Mitteilungsblatt Viereth - 01.November 2013
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<strong>Viereth</strong>-Trunstadt - 4 - Nr. 22/13<br />
Tagesordnungspunkt 4<br />
Weitere bauliche Angelegenheiten, soweit diese bei Sitzungsbeginn<br />
vorliegen<br />
Konkrete bauliche Angelegenheiten bzw. Bauanträge lagen bei<br />
Sitzungsbeginn nicht vor.<br />
Tagesordnungspunkt 5<br />
Erlass von straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen für<br />
die Gemeinde <strong>Viereth</strong>-Trunstadt; Beschlussfassung<br />
Auf Antrag der Gemeinde <strong>Viereth</strong>-Trunstadt wurde am<br />
24.07.<strong>2013</strong> zusammen mit den jeweiligen Fachbehörden eine<br />
Straßenverkehrschau in der Gemeinde <strong>Viereth</strong>-Trunstadt durchgeführt.<br />
Die straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen wurden<br />
im Gemeinderat beraten und hierüber Beschluss gefasst. Die<br />
amtliche Bekanntmachung erfolgt dann im nächsten <strong>Mitteilungsblatt</strong><br />
der Gemeinde.<br />
Tagesordnungspunkt 6<br />
Kommunale Verkehrsüberwachung in der Gemeinde <strong>Viereth</strong>-Trunstadt;<br />
Beschluss über die mögliche Verlängerung der bestehenden<br />
Zweckvereinbarung zur Überwachung des ruhenden<br />
und fließenden Verkehrs<br />
a) Beratung und Beschlussfassung zur Überwachung des fließenden<br />
Verkehrs<br />
Im Jahr 2004 wurde der Beschluss gefasst, dass mit dem Markt<br />
Zapfendorf eine befristete Zweckvereinbarung für die kommunale<br />
Verkehrsüberwachung in der Gemeinde <strong>Viereth</strong>-Trunstadt<br />
abgeschlossen wird. Diese Zweckvereinbarung wurde zeitlich<br />
befristet und jeweils um ein weiteres Jahr verlängert.<br />
Die im abgelaufenen Jahr 2012/<strong>2013</strong> vorliegenden Verstoßzahlen<br />
wurden dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben und<br />
erläutert. Es wurde vorgeschlagen, dass die Zweckvereinbarung<br />
mit dem Markt Zapfendorf um ein weiteres Jahr verlängert<br />
wird, der Jahresdurchschnitt im Zeitraum Juli 2012 - Juni <strong>2013</strong><br />
lag bei 4,90 % und hat sich somit gegenüber dem Vorjahr um<br />
0,85 % verschlechtert. Der Gemeinderat fasst den Beschluss,<br />
dass die Zweckvereinbarung mit der kommunalen Verkehrsüberwachung<br />
um ein weiteres Jahr verlängert wird.<br />
b) Beschlussfassung hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise<br />
bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs<br />
In der Gemeinderatssitzung im August 2012 hat der Gemeinderat<br />
beschlossen, dass in der Gemeinde <strong>Viereth</strong>-Trunstadt<br />
auch der ruhende Verkehr für einen Zeitraum von 12 Monaten<br />
überwacht wird. Die Gemeinde <strong>Viereth</strong>-Trunstadt hat daher<br />
mit der kommunalen Dienstleistungsgesellschaft mbH K & B<br />
in 84453 Mühldorf und dem kommunalen Zweckverband Zapfendorf<br />
einen Vertrag hinsichtlich der Verkehrsüberwachung<br />
abgeschlossen. Mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs<br />
wurde am 01.01.<strong>2013</strong> begonnen.<br />
Nach Rücksprache mit der beauftragten Person, die den<br />
ruhenden Verkehr in der Gemeinde <strong>Viereth</strong>-Trunstadt überwacht,<br />
haben sich die Verkehrsverhältnisse deutlich verbessert.<br />
Auch liegt seitens der Anwohner bzw. des betroffenen<br />
Personenkreises größtenteils ein Zuspruch vor, natürlich gibt<br />
es auch Beschwerden, sofern jemand ein Knöllchen bekommt.<br />
Der Schwerpunkt für die Überwachung des ruhenden Verkehrs<br />
liegt in <strong>Viereth</strong> im Bereich der Ortsmitte. Des Weiteren wurde<br />
auch in den Ortsteilen der ruhende Verkehr stichprobenartig<br />
überwacht.<br />
Der Gemeinderat beschloss, dass der ruhende Verkehr in der<br />
Gemeinde <strong>Viereth</strong>-Trunstadt für ein weiteres Jahr überwacht<br />
wird.<br />
Tagesordnungspunkt 7<br />
Förderung der Ortsvereine; Pauschalzuwendungen für das<br />
Jahr <strong>2013</strong> an die Ortsvereine<br />
Auch im Haushaltsjahr <strong>2013</strong> erhalten die Ortsvereine der<br />
Gemeinde <strong>Viereth</strong>-Trunstadt und die jeweiligen Institutionen<br />
einen Förderzuschuss in Form eines sogen. Anerkennungsbetrages.<br />
Die Förderzuschüsse werden nicht erhöht und werden<br />
analog dem Vorjahr 2012 in deren Höhe gewährt. Mit der Vorgehensweise<br />
besteht Einverständnis.<br />
Tagesordnungspunkt 8<br />
Mitteilungen, Verschiedenes<br />
Hier lagen keine weiteren Beratungsgegenstände vor.<br />
Wasserleitungen vor Frost schützen<br />
Ein aufgefrorener Zähler kann den<br />
Abnehmer bis zu 90 Euro und mehr kosten<br />
Mit Beginn der kalten Jahreszeit sollten von den Grundstücksbesitzern<br />
vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der Wasserleitungen<br />
getroffen werden. Darauf weist die Gemeindeverwaltung<br />
hin. Zunächst sollten alle nicht benutzten Leitungen<br />
abgestellt und entleert werden und die besonders frostgefährdeten<br />
Anlageteile wie z.B. Leitungen in Dachböden, an<br />
Außenmauern, in nicht benutzten Räumen usw., insbesondere<br />
jedoch Wasserbehälter und Wasserzähler, durch Umwickeln<br />
mit Stroh oder Lappen isoliert werden. Bei besonders starkem<br />
Frost empfiehlt es sich, das Wasser ganz abzustellen und die<br />
Leitungen zu entleeren. Weiterhin ist es angebracht, mit dem<br />
Beginn der kalten Jahreszeit Kellertüren und Fenster geschlossen<br />
zu halten und sorgfältig abzudichten. Erhöhte Aufmerksamkeit<br />
sollte Wasserzählern in Neubauten geschenkt werden,<br />
da diese besonders der Kälteeinwirkung ausgesetzt sind. Sinkt<br />
die Temperatur bis zum Gefrierpunkt, muss rechtzeitig an eine<br />
Beheizung des Raumes, in dem der Wasserzähler untergebracht<br />
ist, gedacht werden, da die Kosten für die Auswechslung<br />
und die Reparatur aufgefrorener Wasserzähler zu Lasten<br />
des Abnehmers gehen.<br />
Sind Leitungen eingefroren, ist es ratsam, mit dem Auftauen<br />
einen Fachmann zu betrauen oder einen zugelassenen Installateur<br />
hinzuzuziehen, da Lötlampen in der Hand eines Nichtfachmannes<br />
beträchtlichen Schaden und schwere Unfälle verursachen<br />
können. Am besten sind aber vorbeugende Maßnahmen,<br />
um ohne unliebsame Unterbrechungen der Wasserzufuhr oder<br />
andere Schäden gut über den Winter zu kommen.<br />
Bitte auch Vorsicht bei den Bau-Wasserzählern!<br />
Ihre Gemeindeverwaltung<br />
Austausch der Wasserzähler /<br />
Wasseruhren<br />
Ab sofort werden wir im Gemeindebereich wieder<br />
die zum Austausch fälligen Wasserzähler /<br />
Wasseruhren durch die Mitarbeiter des gemeindlichen<br />
Bauhofes ausgewechselt. Unsere Mitarbeiter<br />
werden sich mit einem Dienstausweis bzw. einem Legitimationsschreiben<br />
auf Wunsch ausweisen. Damit der Austausch<br />
möglichst reibungslos klappt, sind wir auf Ihre Unterstützung<br />
angewiesen. Bitte gewähren Sie unseren Ablesern Zutritt in Ihr<br />
Haus und sorgen Sie dafür, dass Ihre Wasserzähler gut<br />
zugänglich sind. Sollte jemand nicht angetroffen werden, hinterlassen<br />
die mit der Auswechslung beauftragten Personen<br />
eine entsprechende Mitteilung. Sie können in diesem Fall mit<br />
uns einen Termin vereinbaren.<br />
Wir bitten um Kenntnisnahme.<br />
Ihre Gemeindeverwaltung<br />
Straßenverkehrsrechtliche Anordnung<br />
Die Gemeinde <strong>Viereth</strong>-Trunstadt erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde<br />
gemäß § 45 Abs. 1 u. 3 StVO i.V.m. Art.<br />
2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen vom<br />
28.06.1990 (BayRS 9210-1-W) folgende verkehrsrechtliche<br />
Anordnung:<br />
1. In der Steigerwaldstraße in <strong>Viereth</strong> wird ein einseitiges eingeschränktes<br />
Halteverbot angeordnet, von der Einmündung<br />
Mühlleite VZ 286-10 (eingeschränktes Halteverbot Anfang)<br />
bis zur Einmündung in die Weiherer Straße VZ 286-20 (eingeschränktes<br />
Halteverbot Ende). Die Anordnung ist befristet<br />
bis 31.12.2014.