Prospekt - Shipping Invest
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mini bulker i<br />
1
<br />
inhalt
01<br />
hinweise und erklärungen............................................ 2<br />
02<br />
vorwort............................................................................ 4<br />
03<br />
die beteiligung im überblick......................................... 6<br />
04<br />
risiken der beteiligung................................................ 10<br />
05<br />
die vermögensanlage.................................................... 18<br />
06<br />
anlageziele und anlagepolitik................................... 26<br />
07<br />
wirtschaftliche grundlagen...................................... 30<br />
08<br />
investitionsplan........................................................... 38<br />
09<br />
liquiditäts- und steuerentwicklung......................... 42<br />
10<br />
wirtschaftliche prognoseberechnungen.................46<br />
11<br />
prognose zum kapitalfluss......................................... 50<br />
12<br />
abweichungen von den prognosen............................. 52<br />
13<br />
vermögens-, finanz- und ertragslage....................... 56<br />
14<br />
rechtliche verhältnisse..............................................60<br />
15<br />
steuerliche grundlagen..............................................66<br />
16<br />
vertragspartner........................................................... 76<br />
17<br />
gesellschaftsvertrag..................................................80<br />
18<br />
bereederungsvertrag...................................................90<br />
19<br />
verbraucher-informationen für den fernabsatz....94<br />
20<br />
glossar.......................................................................... 100<br />
Dieser <strong>Prospekt</strong> unterliegt der Prüfung durch die<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
(BaFin) – die inhaltliche Richtigkeit der im <strong>Prospekt</strong><br />
gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung.<br />
1
2<br />
01<br />
hinweise und<br />
erklärungen
Zur Beteiligung und <strong>Prospekt</strong>verantwortung<br />
Diese Vermögensanlage ist eine unternehmerische Beteiligung,<br />
die sich an Anleger mit entsprechenden rechtlichen,<br />
wirtschaftlichen und steuerlichen Grundkenntnissen<br />
richtet. Für eine hinreichende Beurteilung des Angebots<br />
unter diesen Aspekten empfehlen wir eine unabhängige<br />
Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Anbieterin und<br />
Emittentin, die Phoenix Reederei GmbH & Co. KG “Mini<br />
Bulker I”, hat diesen Verkaufsprospekt zur Vermögensanlage<br />
mit allen Angaben, insbesondere den steuerlichen<br />
und rechtlichen Grundlagen sowie den Prognosen und<br />
Berechnungen, mit grösster Sorgfalt erstellt. Für den Inhalt<br />
des <strong>Prospekt</strong>es waren die Sachverhalte maßgeblich,<br />
die bis zum Zeitpunkt des Aufstellungsdatums bekannt<br />
oder erkennbar waren. Für diesbezügliche Änderungen<br />
sowie für das tatsächliche Eintreten der steuerlichen und<br />
wirtschaftlichen Zielsetzungen kann die Phoenix Reederei<br />
GmbH & Co. KG “Mini Bulker I” keine Haftung übernehmen.<br />
Die Phoenix Reederei GmbH & Co. KG “Mini Bulker I” übernimmt<br />
die Verantwortung für den Inhalt des <strong>Prospekt</strong>es<br />
und erklärt, dass ihres Wissens die Angaben im <strong>Prospekt</strong><br />
richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen<br />
sind.<br />
Phoenix Reederei GmbH & Co. KG “Mini Bulker I”<br />
Sitz der Gesellschaft: Blinke 6, 26789 Leer (Ostfriesland)<br />
Datum der <strong>Prospekt</strong>aufstellung: 19. September 2008<br />
durch ihre Geschäftsführerin<br />
Phoenix Verwaltungs GmbH<br />
durch ihren Geschäftsführer<br />
Harald Hummert<br />
3
4<br />
02<br />
vorwort
Wachstum erfahren mit einem<br />
überzeugenden Angebot<br />
Die Beteiligung an der Phoenix Reederei GmbH & Co. KG<br />
“Mini Bulker I” erhält ihren besonderen Reiz dadurch, dass<br />
die wirtschaftlichen Faktoren zweier neuer Schiffe auf<br />
einen von der Hartmann-Gruppe gemanagten Erlös pool<br />
verlagert werden. Diesem Erlöspool gehören weitere baugleiche<br />
Schiffe an, die in einem prosperierenden Frachtenmarkt<br />
eingesetzt werden.<br />
Das vorliegende Beteiligungsangebot stellt Ihr Engagement<br />
unter beste Voraussetzungen: ein wachstumsstarker<br />
Marktbereich, ein durchdachtes Konzept mit vorsichtigen<br />
Kalkulationen, bewährte Partner mit weitreichenden Marktkenntnissen<br />
sowie exzellenten Kontakten. Und schließ lich<br />
zwei hochmoderne Schiffe, die in einem Segment für Zukunftsorientierung<br />
stehen – mit besten Beschäftigungsperspektiven<br />
auf lange Sicht. Wir freuen uns, dass Sie mit<br />
der Beteiligung an der Phoenix Reederei GmbH & Co. KG<br />
“Mini Bulker I” am Wachstum der Schifffahrt teilhaben<br />
möchten und heißen Sie willkommen an Bord.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Harald Hummert<br />
5
6<br />
03<br />
die beteiligung<br />
im überblick
Beteiligungsgesellschaft<br />
Die Beteiligungsgesellschaft ist die Phoenix Reederei<br />
GmbH & Co. KG “Mini Bulker I”. Es wird eine Beteiligung<br />
als Kommanditist angeboten.<br />
Unternehmensziel der Phoenix Reederei GmbH & Co. KG<br />
“Mini Bulker I” ist zunächst die Sicherstellung der Finanzierung<br />
für den Kauf sowie die anschließende Übernahme<br />
und den Betrieb der beiden Mini Bulker MS “GRECO” und<br />
MS “DEGAS”. Während der anschließenden Betriebsphase<br />
erzielt die Beteiligungsgesellschaft Einnahmen aus dem<br />
Betrieb der Seeschiffe, die nach Abzug der Betriebsausgaben<br />
(Schiffsbetriebskosten, Verwaltungskosten, Zinsen)<br />
und Tilgungen des Schiffshypothekendarlehens und nach<br />
Bildung einer ausreichenden Liquiditätsreserve für Ausschüttungen<br />
an die Anleger zur Verfügung stehen. Bei<br />
einem späteren Verkauf der Schiffe steht den Anlegern der<br />
Verkaufserlös abzüglich aller Kosten und Verbindlichkeiten<br />
zur Auszahlung zur Verfügung. Weitere Anlageziele,<br />
Aufgaben oder Ähnliches hat die Emittentin nicht.<br />
Die Schiffe (Beteiligungsobjekt)<br />
Das MS “GRECO” und MS “DEGAS” sind moderne Mini Bulker<br />
mit einer Tragfähigkeit von 7.800 tdw, deren Leistungsprofil<br />
auf die Anforderungen heutiger Massengutverkehre<br />
zugeschnitten wurde. Die Schiffe verfügen über je<br />
2 Krane mit jeweils 36 t Hebekraft, die einen unabhängigen<br />
Einsatz von der landseitigen Infrastruktur ermöglichen.<br />
Die Anordnung der Luken und die Aufteilung des<br />
Raumes führen zu einer hohen Transportleistung.<br />
Kaufpreis<br />
Der Nettokaufpreis der Schiffe beträgt gem. ab ge schlosse<br />
nem Kaufvertrag 13.000.000 € und 11.600.000 US$.<br />
Dieser Kaufpreis wurde von einem anerkannten Gutachter<br />
unter Berücksichtigung aller begleitenden Faktoren als<br />
marktgerecht und angemessen bezeichnet.<br />
Bauwerft<br />
Das MS “GRECO” und MS “DEGAS” werden auf der Schiffswerft<br />
Nanjing Huatai Shipyard Co. Ltd., Nanjing (China),<br />
gebaut.<br />
Ablieferung<br />
Die Ablieferungen sind für März und Mai 2009 geplant.<br />
Vertragsreeder<br />
Vertragsreeder des MS “GRECO” und MS “DEGAS” ist die<br />
Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG, welche durch den<br />
geschäftsführenden Gesellschafter Dipl.-Kfm. Harald Hummert<br />
geführt wird. Der Vertragsreeder betreut derzeit neben<br />
dem MS “GRECO” und dem MS “DEGAS” insgesamt 17<br />
weitere Containerfeeder- und Mehrzweckschiffe, die weltweit<br />
im Einsatz sind. Für die Bereederung des MS “GRECO”<br />
und MS “DEGAS” erhält der Vertragsreeder eine Vergütung<br />
von 4,0 % der Bruttochartererlöse.<br />
Beschäftigung<br />
Für das MS “GRECO” und das MS “DEGAS” wurde kein<br />
Chartervertrag abgeschlossen. Es wurde ein Poolvertrag<br />
abgeschlossen, in dessen Rahmen sechs weitere baugleiche<br />
Schiffe betrieben werden sollen. Die kalkulierten<br />
Charterraten liegen mit 6.650 € pro Schiff auf einem<br />
Niveau, das derzeit im vorgesehenen Einsatzgebiet<br />
wesentlich überschritten wird. Die in Dollar erzielten<br />
Einnahmen sind durchgängig mit 1 € = 1,57 US$ kalkuliert.<br />
7
03<br />
Die Beteiligung im Überblick<br />
<strong>Invest</strong>ition und Finanzierung<br />
Kommanditkapital 8.620.000 €<br />
davon<br />
Harald Hummert 10.000 €<br />
Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG 200.000 €<br />
Dirk Hattermann 10.000 €<br />
Dr. Manfred Kemper 10.000 €<br />
Fremdkapital 15.390.000 €<br />
Gesamtinvestitionsvolumen 24.258.000 €<br />
inkl. Agio<br />
Beteiligung und Einzahlungstermine<br />
Mindestbeteiligung<br />
Angebotszeitraum<br />
25.000 € zzgl. 3 % Agio<br />
bis zur Vollplatzierung<br />
Eine vorzeitige Schließung des Beteiligungsangebotes<br />
sowie eine Kürzung von Beteiligungsbeträgen sind nicht<br />
vorgesehen.<br />
Einzahlungen<br />
25 % zzgl. 3 % Agio nach Beitritt<br />
75 % zum 15. Februar 2009<br />
Kommanditisten, die ihre noch nicht fälligen Einzahlungen<br />
bereits bis zum 1. Dezember 2008 einzahlen, erhalten ein<br />
Sonderentnahmerecht auf eine Auszahlung in Höhe von<br />
1,5 % bezogen auf den Betrag der vor Fälligkeit erbrachten<br />
Einlage.<br />
Prognostizierte Auszahlungen<br />
Soweit es die Liquiditätssituation der Gesellschaft erlaubt,<br />
werden ab 2009 folgende Auszahlungen an die<br />
Gesell schafter geleistet.<br />
Jahr Prozent Jahr Prozent<br />
2009 4,0 2017 10,0<br />
2010 8,0 2018 10,0<br />
2011 8,0 2019 10,0<br />
2012 10,0 2020 10,0<br />
2013 10,0 2021 10,0<br />
2014 10,0 2022 10,0<br />
2015 10,0 2023 12,0<br />
2016 10,0 2024 22,0<br />
Wirtschaftliche Eckdaten<br />
Es sind laufende Auszahlungen von 4 % im Jahr 2009 ansteigend<br />
auf 22 % p. a. geplant. Die Gesamtauszahlungen<br />
betragen ca. 264 % inkl. Kapitalrückführung nach Verkauf<br />
der Schiffe. Der Kommanditist erzielt als Mitunternehmer<br />
Einkünfte aus Gewerbebetrieb.<br />
Steuerliches Konzept<br />
Die Besteuerung erfolgt gem. Tonnagegewinnermittlung<br />
nach § 5a EStG über die gesamte Laufzeit der Beteiligungsgesellschaft.<br />
Die Tonnagegewinnermittlung führt zu einer<br />
außerordentlich niedrigen Steuerbelastung der Anleger.<br />
Planungszeitraum<br />
Der Planungszeitraum endet am 31. Dezember 2024. Da für<br />
das MS “GRECO” und MS “DEGAS” keine steuerlichen<br />
Bindungs fristen bestehen, können die Schiffe auch vorher<br />
veräußert werden, wenn dieses kaufmännisch sinnvoll ist.<br />
Platzierungsgarantie<br />
Für die Sicherstellung der vollständigen Platzierung des<br />
Eigenkapitals wurde eine Platzierungsgarantie abgegeben.<br />
8
Versicherung<br />
Das MS “GRECO” und MS “DEGAS” werden gegen die üblichen<br />
Schifffahrtsrisiken versichert. Eine Kaskoversicherung<br />
deckt u. a. Schäden am eigenen Schiff bis zu einem<br />
Totalverlust ab. Die Deckungssumme beträgt mindestens<br />
das gesamte <strong>Invest</strong>itionsvolumen der Beteiligungsgesellschaft.<br />
Daneben wird eine Haftpflichtversicherung (P + I)<br />
sowie eine Frachtausfallversicherung (Loss of Hire) und<br />
eine Basiskriegsversicherung abgeschlossen. Die Loss of<br />
Hire-Versicherung ersetzt bei einem Schaden am Schiff<br />
für die Dauer der Schadensbehebung die kalkulierten Einnahmen.<br />
Risiken einer Beteiligung<br />
Die Beteiligung an der Phoenix Reederei GmbH & Co. KG<br />
MS “Mini Bulker I” ist eine unternehmerische Beteiligung,<br />
die mit Risiken verbunden ist. Diesbezüglich wird ausdrücklich<br />
auf die Darstellungen im Kapitel „Risiken“ verwiesen.<br />
Beispielrechnung für den Anleger<br />
Bei der Beispielrechnung wurde ein Verkaufserlös von<br />
40 % des Schiffskaufpreises nach rd. 16 Jahren zugrunde<br />
gelegt. Auf dieser Basis ergibt sich folgender Vermögenszuwachs<br />
für die gesamte Laufzeit der Beteiligung.<br />
Prognose<br />
Zeichnungssumme –100.000 €<br />
Agio –3.000 €<br />
Mittelrückfluss aus Barauszahlung<br />
und Schiffsverkauf +264.000 €<br />
Mittelabfluss aus Steuern*<br />
in der Betriebsphase –1.313 €<br />
Vermögenszuwachs nach Steuern +159.687 €<br />
* bei einem angenommenen persönlichen Steuersatz von 42 % Einkommensteuer<br />
und 5,5 % Solidaritätszuschlag.<br />
Haftung des Anlegers<br />
Die Haftung des Kommanditisten beschränkt sich grundsätzlich<br />
auf die gezeichnete Einlage. Gemäß §§ 167 ff.<br />
HGB können allerdings Auszahlungen (Ausschüttungen)<br />
an die Gesellschafter zum Wiederaufleben der auf das eingezahlte<br />
Kapital beschränkten Haftung führen, wenn durch<br />
diese Auszahlungen der Kapitalanteil unter die Haftungssumme<br />
sinkt. Das heißt, ausgeschüttete Beträge können<br />
im Falle einer negativen Entwicklung zurückgefordert werden.<br />
Diesbezüglich wird ausdrücklich auf die Darstellung<br />
im Kapitel „Risiken“ verwiesen.<br />
9
10<br />
04<br />
risiken der beteiligung
Die Variablen des Erfolgs<br />
Die Kommanditbeteiligung an der Phoenix Reederei GmbH<br />
& Co. KG “Mini Bulker I” ist ein unternehmerisches Engagement,<br />
mit dem verschiedene Risiken verbunden sein können.<br />
Die wirtschaftlichen, rechtlichen und steuer lichen<br />
Rahmenbedingungen, von denen die zukünftige Entwicklung<br />
der Beteiligung abhängt, sind nicht vorhersehbar und<br />
können von den zugrunde liegenden Ausgangsdaten des<br />
Beteiligungsangebotes abweichen. Es ist möglich, dass<br />
sich Abweichungen von den Annahmen und Prognosen<br />
negativ auf die Liquiditätsentwicklung der Gesellschaft<br />
auswirken und die Höhe der Auszahlungen an die Gesellschafter<br />
mindern. Eine Haftung kann nicht übernommen<br />
werden für Abweichungen durch künftige wirtschaftliche,<br />
steuerliche und rechtliche Änderungen, insbesondere Änderungen<br />
der Rechtsprechung, sowie für den tatsächlichen<br />
Eintritt der mit dieser Beteiligung verbundenen steuerlichen<br />
und wirtschaftlichen Ziele der Phoenix Reederei<br />
GmbH & Co. KG “Mini Bulker I”.<br />
In der nachfolgenden Darstellung werden die mit einer<br />
Beteiligung an der Gesellschaft verbundenen Risiken unterteilt<br />
in anleger-, anlage- und prognosegefährdende<br />
Risiken. Das Auftreten einzelner Risikofaktoren oder auch<br />
das Zusammenwirken mehrerer Risikofaktoren können zu<br />
einer erheblichen Verschlechterung der wirtschaftlichen<br />
Ergebnisse einer Beteiligung und unter Umständen zum<br />
Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen und als<br />
maximales Risiko des Anlegers auch sein weiteres Vermögen<br />
angreifen.<br />
Aus Sicht der Anbieterin sind keine weiteren wesentlichen<br />
Risiken über die nachfolgend dargestellten hinaus erkennbar.<br />
Anlegergefährdende Risiken sind diejenigen, die beim Anleger<br />
zum Verlust der teilweisen oder gesamten Beteiligungssumme<br />
führen und darüber hinaus weiteres Vermögen<br />
gefährden können.<br />
Anlagegefährdende Risiken können das Anlageobjekt oder<br />
die gesamte Vermögensanlage gefährden, was zu einem<br />
teilweisen oder vollständigen Verlust der Beteiligungssumme<br />
führen kann.<br />
Prognosegefährdende Risiken können das Ergebnis der<br />
Emittentin belasten und zu einer Verringerung der Auszahlungen<br />
an die Anleger führen.<br />
Anlegergefährdende Risiken<br />
Haftung der Kommanditisten<br />
Gemäß Gesellschaftsvertrag sind die Gesellschafter zu einem<br />
Nachschuss nicht verpflichtet, sobald die Kommanditeinlage<br />
voll gezeichnet ist. Bis zur Eintragung in das<br />
Handelsregister wird die Beteiligung als atypisch stille<br />
Gesellschaftsbeteiligung in Höhe der Einlage behandelt.<br />
In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Einlage.<br />
Während der Beteiligung ist die Haftung eines Kommanditisten<br />
auf die Höhe der im Handelsregister eingetragenen<br />
Zeichnungssumme beschränkt. Die Haftung lebt jedoch<br />
gem. § 172 Abs. 4 HGB bis maximal in Höhe der eingetragenen<br />
Kommanditeinlage wieder auf, wenn die Kapitalanteile<br />
durch Entnahmen unter die eingezahlte Kommanditeinlage<br />
gemindert werden. Dies gilt ebenfalls, soweit<br />
Auszahlungen auch auf Gewinne getätigt werden, während<br />
der Kapitalanteil des Kommanditisten durch Verluste<br />
unter den Betrag der eingezahlten Kommanditeinlage gemindert<br />
ist. Insbesondere in den ersten Jahren erfolgen<br />
die in den Prognoseberechnungen geplanten Auszahlungen<br />
aus Liquiditätsüberschüssen der Gesellschaft, während<br />
die Handelsbilanz voraussichtlich noch keine Gewinne<br />
ausweisen wird. Daher lebt die Haftung über den<br />
11
04Risiken der Beteiligung<br />
Großteil des Beteiligungszeitraums wieder auf. Infolgedessen<br />
ist nicht auszuschließen, dass im Fall einer Illiquidität<br />
der Gesellschaft bereits ausgezahlte Beträge wieder<br />
zurückgeführt werden müssen. Aus der Gesellschaft ausgeschiedene<br />
Gesellschafter haften für Verbindlichkeiten,<br />
die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus der Gesellschaft<br />
begründet waren, für die Dauer von fünf Jahren ab<br />
dem Ende des Tages, an dem das Ausscheiden in das Handelsregister<br />
eingetragen wird. Die Haftung beschränkt sich<br />
auf die Höhe der Einlage; darüber hinaus ist eine weitere<br />
Haftung bis zur Höhe der empfangenen Entnahmen nach<br />
§§ 30 f. GmbHG möglich, wenn die Auszahlungen zugleich<br />
das zur Deckung des Stammkapitals erforderliche Vermögen<br />
der Komplementär-GmbH angreifen.<br />
Schadensfälle im Ausland<br />
Ein Risiko kann in Schadensfällen im Ausland liegen, wenn<br />
der Sachverhalt der Schädigung nicht versicherbar ist oder<br />
der Versicherungsschutz nicht ausreicht oder ganz versagt<br />
wird. So ist theoretisch nicht auszuschließen, dass die<br />
Haftungsbeschränkung der Kommanditisten nach deutschem<br />
Recht nicht anerkannt wird und Dritte auf das Vermögen<br />
der Anleger in dem betreffenden Staat zugreifen.<br />
Anteilsfinanzierung<br />
Die vorliegende Beteiligungsofferte beinhaltet kein Finanzierungsangebot<br />
für eine zu leistende Kommanditeinlage.<br />
Grundsätzlich besteht jedoch für den Anleger die Möglichkeit,<br />
die Beteiligung über die Aufnahme eines Kredits zu<br />
finanzieren. Sollte sich die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung<br />
gegenüber der Prognose verschlechtern, besteht die<br />
Möglichkeit, dass der Kapitaldienst für diesen Kredit durch<br />
die Auszahlungen nicht gedeckt werden kann. Die finanzierende<br />
Bank ist ggf. zur Verwertung von Sicherheiten<br />
berechtigt. Eine Vermögensschädigung auf Ebene des Gesellschafters<br />
ist nicht auszuschließen. In diesem Zusammenhang<br />
wird auf steuerliche Risiken hinsichtlich einer<br />
fehlenden Gewinnerzielungsabsicht hingewiesen.<br />
Anlagegefährdende Risiken<br />
Finanzierung<br />
Die Gesellschaft wird zur Fremdfinanzierung ein Schiffshypothekendarlehen<br />
von der Deutschen Schiffsbank AG<br />
in Anspruch nehmen – die entsprechende Kreditzusage<br />
wurden am 4. Juli 2008 erteilt. Die Prognoserechnungen<br />
wurden auf Basis der derzeit marktüblichen Zinsen kalkuliert.<br />
Über den Prognosezeitraum hinweg kann ein höherer<br />
Zins aufwand zu Lasten der Liquidität der Gesellschaft<br />
entstehen als in den <strong>Prospekt</strong>berechnungen kalkuliert. In<br />
den Prognoseberechnungen wird von einer Valutierung<br />
in € und US$ ausgegangen.<br />
Die Geschäftsführung kann das Schiffshypothekendarlehen<br />
umstrukturieren. Grundsätzlich sind etwaige Tilgungsrückstände<br />
vorrangig vor den Auszahlungen an die Kommanditisten<br />
zu bedienen. Sollte der nicht gänzlich auszuschließende<br />
Fall einer dauerhaften Zahlungsunfähigkeit der<br />
Gesellschaft eintreten, könnte die finanzierende Bank die<br />
Zwangsvollstreckung beantragen.<br />
Die termingerechte Einzahlung der Eigenkapitalraten ist<br />
für die Einhaltung des <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplans<br />
erforderlich. Durch verspätete Einzahlungen und/<br />
oder durch die nicht plangemäße Platzierung des Eigenkapitals<br />
können Finanzierungslücken und höhere Zwischenfinanzierungskosten<br />
als geplant entstehen. Damit wären<br />
negative Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der<br />
Beteiligung verbunden. Verspätet geleistete Kommanditeinlagen<br />
sind mit 1 % pro angefangenem Monat zu verzinsen.<br />
Leistet ein Kommanditist seine Kommanditeinlage<br />
nicht oder nicht vollständig, so ist die persönlich haftende<br />
12
Gesellschafterin berechtigt, ihn aus der Gesellschaft auszuschließen.<br />
Gleiches gilt, wenn ein Kommanditist seine<br />
Mitwirkungspflichten u. a. hinsichtlich seiner Eintragung<br />
in das Handelsregister nicht erfüllt.<br />
Laufzeit und Handelbarkeit<br />
Die Beteiligung kann erstmals zum 30. Dezember 2024<br />
gekündigt werden. Eine vorzeitige Veräußerung der Beteiligung<br />
an Dritte ist möglich, kann im Regelfall jedoch nur<br />
mit der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
erfolgen. Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
hat bei einer Übertragung auf Dritte ein Vorkaufsrecht.<br />
Sollte die Gesellschafterversammlung einen Verkauf<br />
der Schiffe beschließen, wird die Gesellschaft vorzeitig<br />
enden. Für Unternehmensbeteiligungen dieser Art ist ein<br />
geregelter Markt erst im Entstehen, so dass die Beteiligung<br />
nur beschränkt veräußerbar ist. Es besteht somit das<br />
Risiko, dass im Falle eines Veräußerungswunsches kein<br />
Erwerber gefunden werden oder die Beteiligung aufgrund<br />
niedriger Kaufpreisangebote nur mit einem Verlust veräußert<br />
werden kann.<br />
Vertragspartner<br />
Die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung könnte sich deutlich<br />
verschlechtern, wenn beim Ausfall eines wesentlichen<br />
Vertragspartners vereinbarte Leistungen nur zu höheren<br />
Kosten oder gar nicht mehr erbracht werden können. Es<br />
besteht eine Vorleistungspflicht der Beteiligungsgesellschaft<br />
gegenüber dem Verkäufer bzgl. des Schiffskaufpreises.<br />
Für den unwahrscheinlichen Fall der Insolvenz der<br />
Werft ist nicht auszuschließen, dass hinsichtlich dieses<br />
Betrages ein Totalverlust eintritt.<br />
Rückabwicklung der Beteiligung<br />
Seltene und unvorhersehbare Ereignisse könnten es notwendig<br />
werden lassen, dass die Beteiligung an der Gesellschaft<br />
rückabgewickelt werden muss. Für die Kommanditis<br />
ten könnte dies einen teilweisen Verlust ihrer<br />
Kommanditeinlage zur Folge haben, im schlimmsten Fall<br />
auch den Totalverlust. Für diesen Fall ist eine weitere Vermögensschädigung<br />
durch die Finanzierung des Anteils<br />
nicht ausgeschlossen. Beispiele für solche Ereignisse<br />
könnten das Scheitern der Schiffsfinanzierung oder die<br />
Nichtablieferung der Schiffe sein.<br />
Prognosegefährdende Risiken<br />
<strong>Invest</strong>itionskosten<br />
Die Kostenpositionen des <strong>Invest</strong>itionsplans sind weitgehend<br />
durch feste Verträge gesichert und gründen darüber<br />
hinaus auf vorsichtigen Annahmen, in die u. a. die<br />
langjährigen Erfahrungen der Reederei eingeflossen sind.<br />
Eine Überschreitung der <strong>Invest</strong>itionskosten kann dennoch<br />
nicht ausgeschlossen werden. Diese könnte etwa bei der<br />
verspäteten Ablieferung der Schiffe eintreten. Bei einer<br />
Kostenüberschreitung müsste sich die Gesellschaft erforderliche<br />
Mittel ggf. durch Kreditaufnahme beschaffen.<br />
Damit verbunden wären zusätzliche Kosten mit entsprechenden<br />
Auswirkungen auf die prognostizierten Ergebnisse<br />
und die Liquidität.<br />
Kosten für Schiffsbetrieb und Verwaltung<br />
Für die Höhe der Schiffsreisekosten sind zahlreiche Einflussfaktoren<br />
entscheidend, z. B. die Flagge und daraus<br />
folgend die Personalkosten, Bunkerpreise etc. Änderungen<br />
gegenüber den getroffenen Annahmen können zu<br />
Abweichungen von der Prognoseberechnung führen. Die<br />
13
04Risiken der Beteiligung<br />
Kalkulation der Schiffsbetriebskosten basiert auf Erfahrungs-<br />
und Vergleichswerten; jährliche Kostensteigerungen<br />
von 3 % ab 2011 sind vorgesehen. Kosten für die<br />
Klassearbeiten und Dockungen sind ebenfalls angesetzt.<br />
Generell sind Überschreitungen der für die Betriebsphase<br />
angesetzten Kosten trotz vorausschauender Planung nicht<br />
auszuschließen – Mehrkosten gegenüber den Planungen<br />
können durch unterschiedliche Ursachen entstehen. Dazu<br />
zählen u. a. auch die nicht termingerechte Ablieferung der<br />
Schiffe, gesetzliche Änderungen oder Veränderungen bei<br />
den laufenden Verwaltungskosten. Höhere Kosten als<br />
pros pektiert würden zu Reduzierungen der Überschüsse<br />
führen und sich entsprechend auf die Wirtschaftlichkeit<br />
der Beteiligung auswirken.<br />
Versicherungen<br />
Gegen die in der Seeschifffahrt üblichen Risiken werden<br />
die Schiffe zu marktgerechten Konditionen versichert<br />
(Loss of Hire, P & I, War Risk, Kasko etc.). Es besteht das<br />
Risiko, dass die Versicherungsprämien außerplanmäßig<br />
steigen und/oder die Selbstbehalte (Franchisen) erhöht<br />
werden. Weiterhin kann nicht ausgeschlossen werden,<br />
dass nicht alle Schadensfälle durch die Versicherungspolicen<br />
gedeckt sind. Schließlich besteht auch die Möglichkeit,<br />
dass der Versicherer Verträge ganz oder teilweise<br />
nicht erfüllen kann, etwa aus Gründen der Insolvenz.<br />
Beschäftigungssituation<br />
Ein wesentliches Risiko liegt in der Entwicklung des Charter-/Frachtenmarktes,<br />
die von zahlreichen Einzelfaktoren<br />
und Korrelationseffekten bestimmt wird. Dazu zählen<br />
Konjunkturverläufe, Transportaufkommen, die Entwicklung<br />
der Schiffstypen und Flottenkapa zitäten. Die Frachteinnahmen<br />
können starken zyklischen Schwankungen unterliegen.<br />
Eine Verschlechterung der Marktbedingungen<br />
kann sich negativ auf die Beschäftigung der Schiffe und<br />
damit auf die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft<br />
auswirken. Charterverträge beinhalten grundsätzlich das<br />
Risiko, dass der Charterer seinen Verpflichtungen aus dem<br />
Vertrag nicht nachkommt. In diesem Fall besteht die Möglichkeit,<br />
dass eine Beschäftigung der Schiffe nur zu einer<br />
niedrigeren Rate oder gar nicht möglich ist. Die Prognoseberechnungen<br />
gehen von einem gleich bleibenden Charteräquivalent<br />
aus. Es ist möglich, dass dieses Charteräquivalent<br />
nicht erreicht wird und dementsprechend die<br />
Einnahmen sinken. Geringere Erträge können auch durch<br />
eine Minderung der jährlichen Einsatztage gegenüber den<br />
prospektierten Ansätzen eintreten. Die verspätete Ablieferung<br />
oder Indienststellung der Schiffe kann ebenfalls zu<br />
verminderten Erträgen und geringeren Abschreibungen<br />
führen. Für die Schiffe wurden kein Zeitcharterverträge<br />
geschlossen.<br />
Poolvertrag<br />
Die Einnahmen der beiden Schiffe MS “GRECO” und<br />
MS “DEGAS” werden in einen Erlöspool einfließen, dem<br />
acht neue typgleiche Schiffe angehören sollen. Die Poolung<br />
der Einnahmen erfolgt aus Gründen der Risikoreduzierung,<br />
jedoch können die Ergebnisse der einzelnen<br />
Schiffe im Pool das Gesamtergebnis beeinträchtigen. Ein<br />
Ergebnis der Poolpartner, das hinter den Erwartungen<br />
zurückbliebe, würde sich damit auch nachteilig auf die<br />
Einnahmen des MS “GRECO” und MS “DEGAS” auswirken.<br />
Währungsrisiken<br />
Für das MS “GRECO” und MS “DEGAS” ist eine Beschäftigung<br />
im US$-Währungsraum vorgesehen. Kosten und Kapitaldienst<br />
fallen teilweise in EUR an. Daher besteht ein<br />
Währungsrisiko. Somit können Währungskurse den wirtschaftlichen<br />
Erfolg der Beteiligung insofern mindern, als<br />
die US$-Gegenwerte nicht ausreichen, die entsprechenden<br />
Verbindlichkeiten zu erfüllen. Dadurch würde das<br />
14
Ergebnis der Gesellschaft und damit das Ergebnis des<br />
Anlegers vermindert. Das Schiffshypothekendarlehen wird<br />
in US$ ausgezahlt. Gemäß Kreditvertrag räumt die Deutsche<br />
Schiffsbank AG (DSB) der Beteiligungsgesellschaft<br />
das Recht ein, das Darlehen auch in Euro oder bis zu 25 %<br />
der jeweiligen Inanspruchnahme in anderen handelbaren,<br />
der DSB genehmen Währungen in Anspruch zu nehmen.<br />
Mögliche Darlehenstranchen in Fremdwährungen oder<br />
Zinsswaps mit eventuellen Währungskomponenten beinhalten<br />
Kursrisiken, welche das Ergebnis der Gesellschaft<br />
negativ beeinflussen können.<br />
Veräußerungserlös<br />
Über den Zeitpunkt der Veräußerung der Schiffe wird die<br />
Gesellschafterversammlung beschließen; für den einzelnen<br />
Gesellschafter sind Verkaufszeitpunkt und Erlös somit<br />
nicht planbar. Der beim Verkauf zu erzielende Erlös hängt<br />
stark von der Marktsituation zu diesem Zeitpunkt ab und<br />
wird die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung deutlich beeinflussen.<br />
Da Schiffe dieser Art oft in US$ gehandelt werden,<br />
kann der Währungskurs hierbei ebenfalls eine wichtige<br />
Rolle spielen. Ein weiterer Faktor für die Höhe des Verkaufspreises<br />
liegt im Pflegezustand der Schiffe.<br />
Für die Prognoserechnungen wurde die Veräußerung der<br />
Schiffe zu einem Nettoverkaufspreis in Höhe von ca. 40 %<br />
des Kaufpreises unterstellt. Ein Nettoverkaufspreis von<br />
unter 40 % des Kaufpreises würde die Wirtschaftlichkeit<br />
der Beteiligung verringern.<br />
Das Steuerrisiko<br />
Die Konzeption des vorliegenden Beteiligungsangebotes<br />
basiert auf den zur Zeit der <strong>Prospekt</strong>aufstellung gültigen<br />
Steuergesetzen, Durchführungsverordnungen und Verwaltungsanweisungen<br />
sowie der aktuellen Rechtsprechung<br />
zum Steuerrecht. Darüber hinausgehende Änderungen des<br />
geltenden Steuerrechts und der Rechtsprechung während<br />
der Dauer der Beteiligungsgesellschaft können nicht ausgeschlossen<br />
werden und würden ggf. zu Abweichungen<br />
von den <strong>Prospekt</strong>annahmen führen. Da die Gesellschaft<br />
zur Tonnagesteuer optiert, ist zu beachten, dass die Besteuerung<br />
der laufenden steuerlichen Gewinne unabhängig<br />
vom tatsächlichen wirtschaftlichen Verlauf der Gesellschaft<br />
stattfindet. Im Extremfall kann dies bedeuten, dass<br />
der Gesellschafter trotz negativer wirtschaftlicher Ergebnisse<br />
zusätzlich eine – wenn auch geringe – Steuerbelastung<br />
zu tragen hat.<br />
Sollte § 5a EStG abgeschafft werden oder sollten die Voraussetzungen<br />
für die Besteuerung nach der Tonnage gem.<br />
§ 5a EStG nicht erfüllt werden, kann dies zu einer gegenüber<br />
den <strong>Prospekt</strong>angaben abweichenden steuerlichen<br />
Belastung des Anlegers und damit ggf. zu einer Verminderung<br />
des kalkulierten Gesamtmittelrück flusses führen.<br />
Die Gesellschaft gewährt den Kommanditisten für Ein lagen,<br />
die mindestens 2,5 Monate vor Fälligkeit geleistet werden,<br />
ein Sonder-Entnahmerecht nach Maßgabe des § 8 Nr. 4 des<br />
Gesellschaftsvertrages. Es ist nicht auszuschließen, dass<br />
die Finanzverwaltung diese als Vergütung ansieht, die entsprechend<br />
von den Anlegern zu versteuern wäre.<br />
Die in diesem Beteiligungsangebot ermittelten steuerlichen<br />
Ergebnisse stehen unter dem Vorbehalt der endgültigen<br />
steuerlichen Anerkennung im Rahmen der steuerlichen<br />
Außenprüfung der Emittentin. Für die Veräußerung<br />
von Kommanditbeteiligungen besteht bisher trotz vereinzelter<br />
Zweitmarkt-Angebote kein geregelter Markt. Die<br />
wahren stillen Reserven der Beteiligung sind erfahrungsgemäß<br />
bei einem Verkauf i. d. R. nicht zu realisieren.<br />
Es wird empfohlen, auch vor Übertragung der Beteiligung<br />
an einen Dritten, fachkundigen Rat hinsichtlich der Konse<br />
15
04Risiken der Beteiligung<br />
quenzen für die persönliche Steuerbelastung des Anlegers<br />
einzuholen.<br />
Risiko der Rückabwicklung<br />
Bei Ausfall der Platzierungsgarantie (und fehlender sonstiger<br />
Kapitalbeschaffung) könnte die Emittentin gezwungen<br />
sein, die Beteiligungsgesellschaft rückabzuwickeln.<br />
Dabei ist nicht gewährleistet, dass der Anleger seine Kommanditeinlage<br />
und das Agio in voller Höhe zurückerhält.<br />
Analoges könnte bei sonstigen außerordentlichen Ereignissen<br />
wie Unmöglichkeit der Schiffsübergabe oder Havarie<br />
eintreten.<br />
Majorisierung<br />
Bei nicht plangerechter Vollplatzierung und in Anspruch<br />
genommener Platzierungsgarantie könnte sich eine Majorisierung<br />
(Beherrschung) der Emittentin aufgrund einer<br />
Stimmenmehrheit der Garantin bzw. von ihr vermittelter<br />
Dritter ergeben. Dadurch könnte den Anlegern die Möglichkeit<br />
genommen sein, Mehrheitsentscheidungen zu<br />
treffen. Vorstellbar ist ebenfalls, dass ein Großanleger mit<br />
seinem Stimmrecht Entscheidungen der Gesellschafterversammlung<br />
blockiert (Sperrminorität).<br />
Sollte die Ausflaggungsgenehmigung nicht erteilt werden<br />
und sind die Schiffe unter deutscher Flagge zu führen,<br />
könnten sich für die Emittentin geringere als die prognostizierten<br />
Erlöse und/oder höhere als die prognostizierten<br />
Kosten ergeben. Das würde nachteilige Folgen für die Prognose<br />
der Betriebsergebnisse, Liquidität und Auszahlungen<br />
haben. Unter Umständen ist die Emittentin gezwungen,<br />
den Schiffsbetrieb einzuschränken oder aufzugeben.<br />
Ähnliche negative Konsequenzen könnten sich ergeben,<br />
wenn weitere erforderliche behördliche Genehmigungen<br />
nicht beziehungsweise nur eingeschränkt erteilt oder im<br />
Nachhinein widerrufen werden.<br />
Anlegerhaftung<br />
Falls durch Auszahlungen oder sonstige Rückzahlungen<br />
der Einlage ein negatives Kapitalkonto entsteht, lebt insoweit<br />
die Haftung wieder auf. Unter Umständen kann es zu<br />
Rückerstattungsforderungen bereits ausgezahlter Beträge<br />
kommen. Mit dem Einsatz des Schiffes in internationalen<br />
Gewässern bzw. Häfen könnten sich Rechtsstreitigkeiten<br />
vor ausländischen, insbesondere überseeischen Gerichten<br />
verbinden. Es ist denkbar, dass die jeweilige ausländische<br />
Rechtsprechung die Haftungsbegrenzung des<br />
Kommanditisten nicht anerkennt (Fälle einer solchen<br />
Durchgriffshaftung sind der Emittentin und Anbieterin<br />
aber nicht bekannt).<br />
Behördliche Genehmigungen<br />
Es wurde davon ausgegangen, dass die Schiffe unter<br />
ausländischer Flagge (Antigua und Barbuda) eingesetzt<br />
werden. Entsprechende Genehmigungen nach § 7 Flaggenrechtsgesetz<br />
(FlRG) werden beim Bundesamt für Seeschifffahrt<br />
und Hydrographie bei Übernahme der Schiffe<br />
beantragt.<br />
16
18<br />
05<br />
die vermögensanlage
Vermögensart<br />
Angeboten wird eine Kommanditbeteiligung an der<br />
Phoenix Reederei GmbH & Co. KG “Mini Bulker I”, die mit<br />
Eintragung der Kommanditisten ins Handelsregister beginnt.<br />
Bis zur Eintragung ist der Beitretende atypisch<br />
stiller Gesellschafter.<br />
Kommanditkapital<br />
Gem. § 2 des Gesellschaftsvertrages beträgt das Kommanditkapital<br />
8.620.000 € (davon eingezahlt: 201.000 €).<br />
Das einzuwerbende Kommanditkapital beträgt 8.390.000 €.<br />
Jeder Kommanditist beteiligt sich direkt und nicht über<br />
einen Treuhänder.<br />
Mindestanzahl<br />
Die Anzahl der angebotenen Vermögensanlagen steht<br />
nicht fest. Sie wird durch die Faktoren Mindestbeteiligung<br />
und einzuwerbendes Kapital begrenzt. Zur Realisierung<br />
des Projektes müssen mindestens 331 Anteile in Höhe von<br />
25.000 € gezeichnet werden. Die Mindestplatzierungssumme<br />
beträgt 8.270.000 €.<br />
Erwerbspreis und weitere Kosten<br />
Die Platzierungssumme beträgt 8.390.000 €. Die Mindestbeteiligung<br />
beträgt 25.000 €, höhere Beträge müssen<br />
durch 5.000 ohne Rest teilbar sein. Der Erwerberpreis<br />
besteht jeweils aus dem Zeichnungsbetrag. Für die Vermittlung<br />
des Eigenkapitales und die Projektierung und<br />
Verwaltung fallen Provisionen in Höhe von insgesamt<br />
1.075.000 € an. Diese stehen den beauftragten Vertriebspartnern<br />
anteilig gem. dem vermittelten Kapital und<br />
entsprechend der Vertriebsvereinbarung zu.<br />
Weitere Kosten sind das Agio von 3 %, eine eventuelle<br />
Maklerprovision bei Verkauf des Anteils sowie eine<br />
eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung bei Anteilsfi nanzierung,<br />
verbunden mit einem vorzeitigen Verkauf des<br />
Anteils.<br />
Die Eintragung des Kommanditisten in das Handelsregister<br />
erfordert eine notariell beglaubigte Registervollmacht,<br />
deren Kosten der Kommanditist tragen muss. Ausschlaggebend<br />
für die Höhe der Beglaubigungskosten des Notars<br />
sind die Höhe der Beteiligung und die Kostenordnung für<br />
Notare, die in den Bundesländern unterschiedlich sein<br />
kann. Kostenbeispiel: Bei einem Beteiligungsbetrag von<br />
100.000 € beträgt die Notargebühr in der Regel etwa<br />
50 €. Die anschließenden Kosten für die Eintragung in das<br />
Handelsregister zahlt die Beteiligungsgesellschaft.<br />
Bei nicht fristgerechter Einzahlung ist die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />
der Fondsgesellschaft berechtigt, Verzugszinsen<br />
i. H. v. 1 % für jeden angefangenen Monat zu verlangen<br />
oder den Anleger aus der Gesellschaft auszuschließen.<br />
Im Falle der Übertragung der Beteiligung kann die Beteiligungsgesellschaft<br />
dem Erwerber eine Kostenpauschale<br />
von bis zu 300 € zzgl. Umsatzsteuer für erhöhten Verwaltungsaufwand<br />
in Rechnung stellen. Im Falle des vorzeitigen<br />
Ausscheidens aus der Gesellschaft sind vom Kommanditisten<br />
die ggf. entstehenden Kosten für die Bewertung<br />
des Schiffes oder der Beteiligung zu tragen. Diese sind<br />
vom Zeichnungsbetrag und vom Zeitpunkt des Ausscheidens<br />
abhängig und können somit nicht beziffert werden.<br />
Darüber hinaus entstehen mit dem Erwerb, der Verwaltung<br />
und der Veräußerung der Vermögensanlage keine<br />
weiteren Kosten.<br />
19
05Die Vermögensanlage<br />
Angebot und Zeichnungsfrist<br />
Das Angebot erfolgt ausschließlich in Deutschland. Die<br />
Zeichnungsfrist beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung<br />
des Verkaufsprospektes und endet bei vollständiger<br />
Platzierung.<br />
Ausschüttungen<br />
Gemäß Prognoserechnung dieses <strong>Prospekt</strong>es über Einnahmen<br />
und Ausgaben kann die Beteiligungsgesellschaft<br />
bereits für das Betriebsjahr 2009 Ausschüttungen vornehmen<br />
(siehe Liquiditätsvorschau der Gesellschaft). Sofern<br />
die Liquidität der Gesellschaft es zulässt, ist geplant,<br />
die prospektgemäße Ausschüttung spätestens im Dezember<br />
des jeweiligen Geschäftsjahres zu leisten. Grundsätzlich<br />
können Ausschüttungen nur dann erbracht werden,<br />
wenn auch die Plantilgungen für das Schiffshypothekendarlehen<br />
geleistet werden. Über die Höhe der Ausschüttung<br />
und die Verwendung der freien Liquidität beschließt<br />
die Gesellschafterversammlung mit Zustimmung der Komplementärin.<br />
Ausschüttungen im Sinne dieses <strong>Prospekt</strong>es<br />
stellen Liquiditätsentnahmen dar, d. h. Kapitalrückzahlungen<br />
oder Gewinnausschüttungen, die grundsätzlich nicht<br />
der persönlichen Steuerpflicht des einzelnen Kommanditisten<br />
unterliegen. Gem. § 15a EStG werden Ausschüttungen<br />
dann als steuerpflichtiger Gewinn behandelt, soweit<br />
durch Ausschüttungen ein negatives Kapitalkonto entsteht<br />
oder sich erhöht und der Anleger nicht im Handelsregister<br />
eingetragen ist. Unter Berücksichtigung der <strong>Prospekt</strong>angaben<br />
wird dieser Fall voraussichtlich nicht eintreten.<br />
Rechte der Kommanditisten und<br />
Hauptmerkmale der Anteile<br />
Der Anleger beteiligt sich als Kommanditist an der Beteiligungsgesellschaft.<br />
Der Gesellschaftsvertrag ist anlegerfreundlich<br />
gestaltet, die Mitwirkungsrechte der Gesellschafter<br />
eröffnen weitreichende Einflussmöglichkeiten<br />
auf die Geschäftspolitik. Laut Handelsgesetzbuch bestehen<br />
beispielsweise bestimmte Einsichts- und Prüfungsrechte<br />
bzgl. der Buchhaltungsunterlagen (§ 166 Abs. 1<br />
HGB), Widerspruchsrechte gegenüber der Geschäftsführung<br />
bei bestimmten Handlungen, die über den gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetrieb hinausgehen (§ 164 HGB), und<br />
Zustimmungsrechte zur Berechnung der Gewinne und Verluste<br />
(§ 167 Abs. 1 HGB i. V. m § 120 Abs. 2 HGB). Gemäß<br />
Gesellschaftsvertrag besteht die Möglichkeit, einen Beirat<br />
zu wählen. Ein weiteres Aufsichtsgremium wie z. B. ein<br />
Treuhänder ist für die Beteiligungsgesellschaft nicht vorgesehen.<br />
Eine Treuhandschaft für die Beteiligung ist ebenfalls<br />
nicht vorgesehen, demzufolge gibt es auch keinen<br />
Treuhandvertrag. Es fallen somit keine weiteren Kosten<br />
für den Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung der<br />
Vermögensanlage durch einen Treuhänder an.<br />
Die Beteiligung beinhaltet für den Kommanditisten folgende<br />
Rechte:<br />
• Beteiligung am Gesellschaftsergebnis sowie an gewinnunabhängigen<br />
Auszahlungen aus der Gesellschaft<br />
• Beteiligung an den Erlösen aus der Liquidation<br />
• Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung<br />
• Kontroll- und Widerspruchsrechte<br />
• Vererbung oder Belastung der Beteiligung,<br />
Übertragung mit Einschränkungen<br />
• Beendigung der Beteiligung nach Ende<br />
der Mindestlaufzeit<br />
• Abfindung bei Ausscheiden<br />
• Die Hauptmerkmale der Anteile entsprechen den mit<br />
der Vermögensanlage verbundenen Rechte.<br />
Übertragung und Handelbarkeit<br />
Grundsätzlich ist die Beteiligung übertragbar im Erbfall,<br />
durch Schenkung sowie durch Verkauf. Die dingliche Über<br />
20
tragung erfolgt im Wege der Abtretung. Für Beteiligungen<br />
dieser Art existiert keine gesetzlich geregelte Handelsplattform.<br />
Ein Handel bzw. Verkauf über den sog. Zweitmarkt<br />
ist daher nur über kommerzielle Handelsplattformen<br />
oder im Wege der Eigeninitiative möglich, bei der der<br />
Kommanditist selbst einen Interessenten für die Vermögensanlage<br />
finden muss. Grundsätzlich bedarf die Übertragung<br />
der Beteiligung unter Lebenden gem. § 10 Gesellschaftsvertrag<br />
der Zustimmung der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin, welche aber nur aus wichtigem Grunde<br />
versagt werden kann. Beabsichtigt ein Kommanditist,<br />
seine Kommanditanteile an einen Dritten zu veräußern, so<br />
steht der Komplementärin ein Vorkaufsrecht zu. Dadurch<br />
ist die Handelbarkeit eingeschränkt.<br />
Laufzeit<br />
Außenwirkung lebt jedoch wieder auf, sofern vorzeitige<br />
Auszahlungen von Gewinnentnahmen erfolgen (§ 172<br />
Abs. 4 HGB).<br />
Vertragsstand<br />
Es liegen folgende Verträge vor:<br />
• Kaufvertrag über die Schiffe vom 26. März 2008<br />
einschl. Addendum Nr. 1 vom 4. August 2008<br />
• Gesellschaftsvertrag vom 1. August 2008<br />
• Bereederungsvertrag vom 1. August 2008<br />
• Befrachtungsvertrag vom 20. August 2008<br />
• Poolvertrag vom 20. August 2008<br />
• Vertriebsvereinbarungen vom 20. August 2008<br />
• Kreditzusage vom 4. Juli 2008<br />
Eine Schiffsbeteiligung ist grundsätzlich eine langfristige<br />
<strong>Invest</strong>ition. Die Laufzeit der Gesellschaft ist unbestimmt,<br />
eine Kündigung ist frühestens zum 30. Dezember 2024<br />
möglich.<br />
Beitrittserklärung<br />
Bitte senden Sie die vollständig ausgefüllte Beitrittserklärung<br />
an die<br />
Steuerliches Konzept und Steuerzahlungen<br />
Der Kommanditist erzielt als Mitunternehmer Einkünfte<br />
aus Gewerbebetrieb. Die Gesellschaft nimmt die pauschale<br />
Tonnagegewinnermittlung gem. § 5a EStG in Anspruch.<br />
Das jährliche zu versteuernde Ergebnis beträgt somit<br />
etwa 0,19 % des Zeichnungsbetrages. Die Anbieterin<br />
übernimmt nicht die Zahlung von Steuern für die Anleger.<br />
Weitere Leistungen des Anlegers und<br />
Nachschusspflicht<br />
Über den Beteiligungsbetrag hinaus hat der Komman ditist<br />
keine weiteren Leistungen zu erbringen. Eine Nachschusspflicht<br />
besteht nicht. Die gesetzliche Haftung erlischt mit<br />
vollständiger Einzahlung der Einlage. Die Haftung in der<br />
• Phoenix Reederei GmbH & Co. KG “Mini Bulker I”,<br />
Blinke 6, 26789 Leer (Ostfriesland)<br />
oder an Ihren persönlichen Berater. Sie erhalten eine Ausfertigung<br />
der Beitrittserklärung mit Annahmebestätigung<br />
und einer vorbereiteten Registervollmacht direkt zugesandt.<br />
Annahme des Beitritts<br />
Die Annahme des Beitritts erfolgt durch die Phoenix Reederei<br />
GmbH & Co. KG “Mini Bulker I”, vertreten durch die<br />
Komplementärin Phoenix Verwaltungs GmbH, beide mit<br />
Sitz Blinke 6, 26789 Leer (Ostfriesland).<br />
21
05Die Vermögensanlage<br />
<strong>Prospekt</strong>ausgabe und Zahlstelle<br />
Phoenix Reederei GmbH & Co. KG “Mini Bulker I”, Blinke 6,<br />
26789 Leer (Ostfriesland)<br />
14. August 2007 wurde der Name in MS “OSTERDIEK”<br />
Phoenix Reederei GmbH & Co. KG geändert. Am 20. Juni<br />
2008 wurde die Gesellschaft in Phoenix Reederei GmbH &<br />
Co. KG “Mini Bulker I” umfirmiert.<br />
Einzahlungen<br />
• 25 % zzgl. 3 % Agio unmittelbar nach Annahme<br />
der Beitrittserklärung<br />
• 75 % am 15. Februar 2009<br />
Um die in den Planungsrechnungen aufgeführten wirtschaftlichen<br />
Ergebnisse realisieren zu können, ist die termingerechte<br />
Einzahlung der Eigenkapitalraten unbedingt<br />
erforderlich. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt,<br />
für ausstehende Einzahlungsraten Verzugszinsen in<br />
Höhe von 1 % pro angefangenem Monat zu verlangen.<br />
Konto für Einzahlungen<br />
• Begünstigte<br />
Phoenix Reederei GmbH & Co.<br />
KG “Mini Bulker I”<br />
• Kreditinstitut Ostfriesische Volksbank<br />
• Bankleitzahl 285 900 75<br />
• Konto-Nr. 18 66 35 00<br />
Gewährleistung<br />
Gründungsgesellschafter ist Herr Harald Hummert. Weitere<br />
Gesellschafter sind die Phoenix Bereederungs GmbH<br />
& Co. KG, Herr Dr. Manfred Kemper sowie Herr Dirk Hattermann.<br />
Herr Harald Hummert – geschäftsansässig Blinke 6, 26789<br />
Leer – hat seine Kommanditeinlage von ursprünglich<br />
3.000 € zwischenzeitlich auf 10.000 € erhöht und hiervon<br />
bereits 1.000 € eingezahlt.<br />
Die Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG ist mit einer<br />
Kommanditeinlage von 200.000 € eingetreten und hat<br />
die Einlage bereits voll eingezahlt.<br />
Herr Dr. Manfred Kemper und Herr Dirk Hattermann sind<br />
mit einer Kommanditeinlage von je 10.000 € eingetreten;<br />
die Einlagen wurden noch nicht eingezahlt.<br />
Mit Ausnahme der zuvor genannten Kommanditanteile<br />
wurden in Bezug auf die Emittentin bisher keine Wertpapiere<br />
oder Vermögensanlagen im Sinne des § 8f. Abs. 1<br />
des Verkaufsprospektgesetzes herausgegeben.<br />
Für das Angebot der Vermögensanlage, für deren Verzinsung<br />
oder Rückzahlung ist keine Gewährleistung durch<br />
juristische Personen oder Gesellschaften übernommen<br />
worden. Daher entfallen weitere Angaben nach § 14 Verm<br />
VerkProspV.<br />
Gründungsgesellschafter<br />
Die Gesellschaft wurde als MS “ARCTIC AURICH” Phoenix<br />
Reederei GmbH & Co. KG am 7. August 2006 gegründet. Am<br />
Die Gründungsgesellschafter besitzen keine unmittelbaren<br />
oder mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen, die<br />
der Beteiligungsgesellschaft Fremdkapital zur Verfügung<br />
stellen, oder an Unternehmen, die im Zusammenhang mit<br />
der Herstellung des Anlageobjektes nicht nur geringfügige<br />
Lieferungen und Leistungen erbringen. An der Firma des<br />
Vertragsreeders, der Phoenix Bereedereungs GmbH & Co.<br />
KG, ist der Gründungskommanditist Harald Hummert zu<br />
20 % beteiligt. Diese Firma erbringt auch Leistungen, die<br />
im Zusammenhang mit der Anschaffung der Schiffe stehen.<br />
22
Dieses ist die Ausführung der vorbereitenden Bereederung<br />
(50.000 €). Im Falle der Veräußerung eines Schiffes<br />
bzw. bei Totalverlust erhält der Vertragsreeder einen Gewinnvorab<br />
in Höhe von 3 % des Jahresüberschusses des<br />
Jahres, in dem das Schiff veräußert wird. Neben der im<br />
Gesellschaftsvertrag geregelten pauschalen Haftungs vergütung<br />
in Höhe von 4.000 € für die Phoenix Verwaltungs<br />
GmbH stehen der Komplementärin sowie den Gründungsgesellschaftern<br />
keine weiteren Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte<br />
und sonstigen Gesamtbezüge (Gehälter,<br />
Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen<br />
und Nebenleistungen jeglicher Art) innerhalb und<br />
außerhalb des Gesellschaftsvertrags zu. Außerdem bestehen<br />
keine Sonderrechte hinsichtlich Gewinnbeteiligungen<br />
oder Entnahmerechte. In den Berechnungen wurden in einer<br />
Gesamthöhe von 1.075.000 € Provision angenommen,<br />
hierbei handelt es sich um Emis sionskosten incl. eines<br />
Agios von 3 %.<br />
Geschäftsführung<br />
Die Geschäftsführerin der Beteiligungsgesellschaft ist die<br />
Phoenix Verwaltungs GmbH vertreten durch ihren allein<br />
verantwortlichen Geschäftsführer Herrn Harald Hummert,<br />
Blinke 6, 26789 Leer.<br />
Die Geschäftsführung und sonstige Aufsichtsgremien sind<br />
nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb dieses<br />
Beteiligungs angebotes beauftragt sind, oder Unternehmen,<br />
die der Beteiligungsgesellschaft Fremdkapital zur<br />
Verfügung stellen, oder Unternehmen, die im Zusammenhang<br />
mit der Herstellung des Schiffes wesentliche Lieferungen<br />
oder Leistungen erbringen. Die Geschäftsführung<br />
sowie Aufsichtsgremien hatten für das letzte abgeschlossene<br />
Geschäftsjahr für ihre Tätigkeiten keine Gesamtbezüge<br />
insbesondere weder Gehälter, Gewinn beteiligungen,<br />
Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Pro visio<br />
nen noch Nebenleistungen jeglicher Art von der Beteiligungsgesellschaft<br />
erhalten. Ein Beirat ist nicht bestellt<br />
und die Zwischenschaltung einer Treuhandgesellschaft<br />
nicht beabsichtigt.<br />
Geschäftstätigkeit<br />
Der Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und<br />
Betrieb des MS “DEGAS” und des MS “GRECO” in der internationalen<br />
Seeschifffahrt und alle damit im Zusammenhang<br />
stehenden Rechtsgeschäfte. Die Gesellschaft, die<br />
dem deutschen Recht unterliegt, kann auch Beteiligungen<br />
an anderen Unternehmen erwerben, soweit dieses für den<br />
Schiffsbetrieb geboten ist. Der Gesellschaftszweck stimmt<br />
mit dem Gegenstand des Unternehmens überein. Phoenix<br />
Bereederungs GmbH & Co. KG hat am 26. März 2008 mit<br />
der Hartmann Logistik GmbH, Leer, einen Kaufvertrag<br />
über den Neubau des MS “DEGAS” und des MS “GRECO”<br />
geschlossen. Mit Adden dum vom 4. August 2008 wurden<br />
die Kaufverträge auf die Phoenix Reederei GmbH & Co. KG<br />
“Mini Bulker I” übertragen.<br />
Die Gesellschaft ist nicht abhängig von Patenten, Lizenzen,<br />
Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren. Es sind<br />
keine Gerichts- oder Schiedsverfahren bekannt, die Einfluss<br />
auf die Tätigkeit oder die wirtschaftliche Lage der<br />
Gesellschaft haben könnten. Weiterhin sind keinerlei außergewöhnliche<br />
Ereignisse bekannt, die Einfluss auf die<br />
Tätigkeit oder die wirtschaftliche Lage hatten.<br />
An den Seeschiffen besteht derzeit noch kein Eigentum.<br />
Der <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern,<br />
der Emittentin, der Geschäftsführung der Emittentin<br />
stand oder steht das Eigentum oder eine andere dingliche<br />
Berechtigung am Anlageobjekt nicht zu.<br />
Es bestehen keine laufendenen <strong>Invest</strong>itionen. Zur Einwerbung<br />
des noch offenen Kommanditkapitals von mindestens<br />
8.270.000 € gibt die Phoenix Reederei GmbH & Co.<br />
23
05Die Vermögensanlage<br />
KG “Mini Bulker I” diesen Beteiligungsprospekt heraus<br />
und bietet das Kapital der Beteiligungsgesellschaft zur<br />
Zeichnung an. Annahmegemäß soll das Kapital bis zur Ablieferung<br />
der Schiffe platziert werden. Der Gesellschaftsver<br />
trag sieht keine Platzierungsdauer vor. Entsprechend<br />
dem Kaufvertrag (einschließlich der Nachträge) plant<br />
die Be teiligungsgesellschaft, die Schiffe MS “DEGAS” und<br />
MS “GRECO” spätestens bis zum 31. Mai 2009 zu übernehmen.<br />
Für die Finanzierung des Fremdkapitals wurde<br />
von der Deutschen Schiffsbank (DSB) am 4. Juli 2008 eine<br />
Kreditzusage erteilt. Hierfür wird eine Schiffshypothek<br />
zugunsten der finanzierenden Bank eingetragen. Gemäß<br />
Beteiligungsprospekt beabsichtigt die Gesellschaft, die<br />
Schiffe bis Ende 2024 zu betreiben und Überschüsse zu<br />
erwirtschaften. Diese Überschüsse sollen aus Chartereinnahmen<br />
aufgrund von Charterverträgen realisiert werden.<br />
Ende 2024 wird ein Verkauf der Schiffe und ein entsprechender<br />
Verkaufserlös kalkuliert. Es bestehen keine rechtlichen<br />
oder tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />
der MS “GRECO” und MS “DEGAS”,<br />
insbesondere nicht im Hinblick auf die Vercharterung der<br />
Schiffe.<br />
Abweichungen des Gesellschaftsvertrages<br />
der Emittentin von den gesetzlichen Regelungen<br />
Kommanditisten, die ihre fällige Einlage vor Fälligkeit einzahlen,<br />
erhalten unter bestimmten Bedingungen eine Sonderausschüttung<br />
(§ 2 Nr. 6 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Rückständige Einlagen können mit 1 % monatlich zu Lasten<br />
des entsprechenden Kommanditisten verzinst werden<br />
(§ 2 Nr. 7 des Gesellschaftsvertrages).<br />
unter Berücksichtigung einer relativen Gleichstellung der<br />
Ergebnissonderkonten (§ 8 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Entnahmen erfolgen nur auf einheitlichen Auszahlungsbeschlusses<br />
der Gesellschafterversammlung (§ 8 Nr. 3 des<br />
Gesellschaftsvertrages).<br />
Guthaben auf den Konten der Kommanditisten werden<br />
nicht verzinst (§ 3 Nr. 5 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Beschlüsse der Gesellschafter bedürfen nicht der Einstimmigkeit<br />
(§ 5 Nr. 4 des Gesellschaftervertrages).<br />
Die Übertragung (ganz oder teilweise) von Kommanditanteilen<br />
ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Komplementärin<br />
wirksam (§ 10 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Weiterhin hat die Komplementärin ein Vorkaufsrecht<br />
(§ 10 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Der Kommanditist hat das Recht, die Gesellschaft zu<br />
kündigen, erstmals jedoch zum 30. Dezember 2024 (§ 12<br />
Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Im Liquidationsfall erfolgt die Liquidation durch die<br />
Komplementärin (§ 14 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Abweichungen des Gesellschaftsvertrages der Komplementärin<br />
von den gesetzlichen Regelungen bestehen nicht.<br />
Beschlussfassungen erfolgen nicht nach der Anzahl der<br />
Gesellschafter, sondern nach dem Verhältnis der Pflichteinlage<br />
(§ 5 Nr. 5 des Gesellschaftsvertrages). Die Ergebnisbeteiligung<br />
erfolgt nicht nach der Anzahl der Gesellschafter,<br />
sondern nach dem Verhältnis der Pflichteinlagen<br />
24
26<br />
06<br />
anlageziele und<br />
anlagepolitik
Mit Datum vom 26. März 2008 wurde der Vertrag zum Erwerb<br />
der beiden Mini Bulker MS “DEGAS” und MS “GRECO”<br />
der Größenklasse 7.800 tdw, an dem sich der Anleger<br />
beteiligt, abgeschlossen. Die Entwicklung der Vermögensanlage<br />
Schiffsbeteiligung ist unabhängig von der Entwicklung<br />
anderer Kapitalanlageformen, insbesondere<br />
klassischer wie Aktien, festverzinslichen Wertpapieren<br />
etc. So kann der Anleger mit der Vermögensanlage am<br />
wachsenden Welthandel teilnehmen und gleichzeitig sein<br />
Kapitalanlagenportfolio diversifizieren.<br />
Das mit der Vermögensanlage einzuwerbende Eigenkapital<br />
ist als Nettoeinnahme aus dem Angebot ausschließlich<br />
vorgesehen für den Kauf und Betrieb der Schiffe sowie deren<br />
Verkauf Ende des Jahres 2024 gem. Planung. Die Nettoeinnahmen<br />
reichen alleine nicht aus, um die Anlageziele<br />
zu realisieren. Daher wird Fremdkapital in Höhe von<br />
15.390.000 € aufgenommen. Basis hierfür ist der <strong>Invest</strong>itions-<br />
und Finanzierungsplan. Die Nettoeinnahmen werden<br />
für keine sonstigen Zwecke genutzt. Für die Schiffe<br />
wurden keine Zeitcharterverträge geschlossen.<br />
Die Kiellegung der beiden Schiffe ist planmäßig erfolgt<br />
und die Schiffsrümpfe sind erstellt. Einer planmäßigen<br />
Ablieferung steht derzeit nichts entgegen.<br />
Leistungserbringung<br />
Die im Zusammenhang mit der Vermögensanlage nach<br />
§§ 3, 7 und 12 der VermVerkProspV zu nennenden Gesellschaften<br />
und Personen erbringen folgende nicht nur geringfügige<br />
Leistungen.<br />
Verantwortlich für den Inhalt des Verkaufsprospektes<br />
Phoenix Reederei GmbH & Co. KG “Mini Bulker I”<br />
• Sitz und Geschäftsanschrift:<br />
Blinke 6, 26789 Leer (Ostfriesland)<br />
Komplementärin der Emittentin<br />
Phoenix Verwaltungs GmbH<br />
• Sitz und Geschäftsanschrift:<br />
Blinke 6, 26789 Leer (Ostfriesland)<br />
• Leistungen und Vergütung:<br />
4.000 € pro Geschäftsjahr für die Übernahme<br />
des Haftungsrisikos als Komplementärin der<br />
Beteiligungsgesellschaft.<br />
Grundsätzlich haftet die Komplementärin einer KG unbeschränkt.<br />
Vorliegend ist die Komplementärin eine Kapitalgesellschaft<br />
und haftet daher nur beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen.<br />
Gründungskommanditisten der Emittentin<br />
Dipl.-Kfm. Harald Hummert<br />
• Geschäftsanschrift:<br />
Blinke 6, 26789 Leer (Ostfriesland)<br />
• Leistungen:<br />
Geschäftsführender Gesellschafter der<br />
Phoenix Verwaltungs GmbH<br />
Die Komplementärin ist nicht am Kapital der Beteiligungsgesellschaft<br />
beteiligt.<br />
Weitere nicht nur geringfügige Leistungen oder Lieferungen<br />
werden durch Personen gem. §§ 3, 7 und 12 der Verm<br />
VerkProspV (die <strong>Prospekt</strong>verantwortliche, die Gründungsgesellschafter<br />
der Emittentin sowie Mitgliedern der<br />
Gesellschaftsführung der Emittentin) nicht erbracht. Auch<br />
sind diese mit Ausnahme von Herrn Dr. Kemper und Herrn<br />
Hattermann (Vertriebspartner) weder unmittelbar noch<br />
mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb<br />
der Vermögensanlage betraut sind oder die der Emittentin<br />
Fremdkapital geben oder die mit der Herstellung bzw. dem<br />
Verkauf des Anlageobjektes in Zusammenhang stehen.<br />
27
06Anlageziele und Anlagepolitik<br />
Nach §§ 3, 7 und 12 der VermVerkProspV zu nennenden<br />
Gesellschaften und Personen stand und steht nicht das<br />
Eigentum am Anlageobjekt oder wesentlichen Teilen oder<br />
eine ding liche Berechtigung am Anlageobjekt zu.<br />
Aufsichtsgremien und Treuhänder bestehen nicht, somit<br />
wurden von solchen keine Leistungen erbracht.<br />
Eine dingliche Belastung des Anlageobjektes liegt in der<br />
Absicherung des Schiffshypothekendarlehens und des<br />
Kontokorrentkredits. Weitere nicht nur unerhebliche dingliche<br />
Belastungen des Anlageobjektes und rechtliche oder<br />
tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />
des Anlageobjektes – insbesondere hinsichtlich<br />
des Anlageziels – bestehen nicht.<br />
Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG<br />
• Sitz und Geschäftsanschrift:<br />
Blinke 6, 26789 Leer (Ostfriesland)<br />
• Leistungen und Vergütung:<br />
50.000 € für vorbereitende Bereederung; für die<br />
Bereederung je 4 % der Bruttoeinnahmen, verdienten<br />
Überliegegelder, Hilfs-/Bergelöhne und Versicherungsentschädigungen<br />
für Zeitausfälle; 250 € pro Tag für<br />
Aufliegezeiten; Gewinnvorab von 3 % bei Verkauf der<br />
Schiffe.<br />
28
• Tampa<br />
• Miami<br />
✶<br />
Nassau<br />
Bahamas<br />
Havana<br />
✶<br />
Kuba<br />
Kaimaninseln<br />
✶ George Town<br />
Jamaika<br />
✶<br />
Kingston<br />
Haiti<br />
✶<br />
Port-au-Prince<br />
Dom. Rep.<br />
✶<br />
Santo Domingo<br />
Karibik<br />
Maracaibo •<br />
✶<br />
Panama<br />
Panama<br />
Venezuela<br />
Kolumbien<br />
29
30<br />
07<br />
wirtschaftliche<br />
grundlagen
Innovation Schiff<br />
Technisch und wirtschaftlich ein Erfolgsmodell<br />
• Hohe Tragfähigkeit<br />
• Unabhängigkeit von landseitiger Infrastruktur durch<br />
eigene Kräne<br />
Die chinesische Werft Nanjing Huatai Shipyard hat in<br />
Kooperation mit der Hartmann Logistik GmbH diesen<br />
neuen Schiffstyp entwickelt. Die Spezifikation des äußerst<br />
leistungsfähigen Schiffes ist auf die heutigen Marktanforderungen<br />
im weltweiten Einsatz zugeschnitten. Mit der<br />
hohen Eisklasse E2 eignen sich das MS “DEGAS” und das<br />
MS “GRECO” auch für den ganzjährigen Einsatz im südlichen<br />
Amerika und nordöstlichen Europa.<br />
Das MS “DEGAS” und das MS “GRECO” sind das siebte und<br />
achte Schiff einer Serie von insgesamt 14 Schiffen, von<br />
denen 8 Schiffe über Kräne verfügen. Die Ablieferung der<br />
Schiffe ist für März 2009 und Mai 2009 vorgesehen.<br />
Innovation für die Zukunft<br />
• Langjährige Erfahrungen der Hartmann-Gruppe<br />
bei der Konstruktion berücksichtigt<br />
• Entwickelt für wachsendes Marktsegment<br />
der Minibulker<br />
• Spezifikationen nach Analyse der künftigen<br />
Marktanforderungen und nach den steigenden<br />
Ansprüchen an moderne Schiffe<br />
Das MS “DEGAS” und das MS “GRECO” verfügen über<br />
drei Ladeluken mit einer Ladekapazität von insgesamt<br />
10.200 m 3 und bieten die Möglichkeit, auf den Luken 2<br />
und 3 Schwerlast von bis zu 60 t pro m 2 zu laden. Die beiden<br />
Kräne an Bord der Schiffe haben eine Tragfähigkeit<br />
von je 36 t und können mit einer Traverse bis zu 72 t<br />
heben. Mit den niedrigen spezifischen Treibstoffkosten<br />
pro Raummeter ermöglicht das Schiff einen sehr wirtschaftlichen<br />
Betrieb.<br />
Das MS “DEGAS” und das MS “GRECO”<br />
Schiffstyp<br />
Multi Purpose Vessel<br />
GL + 100 A5 E2<br />
Klasse<br />
Multi-Purpose Dry Cargo<br />
Vessel “G” strengthened<br />
for heavy cargoes<br />
Länge über alles<br />
108,2 m<br />
Breite<br />
18,2 m<br />
Tiefgang max.<br />
7,16 m<br />
Tragfähigkeit<br />
ca. 7.800 tdw<br />
modernste Automationsanlagen,<br />
Besondere Ausstattungen<br />
2 Ladekräne à 36 t,<br />
Bugstahlruder<br />
Hauptmaschine<br />
MaK 6 M 32 mit Leistung<br />
3.000 kW<br />
Dienstgeschwindigkeit 12,4 kn<br />
Ablieferung März und Mai 2009<br />
Flagge<br />
Flagge eines<br />
EU-Mitgliedslandes<br />
Schiffsregister<br />
Amtsgericht Emden<br />
Leistungsmerkmale für gute Beschäftigungsperspektiven<br />
• Eisklasse E2 prädestiniert das MS “DEGAS”<br />
und das MS “GRECO” auch für den Einsatz<br />
in nördlichen Seegebieten<br />
• Einsatz auch in sog. Nischenmärkten durch<br />
optimierte Beladung mit eigenen Kränen<br />
• Ausstattung und Zulassung für Gefahrguttransporte<br />
gem. internationalen Vorschriften<br />
• Schnelle und einfache Beladung des Schiffes<br />
ermöglicht kurze Hafenliegezeiten<br />
• Exzellente Manövrierfähigkeit mit Bugstrahlruder<br />
31
07Wirtschaftliche Grundlagen<br />
Gesamtwirtschaftliche Aspekte<br />
• Made in Germany – die wesentlichen technischen Komponenten<br />
der Schiffe werden in Deutschland gefertigt<br />
• Geringe Betriebskosten durch gute Verarbeitung<br />
des Schiffes<br />
• Hohe Betriebssicherheit und damit Ein nahmensicherheit<br />
• Langfristiger Werterhalt durch Qualität, Ausstattung<br />
und anspruchsvolle technische Betreuung gewährleisten<br />
einen hohen Wiederverkaufswert<br />
Das MS “DEGAS” und das MS “GRECO” werden nach derzeitiger<br />
Planung unter der Flagge eines EU-Mitgliedslandes<br />
fahren.<br />
Schiffsgutachten<br />
Ein vom Ingenieurbüro Weselmann, Beratende Ingenieure<br />
und Schifffahrtssachverständige in Hamburg, am 22. Juli<br />
2008 erstelltes Gutachten für die noch im Bau befindlichen<br />
MS “DEGAS” und MS “GRECO” ermittelt einen Verkehrswert<br />
von 12.500.000 € pro Schiff. Der vereinbarte<br />
Kaufpreis der Schiffe einschließlich der Nebenkosten liegt<br />
bei 11.185.000 €.<br />
Weitere Bewertungsgutachten existieren nicht.<br />
Markt und Potenziale<br />
Im Auftrag der Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG hat<br />
der Schiffsmakler Uwe Metzger von der Jürgen Strauss<br />
GmbH & Co. KG in Hamburg eine Bewertung der Zeitcharter<br />
für Bulker der Größe von 7.800 dwat mit Kränen<br />
abgegeben. Herr Metzger verfügt über langjährige Erfahrung<br />
in der Beobachtung und Bewertung von Schiffen und<br />
Frachtraten auf dem Markt der Mehrzweckschiffe. In dieser<br />
Bewertung erwartet Herr Metzger für 2009, dass sich<br />
das „Ratenniveau im 12-Monats-Durchschnitt auf ca.<br />
10.500 US$/11.500 US$ pro Schiff und Tag einpendeln<br />
wird, wobei mit einem wachsenden Bedarf für diese<br />
Schiffsgröße in den nächsten Jahren gerechnet werden<br />
kann.“<br />
Die Hartmann Gruppe hat in ihrem Geschäftsplan für das<br />
Fahrtgebiet und den Einsatz dieser Schiffe in 2008 (Stand<br />
32
Mai 2008) einen Durchschnittswert von 14.100 US$ zugrunde<br />
gelegt.<br />
Der in den <strong>Prospekt</strong>kalkulationen zugrunde gelegte Wert<br />
i. H. v. 6.650 € pro Schiff kann deswegen als konservativ<br />
bezeichnet werden.<br />
Entwicklung der Weltwirtschaft<br />
Der Internationale Währungsfonds und andere führende<br />
Institute sehen nach wie vor ein starkes Wachstum der<br />
Weltwirtschaft, allerdings mit geringerer Dynamik als in<br />
den Vorjahren. Der „World Exonomic Outlook“ vom April<br />
2008 geht für 2008 und 2009 von einem Wachstum von<br />
3,7 und 3,8 % aus, gegenüber 5 % in 2006 und 6 % in<br />
2007.<br />
Indien, China und Russland sind nach wie vor die Wachstumsmotoren<br />
dieser Entwicklung.<br />
Dieses nach wie vor robuste Wachstum garantiert auch<br />
im Weltseeverkehr eine insgesamt gute Nachfrage nach<br />
Schiffstonnage.<br />
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf diese<br />
Bewertung sowie auf Daten und aktuelle Berichte des<br />
Instituts für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) in<br />
Bremen, Clarkson Research, Howe Robinson, Fearnleys<br />
etc.<br />
Der Markt für Massengut<br />
Nach Angaben des ISL (Stand 2007, Institut für Seeverehr<br />
und Logitsik) stellen Bulker mit 6.781 Massengutschiffen<br />
36 % und damit den größten Teil des gesamten Seetransports.<br />
Das Durchschnittsalter der Bulkerflotte liegt bei ca.<br />
16 Jahren, jeder dritte Bulker ist danach über 20 Jahre alt,<br />
so dass in den nächsten Jahren mit einer großen Zahl von<br />
Abwrackungen zu rechnen ist. Hinzu kommt, dass viele<br />
der älteren Bulker nicht mehr den neuesten Sicherheitsanforderungen<br />
genügen, da sie nicht über eine Doppelhülle<br />
verfügen.<br />
Angesichts der knappen Neubaukapazitäten auf den Werften<br />
für Massengutschiffe und dem insgesamt geringen<br />
Interesse der Werften am Neubau von kleinen Einheiten<br />
ist bei steigender Nachfrage nach Bulktonnage mit einem<br />
Mangel an entsprechenden Schiffen zu rechnen.<br />
Einsatzgebiet Karibik<br />
Das MS “DEGAS” und das MS “GRECO” sowie die weiteren<br />
sechs Schiffe des Hartman Minibulkerpools sind für den<br />
Einsatz in der Karibik vorgesehen.<br />
Zum karibischen Raum gehören die Handelszonen 15 verschiedener<br />
Länder, die sich bis zum Amazonas in Nordbrasilien<br />
und über die vielen karibischen Inseln erstrecken.<br />
Das Handelsgebiet liegt auch nahe genug an der zentralamerikanischen<br />
Westküste, um den Einsatz von Schiffen<br />
geringerer Größe auszuweiten.<br />
Aufgrund der kurzen Seewege ist diese Handelszone mit<br />
der Nordeuropas zu vergleichen, wo vor allem kleine<br />
Schiffe eingesetzt werden. So transportiert beispielsweise<br />
YARA, einer der weltweit größten Düngemittelhersteller,<br />
derzeit rund 6 Mio. t Düngemittel in kleinen Schüttgutfrachtern<br />
über die kurzen Distanzen in Europas Handelszonen.<br />
In den Handelszonen der Karibik waren seit<br />
jeher Schiffe relativ geringer Qualität im Einsatz; in den<br />
letzten Jahren ist jedoch eine steigende Anzahl moderner<br />
und qualitativ höherwertiger Schiffe auf diesem Markt<br />
unterwegs.<br />
Nach Einschätzung der Hartmann Gruppe sind derzeit auf<br />
dem karibischen/zentralamerikanischen Markt ca. 50 bis<br />
33
07Wirtschaftliche Grundlagen<br />
60 MiniBulker in der Größenordnung zwischen 5.000 und<br />
10.000 tdw im Einsatz. In den letzten Jahren sind weitere,<br />
zumeist neu gebaute Schiffe mit Größen von 10.000 bis<br />
15,000 tdw hinzugekommen.<br />
Die wichtigsten Schüttgüter sind heute der Getreidehandel<br />
mit seinen Produkten Malzgerste, Hafer, Reis und<br />
Zucker sowie die für den jeweiligen Anbau erforderlichen<br />
Düngemittel. Weitere bedeutende Massengüter sind Erze,<br />
Mineralien, Stahl, forstwirtschaftliche Produkte und Zement.<br />
Für die meisten Beladungstätigkeiten ist der Einsatz von<br />
Schiffskränen erforderlich. Mindestens drei Frachträume<br />
mit Faltlukendeckel und ein geringer Tiefgang sind ferner<br />
wesentliche Vorteile für ein Schiff.<br />
Die Werft arbeitet mit Handelsunternehmen wie Jiansu<br />
SUMEC, Jiangsu Skyrun, Nanjing Du-Hope, etc. zur Garantierückerstattung<br />
(„Refundment Guarantee“) zusammen.<br />
Huatai verfügt über eine eigene Fertigung, Qualitätskontrolle,<br />
Entwicklung und Vertriebsabteilung. Das Unternehmen<br />
zählt über 500 Mitarbeiter, darunter drei leitende<br />
Ingenieure und 20 Ingenieure. Die meisten Arbeiter und<br />
Facharbeiter wurden von den Werften Xinhua und Jiang z<br />
hou rekrutiert, die beide der China State Shipbuilding Corporation<br />
(Staatliche Schiffsbaugesellschaft Chinas, CSSC)<br />
untergeordnet sind.<br />
Die Hartmann-Gruppe hat den Aufbau der Werft seit dem<br />
Jahr 2005 intensiv gefördert und mit einer ständigen Bauaufsicht<br />
vor Ort wesentlich zur Steigerung der Qualität<br />
und Effektivität auf der Werft beigetragen.<br />
Werft<br />
Nanjing Huatai Shipyard Co., Ltd ist ein privates Unternehmen<br />
mit Sitz in Nanjing, China. Das Unternehmen ist<br />
aufgrund der guten Wasserbedingungen des Jangtse und<br />
Verkehrsanbindungen wirtschaftlich sehr günstig gelegen.<br />
Huatai wurde 2004 gegründet und verfügt über hervorragende<br />
Voraussetzungen für den modernen Schiffsbau<br />
und über ein erfahrenes Management. Die Werft ist auf<br />
den Bau von Schiffen bis zu 10.000 tdw ausgerichtet.<br />
Seit 2005 wurden folgende Aufträge aus Deutschland bei<br />
dem Unternehmen platziert:<br />
• 14 Schiffe mit 7.600 tdw (Mehrzweckschiffe) für<br />
Hartmann – bisher wurden zwei Schiffe im Jahr 2007<br />
und 2 Schiffe im Jahr 2008 planmäßig und erfolgreich<br />
ausgeliefert<br />
• 6 Schiffe mit 8.000 tdw (Mehrzweckfrachter) für<br />
Bockstiegel<br />
Bereederung<br />
Hohes Engagement und souveräne Leistung<br />
Die Phoenix Reederei hat ihren Sitz in Leer (Ostfriesland),<br />
dem zweitgrößten Reedereistandort in Deutschland. Die<br />
Anfänge des Schifffahrtsstandortes gehen etwa auf das<br />
15. Jahrhundert zurück; im Verlaufe der Geschichte entwickelte<br />
sich hier neben der Fluss- und Binnenschifffahrt<br />
auch die Küsten- und Seeschifffahrt. Im Jahre 1994 wurde<br />
die Phoenix Reederei gegründet. Aktuell betreut die Reederei<br />
eine Flotte von 17 Schiffen in der weltweiten Fahrt.<br />
Die Flotte besteht aus Massengutfrachtern in der Größe<br />
zwischen 3.000 und 7.000 t Tragfähigkeit mit und ohne<br />
Kranen, schnellen Containerschiffen bis zu 800 TEU sowie<br />
Schwergutschiffen mit Kranen bis zu 120 t Hebekraft.<br />
34
Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG<br />
• Stetige, solide Entwicklung des Unternehmens<br />
• Weitreichende Erfahrung in allen Teilbereichen der<br />
Bereederung<br />
• Unternehmensgröße ermöglicht hohe Konzentration<br />
und vielschichtige Kenntnisse in den Bereederungssegmenten<br />
• Hohes Ansehen in der Branche<br />
• Ausgeglichene Leistungsbilanz<br />
Ein solides Wachstum und die Fokussierung auf den Betrieb<br />
von Container-Feederschiffen sowie Mehrzweckschiffen<br />
kennzeichnen die Entwicklung der Reederei. Das<br />
qualifizierte und motivierte Personal an Bord wie im<br />
Landbetrieb trägt dazu bei, dass die Phoenix Reederei in<br />
Schifffahrtskreisen einen ausgezeichneten Ruf als zuverlässiger<br />
und fairer Partner genießt.<br />
Eckdaten und Leistungsspektrum<br />
• Komplettes Leistungsspektrum für Schiffsbetrieb und<br />
Beschäftigung<br />
• Langjährig bewährte, verantwortungsvolle Schiffsbesatzungen<br />
bilden eine sehr gute Vertrauens-,<br />
Verständigungs- und Arbeitsbasis<br />
• Leistungsfähige Flotte mit modernen Standards<br />
• derzeit 17 Seeschiffe in der Bereederung<br />
• Weltweite Einsatzgebiete<br />
• Bereederung von Container- und Mehrzweckschiffen<br />
seit 1994<br />
• Kooperation mit namhaften, leistungsbewussten<br />
Charterern<br />
Phoenix Reederei im Internet: www.phoenix-reederei.de<br />
Beschäftigung<br />
Auf Erfolgskurs mit einem bewährten Partner<br />
Beschäftigung<br />
In der Regel werden große Schiffe frühzeitig und langfristig<br />
verchartert, während eine Zeitcharter für kleinere Einheiten<br />
meist erst kurz vor der Ablieferung geschlossen<br />
wird, sofern das Schiff nicht für den Einsatz im Trampverkehr<br />
vorgesehen ist. Der Preis für die vermeintliche<br />
Sicherheit eines frühzeitigen Charterabschlusses ist üblicherweise<br />
eine Charterrate, die unter dem Marktniveau<br />
bzw. der erwarteten Entwicklung liegt. Optimale Einnahmechancen<br />
sind also mit einer kurzfristigen Vercharterung<br />
durch einen erfahrenen Schiffsmakler zu realisieren.<br />
Das MS “DEGAS” und das MS “GRECO” wurden bereits<br />
vor Ablieferung von der Hartmann Logistik GmbH an die<br />
35
07Wirtschaftliche Grundlagen<br />
Phoenix Bereederungs GmbG & Co. KG verkauft und werden<br />
von letzterer technisch und kaufmännisch betreut.<br />
Die Befrachtung verbleibt bei der Hartmann Gruppe zusammen<br />
mit den Schwesterschiffen.<br />
Hartmann Gruppe<br />
Die Hartmann AG mit Sitz in Leer ist ein unabhängiges,<br />
weltweit tätiges Familienunternehmen mit 5200 Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeitern auf See und an Land. Die Unternehmen<br />
der Hartmann Gruppe decken das komplette<br />
Spektrum der Seeschifffahrt ab. Derzeit fahren rund 140<br />
Schiffe auf den Weltmeeren für Hartmann – vom Offshore-<br />
Schlepper bis zum Gastanker.<br />
Schon früh war für Hartmann die eigene Befrachtung der<br />
Flotte elementarer Bestandteil des Unternehmens. Der<br />
direkte Zugang zur Ladung ist eine der Kernkompetenzen<br />
der Hartmann Gruppe. Daher zählen die Befrachtungsgesellschaften,<br />
die das kommerzielle Management der<br />
Schiffe übernehmen, zu den zentralen Eckpfeilern der<br />
Hartmann Unternehmensgruppe.<br />
Die Gesellschaften sind jeweils auf die Vermittlung von verschiedenen<br />
Ladungen spezialisiert. Hierzu zählen unter anderen<br />
auch die Gesellschaften „United Bulk Carrier (UBC)“<br />
in Philadelphia, USA, und „Maritime Transport & Logistik<br />
(MTL)“, Duisburg, die spezialisiert sind auf Bulkladungen.<br />
Maritime Transport + Logistik (MTL) –<br />
Erfolg mit einem bewährten Befrachtungspartner<br />
Das MTL-Team mit rd. 20 spezialisierten Mitarbeitern<br />
befrachtet insgesamt über 30 Seeschiffe. Exzellente Geschäftsverbindungen<br />
und Kontrakte sind die Basis einer<br />
sicheren Befrachtungslage der Stückgutfrachter, Bulker<br />
und Schwergutschiffe.<br />
Leistungsspektrum<br />
• Unabhängiger Schiffsmakler für die verladende<br />
Industrie<br />
• Komplettes Dienstleistungskonzept für Reedereibefrachtung<br />
inklusive Finanzmanagement/Controlling<br />
• Koordination und Abwicklung von Reise- und Zeitchartern<br />
unter Anwendung von eigens entwickelter<br />
Software<br />
• Beschäftigung von Schiffen weltweit<br />
• Befrachtung und Betreuung von Schiffen mit bis zu<br />
8.000 tdw<br />
• Übernahme von Frachtinkasso, Bunkerung und<br />
P+I-Betreuung in erster Instanz<br />
• Vermittlung von An- und Verkäufen der Seeschiffe<br />
• Qualitätsgrundsätze<br />
• Befrachtungsentscheidungen ausschließlich auf<br />
Grundlage des zu erwartenden Schiffsergebnisses<br />
• Auswahl und Bonitätsprüfung von Vertragspartnern<br />
bei Reise- und Zeitchartern<br />
• Auf Sicherheit und Werterhalt der Schiffe ausge <br />
richtete Bereederung, Schonung der Schiffe in Bezug<br />
auch auf die Ladungsarten<br />
Der in dem Segment langfristig erfahrene Befrachter MTL<br />
übernimmt die Befrachtung des MS “GRECO” und des<br />
MS “DEGAS” sowie aller weiteren Schiffe des Einnahmepools<br />
und ist mit dem Ladungs- und Reisechartermanagement<br />
betraut. So können neben der reinen Befrachtung<br />
auch weiterführende Aspekte im Sinne der Reederei und<br />
der Schiffseigner berücksichtigt werden.<br />
36
Einnahmenpool<br />
Das MS “GRECO” und das MS “DEGAS” werden einem Einnahmenpool<br />
beitreten, dem weitere 6 Schwesterschiffe<br />
der Hartmann-Flotte angehören. Die Einnahmen aller<br />
Poolschiffe fließen zusammen und werden anteilig an die<br />
Einschiffsgesellschaften ausgezahlt. So kommen besonders<br />
hohe Charterabschlüsse allen Poolschiffen zugute,<br />
während das Einnahmenrisiko für jede Einzelgesellschaft<br />
vermindert wird. Schiffsgesellschaften mit überdurchschnittlichen<br />
Charterraten müssen zwar die Mehreinnahmen<br />
mit den anderen Gesellschaften teilen, jedoch überwiegen<br />
insgesamt die Vorteile des Einnahmenpools.<br />
• Verstetigung der Einnahmen<br />
• Diversifizierung der Charterperioden durch unterschiedliche<br />
Laufzeiten und Endzeitpunkte<br />
• Besserer Ausgleich von Marktschwankungen<br />
• Optimierte Wettbewerbsposition durch die Vermarktungsmöglichkeit<br />
der gesamten Pooltonnage<br />
37
38<br />
08<br />
investitionsplan
INVESTITION (Prognose)<br />
T€<br />
in % des Gesamtaufwandes<br />
in % des<br />
Eigenkapitals<br />
Grundpreis Schiffe 20.390 84,05 229,93<br />
Zusatzausstattung/Bauzeitzinsen 1.430 5,89 16,13<br />
Erstausrüstung/Bauaufsicht 550 2,27 6,20<br />
Anschaffungskosten (Summe) 22.370 92,21 252,26<br />
Liquiditätsreserve 100 0,41 1,13<br />
Zwischensumme 22.470 92,62 253,39<br />
Vorbereitende Bereederung 50 0,21 0,56<br />
<strong>Prospekt</strong>ierung, IDW-Gutachten/Sonstiges 100 0,41 1,13<br />
Rechtsberatung, Notarkosten 50 0,21 0,56<br />
Projektierung, Konzeption, Zwischenfinanzierung 330 1,36 3,72<br />
Platzierungsgarantie 83 0,34 0,94<br />
Emissionskosten 1.075 4,43 12,12<br />
Kreditbearbeitung/Bankgebühren 100 0,41 1,13<br />
Zwischensumme 1.788 7,37 20,16<br />
Gesamtinvestition 24.258 100,00 273,55<br />
<strong>Invest</strong>itionsplan<br />
Kaufpreis der Schiffe<br />
Der Kaufpreis sowie die Anzahlungen an den Verkäufer bis<br />
zur Ablieferung sind vertraglich vereinbart worden. Es<br />
wurde bisher eine Anzahlung in Höhe von 1 % auf den<br />
Kaufpreis geleistet, die Restzahlungen erfolgen bis zur<br />
Ablieferung der Schiffe. Eine Zwischenfinanzierung der<br />
Restzahlung ist nicht vorgesehen. Für den Fall einer eventuellen<br />
Inanspruchnahme sind entsprechende Zinsaufwendungen<br />
eingeplant.<br />
Mehrkosten und Bauzeitzinsen<br />
Die Bauzeitzinsen resultieren aus der Zahlung der vertraglich<br />
vereinbarten Bauraten bis zur Ablieferung der Schiffe.<br />
Die Ermittlung des Ansatzes basiert auf derzeit markt <br />
üb lichen Nominalzinsen.<br />
Mehrkosten zum Kaufpreis können während der Bauzeit<br />
u. a. durch technisch notwendige Änderungen anfallen.<br />
Erstausrüstung<br />
Die Erstausrüstung betrifft Kosten für nicht im Kaufpreis<br />
enthaltene Gegenstände wie Werkzeuge, Ersatzteile, Einrichtungsgegenstände,<br />
Seekarten etc., die für den Schiffsbetrieb<br />
notwendig sind.<br />
Bauaufsicht<br />
Die Bauarbeiten an dem MS “GRECO” und MS “DEGAS”<br />
werden durch eine Bauaufsicht des Verkäufers kontrolliert.<br />
Die hierfür von der Beteiligungsgesellschaft zu erbringende<br />
Vergütung wurde mit dem Verkäufer fest vereinbart.<br />
Gründungskosten<br />
Hierin sind u. a. Notar-, Gerichts-, Rechtsberatungs- und<br />
Steuerberatungskosten sowie die Kreditbearbeitungs<br />
39
08<strong>Invest</strong>itionsplan<br />
gebühren zusammengefasst. Zum Teil bestehen die Gründungskosten<br />
aus fest vereinbarten Beträgen, zum Teil beruhen<br />
sie auf Erfahrungswerten der Reederei.<br />
Vorbereitende Bereederung<br />
Alle Maßnahmen, die zur vorbereitenden Bereederung der<br />
Schiffe notwendig sind, werden vom Vertragsreeder im<br />
Rahmen des Vertragsreedervertrages erbracht. Die Vergütung<br />
ist im Gesellschaftsvertrag und im Vertragsreedervertrag<br />
in der ausgewiesenen Höhe festgelegt.<br />
Projektierungskosten<br />
Die Position Projektierungskosten enthält den Aufwand<br />
für die Projektierung, Konzeption, Marketing und Zwischenfinanzierung<br />
des Beteiligungsangebotes sowie die<br />
vertriebliche Betreuung des Projektes durch den Vertriebspartner<br />
Dirk Hattermann und die Unternehmensberatung<br />
Dr. Manfred Kemper. Herr Hattermann und Herr<br />
Dr. Kemper sind gleichzeitig Kommanditisten der Fondsgesellschaft.<br />
Die Vergütungen sind im Wesentlichen vertraglich<br />
geregelt.<br />
Platzierungsgarantie<br />
Die Vergütung für die Platzierungsgarantie beträgt<br />
83.000 €; sie wurde mit dem Garanten fest vereinbart.<br />
<strong>Prospekt</strong>kosten<br />
Die Kosten der <strong>Prospekt</strong>erstellung sowie die Kosten für<br />
Werbemaßnahmen wurden auf der Basis vorhandener Angebote<br />
sowie aufgrund Erfahrungen vorangegangener<br />
Emissionen angenommen.<br />
Emissionskosten<br />
Kapitalbeschaffung: Mit den Vertriebspartnern sind die<br />
Kapitalbeschaffungskosten für das Eigenkapital fest vereinbart.<br />
In dem ausgewiesenen Betrag ist das zusätzlich<br />
von den Anlegern zu entrichtende Agio in Höhe von 3 %<br />
enthalten.<br />
Liquiditätsreserve<br />
Des Weiteren ist im <strong>Invest</strong>itionsplan eine Liquiditätsreserve<br />
für unvorhergesehene Aufwendungen veranschlagt<br />
worden.<br />
Einsparungen durch evtl. Unterschreitungen in den vorgenannten<br />
Posten verbleiben in der Gesellschaft und erhöhen<br />
so die Liquiditätsreserve, während unvorhergesehene<br />
Kosten die Liquiditätsreserve mindern. Unter-/Überschreitungen<br />
sind allerdings nur dort möglich, wo keine festen<br />
vertraglichen Vereinbarungen getroffen worden sind.<br />
Die Gesellschaft wurde am 7. August 2006 gegründet. Vor<br />
dem Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung hat die Gesellschaft<br />
den Kaufvertrag unterzeichnet und 1 % Anzahlungen<br />
auf den Kaufpreis geleistet. Über Vorbelastungen der<br />
Gesellschaft werden im Zusammenhang mit der Darstellung<br />
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft<br />
im Kapitel „Rechtliche Verhältnisse” weitere Angaben<br />
gemacht.<br />
Das Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich auf<br />
24.258.000 € und wird mit Ausnahme einiger Gründungskosten<br />
steuerrechtlich aktiviert. Einige Gründungskosten<br />
sind Betriebsausgaben. Weitere Einzelheiten zu diesem<br />
Thema werden im Kapitel „steuerliche Grundlagen” erläutert.<br />
Finanzierungsplan<br />
Fremdkapital<br />
Die Finanzierung des Projektes erfolgt u. a. durch ein<br />
Schiffs hypothekendarlehen i. H. v. 15.390.000 €. Das<br />
Schiffs hypothekendarlehen hat eine Laufzeit von 15 Jahren<br />
und kann laut Kreditvertrag auch in US$ oder bis zu<br />
25 % der jeweiligen Inanspruchnahme in anderen handelbaren<br />
Währungen in Anspruch genommen werden.<br />
40
Finanzierung (Prognose)<br />
T€ % des Gesamtaufwandes % desEigenkapitals<br />
Schiffshypothekendarlehen 15.390 63,44 173,55<br />
Kommanditkapital<br />
Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG 200 2,29<br />
Harald Hummert 50 0,55<br />
Dirk Hattermann 50 0,55<br />
Dr. Manfred Kemper 50 0,55<br />
Einzuwerbendes Kapital 8.270 93,26<br />
Agio 248 36,56 2,80<br />
Gesamt 24.258 100,00 273,55<br />
Zur Absicherung des Schiffshypothekendarlehens wird<br />
eine erstrangige Schiffshypothek ins Schiffsregister Emden<br />
eingetragen.<br />
Gemäß Kreditvertrag erfolgen die branchenüblichen Abtretungen<br />
der Erlöse und eventueller Versicherungserstattungsansprüche<br />
an die finanzierende Bank.<br />
Es soll weiteres Kommanditkapital i. H. v. 8.270.000 € auf<br />
dem Kapitalmarkt eingeworben werden. Die Zeichnungsfrist<br />
beginnt frühestens einen Werktag nach Veröffentlichung<br />
des Verkaufsprospektes und endet mit der Vollplatzierung.<br />
Eine Möglichkeit diese vorzeitig zu schließen<br />
oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen kürzen, ist<br />
nicht vorgesehen.<br />
Eigenkapital<br />
Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung sind die Phoenix<br />
Bereederungs GmbH & Co. KG als Kommanditistin mit einer<br />
Einlage von 200.000 €, Dipl.-Kfm. Harald Hummert,<br />
und Herr Dirk Hattermann und Herr Dr. Manfred Kemper als<br />
Kommanditisten mit einer Einlage von jeweils 10.000 €<br />
im Handelsregister angemeldet worden. Die Einlage<br />
Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG wurde in voller<br />
Höhe eingezahlt, Herr Harald Hummert hat 1.000 € eingezahlt.<br />
Die Einlagen von Herrn Dirk Hattermann und<br />
Herrn Dr. Manfred Kemper wurden noch nicht eingezahlt.<br />
Dipl.-Kfm. Harald Hummert, Herr Dirk Hattermann und<br />
Herr Dr. Manfred Kemper sind berechtigt, ihre Kommanditbeteiligungen<br />
auf je 50.000 € zu erhöhen.<br />
Die Einzahlung der Kommanditeinlagen erfolgt zu 25 %<br />
zzgl. 3 % Agio direkt nach Annahme der ordnungsgemäß<br />
ausgefüllten Beitrittserklärung; die restlichen 75 % der<br />
Kommanditeinlage sind am 15. Februar 2009 zur Zahlung<br />
fällig.<br />
Kommanditisten, die ihre noch nicht fälligen Einzahlungen<br />
bereits bis zum 1. Dezember 2008 einzahlen, erhalten ein<br />
Sonderentnahmerecht auf eine Auszahlung in Höhe von<br />
1,5 % bezogen auf den Betrag der vor Fälligkeit erbrachten<br />
Einlage.<br />
41
09<br />
liquiditäts- und<br />
steuerentwicklung<br />
42
09Liquiditäts- und Steuerentwicklung<br />
LIQUIDITÄTS– UND ERTRAGSVORSCHAU (Prognose)<br />
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015<br />
Chartererlöse in T€ 2.893 4.722 4.722 4.655 4.722 4.655 4.722<br />
Bereederungsvergütung in T€ –116 –189 –189 –186 –189 –186 –189<br />
Befrachtungskommission in T€ –43 –71 –71 –70 –71 –70 –71<br />
Erlös aus Schiffsverkauf in T€<br />
Summe Nettoerlöse in T€ 2.734 4.462 4.462 4.399 4.462 4.399 4.462<br />
Schiffsbetriebskosten in T€ –937 –1.480 –1.545 –1.591 –1.639 –1.688 –1.739<br />
Klassekosten in T€ –400 –500<br />
Verwaltungskosten in T€ –58 –100 –103 –106 –109 –113 –116<br />
Reedereiüberschuss in T€ 1.739 2.882 2.814 2.302 2.714 2.098 2.607<br />
Zinsen in T€ –472 –752 –723 –670 –681 –636 –571<br />
Ergebnis nach Zinsen in T€ 1.267 2.130 2.091 1.632 2.033 1.462 2.036<br />
Tilgungen in T€ –513 –1.026 –1.026 –1.026 –1.026 –1.026 –1.026<br />
Liquiditätsvortrag in T€ 100 100 509 924 1.299 1.043 1.188 762<br />
Auszahlungen in % 4,0 8,0 8,0 10,0 10,0 10,0 10,0<br />
Auszahlungen in T€ –345 –690 –690 –862 –862 –862 –862<br />
Kumulierte Liquidität in T€ 100 509 924 1.299 1.043 1.188 762 910<br />
STEUERLICHE PROGNOSE<br />
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015<br />
Ergebnis nach Zinsen in T€ 1.267 2.130 2.091 1.632 2.033 1.462 2.036<br />
Vorkosten der Gründungsphase in T€ –1.762 0 0 0 0 0 0<br />
Abschreibungen Handelsbilanz in T€ –866 –1.300 –1.300 –1.300 –1.300 –1.300 –1.300<br />
Ergebnis Handelsbilanz in T€ –1.361 830 791 332 733 162 736<br />
Anpassung an die Steuerbilanz in T€ 1.568 –102 –102 –102 –102 –102 –102<br />
Ergebnis Steuerbilanz gem. § 5 EStG in T€ 207 728 689 230 631 60 634<br />
„Steuerliches Ergebnis § 5a EStG in T€“ 10 16 16 16 16 16 16<br />
„Steuerliches Ergebnis<br />
§ 5a EStG in % des Kommanditkapitals“ 0,12 0,19 0,19 0,19 0,19 0,19 0,19<br />
rechnerische Abweichungen resultieren aus Rundungsdifferenzen<br />
44
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Verkauf Summe<br />
4.722 4.655 4.722 4.655 4.722 4.722 4.655 4.722 4.722 73.388<br />
–189 –186 –189 –186 –189 –189 –186 –189 –189 –2.936<br />
–71 –70 –71 –70 –71 –71 –70 –71 –71 –1.103<br />
8.639 8.639<br />
4.462 4.399 4.462 4.399 4.462 4.462 4.399 4.462 4.462 8.639 77.988<br />
–1.791 –1.845 –1.900 –1.957 –2.016 –2.076 –2.139 –2.203 –2.269 –28.815<br />
–400 –500 –500 –2.300<br />
–119 –123 –127 –130 –134 –138 –143 –147 –151 –1.917<br />
2.552 2.031 2.435 1.812 2.312 2.248 1.617 2.112 2.042 8.639 44.956<br />
–507 –445 –382 –320 –257 –195 –133 –70 –12 –6.826<br />
2.045 1.586 2.053 1.492 2.055 2.053 1.484 2.042 2.030 8.639 38.130<br />
–1.026 –1.026 –1.026 –1.026 –1.026 –1.026 –1.026 –1.026 –513 –15.390<br />
910 1.067 765 930 534 701 866 462 444 64<br />
10,0 10,0 10,0 10,0 10,0 10,0 10,0 12,0 22,0 100,0 264,00<br />
–862 –862 –862 –862 –862 –862 –862 –1.034 –1.896 –8.703 –22.840<br />
1.067 765 930 534 701 866 462 444 64 0<br />
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Verkauf Summe<br />
2.045 1.586 2.053 1.492 2.055 2.053 1.484 2.042 2.030 8.639 38.130<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 –1.762<br />
–1.300 –1.300 –1.300 –1.300 –1.300 –1.300 –1.300 –1.300 –1.300 –2.054 –22.420<br />
745 286 753 192 755 753 184 742 730 6.585 13.948<br />
–102 –102 –102 –102 –102 –102 –102 –102 –102 –38 0<br />
643 184 651 90 653 651 82 640 628 6.547 13.948<br />
16 16 16 16 16 16 16 16 16 250<br />
0,19 0,19 0,19 0,19 0,19 0,19 0,19 0,19 0,19 3<br />
45
10<br />
wirtschaftliche<br />
prognoseberechnungen<br />
46
Nettoerlöse<br />
Die Charterrate wurde mit 13.300 € pro Tag kal kuliert.<br />
Aus Gründen der Vorsicht wurden die kalkulierten Charterraten<br />
bis zum Ende der Planlaufzeit nicht erhöht.<br />
Einsatztage<br />
Für das Jahr 2009 werden 217 Einsatztage kalkuliert sowie<br />
355 Einsatztage für alle weiteren Jahre mit Ausnahme<br />
derer, in denen planmäßig Werftzeiten zur Durchführung<br />
der Klasseerneuerung anfallen: Für die Jahre 2012, 2014,<br />
2017, 2019 und 2022 werden daher jeweils 350 Einsatztage<br />
kalkuliert. Die Betriebskosten werden dagegen für<br />
jeweils 365 Einsatztage pro Jahr kalkuliert.<br />
Veräußerungserlös<br />
In der Berechnung wurde ein Veräußerungserlös von rd.<br />
40 % des Kaufpreises kalkuliert. Der Erlös wird auf die<br />
Gesellschafter im Verhältnis ihrer Einlagen verteilt. Dieser<br />
entspricht einer Auszahlung von ca. 100 % des Kommanditkapitals.<br />
Der tatsächliche Wert zum Ende der Planlaufzeit<br />
ist aus heutiger Sicht nicht einschätzbar.<br />
Schiffsbetriebskosten und Klassekosten<br />
Die Kalkulation der Schiffsbetriebskosten basiert auf Erfahrungswerten<br />
des Vertragsreeders mit vergleichbaren<br />
Schiffstypen. Die Schiffsbetriebskosten enthalten die Positionen<br />
Personalaufwand, Versicherung, Ausrüstung, Reparaturen,<br />
Schmierstoffe, Proviant sowie weitere Klassifikations-<br />
und sonstige Betriebskosten. Die Kosten sind für<br />
den Einsatz unter europäischer Flagge kalkuliert.<br />
Des Weiteren wurden für die laufenden Schiffsdockungen<br />
jeweils Zusatzkosten in Höhe von 400.000 € für 2012<br />
und 2017 sowie 500.000 € für 2014, 2019 und 2022<br />
(jeweils für die Klasseerneuerung) eingerechnet.<br />
Bereederungsvergütung<br />
Für die Bereederungstätigkeit erhält der Vertragsreeder<br />
Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG dem Bereederungsund<br />
Gesellschaftsvertrag entsprechend ab Infahrtsetzung<br />
der Schiffe eine Vergütung in Höhe von 4,0 % der Bruttofrachteinnahmen,<br />
wobei etwaige Bergelöhne, Hilfslöhne<br />
und Überliegegelder sowie Zahlungen aus Ausfallver sicherungen<br />
eingerechnet werden.<br />
Verwaltungskosten<br />
Diese Position erfasst Aufwendungen z. B. für Jahresabschlußberichte,<br />
Beratung und Buchhaltung sowie Kommunikationskosten.<br />
Zinsaufwand<br />
Die Zinsberechnungen sind Prognosen auf Basis der derzeit<br />
marktüblichen Zinsen. Das Schiffshypothekendarlehen<br />
wird in US$ ausgezahlt und kann in € oder bis zu 25 %<br />
der jeweiligen Inanspruchnahme in anderen handelbaren<br />
Währungen in Anspruch genommen werden.<br />
Es wurden folgende Zinssätze kalkuliert:<br />
für die €-Tranche<br />
• 6,5 % p. a.: 31.05.2009 bis 31.03.2013<br />
• 7,0 % p. a.: 01.04.2013 bis 30.06.2024<br />
Ab dem Jahr 2011 wird mit einer jährlichen Kostensteigerung<br />
der Schiffsbetriebskosten von 3 % kalkuliert.<br />
47
10Wirtschaftliche Prognoseberechnungen<br />
für die US$-Tranche<br />
• 4,5 % p. a.: 31.05.2009 bis zum 31.03.2011<br />
• 5,0 % p. a.: 01.04.2011 bis zum 31.03.2013<br />
• 6,0 % p. a.: 01.04.2013 bis zum 30.06.2024<br />
Ergebnis nach Zinsen<br />
Der Nettoüberschuss stellt das Ergebnis nach Zinsen dar.<br />
Dieser Betrag, auch Cashflow genannt, steht bei planmäßigem<br />
Verlauf für Darlehenstilgungen und Liquiditätsauszahlungen<br />
an die Gesellschafter zur Verfügung.<br />
Tilgungen<br />
Die Tilgungen ergeben sich aus dem Kreditvertrag mit der<br />
Deutschen Schiffsbank AG (DSB).<br />
Auszahlungen<br />
Die prozentuale Angabe der Auszahlungen bezieht sich<br />
auf das ergebnisberechtigte Eigenkapital. Es handelt sich<br />
um geplante und nach der prognostizierten Liquiditätshöhe<br />
mögliche Auszahlungen, über deren Höhe die Gesellschafterversammlung<br />
beschließt.<br />
Ferner wird darauf hingewiesen, dass nach § 172 Abs. 4<br />
HGB Gewinnentnahmen dazu führen, dass gegenüber den<br />
Gläubigern die Kommanditeinlagen als nicht geleistet<br />
gelten, soweit das Kapitalkonto nach vorhergegangenen<br />
Verlusten nicht den Stand der Einlage wieder erreicht hat.<br />
In Höhe der Entnahme lebt in diesem Fall die an sich beschränkte<br />
Haftung des Kommanditisten wieder auf.<br />
Abschreibung<br />
Die Gesellschaft nimmt lineare Abschreibungen gemäß<br />
Einkommensteuergesetz in Anspruch (weitere Ausführungen<br />
siehe „Steuerliche Grundlagen”). Die Anlaufkosten ergeben<br />
sich aus dem <strong>Invest</strong>itionsplan der Gesellschaft.<br />
Bilanzgewinn/-verlust<br />
Das Bilanzergebnis wird grundsätzlich nach den handelsund<br />
steuerrechtlichen Bilanzierungsgrundsätzen ermittelt.<br />
Da die Gesellschaft die Option gem. § 5a EStG zur<br />
pauschalen Gewinnermittlung ausüben wird, ist für die<br />
Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses der Gesellschaft<br />
diese Vorschrift maßgeblich. Der Veräußerungsvorgang<br />
unterliegt hierbei nicht der Besteuerung, sondern ist<br />
abgegolten.<br />
48
50<br />
11<br />
prognose zum<br />
kapitalfluss
KAPITALFLUSSPROGNOSE<br />
Eckdaten der Kapitalflussrechnung, Beteiligungsbetrag (nominal) 100.000 €<br />
Jahr<br />
Einzahlung<br />
der<br />
Beteiligung<br />
Steuer<br />
Belastung<br />
*<br />
Auszahlungen<br />
davon Eigenkapitalrückzahlungen<br />
davon<br />
Gewinnauszahlungen<br />
Kapital–<br />
rückfluss<br />
nach<br />
Steuern<br />
Kapitalbindung<br />
per 31.12.<br />
Haftungs–<br />
volumen<br />
zum 31.12.<br />
Anteiliges<br />
Fremdkapital<br />
zum 31.12.<br />
€ € € € € € € €<br />
2008 –28.000 0 0 0 –28.000<br />
2009 –75.000 –53 4.000 0 3.947 –99.053 4.000 172.207<br />
2010 –84 8.000 0 7.916 –91.137 12.000 160.331<br />
2011 –84 1.990 6.010 7.916 –83.221 13.990 148.455<br />
2012 –84 6.157 3.843 9.916 –73.305 20.147 136.578<br />
2013 –84 1.515 8.485 9.916 –63.389 21.662 124.702<br />
2014 –84 8.125 1.875 9.916 –53.473 29.787 112.826<br />
2015 –84 1.480 8.520 9.916 –43.557 31.267 100.949<br />
2016 –84 1.376 8.624 9.916 –33.641 32.643 89.073<br />
2017 –84 6.689 3.311 9.916 –23.725 39.332 77.196<br />
2018 –84 1.284 8.716 9.916 –13.809 40.616 65.320<br />
2019 –84 7.778 2.222 9.916 –3.893 48.394 53.444<br />
2020 –84 1.261 8.739 9.916 0 49.655 41.567<br />
2021 –84 1.284 8.716 9.916 0 50.939 29.691<br />
2022 –84 7.870 2.130 9.916 0 58.809 17.815<br />
2023 –84 3.411 8.589 11.916 0 62.220 5.938<br />
2024 –84 13.550 8.450 21.916 0 75.770 0<br />
aus<br />
Verkauf<br />
0 24.230 75.770 100.000 0 0<br />
Gesamt –103.000 –1.313 100.000 164.000 262.687<br />
*<br />
Bei der Berechnung der Steuerbelastung wurde ein Zinssatz von 42 % für die Einkommensteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag unterstellt.<br />
51
52<br />
12<br />
abweichungen<br />
von den prognosen
Sensitivitätsanalyse<br />
Abweichungen zum <strong>Prospekt</strong><br />
Auf den Seiten 10 bis 15 werden die Risiken dieses Beteiligungsangebotes<br />
ausführlich dargestellt.<br />
Nachfolgend werden mit den Sensitivitätsanalysen den<br />
Anlegern die Auswirkungen von Annahmen, die der Liquiditäts-<br />
und Ertragsvorschau (Seite 44/45) zugrunde liegen,<br />
aufgezeigt. Dabei werden Abweichungen zu den Charterraten,<br />
dem Veräußerungserlös, den Schiffsbetriebskosten<br />
und den Zinssätzen dargestellt.<br />
53
12<br />
Abweichungen<br />
von den Prognosen<br />
Abweichungen der Umsatzerlöse zur Prognoseberechnung<br />
500.000<br />
450.000<br />
400.000<br />
350.000<br />
300.000<br />
250.000<br />
200.000<br />
150.000<br />
100.000<br />
50.000<br />
0<br />
424.316<br />
344.158<br />
264.000<br />
183.842<br />
103.684<br />
–20% –10% Prognose +10% +20%<br />
zu Umsatzerlösen<br />
In dem Szenario wird die mögliche Veränderung des Kapitalrückflusses<br />
nach Steuern an die Anleger bis zum Jahr<br />
2024 bei einer Über- bzw. Unterschreitung der Charterraten<br />
um bis zu 20 % dargestellt.<br />
Abweichungen der Schiffsbetriebskosten zur Prognoseberechnung<br />
500.000<br />
450.000<br />
400.000<br />
350.000<br />
300.000<br />
250.000<br />
200.000<br />
335.930<br />
299.965<br />
264.000<br />
228.035<br />
192.070<br />
150.000<br />
100.000<br />
50.000<br />
0<br />
+20% +10% Prognose –10% –20%<br />
zu Schiffsbetriebskosten<br />
In dem Szenario wird die mögliche Veränderung des Kapitalrückflusses<br />
nach Steuern an die Anleger bis zum Jahr<br />
2024 bei einer Über- bzw. Unterschreitung der Schiffsbetriebskosten<br />
um bis zu 20 % dargestellt.<br />
54
Abweichungen des Nettoverkaufserlöses zur Prognoseberechnung<br />
500.000<br />
450.000<br />
400.000<br />
350.000<br />
300.000<br />
250.000<br />
283.971<br />
273.986<br />
254.014<br />
264.000<br />
244.029<br />
200.000<br />
150.000<br />
100.000<br />
50.000<br />
0<br />
–20% –10% Prognose +10% +20%<br />
zu Nettoveräußerungserlös<br />
In dem Szenario wird die mögliche Veränderung des Kapitalrückflusses<br />
nach Steuern an die Anleger bis zum Jahr<br />
2024 bei einer Über- bzw. Unterschreitung des Veräußerungserlöses<br />
(Prognose: 40 % des ursprünglichen Kaufpreises)<br />
um bis zu 20 % dargestellt.<br />
Abweichungen der Zinsen zur Prognoseberechnung<br />
500.000<br />
450.000<br />
400.000<br />
350.000<br />
300.000<br />
250.000<br />
279.780<br />
271.890<br />
256.110<br />
264.000<br />
248.220<br />
200.000<br />
150.000<br />
100.000<br />
50.000<br />
0<br />
+20% +10% Prognose –10% –20%<br />
zu Zinsen<br />
In dem Szenario wird die mögliche Veränderung des Kapitalrückflusses<br />
nach Steuern an die Anleger bis zum Jahr<br />
2024 bei einer Über- bzw. Unterschreitung der Zinssätze<br />
um bis zu 20 % dargestellt.<br />
55
13<br />
vermögens-, finanz-<br />
und ertragslage<br />
56
Angaben gemäß VermVerkProspV<br />
Gemäß § 10 VermVerkProspV muss der Verkaufsprospekt<br />
Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
des Emittenten enthalten.<br />
Die Emittentin ist aufgrund von § 8h Abs. 2 Verkaufsprospektgesetz<br />
gehalten darauf hinzuweisen, dass sie<br />
nicht verpflichtet ist, ihren Jahresabschluss prüfen zu<br />
lassen und einen Lagebericht aufzustellen und prüfen<br />
zu lassen. Die Emittentin ist in keinen Konzern eingebunden<br />
und ist daher nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses<br />
verpflichtet.<br />
MS “OSTERDIEK” Phoenix Reederei GmbH & Co. KG, 26789 Leer<br />
umfirmiert am 20.06.2008 in Phoenix Reederei Gmbh & Co. KG “Mini Bulker I”<br />
Bilanz zum 31.12.2007<br />
Aktiva<br />
Geschäftsjahr/€ Vorjahr/€<br />
A. Ausstehende Einlagen 3.000,00 3.000,00<br />
B. Umlaufvermögen<br />
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 194,66 7,43<br />
3.194,66 3.007,43<br />
Passiva<br />
Geschäftsjahr/€ Vorjahr/€<br />
A. Eigenkapital<br />
Kapitalanteile der Kommanditisten<br />
1. Kommanditeinlage 3.000,00 3.000,00<br />
2. Gesellschafterverrechnungskonto –1.958,56 –1.758,12<br />
1.041,44 1.241,88<br />
B. Rückstellungen<br />
Sonstige Rückstellungen 500,00 500,00<br />
C. Verbindlichkeiten<br />
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 527,65 0,00<br />
2. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,<br />
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.125,57 1.265,55<br />
3.194,66 3.007,43<br />
Gewinn und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2007 bis 31.12.2007<br />
Geschäftsjahr/€ Vorjahr/€<br />
1. Sonstige betriebliche Erträge 898,27 0,00<br />
2. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.098,71 1.758,12<br />
3. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit –200,44 –1.758,12<br />
4. Jahresfehlbetrag –200,44 –1.758,12<br />
57
13<br />
Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage<br />
Anhang für das Geschäftsjahr 2007<br />
A. Allgemeine Angaben<br />
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB<br />
sowie den einschlägigen Vorschriften des Gesellschaftsvertrages<br />
aufgestellt.<br />
Die Gesellschaft ist eine kleine Kommanditgesellschaft im<br />
Sinne von § 267 Abs. 1 i. V. m. § 264a HGB.<br />
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.<br />
Anlagevermögen ist nicht vorhanden. Dementsprechend<br />
entfallen weitere Angaben im Sinne des § 268 Abs. 2 HGB.<br />
Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände<br />
erfolgte zu Nennwerten. Allen risikobehafteten<br />
Posten wird durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen<br />
Rechnung getragen.<br />
Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken<br />
und ungewisse Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des Betrages<br />
passiviert worden, der nach vernünftiger kaufmännischer<br />
Beurteilung notwendig ist.<br />
Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.<br />
C. Sonstige Pflichtangaben<br />
Der Betrag der Verbindlichkeiten beträgt 1.653,22 € (Euro<br />
1.265,55).<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin ohne Einlage war<br />
im Kalenderjahr 2007 die Phoenix Reederei Verwaltungs<br />
GmbH, Leer (§ 285 Nr. 15 HGB).<br />
Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin im Geschäftsjahr 2007<br />
war Herr Dipl.-Kfm. Harald Hummert, Aurich. Der Geschäftsführer<br />
ist von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />
befreit (§ 285 Nr. 10 HGB).<br />
Im Handelsregister sind Einlagen gem. § 172 Abs. 1 HGB in<br />
Höhe von 3.000 € eingetragen, die nicht geleistet sind<br />
(§ 264c Abs. 2 Satz 9 HGB).<br />
Leer, den 25. Juni 2008<br />
(gez. Harald Hummert,<br />
Geschäftsführer der Komplementärin)<br />
Geschäftsentwicklung nach dem<br />
31. Dezember 2007<br />
(§ 10 Abs. 3 VermVerkProspV)<br />
Die Emittentin hat in der Zwischenzeit keine Zwischenübersicht<br />
veröffentlicht, so dass die in § 10 Abs. 1 Nr. 3<br />
VermVerkProspV vorgesehene Angabe entfällt.<br />
Nach § 10 Abs. 3 VermVerkProspV sind die wesentlichen<br />
Änderungen, die nach dem 31. Dezember 2007 eingetreten<br />
sind, zu erläutern:<br />
Die als MS “ARCTIC AURICH” Phoenix Reederei GmbH &<br />
Co. KG am 7. August 2006 gegründete Gesellschaft wurde<br />
am 14. August 2007 umbenannt in MS “Osterdiek”<br />
Phoenix Reederei GmbH & Co. KG. Seit dem 20. Juni 2008<br />
firmiert die Emittentin als Phoenix Reederei GmbH & Co.<br />
KG “Mini Bulker I”.<br />
58
Die am 26. März 2008 geschlossenen Verträge über den<br />
Ankauf des MS “DEGAS” und des MS “GRECO” wurden<br />
durch Addenden vom 4. August 2008 auf die Emittentin<br />
übertragen. Der Kaufpreis der beiden Seeschiffe beträgt<br />
11.600 TUS$ sowie 13.000 T€. Die Werftablieferung der<br />
sich im Bau befindlichen Schiffe soll im März 2009 bzw.<br />
im Mai 2009 erfolgen.<br />
Zur Finanzierung der <strong>Invest</strong>itionen hat die Emittentin das<br />
Kommanditkapital gem. § 2 des Gesellschaftsvertrags auf<br />
8.620.000 € erhöht, wovon mindestens 8.270.000 € einzuwerben<br />
sind. Die Deutsche Schiffsbank AG übernimmt<br />
gemäß Kreditzusage vom 4. Juli 2008 die Fremdfinanzierung<br />
des <strong>Invest</strong>itionsvolumens mit 15.390.000 €.<br />
Angaben über die Geschäftstätigkeit der Emittentin<br />
Bei der vorliegenden Vermögensanlage handelt es sich um<br />
das erste Produkt der Emittentin. Die Kaufverträge für das<br />
MS “GRECO” und das MS “DEGAS” vom 26. März 2008 sowie<br />
der Poolvertrag vom 20. August 2008 über die Beschäftigung<br />
des Schiffes sind für die Geschäftstätigkeit<br />
und Ertragslage der Emittentin von wesentlicher Bedeutung.<br />
Darüber hinaus bestehen keine weiteren Abhängigkeiten<br />
der Emittentin von Patenten, Lizenzen, Verträgen<br />
oder neuen Herstellungsverfahren.<br />
Für sich aus den Abhängigkeiten ergebende Risiken wird<br />
auf Seite 10 ff. verwiesen.<br />
Angaben über den jüngsten Geschäftsgang<br />
und die Geschäftsaussichten des<br />
Emittenten (§ 13 VermVerkProspV)<br />
Wesentlich nach Schluss des letzten Geschäftsjahres<br />
(31. Dezember 2007) ist eine vertragsmäßige Anzahlung<br />
in Höhe von 1 % = 203.810,80 € auf die Schiffskaufpreise.<br />
Weitere Kaufpreiszahlungen sind im Geschäftsjahr 2008<br />
nicht zu leisten. Im Übrigen wird das laufende Geschäftsjahr<br />
2008 geprägt sein durch die Einwerbung des Kommanditkapitals.<br />
Der weitere Geschäftsverlauf der Emittentin ist bestimmt<br />
durch die prognostizierten Ablieferungen des MS “GRECO”<br />
und MS “DEGAS” im März und Mai 2009 sowie durch den<br />
anschließenden Betrieb der Schiffe in einem Einnahmepool.<br />
Auf die Ausführungen zu den Prognoseberechnungen<br />
(Seite 44 bis 48) im Beteiligungsprospekt wird verwiesen.<br />
59
60<br />
14<br />
rechtliche verhältnisse
Rechtliche Grundlagen<br />
Die Beteiligungsgesellschaft Phoenix Reederei GmbH &<br />
Co. KG “Mini Bulker I” unterliegt deutschem Recht. Der<br />
von der Gesellschaft geschlossene Kaufvertrag unterliegt<br />
deutschem Recht. Gerichts- oder Schiedsverfahren sind<br />
bisher gegen die Kommanditgesellschaft nicht eingeleitet<br />
worden und wurden von ihr auch nicht eingeleitet. Außergewöhnliche<br />
Ereignisse im Geschäftsbetrieb der Kommanditgesellschaft<br />
liegen nicht vor.<br />
Im Nachfolgenden wird die Struktur der Kommandit gesellschaft<br />
beschrieben und es werden abweichende Bestimmungen<br />
des Gesellschaftsvertrages der Kommanditgesellschaft<br />
von der gesetzlichen Regelung (Handelsgesetzbuch)<br />
erläutert.<br />
Struktur der Beteiligungsgesellschaft<br />
Die Beteiligungsgesellschaft wird in der Rechtsform der<br />
Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) betrieben. Grundlage<br />
ist der Gesellschaftsvertrag vom 1. August 2008. Jeder<br />
Anleger beteiligt sich durch seine Beitrittserklärung<br />
mit seiner Einlage an der Gesellschaft. Aus erbschaft- und<br />
schenkungsteuerlichen Gründen ist zu empfehlen, dass<br />
sich jeder Anleger im Handelsregister eintragen lässt. Für<br />
die Eintragung des Kommanditisten in das Handelsregister<br />
muss eine notariell beglaubigte, unwiderrufliche Handelsregistervollmacht<br />
vorgelegt werden.<br />
Die Gesellschaft nimmt die pauschale Tonnagegewinnermittlung<br />
gem. § 5a EStG in Anspruch.<br />
Komplementärin<br />
Die Komplementärin (persönlich haftende Gesellschafterin)<br />
ist die Phoenix Verwaltungs GmbH. Die Komplementärin<br />
ist gem. Gesellschaftsvertrag (§ 4 Abs. 1) vom Wettbewerbsverbot<br />
der §§ 112, 113 HGB befreit.<br />
Grundsätzlich haftet die Komplementärin einer KG unbeschränkt.<br />
Vorliegend ist die Komplementärin eine Kapitalgesellschaft<br />
und haftet daher nur beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen.<br />
Die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der Komplementärin<br />
Verwaltungs GmbH entsprechen den gesetzlichen<br />
Bestimmungen. Abweichend von den gesetzlichen<br />
Regelungen sind die Geschäftsführer und Gesellschafter<br />
der Komplementärin von den Beschränkungen des § 181<br />
BGB befreit.<br />
Im § 4 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />
ist bereits die Zustimmung zum Abschluss aller Verträge<br />
enthalten, die in der <strong>Invest</strong>itions- und Anlaufphase<br />
vereinbart sind.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft<br />
erhält für die Übernahme der persönlichen<br />
Haftung eine Vergütung von 4.000 € pro Jahr.<br />
Gewinnverteilung<br />
Der Gewinn bzw. ein etwaiger Verlust wird unter Berücksichtigung<br />
der §§ 3 und 8 des Gesellschaftsvertrages nach<br />
Kapitalkonten verteilt. Die Einlagen der Gesellschafter<br />
werden auf gesonderten Kapitalkonten verbucht, die als<br />
Festkonten geführt werden. Diese Festkonten sind maßgebend<br />
für die Ergebnisverteilung sowie den Anspruch<br />
auf das Auseinandersetzungsguthaben. Soweit das vom<br />
Kommanditisten tatsächlich eingezahlte Kapital (nach<br />
Verrechnung mit einem etwaig vorhandenen Verlustsonderkonto)<br />
den Nominalbetrag seiner gezeichneten<br />
Kommanditeinlage unterschreitet und Ausschüttungen an<br />
61
14Rechtliche Verhältnisse<br />
Die Parteien vereinbaren, dass – für den Fall, dass die<br />
Werft nicht in der Lage ist, das Schiff zu liefern und entsprechend<br />
die Verkäuferin nicht in der Lage ist, der Käuferin<br />
das Schiff gemäß diesem Vertrag zu liefern – dieser<br />
Vertrag („MOA“) null und nichtig wird und die von der Käuferin<br />
hinterlegte Anzahlung zusammen mit den aufgelaufeihn<br />
erfolgen, lebt die Haftung in Höhe der erfolgten Ausschüttung<br />
gem. § 172 Abs. 4 HBG wieder auf.<br />
Haftung<br />
Die Haftung aller Kommanditisten ist begrenzt auf ihre jeweilige<br />
Kommanditeinlage (§ 171 ff. HGB). Wenn durch<br />
den Schiffsbetrieb im Ausland Dritte geschädigt werden<br />
(z. B. durch Kollision, Havarie, Umweltschäden), kann<br />
nicht ausgeschlossen werden, dass Geschädigte versuchen,<br />
nicht nur die Gesellschaft, sondern auch deren<br />
Gesellschafter in Anspruch zu nehmen (Durchgriffshaftung).<br />
Näheres hierzu im Kapital „Risiken der Beteiligung“<br />
auf Seite 10 ff.<br />
Kommanditkapital<br />
Kommanditisten bei <strong>Prospekt</strong>legung sind die Phoenix<br />
Bereederungs GmbH & Co. KG mit einer Kommanditeinlage<br />
i. H. v. 200.000 €, Herr Dipl.-Kfm Harald Hummert,<br />
Dr. Manfred Kemper und Herr Dirk Hattermann mit einer<br />
Kommanditeinlage i. H. v. jeweils 10.000 €. Die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, das Kommanditkapital<br />
um 8.390.000 € auf 8.620.000 € zu erhöhen.<br />
Kommanditbeteiligungen sollen mindestens 25.000 € betragen<br />
und durch 5.000 teilbar sein.<br />
Kapitaleinwerbung<br />
Für die Einwerbung des Kommanditkapitals erhalten die<br />
Vertriebspartner den entsprechenden Anteil an den budgetierten<br />
Emissionskosten in Höhe von 1.075.000 € je<br />
nach eingeworbenem Kapital. Die Kommanditbeteiligungen<br />
sind in Raten einzuzahlen. Mit den einzelnen Vertriebspartnern<br />
werden separate Vertriebsvereinbarungen<br />
geschlossen.<br />
Vertragsreeder<br />
Die Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG übernimmt die<br />
Vertragsreedertätigkeit gem. dem abgeschlossenen Bereederungsvertrag<br />
und erhält die darin genannten Vergütungen.<br />
Für vorbereitende Bereederungsleistungen erhält sie<br />
50.000 €. Aufgaben des Vertragsreeders können delegiert<br />
werden.<br />
Kaufvertrag<br />
Am 26. März 2008 mit Addendum Nr. 1 vom 4. August<br />
2008 hat die Emittentin (Käuferin) mit der Hartmann Logistik<br />
GmbH einen Kaufvertrag (Memorandum of Agreement)<br />
über die Bulkcarrier MS “GRECO” und MS “DEGAS”<br />
geschlossen. Nach Fertigstellung der Neubauten durch die<br />
Werft Nanjing Huatai Shipyard Co. Ltd. in der VR China<br />
und Übernahme durch die Verkäuferin, sollen die Schiffe<br />
im Anschluss von der Verkäuferin der Käuferin übergeben<br />
werden.<br />
Die Übernahme der Schiffe durch die Emittentin ist für<br />
März und Mai 2009 in China vorgesehen.<br />
Der Kaufpreis für die Schiffe beträgt TUS$ 11.600 und<br />
T€ 13.000; die Anzahlung in Höhe von 1 % ( TUS$ 116 und<br />
T€ 130) ist bereits vollständig geleistet.<br />
Die für die Zwischenfinanzierung anfallenden Zinsen, die<br />
Kosten der Bauaufsicht sowie übernommene Bestände,<br />
z. B. Treibstoffe, sind von der Käuferin zu zahlen.<br />
62
nen (Guthaben-) Zinsen an die Käuferin (zurück-)gezahlt<br />
wird. In diesem Fall werden die Verkäuferin und die Käuferin<br />
versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.<br />
Falls jedoch keine Lösung gefunden werden kann, wird die<br />
Verkäuferin der Käuferin jedwede Entschädigung und/oder<br />
Ansprüche aus Schiedssprüchen, die die Verkäuferin von<br />
der Werft erhalten wird, an die Käuferin weiterleiten.<br />
Befrachtungsvertrag<br />
Am 20. August 2008 ist zwischen der Phoenix Reederei<br />
GmbH & Co. “Mini Bulker I” (Emittentin) sowie der MTL<br />
Maritime Transport & Logistik GmbH & Co. KG (Befrachtungsunternehmen),<br />
Duisburg, ein Befrachtungsvertrag<br />
geschlossen worden.<br />
Danach beauftragt die Emittentin die MTL Maritime<br />
Transport & Logistik GmbH & Co. KG ab Übernahme der<br />
Fondsschiffe mit deren exklusiver Befrachtung. Dem Befrachtungsunternehmen<br />
ist die Vollmacht eingeräumt,<br />
Abschlüsse von Befrachtungs- und Zeitcharterverträgen<br />
jeglicher Art zu tätigen. Dabei kann sie sich auch Dritter<br />
bedienen. Sie erhält für ihre Tätigkeit eine Vergütung in<br />
Höhe von 3,75 % der vereinnahmten Bruttofracht- oder<br />
Zeitchartererlöse. Gleiches gilt für Erlöse bei Liegezeiten,<br />
die über die gewöhnliche Be- und Entladung hinausgehen<br />
(Deadfreight) und Erlöse aus der Streichung von Beschäftigungsvereinbarungen<br />
(Cancellation). Eingeschlossen sind<br />
Überliegegelder, Hilfslöhne und Bergungseinnahmen (bei<br />
letzteren abzüglich der etwa auf Kapitän und Mannschaft<br />
entfallenden Anteile) sowie eine Vergütung für Kommunikationskosten<br />
und Bankauslagen. Die Entgelte sind umgehend<br />
nach Eingang der Erlöse fällig und zu zahlen. Ein Zurückbehaltungsrecht,<br />
eine Aufrechnung oder die Einrede<br />
des nicht erfüllten Vertrages sind ausgeschlossen. Der Befrachtungsvertrag<br />
wurde für die Dauer von 24 Monaten mit<br />
einer automatischen Verlängerung von jeweils einem weiteren<br />
Jahr geschlossen, wenn er nicht spätestens 3 Monate<br />
vor Ablauf der jeweiligen Periode gekündigt wird. Er kann<br />
aus wichtigem Grund gekündigt werden und endet ohne<br />
Kündigung, wenn das Schiff veräußert wird oder in Totalverlust<br />
gerät.<br />
Poolvertrag<br />
Zur Beschäftigung des MS “GRECO” und MS “DEGAS”<br />
wurde am 20. August 2008 ein Poolvertrag geschlossen<br />
mit der ETB Befrachtungs GmbH & Co. KG. Der Poolvertrag<br />
kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von zwölf<br />
Monaten gekündigt werden, jedoch erstmals zum 31. Dezember<br />
2016. Zu den vertraglichen Leistungen des Poolmanagers<br />
zählen die Vercharterung aller Poolschiffe, deren<br />
Befrachtung sowie die Abwicklung der einzelnen Reisen.<br />
Der Poolmanager hat das Recht und die Pflicht zum<br />
Frachtinkasso. Für seine Tätigkeiten erhält der Poolmanager<br />
eine pauschale Vergütung von 0,25 % der Bruttofrachterlöse<br />
bzw. der Bruttozeitchartererlöse.<br />
Gesellschafterversammlung<br />
Oberstes Organ der Gesellschaft ist die Gesellschafterversammlung.<br />
Alle Gesellschafter sind berechtigt, selbst<br />
an der Gesellschafterversammlung teilzunehmen und ihr<br />
Stimmrecht auszuüben.<br />
Gesellschafterversammlungen finden am Sitz der Gesellschaft<br />
statt. Sie können gem. § 5 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages<br />
im schriftlichen Umlaufverfahren durchgeführt<br />
werden. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig,<br />
wenn die Komplementärin und mehr als 50 % des<br />
Kommanditkapitals (§ 5 Abs. 4) vertreten sind. Ist dies<br />
nicht der Fall, ist eine weitere Gesellschafterversammlung<br />
unabhängig von dem vertretenen Kapital beschlussfähig.<br />
Gesellschafterbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit<br />
der abgegebenen Stimmen gefasst (§ 5 Abs. 9). Einer<br />
Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen bedürfen<br />
63
14Rechtliche Verhältnisse<br />
Entscheidungen bzgl. Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />
und Verkauf des Schiffes.<br />
Gesellschafter können Einwendungen gegen den Inhalt<br />
des Protokolls mit einer Frist von 3 Monaten nach Absendung<br />
des Protokolls durch Klage am Sitz der Gesellschaft<br />
erheben. Zur Erhebung der Klage sind nur die im Handelsregister<br />
eingetragenen Kommanditisten berechtigt.<br />
Die Überwachung der Geschäftsführung erfolgt durch die<br />
Gesellschafterversammlung. Geschäfte und Handlungen,<br />
die nach Art, Umfang und Risiko den Rahmen des gewöhnlichen<br />
Geschäftsverkehrs überschreiten, bedürfen der<br />
Zustimmung der Gesellschafterversammlung (§ 4 Abs. 3).<br />
Es besteht die Möglichkeit auf der ersten ordentlichen<br />
Gesellschafterversammlung einen Beirat zu wählen. Die<br />
Beiratsordnung (Geschäftsordnung) wird durch die<br />
Gesell schafterversammlung festgesetzt.<br />
Sonstiges<br />
Die Übertragung von Kommanditanteilen unter Lebenden<br />
sowie deren Belastung ist nur mit schriftlicher Zustimmung<br />
der Komplementärin wirksam. Die Komplementärin<br />
darf die Zustimmung jedoch nur aus wichtigem Grund versagen<br />
(§ 10 Abs. 1).<br />
Gemäß Gesellschaftsvertrag kann der Kommanditist der<br />
Gesellschaft erstmalig zum 30. Dezember 2024 ordentlich<br />
kündigen (§ 12 Abs. 1) oder durch Gesellschafterbeschluss<br />
bei Vorliegen eines wichtigen Grundes aus der Gesellschaft<br />
ausgeschlossen werden (§ 12 Abs. 2). Jeder ausgeschiedene<br />
Kommanditist hat einen Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben<br />
(§ 13).<br />
Die Veräußerung oder ein Totalverlust der Schiffe haben<br />
die Liquidation der Gesellschaft zur Folge, ohne dass es<br />
eines Gesellschafterbeschlusses bedarf.<br />
Zusendungen an Kommanditisten sind an deren letztbekannte<br />
Anschrift wirksam<br />
64
66<br />
15<br />
steuerliche<br />
grundlagen
Die folgenden Darstellungen zu den steuerlichen Grundlagen<br />
sollen dem Anleger einen Überblick über die wesentlichen<br />
steuerlichen Aspekte der Beteiligung vermitteln.<br />
Sie basieren auf der Annahme, dass der Anleger eine im<br />
Inland unbeschränkt steuerpflichtige Person ist und die<br />
Beteiligung nicht in einem Betriebsvermögen einer Personengesellschaft<br />
oder einer Kapitalgesellschaft gehalten<br />
wird. Anderenfalls sollten Anleger zur Vermeidung von<br />
Nachteilen ihren persönlichen Steuerberater konsultieren.<br />
Entsprechendes gilt für die Beteiligungsabsicht von ausländischen<br />
Anlegern, die damit der beschränkten Steuerpflicht<br />
unterliegen würden.<br />
Einkommensteuer<br />
Einkunftsart und Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 EStG)<br />
Die steuerliche Konzeption beruht darauf, dass die Gesellschaft<br />
Einkünfte aus Gewerbetrieb erzielt und die Kommanditisten<br />
Mitunternehmer im Sinne des § 15 Einkommensteuergesetz<br />
(EStG) sind.<br />
Durch den beabsichtigten Betrieb von zwei Seeschiffen<br />
und deren Ausrüstung und Bemannung unterhält die<br />
Gesellschaft einen Gewerbebetrieb und erzielt hieraus<br />
gewerbliche Einkünfte i. S. v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.<br />
Die Anleger dieses Beteiligungsangebotes erzielen als<br />
Kommanditisten aus ihrer Beteiligung gewerbliche Einkünfte<br />
gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, sofern Gewinnerzielungsabsicht<br />
und Mitunternehmerstellung vorliegt.<br />
Die Erfordernisse der Gewinnerzielungsabsicht wurden<br />
durch den Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs<br />
(BFH) vom 25. Juni 1984 konkretisiert und durch<br />
die BFH-Urteile vom 21. August 1990 und 10. September<br />
1991 bestätigt. Hiernach ist darauf abzustellen, ob die<br />
Gesellschaft einen betrieblichen Totalgewinn (unter Einbeziehung<br />
eines Veräußerungsgewinns) anstrebt und die<br />
Gesellschafter einen entnahmefähigen Gewinn und/oder<br />
ein die Einlage übersteigendes Abfindungsguthaben erwarten<br />
können.<br />
Auch bei einer Option zur Tonnagesteuer ist für die Prüfung<br />
der Gewinnerzielungsabsicht während des Tonnagesteuerzeitraums<br />
der Totalgewinn nach den allgemeinen<br />
Grundsätzen (§ 5 EStG) zu ermitteln.<br />
Auf der Ebene der Gesellschaft ergibt sich nach den Planrechnungen<br />
bei einer rd. 16-jährigen Betriebsphase ein<br />
Totalgewinn in Höhe von rd. 13.948 T€. Die Gesellschaft<br />
sieht damit nach dem Urteil eines ordentlichen Kaufmanns<br />
den Nachweis für die Gewinnerzielungsabsicht als erbracht<br />
an.<br />
Die Gewinnerzielungsabsicht ist nicht nur auf Gesellschaftsebene<br />
sondern zusätzlich auch auf der Gesellschafterebene,<br />
also bei jedem Gesellschafter, zu prüfen.<br />
Gesellschafter, die beabsichtigen ihre Kommanditeinlage<br />
fremdzufinanzieren haben zu beachten, dass durch die<br />
Finanzierungskosten der Totalgewinn gemindert wird und<br />
dadurch eine Gefährdung des angestrebten Totalgewinns<br />
eintreten kann.<br />
Die Finanzverwaltung sieht bei geschlossenen Immobilienfonds<br />
mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung<br />
gem. § 21 EStG ein gegen die Einkunftserzielungsabsicht<br />
sprechendes Indiz, wenn ein Gesellschafter innerhalb von<br />
5 Jahren nach dem Erwerb der Beteiligung und vor Erreichung<br />
eines Totalüberschusses seine Beteiligung veräußert.<br />
Das dieser Auffassung zu Grunde liegende BFH-<br />
Urteil ist zwar zu einem geschlossenen Immobilienfonds<br />
ergangen, es kann aber nicht ausgeschlossen werden,<br />
dass die Finanzverwaltung diese Auffassung auch auf gewerbliche<br />
Fonds wie z. B. auf diesen Schifffahrtsfonds anwendet.<br />
67
15<br />
Steuerliche<br />
Grundlagen<br />
Kommanditisten, die beabsichtigen ihre Kommanditanteile<br />
zu veräußern, sollten vorher den Rat ihrer persönlichen<br />
steuerlichen Berater einholen.<br />
Mitunternehmerstellung<br />
Damit die prognostizierten Ergebnisanteile den Kommanditisten<br />
als Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne von<br />
§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zugewiesen werden können,<br />
ist dafür neben der Gewinnerzielungsabsicht das Merkmal<br />
der Mitunternehmerstellung Voraussetzung.<br />
Die Mitunternehmerstellung setzt Mitunternehmerinitiative<br />
und Mitunternehmerrisiko jedes einzelnen Kommanditisten<br />
voraus. Diese Merkmale kommen beim vorliegenden<br />
Beteiligungsangebot insbesondere durch die<br />
Betei ligung am Gewinn und Verlust sowie an den stillen<br />
Reserven (Mitunternehmerrisiko) und durch die Einräumung<br />
von Mitspracherechten nach den für Kommanditisten<br />
geltenden Bestimmungen des Handelsgesetzbuches<br />
(HGB) zum Ausdruck.<br />
Tonnagebesteuerung (§ 5a EStG)<br />
Das Beteiligungsangebot der Emittentin basiert auf der<br />
Möglichkeit, den Gewinn aus dem Betrieb des Schiffes abweichend<br />
von der herkömmlichen Gewinnermittlungsmethode<br />
(§ 5 EStG) gem. § 5a EStG pauschal aufgrund der<br />
in Nettotonnen ausgedrückten Größe des Schiffes zu ermitteln<br />
(Tonnagesteuer).<br />
Die Voraussetzungen für diese pauschale Gewinnermittlung<br />
sind insbesondere, dass<br />
• sich die Geschäftsleitung im Inland befindet,<br />
• das Handelsschiff im internationalen Verkehr<br />
eingesetzt wird,<br />
• die Bereederung der Schiffe im Inland erfolgt,<br />
• die Schiffe während des Wirtschaftsjahres überwiegend<br />
in einem inländischen Seeschiffsregister eingetragen<br />
sind.<br />
Keine Voraussetzung ist derzeit die Bindung an die deutsche<br />
Flagge. Eine diesbezügliche Flaggenbindung würde<br />
zu einer Erhöhung der Personalkosten führen.<br />
Für die Anwendung der Tonnagebesteuerung ist ein unwiderruflicher<br />
Antrag erforderlich. Da die Kaufverträge über<br />
die Schiffe nach dem 31. Dezember 2005 abgeschlossen<br />
wurden, ist der Antrag auf Gewinnermittlung nach der<br />
Tonnage gem. § 5a Abs. 3 EStG nur im Jahr der Indienststellung<br />
der Schiffe, also im Jahr 2009, zu stellen. Die<br />
Gesellschaft ist an die pauschale Gewinnermittlung nach<br />
§ 5a EStG zehn Jahre gebunden. Sofern die Gesellschaft<br />
den Antrag auf Tonnagebesteuerung nicht im Jahr der<br />
Indienststellung der Schiffe stellt, kann er erst nach Ablauf<br />
von zehn Jahren ab Beginn des Jahres der Indienststellung<br />
gestellt werden. Eine Veräußerung der Schiffe im<br />
Zehnjahreszeitraum ist möglich und führt grundsätzlich<br />
nicht zu steuerlichen Nachteilen.<br />
Die Emittentin wird planmäßig im Jahr der Indienststellung<br />
der Seeschiffe die Gewinnermittlung nach der Tonnage<br />
ab dem 1. Januar 2009 beantragen. Die vor der Indienststellung<br />
erzielten Gewinne und Verluste bleiben<br />
dabei steuerlich unberücksichtigt.<br />
Grundlage für die Ermittlung des Pauschalgewinns ist die<br />
Nettoraumzahl (NRZ) der Schiffe. Für das MS “GRECO”<br />
und das MS “DEGAS” ergibt sich bei einer NRZ von jeweils<br />
2.882 ein jährlicher Pauschalgewinn für die Gesellschaft<br />
in Höhe von insgesamt rd. 16.000 € (= 0,185 % bezogen<br />
auf das Kommanditkapital), unabhängig vom dem tatsächlichen<br />
Ergebnis der Gesellschaft. Der Gesellschafter hat<br />
also einen jährlichen Gewinnanteil von 0,185 % seiner<br />
68
Nominalbeteiligung mit seinem individuellen Steuersatz<br />
zu versteuern.<br />
Etwaige Sonderbetriebsausgaben eines Gesellschafters<br />
(z. B. Anteilsfinanzierungskosten, Reisekosten zur Gesellschafterversammlung)<br />
bleiben grundsätzlich unberücksichtigt.<br />
Erhält ein Gesellschafter von der Beteiligungsgesellschaft<br />
Vergütungen (z. B. Beiratsvergütungen,<br />
Darlehenszinsen), sind diese als Sonderbetriebseinnahmen<br />
zu erfassen. Damit im Zusammenhang stehende Ausgaben<br />
kann der Gesellschafter gewinnmindernd berücksichtigen.<br />
Da die Gesellschaft beabsichtigt, mit Beginn der Indienststellung<br />
der Schiffe zur Tonnagesteuer zu optieren<br />
und somit keine herkömmliche Gewinnermittlung der pauschalen<br />
Gewinnermittlung entsprechend der Tonnage der<br />
Schiffe vorangeht, entfällt die nach § 5a Abs. 4 EStG vorgesehene<br />
Feststellung von stillen Reserven als sogenannter<br />
Unterschiedsbetrag und damit auch eine nachgelagerte<br />
Versteuerung.<br />
Nach der derzeitigen Gesetzeslage umfasst damit der nach<br />
der Tonnage der Schiffe ermittelte Gewinn auch die Veräußerungsgewinne<br />
allerdings auch eventuelle Veräußerungsverluste<br />
aus dem Verkauf der Schiffe bzw. einer Gesellschafterbeteiligung.<br />
Die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen sollten Gesellschafter<br />
vorher mit ihrem persönlichen steuerlichen Berater<br />
abstimmen.<br />
Das Beteiligungsangebot geht von einer ununterbrochenen<br />
Tonnagebesteuerung bis zum Verkauf der Schiffe<br />
aus, wobei die Prognoseberechnungen auf die bei <strong>Prospekt</strong>herausgabe<br />
geltende Vorschrift des § 5a EStG einschließlich<br />
Verwaltungsanweisung (BMF-Schreiben vom<br />
12. Juni 2002) basieren.<br />
Eine Aufhebung oder Änderung der Regelungen zur pauschalen<br />
Gewinnermittlung (Tonnagesteuer) ist derzeit<br />
nicht bekannt. Sollte es jedoch zu Änderungen bzgl. der in<br />
Anspruch genommenen Regelungen kommen, kann dies<br />
gegenüber den Darstellungen im Beteiligungsangebot abweichende<br />
Auswirkungen haben. Sowohl eine erhöhte<br />
steuerliche Belastung der Anleger als auch ein geringerer<br />
Nettovermögenszuwachs könnten die Folge sein.<br />
Steuerbilanz<br />
Neben der vorstehenden Darstellung der Gewinnermittlung<br />
nach § 5a EStG hat die Gesellschaft jährlich eine aus<br />
der Handelsbilanz abgeleitete Steuerbilanz aufzustellen,<br />
der im wesentlichen Bedeutung für die Beurteilung der<br />
Gewinnerzielungsabsicht und der Kapitalkontenentwicklung<br />
im Sinne von § 15a EStG für die einzelnen Kommanditisten<br />
zukommt.<br />
Die Steuerbilanz wird maßgeblich geprägt durch die prognostizierten<br />
Anlaufkosten sowie durch die Abschreibung<br />
der Schiffe.<br />
Anlaufkosten (Fondsabhängige Kosten)<br />
Diese auf Seite 39 des <strong>Prospekt</strong>es dargestellten Kosten<br />
sind mit 1.762.000 € kalkuliert und umfassen u. a. die<br />
Kosten der Kapitalbeschaffung, Projektierung und Konzeption,<br />
<strong>Prospekt</strong>ierung, Rechts- und Beratungskosten.<br />
Entsprechend der im BMF-Schreiben vom 20. Oktober<br />
2003 geregelten Verwaltungsauffassung sind von dem<br />
vorgenannten Betrag in der Planungsrechnung der Gesellschaft<br />
1.637.000 € als Anschaffungsnebenkosten der<br />
Schiffe aktiviert worden.<br />
69
15<br />
Steuerliche<br />
Grundlagen<br />
Abschreibungen<br />
Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen sind die<br />
handelsrechtlichen Anschaffungskosten der Schiffe mit<br />
insgesamt 22.420.000 € zuzüglich der aktivierten Anlaufkosten<br />
mit 1.637.000 € sowie abzüglich eines anzusetzenden<br />
Schrottwertes der Schiffe mit insgesamt<br />
1.623.240 €.<br />
Abweichend von den amtlichen Abschreibungstabellen,<br />
wonach neue Seeschiffe über 12 Jahre abgeschrieben<br />
werden, erfolgt die Abschreibung im Beteiligungsangebot<br />
entsprechend der konzipierten Projektlaufzeit über<br />
16 Jahre. Die Finanzverwaltung steht auf dem Standpunkt<br />
(BMF-Schreiben vom 15. Juni 1999), dass sich die Nutzungsdauer<br />
eines Schiffes nach dem Betriebskonzept der<br />
Fondsgesellschaft richtet. Das Konzept der Gesellschaft<br />
sieht eine Fondslaufzeit von 16 Jahren vor.<br />
Die jährliche Abschreibung erfolgt nach der linearen Methode<br />
gem. § 7 Abs. 1 EStG und wird im Jahr der Ablieferung<br />
der Schiffe monatsgenau vorgenommen.<br />
Verlustabzugsbeschränkungen<br />
(§ 15a EStG und § 15 b EStG)<br />
Grundsätzlich sind die Verlustabzugsbeschränkungen des<br />
§ 15a EStG auch im Rahmen der Tonnagebesteuerung zu<br />
berücksichtigen (vgl. § 5a Abs. 5 Satz 4 EStG).<br />
Im Hinblick darauf, dass die Beteiligungsgesellschaft nach<br />
dem Fondskonzept unmittelbar mit der Indienststellung<br />
der Schiffe die Option zur Tonnagebesteuerung bis zum<br />
Verkauf der Schiffe wahrnimmt und somit keine steuerlichen<br />
ausgleichsfähigen Verluste erzielt werden, kommen<br />
die oben genannten Vorschriften nach der derzeitigen<br />
Rechtslage nicht zur Anwendung. Daher wird auf eine Darstellung<br />
weiterer Einzelheiten verzichtet.<br />
Sollte die Gesellschaft entgegen der Planung nicht bis zum<br />
Verkauf der Schiffe die pauschalierte Gewinnermittlung<br />
gem. § 5a EStG in Anspruch nehmen, können die genannten<br />
Vorschriften zur Anwendung kommen.<br />
Steuerliche Behandlung von Auszahlungen/<br />
Entnahmen (Ausschüttungen)<br />
Das Beteiligungsangebot sieht ab dem Jahr 2009 Auszahlungen<br />
(Entnahmen = Ausschüttungen) an die Kommanditisten<br />
vor, die grundsätzlich keiner Besteuerung<br />
unterliegen.<br />
Lediglich im Zusammenhang mit § 15a Abs. 3 EStG, wonach<br />
bei den Kommanditisten durch die Entnahmen kein<br />
negatives Kapitalkonto entstehen oder sich erhöhen darf,<br />
kann es zu einer sogenannten Gewinnfiktion kommen.<br />
Dieser fiktive Gewinn wäre neben dem Tonnagegewinn<br />
nur von den Gesellschaftern zu versteuern, die nicht namentlich<br />
als Kommanditist im Handelsregister eingetragen<br />
sind.<br />
Wie aber bereits vorstehend erläutert, kommt aufgrund<br />
der Konzeption dieses Beteiligungsangebotes § 15a Abs. 3<br />
EStG nicht zur Anwendung, da den Gesellschaftern keine<br />
ausgleichsfähigen negativen Einkünfte zugewiesen werden,<br />
was Voraussetzung für die Anwendung dieser Vorschrift<br />
ist.<br />
Einkommensteuer/Solidaritätszuschlag<br />
Die aus der Beteiligung an dieser Gesellschaft resultierenden<br />
steuerpflichtigen Einkünfte unterliegen jeweils der<br />
individuellen Einkommensteuerbelastung zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />
und zuzüglich eventueller Kirchensteuer<br />
der einzelnen Kommanditisten.<br />
70
Die Prognoserechnungen im Beteiligungsprospekt gehen<br />
für die Beteiligungsdauer von einem Steuersatz von 42 %<br />
zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag aus. Kirchensteuer<br />
wurde nicht berücksichtigt.<br />
Besteuerungsverfahren/Ergebnismitteilungen<br />
Die Gesellschaft wird beim Betriebsfinanzamt Leer unter<br />
der Steuernummer 60/220/78109 geführt. Das Betriebsfinanzamt<br />
ist u. a. zuständig für die Ermittlung der anteiligen<br />
Besteuerungsgrundlagen der Gesellschafter für die<br />
Einkommensbesteuerung. Es handelt sich dabei um mitunternehmerisch<br />
erzielte Einkünfte aus Gewerbebetrieb,<br />
die grundsätzlich nach dem jeweiligen Anteil am Kapital<br />
der Gesellschaft auf die Gesellschafter verteilt werden.<br />
Das Betriebsfinanzamt wird dazu jährlich im Anschluss an<br />
die Bearbeitung der Steuererklärung der Gesellschaft die<br />
anteiligen Ergebnisse der Gesellschafter an die zuständigen<br />
Wohnsitzfinanzämter mitteilen.<br />
Die Gesellschafter erhalten vorab vom Steuerberater der<br />
Gesellschaft bzw. von der Gesellschaft Mitteilungen über<br />
die zu versteuernden Ergebnisse als Vorweginformation.<br />
Gewerbesteuer<br />
Die Gesellschaft unterliegt ab Indienststellung der Schiffe<br />
der Gewerbesteuer.<br />
Nach § 7 Satz 3 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) gilt<br />
der nach den Grundsätzen des § 5a EStG ermittelte Tonnagegewinn<br />
als Gewerbeertrag, also einschließlich Sonderbetriebseinnahmen<br />
abzüglich damit im Zusammenhang<br />
stehende Sonderbetriebsausgaben. Gewerbesteuerliche<br />
Hinzurechnungen (§§ 8, 9 GewStG) sind nicht vorzunehmen.<br />
Soweit Sonderbetriebseinnahmen anfallen, werden diese<br />
voraussichtlich sämtlich vor der Indienststellung der<br />
Schiffe und damit vor Beginn der Gewerbesteuerpflicht<br />
entstehen.<br />
Aufgrund der Freibetragsregelung des § 11 Abs. 1 GewStG<br />
gehen die Kalkulationen im Beteiligungsprospekt von keiner<br />
gewerbesteuerlichen Belastung aus.<br />
Die prospektierten Gewinne aus den Schiffsveräußerungen<br />
unterliegen aufgrund der geltenden Rechtslage und<br />
Rechtsauffassung nicht der Gewerbesteuer, da die Gesellschaft<br />
mit Indienststellung der Schiffe zur Tonnagesteuer<br />
optiert hat und daher keine stillen Reserven in Form von<br />
Unterschiedsbeträgen im Sinne von § 5a Abs. 4 EStG<br />
festzustellen sind und die Konzeption des Projektes eine<br />
Tonnagebesteuerung bis zum Verkauf der Schiffe vorsieht.<br />
In den Fällen, wo nach § 5a Abs. 4 EStG Unterschiedsbeträge<br />
zu ermitteln sind, unterliegen Gewinne aus der Auflösung<br />
dieser Unterschiedsbeträge der Gewerbesteuer<br />
(BFH-Urteil vom 13. Dezember 2007, BStBl. 2008 II<br />
Seite 583 ff.) Nach dem BMF-Schreiben vom 12. Juni 2002<br />
(Tonnagesteuererlass) kann der aus der Auflösung von<br />
Unterschiedsbeträgen im Sinne von § 5a Abs. 4 EStG<br />
resultierende Gewerbeertrag gem. § 9 Nr. 3 GewStG bei<br />
im internationalen Verkehr eingesetzten Schiffe um<br />
80 % gekürzt werden.<br />
Sofern Gewerbesteuer anfallen sollte, entfällt aufgrund<br />
der Option zur Tonnagesteuer eine Anrechnung gem. § 35<br />
EStG bei den Kommanditisten der Gesellschaft.<br />
71
15<br />
Steuerliche<br />
Grundlagen<br />
Umsatzsteuer<br />
Die Gesellschaft erzielt mit der Vercharterung ihrer Schiffe<br />
Umsätze für die Seeschifffahrt, die gem. § 4 Nr. 2 Umsatzsteuergesetz<br />
(UStG) in Verbindung mit § 8 UStG von der<br />
Umsatzsteuer befreit sind. Unabhängig von der Umsatzsteuerbefreiung<br />
behält die Gesellschaft das Recht, ihr in<br />
Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer gegenüber<br />
dem Finanzamt geltend zu machen, soweit diese Leistungen<br />
mit der Anschaffung und dem Betrieb der Seeschiffe<br />
im Zusammenhang stehen (§ 15 Abs. 1 UStG i. v. m. § 15<br />
Abs. 3 Nr. 1a UStG).<br />
Entgegen früherer Verwaltungsauffassung sind nach dem<br />
BFH-Urteil vom 1. Juni 2004 Vorsteuerbeträge aus Rechnungen<br />
für Leistungen, die im Zusammenhang mit der<br />
Ausgabe von Gesellschaftsanteilen stehen, abziehbar.<br />
Schenkung- und Erbschaftsteuer<br />
Das Bundesverfassungsgericht hat die Erhebung von<br />
Schenkung- und Erbschaftsteuer in der jetzigen Form für<br />
verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber aufgetragen,<br />
bis spätestens 31. Dezember 2008 eine verfassungskonforme<br />
Neuregelung zu treffen.<br />
Die Bewertung des übertragenen Vermögens hat sich – im<br />
Gegensatz zur jetzigen Rechtslage – an Verkehrswerten zu<br />
orientieren. Derzeit arbeitet die Große Koalition an der<br />
Neufassung des ersten Gesetzesentwurfs zur Erbschaftsteuerreform.<br />
Gegenwärtig ist nicht absehbar, welche<br />
Steuerbelastungen zukünftig durch die Übertragung von<br />
Kommanditanteilen wie z. B. an dieser Beteiligungsgesellschaft<br />
im Schenkungs- bzw. Erbfall ausgelöst werden.<br />
Schenkung- und Erbschaftsteuerfestsetzungen erfolgen<br />
z. Zt. durch die Finanzämter im vollen Umfang vorläufig.<br />
Dem Anleger wird empfohlen, bei Bedarf sich bei seinem<br />
persönlichen steuerlichen Berater über die aktuelle Entwicklung<br />
zu erkundigen.<br />
Bis zur Neuregelung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts<br />
gilt bis zum 31. Dezember 2008 folgendes:<br />
Im Falle des unentgeltlichen Übergangs der Fondsbeteiligung<br />
ist für die Bemessung der Erbschafts- und Schenkungssteuer<br />
grundsätzlich der jeweilige Anteil des Gesellschafters<br />
am Wert des Betriebsvermögens der KG<br />
einschließlich seines Sonderbetriebsvermögens und etwaiger<br />
Ergänzungsbilanzen maßgeblich. Dieser Anteil<br />
richtet sich nach dem Kapitalanteil des Gesellschafters<br />
und liegt im Regelfall wegen der Übernahme der Steuerbilanzwerte<br />
bei der Bewertung deutlich unter dem Verkehrswert<br />
der Beteiligung.<br />
Für einen positiven Anteil am Betriebsvermögen kann unter<br />
bestimmten Bedingungen ein Entlastungsfreibetrag,<br />
der auf die Erben bzw. Beschenkten aufzuteilen ist, von<br />
bis zu 225.000 € in Anspruch genommen werden (§ 13a<br />
Abs. 1 ErbStG). Dieser Freibetrag wird bei einer Schenkung<br />
innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraums nur einmal<br />
gewährt (§ 13a Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG). Das nach Abzug<br />
des Entlastungsfreibetrages verbleibende Betriebsvermögen<br />
unterliegt lediglich zu 65 % der Erbschaft- und<br />
Schenkungsteuer (§ 13a Abs. 2 ErbStG). Voraussetzung für<br />
die vorgenannten Vergünstigungen ist nach § 13a Abs. 5<br />
ErbStG u. a., dass der Erbe bzw. Beschenkte mindestens<br />
fünf Jahre Gesellschafter der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft<br />
bleibt und keine Entnahmen tätigt, die die<br />
zuzurechnenden Gewinnanteile und seine Einlagen um<br />
mehr als 52.000 € übersteigen. Schädlich wäre auch,<br />
wenn die Beteiligungsgesellschaft innerhalb von fünf Jahren<br />
die Betriebsaufgabe aufgrund der Veräußerung der<br />
Schiffe erklären würde.<br />
72
Gehört der Beschenkte oder Erbe eines gewerblichen<br />
Kommanditanteils dieser Beteiligungsgesellschaft im Verhältnis<br />
zum Erblasser oder Schenker zur Steuerklasse II<br />
oder III, wird der Erwerb in der Weise begünstigt, dass für<br />
den Erwerb oder Erwerbsanteil mit geringfügigen Abstrichen<br />
die günstigeren Steuersätze der Steuerklasse I anzuwenden<br />
sind. Die oben beschriebene 5-jährige Behaltensfrist<br />
der Beteiligung ist in analoger Anwendung auch bei<br />
der Tarifbegrenzung zu beachten (§ 19a ErbStG).<br />
Kommanditisten, die beabsichtigen, sich treuhänderisch<br />
zu beteiligen, haben die in einem koordinierten Ländererlass<br />
vom 27. Mai 2005 festgehaltene Auffassung der<br />
Finanzverwaltung zu beachten, wonach der schenkungsbzw.<br />
erbschaftssteuerliche Wert sich nicht nach den<br />
vorbeschriebenen Steuerbilanzwerten sondern nach dem<br />
sogenannten gemeinen Wert (Verkehrswert) der Beteiligung<br />
richtet. Die Finanzverwaltung steht auf dem Standpunkt,<br />
dass es sich bei Übertragungen von treuhänderisch<br />
gehaltenen Kommanditbeteiligungen nicht um begünstigte<br />
Übertragungen von Betriebsvermögen handelt, sondern<br />
um die Übertragung eines zivilrechtlichen Herausgabeanspruchs,<br />
der mit dem Verkehrswert zu bewerten<br />
ist. Die weitere Folge wäre, dass die oben dargelegten<br />
Steuerentlastungen der §§ 13a und 19a ErbStG einschließlich<br />
des 35%igen Bewertungsabschlags nicht gewährt<br />
werden. Zur Vermeidung dieser Nachteile sollte sich jeder<br />
Anleger als Direktkommanditist in das Handelsregister<br />
eintragen lassen.<br />
Bei einer erbschafts- oder schenkungssteuerlichen Gestaltung<br />
sollte im Vorfeld ein steuerlicher Berater hinzugezogen<br />
werden.<br />
Schlussbemerkungen<br />
Die Emittentin übernimmt nicht die Zahlung von Steuern<br />
für die Anleger, die ihre Einkommensteuer und Kirchensteuer,<br />
den Solidaritätszuschlag, die Körperschaftsteuer<br />
und Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer selbst zu tragen und<br />
zu entrichten haben.<br />
Die Emittentin trägt lediglich die betrieblich veranlassten<br />
Steuern, wie die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer und<br />
die Versicherungsteuer (soweit diese anfallen).<br />
Die steuerlichen Aussagen und Berechnungen dieses Beteiligungsangebotes<br />
basieren auf der Grundlage der z. Zt.<br />
geltenden steuerlichen Gesetzeslage, der dazu ergangenen<br />
Rechtsprechung und der hierzu veröffentlichten Auffassungen<br />
der Finanzverwaltung. Alle steuerlichen Folgen<br />
stehen unter dem Vorbehalt der Anerkennung durch Finanzverwaltung<br />
sowie der planmäßigen Realisierung der<br />
<strong>Invest</strong>itionen. Steuerliche Außenprüfungen (Betriebsprüfungen)<br />
sowie Änderungen des Steuerrechts, der Verwaltungspraxis<br />
der Finanzbehörden oder höchstrichterliche<br />
Rechtsprechung können zu Abweichungen gegenüber den<br />
prospektierten steuerlichen Aussagen und Berechnungen<br />
führen.<br />
Die endgültigen steuerlichen Ergebnisse sind auch von<br />
der planmäßigen Realisierung der <strong>Invest</strong>ition sowie der<br />
Prüfung und Anerkennung durch die Finanzverwaltung abhängig.<br />
Die endgültige Höhe der steuerlich beim Gesellschafter<br />
zu berücksichtigenden Ergebnisanteile wird<br />
durch das zuständige Betriebsfinanzamt Leer festgestellt.<br />
Sofern es hierdurch bei einem Gesellschafter zu geänderten<br />
Einkommensteuerveranlagungen mit Steuernachzahlungen<br />
kommen sollte, hat der Anleger auf die Steuernachzahlungen<br />
grundsätzlich Zinsen gem. § 233a AO in Höhe<br />
von 6 % p. a. zu entrichten. Im Fall von Einkommensteuer<br />
73
15<br />
Steuerliche<br />
Grundlagen<br />
erstattungen erhält der Gesellschafter umgekehrt grundsätzlich<br />
Erstattungszinsen von ebenfalls 6 % p. a.<br />
Eine Garantie und Haftung für den Eintritt der beabsichtigten<br />
steuerlichen Wirkungen kann nicht übernommen<br />
werden.<br />
Aufgrund von ständigen Änderungen und der zunehmenden<br />
Komplexität des Steuerrechts können die in diesem<br />
Beteiligungsangebot dargestellten steuerlichen Grundlagen<br />
nur einen Überblick über wesentliche steuerliche<br />
Aspekte der Kommanditbeteiligung geben.<br />
Daher wird dem Anleger empfohlen, vor Beitritt zu diesem<br />
Schiffsfonds mit seinem steuerlichen Berater unter Berücksichtigung<br />
seiner persönlichen Verhältnisse das Beteiligungsangebot<br />
im Detail zu erörtern.<br />
74
76<br />
16<br />
vertragspartner
Phoenix Reederei GmbH & Co. KG “Mini Bulker I”<br />
• Geschäftsanschrift der Emittentin:<br />
Phoenix Reederei GmbH & Co. KG “Mini Bulker I”<br />
Blinke 6, 26789 Leer (Ostfriesland)<br />
• Funktion:<br />
Beteiligungsgesellschaft und Emittentin<br />
• Sitz:<br />
Blinke 6, 26789 Leer (Ostfriesland)<br />
• Rechtsform:<br />
Kommanditgesellschaft in Form einer GmbH & Co. KG<br />
• Handelsregister:<br />
Amtsgericht Aurich, HRA 200 125<br />
• Tag der ersten Eintragung:<br />
26. September 2006<br />
• Komplementärin<br />
Phoenix Verwaltungs GmbH, Leer (Ostfriesland)<br />
ohne Kapitalbeteiligung<br />
• Kommanditkapital:<br />
8.620.000 € nach vollständiger Einwerbung<br />
Von dem von den Gründungsgesellschaftern<br />
gezeichneten Kapital von 230.000 € sind Einlagen<br />
in Höhe von 29.000 € ausstehend.<br />
• Kommanditisten<br />
• Harald Hummert, Leer (Ostfriesland)<br />
gezeichnete Einlage 10.000 €,<br />
davon eingezahlt 1.000 €<br />
• Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG, Leer<br />
(Ostfriesland)<br />
gezeichnete Einlage 200.000 €,<br />
davon eingezahlt 200.000 €<br />
• Dirk Hatterman, Leer (Ostfriesland)<br />
gezeichnete Einlage 10.000 €,<br />
davon eingezahlt 0 €<br />
• Dr. Manfred Kemper, Bad Zwischenahn<br />
gezeichnete Einlage 10.000 €,<br />
davon eingezahlt 0 €<br />
Für die Beteiligungsgesellschaft besteht keine Konzernzugehörigkeit.<br />
Phoenix Verwaltungs GmbH<br />
• Funktion:<br />
Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft<br />
Sitz: •<br />
Blinke 6, 26789 Leer (Ostfriesland)<br />
Handelsregister:<br />
•<br />
Amtsgericht Aurich, HRB 200 771<br />
Tag der ersten Eintragung:<br />
•<br />
28. Mai 2008<br />
Stammkapital:<br />
•<br />
25.000 € (vollständig eingezahlt)<br />
Gesellschafter:<br />
•<br />
• Enno Poets<br />
• Harald Hummert<br />
Geschäftsführer:<br />
•<br />
Harald Hummert<br />
77
16<br />
Vertragspartner<br />
Harald Hummert<br />
Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG<br />
• Funktion:<br />
Einzelvertretungsberechtigter Gesellschafter –<br />
Geschäftsführer der Komplementärin Phoenix Verwaltungs<br />
GmbH, Kommanditist der Beteiligungs gesellschaft,<br />
geschäftsführender Gesellschafter der Phoenix<br />
Management GmbH als Komplementärin der Vertragsreederin<br />
• Geschäftsansässig:<br />
Blinke 6, 26789 Leer (Ostfriesland)<br />
Dirk Hattermann<br />
• Funktion:<br />
Einwerbung des Kommanditkapitals, Kommanditist der<br />
Beteiligungsgesellschaft<br />
• Geschäftsansässig:<br />
Hauptstraße 66, 26789 Leer<br />
• Funktion:<br />
Vertragsreederin, Kommanditistin der<br />
Beteiligungsgesellschaft<br />
• Sitz:<br />
Blinke 6, 26789 Leer (Ostfriesland)<br />
• Handelsregister:<br />
Amtsgericht Aurich, HRA 200 755<br />
• Tag der ersten Eintragung:<br />
28. Mai 2008<br />
• Kommanditkapital:<br />
100.000 €; nicht vollständig eingezahlt<br />
• Komplementärin:<br />
Phoenix Management GmbH, Leer<br />
• Gründungskommanditist:<br />
Enno Poets, Harald Hummert<br />
• Geschäftsführer:<br />
Harald Hummert<br />
Dr. Manfred Kemper<br />
Phoenix Management GmbH<br />
• Funktion:<br />
Einwerbung des Kommanditkapitals,<br />
Kommanditist der Beteiligungsgesellschaft<br />
• Geschäftsansässig:<br />
Omorikaweg 10a, 26160 Bad Zwischenahn<br />
ETB Befrachtungs GmbH & Co. KG –<br />
ein Unternehmen der Hartmann Gruppe, Leer<br />
• Funktion:<br />
Poolmanager<br />
• Sitz:<br />
Leer (Ostfriesland)<br />
• Funktion:<br />
Komplementärin des Vertragsreeders<br />
• Sitz:<br />
Blinke 6, 26789 Leer (Ostfriesland)<br />
• Handelsregister:<br />
Amtsgericht Aurich HRB 200 788<br />
• Tag der ersten Eintragung:<br />
19. Juni 2008<br />
• Stammkapital:<br />
25.000 €; vollständig eingezahlt<br />
• Gesellschafter:<br />
• Enno Poets<br />
• Harald Hummert<br />
• Geschäftsführer:<br />
Harald Hummert<br />
78
Weitere Vertragspartner<br />
Deutsche Schiffsbank AG<br />
Hartmann Logistik GmbH<br />
• Funktion:<br />
Verkäuferin der MS “DEGAS” und MS “GRECO”<br />
• Sitz:<br />
Garrelstraße 14, 26789 Leer<br />
• Funktion:<br />
Schiffsfinanzierende Bank für die Endfinanzierung<br />
• Sitz:<br />
Katharinenstraße 13, 20457 Hamburg<br />
Weitere Personen, die die Herausgabe oder den Inhalt des<br />
<strong>Prospekt</strong>es oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebotes<br />
der Vermögensanlage wesentlich beeinflußt haben,<br />
sind nicht vorhanden.<br />
79
17<br />
gesellschaftsvertrag<br />
In der Fassung vom 1. August 2008<br />
Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft<br />
in Firma<br />
Phoenix Reederei GmbH & Co. KG “Mini Bulker I”<br />
– nachstehend „Gesellschaft” genannt –<br />
§ 1 Firma, Sitz, Register, Gegenstand<br />
und Dauer des Unternehmens<br />
1. Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft. Ihre<br />
Firma lautet:<br />
Phoenix Reederei GmbH & Co. KG “Mini Bulker I”<br />
2. Der Sitz der Gesellschaft ist Leer (Ostfriesland).<br />
3. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb,<br />
Betrieb und Veräußerung der beiden Mini Bulker MS<br />
“GRECO” und MS “DEGAS” (nachfolgend: „Schiffe”)<br />
in der internationalen Seeschifffahrt und alle damit<br />
im Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte. Die<br />
Gesellschaft kann auch Beteiligungen an anderen<br />
Unternehmen erwerben, soweit dieses für den<br />
Schiffsbetrieb geboten ist.<br />
4. Die Gesellschaft hat am 7. August 2006 begonnen. Die<br />
Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt.<br />
§ 2 Gesellschafter und Einlagen<br />
1. Komplementärin ist die Phoenix Verwaltungs GmbH,<br />
Blinke 6, 26789 Leer (Ostfriesland)<br />
– nachstehend „Komplementärin” genannt –<br />
Die Komplementärin leistet keine Einlage und ist am<br />
Vermögen sowie am Ergebnis der Gesellschaft vorbehaltlich<br />
der Regelung in § 8 nicht beteiligt. Sie ist berechtigt,<br />
auch bei anderen Kommanditgesellschaften<br />
als Komplementärin tätig zu sein.<br />
2. Kommanditisten sind:<br />
a) die Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG, Leer, mit<br />
einer Kommanditeinlage in Höhe von 200.000 €.<br />
b) Harald Hummert, Aurich, mit einer Kommanditeinlage<br />
(Pflichteinlage) in Höhe von 10.000 €; er ist<br />
berechtigt, seine Einlage auf 50.000 € zu erhöhen.<br />
c) Dirk Hattermann, Leer (Ostfriesland) mit einer Kommanditeinlage<br />
(Pflichteinlage) in Höhe von 10.000 €;<br />
er ist berechtigt, seine Einlage auf 50.000 € zu erhöhen.<br />
d ) Dr. Manfred Kemper, Bad Zwischenahn, mit einer Kommanditeinlage<br />
(Pflichteinlage) in Höhe von 10.000 €;<br />
er ist berechtigt, seine Einlage auf 50.000 € zu erhöhen.<br />
3. Die Komplementärin ist ermächtigt, weitere Gesellschafter<br />
aufzunehmen, insbesondere als Folge gegebener<br />
Platzierungsgarantien, und bestehende Einlagen<br />
von Gesellschaftern zu erhöhen, sofern hierdurch<br />
das vorgesehene Eigenkapital der Gesellschaft in Höhe<br />
von insgesamt rd. 8.620.000 € nicht überschritten<br />
wird.<br />
4. Die beigetretenen Kommanditisten treten unter der<br />
aufschiebenden Bedingung der Eintragung ihrer Haftsummen<br />
in das Handelsregister der Gesellschaft bei.<br />
Die Kommanditisten sind in der Zeit zwischen ihrem<br />
Beitritt zur Gesellschaft bis zu ihrer Eintragung im<br />
Handelsregister bereits als atypisch stille Gesellschafter<br />
mitunternehmerisch beteiligt. Dieser Gesellschaftsvertrag<br />
findet bereits für diesen Zeitraum entsprechende<br />
Anwendung. Die Haftung ist während<br />
dieses Zeitraums auf die vereinbarte Einlage begrenzt.<br />
Mit der Eintragung wandelt sich die atypisch stille<br />
Beteiligung in eine Kommanditbeteiligung zum Nennwert<br />
um.<br />
5. Die Kommanditisten haben ihre Kommanditeinlagen<br />
auf Anforderung der Komplementärin einzuzahlen. Die<br />
Fälligkeit der Einlagen ergibt sich aus den jeweiligen<br />
schriftlichen Beitrittserklärungen. Mit Einzahlung der<br />
Kommanditeinlage erlischt die gesetzliche Kommanditistenhaftung<br />
gem. § 171 Abs. 1 HGB. § 172 Abs. 4 HGB<br />
bleibt unberührt.<br />
80
6. Kommanditisten, die ihre fälligen Kommanditeinlagen<br />
bereits vor Fälligkeit einzahlen, erhalten eine Sonderausschüttung<br />
nach Maßgabe des § 8 Nr. 4. Im Übrigen<br />
erhalten Kommanditisten/Anleger, die ihre Kommanditeinlage<br />
vor Fälligkeit einzahlen, von der Gesellschaft<br />
keine Verzinsung.<br />
7. Die Gesellschaft ist berechtigt, auf rückständige Zahlungen<br />
Verzugszinsen in Höhe von 1 % für jeden angefangenen<br />
Monat zu berechnen. Die Geltendmachung<br />
weiter gehender Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.<br />
Die Komplementärin ist ermächtigt, einen<br />
Kommanditisten, der seine fällige Einlage trotz schriftlicher<br />
Fristsetzung mit Ausschlussandrohung ganz<br />
oder teilweise nicht rechtzeitig erbringt, durch schriftliche<br />
Mitteilung aus der Gesellschaft auszuschließen<br />
bzw. seine Beteiligung herabzusetzen, ohne dass es eines<br />
Gesellschafterbeschlusses bedarf.<br />
8. Die Kommanditisten dürfen erst nach vorheriger<br />
schriftlicher Zustimmung durch die Komplementärin<br />
ihre Einlage ganz oder teilweise treuhänderisch für<br />
Dritte halten. Die Komplementärin darf ihre Zustimmung<br />
nur aus wichtigem Grund verweigern.<br />
§ 3 Kommanditistenkonten<br />
1. Für jeden Kommanditisten werden bei der Gesellschaft<br />
ein Festkapitalkonto (Einlagekonto), ein Ergebniskonto,<br />
ein Verrechnungskonto, ein Rücklagenkonto<br />
und ein Sonderentnahmekonto geführt.<br />
2. Die vereinbarten Kommanditeinlagen (Pflichteinlagen)<br />
sind Festeinlagen und werden jeweils auf dem Kapitalkonto<br />
I gebucht (Einlagekonto). Der Stand dieser Konten<br />
ist maßgeblich für die Mitgliedschaftsrechte, insbesondere<br />
das Stimmrecht, die Ergebnisverteilung<br />
und die Beteiligung am Vermögen der Gesellschaft.<br />
3. Auf das Kapitalkonto II (Ergebniskonto) werden die<br />
jeweils zugewiesenen Gewinn- und Verlustanteile<br />
gebucht.<br />
4. Die Erfassung des übrigen Zahlungsverkehrs zwischen<br />
der Gesellschaft und dem Kommanditisten, also insbesondere<br />
der Entnahmen in Form von Ausschüttungen,<br />
erfolgt über das Kapitalkonto III (Verrechnungskonto).<br />
5. Guthaben auf den Konten der Kommanditisten werden<br />
nicht verzinst. Negativsalden auf den Kapitalkonten II<br />
bis IV begründen keine Nachschussverpflichtung des<br />
jeweiligen Kommanditisten.<br />
6. Auf dem Kapitalkonto IV (Sonderentnahmekonto) werden<br />
evtl. Sonderentnahmen gem. § 8 Nr. 4 er fasst.<br />
§ 4 Geschäftsführung und Vertretung<br />
1. Die Komplementärin ist nach Maßgabe dieses Paragrafen<br />
zur Geschäftsführung und zur Vertretung der<br />
Gesellschaft im Rechtsverkehr berechtigt und verpflichtet.<br />
Sie und ihre Organe sind von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB und des § 112 HGB befreit.<br />
2. Die Komplementärin hat die Geschäfte der Gesellschaft<br />
mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen.<br />
Der als Anlage zum Gesellschaftsvertrag beigefügte<br />
<strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplan der Gesellschaft<br />
ist für sie verbindlich, soweit es sich nicht um<br />
sachlich begründete und aus der Sicht der Komplementärin<br />
erforderliche Abweichungen in Höhe von bis zu<br />
2,5 % des <strong>Invest</strong>itionsvolumens handelt. Daneben bleiben<br />
hierbei solche Änderungen im <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplan<br />
unberücksichtigt, die sich aus Wechselkursschwankungen<br />
ergeben. Die Komplementärin<br />
hat für die Versicherung der Schiffe Sorge zu tragen.<br />
Die Komplementärin kann auf Kosten der Gesellschaft<br />
einzelne Aufgaben der Geschäftsführung auf Dritte,<br />
insbesondere auf den Vertragsreeder, übertragen.<br />
3. Geschäfte und Handlungen, die nach Art, Umfang und<br />
Risiko den Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs<br />
überschreiten, bedürfen der Zustimmung der<br />
Gesellschafterversammlung. Das gilt insbesondere für:<br />
a) die Veräußerung der Schiffe, soweit sie nicht im<br />
Rahmen eines Flaggenwechsels durch Übertragung<br />
auf eine Treuhandgesellschaft erfolgt;<br />
b) die sonstige Aufgabe des Geschäftsbetriebes;<br />
c) die weitere dingliche Belastung der Schiffe über die<br />
zur Absicherung des Fremdkapitals gem. beiliegendem<br />
<strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplan zu bestellende<br />
Hypothek hinaus;<br />
d) die Aufnahme und Aufgabe weiterer unternehmerischer<br />
Aktivitäten, die nicht mit dem Betrieb der Schiffe<br />
im Zusammenhang stehen;<br />
e) die Ausübung steuerlicher Wahlrechte, die für die<br />
Gesellschaft einheitlich auszuüben sind;<br />
f) die Änderung der Registrierung und Flaggenführung<br />
der Schiffe und die damit verbundenen Rechtsgeschäfte,<br />
soweit dies nicht im Rahmen der Option zur<br />
pauschalen Gewinnermittlung gem. § 5a EStG (Tonnagesteuer)<br />
erforderlich ist, vom Charterer verlangt wird,<br />
oder der Vertragsreeder nach freiem Ermessen entscheidet,<br />
die Schiffe im Rahmen der Selbstverpflichtungserklärung<br />
des Verbandes Deutscher Reeder unter<br />
deutscher Flagge fahren zu lassen, Letzteres aber nur,<br />
soweit die entstehenden Mehrkosten durch ein vom<br />
Vertragsreeder anzuwendendes Umlageverfahren weitgehend<br />
gedeckt sind;<br />
g) Beauftragung und Ausführung von Umbaumaßnahmen<br />
und Reparaturen an den Schiffen einschließlich<br />
der Ersatzbeschaffung von Ausrüstungsgegenständen,<br />
die je Werftaufenthalt oder Reparaturfall voraussichtlich<br />
Kosten von mehr als 350.000 € pro Schiff verursachen<br />
werden; ausgenommen hiervon sind Notfälle,<br />
insbesondere Havariefälle;<br />
h) die Eingehung von Wechselverbindlichkeiten sowie<br />
Übernahme von Bürgschaften und Garantien oder<br />
sonstigen Haftungen für Dritte, soweit diese nicht zur<br />
Abwendung von Arrestierungen der Schiffe erforderlich<br />
sind und im Einzelfall 250.000 € pro Schiff übersteigen;<br />
81
17<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
i) den Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen,<br />
soweit diese nicht für Gesellschaften zwecks<br />
Umflaggungen auf Bareboatcharter-Basis erforderlich<br />
sind;<br />
j) die Errichtung und Aufgabe von Zweigniederlassungen;<br />
k) Pensionszusagen und auf Versorgung gerichtete<br />
Rechtsgeschäfte;<br />
l) die Gewährung von Darlehen an Gesellschafter und<br />
Dritte; ausgenommen sind Vorschüsse an das fahrende<br />
Personal, die den Gesamtbetrag von 100.000 € p. a.<br />
pro Schiff nicht überschreiten.<br />
4. In Eilfällen und in Fällen der Not hat die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin das Recht und die Pflicht,<br />
unaufschiebbare Rechtsgeschäfte und/oder Rechtshandlungen,<br />
die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />
hinausgehen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />
Reeders auch ohne vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />
vorzunehmen. Hat die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin hiervon Gebrauch gemacht,<br />
so hat sie die Gesellschafter unverzüglich zu<br />
informieren.<br />
5. Unter Berücksichtigung der genannten Pflichten war<br />
und ist die persönlich haftende Gesellschafterin berechtigt,<br />
nach freiem Ermessen über den Einsatz der<br />
Schiffe zu verfügen (disponieren) und Charter- oder<br />
Poolverträge abzuschließen. Die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin darf zur Ausübung ihres Geschäftsführungsauftrages<br />
auf Kosten der Gesellschaft dritte Personen<br />
und Firmen heranziehen; sie haftet jedoch der<br />
Gesellschaft gegenüber für ihre Erfüllungsgehilfen. Im<br />
Übrigen haftet die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
für ihre Tätigkeit nach den vertraglichen und gesetzlichen<br />
Bestimmungen.<br />
6. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat einen<br />
Bereederungsvertrag mit dem Vertragsreeder abgeschlossen.<br />
Der Vertragsreeder ist seinerseits berechtigt,<br />
Aufgaben aus dem Bereederungsvertrag zu delegieren.<br />
7. In Abweichung der Regelungen nach Nr. 3 war und ist<br />
die persönlich haftende Gesellschafterin zur Durchführung<br />
folgender Geschäfte und zum Abschluss damit<br />
zusammenhängender Geschäfte berechtigt:<br />
a) Erwerb und Ausrüstung der Schiffe;<br />
b) Kreditaufnahmen zur Vorfinanzierung des Eigenkapitals<br />
und die damit im Zusammenhang stehende<br />
Hergabe und Bestellung von Sicherheiten;<br />
c) Kreditaufnahmen zur Endfinanzierung der Schiffe<br />
und die damit im Zusammenhang stehende Hergabe<br />
und Bestellung von Sicherheiten;<br />
d) Vertriebsvereinbarungen zur Einwerbung des Gesellschaftskapitals<br />
nach § 2 Nr. 3.<br />
8. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist bis zur<br />
Übernahme der Schiffe berechtigt, weitere für die<br />
Realisierung des <strong>Invest</strong>itionsobjektes vorgesehene<br />
Verträge abzuschließen. Das gilt auch für abgeschlossene<br />
oder noch abzuschließende Verträge mit den in<br />
§ 2 Nr. 2 genannten Kommanditisten.<br />
§ 5 Gesellschafterversammlung,<br />
Gesellschafterbeschlüsse<br />
1. Innerhalb der ersten 9 Monate nach Ablauf eines<br />
Geschäftsjahres soll eine ordentliche Gesellschafterversammlung<br />
am Sitz der Gesellschaft stattfinden.<br />
Abweichend von Satz 1 kann die Komplementärin nach<br />
pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, anstelle einer<br />
Präsenzversammlung Gesellschafterversammlungen<br />
im schriftlichen Umlaufverfahren nach Nr. 10 vornehmen<br />
zu lassen, soweit es im vergangenen Geschäftsjahr<br />
keine besonderen Vorkommnisse gab, die eine<br />
mündliche Erörterung erfordern, und nicht Kommanditisten,<br />
die zusammen mindestens 10 % des Kommanditkapitals<br />
auf sich vereinigen, eine Gesellschafterversammlung<br />
als Präsenzversammlung schriftlich und<br />
82
unter Angabe von Gründen gegenüber der Komplementärin<br />
verlangen.<br />
2. Eine außerordentliche Gesellschafterversammlung ist<br />
einzuberufen, wenn dies im Interesse der Gesellschaft<br />
geboten erscheint bzw. Kommanditisten, die zusammen<br />
mindestens 20 % der Kommanditeinlagen halten,<br />
die Einberufung unter Angabe des Zweckes und der<br />
Tagesordnung schriftlich verlangen. Kommt die Komplementärin<br />
dieser Aufforderung nicht binnen 2 Wochen<br />
nach Absendung der Aufforderung (Poststempel)<br />
nach, so sind die Kommanditisten selbst zur<br />
Einberufung berechtigt.<br />
3. Die Einladung zu Gesellschafterversammlungen erfolgt<br />
durch die Komplementärin schriftlich unter Angabe<br />
der Tagesordnung, des Versammlungsortes sowie der<br />
Versammlungszeit mit einer Frist von 2 Wochen, jeweils<br />
gerechnet vom Tage der Absendung (Poststempel);<br />
sie gilt mit Aufgabe zur Post als zugegangen. Die<br />
Ladungsfrist zur Einberufung von Gesellschafterversammlungen<br />
kann bis auf 7 Tage verkürzt werden,<br />
wenn dringende Beschlussfassungsgegenstände dies<br />
erfordern.<br />
4. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig,<br />
wenn die Komplementärin und mehr als 50 % des<br />
stimmberechtigten Kommanditkapitals vertreten sind.<br />
Bei mangelnder Beschlussfähigkeit ist unverzüglich<br />
eine neue Gesellschafterversammlung mit gleicher<br />
Form und Tagesordnung und einer Frist von mindestens<br />
7 Tagen, gerechnet vom Tage der Absendung<br />
(Poststempel), einzuberufen, die ohne Rücksicht auf<br />
die Höhe des vertretenen Kommanditkapitals beschlussfähig<br />
ist, sofern hierauf in der Einladung hingewiesen<br />
wurde.<br />
5. Je 1.000 € der Kommanditeinlage gewähren eine<br />
Stimme.<br />
6. Die Kommanditisten können sich durch einen mit einer<br />
schriftlichen Vollmacht versehenen Dritten vertreten<br />
lassen. Die Komplementärin kann den Bevollmächtigten<br />
von der Stimmabgabe ausschließen, wenn er oder<br />
ein Unternehmen, das er führt oder an dem er beteiligt<br />
ist, zur Gesellschaft oder einem ihrer Kommanditisten<br />
gem. § 2 Nr. 2 in Wettbewerb steht; hierzu zählt nicht<br />
die Beteiligung an einem anderen Schiff, soweit sie<br />
25 % des Eigenkapitals nicht überschreitet oder die<br />
Position eines Reeders oder Vertragsreeders darstellt.<br />
Im Zweifelsfall beschließt über die Zulassung des Bevollmächtigten<br />
zur Stimmabgabe die Gesellschafterversammlung,<br />
wobei der Bevollmächtigte bei diesem<br />
Beschluss kein Stimmrecht besitzt.<br />
7. Die Gesellschafterversammlungen werden von einer<br />
durch die Komplementärin benannten Person geleitet,<br />
die auch das Protokoll führt bzw. führen lässt. Das<br />
Protokoll ist von dem Protokollführer und dem Versammlungsleiter<br />
zu unterzeichnen. Eine Kopie des<br />
Protokolls ist an alle Kommanditisten zu versenden.<br />
Der Inhalt des Protokolls gilt als genehmigt, wenn<br />
nicht innerhalb von 3 Monaten nach Absendung des<br />
Protokolls (Poststempel) Klage am Sitz der Gesellschaft<br />
erhoben wird. Zur Erhebung der Klage sind nur<br />
die im Handelsregister eingetragenen Kommanditisten<br />
berechtigt.<br />
8. Die Gesellschafterversammlung beschließt über alle<br />
ihr gesetzlich und durch diesen Vertrag zugewiesenen<br />
Angelegenheiten, insbesondere:<br />
a) Änderungen des Gesellschaftsvertrages;<br />
b) den Verkauf der Schiffe, soweit dieser nicht im<br />
Rahmen eines Flaggenwechsels durch Übertragung<br />
auf eine Treuhandgesellschaft erfolgt, sowie die Auflösung<br />
und die Fortsetzung (§ 14 Nr. 4) der Gesellschaft;<br />
c) die Feststellung des Jahresabschlusses des abgelaufenen<br />
Geschäftsjahres;<br />
d) die Verwendung des Jahresergebnisses, insbesondere<br />
hinsichtlich Entnahmen/Auszahlungen von Liquiditätsüberschüssen;<br />
e) die Entlastung der Komplementärin und des Vertragsreeders;<br />
f) den Ausschluss von Gesellschaftern; § 2 Nr. 7 bleibt<br />
unberührt;<br />
g) die Anpassung der Vergütung der Komplementärin<br />
gem. § 6 Nr. 1;<br />
h) zustimmungsbedürftige Geschäftsführungsmaßnahmen<br />
gem. § 4 Nr. 3;<br />
i) den Ausschluss von Bevollmächtigten von der<br />
Stimmabgabe gem. Nr. 6.<br />
j) Bildung eines Beirates in der ersten ordentlichen<br />
Gesellschafterversammlung nach Erwerb der Schiffe.<br />
Dieser Beirat besteht aus max. 3 Personen – wobei ein<br />
Beiratsmitglied von der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
gestellt wird. Dieser Beschluss ist mit einer<br />
Beiratsordnung (Geschäftsordnung) zu verbinden.<br />
9. Vorbehaltlich abweichender zwingender gesetzlicher<br />
oder vertraglicher Bestimmungen werden Gesellschafterbeschlüsse<br />
mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />
Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen und ungültige<br />
Stimmen gelten dabei als nicht abgegeben. Beschlüsse<br />
gem. Nr. 8 Buchst. a. und b. bedürfen einer Mehrheit<br />
von 75 % aller abgegebenen Stimmen. Beschlüsse gem.<br />
Nr. 8 Buchst. c) und d) bedürfen der Zustimmung der<br />
Komplementärin; dies gilt auch für Beschlüsse nach<br />
Nr. 8 Buchst. a), sofern dadurch zusätzliche Pflichten<br />
für die Komplementärin begründet werden.<br />
10. Gesellschafterbeschlüsse können auch in Textform<br />
herbeigeführt werden, sofern alle Kommanditisten<br />
hieran beteiligt werden. Bei schriftlichen Abstimmungsverfahren<br />
anstelle einer ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />
im Rahmen einer Präsenzveranstaltung<br />
nach Nr. 1 beträgt die Abstimmungsfrist 3 Wochen, bei<br />
allen übrigen schriftlichen Abstimmungsverfahren<br />
2 Wochen gerechnet von der Absendung zur Aufforderung<br />
zur Teilnahme am Abstimmungsverfahren (Poststempel).<br />
Stimmenthaltungen und verspätete oder aus<br />
83
17<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
anderen Gründen ungültige Stimmen gelten als nicht<br />
abgegeben. Die Abstimmungsfrist beginnt mit dem<br />
Tag der Absendung des Schreibens (Poststempel), mit<br />
dem zur schriftlichen Stimmabgabe aufgefordert wird.<br />
Diesem Schreiben soll eine Stellungnahme der Komplementärin<br />
zum jeweiligen Beschlussthema beigefügt<br />
sein. Kommt ein Beschluss auf diese Weise zustande,<br />
so hat die Komplementärin den Kommanditisten unverzüglich<br />
das Ergebnis schriftlich mitzuteilen.<br />
11. Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses<br />
kann nur binnen einer Ausschlussfrist von 3 Monaten<br />
nach Absendung des Protokolls bzw. der schriftlichen<br />
Mitteilung gem. Nr. 10 (Poststempel) durch Klage am<br />
Sitz der Gesellschaft geltend gemacht werden. Zur Erhebung<br />
der Klage sind die im Handelsregister eingetragenen<br />
Kommanditisten berechtigt. Nach Ablauf der<br />
Frist gilt ein etwaiger Mangel als geheilt.<br />
12. Soweit ein Gesellschafterbeschluss vorliegt, ist das<br />
Widerspruchsrecht des einzelnen Kommanditisten<br />
gem. § 164 HGB abbedungen.<br />
§ 6 Besondere Vergütungen und Aufwendungsersatz<br />
1. Die Komplementärin erhält für die laufende Geschäftsführung<br />
und Vertretung sowie für die Übernahme der<br />
persönlichen Haftung eine in gleichen Teilbeträgen<br />
jeweils zum Quartalsende fällige Vergütung in Höhe<br />
von pauschal 4.000 € p. a. Diese Vergütung wird alle<br />
3 Jahre der allgemeinen Kostensteigerung angepasst.<br />
Hierüber beschließt die Gesellschafterversammlung.<br />
Zusätzlich werden ihr alle im Interesse der Gesellschaft<br />
getätigten und auf der Geschäftsführung bzw.<br />
Vertretung der Gesellschaft beruhenden Aufwendungen<br />
erstattet.<br />
2. Die Bereederung der Schiffe erfolgt entsprechend des<br />
gesondert abgeschlossenen Bereederungsvertrages<br />
durch die Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG<br />
(Vertragsreeder). Der Vertragsreeder erhält aufgrund<br />
dieses Vertrages eine Vergütung für die laufende<br />
Bereederung in Höhe von 4,0 % der eingegangenen Erträge<br />
wie z. B. der Bruttofrachtraten bzw. Zeitchartererlöse<br />
sowie der Versicherungsentschädigungen aus<br />
einer Loss-of-Hire-Versicherung (einschließlich etwaiger<br />
Bergelöhne, Hilfslöhne, Überliegegelder etc.), soweit<br />
sie nicht auf Besatzungsmitglieder entfallen.<br />
Diese Vergütung ist fällig, wenn die entsprechenden<br />
Beträge der Gesellschaft zugeflossen sind. Für Tage,<br />
an denen ein Schiff keine Einnahmen erzielt, erhält der<br />
Vertragsreeder 250 € pro Tag. Zusätzlich erhält er<br />
Ersatz für alle außergewöhnlichen Aufwendungen, die<br />
im Interesse der Schiffsgesellschaft getätigt werden.<br />
Insbesondere ist der Vertragsreeder berechtigt,<br />
Dienstleistungen, die nicht zum Leistungsumfang des<br />
Bereederungsvertrages gehören, der Gesellschaft im<br />
Wege einer Kostenumlage in Rechnung zu stellen, soweit<br />
derartige Dienstleistungen für mehrere Schiffe<br />
kostengünstiger abgewickelt werden können. Im Falle<br />
der Veräußerung der Schiffe bzw. bei Totalverlust erhält<br />
der Vertragsreeder einen Gewinnvorab in Höhe<br />
von 3 % des Jahresüberschusses des Jahres, in dem die<br />
Schiffe veräußert werden oder in Totalverlust geraten;<br />
der Jahresüberschuss ermittelt sich einschließlich des<br />
außerordentlichen Ertrages aus dem Verkauf oder dem<br />
Versicherungserlös der Schiffe.<br />
3. Der Vertragsreeder erhält für die vorbereitende Bereederung<br />
eine Pauschalvergütung von 50.000 €. Diese<br />
Vergütung ist bei Ablieferung der Schiffe fällig.<br />
4. Für die Vorbereitung und die Durchführung der Platzierung<br />
des Eigenkapitals erhalten die Vertriebspartner<br />
auf der Grundlage von gesondert abgeschlossenen<br />
Vertriebsvereinbarungen die im anliegenden <strong>Invest</strong>itions-<br />
und Finanzierungsplan ausgewiesenen Vergütungen.<br />
Für die Sicherstellung der Vollplatzierung in<br />
Form einer Platzierungsgarantie erhalten die Garanten<br />
eine im anliegenden <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplan<br />
ausgewiesene Vergütung.<br />
84
5. Der Vertragsreeder ist ermächtigt, leistungsfähige<br />
Dritte ganz oder teilweise mit der Erbringung der von<br />
ihm geschuldeten Leistungen zu beauftragen, und<br />
zwar auch im Namen und für Rechnung der Gesellschaft.<br />
Er bleibt jedoch in jedem Fall für die ordnungsgemäße<br />
Vertragserfüllung verantwortlich.<br />
6. Sämtliche vorgenannten Vergütungen und Erstattungen<br />
für Aufwendungen sind unabhängig vom Ergebnis<br />
der Gesellschaft vorab zu leisten und gelten als Aufwand<br />
der Gesellschaft. Sie verstehen sich jeweils zzgl.<br />
etwaiger Umsatzsteuer.<br />
§ 7 Geschäftsjahr, Buchführung, Jahresabschluss<br />
1. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.<br />
2. Die Komplementärin hat für die Gesellschaft gesondert<br />
Buch zu führen und die Geldmittel der Gesellschaft<br />
getrennt von ihrem übrigen Vermögen zu halten<br />
und zu verwalten. Sie ist berechtigt, die Führung der<br />
Bücher der Gesellschaft dem Vertragsreeder zu übertragen,<br />
der seinerseits verpflichtet ist, die diesbezüglichen<br />
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages einzuhalten.<br />
3. Der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung<br />
sowie Anhang) ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer<br />
Buchführung innerhalb von 9 Monaten<br />
nach Beendigung eines jeden Geschäftsjahres von der<br />
Komplementärin aufzustellen und den Kommanditisten<br />
zusammen mit dem Jahresbericht der Komplementärin<br />
alsbald, spätestens 2 Wochen vor der ordent lichen Gesellschafterversammlung<br />
(Poststempel), zuzusenden.<br />
4. Die Handelsbilanz der Gesellschaft entspricht der<br />
Steuerbilanz, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften<br />
eine abweichende Bilanzierung erfordern.<br />
Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist bei Änderungen<br />
aufgrund einer steuerlichen Außenprüfung zum<br />
nächstmöglichen Zeitpunkt entsprechend anzupassen,<br />
soweit die Änderungen handelsrechtlich zulässig sind.<br />
Die Kosten für die Buchführung, Heuerabrechnungen,<br />
Steuererklärungen sowie Erstellung und Prüfung des<br />
Jahresabschlusses übernimmt die Gesellschaft.<br />
§ 8 Ergebnisverteilung, Entnahmen, Haftung<br />
1. Das nach Abzug des Aufwandes bzw. des Vorabgewinnes<br />
gem. § 6 verbliebene Ergebnis wird auf die Kommanditisten<br />
bzw. Treugeber im Verhältnis ihrer Einlagekonten<br />
gem. § 3 Nr. 2 verteilt.<br />
2. Um insgesamt eine ergebnis- und vermögensmäßige<br />
Gleichstellung aller Gesellschafter zu erreichen, wird<br />
das jeweilige Ergebnis der Gesellschaft zunächst von<br />
den neu beigetretenen Gesellschaftern in dem Umfang<br />
allein getragen, in dem die vorher beigetretenen<br />
Gesellschafter Ergebnisse bereits zugewiesen bekommen<br />
haben. Die nach Satz 1 auf die Gesellschafter<br />
entfallenden Ergebnisanteile dürfen jedoch die Ergebnisanteile<br />
der Gesellschafter nicht überschreiten, die<br />
bis zum Ende des Jahres der Gesellschaft noch beitreten,<br />
es sei denn, dieses ist aus Gründen des verbleibenden<br />
Ergebnisses des Jahres begründet. Zu diesem<br />
Zweck wird das Ergebnis dieses Geschäftsjahres daher<br />
so verteilt, dass jedem Gesellschafter aus dem nach<br />
seinem Beitritt entstehenden Ergebnis der Gesellschaft<br />
ein Vorab-Betrag zugerechnet wird. Der Vorab<br />
ist begrenzt auf die Gleichstellung aller Gesellschafter<br />
und kann die Quote des Ergebnisanteils der nach<br />
seinem Beitritt beitretenden anderen Gesellschafter<br />
weder übersteigen noch unterschreiten, es sei denn,<br />
es ist aus Gründen des verbleibenden Jahresergebnisses<br />
unter Beachtung für die <strong>Invest</strong>itionsphase erforderlichen<br />
Gesamtbetrachtung erforderlich. Nach Abzug<br />
dieser Vorab-Beträge werden die verbleibenden<br />
Ergebnisanteile auf die Gesellschafter in dem Verhältnis<br />
ihrer Einlagen verteilt. Sofern die Ergebnisse nicht<br />
ausreichen, um alle Gesellschafter gleichzustellen,<br />
sind später anfallende Ergebnisse so zu verteilen, dass<br />
eine ergebnis- und vermögensmäßige Gleichstellung<br />
der Gesellschafter erreicht wird. Eine Gleichstellung<br />
entsprechend der vorstehenden Bestimmungen erfolgt<br />
sowohl hinsichtlich des handelsrechtlichen Ergebnisses<br />
als auch des steuerlichen Ergebnisses der Gesamthandelsbilanz.<br />
Ist eine sowohl handelsrechtliche als<br />
auch steuerliche Gleichstellung nicht möglich, wird<br />
das handelsrechtliche Ergebnis in Anwendung den<br />
vorstehenden Bestimmungen so verteilt, dass eine<br />
steuerliche Gleichstellung möglichst erreicht wird.<br />
3. Entnahmen der Kommanditisten (Auszahlungen) werden<br />
nur auf der Grundlage eines einheitlichen Auszahlungsbeschlusses<br />
der Gesellschafterversammlung<br />
gem. § 5 Nr. 8d vorgenommen. Auszahlungen an die<br />
Kommanditisten dürfen jedoch nur soweit beschlossen<br />
werden, wie keine Rückstände bei den Zins- und<br />
Tilgungsverpflichtungen, insbesondere aus der Schiffsfinanzierung,<br />
bestehen, der Ausgleich der laufenden<br />
Betriebskosten und die geschuldeten Zinszahlungen<br />
gesichert sind, Auflagen von Kreditinstituten nicht<br />
entgegenstehen und es die Liquiditätslage der Gesellschaft<br />
auch im Übrigen, insbesondere im Hinblick auf<br />
die vorauszusehende Geschäftsentwicklung, erlaubt.<br />
Auszahlungen werden zunächst mit fälligen Zahlungsverpflichtungen<br />
der Kommanditisten verrechnet.<br />
4. Kommanditisten, die ihre noch nicht fälligen Einzahlungen<br />
bereits bis zum 1. Dezember 2008 einzahlen,<br />
erhalten ein Sonder-Entnahmerecht auf eine Auszahlung<br />
in Höhe von 1,5 % bezogen auf den Betrag der vor<br />
Fälligkeit erbrachten Einlage. Diese Sonderauszahlungen<br />
werden jeweils als Entnahmen im Sinne des § 172<br />
Abs. 4 HGB dem Kapitalkonto IV belastet. Diese Sonderauszahlung<br />
bleibt bei der Ergebnisverteilung, der<br />
Errechnung eines etwaigen Auseinandersetzungsguthabens<br />
nach § 13 Nr. 2 und der Liquidation der Gesellschaft<br />
nach § 14 Nr. 2 unberücksichtigt. Im Übrigen<br />
erhalten Kommanditisten, die ihre Kommanditeinlage<br />
85
17<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
vor Fälligkeit einzahlen, von der Gesellschaft keine<br />
Verzinsung.<br />
5. Auszahlungen sind auch dann zulässig, wenn dadurch<br />
der Kapitalkontensaldo I bis IV (vgl. § 3) unter den<br />
Betrag der Hafteinlage gemindert wird. Soweit dies<br />
der Fall ist, kann bei einer Ausschüttung die Haftung<br />
der Kommanditisten gegenüber Gläubigern der Gesellschaft<br />
bis zur Höhe der Haftsumme wieder aufleben<br />
(vgl. § 172 Abs. 4 HGB). Auch in diesem Fall besteht<br />
jedoch keine Nachschusspflicht der Kommanditisten<br />
gegenüber der Gesellschaft. Die Kommanditisten sind<br />
nicht verpflichtet, beschlossene Auszahlungen auch<br />
tatsächlich zu entnehmen.<br />
6. Die Komplementärin ist berechtigt, Auszahlungen zu<br />
widersprechen. Sie kann auch bereits beschlossene<br />
bzw. vertraglich vorgesehene Auszahlungen nicht ausführen<br />
bzw. verschieben, wenn es die Geschäftslage<br />
der Gesellschaft auch unter Berücksichtigung der vorauszusehenden<br />
Geschäftsentwicklung erfordert.<br />
7. Abweichend von Nr. 3 kann die Komplementärin die<br />
prospektierten Auszahlungen an die Kommanditisten<br />
auch ohne Gesellschafterbeschluss bereits im 4. Quartal<br />
für das laufende Geschäftsjahr vornehmen, sofern<br />
es die Liquiditätslage – auch im Hinblick auf die weitere<br />
Geschäftsentwicklung – erlaubt.<br />
§ 9 Informations- und Kontrollrechte<br />
1. Die Kommanditisten können von der Komplementärin<br />
Auskünfte über die Angelegenheiten der Gesellschaft<br />
verlangen. Sofern die Komplementärin einem begründeten<br />
Auskunftsverlangen eines Kommanditisten in<br />
angemessener Frist nicht nachkommt oder sonstige<br />
wichtige Gründe vorliegen, sind die Kommanditisten<br />
berechtigt, Einsichtnahme in die Handelsbücher zu<br />
verlangen, sofern dies den ordentlichen Betrieb der<br />
Gesellschaft und des Vertragsreeders nicht beeinträchtigt.<br />
Sie müssen sich hierbei zur Berufsverschwiegenheit<br />
verpflichteter Personen, die jedoch<br />
selbst oder als Berater nicht in Konkurrenz zur Gesellschaft<br />
oder einem ihrer Kommanditisten nach § 2 Nr. 2<br />
stehen dürfen, bedienen. Die Kosten hierfür haben die<br />
Kommanditisten nach Satz 2 selbst zu tragen.<br />
§ 10 Verfügungen über Gesellschaftsanteile<br />
unter Lebenden<br />
1. Die vollständige oder teilweise Übertragung von Kommanditanteilen<br />
unter Lebenden sowie deren Belastung<br />
ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Komplementärin<br />
wirksam. Die Komplementärin darf ihre Zustimmung<br />
nur aus wichtigem Grunde versagen. Als wichtiger<br />
Grund ist insbesondere anzusehen, wenn der<br />
Gesellschaft fällige Ansprüche gegen den verfügungswilligen<br />
Kommanditisten zustehen, der Übertragungsempfänger<br />
im Wettbewerb zur Gesellschaft oder einem<br />
der Kommanditisten nach § 2 Nr. 2 steht oder die Bestimmungen<br />
nach Nr. 2 und/oder 3 (Andienungsrecht/<br />
Vorkaufsrecht) nicht beachtet worden sind. Die Übertragung<br />
von Kommanditanteilen ist nur mit Wirkung<br />
zum Ende oder Beginn eines Geschäftsjahres möglich.<br />
Die dadurch entstehenden Kommanditanteile<br />
sollen mindestens 25.000 € betragen und ohne Rest<br />
durch 1.000 teilbar sein. Hiervon kann nur mit Zustimmung<br />
der Komplementärin abgewichen werden.<br />
2. Beabsichtig ein Kommanditist, seine Kommanditanteile<br />
an einen Dritten zu veräußern, ist zunächst der<br />
Komplementärin das Kaufangebot des Dritten zusammen<br />
mit einer Mitteilung über die Verkaufsabsicht des<br />
Kommanditisten zu übermitteln. Die Komplementärin<br />
ist berechtigt, dem Kommanditisten innerhalb eines<br />
Monats nach Zugang der Mitteilung ihrerseits ein Angebot<br />
zum Kauf der Kommanditanteile zu stellen. Dieses<br />
Angebot muss der Kommanditist annehmen, wenn<br />
die Komplementärin denselben Kaufpreis bietet, wie<br />
in dem Kaufangebot des Dritten ausgewiesen, wobei<br />
„Kaufpreis“ in diesem Sinne dem von dem Dritten<br />
gebotenen Kaufpreis für die Kommanditanteile unter<br />
86
Abzug von ggf. offen oder verdeckt enthaltenen Aufschlägen,<br />
wie z.B. Provisionen, Courtage, Kommissionen<br />
entspricht (Andienungsrecht).<br />
3. Beabsichtigt ein Kommanditist, seine Kommanditanteile<br />
an einen Dritten zu veräußern, so steht der Komplementärin<br />
nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen<br />
ein Vorkaufsrecht zu:<br />
a) Der veräußerungswillige Kommanditist hat der Komplementärin<br />
unter Angabe des mit dem Dritten vereinbarten<br />
Preises und der sonstigen Bedingungen mittels<br />
eingeschriebenen Briefes die beabsichtigte Veräußerung<br />
anzuzeigen.<br />
b) Die Komplementärin kann das ihr zustehende Vorkaufsrecht<br />
nur binnen vier Wochen nach Zugang der<br />
vollständigen Anzeige gem. a) bei der Komplementärin<br />
ausüben. Übt die Komplementärin ihr Vorkaufsrecht<br />
aus, so ist der Kommanditist verpflichtet, seinen Kommanditanteil<br />
Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises<br />
auf die Komplementärin oder einen von ihr zu benennenden<br />
Dritten zu übertragen.<br />
c) Macht die Komplementärin von ihrem Vorkaufsrecht<br />
keinen Gebrauch, so kann der veräußerungswillige Kommanditist<br />
seinen Kommanditanteil zu den ihr mitgeteilten<br />
Vertragsbedingungen an den Dritten veräußern.<br />
4. Jede vollzogene Verfügung über Kommanditanteile ist<br />
unverzüglich bei der Gesellschaft durch Vorlage einer<br />
Ausfertigung des Vertrages anzuzeigen. Erst mit der<br />
Übertragung treten gegenüber der Gesellschaft die<br />
Rechtsfolgen der Verfügung ein. Entsprechendes gilt<br />
für den Fall der Belastung eines Kommanditanteils.<br />
5. Die Kosten für die Übertragung trägt der Erwerber der<br />
Kommanditanteile. Soweit durch eine Übertragung für<br />
die Gesellschaft ein Gewerbesteuermehraufwand entsteht<br />
oder zukünftig entstehen wird, hat der Erwerber<br />
diesen Mehraufwand der Gesellschaft zu ersetzen.<br />
Entsprechendes gilt für den Fall, dass die Gesellschaft<br />
aufgrund der Übertragung verpflichtet sein sollte, Ergänzungs-<br />
bzw. Sonderbilanzen für den Erwerber aufzustellen<br />
oder Unterschiedsbeträge nach § 5a EStG für<br />
den Veräußerer aufzulösen verpflichtet ist. Zur Vereinfachung<br />
ist die Komplementärin berechtigt, dem Erwerber<br />
in diesen Fällen eine Kostenpauschale in Höhe<br />
von bis zu 300 € zzgl. etwaiger Umsatzsteuer in Rechnung<br />
zu stellen. Der übertragungswillige Kommanditist<br />
hat den Erwerber auf diese Regelung hin zuweisen.<br />
§ 11 Tod eines Kommanditisten<br />
1. Stirbt ein Kommanditist, so gehen alle Rechte und<br />
Pflichten aus der Beteiligung auf den/die Erben über.<br />
Die Gesellschaft wird mit diesen fortgesetzt. Die<br />
Rechtsnachfolger haben sich durch Vorlage eines Erbscheines<br />
gegenüber der Komplementärin zu legitimieren.<br />
Die Kosten zur Ermittlung der steuerlichen Werte<br />
sowie der Übertragung der Kommanditanteile tragen<br />
die Erben und Vermächtnisnehmer.<br />
2. Mehrere Rechtsnachfolger können bis zum Abschluss<br />
der Erbauseinandersetzung die Mitgliedschaftsrechte,<br />
insbesondere das Stimmrecht, nur einheitlich durch<br />
einen gemeinsamen, schriftlich gegenüber der Komplementärin<br />
umfassend bevollmächtigten Vertreter<br />
ausüben. Ist ein Testamentsvollstrecker bestellt, so<br />
nimmt dieser diese Rechte wahr. Bis zum Zugang der<br />
schriftlichen Vollmachtserklärung kann die Gesellschaft<br />
Zustellungen und Zahlungen an einen der<br />
Rechtsnachfolger mit Wirkung für und gegen alle übrigen<br />
Rechtsnachfolger vornehmen.<br />
3. Solange die Legitimation durch Erbschein bzw. Testamentsvollstreckerzeugnis<br />
nicht erfolgt oder ein gemeinsamer<br />
Vertreter – mit Ausnahme der Fälle der<br />
Verwaltungstreuhand - nicht bevollmächtigt ist, ruhen<br />
die auf den Kommanditanteil bezogenen mitgliedschaftlichen<br />
Rechte, insbesondere das Stimmrecht.<br />
Das Gewinnbezugsrecht bleibt unberührt.<br />
4. Soweit im Wege der Erbfolge (oder als Vermächtnisnehmer)<br />
Kapitalanteile unter 1.000 € oder mit Teilbeträgen<br />
unter 1.000 € entstehen, wird das Stimmrecht<br />
jeweils auf Beträge von vollen 1.000 € abgerundet<br />
(§ 5 Nr. 5.); die restlichen Teil-Stimmrechte verfallen.<br />
5. Eine Verfügung über Kommanditanteile von Todes wegen<br />
oder im Zuge der Erbauseinandersetzung ist nur<br />
nach Maßgabe dieser Bestimmungen zulässig.<br />
§ 12 Ausscheiden eines Gesellschafters<br />
1. Ein Kommanditist kann mit einer Frist von 6 Monaten<br />
auf den Schluss eines Geschäftsjahres ordentlich<br />
kündigen, jedoch erstmals zum 30. Dezember 2024.<br />
Die Kündigung eines Kommanditisten hat durch eingeschriebenen<br />
Brief an die Komplementärin zu erfolgen.<br />
Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist<br />
der Eingang des Kündigungsschreibens. Der Komplementärin<br />
steht ein ordentliches Kündigungsrecht nicht<br />
zu. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem<br />
Grund seitens der Komplementärin erfolgt durch eingeschriebenen<br />
Brief gegenüber allen Kommanditisten.<br />
2. Der Ausschluss eines Gesellschafters ist bei Vorliegen<br />
eines wichtigen Grundes durch Gesellschafterbeschluss<br />
möglich. Der vom Ausschluss betroffene Gesellschafter<br />
ist hierbei nicht stimmberechtigt. Ein wichtiger Grund<br />
ist insbesondere gegeben, wenn<br />
a) in der Person des Gesellschafters ein wichtiger<br />
Grund im Sinne der §§ 133, 140 HGB vorliegt;<br />
b) über das Vermögen eines Gesellschafters das Insolvenzverfahren<br />
eröffnet oder die Eröffnung mangels<br />
Masse abgelehnt ist oder die Eröffnung eines solchen<br />
Verfahrens beantragt und ein vorläufiger Insolvenzverwalter<br />
eingesetzt worden ist;<br />
c) die Zwangsvollstreckung in das Auseinandersetzungsguthaben<br />
eines Gesellschafters oder in ein sonstiges<br />
Gesellschafterrecht betrieben und nicht innerhalb<br />
von einem Monat aufgehoben oder eingestellt<br />
wird;<br />
87
17<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
d) wenn ein Gesellschafter auf Auflösung klagt bzw.<br />
eine gerichtliche Entscheidung nach § 161 Abs. 2 HGB<br />
i. V. m. §§ 133, 140 HGB ergeht;<br />
e) wenn ein Kommanditist gem. § 2 Nr. 7 von der Komplementärin<br />
auch ohne Beschluss ausgeschlossen<br />
werden kann.<br />
3. Die Kündigung wird mit Zugang des Kündigungsschreibens<br />
und der Ausschluss mit Zugang des Ausschließungsbeschlusses<br />
wirksam, auch wenn eine Einigung<br />
über das Auseinandersetzungsguthaben gem. § 13<br />
noch nicht erzielt worden ist. Vom Zeitpunkt der Wirksamkeit<br />
der Kündigung, des Austritts oder des Ausschlusses<br />
an ruhen die Mitgliedschaftsrechte des<br />
Gesellschafters.<br />
4. Das Ausscheiden eines Gesellschafters und die Erhebung<br />
einer bzw. die Entscheidung über eine Auflösungsklage<br />
führen nicht zur Auflösung der Gesellschaft,<br />
die unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt<br />
wird. Beschließt jedoch die Gesellschafterversammlung<br />
innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach<br />
Wirksamkeit des Ausscheidens die Liquidation der Gesellschaft,<br />
so nimmt auch der ausgeschiedene Gesellschafter<br />
an der Liquidation teil.<br />
5. Scheidet die Komplementärin aus der Gesellschaft<br />
aus, so ist unverzüglich durch die Gesellschafterversammlung<br />
eine neue Komplementärin als Nachfolgerin<br />
zu bestimmen.<br />
§ 13 Auseinandersetzung<br />
1. Jeder ausgeschiedene Kommanditist hat Anspruch auf<br />
das Auseinandersetzungsguthaben. Das Auseinandersetzungsguthaben<br />
ist von der Komplementärin aufgrund<br />
einer Auseinandersetzungsbilanz zu ermitteln,<br />
die aus der Jahresbilanz der Gesellschaft wie folgt abzuleiten<br />
ist:<br />
a) Stichtag der Auseinandersetzungsbilanz ist das<br />
Ende des Geschäftsjahres, in dem der Kommanditist<br />
ausgeschieden ist. Scheidet der Kommanditist zum<br />
Jahresende aus, so ist Stichtag der 31. Dezember des<br />
betreffenden Jahres.<br />
b) Die Schiffe sind mit ihrem Verkehrswert nach Abzug<br />
der üblichen Maklerprovisionen, die übrigen Vermögenswerte<br />
sind mit ihren Buchwerten anzusetzen.<br />
Schwebende Geschäfte bleiben im Übrigen unberücksichtigt.<br />
Ein Ertragswert wird nicht angesetzt, soweit<br />
er nicht im Verkehrswert der Schiffe berücksichtigt ist.<br />
2. Der dem ausgeschiedenen Kommanditisten zustehende<br />
Anteil wird auf dessen Ergebniskonto (Kapitalkonto<br />
II) gebucht. Das Auseinandersetzungsguthaben<br />
errechnet sich aus der Summe der Kapitalkonten I bis<br />
III zzgl. eines etwaigen Anteils an weiteren Kapitalrücklagen<br />
abzüglich eventueller noch ausstehender<br />
Einlagen nebst Zinsen. Das Kapitalkonto IV bleibt<br />
unberücksichtigt. Sonstige Verbindlichkeiten des ausgeschiedenen<br />
Kommanditisten gegenüber der Gesellschaft<br />
sind abzuziehen. Das Abfindungsguthaben darf<br />
jedoch insgesamt den Wert nicht übersteigen, der sich<br />
ergäbe, wenn zum Zeitpunkt des Ausscheidens die<br />
Liquidation durchgeführt worden wäre. Ergibt sich ein<br />
negativer Saldo, so beträgt das Auseinandersetzungsguthaben<br />
0,– €.<br />
3. Entsteht über den Verkehrswert der Schiffe Streit, so<br />
wird dieser von einem durch die Handelskammer Ostfriesland<br />
und Papenburg als Schiedsgutachter bestellten<br />
Schiffssachverständigen verbindlich festgelegt.<br />
Die Kosten des Schiedsgutachters tragen die Gesellschaft<br />
und der ausgeschiedene Kommanditist je zur<br />
Hälfte; die übrigen Kosten der Auseinandersetzung<br />
trägt der Ausgeschiedene allein.<br />
4. Ist für mehrere ausgeschiedene Kommanditisten derselbe<br />
Stichtag für die Aufstellung der Auseinandersetzungsbilanz<br />
und die Berechnung des Guthabens maßgeblich,<br />
so werden die Kosten der Auseinandersetzung<br />
auf diese untereinander im Verhältnis ihrer früheren<br />
Kapitalanteile verteilt.<br />
88
5. Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />
erfolgt in vier gleichen Halbjahresraten. Die erste Rate<br />
ist ein halbes Jahr nach Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens<br />
fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />
das Guthaben auch vorzeitig ganz oder teilweise<br />
auszuzahlen. Die Gesellschaft ist zur Sicherheitsleistung<br />
für das Auseinandersetzungsguthaben nicht verpflichtet.<br />
Die Gesellschaft ist berechtigt, Zahlungen<br />
auszusetzen, solange die Liquiditätslage der Gesellschaft<br />
eine Auszahlung ohne Inanspruchnahme zusätzlicher<br />
Kredite nicht ermöglicht. Das Auseinandersetzungsguthaben<br />
ist vom Tage des Ausscheidens an<br />
mit 3 % p. a. zu verzinsen.<br />
6. Nachträgliche Änderungen der Handelsbilanz aufgrund<br />
einer steuerlichen Außenprüfung berühren das bereits<br />
festgestellte Auseinandersetzungsguthaben nicht.<br />
7. Abweichend hiervon errechnet sich das Abfindungsguthaben<br />
eines gem. §§ 2 Nr. 7, 12 Nr. 2 lit. e) ausgeschlossenen<br />
Kommanditisten nach dem Buchwert<br />
seiner Kommanditbeteiligung zum Stichtag der Auseinandersetzungsbilanz;<br />
Nr. 6 gilt entsprechend. Sein<br />
Abfindungsguthaben ist jedoch maximal auf den Betrag<br />
der eingezahlten Kommanditeinlage begrenzt.<br />
4. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen<br />
und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen<br />
der Schriftform, auf die nur schriftlich verzichtet werden<br />
kann.<br />
5. Sofern nicht eine kürzere gesetzliche Frist gilt, verjähren<br />
die Schadensersatzansprüche der Gesellschafter<br />
aus diesem Vertrag 3 Jahre nach ihrer Entstehung.<br />
Nach 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens ist die Geltendmachung<br />
ausgeschlossen.<br />
6. Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam<br />
oder undurchführbar sein oder der Vertrag Lücken<br />
enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages<br />
im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen,<br />
undurchführbaren oder lückenhaften Regelung<br />
gilt das als vereinbart, was dem von den Parteien<br />
Gewollten nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages<br />
in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten<br />
kommt.<br />
Leer (Ostfriesland), den 1. August 2008<br />
gez. Harald Hummert<br />
als Geschäftsführer der Phoenix Verwaltungs GmbH<br />
§ 14 Auflösung und Liquidation der Gesellschaft<br />
1. Ist die Auflösung der Gesellschaft beschlossen, erfolgt<br />
die Liquidation durch die Komplementärin. Die Veräußerung<br />
oder der Totalverlust der Schiffe haben die<br />
Liquidation der Gesellschaft zur Folge, ohne dass es<br />
eines Gesellschafterbeschlusses bedarf.<br />
2. Der Liquidationserlös wird nach Ausgleich der Verbindlichkeiten<br />
der Gesellschaft und unter Beachtung der<br />
Bestimmungen des § 6 auf alle Kommanditisten im Verhältnis<br />
der vereinbarten Kommanditeinlagen verteilt.<br />
3. Die Liquidationsschlussbilanz und evtl. Zwischenabschlüsse<br />
sind von einem durch Gesellschafterbeschluss<br />
zu benennenden Wirtschaftsprüfer zu prüfen.<br />
4. Im Falle des Verkaufes bzw. Totalverlustes der Schiffe<br />
kann die Gesellschafterversammlung mit einer Mehrheit<br />
von 75 % aller vorhandenen Stimmen und mit<br />
Zustimmung der Komplementärin die Fortsetzung der<br />
Gesellschaft beschließen.<br />
§ 15 Schlussbestimmungen<br />
1. Für alle Zustellungen an die Kommanditisten ist die<br />
letzte Anschrift maßgebend, die sie der Komplementärin<br />
schriftlich mitgeteilt haben. Schriftliche Mitteilungen<br />
an diese Anschrift gelten nach dem gewöhnlichen<br />
Postlauf als dem Gesellschafter zugegangen.<br />
2. Die Kosten der Gesellschaftsgründung trägt die Gesellschaft.<br />
3. Erfüllungsort und Gerichtsort für alle sich aus diesem<br />
Vertrag oder aufgrund dieses Vertrages ergebenden<br />
Ansprüche ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz<br />
der Gesellschaft. Der Vertrag unterliegt ausschließlich<br />
deutschem Recht.<br />
gez. Harald Hummert<br />
als Geschäftsführer der Phoenix Management GmbH<br />
handelnd für<br />
Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG<br />
gez. Harald Hummert<br />
gez. Dirk Hattermann<br />
gez. Dr. Manfred Kemper<br />
INVESTITION (Prognose)<br />
T€<br />
Grundpreis Schiffe 20.390<br />
Zusatzausstattung/Bauzeitzinsen 1.430<br />
Erstausrüstung / Bauaufsicht 550<br />
Liquiditätsreserve 100<br />
Zwischensumme 22.470<br />
Vorbereitende Bereederung 50<br />
<strong>Prospekt</strong>ierung, IDW-Gutachten /<br />
Sonstiges<br />
100<br />
Rechtsberatung, Notarkosten 50<br />
Projektierung, Konzeption,<br />
Zwischenfinanzierung<br />
330<br />
Platzierungsgarantie 83<br />
Emissionskosten 1.075<br />
Kreditbearbeitung / Bankgebühren 100<br />
Gesamtinvestition 24.258<br />
FINANZIERUNGSPLAN (Prognose)<br />
T€<br />
Schiffshypothekendarlehen 15.390<br />
Kommanditkapital 8.620<br />
Agio 248<br />
Gesamt 24.258<br />
89
18<br />
bereederungsvertrag<br />
Bereederungsvertrag<br />
zwischen<br />
der Phoenix Reederei GmbH & Co. KG “Mini Bulker I”,<br />
Blinke 6, 26789 Leer (Ostfriesland)<br />
– nachstehend „Schiffsgesellschaft” genannt –<br />
und<br />
der Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG,<br />
Blinke 6, 26789 Leer (Ostfriesland)<br />
– nachstehend „Vertragsreeder” genannt –<br />
Präambel<br />
1. Die Schiffsgesellschaft wird Eigentümerin der beiden<br />
Motorfrachtschiffe MS “GRECO” und MS “DEGAS” mit<br />
einer Tragfähigkeit von jeweils rund 7.800 tdw.<br />
– nachstehend „Schiffe” genannt –<br />
2. Die Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG, Blinke 6,<br />
26789 Leer (Ostfriesland), ist zum Vertragsreeder der<br />
Schiffsgesellschaft bestellt.<br />
3. Die Rechte und Pflichten des Vertragsreeders ergeben<br />
sich aus diesem Vertrag und aus dem Gesellschaftsvertrag<br />
der Schiffsgesellschaft, der insoweit Bestandteil<br />
dieses Vertrages ist und dessen Regelungen auch<br />
auf diesen Vertrag anzuwenden sind, soweit sie die<br />
Tätigkeit des Vertragsreeders regeln.<br />
§ 1<br />
1. Der Vertragsreeder nimmt im Namen und für Rechnung<br />
der Schiffsgesellschaft alle Geschäfte und<br />
Rechtshandlungen vor, die der Geschäftsbetrieb einer<br />
Reederei gewöhnlich mit sich bringt. Dazu wird der<br />
Vertragsreeder hiermit ausdrücklich ermächtigt und<br />
bevollmächtigt. Dem Vertragsreeder obliegt insbesondere:<br />
a) der Einsatz der Schiffe;<br />
b) die Versorgung der Schiffe mit dem erforderlichen<br />
Proviant und Bunker und den notwendigen Ausrüstungsgegenständen;<br />
c) die technische Inspektion und die Bemannung der<br />
Schiffe; sie können jeweils durch Vertrag gegen Entgelt<br />
bzw. ein Pauschalentgelt auf Dritte übertragen<br />
werden;<br />
d) die Instandhaltung aller Ausrüstungsgegenstände,<br />
die für einen ordnungsgemäßen und erfolgreichen Einsatz<br />
der Schiffe notwendig sind;<br />
e) die Erhaltung der Schiffe in einem einsatzfähigen<br />
Zustand;<br />
f) die Aufrechterhaltung der Wirksamkeit aller Schiffspapiere;<br />
g) die Versicherung der Schiffe gegen alle Risiken und<br />
Gefahren, gegen die vergleichbare Schiffe üblicherweise<br />
versichert sind sowie gem. den Bedingungen<br />
des Hypothekengläubigers. Der Versicherungswert hat<br />
mindestens dem <strong>Invest</strong>itionsvolumen gem. <strong>Invest</strong>itions-<br />
und Finanzierungsplan zu entsprechen;<br />
h) Bearbeitung von Schadens- und Versicherungsfällen;<br />
i) die Wahrnehmung der Interessen der Schiffsgesellschaft<br />
gegenüber Forderungen, Strafen und Pfandrechten,<br />
die gegen die Schiffe geltend gemacht oder<br />
festgesetzt werden;<br />
j) die Durchführung und Abwicklung der für die Schiffe<br />
geschlossenen Frachtverträge einschl. der Bestellung<br />
von Schiffsagenten.<br />
2. Der Vertragsreeder ist berechtigt, mit sich Rechtsgeschäfte<br />
unter Befreiung von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB abzuschließen und sich zur Erfüllung<br />
der ihm obliegenden Aufgaben geeigneter Gehilfen zu<br />
bedienen. Der Vertragsreeder hat ferner das Recht,<br />
seine Kontorflagge und Schornsteinmarke auf den<br />
Schiffen zu führen.<br />
90
3. Hat die Schiffsgesellschaft zur pauschalen Gewinnermittlung<br />
gem. § 5a EStG (Tonnagesteuer) optiert, so<br />
verpflichtet sich der Vertragsreeder, die Voraussetzungen<br />
zu erfüllen, die an den Begriff „Bereederung<br />
im Inland” gem. § 5a Abs. 1 S. 1 EStG gestellt werden<br />
und in allgemein bekannten und allgemein zugänglichen<br />
Quellen veröffentlicht sind. Diese steuerlichen<br />
Voraussetzungen sind den Parteien bekannt.<br />
§ 2<br />
1. Der Vertragsreeder erhält aufgrund dieses Vertrages<br />
eine Vergütung für die laufende Bereederung in Höhe<br />
von 4,0 % der eingegangenen Erträge wie z. B. der<br />
Bruttofrachtraten bzw. Zeitchartererlöse sowie der<br />
Versicherungsentschädigungen aus einer Loss of Hire-<br />
Versicherung (einschließlich etwaiger Bergelöhne,<br />
Hilfslöhne, Überliegegelder etc.). Diese Vergütung ist<br />
fällig, wenn die entsprechenden Beträge der Gesellschaft<br />
zugeflossen sind. Für Tage, an denen die Schiffe<br />
keine Einnahmen erzielen, erhält der Vertragsreeder<br />
250 € pro Tag ggf. zeitanteilig. Zusätzlich erhält er<br />
Ersatz für alle außergewöhnlichen Aufwendungen, die<br />
im Interesse der Schiffsgesellschaft gemacht werden.<br />
2. Der Vertragsreeder erhält für die vorbereitende Bereederung<br />
eine Pauschalvergütung von insgesamt<br />
50.000 €. Diese Vergütung ist bei Ablieferung der<br />
Schiffe fällig.<br />
3. Im Falle der Veräußerung der Schiffe bzw. bei Totalverlust<br />
erhält der Vertragsreeder einen Gewinnvorab<br />
in Höhe von 3 % des Jahresüberschusses des Jahres, in<br />
dem die Schiffe veräußert werden oder in Totalverlust<br />
geraten; der Jahresüberschuss ermittelt sich einschließlich<br />
des außerordentlichen Ertrages aus dem<br />
Verkauf oder dem Versicherungserlös der Schiffe.<br />
4. Daneben wird für die geschäftsbesorgende Tätigkeit<br />
die Erstattung folgender, in ursächlichem Zusammenhang<br />
mit dem Betrieb des Schiffes stehender Kosten<br />
vereinbart:<br />
a) für Finanzbuchhaltungsarbeiten wird eine monatliche<br />
Pauschale von 600 € festgelegt;<br />
b) für Telefon, Telex und sonstige Kommunikationskosten<br />
wird eine monatliche Pauschale in Höhe von 150 €<br />
festgelegt;<br />
c) im Falle des Mannschaftswechsels und des Transports<br />
von Ausrüstung und Ersatzteilen mit eigenem<br />
LKW werden pauschal 1,50 € pro km vergütet, mit eigenem<br />
PKW 1,10 € pro km;<br />
d) für ISO/ISM-Zertifizierungsarbeiten wird eine jährliche<br />
Pauschale von 4.000 € festgelegt;<br />
e) für Aufwendungen, die sich in ungewöhnlichen Fällen,<br />
z. B. bei notwendigen Inspektionen der Schiffe im<br />
Ausland, bei Havarien und bei Bereitstellung von technischen<br />
Dienstleistungen ergeben. Für die technischen<br />
Dienstleistungen werden angemessene Vergütungen<br />
an den Vertragsreeder gewährt.<br />
Die Vergütungen nach a) und b) werden ab dem<br />
1. Januar 2009 bis zur Übernahme der Schiffe in Höhe<br />
von 50 % der genannten Beträge gezahlt. Bei Liquidation<br />
werden die vorgenannten Beträge nach a) und<br />
b) für 6 Monate ab dem Übergabedatum der Schiffe<br />
weitergezahlt. Mit den vorstehenden Vergütungen und<br />
Kostenerstattungen sind auch alle weiteren Reedereiverwaltungskosten<br />
abgegolten.<br />
5. Soweit die Vergütungen nach Nr. 1 bis Nr. 4 der Umsatzsteuer<br />
unterliegen, ist diese zusätzlich zu den Vergütungen<br />
zu entrichten.<br />
§ 3<br />
Der Vertragsreeder haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen<br />
Kaufmanns und Reeders. Er hat stets bemüht zu<br />
sein, die Kosten für den Einsatz der Schiffe so niedrig wie<br />
möglich zu halten. Sofern der Vertragsreeder weitere<br />
Schiffe bereedert, ist er verpflichtet, alle bereederten<br />
Schiffe unter Berücksichtigung einer wirtschaftlichen<br />
Gesamtschau gleich zu behandeln. Insbesondere nehmen<br />
die Schiffe an etwaigen Rabatten oder sonstigen Vorzügen<br />
teil, die der Vertragsreeder vereinbaren kann.<br />
§ 4<br />
Der Vertragsreeder verfügt über die Geldmittel der Schiffsgesellschaft.<br />
Dafür wird er für die Schiffsgesellschaft ein<br />
gesondertes Bankkonto einrichten. Über dieses Konto wird<br />
er den gesamten die Schiffsgesellschaft betreffenden Zahlungsverkehr<br />
abwickeln.<br />
§ 5<br />
Zur Vornahme von Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen<br />
für die Schiffsgesellschaft, die nach Art, Umfang und<br />
kalkulierbarem Risiko den Rahmen des gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetriebes einer Reederei überschreiten, gelten<br />
die Regelungen des § 4 des Gesellschaftsvertrages in seiner<br />
jeweils gültigen Fassung und sind entsprechend zu<br />
beachten.<br />
§ 6<br />
1. Der Vertragsreeder führt über die für Rechnung der<br />
Schiffsgesellschaft geführten Geschäfte gesondert<br />
Buch und bewahrt die Belege dazu auf.<br />
2. Die Mitgesellschafter der Schiffsgesellschaft sind nach<br />
zeitlicher Abstimmung mit dem Vertragsreeder – ohne<br />
den Geschäftsablauf des Reedereibetriebes zu beeinträchtigen<br />
– berechtigt, Auskünfte über alle die Schiffsgesellschaft<br />
betreffenden Geschäfte zu verlangen und<br />
Einsicht in die Bücher, in die dazugehörigen Belege<br />
und den Schriftverkehr an dem Ort, an dem sie sich<br />
befinden, zu nehmen. Die Mitgesellschafter sind verpflichtet,<br />
die dadurch erlangten Kenntnisse Dritten gegenüber<br />
streng geheim zu halten.<br />
91
18<br />
Bereederungsvertrag<br />
§ 7<br />
Der Vertragsreeder hat nach Ablauf eines Geschäftsjahres<br />
unter Beachtung der Vorschriften in § 7 des Gesellschaftsvertrages<br />
den Jahresabschluss zu erstellen bzw. erstellen<br />
zu lassen. Die Kosten der Beauftragung Dritter sowie die<br />
Kosten einer eventuellen Prüfung des Jahresabschlusses<br />
trägt die Schiffsgesellschaft.<br />
§ 8<br />
Die Vergütung des Vertragsreeders bemisst sich nach den<br />
einschlägigen Vorschriften in § 6 des Gesellschaftsvertrages<br />
und § 2 dieses Bereederungsvertrages. Sofern der<br />
Vertragsreeder Aufgabenbereiche wie z. B. technische<br />
Inspektion, Buchhaltung oder Personalwesen ganz oder<br />
teilweise durch Dritte wahrnehmen lässt, hat er Anspruch<br />
auf Ersatz der ihm dadurch entstehenden Aufwendungen<br />
bzw. trägt die Schiffsgesellschaft die in diesem Zusammenhang<br />
anfallenden Kosten; eine Reduzierung der Vergütung<br />
nach § 2 dieses Vertrages findet nicht statt. Entsprechend<br />
bewirkt die Delegation dieser Aufgaben auch keine<br />
Reduzierung der Verantwortlichkeit des Vertragsreeders.<br />
§ 9<br />
Dieser Vertrag wird mit Wirkung ab dem Zeitpunkt des<br />
Abschlusses des Bau- oder Kaufvertrages der Schiffe für<br />
die Dauer der Schiffsgesellschaft geschlossen; er ist nur<br />
aus wichtigem Grund kündbar.<br />
rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen<br />
sind dann durch eine angemessene Regelung<br />
zu ersetzen, die – soweit möglich – dem wirtschaftlich<br />
und/oder rechtlich am nächsten kommt, was die Parteien<br />
gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck<br />
dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den<br />
Punkt bedacht hätten. Das gleiche gilt, wenn sich nach<br />
Abschluss des Vertrages eine ergänzungsbedürftige<br />
Regelungslücke zeigt.<br />
4. Erfüllungsort für alle in diesem Vertrag übernommenen<br />
Verpflichtungen und Gerichtsstand – soweit gesetzlich<br />
zulässig – ist Leer (Ostfriesland).<br />
5. Die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung<br />
trägt die Gesellschaft.<br />
Leer (Ostfriesland), den 1. August 2008<br />
gez. Harald Hummert<br />
als Geschäftsführer der Phoenix Verwaltungs GmbH<br />
handelnd für<br />
Phoenix Reederei GmbH & Co. KG “Mini Bulker I”<br />
gez. Harald Hummert<br />
als Geschäftsführer der Phoenix Management GmbH<br />
handelnd für<br />
Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG<br />
§ 10<br />
1. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.<br />
2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen<br />
der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht<br />
auf dieses Schriftformerfordernis.<br />
3. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses<br />
Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar<br />
sein oder werden, so soll davon die Rechtswirksamkeit<br />
der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages<br />
nicht berührt werden. Die ganz oder teilweise<br />
92
19<br />
verbraucher-<br />
informationen für den<br />
fernabsatz<br />
94
Besondere Informationen nach § 312c BGB in Verbindung<br />
mit § 1 der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten<br />
nach bürgerlichem Recht (BGB-Informationspflichten-Verordnung<br />
– BGB-InfoV)<br />
1. Allgemeine Informationen<br />
zu den Anbietern und anderen gegenüber den Anlegern<br />
auftretenden Personen<br />
a) Fondsgesellschaft<br />
Phoenix Reederei GmbH & Co. KG “Mini Bulker I”<br />
Blinke 6, 26789 Leer (Ostfriesland)<br />
Handelsregister Amtsgericht Aurich, HRA 200 125<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin<br />
Phoenix Verwaltungs GmbH<br />
Handelsregister Amtsgericht Aurich, HRB 200 771<br />
Gesetzlicher Vertreter<br />
Harald Hummert<br />
Tätigkeit<br />
Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb und Betrieb<br />
des MS “DEGAS” und des MS “GRECO” in der internationalen<br />
Seeschifffahrt und alle damit im Zusammenhang<br />
stehenden Rechtsgeschäfte einschließlich des Eingehens<br />
von Beteiligungen.<br />
b) Initiatorin des Beteiligungsangebotes<br />
Phoenix Reederei GmbH & Co. KG “Mini Bulker I”<br />
Blinke 6, 26789 Leer (Ostfriesland)<br />
Tel.: (0491) 928 34-0<br />
Fax: (0491) 928 34 44<br />
E-Mail: info@phoenix-reederei.de<br />
Handelsregister<br />
Amtsgericht Aurich, HRA 200 125<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin<br />
Phoenix Verwaltungs GmbH<br />
Handelsregister<br />
Amtsgericht Aurich, HRB 200 771<br />
Gesetzlicher Vertreter<br />
Harald Hummert<br />
c) Anlagevermittler<br />
Die Anschrift Ihres Anlageberaters bzw. -vermittlers entnehmen<br />
Sie bitte der geführten Korrespondenz und/oder<br />
einem Vermerk auf der Beitrittserklärung.<br />
2. Wesentliche Leistungsmerkmale<br />
Der Verkaufsprospekt der Fondsgesellschaft mit Aufstellungsdatum<br />
11. September 2008 (nachfolgend „<strong>Prospekt</strong>“<br />
genannt) enthält detaillierte Beschreibungen der Vertragsverhältnisse.<br />
Für nähere Informationen wird nachfolgend<br />
auf den <strong>Prospekt</strong> verwiesen. Der Anleger beteiligt sich unmittelbar<br />
als Kommanditist an der Fondsgesellschaft. Die<br />
Fonds gesellschaft wird unter Verwendung der Zeichnungssumme<br />
2 Seeschiffe erwerben und betreiben. Der Anleger<br />
nimmt an den wirtschaftlichen Ergebnissen des <strong>Invest</strong>itionsobjektes<br />
teil über die Ausschüttungen der Gesellschaft<br />
aus den Einnahmen aus der Vercharterung sowie<br />
über den Liquidationserlös bei Veräußerung der Schiffe<br />
am Ende der Laufzeit. Eine Übersicht der rechtlichen<br />
Grundlagen findet sich im Abschnitt „Rechtliche Verhältnisse”<br />
ab Seite 60 des <strong>Prospekt</strong>es.<br />
95
19<br />
Verbraucherinformationen<br />
für den Fernabsatz<br />
3. Zustandekommen des Vertrages<br />
Durch Unterzeichnung und Übermittlung der ausgefüllten<br />
Beitrittserklärung gibt der Anleger gegenüber der Phoenix<br />
Verwaltungs GmbH als persönlich haftender Gesellschafterin<br />
der Fondsgesellschaft ein Angebot auf Beitritt zur<br />
Fondsgesellschaft ab.<br />
Der Beitritt zur Fondsgesellschaft wird wirksam, wenn die<br />
Phoenix Verwaltungs GmbH dieses Angebot durch Gegenzeichnung<br />
der Beitrittserklärung annimmt. Eine Verpflichtung,<br />
die Beitrittserklärung des Anlegers anzunehmen,<br />
besteht nicht. Dem Anleger werden die Annahme des Angebots<br />
und der Beitritt schriftlich bestätigt. Bis zur Eintragung<br />
der Beteiligungssumme im Handelsregister besteht<br />
aus Gründen der Haftungsbeschränkung ein atypisch stilles<br />
Gesellschaftsverhältnis mit dem Anleger.<br />
4. Leistungsvorbehalte<br />
Nach Annahme des Angebotes durch die Fondsgesellschaft<br />
bestehen keine Leistungsvorbehalte. Da es sich um<br />
eine geschlossene Beteiligungsgesellschaft handelt, ist<br />
eine Beteiligung nach der vollständigen Einwerbung des<br />
Eigenkapitals nicht mehr möglich.<br />
5. Gesamtpreis des Beteiligungserwerbs<br />
und ggf. zusätzlich anfallende Steuern<br />
und Kosten<br />
Der Anleger hat seine Einlage („Zeichnungssumme”) gem.<br />
seiner Festlegung in der Beitrittserklärung zu leisten. Der<br />
vom <strong>Invest</strong>or zu zahlende Gesamtbetrag ist auf seine Kommanditeinlage<br />
sowie ein Agio i. H. v. 3 % beschränkt. Des<br />
Weiteren können Notargebühren für die Beglaubigung der<br />
Handelsregistervollmacht anfallen. Für den Erwerb der<br />
Beteiligung fallen keine weiteren Kosten an. Bei einer<br />
Übertragung der Beteiligung trägt der künftige Erwerber<br />
die Kosten. Er hat ggf. gewerbesteuerliche Nachteile zu erstatten.<br />
Entsprechendes gilt für den Fall, dass die Gesellschaft<br />
aufgrund der Übertragung verpflichtet sein sollte,<br />
Ergänzungs- bzw. Sonderbilanzen für den Erwerb aufzustellen<br />
oder Unterschiedsbeträge nach § 5a EStG für den<br />
Veräußerer aufzulösen. Zur Vereinfachung darf hierfür<br />
dem künftigen Erwerber eine Kostenpauschale von bis zu<br />
300 € zzgl. Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden.<br />
Die steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung für den<br />
Anleger sind im Kapitel „Steuerliche Grundlagen” auf den<br />
Seiten 66–74 des <strong>Prospekt</strong>es dargestellt.<br />
6. Zahlung und Erfüllung der Verträge,<br />
weitere Zahlungsbedingungen<br />
Der Zeichnungsbetrag ist nach Annahme der Beitrittserklärung<br />
als Bareinlage auf das Gesellschaftskonto zu zahlen.<br />
Bei nicht fristgerechter Einzahlung ist die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />
der Fondsgesellschaft berechtigt, Verzugszinsen<br />
i. H. v. 1 % für jeden angefangenen Monat zu verlangen<br />
oder den Anleger aus der Gesellschaft auszuschließen.<br />
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Beitrittserklärung<br />
sowie dem Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft.<br />
7. Risiken<br />
Trotz einer Vielzahl von Sicherungsinstrumenten ist das<br />
vorliegende Beteiligungsangebot mit Risiken behaftet, die<br />
im Falle der ungünstigsten wirtschaftlichen Entwicklung<br />
zum Totalverlust des eingesetzten Beteiligungsbetrages<br />
96
führen können. Angaben hierzu befinden sich im <strong>Prospekt</strong><br />
ab Seite 11.<br />
8. Gültigkeitsdauer der zur Verfügung<br />
gestellten Informationen<br />
Die <strong>Prospekt</strong>angaben und insbesondere die Darstellungen<br />
zu steuerlichen und sonstigen im <strong>Prospekt</strong> genannten<br />
Rechtsgrundlagen beziehen sich auf den Stand<br />
19. September 2008.<br />
9. Mindestlaufzeit der Verträge,<br />
vertragliche Kündigungsregelungen<br />
Jeder Kommanditist kann die Gesellschaft, die auf unbestimmte<br />
Zeit geschlossen ist, unter Wahrung einer Frist<br />
von sechs Monaten auf den Schluss des Geschäftsjahres<br />
kündigen, erstmals jedoch mit Wirkung zum 30. Dezember<br />
2024. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund<br />
bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung hat durch eingeschriebenen<br />
Brief an die Phoenix Verwaltungs GmbH zu<br />
erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung<br />
ist der Eingang des Kündigungsschreibens. Die Rechtsfolgen<br />
der Kündigung ergeben sich aus § 12 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Fondsgesellschaft.<br />
Anleger können aus wichtigen Grund, insbesondere bei<br />
Nichtleistung ihrer Kommanditeinlage, nach § 12 des Gesellschaftsvertrages<br />
aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />
werden.<br />
10. Widerrufsrecht<br />
Dem Anleger steht ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der<br />
Widerrufsbelehrung in der Beitrittserklärung zu.<br />
11. Rechtsordnung und Gerichtsstand<br />
Für vorvertragliche Schuldverhältnisse, für den Beitritt<br />
sowie die Rechtsbeziehung des Anlegers unter dem Gesellschaftsvertrag<br />
der Fondsgesellschaft findet deutsches<br />
Recht Anwendung.<br />
Sofern der Anleger ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB<br />
ist, gelten für den Gerichtsstand die gesetzlichen Regelungen.<br />
Ansonsten ist für Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsvertrag<br />
als Gerichtsstand Leer (Ostfriesland) vereinbart.<br />
12. Sprache<br />
Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und<br />
die Kommunikation mit dem Anleger während der Vertragslaufzeit<br />
ist Deutsch.<br />
13. Aussergerichtliche Streitschlichtung<br />
Die Möglichkeit zur Anrufung einer außergerichtlichen<br />
Schlichtungsstelle ist vertraglich nicht vorgesehen. Bei<br />
Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des<br />
BGB über Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen<br />
können die Beteiligten – unbeschadet ihres Rechts,<br />
die Gerichte anzurufen – eine Schlichtungsstelle anrufen,<br />
die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtet ist. Ein<br />
Merkblatt sowie die Schlichtungsstellenverfahrensordnung<br />
sind erhältlich bei der Deutschen Bundesbank,<br />
Schlichtungsstelle, Taunusanlage 5, 60329 Frankfurt,<br />
Tel. 069/23 88-1907/1906, Fax 069/23 88-1919. Die<br />
Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilderung des<br />
Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis<br />
der Beschwerde erforderlichen Unterlagen zu erheben.<br />
Der Beschwerdeführer hat zu versichern, dass er in der<br />
97
19<br />
Verbraucherinformationen<br />
für den Fernabsatz<br />
Streitigkeit noch kein Gericht angerufen und auch keinen<br />
außergerichtlichen Vergleich mit dem Beschwerdegegner<br />
abgeschlossen hat, sowie keine Streitschlichtungsstelle<br />
und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt. Die<br />
Verfahrensgrundsätze bestimmen sich im Übrigen nach<br />
der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung. Diese Verordnung<br />
regelt auch die Übertragung der Aufgabe auf<br />
Dritte.<br />
14. Garantiefonds und andere<br />
Entschädigungsregelungen<br />
Ein Garantiefonds oder andere Entschädigungsregelungen<br />
bestehen nicht.<br />
98
20<br />
glossar<br />
Die folgenden Erläuterungen sollen lediglich Begriffe aus<br />
dem Bereich der Schifffahrt und der Schiffsbeteiligung<br />
allgemeinverständlich darstellen. Es kann keine Gewähr<br />
für die inhaltliche Richtigkeit bzw. Vollständigkeit in Bezug<br />
auf das vorliegende Beteiligungsangebot gegeben<br />
werden.<br />
Ablieferung · Übergabe<br />
Zeitpunkt, zu dem die Werft das Schiff an den Eigentümer<br />
bzw. die Beteiligungsgesellschaft übergibt und das Eigentum<br />
auf die Gesellschaft übergeht. Bei Neubauten werden<br />
Restarbeiten durch Werftpersonal ggf. im Anschluss an<br />
die Ablieferung erledigt, teilweise auch durch Bordpersonal<br />
auf See.<br />
Abschreibung (Absetzung für Abnutzung, AfA)<br />
Degressiv: jährliche Abschreibung mit einem festen Prozentsatz<br />
vom jeweiligen Restbuchwert des Wirtschaftsgutes.<br />
Linear: jährliche Abschreibung eines festen Prozentsatzes<br />
vom ursprünglichen Anschaffungswert.<br />
Agio<br />
Aufgeld auf den Nenn- bzw. Nominalwert (100 %) der<br />
Kapitalanlage bzw. Zeichnungssumme.<br />
Ausflaggung<br />
Eintragung des Schiffes in das Schiffsregister eines anderen<br />
Staates mit dem Ziel niedrigerer Betriebskosten (z. B.<br />
Personalkosten).<br />
Ballastreise<br />
Leerfahrt, wenn das Schiff ohne Ladung zu einem neuen<br />
Ladehafen fahren muss. Die dadurch entstehenden „Positionierungskosten“<br />
werden den jeweiligen Reisekosten<br />
zugerechnet.<br />
Ballasttanks<br />
Dienen zur Stabilisierung des Schiffes, um die gewichtsmäßige<br />
Belastung je nach Beladung auszugleichen. Ballasttanks<br />
werden mit Wasser gefüllt.<br />
Bareboatcharter<br />
Zeitcharter, bei der nur das leere Schiff – ohne Besatzung,<br />
Proviant, Treibstoff etc. – verchartert wird.<br />
Bauaufsicht<br />
Vom Vertragsreeder beauftragtes Fachpersonal, das auf<br />
der Werft die einwandfreie und termin gerechte Ausführung<br />
des Schiffsbaus überwacht.<br />
Befrachtungskommission<br />
Vergütung für die Vermittlung der Charter, i. d. R. ein Prozentsatz<br />
von der Charterrate. Wird der Bereederer als<br />
Befrachter tätig, so kann auch dieser eine Befrachtungskommission<br />
erhalten.<br />
Beirat<br />
Gremium aus mehreren Mitgliedern, das die Interessen<br />
der Kapitalanleger vertritt und die Fondsgeschäftsführung<br />
in elementaren Fragen der Unternehmenspolitik berät.<br />
Der Beirat wird mehrheitlich von den Anlegern gewählt<br />
und berichtet diesen.<br />
Bereederung<br />
Verwaltung, technische und kommerzielle Betreuung des<br />
Schiffes. Dazu zählen i. d. R. die Bereitstellung und Versorgung<br />
des Seepersonals, Organisation bzw. Ausführung<br />
von Reparaturen, Abschluss von Versicherungen, Organisation<br />
der Beschäftigung/Befrachtung des Schiffes.<br />
Beteiligungsgesellschaft<br />
Geschlossener Fonds, an dem sich Anleger durch Zeichnung<br />
von Fondsanteilen beteiligen können. Die Anleger<br />
treten i. d. R. als Gesellschafter mit allen Rechten (u. a.<br />
100
Mitwirkungs- und Kontrollrechte, Anteil am laufenden Ergebnis<br />
und am Liquidationsgewinn) und Pflichten (Einzahlung<br />
der Einlage, Haftung usw.) bei.<br />
Betriebskosten<br />
Kosten, die durch den laufenden Schiffsbetrieb anfallen,<br />
z. B. für Proviant, Versicherungen, Reparaturen, Erneuerung<br />
der Klassifikation, sowie fondstypische Verwaltungskosten<br />
für Personal, Büromiete, Steuerberatung, Treuhandschaft,<br />
Zinsen und Steuern etc.<br />
BRZ · Bruttoraumzahl<br />
Maßeinheit nach IMO-Vermessung für den Bruttoraumgehalt<br />
eines Schiffes – ersetzt nach dem Schiffsvermessungsabkommen<br />
seit Juli 1994 die bisherige Maßeinheit<br />
Bruttoregistertonne.<br />
Bruttocharterrate<br />
Preis pro Tag für die Überlassung eines Schiffes bzw. eines<br />
Frachtvolumens.<br />
Buchwert<br />
Wert eines Wirtschaftsgutes in den Geschäftsbüchern<br />
nach Abschreibung; Abschreibungssätze sind in amtlichen<br />
Abschreibungstabellen (AfA) festgelegt. Der Buchwert<br />
weicht regelmäßig vom tatsächlich erzielbaren Marktpreis<br />
oder Verkehrswert ab.<br />
Bugstrahlruder<br />
Quer zur Fahrtrichtung installierter Propeller im Vorderteil<br />
(Bug) des Schiffes. Ermöglicht eine Querbewegung bzw.<br />
das Drehen des Schiffes und unterstützt so das Manövrieren<br />
in engen „Revieren“, z. B. in Häfen.<br />
Bunker (Bunkerkosten)<br />
Treibstoff für ein Schiff<br />
cbf<br />
Engl.: cubic foot = Kubikfuß, Raummaß/Volumenmaß.<br />
Charterer · Chartergesellschaft<br />
Mieter eines Schiffes für eine bestimmte Zeit (Zeitcharter)<br />
oder eine bestimmte Reise (Reisecharter). Inhalte und Definitionen<br />
des Chartervertrags (Seefrachtvertrag) sind im<br />
Handelsrecht geregelt.<br />
Containerumschlag<br />
Anzahl von Containern, die in einem Hafen von Land an<br />
Bord oder umgekehrt verladen werden.<br />
Doppelhülle<br />
Schiffsrumpf mit doppelter Bordwand und Doppelboden.<br />
dwt · tdw<br />
Engl.: deadweight tonnage. Maximale Tragfähigkeit eines<br />
Schiffes einschließlich Treibstoff, Besatzung und Nahrungsmittel.<br />
E2<br />
Deutsche (kommerzielle) Eisklasse für Handelsschiffe.<br />
Merkmale der Eisklasse sind u. a. stärkere Beplankung und<br />
geringere Spantenabstände im Unterwasserschiffsbereich<br />
(Eisgürtel) sowie technisch stärkere Auslegung des Ruders<br />
und der Propeller im Vergleich zur gewöhnlichen Ausführung.<br />
Entnahmen<br />
Verteilung liquider Mittel an die Anleger bis zur maximalen<br />
Höhe der erwirtschafteten Gewinne, daher auch<br />
“Gewinnausschüttung” genannt. Die (Gewinn-)Entnahmen<br />
werden als Prozentsatz des nominellen Kapitals von der<br />
Gesellschafterversammlung beschlossen.<br />
Eigenkapital<br />
Das Gesamtkapital der Gesellschaft besteht aus Eigenkapital<br />
und Fremdkapital. Das Eigenkapital beinhaltet bei<br />
KG-Fonds das Kommanditkapital sowie Rücklagen, Gewinnvortrag<br />
und stille Reserven.<br />
Feeder<br />
Zubringerschiff, das die Anlieferung bzw. Verteilung von<br />
Teilladungen großer Schiffe gewährleistet. Der Zubringerund<br />
Verteilerdienst mit kleinen Containerschiffen (Feedern)<br />
ist für den rationellen Containertransport notwendig,<br />
z. B. um kleinere Häfen zu bedienen, die von größeren<br />
Schiffen nicht direkt angelaufen werden (können).<br />
Festcharter<br />
Vertraglich vereinbarte Charter für einen definierten Zeitraum<br />
zu einer festgeschriebenen Rate. Dabei trägt der<br />
Vercharterer die Schiffsbetriebskosten.<br />
FEU<br />
Engl.: fortyfoot equivalent unit – Standardcontainer mit<br />
einer Länge von 40 Fuß = ca. 12 m.<br />
Fremdkapital<br />
Finanzierungsmittel, die von Kreditinstituten oder anderen<br />
Dritten zeitlich begrenzt als Kredite oder langfristige<br />
Darlehen zur Verfügung gestellt werden, bei Schiffsbeteiligungen<br />
i. d. R. als Schiffshypothekendarlehen.<br />
Gear<br />
Ladegeschirr eines Schiffes, das eine Be- und Entladung<br />
unabhängig von Hafeneinrichtungen ermöglicht.<br />
101
20Glossar<br />
Germanischer Lloyd (GL)<br />
International anerkannte Klassifikationsgesellschaft mit<br />
Sitz in Hamburg, die auch Bauaufsichten und Prüfungen<br />
nichtmaritimer Technik durchführt.<br />
Gesellschafterversammlung<br />
Jährliche, regelmäßige (ordentliche) oder unregelmäßige<br />
(außerordentliche) Versammlung der Fondsgesellschafter.<br />
Die Gesellschafterversammlung ist das wesentliche Forum<br />
der Anlegermitbestimmung; Termine, Fristen etc. sind im<br />
Gesellschaftsvertrag geregelt.<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
Geschäftsgrundlage für die Kapitalanlage, regelt insbesondere<br />
Unternehmensziel, Ergebnisverteilung, Informations-,<br />
Kontroll- und Mitbestimmungsrechte sowie Pflichten<br />
von Gesellschaftern und Geschäftsführung etc.<br />
Gewinnzuweisung<br />
Übertragung des steuerlichen Gewinns an Anleger entsprechend<br />
ihrem gesellschaftsvertraglich vereinbarten<br />
Anteil am Betriebsergebnis des Fonds (prozentualer<br />
Gewinnanteil).<br />
GmbH & Co. KG<br />
Besondere Form der Kommanditgesellschaft (KG) nach<br />
dem Handelsgesetzbuch (HGB). In diesem Fall ist der persönlich<br />
haftende Gesellschafter (Vollhafter, unbegrenzt<br />
haftender Gesellschafter) keine natürliche Person wie bei<br />
der reinen KG, sondern eine juristische Person (GmbH).<br />
Übliche Form bei geschlossenen Fonds.<br />
GT<br />
Engl.: gross tons = Bruttotonnen.<br />
Handelsregister · HR<br />
Öffentliches Verzeichnis beim zuständigen Amtsgericht:<br />
HRA ist das Register für Personengesellschaften (z. B.<br />
GmbH & Co. KG) und HRB ist das Register für Kapitalgesellschaften<br />
wie die GmbH oder AG. Direktkommanditisten<br />
werden mit ihrem Einlagebetrag sowie Vor- und<br />
Nachnamen, Geburtsdatum und Wohnort eingetragen.<br />
IMO<br />
International Maritime Organization, 1958 mit Sitz in London<br />
gegründet. Die IMO ist eine Unterorganisation der<br />
UNO zur Erhöhung der Schiffssicherheit und zur Ver hütung<br />
von Meeresverschmutzung durch Schiffe.<br />
Infahrtsetzung<br />
Einsatzbereitschaft des Schiffes zum Antreten einer<br />
Reisecharter.<br />
Initiator<br />
Unternehmen, das ein <strong>Invest</strong>itionsprojekt startet. Erstellt<br />
die Fondskonzeption und den Beteiligungsprospekt, beschafft<br />
das Fondskapital und übernimmt i. d. R. die Fondsgeschäftsführung.<br />
ISM · ISM-Code<br />
International Ship Management Code, auch International<br />
Safety Management Code. Von der IMO initiiertes Übereinkommen<br />
zum Schiffs- bzw. Sicherheitsmanagement,<br />
das als integrierter Teil des SOLAS-Übereinkommens Gesetzeskraft<br />
hat. Beinhaltet Auflagen zur Verbesserung von<br />
Management und Sicherheit in der weltweiten Schifffahrt.<br />
Die Erfüllung des ISM-Codes prüfen und zertifizieren international<br />
tätige Klassifikationsgesellschaften wie der<br />
Germanische Lloyd.<br />
102
ISPS-Code<br />
International Ship and Port Facility Security Code, in Kraft<br />
seit Juli 2004. Weltweit verbindlicher Sicherheitskodex<br />
der IMO zur Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Häfen.<br />
Kaskoversicherung<br />
Versicherung für Schiffskörper/-rumpf ohne Aufbauten.<br />
Deckt Schäden an Schiffsrumpf, Maschine, Zubehör, z. B.<br />
infolge Bodenberührung oder Kollision mit anderem<br />
Schiff.<br />
Klassifikationsgesellschaft<br />
Führt die Klassifizierung von Schiffen bzw. die Klasseerneuerung<br />
durch. Entspricht der technischen Überwachung<br />
bei Kraftfahrzeugen.<br />
Klassifizierung · Klasse · Klassenerneuerung<br />
Die Klasse wird durch Klassezeichen (Buchstaben-Ziffern-<br />
Kombinationen) ausgedrückt und in Register sowie Zertifikate<br />
eingetragen. Eine Klassifikationsgesellschaft definiert<br />
die Bauausführung und den Erhaltungszustand von<br />
Schiffskörper und Ausrüstung für eine beschränkte Gültigkeitsdauer<br />
(Klasselauf). Die Klassifizierung erfolgt hinsichtlich<br />
der Konstruktion, Sicherheit, Technik und Meerestechnik;<br />
die Klasseerneuerung erfolgt durch reguläre,<br />
aber auch außerplanmäßige Besichtigungen.<br />
kn · Knoten<br />
Geschwindigkeitseinheit für Seefahrzeuge, gemessen in<br />
nautischen Meilen (Seemeilen) pro Stunde. 1 Knoten =<br />
1 See meile/Std. = 1,852 km/h.<br />
kW · Kilowatt<br />
1 kW = 1,36 PS<br />
Kommanditkapital<br />
Haftendes Kapital der Kommanditgesellschaft, das von<br />
Kommanditisten aufgebracht wird – ohne Agio/Aufgeld.<br />
Ladefähigkeit<br />
Das maximale Ladegewicht eines Schiffes wird angegeben<br />
in tdwcc: tons deadweight cargo carrying capacity.<br />
Ladegeschirr<br />
Bordeigene Krane, die das Be- und Entladen des Schiffes<br />
auch in Häfen ermöglichen, die keine technischen Ladeeinrichtungen<br />
bieten.<br />
Loss-of-Hire(-Versicherung)<br />
Engl. „Erlösausfall“. Risikoversicherung für den Fall, dass<br />
das Schiff nicht einsatzbereit ist und somit keine Frachtzahlung<br />
erhält. Die Off-Hire-Klausel in Zeitcharterverträgen<br />
regelt die Unterbrechung der Zahlung der Charterraten<br />
bei definierten Ereignissen – diese Ausfallrisiken<br />
werden i. d. R. versichert.<br />
Main Port<br />
Haupthafen, der in einem Liniendienst regelmäßig und<br />
direkt bedient wird und von wo aus Feederschiffe die<br />
Frachten auf kleinere Häfen verteilen.<br />
MARPOL<br />
Kurzform von „Marine Pollution“, das ein internationales<br />
Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung<br />
bezeichnet. Enthält Regelungen für Schiffsabwässer und<br />
Schiffsmüll sowie spezielle Vorgaben für Öl- und Chemikalientanker.<br />
MARPOL verpflichtet die Häfen zur Bereithaltung<br />
von Auffanganlagen für Öl- und Chemikalienreste.<br />
Massengüter<br />
Lose Schütt- und Flüssiggüter: eine homogene Ladungsart<br />
in großen Mengen, die nicht in Stückzahlen erfasst werden<br />
kann und unverpackt verladen wird, z. B. Bauxit, Erze,<br />
Getreide (Trockenladung) sowie flüssige Chemikalien,<br />
Erd öl (Tankladung) etc.<br />
Massenstückgut<br />
Große, einheitlich verpackte Mengen an Stückgütern, z. B.<br />
Paletten, Getreidesäcke, Maschinen, Bleche etc.<br />
MS<br />
Abkürzung für Motorschiff, engl. MV (motor vessel).<br />
Mehrzweckschiff · Multi-Purpose-Carrier (MPC)<br />
Kann verschiedene Ladungsarten (auch gleichzeitig) befördern<br />
und eignet sich besonders für den Transport sperriger<br />
und schwerer Einzelstücke. Viele MPC sind mit leistungsfähigen<br />
Kranen bestückt.<br />
Nettocharterrate<br />
Nettomietpreis für ein Schiff: Bruttocharterrate abzgl.<br />
Befrachtungskommission und Bereederungsgebühr.<br />
NRZ · Nettoraumzahl<br />
Seit 1982 als Einheit bei der Schiffsvermessung verwendet;<br />
gibt den Rauminhalt eines Schiffes bzw. der Maximalladung<br />
an. Die BRZ (Bruttoraumzahl) definiert die Gesamtgröße<br />
des Schiffes.<br />
NT<br />
Engl.: net tons, Nettotonnen.<br />
Off-Hire<br />
Beschäftigungslosigkeit des Schiffes z. B. aufgrund technischer<br />
Mängel. In dieser Zeit erzielt das Schiff keine<br />
Charter-/Frachterlöse.<br />
P&I-Versicherung (Protection & Indemnity)<br />
Haftpflichtversicherung/Betriebsrisikoversicherung für das<br />
Schiff; deckt insbesondere Ladungsschäden und Ersatzansprüche<br />
Dritter mit Ausnahme von Kollisionsschäden.<br />
103
20Glossar<br />
Projektladung<br />
Verschiedenartige Ladung innerhalb einer Partie, z. B.<br />
eine zerlegte Produktionsanlage oder Fabrik mit unterschiedlichen<br />
Bauteilen, Maschinen, Stahlprodukten etc.<br />
Reederei · Reeder<br />
Gesellschaft mit Schiffseigentum im Betriebsvermögen –<br />
oft allgemein im Sinne von Schifffahrtsunternehmen.<br />
Reefer · Reeferplug<br />
Engl.: isolierter Container mit Kühlaggregat (Kühlcontainer),<br />
der Kühlcontaineranschluss heißt Reeferplug.<br />
RoRo-Schiff<br />
Roll-on-Roll-off-Schiff mit einer Rampenvorrichtung zum<br />
Be- und Entladen mit Fahrzeugen.<br />
Schiffshypothekendarlehen<br />
Bankdarlehen, abgesichert durch Eintragung einer (meist<br />
erststelligen) Schiffshypothek im Seeschiffsregister.<br />
Seeschiffsregister<br />
Öffentliches Register bei den Amtsgerichten, das die<br />
Rechtsverhältnisse an Schiffen festhält.<br />
Self-Geare/Self-Sustained<br />
Engl.: eigenes Ladegeschirr. Ermöglicht das Beladen und<br />
Löschen unabhängig von Ladeeinrichtungen im Hafen.<br />
Slot<br />
Containerstellplatz auf einem Schiff.<br />
Steuerliches Ergebnis<br />
Saldo aus Gewinn oder Verlust, der bei einer Personengesellschaft<br />
(z. B. Kommanditgesellschaft) den Gesellschaftern<br />
zugewiesen wird (siehe Gewinnzuweisung).<br />
Stille Reserven<br />
Rücklagen, die in der Bilanz nicht ausgewiesen sind. Stille<br />
Reserven entstehen i. d. R. durch Unterbewertung von Vermögen.<br />
Beispiel: Beträgt der Restbuchwert des Schiffes<br />
nach Abschreibung über mehrere Jahre nur noch 10 % des<br />
Anschaffungspreises und liegt der aktuelle Marktwert bei<br />
50 %, so ergibt sich eine stille Reserve von 40 % des<br />
Anschaffungspreises.<br />
Stückgut<br />
Weitgehend unverpackte Trockenladung, die weder in<br />
sehr großen Mengen noch in Containern befördert wird,<br />
z. B. Maschinenteile, Fahrzeuge etc.<br />
tdw · dwt<br />
Engl.: tons deadweight, auch dwt (deadweight tons) oder<br />
dwat (deadweight all told) – höchstzulässige Tragfähigkeit<br />
eines Schiffes in Tonnen inkl. Ausrüstung, Treibstoff,<br />
Besatzung, Proviant, Ladung, Passagiere etc.<br />
Teilwert<br />
Verkehrswert bzw. Marktwert eines Wirtschaftsguts.<br />
TEU<br />
Engl.: twenty-foot equivalent unit, Standardcontainer mit<br />
einer Länge von 20 Fuß = ca. 6 m.<br />
Tiefgang<br />
Abstand zwischen dem absolut tiefsten Punkt des Schiffes<br />
und der Wasserlinie (Unterkante Kiel).<br />
Tonnage<br />
Begriff aus der Schiffsvermessung für den nutzbringenden<br />
Raum hinsichtlich Volumen und Gewicht der zu transportierenden<br />
Ladung. Als Größenangabe ist der Rauminhalt<br />
(Volumen) maßgeblich, nicht das Gewicht des<br />
Schiffes. Basis für die pauschalierte Gewinnermittlung<br />
(Tonnagebesteuerung).<br />
104
Tonnagebesteuerung · Tonnagesteuer<br />
Pauschale Gewinnermittlungsmethode im Einkommensteuergesetz<br />
als Alternative zur regulären Ermittlung über<br />
Betriebsvermögensausgleich, landläufig als “Tonnagesteuer”<br />
bezeichnet. Auf Grundlage der Nettoraumzahl<br />
(NRZ) des Schiffes wird ein pauschalierter Gewinn zuerkannt<br />
– völlig unberücksichtigt bleibt dabei der tatsächlich<br />
erwirtschaftete Gewinn (Rechtsgrundlage: § 5a EStG).<br />
Diese für den Schiffsbetreiber i. d. R. vorteilhafte Besteuerung<br />
unterliegt bestimmten Bedingungen: 10-jährige Bindung,<br />
Verlängerungen um 10 weitere Jahre möglich; Schiff<br />
muss im Wirtschaftsjahr überwiegend in einem deutschen<br />
Schiffsregister eingetragen sein, Bereederung des Schiffes<br />
sowie Geschäftsführung der Gesellschaft im Inland.<br />
Trampfahrt<br />
Das Schiff oder ein Teil seiner Transportkapazität wird nur<br />
für eine bestimmte Transportreise (Reisecharter) gebucht.<br />
Veräußerungserlös<br />
Verkaufspreis des Schiffes nach Abzug von Maklerprovisionen<br />
oder sonstigen Vergütungen.<br />
Verlustzuweisung<br />
Übertragung des steuerlichen Jahresverlusts anteilig auf<br />
die Kapitalanleger, analog zur Gewinnzuweisung.<br />
Verrechenbare Verluste<br />
Teil der Verluste, der den Höchstbetrag der ausgleichsfähigen<br />
Verluste überschreitet und daher auf Folgejahre<br />
vorgetragen wird.<br />
Vertragsreeder<br />
Schifffahrtsunternehmen, das vertraglich mit der Bereederung<br />
eines Schiffes beauftragt wird, also mit der technischen<br />
und kaufmännischen Betreuung.<br />
Vorlaufkosten<br />
Entstehen beim Start eines Unternehmens, z. B. Gründungskosten<br />
für Rechtsberatung, Notar, Handelsregistereintrag,<br />
Erarbeitung des Fondskonzepts und des <strong>Prospekt</strong>es,<br />
Eigenkapitalplatzierung, Fremdkapitalbeschaffung,<br />
Geschäftsbesorgung etc. Nur ausgewählte Positionen sind<br />
als direkt abzugsfähige Aufwendungen zu behandeln,<br />
während ein Großteil der Vorlaufkosten in der Bilanz aktiviert<br />
und abgeschrieben werden muss.<br />
Zeitcharter<br />
Überlassung eines voll ausgerüsteten Schiffes inkl. Besatzung<br />
für einen bestimmten Zeitraum und eine vereinbarte<br />
Charterrate (Tagesrate).<br />
Zeitcharteräquivalent<br />
Umgerechneter Tageserlös einer Reisecharter: Frachterlöse<br />
abzüglich Reisekosten geteilt durch die Anzahl der Reisetage.<br />
Ermöglicht die Vergleichbarkeit mit der Zeitcharter/<br />
Festcharter, bei der eine Rate pro Tag gezahlt wird.<br />
105
20<br />
Glossar<br />
* Abs. Absatz<br />
* abzgl. abzüglich<br />
* BFH Bundesfinanzhof<br />
* BGB Bürgerliches Gesetzbuch<br />
* BMF Bundesministerium für Finanzen<br />
* DIN EN Deutsches Institut für Normung,<br />
Europäische Norm<br />
* € Währungszeichen für Euro<br />
* EStG Einkommensteuergesetz<br />
* EGH Europäischer Gerichtshof mit Sitz in<br />
Luxemburg<br />
* gem. gemäß<br />
* GewSt Gewerbesteuergesetz<br />
* ggf. gegebenenfalls<br />
* GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />
* HGB Handelsgesetzbuch<br />
* HRA Handelsregister, Registerblatt A<br />
* HRB Handelsregister, Registerblatt B<br />
* i. d. R. in der Regel<br />
* i. H. v. in Höhe von<br />
* i. V. m. in Verbindung mit<br />
*<br />
*<br />
*<br />
*<br />
*<br />
*<br />
*<br />
*<br />
*<br />
*<br />
*<br />
*<br />
*<br />
*<br />
*<br />
*<br />
*<br />
*<br />
*<br />
*<br />
*<br />
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland<br />
e. V.<br />
ISO Internationale Organisation für Normierung<br />
KiSt Kirchensteuer<br />
KG Kommanditgesellschaft<br />
lfd. laufend<br />
OFD Oberfinanzdirektion<br />
p. a. lat. pro anno, pro Jahr<br />
rd. rund<br />
sog. so genannt<br />
t Tonnen<br />
Tz. Textziffer<br />
u. a. unter anderem<br />
u. Ä. und Ähnliches<br />
US$ US-Dollar<br />
UStG Umsatzsteuergesetz<br />
u. U. unter Umständen<br />
vgl. vergleiche<br />
Ziff. Ziffer<br />
z. T. zum Teil<br />
zzt. zurzeit<br />
zzgl. zuzüglich<br />
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Notizen<br />
107
108<br />
Notizen
Fotonachweis:<br />
Fotos und Zeichnungen der Phoenix Bereederungs GmbH<br />
& Co. KG.<br />
Gestaltung:<br />
Re’public Agentur für Finanzkommunikation GmbH, Berlin;<br />
www.re-public.biz
Phoenix Reederei GmbH & Co. KG “Mini Bulker I”<br />
Blinke 6 · 26789 Leer · Postfach 1847<br />
Tel. (+49) 491 928 34-0 · Fax (+49) 491 928 34-44<br />
E-Mail: info@phoenix-reederei.de · www.phoenix-reederei.de