegenüber<br />

der Produktion von konventionellen Futtermitteln<br />

gefordert<br />

• Pauschale Zulassung von natürlichen<br />

Aromen <strong>und</strong> Enzymen<br />

• Konservierung mit Natriummetabisulfit<br />

ist erlaubt.<br />

• Injektionssalzung ist erlaubt.<br />

• Konventionelle <strong>und</strong> biologische<br />

Futtermittel können in einer Anlage<br />

verarbeitet werden<br />

(Kontaminationsproblematik)<br />

<strong>Naturland</strong> e.V., Kleinhaderner Weg 1, 82166 Gräfelfing Oktober 2012 Seite 7 von 10


Die unten aufgeführten Beispiele, stellen Situationen aus der Praxis dar, die<br />

mit der <strong>EU</strong>-<strong>Bio</strong>-VO konform, nach <strong>Naturland</strong> Richtlinien jedoch nicht<br />

möglich sind:<br />

1. Teilbetriebsumstellung:<br />

Ein <strong>EU</strong>-<strong>Bio</strong>-Betrieb kann nur einen Teil auf <strong>Öko</strong>-Landbau umstellen (z.B. Milchvieh)<br />

gleichzeitig kann er weiterhin konventionelle Hühner mit medikamentiertem Intensivfutter in<br />

Käfigen (Kleingruppenhaltung) halten.<br />

Der Hühnermist mit all seinen Rückstands-Risiken kann sogar auf die Futterflächen des<br />

<strong>Bio</strong>-Betriebes ausgebracht werden.<br />

Die Milch wird <strong>im</strong> Supermarkt als <strong>Bio</strong>-Milch von artgerecht gehaltenen <strong>und</strong> gefütterten<br />

Kühen vermarktet.<br />

Er könnte sogar, wenn er nur einen Teil seines Betriebes ökologisch bewirtschaftet,<br />

weiterhin konventionelle Kunstdünger am Betrieb haben, so dass niemand mehr<br />

kontrollieren kann, auf welche Flächen dieser ausgebracht wird.<br />

2. Keine eigene Futtergr<strong>und</strong>lage:<br />

Ein Großbetrieb mit Legehennen nach <strong>EU</strong>-<strong>Bio</strong>-Richtlinien kann diese ohne jegliche eigene<br />

Futtergr<strong>und</strong>lage halten.<br />

Er kann seine Hühner auf der Basis von Futtermitteln füttern, die zu 100 Prozent<br />

zugekauft sind, in Übersee angebaut <strong>und</strong> per Schiff angeliefert werden (= Gentechnik-<br />

Risiko).<br />

Be<strong>im</strong> Geflügel darf er auf <strong>EU</strong>-<strong>Bio</strong>-Basis wesentlich mehr Tiere halten – weil eine eigene<br />

Futtergr<strong>und</strong>lage eben nicht erforderlich ist.<br />

Der dabei anfallende Dünger muss auf anderen Flächen entsorgt werden <strong>und</strong> kann<br />

dort zur Überdüngung <strong>und</strong> Belastung von Boden <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser führen.<br />

Futter <strong>und</strong> Dung müssen über z.T. erhebliche Strecken transportiert werden, was<br />

deutlich negativ in der Kl<strong>im</strong>a-Bilanz zu Buche schlägt.<br />

Im Futter der Legehennen dürfen nach <strong>EU</strong>-VO außerdem konventionelle Futtermittel einer<br />

langen Liste enthalten sein, die zum Beispiel auch konventionelle Sojabohnen (=<br />

Gentechnik-Risiko) enthält.<br />

3. Dünger ohne Begrenzung:<br />

Ein <strong>EU</strong>-<strong>Bio</strong>-Betrieb darf zusätzlich zu (eigenen oder fremden) Wirtschaftsdüngern weitere<br />

stickstoffhaltige Handelsdünger ohne jegliche Begrenzung oder Einschränkung zukaufen<br />

<strong>und</strong> einsetzen.<br />

Damit steigt das Risiko für hohe Nitratgehalte z.B. <strong>im</strong> Gemüse erheblich – gleichzeitig aber<br />

auch für Nitratauswaschung oder -verlagerung in das Gr<strong>und</strong>wasser<br />

4. Dünger aus problematischer Herkunft:<br />

Ein <strong>EU</strong>-<strong>Bio</strong>-Ackerbaubetrieb kann dauerhaft seine <strong>Bio</strong>-Flächen mit konventioneller<br />

Schweinegülle oder konventionellem Hühner-/Putenmist düngen - also Düngemitteln aus<br />

problematischen Haltungssystemen.<br />

Dabei enthalten die Exkremente von konventionellen Tieren häufiger Rückstände von<br />

Antibiotika (Rückstands- <strong>und</strong> Resistenzproblematik) oder anderen Arzne<strong>im</strong>itteln.<br />

Der konventionelle Dünger kann dabei vom konventionell wirtschaftenden Nachbarn oder<br />

sogar vom eigenen konventionellen Betriebsteil stammen, was möglichem Missbrauch Tür<br />

<strong>und</strong> Tor öffnet (Kontrollproblematik).<br />

Ein eigener Leguminosenanbau, der <strong>im</strong> <strong>Öko</strong>-Landbau die eigentliche Gr<strong>und</strong>lage der<br />

Nährstoffversorgung darstellt, ist dann nicht mehr nötig. Damit wird aber der<br />

Krankheitsdruck seiner übrigen Kulturen zunehmen.<br />

Er könnte aber auch auf Tiermehl oder Knochenmehl zurückgreifen, die seit BSE-Zeiten als<br />

kritisch angesehen werden <strong>und</strong> entsorgt werden müssen – z.B. eben auf einer <strong>EU</strong>-<strong>Bio</strong>-Fläche.<br />

<strong>Naturland</strong> e.V., Kleinhaderner Weg 1, 82166 Gräfelfing Oktober 2012 Seite 8 von 10


Die unten aufgeführten Beispiele, stellen Situationen aus der Praxis dar, die<br />

mit der <strong>EU</strong>-<strong>Bio</strong>-VO konform, nach <strong>Naturland</strong> Richtlinien jedoch nicht<br />

möglich sind:<br />

5. Altlasten:<br />

Eine problematische Vorgeschichte oder gar Altlasten werden bei einem <strong>EU</strong>-Betrieb nicht<br />

thematisiert.<br />

Flächen, die kurz vor der Umstellung mit Klärschlamm gedüngt wurden, liefern in einem<br />

<strong>EU</strong>-<strong>Bio</strong>-Betrieb schon nach zwölf Monaten <strong>Bio</strong>-Futter, dass bis zu 100 Prozent in der<br />

Ration auf dem eigenen Betrieb verfüttert werden darf, beispielsweise an Kühe, deren<br />

Milch bereits als <strong>Bio</strong>-Milch vermarktet wird.<br />

6. Kontrollierbarkeit/Glaubwürdigkeit:<br />

Ein spezialisierter Gemüsebaubetrieb bewirtschaftet insgesamt 40 Hektar <strong>und</strong> entscheidet<br />

sich, vier Hektar auf ökologischen Landbau gemäß <strong>EU</strong>-<strong>Bio</strong>-VO umzustellen.<br />

Er kann dann dauerhaft vier Hektar zum Beispiel <strong>Bio</strong>-Kohlrabi produzieren <strong>und</strong><br />

vermarkten. Auch auf seinem konventionellen Betriebsteil kann Kohlrabi angebaut werden,<br />

sofern es sich um eine andere Sorte handelt (Parallelproduktion = Kontrollproblematik).<br />

Der spezialisierte Gemüsebaubetrieb kann aber auch rechtlich zwei Betriebe gründen<br />

(zwei rechtlich getrennte GmbHs). Bei beiden kann er Betriebsleiter sein <strong>und</strong> könnte das<br />

identische Sort<strong>im</strong>ent in unmittelbarer Nachbarschaft sowohl in <strong>Bio</strong>-Qualität als auch<br />

konventionell produzieren (Parallelproduktion = Kontrollproblematik).<br />

Ein konventioneller Erdbeerbetrieb mit 30 Hektar Selbstpflückanlagen kann sein Angebot<br />

um die <strong>Bio</strong>-Variante erweitern <strong>und</strong> baut dann auch ein 1 Hektar großes Feld mit<br />

biologischen Erdbeeren an. Der Kontrollierbarkeit sind bei solchen Varianten schnell<br />

Grenzen gesetzt.<br />

7. Gemüsebau/Sonderkulturen:<br />

Im Gewächshaus werden Tomaten lediglich in Substrat-Containern oder -Säcken kultiviert, die<br />

über eine Nährstofflösung gedüngt werden – sie werden als <strong>Bio</strong>-Tomaten vermarktet.<br />

8. Soziale Aspekte:<br />

In vielen Staaten gibt es zwar weitreichende Gesetze, die die Arbeitsverhältnisse <strong>und</strong> die<br />

sozialen Aspekte regeln. Es mangelt aber häufig an der Kontrolle <strong>und</strong> der Umsetzung der<br />

Vorgaben. Die <strong>Naturland</strong> Sozial-Richtlinien sind Teil der allgemeinen Erzeugungs- <strong>und</strong><br />

Verarbeitungsrichtlinien <strong>und</strong> werden regelmäßig bei den Betrieben <strong>im</strong> Rahmen der <strong>Öko</strong>-<br />

Kontrolle abgeprüft.<br />

Beispielsweise bei einem Verarbeiter in Afrika oder Asien, der gemäß <strong>EU</strong>-<strong>Bio</strong>-VO arbeitet, gibt<br />

es keine zusätzlichen, über die staatlichen Kontrollen hinausgehenden Kontrollmechanismen<br />

zu sozialen Aspekten.<br />

Dies kann bedeuten, dass z.B.<br />

Kinder z.T. Arbeiten in einem zeitlichen Umfang verrichten müssen, der ihnen einen<br />

regelmäßigen Schulbesuch unmöglich macht<br />

Die Arbeitssicherheit in Betrieben nicht geregelt ist <strong>und</strong> z.B. Bereiche mit hohem<br />

Gefahrenpotential, wie Stufen oder Maschinengetriebe, nicht gesichert oder markiert sind.<br />

Damit kann ein hohes Gefahrenpotential für Unfälle <strong>und</strong> Verletzungen aller Beschäftigten<br />

bestehen<br />

Der Betrieb keine festgelegten Mindestlöhne für die Beschäftigten zahlt<br />

Der Arbeitgeber die Bildung von Gewerkschaften oder kollektive Aktivitäten unter den<br />

Beschäftigten erschwert oder gar verhindert<br />

Weder Regelungen zur gesamten Wochenarbeitszeit bzw. zu Ruhetagen, noch klare,<br />

verständliche Vereinbarungen über Überst<strong>und</strong>en während der Erntezeit (Hochsaison)<br />

vorliegen.<br />

<strong>Naturland</strong> e.V., Kleinhaderner Weg 1, 82166 Gräfelfing Oktober 2012 Seite 9 von 10


Die unten aufgeführten Beispiele, stellen Situationen aus der Praxis dar, die<br />

mit der <strong>EU</strong>-<strong>Bio</strong>-VO konform, nach <strong>Naturland</strong> Richtlinien jedoch nicht<br />

möglich sind:<br />

9. Verarbeitungsverfahren:<br />

Ein <strong>EU</strong>-<strong>Bio</strong>-Betrieb stellt <strong>Bio</strong>-Produkte her <strong>und</strong> setzt dabei die folgenden Verfahren ein:<br />

Apfelsaft aus Apfelsaftkonzentrat<br />

Backwaren mit Enzymen <strong>und</strong> Ascorbinsäure als Mehlverbesserer<br />

Bier unter Einsatz von Schnellgärverfahren <strong>und</strong> Schönung durch z.B: Farbebier oder<br />

Röstmalzextrakt<br />

10. Verarbeitung/Fruchtsaftkonzentrat:<br />

Bei der Herstellung von Fruchtsaftkonzentraten dampfen die Aromen teilweise ab. Diese<br />

werden "aufgefangen" <strong>und</strong> getrennt von dem eigentlichen Konzentrat gehandelt/vermarktet<br />

oder bei der späteren Verarbeitung des Konzentrates wieder zugesetzt. Die <strong>EU</strong>-<strong>Bio</strong>-VO lässt<br />

den Einsatz von natürlichen Aromen uneingeschränkt zu. Durch diesen Umstand ist es<br />

möglich <strong>und</strong> üblich, dass auch die abgedampften Aromen konventioneller Partien in der<br />

weiteren Verarbeitung der <strong>Bio</strong>-Konzentrate Verwendung finden.<br />

<strong>Naturland</strong> e.V., Kleinhaderner Weg 1, 82166 Gräfelfing Oktober 2012 Seite 10 von 10

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