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Mitteilungsblatt Viereth - 01.November 2013

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<strong>Viereth</strong>-Trunstadt - 4 - Nr. 22/13<br />

Tagesordnungspunkt 4<br />

Weitere bauliche Angelegenheiten, soweit diese bei Sitzungsbeginn<br />

vorliegen<br />

Konkrete bauliche Angelegenheiten bzw. Bauanträge lagen bei<br />

Sitzungsbeginn nicht vor.<br />

Tagesordnungspunkt 5<br />

Erlass von straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen für<br />

die Gemeinde <strong>Viereth</strong>-Trunstadt; Beschlussfassung<br />

Auf Antrag der Gemeinde <strong>Viereth</strong>-Trunstadt wurde am<br />

24.07.<strong>2013</strong> zusammen mit den jeweiligen Fachbehörden eine<br />

Straßenverkehrschau in der Gemeinde <strong>Viereth</strong>-Trunstadt durchgeführt.<br />

Die straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen wurden<br />

im Gemeinderat beraten und hierüber Beschluss gefasst. Die<br />

amtliche Bekanntmachung erfolgt dann im nächsten <strong>Mitteilungsblatt</strong><br />

der Gemeinde.<br />

Tagesordnungspunkt 6<br />

Kommunale Verkehrsüberwachung in der Gemeinde <strong>Viereth</strong>-Trunstadt;<br />

Beschluss über die mögliche Verlängerung der bestehenden<br />

Zweckvereinbarung zur Überwachung des ruhenden<br />

und fließenden Verkehrs<br />

a) Beratung und Beschlussfassung zur Überwachung des fließenden<br />

Verkehrs<br />

Im Jahr 2004 wurde der Beschluss gefasst, dass mit dem Markt<br />

Zapfendorf eine befristete Zweckvereinbarung für die kommunale<br />

Verkehrsüberwachung in der Gemeinde <strong>Viereth</strong>-Trunstadt<br />

abgeschlossen wird. Diese Zweckvereinbarung wurde zeitlich<br />

befristet und jeweils um ein weiteres Jahr verlängert.<br />

Die im abgelaufenen Jahr 2012/<strong>2013</strong> vorliegenden Verstoßzahlen<br />

wurden dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben und<br />

erläutert. Es wurde vorgeschlagen, dass die Zweckvereinbarung<br />

mit dem Markt Zapfendorf um ein weiteres Jahr verlängert<br />

wird, der Jahresdurchschnitt im Zeitraum Juli 2012 - Juni <strong>2013</strong><br />

lag bei 4,90 % und hat sich somit gegenüber dem Vorjahr um<br />

0,85 % verschlechtert. Der Gemeinderat fasst den Beschluss,<br />

dass die Zweckvereinbarung mit der kommunalen Verkehrsüberwachung<br />

um ein weiteres Jahr verlängert wird.<br />

b) Beschlussfassung hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise<br />

bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs<br />

In der Gemeinderatssitzung im August 2012 hat der Gemeinderat<br />

beschlossen, dass in der Gemeinde <strong>Viereth</strong>-Trunstadt<br />

auch der ruhende Verkehr für einen Zeitraum von 12 Monaten<br />

überwacht wird. Die Gemeinde <strong>Viereth</strong>-Trunstadt hat daher<br />

mit der kommunalen Dienstleistungsgesellschaft mbH K & B<br />

in 84453 Mühldorf und dem kommunalen Zweckverband Zapfendorf<br />

einen Vertrag hinsichtlich der Verkehrsüberwachung<br />

abgeschlossen. Mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs<br />

wurde am 01.01.<strong>2013</strong> begonnen.<br />

Nach Rücksprache mit der beauftragten Person, die den<br />

ruhenden Verkehr in der Gemeinde <strong>Viereth</strong>-Trunstadt überwacht,<br />

haben sich die Verkehrsverhältnisse deutlich verbessert.<br />

Auch liegt seitens der Anwohner bzw. des betroffenen<br />

Personenkreises größtenteils ein Zuspruch vor, natürlich gibt<br />

es auch Beschwerden, sofern jemand ein Knöllchen bekommt.<br />

Der Schwerpunkt für die Überwachung des ruhenden Verkehrs<br />

liegt in <strong>Viereth</strong> im Bereich der Ortsmitte. Des Weiteren wurde<br />

auch in den Ortsteilen der ruhende Verkehr stichprobenartig<br />

überwacht.<br />

Der Gemeinderat beschloss, dass der ruhende Verkehr in der<br />

Gemeinde <strong>Viereth</strong>-Trunstadt für ein weiteres Jahr überwacht<br />

wird.<br />

Tagesordnungspunkt 7<br />

Förderung der Ortsvereine; Pauschalzuwendungen für das<br />

Jahr <strong>2013</strong> an die Ortsvereine<br />

Auch im Haushaltsjahr <strong>2013</strong> erhalten die Ortsvereine der<br />

Gemeinde <strong>Viereth</strong>-Trunstadt und die jeweiligen Institutionen<br />

einen Förderzuschuss in Form eines sogen. Anerkennungsbetrages.<br />

Die Förderzuschüsse werden nicht erhöht und werden<br />

analog dem Vorjahr 2012 in deren Höhe gewährt. Mit der Vorgehensweise<br />

besteht Einverständnis.<br />

Tagesordnungspunkt 8<br />

Mitteilungen, Verschiedenes<br />

Hier lagen keine weiteren Beratungsgegenstände vor.<br />

Wasserleitungen vor Frost schützen<br />

Ein aufgefrorener Zähler kann den<br />

Abnehmer bis zu 90 Euro und mehr kosten<br />

Mit Beginn der kalten Jahreszeit sollten von den Grundstücksbesitzern<br />

vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der Wasserleitungen<br />

getroffen werden. Darauf weist die Gemeindeverwaltung<br />

hin. Zunächst sollten alle nicht benutzten Leitungen<br />

abgestellt und entleert werden und die besonders frostgefährdeten<br />

Anlageteile wie z.B. Leitungen in Dachböden, an<br />

Außenmauern, in nicht benutzten Räumen usw., insbesondere<br />

jedoch Wasserbehälter und Wasserzähler, durch Umwickeln<br />

mit Stroh oder Lappen isoliert werden. Bei besonders starkem<br />

Frost empfiehlt es sich, das Wasser ganz abzustellen und die<br />

Leitungen zu entleeren. Weiterhin ist es angebracht, mit dem<br />

Beginn der kalten Jahreszeit Kellertüren und Fenster geschlossen<br />

zu halten und sorgfältig abzudichten. Erhöhte Aufmerksamkeit<br />

sollte Wasserzählern in Neubauten geschenkt werden,<br />

da diese besonders der Kälteeinwirkung ausgesetzt sind. Sinkt<br />

die Temperatur bis zum Gefrierpunkt, muss rechtzeitig an eine<br />

Beheizung des Raumes, in dem der Wasserzähler untergebracht<br />

ist, gedacht werden, da die Kosten für die Auswechslung<br />

und die Reparatur aufgefrorener Wasserzähler zu Lasten<br />

des Abnehmers gehen.<br />

Sind Leitungen eingefroren, ist es ratsam, mit dem Auftauen<br />

einen Fachmann zu betrauen oder einen zugelassenen Installateur<br />

hinzuzuziehen, da Lötlampen in der Hand eines Nichtfachmannes<br />

beträchtlichen Schaden und schwere Unfälle verursachen<br />

können. Am besten sind aber vorbeugende Maßnahmen,<br />

um ohne unliebsame Unterbrechungen der Wasserzufuhr oder<br />

andere Schäden gut über den Winter zu kommen.<br />

Bitte auch Vorsicht bei den Bau-Wasserzählern!<br />

Ihre Gemeindeverwaltung<br />

Austausch der Wasserzähler /<br />

Wasseruhren<br />

Ab sofort werden wir im Gemeindebereich wieder<br />

die zum Austausch fälligen Wasserzähler /<br />

Wasseruhren durch die Mitarbeiter des gemeindlichen<br />

Bauhofes ausgewechselt. Unsere Mitarbeiter<br />

werden sich mit einem Dienstausweis bzw. einem Legitimationsschreiben<br />

auf Wunsch ausweisen. Damit der Austausch<br />

möglichst reibungslos klappt, sind wir auf Ihre Unterstützung<br />

angewiesen. Bitte gewähren Sie unseren Ablesern Zutritt in Ihr<br />

Haus und sorgen Sie dafür, dass Ihre Wasserzähler gut<br />

zugänglich sind. Sollte jemand nicht angetroffen werden, hinterlassen<br />

die mit der Auswechslung beauftragten Personen<br />

eine entsprechende Mitteilung. Sie können in diesem Fall mit<br />

uns einen Termin vereinbaren.<br />

Wir bitten um Kenntnisnahme.<br />

Ihre Gemeindeverwaltung<br />

Straßenverkehrsrechtliche Anordnung<br />

Die Gemeinde <strong>Viereth</strong>-Trunstadt erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde<br />

gemäß § 45 Abs. 1 u. 3 StVO i.V.m. Art.<br />

2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen vom<br />

28.06.1990 (BayRS 9210-1-W) folgende verkehrsrechtliche<br />

Anordnung:<br />

1. In der Steigerwaldstraße in <strong>Viereth</strong> wird ein einseitiges eingeschränktes<br />

Halteverbot angeordnet, von der Einmündung<br />

Mühlleite VZ 286-10 (eingeschränktes Halteverbot Anfang)<br />

bis zur Einmündung in die Weiherer Straße VZ 286-20 (eingeschränktes<br />

Halteverbot Ende). Die Anordnung ist befristet<br />

bis 31.12.2014.

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