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Prospekt - Shipping Invest

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mini bulker i<br />

1


<br />

inhalt


01<br />

hinweise und erklärungen............................................ 2<br />

02<br />

vorwort............................................................................ 4<br />

03<br />

die beteiligung im überblick......................................... 6<br />

04<br />

risiken der beteiligung................................................ 10<br />

05<br />

die vermögensanlage.................................................... 18<br />

06<br />

anlageziele und anlagepolitik................................... 26<br />

07<br />

wirtschaftliche grundlagen...................................... 30<br />

08<br />

investitionsplan........................................................... 38<br />

09<br />

liquiditäts- und steuerentwicklung......................... 42<br />

10<br />

wirtschaftliche prognoseberechnungen.................46<br />

11<br />

prognose zum kapitalfluss......................................... 50<br />

12<br />

abweichungen von den prognosen............................. 52<br />

13<br />

vermögens-, finanz- und ertragslage....................... 56<br />

14<br />

rechtliche verhältnisse..............................................60<br />

15<br />

steuerliche grundlagen..............................................66<br />

16<br />

vertragspartner........................................................... 76<br />

17<br />

gesellschaftsvertrag..................................................80<br />

18<br />

bereederungsvertrag...................................................90<br />

19<br />

verbraucher-informationen für den fernabsatz....94<br />

20<br />

glossar.......................................................................... 100<br />

Dieser <strong>Prospekt</strong> unterliegt der Prüfung durch die<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(BaFin) – die inhaltliche Richtigkeit der im <strong>Prospekt</strong><br />

gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung.<br />

1


2<br />

01<br />

hinweise und<br />

erklärungen


Zur Beteiligung und <strong>Prospekt</strong>verantwortung<br />

Diese Vermögensanlage ist eine unternehmerische Beteiligung,<br />

die sich an Anleger mit entsprechenden rechtlichen,<br />

wirtschaftlichen und steuerlichen Grundkenntnissen<br />

richtet. Für eine hinreichende Beurteilung des Angebots<br />

unter diesen Aspekten empfehlen wir eine unabhängige<br />

Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Anbieterin und<br />

Emittentin, die Phoenix Reederei GmbH & Co. KG “Mini<br />

Bulker I”, hat diesen Verkaufsprospekt zur Vermögensanlage<br />

mit allen Angaben, insbesondere den steuerlichen<br />

und rechtlichen Grundlagen sowie den Prognosen und<br />

Berechnungen, mit grösster Sorgfalt erstellt. Für den Inhalt<br />

des <strong>Prospekt</strong>es waren die Sachverhalte maßgeblich,<br />

die bis zum Zeitpunkt des Aufstellungsdatums bekannt<br />

oder erkennbar waren. Für diesbezügliche Änderungen<br />

sowie für das tatsächliche Eintreten der steuerlichen und<br />

wirtschaftlichen Zielsetzungen kann die Phoenix Reederei<br />

GmbH & Co. KG “Mini Bulker I” keine Haftung übernehmen.<br />

Die Phoenix Reederei GmbH & Co. KG “Mini Bulker I” übernimmt<br />

die Verantwortung für den Inhalt des <strong>Prospekt</strong>es<br />

und erklärt, dass ihres Wissens die Angaben im <strong>Prospekt</strong><br />

richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen<br />

sind.<br />

Phoenix Reederei GmbH & Co. KG “Mini Bulker I”<br />

Sitz der Gesellschaft: Blinke 6, 26789 Leer (Ostfriesland)<br />

Datum der <strong>Prospekt</strong>aufstellung: 19. September 2008<br />

durch ihre Geschäftsführerin<br />

Phoenix Verwaltungs GmbH<br />

durch ihren Geschäftsführer<br />

Harald Hummert<br />

3


4<br />

02<br />

vorwort


Wachstum erfahren mit einem<br />

überzeugenden Angebot<br />

Die Beteiligung an der Phoenix Reederei GmbH & Co. KG<br />

“Mini Bulker I” erhält ihren besonderen Reiz dadurch, dass<br />

die wirtschaftlichen Faktoren zweier neuer Schiffe auf<br />

einen von der Hartmann-Gruppe gemanagten Erlös pool<br />

verlagert werden. Diesem Erlöspool gehören weitere baugleiche<br />

Schiffe an, die in einem prosperierenden Frachtenmarkt<br />

eingesetzt werden.<br />

Das vorliegende Beteiligungsangebot stellt Ihr Engagement<br />

unter beste Voraussetzungen: ein wachstumsstarker<br />

Marktbereich, ein durchdachtes Konzept mit vorsichtigen<br />

Kalkulationen, bewährte Partner mit weitreichenden Marktkenntnissen<br />

sowie exzellenten Kontakten. Und schließ lich<br />

zwei hochmoderne Schiffe, die in einem Segment für Zukunftsorientierung<br />

stehen – mit besten Beschäftigungsperspektiven<br />

auf lange Sicht. Wir freuen uns, dass Sie mit<br />

der Beteiligung an der Phoenix Reederei GmbH & Co. KG<br />

“Mini Bulker I” am Wachstum der Schifffahrt teilhaben<br />

möchten und heißen Sie willkommen an Bord.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Harald Hummert<br />

5


6<br />

03<br />

die beteiligung<br />

im überblick


Beteiligungsgesellschaft<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist die Phoenix Reederei<br />

GmbH & Co. KG “Mini Bulker I”. Es wird eine Beteiligung<br />

als Kommanditist angeboten.<br />

Unternehmensziel der Phoenix Reederei GmbH & Co. KG<br />

“Mini Bulker I” ist zunächst die Sicherstellung der Finanzierung<br />

für den Kauf sowie die anschließende Übernahme<br />

und den Betrieb der beiden Mini Bulker MS “GRECO” und<br />

MS “DEGAS”. Während der anschließenden Betriebsphase<br />

erzielt die Beteiligungsgesellschaft Einnahmen aus dem<br />

Betrieb der Seeschiffe, die nach Abzug der Betriebsausgaben<br />

(Schiffsbetriebskosten, Verwaltungskosten, Zinsen)<br />

und Tilgungen des Schiffshypothekendarlehens und nach<br />

Bildung einer ausreichenden Liquiditätsreserve für Ausschüttungen<br />

an die Anleger zur Verfügung stehen. Bei<br />

einem späteren Verkauf der Schiffe steht den Anlegern der<br />

Verkaufserlös abzüglich aller Kosten und Verbindlichkeiten<br />

zur Auszahlung zur Verfügung. Weitere Anlageziele,<br />

Aufgaben oder Ähnliches hat die Emittentin nicht.<br />

Die Schiffe (Beteiligungsobjekt)<br />

Das MS “GRECO” und MS “DEGAS” sind moderne Mini Bulker<br />

mit einer Tragfähigkeit von 7.800 tdw, deren Leistungsprofil<br />

auf die Anforderungen heutiger Massengutverkehre<br />

zugeschnitten wurde. Die Schiffe verfügen über je<br />

2 Krane mit jeweils 36 t Hebekraft, die einen unabhängigen<br />

Einsatz von der landseitigen Infrastruktur ermöglichen.<br />

Die Anordnung der Luken und die Aufteilung des<br />

Raumes führen zu einer hohen Transportleistung.<br />

Kaufpreis<br />

Der Nettokaufpreis der Schiffe beträgt gem. ab ge schlosse<br />

nem Kaufvertrag 13.000.000 € und 11.600.000 US$.<br />

Dieser Kaufpreis wurde von einem anerkannten Gutachter<br />

unter Berücksichtigung aller begleitenden Faktoren als<br />

marktgerecht und angemessen bezeichnet.<br />

Bauwerft<br />

Das MS “GRECO” und MS “DEGAS” werden auf der Schiffswerft<br />

Nanjing Huatai Shipyard Co. Ltd., Nanjing (China),<br />

gebaut.<br />

Ablieferung<br />

Die Ablieferungen sind für März und Mai 2009 geplant.<br />

Vertragsreeder<br />

Vertragsreeder des MS “GRECO” und MS “DEGAS” ist die<br />

Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG, welche durch den<br />

geschäftsführenden Gesellschafter Dipl.-Kfm. Harald Hummert<br />

geführt wird. Der Vertragsreeder betreut derzeit neben<br />

dem MS “GRECO” und dem MS “DEGAS” insgesamt 17<br />

weitere Containerfeeder- und Mehrzweckschiffe, die weltweit<br />

im Einsatz sind. Für die Bereederung des MS “GRECO”<br />

und MS “DEGAS” erhält der Vertragsreeder eine Vergütung<br />

von 4,0 % der Bruttochartererlöse.<br />

Beschäftigung<br />

Für das MS “GRECO” und das MS “DEGAS” wurde kein<br />

Chartervertrag abgeschlossen. Es wurde ein Poolvertrag<br />

abgeschlossen, in dessen Rahmen sechs weitere baugleiche<br />

Schiffe betrieben werden sollen. Die kalkulierten<br />

Charterraten liegen mit 6.650 € pro Schiff auf einem<br />

Niveau, das derzeit im vorgesehenen Einsatzgebiet<br />

wesentlich überschritten wird. Die in Dollar erzielten<br />

Einnahmen sind durchgängig mit 1 € = 1,57 US$ kalkuliert.<br />

7


03<br />

Die Beteiligung im Überblick<br />

<strong>Invest</strong>ition und Finanzierung<br />

Kommanditkapital 8.620.000 €<br />

davon<br />

Harald Hummert 10.000 €<br />

Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG 200.000 €<br />

Dirk Hattermann 10.000 €<br />

Dr. Manfred Kemper 10.000 €<br />

Fremdkapital 15.390.000 €<br />

Gesamtinvestitionsvolumen 24.258.000 €<br />

inkl. Agio<br />

Beteiligung und Einzahlungstermine<br />

Mindestbeteiligung<br />

Angebotszeitraum<br />

25.000 € zzgl. 3 % Agio<br />

bis zur Vollplatzierung<br />

Eine vorzeitige Schließung des Beteiligungsangebotes<br />

sowie eine Kürzung von Beteiligungsbeträgen sind nicht<br />

vorgesehen.<br />

Einzahlungen<br />

25 % zzgl. 3 % Agio nach Beitritt<br />

75 % zum 15. Februar 2009<br />

Kommanditisten, die ihre noch nicht fälligen Einzahlungen<br />

bereits bis zum 1. Dezember 2008 einzahlen, erhalten ein<br />

Sonderentnahmerecht auf eine Auszahlung in Höhe von<br />

1,5 % bezogen auf den Betrag der vor Fälligkeit erbrachten<br />

Einlage.<br />

Prognostizierte Auszahlungen<br />

Soweit es die Liquiditätssituation der Gesellschaft erlaubt,<br />

werden ab 2009 folgende Auszahlungen an die<br />

Gesell schafter geleistet.<br />

Jahr Prozent Jahr Prozent<br />

2009 4,0 2017 10,0<br />

2010 8,0 2018 10,0<br />

2011 8,0 2019 10,0<br />

2012 10,0 2020 10,0<br />

2013 10,0 2021 10,0<br />

2014 10,0 2022 10,0<br />

2015 10,0 2023 12,0<br />

2016 10,0 2024 22,0<br />

Wirtschaftliche Eckdaten<br />

Es sind laufende Auszahlungen von 4 % im Jahr 2009 ansteigend<br />

auf 22 % p. a. geplant. Die Gesamtauszahlungen<br />

betragen ca. 264 % inkl. Kapitalrückführung nach Verkauf<br />

der Schiffe. Der Kommanditist erzielt als Mitunternehmer<br />

Einkünfte aus Gewerbebetrieb.<br />

Steuerliches Konzept<br />

Die Besteuerung erfolgt gem. Tonnagegewinnermittlung<br />

nach § 5a EStG über die gesamte Laufzeit der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Die Tonnagegewinnermittlung führt zu einer<br />

außerordentlich niedrigen Steuerbelastung der Anleger.<br />

Planungszeitraum<br />

Der Planungszeitraum endet am 31. Dezember 2024. Da für<br />

das MS “GRECO” und MS “DEGAS” keine steuerlichen<br />

Bindungs fristen bestehen, können die Schiffe auch vorher<br />

veräußert werden, wenn dieses kaufmännisch sinnvoll ist.<br />

Platzierungsgarantie<br />

Für die Sicherstellung der vollständigen Platzierung des<br />

Eigenkapitals wurde eine Platzierungsgarantie abgegeben.<br />

8


Versicherung<br />

Das MS “GRECO” und MS “DEGAS” werden gegen die üblichen<br />

Schifffahrtsrisiken versichert. Eine Kaskoversicherung<br />

deckt u. a. Schäden am eigenen Schiff bis zu einem<br />

Totalverlust ab. Die Deckungssumme beträgt mindestens<br />

das gesamte <strong>Invest</strong>itionsvolumen der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Daneben wird eine Haftpflichtversicherung (P + I)<br />

sowie eine Frachtausfallversicherung (Loss of Hire) und<br />

eine Basiskriegsversicherung abgeschlossen. Die Loss of<br />

Hire-Versicherung ersetzt bei einem Schaden am Schiff<br />

für die Dauer der Schadensbehebung die kalkulierten Einnahmen.<br />

Risiken einer Beteiligung<br />

Die Beteiligung an der Phoenix Reederei GmbH & Co. KG<br />

MS “Mini Bulker I” ist eine unternehmerische Beteiligung,<br />

die mit Risiken verbunden ist. Diesbezüglich wird ausdrücklich<br />

auf die Darstellungen im Kapitel „Risiken“ verwiesen.<br />

Beispielrechnung für den Anleger<br />

Bei der Beispielrechnung wurde ein Verkaufserlös von<br />

40 % des Schiffskaufpreises nach rd. 16 Jahren zugrunde<br />

gelegt. Auf dieser Basis ergibt sich folgender Vermögenszuwachs<br />

für die gesamte Laufzeit der Beteiligung.<br />

Prognose<br />

Zeichnungssumme –100.000 €<br />

Agio –3.000 €<br />

Mittelrückfluss aus Barauszahlung<br />

und Schiffsverkauf +264.000 €<br />

Mittelabfluss aus Steuern*<br />

in der Betriebsphase –1.313 €<br />

Vermögenszuwachs nach Steuern +159.687 €<br />

* bei einem angenommenen persönlichen Steuersatz von 42 % Einkommensteuer<br />

und 5,5 % Solidaritätszuschlag.<br />

Haftung des Anlegers<br />

Die Haftung des Kommanditisten beschränkt sich grundsätzlich<br />

auf die gezeichnete Einlage. Gemäß §§ 167 ff.<br />

HGB können allerdings Auszahlungen (Ausschüttungen)<br />

an die Gesellschafter zum Wiederaufleben der auf das eingezahlte<br />

Kapital beschränkten Haftung führen, wenn durch<br />

diese Auszahlungen der Kapitalanteil unter die Haftungssumme<br />

sinkt. Das heißt, ausgeschüttete Beträge können<br />

im Falle einer negativen Entwicklung zurückgefordert werden.<br />

Diesbezüglich wird ausdrücklich auf die Darstellung<br />

im Kapitel „Risiken“ verwiesen.<br />

9


10<br />

04<br />

risiken der beteiligung


Die Variablen des Erfolgs<br />

Die Kommanditbeteiligung an der Phoenix Reederei GmbH<br />

& Co. KG “Mini Bulker I” ist ein unternehmerisches Engagement,<br />

mit dem verschiedene Risiken verbunden sein können.<br />

Die wirtschaftlichen, rechtlichen und steuer lichen<br />

Rahmenbedingungen, von denen die zukünftige Entwicklung<br />

der Beteiligung abhängt, sind nicht vorhersehbar und<br />

können von den zugrunde liegenden Ausgangsdaten des<br />

Beteiligungsangebotes abweichen. Es ist möglich, dass<br />

sich Abweichungen von den Annahmen und Prognosen<br />

negativ auf die Liquiditätsentwicklung der Gesellschaft<br />

auswirken und die Höhe der Auszahlungen an die Gesellschafter<br />

mindern. Eine Haftung kann nicht übernommen<br />

werden für Abweichungen durch künftige wirtschaftliche,<br />

steuerliche und rechtliche Änderungen, insbesondere Änderungen<br />

der Rechtsprechung, sowie für den tatsächlichen<br />

Eintritt der mit dieser Beteiligung verbundenen steuerlichen<br />

und wirtschaftlichen Ziele der Phoenix Reederei<br />

GmbH & Co. KG “Mini Bulker I”.<br />

In der nachfolgenden Darstellung werden die mit einer<br />

Beteiligung an der Gesellschaft verbundenen Risiken unterteilt<br />

in anleger-, anlage- und prognosegefährdende<br />

Risiken. Das Auftreten einzelner Risikofaktoren oder auch<br />

das Zusammenwirken mehrerer Risikofaktoren können zu<br />

einer erheblichen Verschlechterung der wirtschaftlichen<br />

Ergebnisse einer Beteiligung und unter Umständen zum<br />

Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen und als<br />

maximales Risiko des Anlegers auch sein weiteres Vermögen<br />

angreifen.<br />

Aus Sicht der Anbieterin sind keine weiteren wesentlichen<br />

Risiken über die nachfolgend dargestellten hinaus erkennbar.<br />

Anlegergefährdende Risiken sind diejenigen, die beim Anleger<br />

zum Verlust der teilweisen oder gesamten Beteiligungssumme<br />

führen und darüber hinaus weiteres Vermögen<br />

gefährden können.<br />

Anlagegefährdende Risiken können das Anlageobjekt oder<br />

die gesamte Vermögensanlage gefährden, was zu einem<br />

teilweisen oder vollständigen Verlust der Beteiligungssumme<br />

führen kann.<br />

Prognosegefährdende Risiken können das Ergebnis der<br />

Emittentin belasten und zu einer Verringerung der Auszahlungen<br />

an die Anleger führen.<br />

Anlegergefährdende Risiken<br />

Haftung der Kommanditisten<br />

Gemäß Gesellschaftsvertrag sind die Gesellschafter zu einem<br />

Nachschuss nicht verpflichtet, sobald die Kommanditeinlage<br />

voll gezeichnet ist. Bis zur Eintragung in das<br />

Handelsregister wird die Beteiligung als atypisch stille<br />

Gesellschaftsbeteiligung in Höhe der Einlage behandelt.<br />

In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Einlage.<br />

Während der Beteiligung ist die Haftung eines Kommanditisten<br />

auf die Höhe der im Handelsregister eingetragenen<br />

Zeichnungssumme beschränkt. Die Haftung lebt jedoch<br />

gem. § 172 Abs. 4 HGB bis maximal in Höhe der eingetragenen<br />

Kommanditeinlage wieder auf, wenn die Kapitalanteile<br />

durch Entnahmen unter die eingezahlte Kommanditeinlage<br />

gemindert werden. Dies gilt ebenfalls, soweit<br />

Auszahlungen auch auf Gewinne getätigt werden, während<br />

der Kapitalanteil des Kommanditisten durch Verluste<br />

unter den Betrag der eingezahlten Kommanditeinlage gemindert<br />

ist. Insbesondere in den ersten Jahren erfolgen<br />

die in den Prognoseberechnungen geplanten Auszahlungen<br />

aus Liquiditätsüberschüssen der Gesellschaft, während<br />

die Handelsbilanz voraussichtlich noch keine Gewinne<br />

ausweisen wird. Daher lebt die Haftung über den<br />

11


04Risiken der Beteiligung<br />

Großteil des Beteiligungszeitraums wieder auf. Infolgedessen<br />

ist nicht auszuschließen, dass im Fall einer Illiquidität<br />

der Gesellschaft bereits ausgezahlte Beträge wieder<br />

zurückgeführt werden müssen. Aus der Gesellschaft ausgeschiedene<br />

Gesellschafter haften für Verbindlichkeiten,<br />

die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus der Gesellschaft<br />

begründet waren, für die Dauer von fünf Jahren ab<br />

dem Ende des Tages, an dem das Ausscheiden in das Handelsregister<br />

eingetragen wird. Die Haftung beschränkt sich<br />

auf die Höhe der Einlage; darüber hinaus ist eine weitere<br />

Haftung bis zur Höhe der empfangenen Entnahmen nach<br />

§§ 30 f. GmbHG möglich, wenn die Auszahlungen zugleich<br />

das zur Deckung des Stammkapitals erforderliche Vermögen<br />

der Komplementär-GmbH angreifen.<br />

Schadensfälle im Ausland<br />

Ein Risiko kann in Schadensfällen im Ausland liegen, wenn<br />

der Sachverhalt der Schädigung nicht versicherbar ist oder<br />

der Versicherungsschutz nicht ausreicht oder ganz versagt<br />

wird. So ist theoretisch nicht auszuschließen, dass die<br />

Haftungsbeschränkung der Kommanditisten nach deutschem<br />

Recht nicht anerkannt wird und Dritte auf das Vermögen<br />

der Anleger in dem betreffenden Staat zugreifen.<br />

Anteilsfinanzierung<br />

Die vorliegende Beteiligungsofferte beinhaltet kein Finanzierungsangebot<br />

für eine zu leistende Kommanditeinlage.<br />

Grundsätzlich besteht jedoch für den Anleger die Möglichkeit,<br />

die Beteiligung über die Aufnahme eines Kredits zu<br />

finanzieren. Sollte sich die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung<br />

gegenüber der Prognose verschlechtern, besteht die<br />

Möglichkeit, dass der Kapitaldienst für diesen Kredit durch<br />

die Auszahlungen nicht gedeckt werden kann. Die finanzierende<br />

Bank ist ggf. zur Verwertung von Sicherheiten<br />

berechtigt. Eine Vermögensschädigung auf Ebene des Gesellschafters<br />

ist nicht auszuschließen. In diesem Zusammenhang<br />

wird auf steuerliche Risiken hinsichtlich einer<br />

fehlenden Gewinnerzielungsabsicht hingewiesen.<br />

Anlagegefährdende Risiken<br />

Finanzierung<br />

Die Gesellschaft wird zur Fremdfinanzierung ein Schiffshypothekendarlehen<br />

von der Deutschen Schiffsbank AG<br />

in Anspruch nehmen – die entsprechende Kreditzusage<br />

wurden am 4. Juli 2008 erteilt. Die Prognoserechnungen<br />

wurden auf Basis der derzeit marktüblichen Zinsen kalkuliert.<br />

Über den Prognosezeitraum hinweg kann ein höherer<br />

Zins aufwand zu Lasten der Liquidität der Gesellschaft<br />

entstehen als in den <strong>Prospekt</strong>berechnungen kalkuliert. In<br />

den Prognoseberechnungen wird von einer Valutierung<br />

in € und US$ ausgegangen.<br />

Die Geschäftsführung kann das Schiffshypothekendarlehen<br />

umstrukturieren. Grundsätzlich sind etwaige Tilgungsrückstände<br />

vorrangig vor den Auszahlungen an die Kommanditisten<br />

zu bedienen. Sollte der nicht gänzlich auszuschließende<br />

Fall einer dauerhaften Zahlungsunfähigkeit der<br />

Gesellschaft eintreten, könnte die finanzierende Bank die<br />

Zwangsvollstreckung beantragen.<br />

Die termingerechte Einzahlung der Eigenkapitalraten ist<br />

für die Einhaltung des <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplans<br />

erforderlich. Durch verspätete Einzahlungen und/<br />

oder durch die nicht plangemäße Platzierung des Eigenkapitals<br />

können Finanzierungslücken und höhere Zwischenfinanzierungskosten<br />

als geplant entstehen. Damit wären<br />

negative Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der<br />

Beteiligung verbunden. Verspätet geleistete Kommanditeinlagen<br />

sind mit 1 % pro angefangenem Monat zu verzinsen.<br />

Leistet ein Kommanditist seine Kommanditeinlage<br />

nicht oder nicht vollständig, so ist die persönlich haftende<br />

12


Gesellschafterin berechtigt, ihn aus der Gesellschaft auszuschließen.<br />

Gleiches gilt, wenn ein Kommanditist seine<br />

Mitwirkungspflichten u. a. hinsichtlich seiner Eintragung<br />

in das Handelsregister nicht erfüllt.<br />

Laufzeit und Handelbarkeit<br />

Die Beteiligung kann erstmals zum 30. Dezember 2024<br />

gekündigt werden. Eine vorzeitige Veräußerung der Beteiligung<br />

an Dritte ist möglich, kann im Regelfall jedoch nur<br />

mit der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

erfolgen. Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

hat bei einer Übertragung auf Dritte ein Vorkaufsrecht.<br />

Sollte die Gesellschafterversammlung einen Verkauf<br />

der Schiffe beschließen, wird die Gesellschaft vorzeitig<br />

enden. Für Unternehmensbeteiligungen dieser Art ist ein<br />

geregelter Markt erst im Entstehen, so dass die Beteiligung<br />

nur beschränkt veräußerbar ist. Es besteht somit das<br />

Risiko, dass im Falle eines Veräußerungswunsches kein<br />

Erwerber gefunden werden oder die Beteiligung aufgrund<br />

niedriger Kaufpreisangebote nur mit einem Verlust veräußert<br />

werden kann.<br />

Vertragspartner<br />

Die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung könnte sich deutlich<br />

verschlechtern, wenn beim Ausfall eines wesentlichen<br />

Vertragspartners vereinbarte Leistungen nur zu höheren<br />

Kosten oder gar nicht mehr erbracht werden können. Es<br />

besteht eine Vorleistungspflicht der Beteiligungsgesellschaft<br />

gegenüber dem Verkäufer bzgl. des Schiffskaufpreises.<br />

Für den unwahrscheinlichen Fall der Insolvenz der<br />

Werft ist nicht auszuschließen, dass hinsichtlich dieses<br />

Betrages ein Totalverlust eintritt.<br />

Rückabwicklung der Beteiligung<br />

Seltene und unvorhersehbare Ereignisse könnten es notwendig<br />

werden lassen, dass die Beteiligung an der Gesellschaft<br />

rückabgewickelt werden muss. Für die Kommanditis<br />

ten könnte dies einen teilweisen Verlust ihrer<br />

Kommanditeinlage zur Folge haben, im schlimmsten Fall<br />

auch den Totalverlust. Für diesen Fall ist eine weitere Vermögensschädigung<br />

durch die Finanzierung des Anteils<br />

nicht ausgeschlossen. Beispiele für solche Ereignisse<br />

könnten das Scheitern der Schiffsfinanzierung oder die<br />

Nichtablieferung der Schiffe sein.<br />

Prognosegefährdende Risiken<br />

<strong>Invest</strong>itionskosten<br />

Die Kostenpositionen des <strong>Invest</strong>itionsplans sind weitgehend<br />

durch feste Verträge gesichert und gründen darüber<br />

hinaus auf vorsichtigen Annahmen, in die u. a. die<br />

langjährigen Erfahrungen der Reederei eingeflossen sind.<br />

Eine Überschreitung der <strong>Invest</strong>itionskosten kann dennoch<br />

nicht ausgeschlossen werden. Diese könnte etwa bei der<br />

verspäteten Ablieferung der Schiffe eintreten. Bei einer<br />

Kostenüberschreitung müsste sich die Gesellschaft erforderliche<br />

Mittel ggf. durch Kreditaufnahme beschaffen.<br />

Damit verbunden wären zusätzliche Kosten mit entsprechenden<br />

Auswirkungen auf die prognostizierten Ergebnisse<br />

und die Liquidität.<br />

Kosten für Schiffsbetrieb und Verwaltung<br />

Für die Höhe der Schiffsreisekosten sind zahlreiche Einflussfaktoren<br />

entscheidend, z. B. die Flagge und daraus<br />

folgend die Personalkosten, Bunkerpreise etc. Änderungen<br />

gegenüber den getroffenen Annahmen können zu<br />

Abweichungen von der Prognoseberechnung führen. Die<br />

13


04Risiken der Beteiligung<br />

Kalkulation der Schiffsbetriebskosten basiert auf Erfahrungs-<br />

und Vergleichswerten; jährliche Kostensteigerungen<br />

von 3 % ab 2011 sind vorgesehen. Kosten für die<br />

Klassearbeiten und Dockungen sind ebenfalls angesetzt.<br />

Generell sind Überschreitungen der für die Betriebsphase<br />

angesetzten Kosten trotz vorausschauender Planung nicht<br />

auszuschließen – Mehrkosten gegenüber den Planungen<br />

können durch unterschiedliche Ursachen entstehen. Dazu<br />

zählen u. a. auch die nicht termingerechte Ablieferung der<br />

Schiffe, gesetzliche Änderungen oder Veränderungen bei<br />

den laufenden Verwaltungskosten. Höhere Kosten als<br />

pros pektiert würden zu Reduzierungen der Überschüsse<br />

führen und sich entsprechend auf die Wirtschaftlichkeit<br />

der Beteiligung auswirken.<br />

Versicherungen<br />

Gegen die in der Seeschifffahrt üblichen Risiken werden<br />

die Schiffe zu marktgerechten Konditionen versichert<br />

(Loss of Hire, P & I, War Risk, Kasko etc.). Es besteht das<br />

Risiko, dass die Versicherungsprämien außerplanmäßig<br />

steigen und/oder die Selbstbehalte (Franchisen) erhöht<br />

werden. Weiterhin kann nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass nicht alle Schadensfälle durch die Versicherungspolicen<br />

gedeckt sind. Schließlich besteht auch die Möglichkeit,<br />

dass der Versicherer Verträge ganz oder teilweise<br />

nicht erfüllen kann, etwa aus Gründen der Insolvenz.<br />

Beschäftigungssituation<br />

Ein wesentliches Risiko liegt in der Entwicklung des Charter-/Frachtenmarktes,<br />

die von zahlreichen Einzelfaktoren<br />

und Korrelationseffekten bestimmt wird. Dazu zählen<br />

Konjunkturverläufe, Transportaufkommen, die Entwicklung<br />

der Schiffstypen und Flottenkapa zitäten. Die Frachteinnahmen<br />

können starken zyklischen Schwankungen unterliegen.<br />

Eine Verschlechterung der Marktbedingungen<br />

kann sich negativ auf die Beschäftigung der Schiffe und<br />

damit auf die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft<br />

auswirken. Charterverträge beinhalten grundsätzlich das<br />

Risiko, dass der Charterer seinen Verpflichtungen aus dem<br />

Vertrag nicht nachkommt. In diesem Fall besteht die Möglichkeit,<br />

dass eine Beschäftigung der Schiffe nur zu einer<br />

niedrigeren Rate oder gar nicht möglich ist. Die Prognoseberechnungen<br />

gehen von einem gleich bleibenden Charteräquivalent<br />

aus. Es ist möglich, dass dieses Charteräquivalent<br />

nicht erreicht wird und dementsprechend die<br />

Einnahmen sinken. Geringere Erträge können auch durch<br />

eine Minderung der jährlichen Einsatztage gegenüber den<br />

prospektierten Ansätzen eintreten. Die verspätete Ablieferung<br />

oder Indienststellung der Schiffe kann ebenfalls zu<br />

verminderten Erträgen und geringeren Abschreibungen<br />

führen. Für die Schiffe wurden kein Zeitcharterverträge<br />

geschlossen.<br />

Poolvertrag<br />

Die Einnahmen der beiden Schiffe MS “GRECO” und<br />

MS “DEGAS” werden in einen Erlöspool einfließen, dem<br />

acht neue typgleiche Schiffe angehören sollen. Die Poolung<br />

der Einnahmen erfolgt aus Gründen der Risikoreduzierung,<br />

jedoch können die Ergebnisse der einzelnen<br />

Schiffe im Pool das Gesamtergebnis beeinträchtigen. Ein<br />

Ergebnis der Poolpartner, das hinter den Erwartungen<br />

zurückbliebe, würde sich damit auch nachteilig auf die<br />

Einnahmen des MS “GRECO” und MS “DEGAS” auswirken.<br />

Währungsrisiken<br />

Für das MS “GRECO” und MS “DEGAS” ist eine Beschäftigung<br />

im US$-Währungsraum vorgesehen. Kosten und Kapitaldienst<br />

fallen teilweise in EUR an. Daher besteht ein<br />

Währungsrisiko. Somit können Währungskurse den wirtschaftlichen<br />

Erfolg der Beteiligung insofern mindern, als<br />

die US$-Gegenwerte nicht ausreichen, die entsprechenden<br />

Verbindlichkeiten zu erfüllen. Dadurch würde das<br />

14


Ergebnis der Gesellschaft und damit das Ergebnis des<br />

Anlegers vermindert. Das Schiffshypothekendarlehen wird<br />

in US$ ausgezahlt. Gemäß Kreditvertrag räumt die Deutsche<br />

Schiffsbank AG (DSB) der Beteiligungsgesellschaft<br />

das Recht ein, das Darlehen auch in Euro oder bis zu 25 %<br />

der jeweiligen Inanspruchnahme in anderen handelbaren,<br />

der DSB genehmen Währungen in Anspruch zu nehmen.<br />

Mögliche Darlehenstranchen in Fremdwährungen oder<br />

Zinsswaps mit eventuellen Währungskomponenten beinhalten<br />

Kursrisiken, welche das Ergebnis der Gesellschaft<br />

negativ beeinflussen können.<br />

Veräußerungserlös<br />

Über den Zeitpunkt der Veräußerung der Schiffe wird die<br />

Gesellschafterversammlung beschließen; für den einzelnen<br />

Gesellschafter sind Verkaufszeitpunkt und Erlös somit<br />

nicht planbar. Der beim Verkauf zu erzielende Erlös hängt<br />

stark von der Marktsituation zu diesem Zeitpunkt ab und<br />

wird die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung deutlich beeinflussen.<br />

Da Schiffe dieser Art oft in US$ gehandelt werden,<br />

kann der Währungskurs hierbei ebenfalls eine wichtige<br />

Rolle spielen. Ein weiterer Faktor für die Höhe des Verkaufspreises<br />

liegt im Pflegezustand der Schiffe.<br />

Für die Prognoserechnungen wurde die Veräußerung der<br />

Schiffe zu einem Nettoverkaufspreis in Höhe von ca. 40 %<br />

des Kaufpreises unterstellt. Ein Nettoverkaufspreis von<br />

unter 40 % des Kaufpreises würde die Wirtschaftlichkeit<br />

der Beteiligung verringern.<br />

Das Steuerrisiko<br />

Die Konzeption des vorliegenden Beteiligungsangebotes<br />

basiert auf den zur Zeit der <strong>Prospekt</strong>aufstellung gültigen<br />

Steuergesetzen, Durchführungsverordnungen und Verwaltungsanweisungen<br />

sowie der aktuellen Rechtsprechung<br />

zum Steuerrecht. Darüber hinausgehende Änderungen des<br />

geltenden Steuerrechts und der Rechtsprechung während<br />

der Dauer der Beteiligungsgesellschaft können nicht ausgeschlossen<br />

werden und würden ggf. zu Abweichungen<br />

von den <strong>Prospekt</strong>annahmen führen. Da die Gesellschaft<br />

zur Tonnagesteuer optiert, ist zu beachten, dass die Besteuerung<br />

der laufenden steuerlichen Gewinne unabhängig<br />

vom tatsächlichen wirtschaftlichen Verlauf der Gesellschaft<br />

stattfindet. Im Extremfall kann dies bedeuten, dass<br />

der Gesellschafter trotz negativer wirtschaftlicher Ergebnisse<br />

zusätzlich eine – wenn auch geringe – Steuerbelastung<br />

zu tragen hat.<br />

Sollte § 5a EStG abgeschafft werden oder sollten die Voraussetzungen<br />

für die Besteuerung nach der Tonnage gem.<br />

§ 5a EStG nicht erfüllt werden, kann dies zu einer gegenüber<br />

den <strong>Prospekt</strong>angaben abweichenden steuerlichen<br />

Belastung des Anlegers und damit ggf. zu einer Verminderung<br />

des kalkulierten Gesamtmittelrück flusses führen.<br />

Die Gesellschaft gewährt den Kommanditisten für Ein lagen,<br />

die mindestens 2,5 Monate vor Fälligkeit geleistet werden,<br />

ein Sonder-Entnahmerecht nach Maßgabe des § 8 Nr. 4 des<br />

Gesellschaftsvertrages. Es ist nicht auszuschließen, dass<br />

die Finanzverwaltung diese als Vergütung ansieht, die entsprechend<br />

von den Anlegern zu versteuern wäre.<br />

Die in diesem Beteiligungsangebot ermittelten steuerlichen<br />

Ergebnisse stehen unter dem Vorbehalt der endgültigen<br />

steuerlichen Anerkennung im Rahmen der steuerlichen<br />

Außenprüfung der Emittentin. Für die Veräußerung<br />

von Kommanditbeteiligungen besteht bisher trotz vereinzelter<br />

Zweitmarkt-Angebote kein geregelter Markt. Die<br />

wahren stillen Reserven der Beteiligung sind erfahrungsgemäß<br />

bei einem Verkauf i. d. R. nicht zu realisieren.<br />

Es wird empfohlen, auch vor Übertragung der Beteiligung<br />

an einen Dritten, fachkundigen Rat hinsichtlich der Konse­<br />

15


04Risiken der Beteiligung<br />

quenzen für die persönliche Steuerbelastung des Anlegers<br />

einzuholen.<br />

Risiko der Rückabwicklung<br />

Bei Ausfall der Platzierungsgarantie (und fehlender sonstiger<br />

Kapitalbeschaffung) könnte die Emittentin gezwungen<br />

sein, die Beteiligungsgesellschaft rückabzuwickeln.<br />

Dabei ist nicht gewährleistet, dass der Anleger seine Kommanditeinlage<br />

und das Agio in voller Höhe zurückerhält.<br />

Analoges könnte bei sonstigen außerordentlichen Ereignissen<br />

wie Unmöglichkeit der Schiffsübergabe oder Havarie<br />

eintreten.<br />

Majorisierung<br />

Bei nicht plangerechter Vollplatzierung und in Anspruch<br />

genommener Platzierungsgarantie könnte sich eine Majorisierung<br />

(Beherrschung) der Emittentin aufgrund einer<br />

Stimmenmehrheit der Garantin bzw. von ihr vermittelter<br />

Dritter ergeben. Dadurch könnte den Anlegern die Möglichkeit<br />

genommen sein, Mehrheitsentscheidungen zu<br />

treffen. Vorstellbar ist ebenfalls, dass ein Großanleger mit<br />

seinem Stimmrecht Entscheidungen der Gesellschafterversammlung<br />

blockiert (Sperrminorität).<br />

Sollte die Ausflaggungsgenehmigung nicht erteilt werden<br />

und sind die Schiffe unter deutscher Flagge zu führen,<br />

könnten sich für die Emittentin geringere als die prognostizierten<br />

Erlöse und/oder höhere als die prognostizierten<br />

Kosten ergeben. Das würde nachteilige Folgen für die Prognose<br />

der Betriebsergebnisse, Liquidität und Auszahlungen<br />

haben. Unter Umständen ist die Emittentin gezwungen,<br />

den Schiffsbetrieb einzuschränken oder aufzugeben.<br />

Ähnliche negative Konsequenzen könnten sich ergeben,<br />

wenn weitere erforderliche behördliche Genehmigungen<br />

nicht beziehungsweise nur eingeschränkt erteilt oder im<br />

Nachhinein widerrufen werden.<br />

Anlegerhaftung<br />

Falls durch Auszahlungen oder sonstige Rückzahlungen<br />

der Einlage ein negatives Kapitalkonto entsteht, lebt insoweit<br />

die Haftung wieder auf. Unter Umständen kann es zu<br />

Rückerstattungsforderungen bereits ausgezahlter Beträge<br />

kommen. Mit dem Einsatz des Schiffes in internationalen<br />

Gewässern bzw. Häfen könnten sich Rechtsstreitigkeiten<br />

vor ausländischen, insbesondere überseeischen Gerichten<br />

verbinden. Es ist denkbar, dass die jeweilige ausländische<br />

Rechtsprechung die Haftungsbegrenzung des<br />

Kommanditisten nicht anerkennt (Fälle einer solchen<br />

Durchgriffshaftung sind der Emittentin und Anbieterin<br />

aber nicht bekannt).<br />

Behördliche Genehmigungen<br />

Es wurde davon ausgegangen, dass die Schiffe unter<br />

ausländischer Flagge (Antigua und Barbuda) eingesetzt<br />

werden. Entsprechende Genehmigungen nach § 7 Flaggenrechtsgesetz<br />

(FlRG) werden beim Bundesamt für Seeschifffahrt<br />

und Hydrographie bei Übernahme der Schiffe<br />

beantragt.<br />

16


18<br />

05<br />

die vermögensanlage


Vermögensart<br />

Angeboten wird eine Kommanditbeteiligung an der<br />

Phoenix Reederei GmbH & Co. KG “Mini Bulker I”, die mit<br />

Eintragung der Kommanditisten ins Handelsregister beginnt.<br />

Bis zur Eintragung ist der Beitretende atypisch<br />

stiller Gesellschafter.<br />

Kommanditkapital<br />

Gem. § 2 des Gesellschaftsvertrages beträgt das Kommanditkapital<br />

8.620.000 € (davon eingezahlt: 201.000 €).<br />

Das einzuwerbende Kommanditkapital beträgt 8.390.000 €.<br />

Jeder Kommanditist beteiligt sich direkt und nicht über<br />

einen Treuhänder.<br />

Mindestanzahl<br />

Die Anzahl der angebotenen Vermögensanlagen steht<br />

nicht fest. Sie wird durch die Faktoren Mindestbeteiligung<br />

und einzuwerbendes Kapital begrenzt. Zur Realisierung<br />

des Projektes müssen mindestens 331 Anteile in Höhe von<br />

25.000 € gezeichnet werden. Die Mindestplatzierungssumme<br />

beträgt 8.270.000 €.<br />

Erwerbspreis und weitere Kosten<br />

Die Platzierungssumme beträgt 8.390.000 €. Die Mindestbeteiligung<br />

beträgt 25.000 €, höhere Beträge müssen<br />

durch 5.000 ohne Rest teilbar sein. Der Erwerberpreis<br />

besteht jeweils aus dem Zeichnungsbetrag. Für die Vermittlung<br />

des Eigenkapitales und die Projektierung und<br />

Verwaltung fallen Provisionen in Höhe von insgesamt<br />

1.075.000 € an. Diese stehen den beauftragten Vertriebspartnern<br />

anteilig gem. dem vermittelten Kapital und<br />

entsprechend der Vertriebsvereinbarung zu.<br />

Weitere Kosten sind das Agio von 3 %, eine eventuelle<br />

Maklerprovision bei Verkauf des Anteils sowie eine<br />

eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung bei Anteilsfi nanzierung,<br />

verbunden mit einem vorzeitigen Verkauf des<br />

Anteils.<br />

Die Eintragung des Kommanditisten in das Handelsregister<br />

erfordert eine notariell beglaubigte Registervollmacht,<br />

deren Kosten der Kommanditist tragen muss. Ausschlaggebend<br />

für die Höhe der Beglaubigungskosten des Notars<br />

sind die Höhe der Beteiligung und die Kostenordnung für<br />

Notare, die in den Bundesländern unterschiedlich sein<br />

kann. Kostenbeispiel: Bei einem Beteiligungsbetrag von<br />

100.000 € beträgt die Notargebühr in der Regel etwa<br />

50 €. Die anschließenden Kosten für die Eintragung in das<br />

Handelsregister zahlt die Beteiligungsgesellschaft.<br />

Bei nicht fristgerechter Einzahlung ist die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft berechtigt, Verzugszinsen<br />

i. H. v. 1 % für jeden angefangenen Monat zu verlangen<br />

oder den Anleger aus der Gesellschaft auszuschließen.<br />

Im Falle der Übertragung der Beteiligung kann die Beteiligungsgesellschaft<br />

dem Erwerber eine Kostenpauschale<br />

von bis zu 300 € zzgl. Umsatzsteuer für erhöhten Verwaltungsaufwand<br />

in Rechnung stellen. Im Falle des vorzeitigen<br />

Ausscheidens aus der Gesellschaft sind vom Kommanditisten<br />

die ggf. entstehenden Kosten für die Bewertung<br />

des Schiffes oder der Beteiligung zu tragen. Diese sind<br />

vom Zeichnungsbetrag und vom Zeitpunkt des Ausscheidens<br />

abhängig und können somit nicht beziffert werden.<br />

Darüber hinaus entstehen mit dem Erwerb, der Verwaltung<br />

und der Veräußerung der Vermögensanlage keine<br />

weiteren Kosten.<br />

19


05Die Vermögensanlage<br />

Angebot und Zeichnungsfrist<br />

Das Angebot erfolgt ausschließlich in Deutschland. Die<br />

Zeichnungsfrist beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung<br />

des Verkaufsprospektes und endet bei vollständiger<br />

Platzierung.<br />

Ausschüttungen<br />

Gemäß Prognoserechnung dieses <strong>Prospekt</strong>es über Einnahmen<br />

und Ausgaben kann die Beteiligungsgesellschaft<br />

bereits für das Betriebsjahr 2009 Ausschüttungen vornehmen<br />

(siehe Liquiditätsvorschau der Gesellschaft). Sofern<br />

die Liquidität der Gesellschaft es zulässt, ist geplant,<br />

die prospektgemäße Ausschüttung spätestens im Dezember<br />

des jeweiligen Geschäftsjahres zu leisten. Grundsätzlich<br />

können Ausschüttungen nur dann erbracht werden,<br />

wenn auch die Plantilgungen für das Schiffshypothekendarlehen<br />

geleistet werden. Über die Höhe der Ausschüttung<br />

und die Verwendung der freien Liquidität beschließt<br />

die Gesellschafterversammlung mit Zustimmung der Komplementärin.<br />

Ausschüttungen im Sinne dieses <strong>Prospekt</strong>es<br />

stellen Liquiditätsentnahmen dar, d. h. Kapitalrückzahlungen<br />

oder Gewinnausschüttungen, die grundsätzlich nicht<br />

der persönlichen Steuerpflicht des einzelnen Kommanditisten<br />

unterliegen. Gem. § 15a EStG werden Ausschüttungen<br />

dann als steuerpflichtiger Gewinn behandelt, soweit<br />

durch Ausschüttungen ein negatives Kapitalkonto entsteht<br />

oder sich erhöht und der Anleger nicht im Handelsregister<br />

eingetragen ist. Unter Berücksichtigung der <strong>Prospekt</strong>angaben<br />

wird dieser Fall voraussichtlich nicht eintreten.<br />

Rechte der Kommanditisten und<br />

Hauptmerkmale der Anteile<br />

Der Anleger beteiligt sich als Kommanditist an der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Der Gesellschaftsvertrag ist anlegerfreundlich<br />

gestaltet, die Mitwirkungsrechte der Gesellschafter<br />

eröffnen weitreichende Einflussmöglichkeiten<br />

auf die Geschäftspolitik. Laut Handelsgesetzbuch bestehen<br />

beispielsweise bestimmte Einsichts- und Prüfungsrechte<br />

bzgl. der Buchhaltungsunterlagen (§ 166 Abs. 1<br />

HGB), Widerspruchsrechte gegenüber der Geschäftsführung<br />

bei bestimmten Handlungen, die über den gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb hinausgehen (§ 164 HGB), und<br />

Zustimmungsrechte zur Berechnung der Gewinne und Verluste<br />

(§ 167 Abs. 1 HGB i. V. m § 120 Abs. 2 HGB). Gemäß<br />

Gesellschaftsvertrag besteht die Möglichkeit, einen Beirat<br />

zu wählen. Ein weiteres Aufsichtsgremium wie z. B. ein<br />

Treuhänder ist für die Beteiligungsgesellschaft nicht vorgesehen.<br />

Eine Treuhandschaft für die Beteiligung ist ebenfalls<br />

nicht vorgesehen, demzufolge gibt es auch keinen<br />

Treuhandvertrag. Es fallen somit keine weiteren Kosten<br />

für den Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung der<br />

Vermögensanlage durch einen Treuhänder an.<br />

Die Beteiligung beinhaltet für den Kommanditisten folgende<br />

Rechte:<br />

• Beteiligung am Gesellschaftsergebnis sowie an gewinnunabhängigen<br />

Auszahlungen aus der Gesellschaft<br />

• Beteiligung an den Erlösen aus der Liquidation<br />

• Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung<br />

• Kontroll- und Widerspruchsrechte<br />

• Vererbung oder Belastung der Beteiligung,<br />

Übertragung mit Einschränkungen<br />

• Beendigung der Beteiligung nach Ende<br />

der Mindestlaufzeit<br />

• Abfindung bei Ausscheiden<br />

• Die Hauptmerkmale der Anteile entsprechen den mit<br />

der Vermögensanlage verbundenen Rechte.<br />

Übertragung und Handelbarkeit<br />

Grundsätzlich ist die Beteiligung übertragbar im Erbfall,<br />

durch Schenkung sowie durch Verkauf. Die dingliche Über­<br />

20


tragung erfolgt im Wege der Abtretung. Für Beteiligungen<br />

dieser Art existiert keine gesetzlich geregelte Handelsplattform.<br />

Ein Handel bzw. Verkauf über den sog. Zweitmarkt<br />

ist daher nur über kommerzielle Handelsplattformen<br />

oder im Wege der Eigeninitiative möglich, bei der der<br />

Kommanditist selbst einen Interessenten für die Vermögensanlage<br />

finden muss. Grundsätzlich bedarf die Übertragung<br />

der Beteiligung unter Lebenden gem. § 10 Gesellschaftsvertrag<br />

der Zustimmung der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin, welche aber nur aus wichtigem Grunde<br />

versagt werden kann. Beabsichtigt ein Kommanditist,<br />

seine Kommanditanteile an einen Dritten zu veräußern, so<br />

steht der Komplementärin ein Vorkaufsrecht zu. Dadurch<br />

ist die Handelbarkeit eingeschränkt.<br />

Laufzeit<br />

Außenwirkung lebt jedoch wieder auf, sofern vorzeitige<br />

Auszahlungen von Gewinnentnahmen erfolgen (§ 172<br />

Abs. 4 HGB).<br />

Vertragsstand<br />

Es liegen folgende Verträge vor:<br />

• Kaufvertrag über die Schiffe vom 26. März 2008<br />

einschl. Addendum Nr. 1 vom 4. August 2008<br />

• Gesellschaftsvertrag vom 1. August 2008<br />

• Bereederungsvertrag vom 1. August 2008<br />

• Befrachtungsvertrag vom 20. August 2008<br />

• Poolvertrag vom 20. August 2008<br />

• Vertriebsvereinbarungen vom 20. August 2008<br />

• Kreditzusage vom 4. Juli 2008<br />

Eine Schiffsbeteiligung ist grundsätzlich eine langfristige<br />

<strong>Invest</strong>ition. Die Laufzeit der Gesellschaft ist unbestimmt,<br />

eine Kündigung ist frühestens zum 30. Dezember 2024<br />

möglich.<br />

Beitrittserklärung<br />

Bitte senden Sie die vollständig ausgefüllte Beitrittserklärung<br />

an die<br />

Steuerliches Konzept und Steuerzahlungen<br />

Der Kommanditist erzielt als Mitunternehmer Einkünfte<br />

aus Gewerbebetrieb. Die Gesellschaft nimmt die pauschale<br />

Tonnagegewinnermittlung gem. § 5a EStG in Anspruch.<br />

Das jährliche zu versteuernde Ergebnis beträgt somit<br />

etwa 0,19 % des Zeichnungsbetrages. Die Anbieterin<br />

übernimmt nicht die Zahlung von Steuern für die Anleger.<br />

Weitere Leistungen des Anlegers und<br />

Nachschusspflicht<br />

Über den Beteiligungsbetrag hinaus hat der Komman ditist<br />

keine weiteren Leistungen zu erbringen. Eine Nachschusspflicht<br />

besteht nicht. Die gesetzliche Haftung erlischt mit<br />

vollständiger Einzahlung der Einlage. Die Haftung in der<br />

• Phoenix Reederei GmbH & Co. KG “Mini Bulker I”,<br />

Blinke 6, 26789 Leer (Ostfriesland)<br />

oder an Ihren persönlichen Berater. Sie erhalten eine Ausfertigung<br />

der Beitrittserklärung mit Annahmebestätigung<br />

und einer vorbereiteten Registervollmacht direkt zugesandt.<br />

Annahme des Beitritts<br />

Die Annahme des Beitritts erfolgt durch die Phoenix Reederei<br />

GmbH & Co. KG “Mini Bulker I”, vertreten durch die<br />

Komplementärin Phoenix Verwaltungs GmbH, beide mit<br />

Sitz Blinke 6, 26789 Leer (Ostfriesland).<br />

21


05Die Vermögensanlage<br />

<strong>Prospekt</strong>ausgabe und Zahlstelle<br />

Phoenix Reederei GmbH & Co. KG “Mini Bulker I”, Blinke 6,<br />

26789 Leer (Ostfriesland)<br />

14. August 2007 wurde der Name in MS “OSTERDIEK”<br />

Phoenix Reederei GmbH & Co. KG geändert. Am 20. Juni<br />

2008 wurde die Gesellschaft in Phoenix Reederei GmbH &<br />

Co. KG “Mini Bulker I” umfirmiert.<br />

Einzahlungen<br />

• 25 % zzgl. 3 % Agio unmittelbar nach Annahme<br />

der Beitrittserklärung<br />

• 75 % am 15. Februar 2009<br />

Um die in den Planungsrechnungen aufgeführten wirtschaftlichen<br />

Ergebnisse realisieren zu können, ist die termingerechte<br />

Einzahlung der Eigenkapitalraten unbedingt<br />

erforderlich. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt,<br />

für ausstehende Einzahlungsraten Verzugszinsen in<br />

Höhe von 1 % pro angefangenem Monat zu verlangen.<br />

Konto für Einzahlungen<br />

• Begünstigte<br />

Phoenix Reederei GmbH & Co.<br />

KG “Mini Bulker I”<br />

• Kreditinstitut Ostfriesische Volksbank<br />

• Bankleitzahl 285 900 75<br />

• Konto-Nr. 18 66 35 00<br />

Gewährleistung<br />

Gründungsgesellschafter ist Herr Harald Hummert. Weitere<br />

Gesellschafter sind die Phoenix Bereederungs GmbH<br />

& Co. KG, Herr Dr. Manfred Kemper sowie Herr Dirk Hattermann.<br />

Herr Harald Hummert – geschäftsansässig Blinke 6, 26789<br />

Leer – hat seine Kommanditeinlage von ursprünglich<br />

3.000 € zwischenzeitlich auf 10.000 € erhöht und hiervon<br />

bereits 1.000 € eingezahlt.<br />

Die Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG ist mit einer<br />

Kommanditeinlage von 200.000 € eingetreten und hat<br />

die Einlage bereits voll eingezahlt.<br />

Herr Dr. Manfred Kemper und Herr Dirk Hattermann sind<br />

mit einer Kommanditeinlage von je 10.000 € eingetreten;<br />

die Einlagen wurden noch nicht eingezahlt.<br />

Mit Ausnahme der zuvor genannten Kommanditanteile<br />

wurden in Bezug auf die Emittentin bisher keine Wertpapiere<br />

oder Vermögensanlagen im Sinne des § 8f. Abs. 1<br />

des Verkaufsprospektgesetzes herausgegeben.<br />

Für das Angebot der Vermögensanlage, für deren Verzinsung<br />

oder Rückzahlung ist keine Gewährleistung durch<br />

juristische Personen oder Gesellschaften übernommen<br />

worden. Daher entfallen weitere Angaben nach § 14 Verm­<br />

VerkProspV.<br />

Gründungsgesellschafter<br />

Die Gesellschaft wurde als MS “ARCTIC AURICH” Phoenix<br />

Reederei GmbH & Co. KG am 7. August 2006 gegründet. Am<br />

Die Gründungsgesellschafter besitzen keine unmittelbaren<br />

oder mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen, die<br />

der Beteiligungsgesellschaft Fremdkapital zur Verfügung<br />

stellen, oder an Unternehmen, die im Zusammenhang mit<br />

der Herstellung des Anlageobjektes nicht nur geringfügige<br />

Lieferungen und Leistungen erbringen. An der Firma des<br />

Vertragsreeders, der Phoenix Bereedereungs GmbH & Co.<br />

KG, ist der Gründungskommanditist Harald Hummert zu<br />

20 % beteiligt. Diese Firma erbringt auch Leistungen, die<br />

im Zusammenhang mit der Anschaffung der Schiffe stehen.<br />

22


Dieses ist die Ausführung der vorbereitenden Bereederung<br />

(50.000 €). Im Falle der Veräußerung eines Schiffes<br />

bzw. bei Totalverlust erhält der Vertragsreeder einen Gewinnvorab<br />

in Höhe von 3 % des Jahresüberschusses des<br />

Jahres, in dem das Schiff veräußert wird. Neben der im<br />

Gesellschaftsvertrag geregelten pauschalen Haftungs vergütung<br />

in Höhe von 4.000 € für die Phoenix Verwaltungs<br />

GmbH stehen der Komplementärin sowie den Gründungsgesellschaftern<br />

keine weiteren Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte<br />

und sonstigen Gesamtbezüge (Gehälter,<br />

Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen<br />

und Nebenleistungen jeglicher Art) innerhalb und<br />

außerhalb des Gesellschaftsvertrags zu. Außerdem bestehen<br />

keine Sonderrechte hinsichtlich Gewinnbeteiligungen<br />

oder Entnahmerechte. In den Berechnungen wurden in einer<br />

Gesamthöhe von 1.075.000 € Provision angenommen,<br />

hierbei handelt es sich um Emis sionskosten incl. eines<br />

Agios von 3 %.<br />

Geschäftsführung<br />

Die Geschäftsführerin der Beteiligungsgesellschaft ist die<br />

Phoenix Verwaltungs GmbH vertreten durch ihren allein<br />

verantwortlichen Geschäftsführer Herrn Harald Hummert,<br />

Blinke 6, 26789 Leer.<br />

Die Geschäftsführung und sonstige Aufsichtsgremien sind<br />

nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb dieses<br />

Beteiligungs angebotes beauftragt sind, oder Unternehmen,<br />

die der Beteiligungsgesellschaft Fremdkapital zur<br />

Verfügung stellen, oder Unternehmen, die im Zusammenhang<br />

mit der Herstellung des Schiffes wesentliche Lieferungen<br />

oder Leistungen erbringen. Die Geschäftsführung<br />

sowie Aufsichtsgremien hatten für das letzte abgeschlossene<br />

Geschäftsjahr für ihre Tätigkeiten keine Gesamtbezüge<br />

insbesondere weder Gehälter, Gewinn beteiligungen,<br />

Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Pro visio<br />

nen noch Nebenleistungen jeglicher Art von der Beteiligungsgesellschaft<br />

erhalten. Ein Beirat ist nicht bestellt<br />

und die Zwischenschaltung einer Treuhandgesellschaft<br />

nicht beabsichtigt.<br />

Geschäftstätigkeit<br />

Der Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und<br />

Betrieb des MS “DEGAS” und des MS “GRECO” in der internationalen<br />

Seeschifffahrt und alle damit im Zusammenhang<br />

stehenden Rechtsgeschäfte. Die Gesellschaft, die<br />

dem deutschen Recht unterliegt, kann auch Beteiligungen<br />

an anderen Unternehmen erwerben, soweit dieses für den<br />

Schiffsbetrieb geboten ist. Der Gesellschaftszweck stimmt<br />

mit dem Gegenstand des Unternehmens überein. Phoenix<br />

Bereederungs GmbH & Co. KG hat am 26. März 2008 mit<br />

der Hartmann Logistik GmbH, Leer, einen Kaufvertrag<br />

über den Neubau des MS “DEGAS” und des MS “GRECO”<br />

geschlossen. Mit Adden dum vom 4. August 2008 wurden<br />

die Kaufverträge auf die Phoenix Reederei GmbH & Co. KG<br />

“Mini Bulker I” übertragen.<br />

Die Gesellschaft ist nicht abhängig von Patenten, Lizenzen,<br />

Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren. Es sind<br />

keine Gerichts- oder Schiedsverfahren bekannt, die Einfluss<br />

auf die Tätigkeit oder die wirtschaftliche Lage der<br />

Gesellschaft haben könnten. Weiterhin sind keinerlei außergewöhnliche<br />

Ereignisse bekannt, die Einfluss auf die<br />

Tätigkeit oder die wirtschaftliche Lage hatten.<br />

An den Seeschiffen besteht derzeit noch kein Eigentum.<br />

Der <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern,<br />

der Emittentin, der Geschäftsführung der Emittentin<br />

stand oder steht das Eigentum oder eine andere dingliche<br />

Berechtigung am Anlageobjekt nicht zu.<br />

Es bestehen keine laufendenen <strong>Invest</strong>itionen. Zur Einwerbung<br />

des noch offenen Kommanditkapitals von mindestens<br />

8.270.000 € gibt die Phoenix Reederei GmbH & Co.<br />

23


05Die Vermögensanlage<br />

KG “Mini Bulker I” diesen Beteiligungsprospekt heraus<br />

und bietet das Kapital der Beteiligungsgesellschaft zur<br />

Zeichnung an. Annahmegemäß soll das Kapital bis zur Ablieferung<br />

der Schiffe platziert werden. Der Gesellschaftsver<br />

trag sieht keine Platzierungsdauer vor. Entsprechend<br />

dem Kaufvertrag (einschließlich der Nachträge) plant<br />

die Be teiligungsgesellschaft, die Schiffe MS “DEGAS” und<br />

MS “GRECO” spätestens bis zum 31. Mai 2009 zu übernehmen.<br />

Für die Finanzierung des Fremdkapitals wurde<br />

von der Deutschen Schiffsbank (DSB) am 4. Juli 2008 eine<br />

Kreditzusage erteilt. Hierfür wird eine Schiffshypothek<br />

zugunsten der finanzierenden Bank eingetragen. Gemäß<br />

Beteiligungsprospekt beabsichtigt die Gesellschaft, die<br />

Schiffe bis Ende 2024 zu betreiben und Überschüsse zu<br />

erwirtschaften. Diese Überschüsse sollen aus Chartereinnahmen<br />

aufgrund von Charterverträgen realisiert werden.<br />

Ende 2024 wird ein Verkauf der Schiffe und ein entsprechender<br />

Verkaufserlös kalkuliert. Es bestehen keine rechtlichen<br />

oder tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />

der MS “GRECO” und MS “DEGAS”,<br />

insbesondere nicht im Hinblick auf die Vercharterung der<br />

Schiffe.<br />

Abweichungen des Gesellschaftsvertrages<br />

der Emittentin von den gesetzlichen Regelungen<br />

Kommanditisten, die ihre fällige Einlage vor Fälligkeit einzahlen,<br />

erhalten unter bestimmten Bedingungen eine Sonderausschüttung<br />

(§ 2 Nr. 6 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Rückständige Einlagen können mit 1 % monatlich zu Lasten<br />

des entsprechenden Kommanditisten verzinst werden<br />

(§ 2 Nr. 7 des Gesellschaftsvertrages).<br />

unter Berücksichtigung einer relativen Gleichstellung der<br />

Ergebnissonderkonten (§ 8 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Entnahmen erfolgen nur auf einheitlichen Auszahlungsbeschlusses<br />

der Gesellschafterversammlung (§ 8 Nr. 3 des<br />

Gesellschaftsvertrages).<br />

Guthaben auf den Konten der Kommanditisten werden<br />

nicht verzinst (§ 3 Nr. 5 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Beschlüsse der Gesellschafter bedürfen nicht der Einstimmigkeit<br />

(§ 5 Nr. 4 des Gesellschaftervertrages).<br />

Die Übertragung (ganz oder teilweise) von Kommanditanteilen<br />

ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Komplementärin<br />

wirksam (§ 10 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Weiterhin hat die Komplementärin ein Vorkaufsrecht<br />

(§ 10 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Der Kommanditist hat das Recht, die Gesellschaft zu<br />

kündigen, erstmals jedoch zum 30. Dezember 2024 (§ 12<br />

Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Im Liquidationsfall erfolgt die Liquidation durch die<br />

Komplementärin (§ 14 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Abweichungen des Gesellschaftsvertrages der Komplementärin<br />

von den gesetzlichen Regelungen bestehen nicht.<br />

Beschlussfassungen erfolgen nicht nach der Anzahl der<br />

Gesellschafter, sondern nach dem Verhältnis der Pflichteinlage<br />

(§ 5 Nr. 5 des Gesellschaftsvertrages). Die Ergebnisbeteiligung<br />

erfolgt nicht nach der Anzahl der Gesellschafter,<br />

sondern nach dem Verhältnis der Pflichteinlagen<br />

24


26<br />

06<br />

anlageziele und<br />

anlagepolitik


Mit Datum vom 26. März 2008 wurde der Vertrag zum Erwerb<br />

der beiden Mini Bulker MS “DEGAS” und MS “GRECO”<br />

der Größenklasse 7.800 tdw, an dem sich der Anleger<br />

beteiligt, abgeschlossen. Die Entwicklung der Vermögensanlage<br />

Schiffsbeteiligung ist unabhängig von der Entwicklung<br />

anderer Kapitalanlageformen, insbesondere<br />

klassischer wie Aktien, festverzinslichen Wertpapieren<br />

etc. So kann der Anleger mit der Vermögensanlage am<br />

wachsenden Welthandel teilnehmen und gleichzeitig sein<br />

Kapitalanlagenportfolio diversifizieren.<br />

Das mit der Vermögensanlage einzuwerbende Eigenkapital<br />

ist als Nettoeinnahme aus dem Angebot ausschließlich<br />

vorgesehen für den Kauf und Betrieb der Schiffe sowie deren<br />

Verkauf Ende des Jahres 2024 gem. Planung. Die Nettoeinnahmen<br />

reichen alleine nicht aus, um die Anlageziele<br />

zu realisieren. Daher wird Fremdkapital in Höhe von<br />

15.390.000 € aufgenommen. Basis hierfür ist der <strong>Invest</strong>itions-<br />

und Finanzierungsplan. Die Nettoeinnahmen werden<br />

für keine sonstigen Zwecke genutzt. Für die Schiffe<br />

wurden keine Zeitcharterverträge geschlossen.<br />

Die Kiellegung der beiden Schiffe ist planmäßig erfolgt<br />

und die Schiffsrümpfe sind erstellt. Einer planmäßigen<br />

Ablieferung steht derzeit nichts entgegen.<br />

Leistungserbringung<br />

Die im Zusammenhang mit der Vermögensanlage nach<br />

§§ 3, 7 und 12 der VermVerkProspV zu nennenden Gesellschaften<br />

und Personen erbringen folgende nicht nur geringfügige<br />

Leistungen.<br />

Verantwortlich für den Inhalt des Verkaufsprospektes<br />

Phoenix Reederei GmbH & Co. KG “Mini Bulker I”<br />

• Sitz und Geschäftsanschrift:<br />

Blinke 6, 26789 Leer (Ostfriesland)<br />

Komplementärin der Emittentin<br />

Phoenix Verwaltungs GmbH<br />

• Sitz und Geschäftsanschrift:<br />

Blinke 6, 26789 Leer (Ostfriesland)<br />

• Leistungen und Vergütung:<br />

4.000 € pro Geschäftsjahr für die Übernahme<br />

des Haftungsrisikos als Komplementärin der<br />

Beteiligungsgesellschaft.<br />

Grundsätzlich haftet die Komplementärin einer KG unbeschränkt.<br />

Vorliegend ist die Komplementärin eine Kapitalgesellschaft<br />

und haftet daher nur beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen.<br />

Gründungskommanditisten der Emittentin<br />

Dipl.-Kfm. Harald Hummert<br />

• Geschäftsanschrift:<br />

Blinke 6, 26789 Leer (Ostfriesland)<br />

• Leistungen:<br />

Geschäftsführender Gesellschafter der<br />

Phoenix Verwaltungs GmbH<br />

Die Komplementärin ist nicht am Kapital der Beteiligungsgesellschaft<br />

beteiligt.<br />

Weitere nicht nur geringfügige Leistungen oder Lieferungen<br />

werden durch Personen gem. §§ 3, 7 und 12 der Verm­<br />

VerkProspV (die <strong>Prospekt</strong>verantwortliche, die Gründungsgesellschafter<br />

der Emittentin sowie Mitgliedern der<br />

Gesellschaftsführung der Emittentin) nicht erbracht. Auch<br />

sind diese mit Ausnahme von Herrn Dr. Kemper und Herrn<br />

Hattermann (Vertriebspartner) weder unmittelbar noch<br />

mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb<br />

der Vermögensanlage betraut sind oder die der Emittentin<br />

Fremdkapital geben oder die mit der Herstellung bzw. dem<br />

Verkauf des Anlageobjektes in Zusammenhang stehen.<br />

27


06Anlageziele und Anlagepolitik<br />

Nach §§ 3, 7 und 12 der VermVerkProspV zu nennenden<br />

Gesellschaften und Personen stand und steht nicht das<br />

Eigentum am Anlageobjekt oder wesentlichen Teilen oder<br />

eine ding liche Berechtigung am Anlageobjekt zu.<br />

Aufsichtsgremien und Treuhänder bestehen nicht, somit<br />

wurden von solchen keine Leistungen erbracht.<br />

Eine dingliche Belastung des Anlageobjektes liegt in der<br />

Absicherung des Schiffshypothekendarlehens und des<br />

Kontokorrentkredits. Weitere nicht nur unerhebliche dingliche<br />

Belastungen des Anlageobjektes und rechtliche oder<br />

tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />

des Anlageobjektes – insbesondere hinsichtlich<br />

des Anlageziels – bestehen nicht.<br />

Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG<br />

• Sitz und Geschäftsanschrift:<br />

Blinke 6, 26789 Leer (Ostfriesland)<br />

• Leistungen und Vergütung:<br />

50.000 € für vorbereitende Bereederung; für die<br />

Bereederung je 4 % der Bruttoeinnahmen, verdienten<br />

Überliegegelder, Hilfs-/Bergelöhne und Versicherungsentschädigungen<br />

für Zeitausfälle; 250 € pro Tag für<br />

Aufliegezeiten; Gewinnvorab von 3 % bei Verkauf der<br />

Schiffe.<br />

28


• Tampa<br />

• Miami<br />

✶<br />

Nassau<br />

Bahamas<br />

Havana<br />

✶<br />

Kuba<br />

Kaimaninseln<br />

✶ George Town<br />

Jamaika<br />

✶<br />

Kingston<br />

Haiti<br />

✶<br />

Port-au-Prince<br />

Dom. Rep.<br />

✶<br />

Santo Domingo<br />

Karibik<br />

Maracaibo •<br />

✶<br />

Panama<br />

Panama<br />

Venezuela<br />

Kolumbien<br />

29


30<br />

07<br />

wirtschaftliche<br />

grundlagen


Innovation Schiff<br />

Technisch und wirtschaftlich ein Erfolgsmodell<br />

• Hohe Tragfähigkeit<br />

• Unabhängigkeit von landseitiger Infrastruktur durch<br />

eigene Kräne<br />

Die chinesische Werft Nanjing Huatai Shipyard hat in<br />

Kooperation mit der Hartmann Logistik GmbH diesen<br />

neuen Schiffstyp entwickelt. Die Spezifikation des äußerst<br />

leistungsfähigen Schiffes ist auf die heutigen Marktanforderungen<br />

im weltweiten Einsatz zugeschnitten. Mit der<br />

hohen Eisklasse E2 eignen sich das MS “DEGAS” und das<br />

MS “GRECO” auch für den ganzjährigen Einsatz im südlichen<br />

Amerika und nordöstlichen Europa.<br />

Das MS “DEGAS” und das MS “GRECO” sind das siebte und<br />

achte Schiff einer Serie von insgesamt 14 Schiffen, von<br />

denen 8 Schiffe über Kräne verfügen. Die Ablieferung der<br />

Schiffe ist für März 2009 und Mai 2009 vorgesehen.<br />

Innovation für die Zukunft<br />

• Langjährige Erfahrungen der Hartmann-Gruppe<br />

bei der Konstruktion berücksichtigt<br />

• Entwickelt für wachsendes Marktsegment<br />

der Minibulker<br />

• Spezifikationen nach Analyse der künftigen<br />

Marktanforderungen und nach den steigenden<br />

Ansprüchen an moderne Schiffe<br />

Das MS “DEGAS” und das MS “GRECO” verfügen über<br />

drei Ladeluken mit einer Ladekapazität von insgesamt<br />

10.200 m 3 und bieten die Möglichkeit, auf den Luken 2<br />

und 3 Schwerlast von bis zu 60 t pro m 2 zu laden. Die beiden<br />

Kräne an Bord der Schiffe haben eine Tragfähigkeit<br />

von je 36 t und können mit einer Traverse bis zu 72 t<br />

heben. Mit den niedrigen spezifischen Treibstoffkosten<br />

pro Raummeter ermöglicht das Schiff einen sehr wirtschaftlichen<br />

Betrieb.<br />

Das MS “DEGAS” und das MS “GRECO”<br />

Schiffstyp<br />

Multi Purpose Vessel<br />

GL + 100 A5 E2<br />

Klasse<br />

Multi-Purpose Dry Cargo<br />

Vessel “G” strengthened<br />

for heavy cargoes<br />

Länge über alles<br />

108,2 m<br />

Breite<br />

18,2 m<br />

Tiefgang max.<br />

7,16 m<br />

Tragfähigkeit<br />

ca. 7.800 tdw<br />

modernste Automationsanlagen,<br />

Besondere Ausstattungen<br />

2 Ladekräne à 36 t,<br />

Bugstahlruder<br />

Hauptmaschine<br />

MaK 6 M 32 mit Leistung<br />

3.000 kW<br />

Dienstgeschwindigkeit 12,4 kn<br />

Ablieferung März und Mai 2009<br />

Flagge<br />

Flagge eines<br />

EU-Mitgliedslandes<br />

Schiffsregister<br />

Amtsgericht Emden<br />

Leistungsmerkmale für gute Beschäftigungsperspektiven<br />

• Eisklasse E2 prädestiniert das MS “DEGAS”<br />

und das MS “GRECO” auch für den Einsatz<br />

in nördlichen Seegebieten<br />

• Einsatz auch in sog. Nischenmärkten durch<br />

optimierte Beladung mit eigenen Kränen<br />

• Ausstattung und Zulassung für Gefahrguttransporte<br />

gem. internationalen Vorschriften<br />

• Schnelle und einfache Beladung des Schiffes<br />

ermöglicht kurze Hafenliegezeiten<br />

• Exzellente Manövrierfähigkeit mit Bugstrahlruder<br />

31


07Wirtschaftliche Grundlagen<br />

Gesamtwirtschaftliche Aspekte<br />

• Made in Germany – die wesentlichen technischen Komponenten<br />

der Schiffe werden in Deutschland gefertigt<br />

• Geringe Betriebskosten durch gute Verarbeitung<br />

des Schiffes<br />

• Hohe Betriebssicherheit und damit Ein nahmensicherheit<br />

• Langfristiger Werterhalt durch Qualität, Ausstattung<br />

und anspruchsvolle technische Betreuung gewährleisten<br />

einen hohen Wiederverkaufswert<br />

Das MS “DEGAS” und das MS “GRECO” werden nach derzeitiger<br />

Planung unter der Flagge eines EU-Mitgliedslandes<br />

fahren.<br />

Schiffsgutachten<br />

Ein vom Ingenieurbüro Weselmann, Beratende Ingenieure<br />

und Schifffahrtssachverständige in Hamburg, am 22. Juli<br />

2008 erstelltes Gutachten für die noch im Bau befindlichen<br />

MS “DEGAS” und MS “GRECO” ermittelt einen Verkehrswert<br />

von 12.500.000 € pro Schiff. Der vereinbarte<br />

Kaufpreis der Schiffe einschließlich der Nebenkosten liegt<br />

bei 11.185.000 €.<br />

Weitere Bewertungsgutachten existieren nicht.<br />

Markt und Potenziale<br />

Im Auftrag der Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG hat<br />

der Schiffsmakler Uwe Metzger von der Jürgen Strauss<br />

GmbH & Co. KG in Hamburg eine Bewertung der Zeitcharter<br />

für Bulker der Größe von 7.800 dwat mit Kränen<br />

abgegeben. Herr Metzger verfügt über langjährige Erfahrung<br />

in der Beobachtung und Bewertung von Schiffen und<br />

Frachtraten auf dem Markt der Mehrzweckschiffe. In dieser<br />

Bewertung erwartet Herr Metzger für 2009, dass sich<br />

das „Ratenniveau im 12-Monats-Durchschnitt auf ca.<br />

10.500 US$/11.500 US$ pro Schiff und Tag einpendeln<br />

wird, wobei mit einem wachsenden Bedarf für diese<br />

Schiffsgröße in den nächsten Jahren gerechnet werden<br />

kann.“<br />

Die Hartmann Gruppe hat in ihrem Geschäftsplan für das<br />

Fahrtgebiet und den Einsatz dieser Schiffe in 2008 (Stand<br />

32


Mai 2008) einen Durchschnittswert von 14.100 US$ zugrunde<br />

gelegt.<br />

Der in den <strong>Prospekt</strong>kalkulationen zugrunde gelegte Wert<br />

i. H. v. 6.650 € pro Schiff kann deswegen als konservativ<br />

bezeichnet werden.<br />

Entwicklung der Weltwirtschaft<br />

Der Internationale Währungsfonds und andere führende<br />

Institute sehen nach wie vor ein starkes Wachstum der<br />

Weltwirtschaft, allerdings mit geringerer Dynamik als in<br />

den Vorjahren. Der „World Exonomic Outlook“ vom April<br />

2008 geht für 2008 und 2009 von einem Wachstum von<br />

3,7 und 3,8 % aus, gegenüber 5 % in 2006 und 6 % in<br />

2007.<br />

Indien, China und Russland sind nach wie vor die Wachstumsmotoren<br />

dieser Entwicklung.<br />

Dieses nach wie vor robuste Wachstum garantiert auch<br />

im Weltseeverkehr eine insgesamt gute Nachfrage nach<br />

Schiffstonnage.<br />

Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf diese<br />

Bewertung sowie auf Daten und aktuelle Berichte des<br />

Instituts für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) in<br />

Bremen, Clarkson Research, Howe Robinson, Fearnleys<br />

etc.<br />

Der Markt für Massengut<br />

Nach Angaben des ISL (Stand 2007, Institut für Seeverehr<br />

und Logitsik) stellen Bulker mit 6.781 Massengutschiffen<br />

36 % und damit den größten Teil des gesamten Seetransports.<br />

Das Durchschnittsalter der Bulkerflotte liegt bei ca.<br />

16 Jahren, jeder dritte Bulker ist danach über 20 Jahre alt,<br />

so dass in den nächsten Jahren mit einer großen Zahl von<br />

Abwrackungen zu rechnen ist. Hinzu kommt, dass viele<br />

der älteren Bulker nicht mehr den neuesten Sicherheitsanforderungen<br />

genügen, da sie nicht über eine Doppelhülle<br />

verfügen.<br />

Angesichts der knappen Neubaukapazitäten auf den Werften<br />

für Massengutschiffe und dem insgesamt geringen<br />

Interesse der Werften am Neubau von kleinen Einheiten<br />

ist bei steigender Nachfrage nach Bulktonnage mit einem<br />

Mangel an entsprechenden Schiffen zu rechnen.<br />

Einsatzgebiet Karibik<br />

Das MS “DEGAS” und das MS “GRECO” sowie die weiteren<br />

sechs Schiffe des Hartman Minibulkerpools sind für den<br />

Einsatz in der Karibik vorgesehen.<br />

Zum karibischen Raum gehören die Handelszonen 15 verschiedener<br />

Länder, die sich bis zum Amazonas in Nordbrasilien<br />

und über die vielen karibischen Inseln erstrecken.<br />

Das Handelsgebiet liegt auch nahe genug an der zentralamerikanischen<br />

Westküste, um den Einsatz von Schiffen<br />

geringerer Größe auszuweiten.<br />

Aufgrund der kurzen Seewege ist diese Handelszone mit<br />

der Nordeuropas zu vergleichen, wo vor allem kleine<br />

Schiffe eingesetzt werden. So transportiert beispielsweise<br />

YARA, einer der weltweit größten Düngemittelhersteller,<br />

derzeit rund 6 Mio. t Düngemittel in kleinen Schüttgutfrachtern<br />

über die kurzen Distanzen in Europas Handelszonen.<br />

In den Handelszonen der Karibik waren seit<br />

jeher Schiffe relativ geringer Qualität im Einsatz; in den<br />

letzten Jahren ist jedoch eine steigende Anzahl moderner<br />

und qualitativ höherwertiger Schiffe auf diesem Markt<br />

unterwegs.<br />

Nach Einschätzung der Hartmann Gruppe sind derzeit auf<br />

dem karibischen/zentralamerikanischen Markt ca. 50 bis<br />

33


07Wirtschaftliche Grundlagen<br />

60 MiniBulker in der Größenordnung zwischen 5.000 und<br />

10.000 tdw im Einsatz. In den letzten Jahren sind weitere,<br />

zumeist neu gebaute Schiffe mit Größen von 10.000 bis<br />

15,000 tdw hinzugekommen.<br />

Die wichtigsten Schüttgüter sind heute der Getreidehandel<br />

mit seinen Produkten Malzgerste, Hafer, Reis und<br />

Zucker sowie die für den jeweiligen Anbau erforderlichen<br />

Düngemittel. Weitere bedeutende Massengüter sind Erze,<br />

Mineralien, Stahl, forstwirtschaftliche Produkte und Zement.<br />

Für die meisten Beladungstätigkeiten ist der Einsatz von<br />

Schiffskränen erforderlich. Mindestens drei Frachträume<br />

mit Faltlukendeckel und ein geringer Tiefgang sind ferner<br />

wesentliche Vorteile für ein Schiff.<br />

Die Werft arbeitet mit Handelsunternehmen wie Jiansu<br />

SUMEC, Jiangsu Skyrun, Nanjing Du-Hope, etc. zur Garantierückerstattung<br />

(„Refundment Guarantee“) zusammen.<br />

Huatai verfügt über eine eigene Fertigung, Qualitätskontrolle,<br />

Entwicklung und Vertriebsabteilung. Das Unternehmen<br />

zählt über 500 Mitarbeiter, darunter drei leitende<br />

Ingenieure und 20 Ingenieure. Die meisten Arbeiter und<br />

Facharbeiter wurden von den Werften Xinhua und Jiang z­<br />

hou rekrutiert, die beide der China State Shipbuilding Corporation<br />

(Staatliche Schiffsbaugesellschaft Chinas, CSSC)<br />

untergeordnet sind.<br />

Die Hartmann-Gruppe hat den Aufbau der Werft seit dem<br />

Jahr 2005 intensiv gefördert und mit einer ständigen Bauaufsicht<br />

vor Ort wesentlich zur Steigerung der Qualität<br />

und Effektivität auf der Werft beigetragen.<br />

Werft<br />

Nanjing Huatai Shipyard Co., Ltd ist ein privates Unternehmen<br />

mit Sitz in Nanjing, China. Das Unternehmen ist<br />

aufgrund der guten Wasserbedingungen des Jangtse und<br />

Verkehrsanbindungen wirtschaftlich sehr günstig gelegen.<br />

Huatai wurde 2004 gegründet und verfügt über hervorragende<br />

Voraussetzungen für den modernen Schiffsbau<br />

und über ein erfahrenes Management. Die Werft ist auf<br />

den Bau von Schiffen bis zu 10.000 tdw ausgerichtet.<br />

Seit 2005 wurden folgende Aufträge aus Deutschland bei<br />

dem Unternehmen platziert:<br />

• 14 Schiffe mit 7.600 tdw (Mehrzweckschiffe) für<br />

Hartmann – bisher wurden zwei Schiffe im Jahr 2007<br />

und 2 Schiffe im Jahr 2008 planmäßig und erfolgreich<br />

ausgeliefert<br />

• 6 Schiffe mit 8.000 tdw (Mehrzweckfrachter) für<br />

Bockstiegel<br />

Bereederung<br />

Hohes Engagement und souveräne Leistung<br />

Die Phoenix Reederei hat ihren Sitz in Leer (Ostfriesland),<br />

dem zweitgrößten Reedereistandort in Deutschland. Die<br />

Anfänge des Schifffahrtsstandortes gehen etwa auf das<br />

15. Jahrhundert zurück; im Verlaufe der Geschichte entwickelte<br />

sich hier neben der Fluss- und Binnenschifffahrt<br />

auch die Küsten- und Seeschifffahrt. Im Jahre 1994 wurde<br />

die Phoenix Reederei gegründet. Aktuell betreut die Reederei<br />

eine Flotte von 17 Schiffen in der weltweiten Fahrt.<br />

Die Flotte besteht aus Massengutfrachtern in der Größe<br />

zwischen 3.000 und 7.000 t Tragfähigkeit mit und ohne<br />

Kranen, schnellen Containerschiffen bis zu 800 TEU sowie<br />

Schwergutschiffen mit Kranen bis zu 120 t Hebekraft.<br />

34


Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG<br />

• Stetige, solide Entwicklung des Unternehmens<br />

• Weitreichende Erfahrung in allen Teilbereichen der<br />

Bereederung<br />

• Unternehmensgröße ermöglicht hohe Konzentration<br />

und vielschichtige Kenntnisse in den Bereederungssegmenten<br />

• Hohes Ansehen in der Branche<br />

• Ausgeglichene Leistungsbilanz<br />

Ein solides Wachstum und die Fokussierung auf den Betrieb<br />

von Container-Feederschiffen sowie Mehrzweckschiffen<br />

kennzeichnen die Entwicklung der Reederei. Das<br />

qualifizierte und motivierte Personal an Bord wie im<br />

Landbetrieb trägt dazu bei, dass die Phoenix Reederei in<br />

Schifffahrtskreisen einen ausgezeichneten Ruf als zuverlässiger<br />

und fairer Partner genießt.<br />

Eckdaten und Leistungsspektrum<br />

• Komplettes Leistungsspektrum für Schiffsbetrieb und<br />

Beschäftigung<br />

• Langjährig bewährte, verantwortungsvolle Schiffsbesatzungen<br />

bilden eine sehr gute Vertrauens-,<br />

Verständigungs- und Arbeitsbasis<br />

• Leistungsfähige Flotte mit modernen Standards<br />

• derzeit 17 Seeschiffe in der Bereederung<br />

• Weltweite Einsatzgebiete<br />

• Bereederung von Container- und Mehrzweckschiffen<br />

seit 1994<br />

• Kooperation mit namhaften, leistungsbewussten<br />

Charterern<br />

Phoenix Reederei im Internet: www.phoenix-reederei.de<br />

Beschäftigung<br />

Auf Erfolgskurs mit einem bewährten Partner<br />

Beschäftigung<br />

In der Regel werden große Schiffe frühzeitig und langfristig<br />

verchartert, während eine Zeitcharter für kleinere Einheiten<br />

meist erst kurz vor der Ablieferung geschlossen<br />

wird, sofern das Schiff nicht für den Einsatz im Trampverkehr<br />

vorgesehen ist. Der Preis für die vermeintliche<br />

Sicherheit eines frühzeitigen Charterabschlusses ist üblicherweise<br />

eine Charterrate, die unter dem Marktniveau<br />

bzw. der erwarteten Entwicklung liegt. Optimale Einnahmechancen<br />

sind also mit einer kurzfristigen Vercharterung<br />

durch einen erfahrenen Schiffsmakler zu realisieren.<br />

Das MS “DEGAS” und das MS “GRECO” wurden bereits<br />

vor Ablieferung von der Hartmann Logistik GmbH an die<br />

35


07Wirtschaftliche Grundlagen<br />

Phoenix Bereederungs GmbG & Co. KG verkauft und werden<br />

von letzterer technisch und kaufmännisch betreut.<br />

Die Befrachtung verbleibt bei der Hartmann Gruppe zusammen<br />

mit den Schwesterschiffen.<br />

Hartmann Gruppe<br />

Die Hartmann AG mit Sitz in Leer ist ein unabhängiges,<br />

weltweit tätiges Familienunternehmen mit 5200 Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern auf See und an Land. Die Unternehmen<br />

der Hartmann Gruppe decken das komplette<br />

Spektrum der Seeschifffahrt ab. Derzeit fahren rund 140<br />

Schiffe auf den Weltmeeren für Hartmann – vom Offshore-<br />

Schlepper bis zum Gastanker.<br />

Schon früh war für Hartmann die eigene Befrachtung der<br />

Flotte elementarer Bestandteil des Unternehmens. Der<br />

direkte Zugang zur Ladung ist eine der Kernkompetenzen<br />

der Hartmann Gruppe. Daher zählen die Befrachtungsgesellschaften,<br />

die das kommerzielle Management der<br />

Schiffe übernehmen, zu den zentralen Eckpfeilern der<br />

Hartmann Unternehmensgruppe.<br />

Die Gesellschaften sind jeweils auf die Vermittlung von verschiedenen<br />

Ladungen spezialisiert. Hierzu zählen unter anderen<br />

auch die Gesellschaften „United Bulk Carrier (UBC)“<br />

in Philadelphia, USA, und „Maritime Transport & Logistik<br />

(MTL)“, Duisburg, die spezialisiert sind auf Bulkladungen.<br />

Maritime Transport + Logistik (MTL) –<br />

Erfolg mit einem bewährten Befrachtungspartner<br />

Das MTL-Team mit rd. 20 spezialisierten Mitarbeitern<br />

befrachtet insgesamt über 30 Seeschiffe. Exzellente Geschäftsverbindungen<br />

und Kontrakte sind die Basis einer<br />

sicheren Befrachtungslage der Stückgutfrachter, Bulker<br />

und Schwergutschiffe.<br />

Leistungsspektrum<br />

• Unabhängiger Schiffsmakler für die verladende<br />

Industrie<br />

• Komplettes Dienstleistungskonzept für Reedereibefrachtung<br />

inklusive Finanzmanagement/Controlling<br />

• Koordination und Abwicklung von Reise- und Zeitchartern<br />

unter Anwendung von eigens entwickelter<br />

Software<br />

• Beschäftigung von Schiffen weltweit<br />

• Befrachtung und Betreuung von Schiffen mit bis zu<br />

8.000 tdw<br />

• Übernahme von Frachtinkasso, Bunkerung und<br />

P+I-Betreuung in erster Instanz<br />

• Vermittlung von An- und Verkäufen der Seeschiffe<br />

• Qualitätsgrundsätze<br />

• Befrachtungsentscheidungen ausschließlich auf<br />

Grundlage des zu erwartenden Schiffsergebnisses<br />

• Auswahl und Bonitätsprüfung von Vertragspartnern<br />

bei Reise- und Zeitchartern<br />

• Auf Sicherheit und Werterhalt der Schiffe ausge ­<br />

richtete Bereederung, Schonung der Schiffe in Bezug<br />

auch auf die Ladungsarten<br />

Der in dem Segment langfristig erfahrene Befrachter MTL<br />

übernimmt die Befrachtung des MS “GRECO” und des<br />

MS “DEGAS” sowie aller weiteren Schiffe des Einnahmepools<br />

und ist mit dem Ladungs- und Reisechartermanagement<br />

betraut. So können neben der reinen Befrachtung<br />

auch weiterführende Aspekte im Sinne der Reederei und<br />

der Schiffseigner berücksichtigt werden.<br />

36


Einnahmenpool<br />

Das MS “GRECO” und das MS “DEGAS” werden einem Einnahmenpool<br />

beitreten, dem weitere 6 Schwesterschiffe<br />

der Hartmann-Flotte angehören. Die Einnahmen aller<br />

Poolschiffe fließen zusammen und werden anteilig an die<br />

Einschiffsgesellschaften ausgezahlt. So kommen besonders<br />

hohe Charterabschlüsse allen Poolschiffen zugute,<br />

während das Einnahmenrisiko für jede Einzelgesellschaft<br />

vermindert wird. Schiffsgesellschaften mit überdurchschnittlichen<br />

Charterraten müssen zwar die Mehreinnahmen<br />

mit den anderen Gesellschaften teilen, jedoch überwiegen<br />

insgesamt die Vorteile des Einnahmenpools.<br />

• Verstetigung der Einnahmen<br />

• Diversifizierung der Charterperioden durch unterschiedliche<br />

Laufzeiten und Endzeitpunkte<br />

• Besserer Ausgleich von Marktschwankungen<br />

• Optimierte Wettbewerbsposition durch die Vermarktungsmöglichkeit<br />

der gesamten Pooltonnage<br />

37


38<br />

08<br />

investitionsplan


INVESTITION (Prognose)<br />

T€<br />

in % des Gesamtaufwandes<br />

in % des<br />

Eigenkapitals<br />

Grundpreis Schiffe 20.390 84,05 229,93<br />

Zusatzausstattung/Bauzeitzinsen 1.430 5,89 16,13<br />

Erstausrüstung/Bauaufsicht 550 2,27 6,20<br />

Anschaffungskosten (Summe) 22.370 92,21 252,26<br />

Liquiditätsreserve 100 0,41 1,13<br />

Zwischensumme 22.470 92,62 253,39<br />

Vorbereitende Bereederung 50 0,21 0,56<br />

<strong>Prospekt</strong>ierung, IDW-Gutachten/Sonstiges 100 0,41 1,13<br />

Rechtsberatung, Notarkosten 50 0,21 0,56<br />

Projektierung, Konzeption, Zwischenfinanzierung 330 1,36 3,72<br />

Platzierungsgarantie 83 0,34 0,94<br />

Emissionskosten 1.075 4,43 12,12<br />

Kreditbearbeitung/Bankgebühren 100 0,41 1,13<br />

Zwischensumme 1.788 7,37 20,16<br />

Gesamtinvestition 24.258 100,00 273,55<br />

<strong>Invest</strong>itionsplan<br />

Kaufpreis der Schiffe<br />

Der Kaufpreis sowie die Anzahlungen an den Verkäufer bis<br />

zur Ablieferung sind vertraglich vereinbart worden. Es<br />

wurde bisher eine Anzahlung in Höhe von 1 % auf den<br />

Kaufpreis geleistet, die Restzahlungen erfolgen bis zur<br />

Ablieferung der Schiffe. Eine Zwischenfinanzierung der<br />

Restzahlung ist nicht vorgesehen. Für den Fall einer eventuellen<br />

Inanspruchnahme sind entsprechende Zinsaufwendungen<br />

eingeplant.<br />

Mehrkosten und Bauzeitzinsen<br />

Die Bauzeitzinsen resultieren aus der Zahlung der vertraglich<br />

vereinbarten Bauraten bis zur Ablieferung der Schiffe.<br />

Die Ermittlung des Ansatzes basiert auf derzeit markt ­<br />

üb lichen Nominalzinsen.<br />

Mehrkosten zum Kaufpreis können während der Bauzeit<br />

u. a. durch technisch notwendige Änderungen anfallen.<br />

Erstausrüstung<br />

Die Erstausrüstung betrifft Kosten für nicht im Kaufpreis<br />

enthaltene Gegenstände wie Werkzeuge, Ersatzteile, Einrichtungsgegenstände,<br />

Seekarten etc., die für den Schiffsbetrieb<br />

notwendig sind.<br />

Bauaufsicht<br />

Die Bauarbeiten an dem MS “GRECO” und MS “DEGAS”<br />

werden durch eine Bauaufsicht des Verkäufers kontrolliert.<br />

Die hierfür von der Beteiligungsgesellschaft zu erbringende<br />

Vergütung wurde mit dem Verkäufer fest vereinbart.<br />

Gründungskosten<br />

Hierin sind u. a. Notar-, Gerichts-, Rechtsberatungs- und<br />

Steuerberatungskosten sowie die Kreditbearbeitungs­<br />

39


08<strong>Invest</strong>itionsplan<br />

gebühren zusammengefasst. Zum Teil bestehen die Gründungskosten<br />

aus fest vereinbarten Beträgen, zum Teil beruhen<br />

sie auf Erfahrungswerten der Reederei.<br />

Vorbereitende Bereederung<br />

Alle Maßnahmen, die zur vorbereitenden Bereederung der<br />

Schiffe notwendig sind, werden vom Vertragsreeder im<br />

Rahmen des Vertragsreedervertrages erbracht. Die Vergütung<br />

ist im Gesellschaftsvertrag und im Vertragsreedervertrag<br />

in der ausgewiesenen Höhe festgelegt.<br />

Projektierungskosten<br />

Die Position Projektierungskosten enthält den Aufwand<br />

für die Projektierung, Konzeption, Marketing und Zwischenfinanzierung<br />

des Beteiligungsangebotes sowie die<br />

vertriebliche Betreuung des Projektes durch den Vertriebspartner<br />

Dirk Hattermann und die Unternehmensberatung<br />

Dr. Manfred Kemper. Herr Hattermann und Herr<br />

Dr. Kemper sind gleichzeitig Kommanditisten der Fondsgesellschaft.<br />

Die Vergütungen sind im Wesentlichen vertraglich<br />

geregelt.<br />

Platzierungsgarantie<br />

Die Vergütung für die Platzierungsgarantie beträgt<br />

83.000 €; sie wurde mit dem Garanten fest vereinbart.<br />

<strong>Prospekt</strong>kosten<br />

Die Kosten der <strong>Prospekt</strong>erstellung sowie die Kosten für<br />

Werbemaßnahmen wurden auf der Basis vorhandener Angebote<br />

sowie aufgrund Erfahrungen vorangegangener<br />

Emissionen angenommen.<br />

Emissionskosten<br />

Kapitalbeschaffung: Mit den Vertriebspartnern sind die<br />

Kapitalbeschaffungskosten für das Eigenkapital fest vereinbart.<br />

In dem ausgewiesenen Betrag ist das zusätzlich<br />

von den Anlegern zu entrichtende Agio in Höhe von 3 %<br />

enthalten.<br />

Liquiditätsreserve<br />

Des Weiteren ist im <strong>Invest</strong>itionsplan eine Liquiditätsreserve<br />

für unvorhergesehene Aufwendungen veranschlagt<br />

worden.<br />

Einsparungen durch evtl. Unterschreitungen in den vorgenannten<br />

Posten verbleiben in der Gesellschaft und erhöhen<br />

so die Liquiditätsreserve, während unvorhergesehene<br />

Kosten die Liquiditätsreserve mindern. Unter-/Überschreitungen<br />

sind allerdings nur dort möglich, wo keine festen<br />

vertraglichen Vereinbarungen getroffen worden sind.<br />

Die Gesellschaft wurde am 7. August 2006 gegründet. Vor<br />

dem Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung hat die Gesellschaft<br />

den Kaufvertrag unterzeichnet und 1 % Anzahlungen<br />

auf den Kaufpreis geleistet. Über Vorbelastungen der<br />

Gesellschaft werden im Zusammenhang mit der Darstellung<br />

der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft<br />

im Kapitel „Rechtliche Verhältnisse” weitere Angaben<br />

gemacht.<br />

Das Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich auf<br />

24.258.000 € und wird mit Ausnahme einiger Gründungskosten<br />

steuerrechtlich aktiviert. Einige Gründungskosten<br />

sind Betriebsausgaben. Weitere Einzelheiten zu diesem<br />

Thema werden im Kapitel „steuerliche Grundlagen” erläutert.<br />

Finanzierungsplan<br />

Fremdkapital<br />

Die Finanzierung des Projektes erfolgt u. a. durch ein<br />

Schiffs hypothekendarlehen i. H. v. 15.390.000 €. Das<br />

Schiffs hypothekendarlehen hat eine Laufzeit von 15 Jahren<br />

und kann laut Kreditvertrag auch in US$ oder bis zu<br />

25 % der jeweiligen Inanspruchnahme in anderen handelbaren<br />

Währungen in Anspruch genommen werden.<br />

40


Finanzierung (Prognose)<br />

T€ % des Gesamtaufwandes % desEigenkapitals<br />

Schiffshypothekendarlehen 15.390 63,44 173,55<br />

Kommanditkapital<br />

Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG 200 2,29<br />

Harald Hummert 50 0,55<br />

Dirk Hattermann 50 0,55<br />

Dr. Manfred Kemper 50 0,55<br />

Einzuwerbendes Kapital 8.270 93,26<br />

Agio 248 36,56 2,80<br />

Gesamt 24.258 100,00 273,55<br />

Zur Absicherung des Schiffshypothekendarlehens wird<br />

eine erstrangige Schiffshypothek ins Schiffsregister Emden<br />

eingetragen.<br />

Gemäß Kreditvertrag erfolgen die branchenüblichen Abtretungen<br />

der Erlöse und eventueller Versicherungserstattungsansprüche<br />

an die finanzierende Bank.<br />

Es soll weiteres Kommanditkapital i. H. v. 8.270.000 € auf<br />

dem Kapitalmarkt eingeworben werden. Die Zeichnungsfrist<br />

beginnt frühestens einen Werktag nach Veröffentlichung<br />

des Verkaufsprospektes und endet mit der Vollplatzierung.<br />

Eine Möglichkeit diese vorzeitig zu schließen<br />

oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen kürzen, ist<br />

nicht vorgesehen.<br />

Eigenkapital<br />

Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung sind die Phoenix<br />

Bereederungs GmbH & Co. KG als Kommanditistin mit einer<br />

Einlage von 200.000 €, Dipl.-Kfm. Harald Hummert,<br />

und Herr Dirk Hattermann und Herr Dr. Manfred Kemper als<br />

Kommanditisten mit einer Einlage von jeweils 10.000 €<br />

im Handelsregister angemeldet worden. Die Einlage<br />

Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG wurde in voller<br />

Höhe eingezahlt, Herr Harald Hummert hat 1.000 € eingezahlt.<br />

Die Einlagen von Herrn Dirk Hattermann und<br />

Herrn Dr. Manfred Kemper wurden noch nicht eingezahlt.<br />

Dipl.-Kfm. Harald Hummert, Herr Dirk Hattermann und<br />

Herr Dr. Manfred Kemper sind berechtigt, ihre Kommanditbeteiligungen<br />

auf je 50.000 € zu erhöhen.<br />

Die Einzahlung der Kommanditeinlagen erfolgt zu 25 %<br />

zzgl. 3 % Agio direkt nach Annahme der ordnungsgemäß<br />

ausgefüllten Beitrittserklärung; die restlichen 75 % der<br />

Kommanditeinlage sind am 15. Februar 2009 zur Zahlung<br />

fällig.<br />

Kommanditisten, die ihre noch nicht fälligen Einzahlungen<br />

bereits bis zum 1. Dezember 2008 einzahlen, erhalten ein<br />

Sonderentnahmerecht auf eine Auszahlung in Höhe von<br />

1,5 % bezogen auf den Betrag der vor Fälligkeit erbrachten<br />

Einlage.<br />

41


09<br />

liquiditäts- und<br />

steuerentwicklung<br />

42


09Liquiditäts- und Steuerentwicklung<br />

LIQUIDITÄTS– UND ERTRAGSVORSCHAU (Prognose)<br />

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015<br />

Chartererlöse in T€ 2.893 4.722 4.722 4.655 4.722 4.655 4.722<br />

Bereederungsvergütung in T€ –116 –189 –189 –186 –189 –186 –189<br />

Befrachtungskommission in T€ –43 –71 –71 –70 –71 –70 –71<br />

Erlös aus Schiffsverkauf in T€<br />

Summe Nettoerlöse in T€ 2.734 4.462 4.462 4.399 4.462 4.399 4.462<br />

Schiffsbetriebskosten in T€ –937 –1.480 –1.545 –1.591 –1.639 –1.688 –1.739<br />

Klassekosten in T€ –400 –500<br />

Verwaltungskosten in T€ –58 –100 –103 –106 –109 –113 –116<br />

Reedereiüberschuss in T€ 1.739 2.882 2.814 2.302 2.714 2.098 2.607<br />

Zinsen in T€ –472 –752 –723 –670 –681 –636 –571<br />

Ergebnis nach Zinsen in T€ 1.267 2.130 2.091 1.632 2.033 1.462 2.036<br />

Tilgungen in T€ –513 –1.026 –1.026 –1.026 –1.026 –1.026 –1.026<br />

Liquiditätsvortrag in T€ 100 100 509 924 1.299 1.043 1.188 762<br />

Auszahlungen in % 4,0 8,0 8,0 10,0 10,0 10,0 10,0<br />

Auszahlungen in T€ –345 –690 –690 –862 –862 –862 –862<br />

Kumulierte Liquidität in T€ 100 509 924 1.299 1.043 1.188 762 910<br />

STEUERLICHE PROGNOSE<br />

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015<br />

Ergebnis nach Zinsen in T€ 1.267 2.130 2.091 1.632 2.033 1.462 2.036<br />

Vorkosten der Gründungsphase in T€ –1.762 0 0 0 0 0 0<br />

Abschreibungen Handelsbilanz in T€ –866 –1.300 –1.300 –1.300 –1.300 –1.300 –1.300<br />

Ergebnis Handelsbilanz in T€ –1.361 830 791 332 733 162 736<br />

Anpassung an die Steuerbilanz in T€ 1.568 –102 –102 –102 –102 –102 –102<br />

Ergebnis Steuerbilanz gem. § 5 EStG in T€ 207 728 689 230 631 60 634<br />

„Steuerliches Ergebnis § 5a EStG in T€“ 10 16 16 16 16 16 16<br />

„Steuerliches Ergebnis<br />

§ 5a EStG in % des Kommanditkapitals“ 0,12 0,19 0,19 0,19 0,19 0,19 0,19<br />

rechnerische Abweichungen resultieren aus Rundungsdifferenzen<br />

44


2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Verkauf Summe<br />

4.722 4.655 4.722 4.655 4.722 4.722 4.655 4.722 4.722 73.388<br />

–189 –186 –189 –186 –189 –189 –186 –189 –189 –2.936<br />

–71 –70 –71 –70 –71 –71 –70 –71 –71 –1.103<br />

8.639 8.639<br />

4.462 4.399 4.462 4.399 4.462 4.462 4.399 4.462 4.462 8.639 77.988<br />

–1.791 –1.845 –1.900 –1.957 –2.016 –2.076 –2.139 –2.203 –2.269 –28.815<br />

–400 –500 –500 –2.300<br />

–119 –123 –127 –130 –134 –138 –143 –147 –151 –1.917<br />

2.552 2.031 2.435 1.812 2.312 2.248 1.617 2.112 2.042 8.639 44.956<br />

–507 –445 –382 –320 –257 –195 –133 –70 –12 –6.826<br />

2.045 1.586 2.053 1.492 2.055 2.053 1.484 2.042 2.030 8.639 38.130<br />

–1.026 –1.026 –1.026 –1.026 –1.026 –1.026 –1.026 –1.026 –513 –15.390<br />

910 1.067 765 930 534 701 866 462 444 64<br />

10,0 10,0 10,0 10,0 10,0 10,0 10,0 12,0 22,0 100,0 264,00<br />

–862 –862 –862 –862 –862 –862 –862 –1.034 –1.896 –8.703 –22.840<br />

1.067 765 930 534 701 866 462 444 64 0<br />

2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Verkauf Summe<br />

2.045 1.586 2.053 1.492 2.055 2.053 1.484 2.042 2.030 8.639 38.130<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 –1.762<br />

–1.300 –1.300 –1.300 –1.300 –1.300 –1.300 –1.300 –1.300 –1.300 –2.054 –22.420<br />

745 286 753 192 755 753 184 742 730 6.585 13.948<br />

–102 –102 –102 –102 –102 –102 –102 –102 –102 –38 0<br />

643 184 651 90 653 651 82 640 628 6.547 13.948<br />

16 16 16 16 16 16 16 16 16 250<br />

0,19 0,19 0,19 0,19 0,19 0,19 0,19 0,19 0,19 3<br />

45


10<br />

wirtschaftliche<br />

prognoseberechnungen<br />

46


Nettoerlöse<br />

Die Charterrate wurde mit 13.300 € pro Tag kal kuliert.<br />

Aus Gründen der Vorsicht wurden die kalkulierten Charterraten<br />

bis zum Ende der Planlaufzeit nicht erhöht.<br />

Einsatztage<br />

Für das Jahr 2009 werden 217 Einsatztage kalkuliert sowie<br />

355 Einsatztage für alle weiteren Jahre mit Ausnahme<br />

derer, in denen planmäßig Werftzeiten zur Durchführung<br />

der Klasseerneuerung anfallen: Für die Jahre 2012, 2014,<br />

2017, 2019 und 2022 werden daher jeweils 350 Einsatztage<br />

kalkuliert. Die Betriebskosten werden dagegen für<br />

jeweils 365 Einsatztage pro Jahr kalkuliert.<br />

Veräußerungserlös<br />

In der Berechnung wurde ein Veräußerungserlös von rd.<br />

40 % des Kaufpreises kalkuliert. Der Erlös wird auf die<br />

Gesellschafter im Verhältnis ihrer Einlagen verteilt. Dieser<br />

entspricht einer Auszahlung von ca. 100 % des Kommanditkapitals.<br />

Der tatsächliche Wert zum Ende der Planlaufzeit<br />

ist aus heutiger Sicht nicht einschätzbar.<br />

Schiffsbetriebskosten und Klassekosten<br />

Die Kalkulation der Schiffsbetriebskosten basiert auf Erfahrungswerten<br />

des Vertragsreeders mit vergleichbaren<br />

Schiffstypen. Die Schiffsbetriebskosten enthalten die Positionen<br />

Personalaufwand, Versicherung, Ausrüstung, Reparaturen,<br />

Schmierstoffe, Proviant sowie weitere Klassifikations-<br />

und sonstige Betriebskosten. Die Kosten sind für<br />

den Einsatz unter europäischer Flagge kalkuliert.<br />

Des Weiteren wurden für die laufenden Schiffsdockungen<br />

jeweils Zusatzkosten in Höhe von 400.000 € für 2012<br />

und 2017 sowie 500.000 € für 2014, 2019 und 2022<br />

(jeweils für die Klasseerneuerung) eingerechnet.<br />

Bereederungsvergütung<br />

Für die Bereederungstätigkeit erhält der Vertragsreeder<br />

Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG dem Bereederungsund<br />

Gesellschaftsvertrag entsprechend ab Infahrtsetzung<br />

der Schiffe eine Vergütung in Höhe von 4,0 % der Bruttofrachteinnahmen,<br />

wobei etwaige Bergelöhne, Hilfslöhne<br />

und Überliegegelder sowie Zahlungen aus Ausfallver sicherungen<br />

eingerechnet werden.<br />

Verwaltungskosten<br />

Diese Position erfasst Aufwendungen z. B. für Jahresabschlußberichte,<br />

Beratung und Buchhaltung sowie Kommunikationskosten.<br />

Zinsaufwand<br />

Die Zinsberechnungen sind Prognosen auf Basis der derzeit<br />

marktüblichen Zinsen. Das Schiffshypothekendarlehen<br />

wird in US$ ausgezahlt und kann in € oder bis zu 25 %<br />

der jeweiligen Inanspruchnahme in anderen handelbaren<br />

Währungen in Anspruch genommen werden.<br />

Es wurden folgende Zinssätze kalkuliert:<br />

für die €-Tranche<br />

• 6,5 % p. a.: 31.05.2009 bis 31.03.2013<br />

• 7,0 % p. a.: 01.04.2013 bis 30.06.2024<br />

Ab dem Jahr 2011 wird mit einer jährlichen Kostensteigerung<br />

der Schiffsbetriebskosten von 3 % kalkuliert.<br />

47


10Wirtschaftliche Prognoseberechnungen<br />

für die US$-Tranche<br />

• 4,5 % p. a.: 31.05.2009 bis zum 31.03.2011<br />

• 5,0 % p. a.: 01.04.2011 bis zum 31.03.2013<br />

• 6,0 % p. a.: 01.04.2013 bis zum 30.06.2024<br />

Ergebnis nach Zinsen<br />

Der Nettoüberschuss stellt das Ergebnis nach Zinsen dar.<br />

Dieser Betrag, auch Cashflow genannt, steht bei planmäßigem<br />

Verlauf für Darlehenstilgungen und Liquiditätsauszahlungen<br />

an die Gesellschafter zur Verfügung.<br />

Tilgungen<br />

Die Tilgungen ergeben sich aus dem Kreditvertrag mit der<br />

Deutschen Schiffsbank AG (DSB).<br />

Auszahlungen<br />

Die prozentuale Angabe der Auszahlungen bezieht sich<br />

auf das ergebnisberechtigte Eigenkapital. Es handelt sich<br />

um geplante und nach der prognostizierten Liquiditätshöhe<br />

mögliche Auszahlungen, über deren Höhe die Gesellschafterversammlung<br />

beschließt.<br />

Ferner wird darauf hingewiesen, dass nach § 172 Abs. 4<br />

HGB Gewinnentnahmen dazu führen, dass gegenüber den<br />

Gläubigern die Kommanditeinlagen als nicht geleistet<br />

gelten, soweit das Kapitalkonto nach vorhergegangenen<br />

Verlusten nicht den Stand der Einlage wieder erreicht hat.<br />

In Höhe der Entnahme lebt in diesem Fall die an sich beschränkte<br />

Haftung des Kommanditisten wieder auf.<br />

Abschreibung<br />

Die Gesellschaft nimmt lineare Abschreibungen gemäß<br />

Einkommensteuergesetz in Anspruch (weitere Ausführungen<br />

siehe „Steuerliche Grundlagen”). Die Anlaufkosten ergeben<br />

sich aus dem <strong>Invest</strong>itionsplan der Gesellschaft.<br />

Bilanzgewinn/-verlust<br />

Das Bilanzergebnis wird grundsätzlich nach den handelsund<br />

steuerrechtlichen Bilanzierungsgrundsätzen ermittelt.<br />

Da die Gesellschaft die Option gem. § 5a EStG zur<br />

pauschalen Gewinnermittlung ausüben wird, ist für die<br />

Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses der Gesellschaft<br />

diese Vorschrift maßgeblich. Der Veräußerungsvorgang<br />

unterliegt hierbei nicht der Besteuerung, sondern ist<br />

abgegolten.<br />

48


50<br />

11<br />

prognose zum<br />

kapitalfluss


KAPITALFLUSSPROGNOSE<br />

Eckdaten der Kapitalflussrechnung, Beteiligungsbetrag (nominal) 100.000 €<br />

Jahr<br />

Einzahlung<br />

der<br />

Beteiligung<br />

Steuer<br />

Belastung<br />

*<br />

Auszahlungen<br />

davon Eigenkapitalrückzahlungen<br />

davon<br />

Gewinnauszahlungen<br />

Kapital–<br />

rückfluss<br />

nach<br />

Steuern<br />

Kapitalbindung<br />

per 31.12.<br />

Haftungs–<br />

volumen<br />

zum 31.12.<br />

Anteiliges<br />

Fremdkapital<br />

zum 31.12.<br />

€ € € € € € € €<br />

2008 –28.000 0 0 0 –28.000<br />

2009 –75.000 –53 4.000 0 3.947 –99.053 4.000 172.207<br />

2010 –84 8.000 0 7.916 –91.137 12.000 160.331<br />

2011 –84 1.990 6.010 7.916 –83.221 13.990 148.455<br />

2012 –84 6.157 3.843 9.916 –73.305 20.147 136.578<br />

2013 –84 1.515 8.485 9.916 –63.389 21.662 124.702<br />

2014 –84 8.125 1.875 9.916 –53.473 29.787 112.826<br />

2015 –84 1.480 8.520 9.916 –43.557 31.267 100.949<br />

2016 –84 1.376 8.624 9.916 –33.641 32.643 89.073<br />

2017 –84 6.689 3.311 9.916 –23.725 39.332 77.196<br />

2018 –84 1.284 8.716 9.916 –13.809 40.616 65.320<br />

2019 –84 7.778 2.222 9.916 –3.893 48.394 53.444<br />

2020 –84 1.261 8.739 9.916 0 49.655 41.567<br />

2021 –84 1.284 8.716 9.916 0 50.939 29.691<br />

2022 –84 7.870 2.130 9.916 0 58.809 17.815<br />

2023 –84 3.411 8.589 11.916 0 62.220 5.938<br />

2024 –84 13.550 8.450 21.916 0 75.770 0<br />

aus<br />

Verkauf<br />

0 24.230 75.770 100.000 0 0<br />

Gesamt –103.000 –1.313 100.000 164.000 262.687<br />

*<br />

Bei der Berechnung der Steuerbelastung wurde ein Zinssatz von 42 % für die Einkommensteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag unterstellt.<br />

51


52<br />

12<br />

abweichungen<br />

von den prognosen


Sensitivitätsanalyse<br />

Abweichungen zum <strong>Prospekt</strong><br />

Auf den Seiten 10 bis 15 werden die Risiken dieses Beteiligungsangebotes<br />

ausführlich dargestellt.<br />

Nachfolgend werden mit den Sensitivitätsanalysen den<br />

Anlegern die Auswirkungen von Annahmen, die der Liquiditäts-<br />

und Ertragsvorschau (Seite 44/45) zugrunde liegen,<br />

aufgezeigt. Dabei werden Abweichungen zu den Charterraten,<br />

dem Veräußerungserlös, den Schiffsbetriebskosten<br />

und den Zinssätzen dargestellt.<br />

53


12<br />

Abweichungen<br />

von den Prognosen<br />

Abweichungen der Umsatzerlöse zur Prognoseberechnung<br />

500.000<br />

450.000<br />

400.000<br />

350.000<br />

300.000<br />

250.000<br />

200.000<br />

150.000<br />

100.000<br />

50.000<br />

0<br />

424.316<br />

344.158<br />

264.000<br />

183.842<br />

103.684<br />

–20% –10% Prognose +10% +20%<br />

zu Umsatzerlösen<br />

In dem Szenario wird die mögliche Veränderung des Kapitalrückflusses<br />

nach Steuern an die Anleger bis zum Jahr<br />

2024 bei einer Über- bzw. Unterschreitung der Charterraten<br />

um bis zu 20 % dargestellt.<br />

Abweichungen der Schiffsbetriebskosten zur Prognoseberechnung<br />

500.000<br />

450.000<br />

400.000<br />

350.000<br />

300.000<br />

250.000<br />

200.000<br />

335.930<br />

299.965<br />

264.000<br />

228.035<br />

192.070<br />

150.000<br />

100.000<br />

50.000<br />

0<br />

+20% +10% Prognose –10% –20%<br />

zu Schiffsbetriebskosten<br />

In dem Szenario wird die mögliche Veränderung des Kapitalrückflusses<br />

nach Steuern an die Anleger bis zum Jahr<br />

2024 bei einer Über- bzw. Unterschreitung der Schiffsbetriebskosten<br />

um bis zu 20 % dargestellt.<br />

54


Abweichungen des Nettoverkaufserlöses zur Prognoseberechnung<br />

500.000<br />

450.000<br />

400.000<br />

350.000<br />

300.000<br />

250.000<br />

283.971<br />

273.986<br />

254.014<br />

264.000<br />

244.029<br />

200.000<br />

150.000<br />

100.000<br />

50.000<br />

0<br />

–20% –10% Prognose +10% +20%<br />

zu Nettoveräußerungserlös<br />

In dem Szenario wird die mögliche Veränderung des Kapitalrückflusses<br />

nach Steuern an die Anleger bis zum Jahr<br />

2024 bei einer Über- bzw. Unterschreitung des Veräußerungserlöses<br />

(Prognose: 40 % des ursprünglichen Kaufpreises)<br />

um bis zu 20 % dargestellt.<br />

Abweichungen der Zinsen zur Prognoseberechnung<br />

500.000<br />

450.000<br />

400.000<br />

350.000<br />

300.000<br />

250.000<br />

279.780<br />

271.890<br />

256.110<br />

264.000<br />

248.220<br />

200.000<br />

150.000<br />

100.000<br />

50.000<br />

0<br />

+20% +10% Prognose –10% –20%<br />

zu Zinsen<br />

In dem Szenario wird die mögliche Veränderung des Kapitalrückflusses<br />

nach Steuern an die Anleger bis zum Jahr<br />

2024 bei einer Über- bzw. Unterschreitung der Zinssätze<br />

um bis zu 20 % dargestellt.<br />

55


13<br />

vermögens-, finanz-<br />

und ertragslage<br />

56


Angaben gemäß VermVerkProspV<br />

Gemäß § 10 VermVerkProspV muss der Verkaufsprospekt<br />

Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

des Emittenten enthalten.<br />

Die Emittentin ist aufgrund von § 8h Abs. 2 Verkaufsprospektgesetz<br />

gehalten darauf hinzuweisen, dass sie<br />

nicht verpflichtet ist, ihren Jahresabschluss prüfen zu<br />

lassen und einen Lagebericht aufzustellen und prüfen<br />

zu lassen. Die Emittentin ist in keinen Konzern eingebunden<br />

und ist daher nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses<br />

verpflichtet.<br />

MS “OSTERDIEK” Phoenix Reederei GmbH & Co. KG, 26789 Leer<br />

umfirmiert am 20.06.2008 in Phoenix Reederei Gmbh & Co. KG “Mini Bulker I”<br />

Bilanz zum 31.12.2007<br />

Aktiva<br />

Geschäftsjahr/€ Vorjahr/€<br />

A. Ausstehende Einlagen 3.000,00 3.000,00<br />

B. Umlaufvermögen<br />

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 194,66 7,43<br />

3.194,66 3.007,43<br />

Passiva<br />

Geschäftsjahr/€ Vorjahr/€<br />

A. Eigenkapital<br />

Kapitalanteile der Kommanditisten<br />

1. Kommanditeinlage 3.000,00 3.000,00<br />

2. Gesellschafterverrechnungskonto –1.958,56 –1.758,12<br />

1.041,44 1.241,88<br />

B. Rückstellungen<br />

Sonstige Rückstellungen 500,00 500,00<br />

C. Verbindlichkeiten<br />

1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 527,65 0,00<br />

2. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,<br />

mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.125,57 1.265,55<br />

3.194,66 3.007,43<br />

Gewinn und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2007 bis 31.12.2007<br />

Geschäftsjahr/€ Vorjahr/€<br />

1. Sonstige betriebliche Erträge 898,27 0,00<br />

2. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.098,71 1.758,12<br />

3. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit –200,44 –1.758,12<br />

4. Jahresfehlbetrag –200,44 –1.758,12<br />

57


13<br />

Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage<br />

Anhang für das Geschäftsjahr 2007<br />

A. Allgemeine Angaben<br />

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB<br />

sowie den einschlägigen Vorschriften des Gesellschaftsvertrages<br />

aufgestellt.<br />

Die Gesellschaft ist eine kleine Kommanditgesellschaft im<br />

Sinne von § 267 Abs. 1 i. V. m. § 264a HGB.<br />

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.<br />

Anlagevermögen ist nicht vorhanden. Dementsprechend<br />

entfallen weitere Angaben im Sinne des § 268 Abs. 2 HGB.<br />

Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände<br />

erfolgte zu Nennwerten. Allen risikobehafteten<br />

Posten wird durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen<br />

Rechnung getragen.<br />

Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken<br />

und ungewisse Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des Betrages<br />

passiviert worden, der nach vernünftiger kaufmännischer<br />

Beurteilung notwendig ist.<br />

Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.<br />

C. Sonstige Pflichtangaben<br />

Der Betrag der Verbindlichkeiten beträgt 1.653,22 € (Euro<br />

1.265,55).<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin ohne Einlage war<br />

im Kalenderjahr 2007 die Phoenix Reederei Verwaltungs<br />

GmbH, Leer (§ 285 Nr. 15 HGB).<br />

Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin im Geschäftsjahr 2007<br />

war Herr Dipl.-Kfm. Harald Hummert, Aurich. Der Geschäftsführer<br />

ist von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />

befreit (§ 285 Nr. 10 HGB).<br />

Im Handelsregister sind Einlagen gem. § 172 Abs. 1 HGB in<br />

Höhe von 3.000 € eingetragen, die nicht geleistet sind<br />

(§ 264c Abs. 2 Satz 9 HGB).<br />

Leer, den 25. Juni 2008<br />

(gez. Harald Hummert,<br />

Geschäftsführer der Komplementärin)<br />

Geschäftsentwicklung nach dem<br />

31. Dezember 2007<br />

(§ 10 Abs. 3 VermVerkProspV)<br />

Die Emittentin hat in der Zwischenzeit keine Zwischenübersicht<br />

veröffentlicht, so dass die in § 10 Abs. 1 Nr. 3<br />

VermVerkProspV vorgesehene Angabe entfällt.<br />

Nach § 10 Abs. 3 VermVerkProspV sind die wesentlichen<br />

Änderungen, die nach dem 31. Dezember 2007 eingetreten<br />

sind, zu erläutern:<br />

Die als MS “ARCTIC AURICH” Phoenix Reederei GmbH &<br />

Co. KG am 7. August 2006 gegründete Gesellschaft wurde<br />

am 14. August 2007 umbenannt in MS “Osterdiek”<br />

Phoenix Reederei GmbH & Co. KG. Seit dem 20. Juni 2008<br />

firmiert die Emittentin als Phoenix Reederei GmbH & Co.<br />

KG “Mini Bulker I”.<br />

58


Die am 26. März 2008 geschlossenen Verträge über den<br />

Ankauf des MS “DEGAS” und des MS “GRECO” wurden<br />

durch Addenden vom 4. August 2008 auf die Emittentin<br />

übertragen. Der Kaufpreis der beiden Seeschiffe beträgt<br />

11.600 TUS$ sowie 13.000 T€. Die Werftablieferung der<br />

sich im Bau befindlichen Schiffe soll im März 2009 bzw.<br />

im Mai 2009 erfolgen.<br />

Zur Finanzierung der <strong>Invest</strong>itionen hat die Emittentin das<br />

Kommanditkapital gem. § 2 des Gesellschaftsvertrags auf<br />

8.620.000 € erhöht, wovon mindestens 8.270.000 € einzuwerben<br />

sind. Die Deutsche Schiffsbank AG übernimmt<br />

gemäß Kreditzusage vom 4. Juli 2008 die Fremdfinanzierung<br />

des <strong>Invest</strong>itionsvolumens mit 15.390.000 €.<br />

Angaben über die Geschäftstätigkeit der Emittentin<br />

Bei der vorliegenden Vermögensanlage handelt es sich um<br />

das erste Produkt der Emittentin. Die Kaufverträge für das<br />

MS “GRECO” und das MS “DEGAS” vom 26. März 2008 sowie<br />

der Poolvertrag vom 20. August 2008 über die Beschäftigung<br />

des Schiffes sind für die Geschäftstätigkeit<br />

und Ertragslage der Emittentin von wesentlicher Bedeutung.<br />

Darüber hinaus bestehen keine weiteren Abhängigkeiten<br />

der Emittentin von Patenten, Lizenzen, Verträgen<br />

oder neuen Herstellungsverfahren.<br />

Für sich aus den Abhängigkeiten ergebende Risiken wird<br />

auf Seite 10 ff. verwiesen.<br />

Angaben über den jüngsten Geschäftsgang<br />

und die Geschäftsaussichten des<br />

Emittenten (§ 13 VermVerkProspV)<br />

Wesentlich nach Schluss des letzten Geschäftsjahres<br />

(31. Dezember 2007) ist eine vertragsmäßige Anzahlung<br />

in Höhe von 1 % = 203.810,80 € auf die Schiffskaufpreise.<br />

Weitere Kaufpreiszahlungen sind im Geschäftsjahr 2008<br />

nicht zu leisten. Im Übrigen wird das laufende Geschäftsjahr<br />

2008 geprägt sein durch die Einwerbung des Kommanditkapitals.<br />

Der weitere Geschäftsverlauf der Emittentin ist bestimmt<br />

durch die prognostizierten Ablieferungen des MS “GRECO”<br />

und MS “DEGAS” im März und Mai 2009 sowie durch den<br />

anschließenden Betrieb der Schiffe in einem Einnahmepool.<br />

Auf die Ausführungen zu den Prognoseberechnungen<br />

(Seite 44 bis 48) im Beteiligungsprospekt wird verwiesen.<br />

59


60<br />

14<br />

rechtliche verhältnisse


Rechtliche Grundlagen<br />

Die Beteiligungsgesellschaft Phoenix Reederei GmbH &<br />

Co. KG “Mini Bulker I” unterliegt deutschem Recht. Der<br />

von der Gesellschaft geschlossene Kaufvertrag unterliegt<br />

deutschem Recht. Gerichts- oder Schiedsverfahren sind<br />

bisher gegen die Kommanditgesellschaft nicht eingeleitet<br />

worden und wurden von ihr auch nicht eingeleitet. Außergewöhnliche<br />

Ereignisse im Geschäftsbetrieb der Kommanditgesellschaft<br />

liegen nicht vor.<br />

Im Nachfolgenden wird die Struktur der Kommandit gesellschaft<br />

beschrieben und es werden abweichende Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrages der Kommanditgesellschaft<br />

von der gesetzlichen Regelung (Handelsgesetzbuch)<br />

erläutert.<br />

Struktur der Beteiligungsgesellschaft<br />

Die Beteiligungsgesellschaft wird in der Rechtsform der<br />

Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) betrieben. Grundlage<br />

ist der Gesellschaftsvertrag vom 1. August 2008. Jeder<br />

Anleger beteiligt sich durch seine Beitrittserklärung<br />

mit seiner Einlage an der Gesellschaft. Aus erbschaft- und<br />

schenkungsteuerlichen Gründen ist zu empfehlen, dass<br />

sich jeder Anleger im Handelsregister eintragen lässt. Für<br />

die Eintragung des Kommanditisten in das Handelsregister<br />

muss eine notariell beglaubigte, unwiderrufliche Handelsregistervollmacht<br />

vorgelegt werden.<br />

Die Gesellschaft nimmt die pauschale Tonnagegewinnermittlung<br />

gem. § 5a EStG in Anspruch.<br />

Komplementärin<br />

Die Komplementärin (persönlich haftende Gesellschafterin)<br />

ist die Phoenix Verwaltungs GmbH. Die Komplementärin<br />

ist gem. Gesellschaftsvertrag (§ 4 Abs. 1) vom Wettbewerbsverbot<br />

der §§ 112, 113 HGB befreit.<br />

Grundsätzlich haftet die Komplementärin einer KG unbeschränkt.<br />

Vorliegend ist die Komplementärin eine Kapitalgesellschaft<br />

und haftet daher nur beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen.<br />

Die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der Komplementärin<br />

Verwaltungs GmbH entsprechen den gesetzlichen<br />

Bestimmungen. Abweichend von den gesetzlichen<br />

Regelungen sind die Geschäftsführer und Gesellschafter<br />

der Komplementärin von den Beschränkungen des § 181<br />

BGB befreit.<br />

Im § 4 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />

ist bereits die Zustimmung zum Abschluss aller Verträge<br />

enthalten, die in der <strong>Invest</strong>itions- und Anlaufphase<br />

vereinbart sind.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft<br />

erhält für die Übernahme der persönlichen<br />

Haftung eine Vergütung von 4.000 € pro Jahr.<br />

Gewinnverteilung<br />

Der Gewinn bzw. ein etwaiger Verlust wird unter Berücksichtigung<br />

der §§ 3 und 8 des Gesellschaftsvertrages nach<br />

Kapitalkonten verteilt. Die Einlagen der Gesellschafter<br />

werden auf gesonderten Kapitalkonten verbucht, die als<br />

Festkonten geführt werden. Diese Festkonten sind maßgebend<br />

für die Ergebnisverteilung sowie den Anspruch<br />

auf das Auseinandersetzungsguthaben. Soweit das vom<br />

Kommanditisten tatsächlich eingezahlte Kapital (nach<br />

Verrechnung mit einem etwaig vorhandenen Verlustsonderkonto)<br />

den Nominalbetrag seiner gezeichneten<br />

Kommanditeinlage unterschreitet und Ausschüttungen an<br />

61


14Rechtliche Verhältnisse<br />

Die Parteien vereinbaren, dass – für den Fall, dass die<br />

Werft nicht in der Lage ist, das Schiff zu liefern und entsprechend<br />

die Verkäuferin nicht in der Lage ist, der Käuferin<br />

das Schiff gemäß diesem Vertrag zu liefern – dieser<br />

Vertrag („MOA“) null und nichtig wird und die von der Käuferin<br />

hinterlegte Anzahlung zusammen mit den aufgelaufeihn<br />

erfolgen, lebt die Haftung in Höhe der erfolgten Ausschüttung<br />

gem. § 172 Abs. 4 HBG wieder auf.<br />

Haftung<br />

Die Haftung aller Kommanditisten ist begrenzt auf ihre jeweilige<br />

Kommanditeinlage (§ 171 ff. HGB). Wenn durch<br />

den Schiffsbetrieb im Ausland Dritte geschädigt werden<br />

(z. B. durch Kollision, Havarie, Umweltschäden), kann<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass Geschädigte versuchen,<br />

nicht nur die Gesellschaft, sondern auch deren<br />

Gesellschafter in Anspruch zu nehmen (Durchgriffshaftung).<br />

Näheres hierzu im Kapital „Risiken der Beteiligung“<br />

auf Seite 10 ff.<br />

Kommanditkapital<br />

Kommanditisten bei <strong>Prospekt</strong>legung sind die Phoenix<br />

Bereederungs GmbH & Co. KG mit einer Kommanditeinlage<br />

i. H. v. 200.000 €, Herr Dipl.-Kfm Harald Hummert,<br />

Dr. Manfred Kemper und Herr Dirk Hattermann mit einer<br />

Kommanditeinlage i. H. v. jeweils 10.000 €. Die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, das Kommanditkapital<br />

um 8.390.000 € auf 8.620.000 € zu erhöhen.<br />

Kommanditbeteiligungen sollen mindestens 25.000 € betragen<br />

und durch 5.000 teilbar sein.<br />

Kapitaleinwerbung<br />

Für die Einwerbung des Kommanditkapitals erhalten die<br />

Vertriebspartner den entsprechenden Anteil an den budgetierten<br />

Emissionskosten in Höhe von 1.075.000 € je<br />

nach eingeworbenem Kapital. Die Kommanditbeteiligungen<br />

sind in Raten einzuzahlen. Mit den einzelnen Vertriebspartnern<br />

werden separate Vertriebsvereinbarungen<br />

geschlossen.<br />

Vertragsreeder<br />

Die Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG übernimmt die<br />

Vertragsreedertätigkeit gem. dem abgeschlossenen Bereederungsvertrag<br />

und erhält die darin genannten Vergütungen.<br />

Für vorbereitende Bereederungsleistungen erhält sie<br />

50.000 €. Aufgaben des Vertragsreeders können delegiert<br />

werden.<br />

Kaufvertrag<br />

Am 26. März 2008 mit Addendum Nr. 1 vom 4. August<br />

2008 hat die Emittentin (Käuferin) mit der Hartmann Logistik<br />

GmbH einen Kaufvertrag (Memorandum of Agreement)<br />

über die Bulkcarrier MS “GRECO” und MS “DEGAS”<br />

geschlossen. Nach Fertigstellung der Neubauten durch die<br />

Werft Nanjing Huatai Shipyard Co. Ltd. in der VR China<br />

und Übernahme durch die Verkäuferin, sollen die Schiffe<br />

im Anschluss von der Verkäuferin der Käuferin übergeben<br />

werden.<br />

Die Übernahme der Schiffe durch die Emittentin ist für<br />

März und Mai 2009 in China vorgesehen.<br />

Der Kaufpreis für die Schiffe beträgt TUS$ 11.600 und<br />

T€ 13.000; die Anzahlung in Höhe von 1 % ( TUS$ 116 und<br />

T€ 130) ist bereits vollständig geleistet.<br />

Die für die Zwischenfinanzierung anfallenden Zinsen, die<br />

Kosten der Bauaufsicht sowie übernommene Bestände,<br />

z. B. Treibstoffe, sind von der Käuferin zu zahlen.<br />

62


nen (Guthaben-) Zinsen an die Käuferin (zurück-)gezahlt<br />

wird. In diesem Fall werden die Verkäuferin und die Käuferin<br />

versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.<br />

Falls jedoch keine Lösung gefunden werden kann, wird die<br />

Verkäuferin der Käuferin jedwede Entschädigung und/oder<br />

Ansprüche aus Schiedssprüchen, die die Verkäuferin von<br />

der Werft erhalten wird, an die Käuferin weiterleiten.<br />

Befrachtungsvertrag<br />

Am 20. August 2008 ist zwischen der Phoenix Reederei<br />

GmbH & Co. “Mini Bulker I” (Emittentin) sowie der MTL<br />

Maritime Transport & Logistik GmbH & Co. KG (Befrachtungsunternehmen),<br />

Duisburg, ein Befrachtungsvertrag<br />

geschlossen worden.<br />

Danach beauftragt die Emittentin die MTL Maritime<br />

Transport & Logistik GmbH & Co. KG ab Übernahme der<br />

Fondsschiffe mit deren exklusiver Befrachtung. Dem Befrachtungsunternehmen<br />

ist die Vollmacht eingeräumt,<br />

Abschlüsse von Befrachtungs- und Zeitcharterverträgen<br />

jeglicher Art zu tätigen. Dabei kann sie sich auch Dritter<br />

bedienen. Sie erhält für ihre Tätigkeit eine Vergütung in<br />

Höhe von 3,75 % der vereinnahmten Bruttofracht- oder<br />

Zeitchartererlöse. Gleiches gilt für Erlöse bei Liegezeiten,<br />

die über die gewöhnliche Be- und Entladung hinausgehen<br />

(Deadfreight) und Erlöse aus der Streichung von Beschäftigungsvereinbarungen<br />

(Cancellation). Eingeschlossen sind<br />

Überliegegelder, Hilfslöhne und Bergungseinnahmen (bei<br />

letzteren abzüglich der etwa auf Kapitän und Mannschaft<br />

entfallenden Anteile) sowie eine Vergütung für Kommunikationskosten<br />

und Bankauslagen. Die Entgelte sind umgehend<br />

nach Eingang der Erlöse fällig und zu zahlen. Ein Zurückbehaltungsrecht,<br />

eine Aufrechnung oder die Einrede<br />

des nicht erfüllten Vertrages sind ausgeschlossen. Der Befrachtungsvertrag<br />

wurde für die Dauer von 24 Monaten mit<br />

einer automatischen Verlängerung von jeweils einem weiteren<br />

Jahr geschlossen, wenn er nicht spätestens 3 Monate<br />

vor Ablauf der jeweiligen Periode gekündigt wird. Er kann<br />

aus wichtigem Grund gekündigt werden und endet ohne<br />

Kündigung, wenn das Schiff veräußert wird oder in Totalverlust<br />

gerät.<br />

Poolvertrag<br />

Zur Beschäftigung des MS “GRECO” und MS “DEGAS”<br />

wurde am 20. August 2008 ein Poolvertrag geschlossen<br />

mit der ETB Befrachtungs GmbH & Co. KG. Der Poolvertrag<br />

kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von zwölf<br />

Monaten gekündigt werden, jedoch erstmals zum 31. Dezember<br />

2016. Zu den vertraglichen Leistungen des Poolmanagers<br />

zählen die Vercharterung aller Poolschiffe, deren<br />

Befrachtung sowie die Abwicklung der einzelnen Reisen.<br />

Der Poolmanager hat das Recht und die Pflicht zum<br />

Frachtinkasso. Für seine Tätigkeiten erhält der Poolmanager<br />

eine pauschale Vergütung von 0,25 % der Bruttofrachterlöse<br />

bzw. der Bruttozeitchartererlöse.<br />

Gesellschafterversammlung<br />

Oberstes Organ der Gesellschaft ist die Gesellschafterversammlung.<br />

Alle Gesellschafter sind berechtigt, selbst<br />

an der Gesellschafterversammlung teilzunehmen und ihr<br />

Stimmrecht auszuüben.<br />

Gesellschafterversammlungen finden am Sitz der Gesellschaft<br />

statt. Sie können gem. § 5 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages<br />

im schriftlichen Umlaufverfahren durchgeführt<br />

werden. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig,<br />

wenn die Komplementärin und mehr als 50 % des<br />

Kommanditkapitals (§ 5 Abs. 4) vertreten sind. Ist dies<br />

nicht der Fall, ist eine weitere Gesellschafterversammlung<br />

unabhängig von dem vertretenen Kapital beschlussfähig.<br />

Gesellschafterbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit<br />

der abgegebenen Stimmen gefasst (§ 5 Abs. 9). Einer<br />

Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen bedürfen<br />

63


14Rechtliche Verhältnisse<br />

Entscheidungen bzgl. Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />

und Verkauf des Schiffes.<br />

Gesellschafter können Einwendungen gegen den Inhalt<br />

des Protokolls mit einer Frist von 3 Monaten nach Absendung<br />

des Protokolls durch Klage am Sitz der Gesellschaft<br />

erheben. Zur Erhebung der Klage sind nur die im Handelsregister<br />

eingetragenen Kommanditisten berechtigt.<br />

Die Überwachung der Geschäftsführung erfolgt durch die<br />

Gesellschafterversammlung. Geschäfte und Handlungen,<br />

die nach Art, Umfang und Risiko den Rahmen des gewöhnlichen<br />

Geschäftsverkehrs überschreiten, bedürfen der<br />

Zustimmung der Gesellschafterversammlung (§ 4 Abs. 3).<br />

Es besteht die Möglichkeit auf der ersten ordentlichen<br />

Gesellschafterversammlung einen Beirat zu wählen. Die<br />

Beiratsordnung (Geschäftsordnung) wird durch die<br />

Gesell schafterversammlung festgesetzt.<br />

Sonstiges<br />

Die Übertragung von Kommanditanteilen unter Lebenden<br />

sowie deren Belastung ist nur mit schriftlicher Zustimmung<br />

der Komplementärin wirksam. Die Komplementärin<br />

darf die Zustimmung jedoch nur aus wichtigem Grund versagen<br />

(§ 10 Abs. 1).<br />

Gemäß Gesellschaftsvertrag kann der Kommanditist der<br />

Gesellschaft erstmalig zum 30. Dezember 2024 ordentlich<br />

kündigen (§ 12 Abs. 1) oder durch Gesellschafterbeschluss<br />

bei Vorliegen eines wichtigen Grundes aus der Gesellschaft<br />

ausgeschlossen werden (§ 12 Abs. 2). Jeder ausgeschiedene<br />

Kommanditist hat einen Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben<br />

(§ 13).<br />

Die Veräußerung oder ein Totalverlust der Schiffe haben<br />

die Liquidation der Gesellschaft zur Folge, ohne dass es<br />

eines Gesellschafterbeschlusses bedarf.<br />

Zusendungen an Kommanditisten sind an deren letztbekannte<br />

Anschrift wirksam<br />

64


66<br />

15<br />

steuerliche<br />

grundlagen


Die folgenden Darstellungen zu den steuerlichen Grundlagen<br />

sollen dem Anleger einen Überblick über die wesentlichen<br />

steuerlichen Aspekte der Beteiligung vermitteln.<br />

Sie basieren auf der Annahme, dass der Anleger eine im<br />

Inland unbeschränkt steuerpflichtige Person ist und die<br />

Beteiligung nicht in einem Betriebsvermögen einer Personengesellschaft<br />

oder einer Kapitalgesellschaft gehalten<br />

wird. Anderenfalls sollten Anleger zur Vermeidung von<br />

Nachteilen ihren persönlichen Steuerberater konsultieren.<br />

Entsprechendes gilt für die Beteiligungsabsicht von ausländischen<br />

Anlegern, die damit der beschränkten Steuerpflicht<br />

unterliegen würden.<br />

Einkommensteuer<br />

Einkunftsart und Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 EStG)<br />

Die steuerliche Konzeption beruht darauf, dass die Gesellschaft<br />

Einkünfte aus Gewerbetrieb erzielt und die Kommanditisten<br />

Mitunternehmer im Sinne des § 15 Einkommensteuergesetz<br />

(EStG) sind.<br />

Durch den beabsichtigten Betrieb von zwei Seeschiffen<br />

und deren Ausrüstung und Bemannung unterhält die<br />

Gesellschaft einen Gewerbebetrieb und erzielt hieraus<br />

gewerbliche Einkünfte i. S. v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.<br />

Die Anleger dieses Beteiligungsangebotes erzielen als<br />

Kommanditisten aus ihrer Beteiligung gewerbliche Einkünfte<br />

gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, sofern Gewinnerzielungsabsicht<br />

und Mitunternehmerstellung vorliegt.<br />

Die Erfordernisse der Gewinnerzielungsabsicht wurden<br />

durch den Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs<br />

(BFH) vom 25. Juni 1984 konkretisiert und durch<br />

die BFH-Urteile vom 21. August 1990 und 10. September<br />

1991 bestätigt. Hiernach ist darauf abzustellen, ob die<br />

Gesellschaft einen betrieblichen Totalgewinn (unter Einbeziehung<br />

eines Veräußerungsgewinns) anstrebt und die<br />

Gesellschafter einen entnahmefähigen Gewinn und/oder<br />

ein die Einlage übersteigendes Abfindungsguthaben erwarten<br />

können.<br />

Auch bei einer Option zur Tonnagesteuer ist für die Prüfung<br />

der Gewinnerzielungsabsicht während des Tonnagesteuerzeitraums<br />

der Totalgewinn nach den allgemeinen<br />

Grundsätzen (§ 5 EStG) zu ermitteln.<br />

Auf der Ebene der Gesellschaft ergibt sich nach den Planrechnungen<br />

bei einer rd. 16-jährigen Betriebsphase ein<br />

Totalgewinn in Höhe von rd. 13.948 T€. Die Gesellschaft<br />

sieht damit nach dem Urteil eines ordentlichen Kaufmanns<br />

den Nachweis für die Gewinnerzielungsabsicht als erbracht<br />

an.<br />

Die Gewinnerzielungsabsicht ist nicht nur auf Gesellschaftsebene<br />

sondern zusätzlich auch auf der Gesellschafterebene,<br />

also bei jedem Gesellschafter, zu prüfen.<br />

Gesellschafter, die beabsichtigen ihre Kommanditeinlage<br />

fremdzufinanzieren haben zu beachten, dass durch die<br />

Finanzierungskosten der Totalgewinn gemindert wird und<br />

dadurch eine Gefährdung des angestrebten Totalgewinns<br />

eintreten kann.<br />

Die Finanzverwaltung sieht bei geschlossenen Immobilienfonds<br />

mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung<br />

gem. § 21 EStG ein gegen die Einkunftserzielungsabsicht<br />

sprechendes Indiz, wenn ein Gesellschafter innerhalb von<br />

5 Jahren nach dem Erwerb der Beteiligung und vor Erreichung<br />

eines Totalüberschusses seine Beteiligung veräußert.<br />

Das dieser Auffassung zu Grunde liegende BFH-<br />

Urteil ist zwar zu einem geschlossenen Immobilienfonds<br />

ergangen, es kann aber nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass die Finanzverwaltung diese Auffassung auch auf gewerbliche<br />

Fonds wie z. B. auf diesen Schifffahrtsfonds anwendet.<br />

67


15<br />

Steuerliche<br />

Grundlagen<br />

Kommanditisten, die beabsichtigen ihre Kommanditanteile<br />

zu veräußern, sollten vorher den Rat ihrer persönlichen<br />

steuerlichen Berater einholen.<br />

Mitunternehmerstellung<br />

Damit die prognostizierten Ergebnisanteile den Kommanditisten<br />

als Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne von<br />

§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zugewiesen werden können,<br />

ist dafür neben der Gewinnerzielungsabsicht das Merkmal<br />

der Mitunternehmerstellung Voraussetzung.<br />

Die Mitunternehmerstellung setzt Mitunternehmerinitiative<br />

und Mitunternehmerrisiko jedes einzelnen Kommanditisten<br />

voraus. Diese Merkmale kommen beim vorliegenden<br />

Beteiligungsangebot insbesondere durch die<br />

Betei ligung am Gewinn und Verlust sowie an den stillen<br />

Reserven (Mitunternehmerrisiko) und durch die Einräumung<br />

von Mitspracherechten nach den für Kommanditisten<br />

geltenden Bestimmungen des Handelsgesetzbuches<br />

(HGB) zum Ausdruck.<br />

Tonnagebesteuerung (§ 5a EStG)<br />

Das Beteiligungsangebot der Emittentin basiert auf der<br />

Möglichkeit, den Gewinn aus dem Betrieb des Schiffes abweichend<br />

von der herkömmlichen Gewinnermittlungsmethode<br />

(§ 5 EStG) gem. § 5a EStG pauschal aufgrund der<br />

in Nettotonnen ausgedrückten Größe des Schiffes zu ermitteln<br />

(Tonnagesteuer).<br />

Die Voraussetzungen für diese pauschale Gewinnermittlung<br />

sind insbesondere, dass<br />

• sich die Geschäftsleitung im Inland befindet,<br />

• das Handelsschiff im internationalen Verkehr<br />

eingesetzt wird,<br />

• die Bereederung der Schiffe im Inland erfolgt,<br />

• die Schiffe während des Wirtschaftsjahres überwiegend<br />

in einem inländischen Seeschiffsregister eingetragen<br />

sind.<br />

Keine Voraussetzung ist derzeit die Bindung an die deutsche<br />

Flagge. Eine diesbezügliche Flaggenbindung würde<br />

zu einer Erhöhung der Personalkosten führen.<br />

Für die Anwendung der Tonnagebesteuerung ist ein unwiderruflicher<br />

Antrag erforderlich. Da die Kaufverträge über<br />

die Schiffe nach dem 31. Dezember 2005 abgeschlossen<br />

wurden, ist der Antrag auf Gewinnermittlung nach der<br />

Tonnage gem. § 5a Abs. 3 EStG nur im Jahr der Indienststellung<br />

der Schiffe, also im Jahr 2009, zu stellen. Die<br />

Gesellschaft ist an die pauschale Gewinnermittlung nach<br />

§ 5a EStG zehn Jahre gebunden. Sofern die Gesellschaft<br />

den Antrag auf Tonnagebesteuerung nicht im Jahr der<br />

Indienststellung der Schiffe stellt, kann er erst nach Ablauf<br />

von zehn Jahren ab Beginn des Jahres der Indienststellung<br />

gestellt werden. Eine Veräußerung der Schiffe im<br />

Zehnjahreszeitraum ist möglich und führt grundsätzlich<br />

nicht zu steuerlichen Nachteilen.<br />

Die Emittentin wird planmäßig im Jahr der Indienststellung<br />

der Seeschiffe die Gewinnermittlung nach der Tonnage<br />

ab dem 1. Januar 2009 beantragen. Die vor der Indienststellung<br />

erzielten Gewinne und Verluste bleiben<br />

dabei steuerlich unberücksichtigt.<br />

Grundlage für die Ermittlung des Pauschalgewinns ist die<br />

Nettoraumzahl (NRZ) der Schiffe. Für das MS “GRECO”<br />

und das MS “DEGAS” ergibt sich bei einer NRZ von jeweils<br />

2.882 ein jährlicher Pauschalgewinn für die Gesellschaft<br />

in Höhe von insgesamt rd. 16.000 € (= 0,185 % bezogen<br />

auf das Kommanditkapital), unabhängig vom dem tatsächlichen<br />

Ergebnis der Gesellschaft. Der Gesellschafter hat<br />

also einen jährlichen Gewinnanteil von 0,185 % seiner<br />

68


Nominalbeteiligung mit seinem individuellen Steuersatz<br />

zu versteuern.<br />

Etwaige Sonderbetriebsausgaben eines Gesellschafters<br />

(z. B. Anteilsfinanzierungskosten, Reisekosten zur Gesellschafterversammlung)<br />

bleiben grundsätzlich unberücksichtigt.<br />

Erhält ein Gesellschafter von der Beteiligungsgesellschaft<br />

Vergütungen (z. B. Beiratsvergütungen,<br />

Darlehenszinsen), sind diese als Sonderbetriebseinnahmen<br />

zu erfassen. Damit im Zusammenhang stehende Ausgaben<br />

kann der Gesellschafter gewinnmindernd berücksichtigen.<br />

Da die Gesellschaft beabsichtigt, mit Beginn der Indienststellung<br />

der Schiffe zur Tonnagesteuer zu optieren<br />

und somit keine herkömmliche Gewinnermittlung der pauschalen<br />

Gewinnermittlung entsprechend der Tonnage der<br />

Schiffe vorangeht, entfällt die nach § 5a Abs. 4 EStG vorgesehene<br />

Feststellung von stillen Reserven als sogenannter<br />

Unterschiedsbetrag und damit auch eine nachgelagerte<br />

Versteuerung.<br />

Nach der derzeitigen Gesetzeslage umfasst damit der nach<br />

der Tonnage der Schiffe ermittelte Gewinn auch die Veräußerungsgewinne<br />

allerdings auch eventuelle Veräußerungsverluste<br />

aus dem Verkauf der Schiffe bzw. einer Gesellschafterbeteiligung.<br />

Die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen sollten Gesellschafter<br />

vorher mit ihrem persönlichen steuerlichen Berater<br />

abstimmen.<br />

Das Beteiligungsangebot geht von einer ununterbrochenen<br />

Tonnagebesteuerung bis zum Verkauf der Schiffe<br />

aus, wobei die Prognoseberechnungen auf die bei <strong>Prospekt</strong>herausgabe<br />

geltende Vorschrift des § 5a EStG einschließlich<br />

Verwaltungsanweisung (BMF-Schreiben vom<br />

12. Juni 2002) basieren.<br />

Eine Aufhebung oder Änderung der Regelungen zur pauschalen<br />

Gewinnermittlung (Tonnagesteuer) ist derzeit<br />

nicht bekannt. Sollte es jedoch zu Änderungen bzgl. der in<br />

Anspruch genommenen Regelungen kommen, kann dies<br />

gegenüber den Darstellungen im Beteiligungsangebot abweichende<br />

Auswirkungen haben. Sowohl eine erhöhte<br />

steuerliche Belastung der Anleger als auch ein geringerer<br />

Nettovermögenszuwachs könnten die Folge sein.<br />

Steuerbilanz<br />

Neben der vorstehenden Darstellung der Gewinnermittlung<br />

nach § 5a EStG hat die Gesellschaft jährlich eine aus<br />

der Handelsbilanz abgeleitete Steuerbilanz aufzustellen,<br />

der im wesentlichen Bedeutung für die Beurteilung der<br />

Gewinnerzielungsabsicht und der Kapitalkontenentwicklung<br />

im Sinne von § 15a EStG für die einzelnen Kommanditisten<br />

zukommt.<br />

Die Steuerbilanz wird maßgeblich geprägt durch die prognostizierten<br />

Anlaufkosten sowie durch die Abschreibung<br />

der Schiffe.<br />

Anlaufkosten (Fondsabhängige Kosten)<br />

Diese auf Seite 39 des <strong>Prospekt</strong>es dargestellten Kosten<br />

sind mit 1.762.000 € kalkuliert und umfassen u. a. die<br />

Kosten der Kapitalbeschaffung, Projektierung und Konzeption,<br />

<strong>Prospekt</strong>ierung, Rechts- und Beratungskosten.<br />

Entsprechend der im BMF-Schreiben vom 20. Oktober<br />

2003 geregelten Verwaltungsauffassung sind von dem<br />

vorgenannten Betrag in der Planungsrechnung der Gesellschaft<br />

1.637.000 € als Anschaffungsnebenkosten der<br />

Schiffe aktiviert worden.<br />

69


15<br />

Steuerliche<br />

Grundlagen<br />

Abschreibungen<br />

Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen sind die<br />

handelsrechtlichen Anschaffungskosten der Schiffe mit<br />

insgesamt 22.420.000 € zuzüglich der aktivierten Anlaufkosten<br />

mit 1.637.000 € sowie abzüglich eines anzusetzenden<br />

Schrottwertes der Schiffe mit insgesamt<br />

1.623.240 €.<br />

Abweichend von den amtlichen Abschreibungstabellen,<br />

wonach neue Seeschiffe über 12 Jahre abgeschrieben<br />

werden, erfolgt die Abschreibung im Beteiligungsangebot<br />

entsprechend der konzipierten Projektlaufzeit über<br />

16 Jahre. Die Finanzverwaltung steht auf dem Standpunkt<br />

(BMF-Schreiben vom 15. Juni 1999), dass sich die Nutzungsdauer<br />

eines Schiffes nach dem Betriebskonzept der<br />

Fondsgesellschaft richtet. Das Konzept der Gesellschaft<br />

sieht eine Fondslaufzeit von 16 Jahren vor.<br />

Die jährliche Abschreibung erfolgt nach der linearen Methode<br />

gem. § 7 Abs. 1 EStG und wird im Jahr der Ablieferung<br />

der Schiffe monatsgenau vorgenommen.<br />

Verlustabzugsbeschränkungen<br />

(§ 15a EStG und § 15 b EStG)<br />

Grundsätzlich sind die Verlustabzugsbeschränkungen des<br />

§ 15a EStG auch im Rahmen der Tonnagebesteuerung zu<br />

berücksichtigen (vgl. § 5a Abs. 5 Satz 4 EStG).<br />

Im Hinblick darauf, dass die Beteiligungsgesellschaft nach<br />

dem Fondskonzept unmittelbar mit der Indienststellung<br />

der Schiffe die Option zur Tonnagebesteuerung bis zum<br />

Verkauf der Schiffe wahrnimmt und somit keine steuerlichen<br />

ausgleichsfähigen Verluste erzielt werden, kommen<br />

die oben genannten Vorschriften nach der derzeitigen<br />

Rechtslage nicht zur Anwendung. Daher wird auf eine Darstellung<br />

weiterer Einzelheiten verzichtet.<br />

Sollte die Gesellschaft entgegen der Planung nicht bis zum<br />

Verkauf der Schiffe die pauschalierte Gewinnermittlung<br />

gem. § 5a EStG in Anspruch nehmen, können die genannten<br />

Vorschriften zur Anwendung kommen.<br />

Steuerliche Behandlung von Auszahlungen/<br />

Entnahmen (Ausschüttungen)<br />

Das Beteiligungsangebot sieht ab dem Jahr 2009 Auszahlungen<br />

(Entnahmen = Ausschüttungen) an die Kommanditisten<br />

vor, die grundsätzlich keiner Besteuerung<br />

unterliegen.<br />

Lediglich im Zusammenhang mit § 15a Abs. 3 EStG, wonach<br />

bei den Kommanditisten durch die Entnahmen kein<br />

negatives Kapitalkonto entstehen oder sich erhöhen darf,<br />

kann es zu einer sogenannten Gewinnfiktion kommen.<br />

Dieser fiktive Gewinn wäre neben dem Tonnagegewinn<br />

nur von den Gesellschaftern zu versteuern, die nicht namentlich<br />

als Kommanditist im Handelsregister eingetragen<br />

sind.<br />

Wie aber bereits vorstehend erläutert, kommt aufgrund<br />

der Konzeption dieses Beteiligungsangebotes § 15a Abs. 3<br />

EStG nicht zur Anwendung, da den Gesellschaftern keine<br />

ausgleichsfähigen negativen Einkünfte zugewiesen werden,<br />

was Voraussetzung für die Anwendung dieser Vorschrift<br />

ist.<br />

Einkommensteuer/Solidaritätszuschlag<br />

Die aus der Beteiligung an dieser Gesellschaft resultierenden<br />

steuerpflichtigen Einkünfte unterliegen jeweils der<br />

individuellen Einkommensteuerbelastung zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />

und zuzüglich eventueller Kirchensteuer<br />

der einzelnen Kommanditisten.<br />

70


Die Prognoserechnungen im Beteiligungsprospekt gehen<br />

für die Beteiligungsdauer von einem Steuersatz von 42 %<br />

zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag aus. Kirchensteuer<br />

wurde nicht berücksichtigt.<br />

Besteuerungsverfahren/Ergebnismitteilungen<br />

Die Gesellschaft wird beim Betriebsfinanzamt Leer unter<br />

der Steuernummer 60/220/78109 geführt. Das Betriebsfinanzamt<br />

ist u. a. zuständig für die Ermittlung der anteiligen<br />

Besteuerungsgrundlagen der Gesellschafter für die<br />

Einkommensbesteuerung. Es handelt sich dabei um mitunternehmerisch<br />

erzielte Einkünfte aus Gewerbebetrieb,<br />

die grundsätzlich nach dem jeweiligen Anteil am Kapital<br />

der Gesellschaft auf die Gesellschafter verteilt werden.<br />

Das Betriebsfinanzamt wird dazu jährlich im Anschluss an<br />

die Bearbeitung der Steuererklärung der Gesellschaft die<br />

anteiligen Ergebnisse der Gesellschafter an die zuständigen<br />

Wohnsitzfinanzämter mitteilen.<br />

Die Gesellschafter erhalten vorab vom Steuerberater der<br />

Gesellschaft bzw. von der Gesellschaft Mitteilungen über<br />

die zu versteuernden Ergebnisse als Vorweginformation.<br />

Gewerbesteuer<br />

Die Gesellschaft unterliegt ab Indienststellung der Schiffe<br />

der Gewerbesteuer.<br />

Nach § 7 Satz 3 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) gilt<br />

der nach den Grundsätzen des § 5a EStG ermittelte Tonnagegewinn<br />

als Gewerbeertrag, also einschließlich Sonderbetriebseinnahmen<br />

abzüglich damit im Zusammenhang<br />

stehende Sonderbetriebsausgaben. Gewerbesteuerliche<br />

Hinzurechnungen (§§ 8, 9 GewStG) sind nicht vorzunehmen.<br />

Soweit Sonderbetriebseinnahmen anfallen, werden diese<br />

voraussichtlich sämtlich vor der Indienststellung der<br />

Schiffe und damit vor Beginn der Gewerbesteuerpflicht<br />

entstehen.<br />

Aufgrund der Freibetragsregelung des § 11 Abs. 1 GewStG<br />

gehen die Kalkulationen im Beteiligungsprospekt von keiner<br />

gewerbesteuerlichen Belastung aus.<br />

Die prospektierten Gewinne aus den Schiffsveräußerungen<br />

unterliegen aufgrund der geltenden Rechtslage und<br />

Rechtsauffassung nicht der Gewerbesteuer, da die Gesellschaft<br />

mit Indienststellung der Schiffe zur Tonnagesteuer<br />

optiert hat und daher keine stillen Reserven in Form von<br />

Unterschiedsbeträgen im Sinne von § 5a Abs. 4 EStG<br />

festzustellen sind und die Konzeption des Projektes eine<br />

Tonnagebesteuerung bis zum Verkauf der Schiffe vorsieht.<br />

In den Fällen, wo nach § 5a Abs. 4 EStG Unterschiedsbeträge<br />

zu ermitteln sind, unterliegen Gewinne aus der Auflösung<br />

dieser Unterschiedsbeträge der Gewerbesteuer<br />

(BFH-Urteil vom 13. Dezember 2007, BStBl. 2008 II<br />

Seite 583 ff.) Nach dem BMF-Schreiben vom 12. Juni 2002<br />

(Tonnagesteuererlass) kann der aus der Auflösung von<br />

Unterschiedsbeträgen im Sinne von § 5a Abs. 4 EStG<br />

resultierende Gewerbeertrag gem. § 9 Nr. 3 GewStG bei<br />

im internationalen Verkehr eingesetzten Schiffe um<br />

80 % gekürzt werden.<br />

Sofern Gewerbesteuer anfallen sollte, entfällt aufgrund<br />

der Option zur Tonnagesteuer eine Anrechnung gem. § 35<br />

EStG bei den Kommanditisten der Gesellschaft.<br />

71


15<br />

Steuerliche<br />

Grundlagen<br />

Umsatzsteuer<br />

Die Gesellschaft erzielt mit der Vercharterung ihrer Schiffe<br />

Umsätze für die Seeschifffahrt, die gem. § 4 Nr. 2 Umsatzsteuergesetz<br />

(UStG) in Verbindung mit § 8 UStG von der<br />

Umsatzsteuer befreit sind. Unabhängig von der Umsatzsteuerbefreiung<br />

behält die Gesellschaft das Recht, ihr in<br />

Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer gegenüber<br />

dem Finanzamt geltend zu machen, soweit diese Leistungen<br />

mit der Anschaffung und dem Betrieb der Seeschiffe<br />

im Zusammenhang stehen (§ 15 Abs. 1 UStG i. v. m. § 15<br />

Abs. 3 Nr. 1a UStG).<br />

Entgegen früherer Verwaltungsauffassung sind nach dem<br />

BFH-Urteil vom 1. Juni 2004 Vorsteuerbeträge aus Rechnungen<br />

für Leistungen, die im Zusammenhang mit der<br />

Ausgabe von Gesellschaftsanteilen stehen, abziehbar.<br />

Schenkung- und Erbschaftsteuer<br />

Das Bundesverfassungsgericht hat die Erhebung von<br />

Schenkung- und Erbschaftsteuer in der jetzigen Form für<br />

verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber aufgetragen,<br />

bis spätestens 31. Dezember 2008 eine verfassungskonforme<br />

Neuregelung zu treffen.<br />

Die Bewertung des übertragenen Vermögens hat sich – im<br />

Gegensatz zur jetzigen Rechtslage – an Verkehrswerten zu<br />

orientieren. Derzeit arbeitet die Große Koalition an der<br />

Neufassung des ersten Gesetzesentwurfs zur Erbschaftsteuerreform.<br />

Gegenwärtig ist nicht absehbar, welche<br />

Steuerbelastungen zukünftig durch die Übertragung von<br />

Kommanditanteilen wie z. B. an dieser Beteiligungsgesellschaft<br />

im Schenkungs- bzw. Erbfall ausgelöst werden.<br />

Schenkung- und Erbschaftsteuerfestsetzungen erfolgen<br />

z. Zt. durch die Finanzämter im vollen Umfang vorläufig.<br />

Dem Anleger wird empfohlen, bei Bedarf sich bei seinem<br />

persönlichen steuerlichen Berater über die aktuelle Entwicklung<br />

zu erkundigen.<br />

Bis zur Neuregelung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts<br />

gilt bis zum 31. Dezember 2008 folgendes:<br />

Im Falle des unentgeltlichen Übergangs der Fondsbeteiligung<br />

ist für die Bemessung der Erbschafts- und Schenkungssteuer<br />

grundsätzlich der jeweilige Anteil des Gesellschafters<br />

am Wert des Betriebsvermögens der KG<br />

einschließlich seines Sonderbetriebsvermögens und etwaiger<br />

Ergänzungsbilanzen maßgeblich. Dieser Anteil<br />

richtet sich nach dem Kapitalanteil des Gesellschafters<br />

und liegt im Regelfall wegen der Übernahme der Steuerbilanzwerte<br />

bei der Bewertung deutlich unter dem Verkehrswert<br />

der Beteiligung.<br />

Für einen positiven Anteil am Betriebsvermögen kann unter<br />

bestimmten Bedingungen ein Entlastungsfreibetrag,<br />

der auf die Erben bzw. Beschenkten aufzuteilen ist, von<br />

bis zu 225.000 € in Anspruch genommen werden (§ 13a<br />

Abs. 1 ErbStG). Dieser Freibetrag wird bei einer Schenkung<br />

innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraums nur einmal<br />

gewährt (§ 13a Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG). Das nach Abzug<br />

des Entlastungsfreibetrages verbleibende Betriebsvermögen<br />

unterliegt lediglich zu 65 % der Erbschaft- und<br />

Schenkungsteuer (§ 13a Abs. 2 ErbStG). Voraussetzung für<br />

die vorgenannten Vergünstigungen ist nach § 13a Abs. 5<br />

ErbStG u. a., dass der Erbe bzw. Beschenkte mindestens<br />

fünf Jahre Gesellschafter der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft<br />

bleibt und keine Entnahmen tätigt, die die<br />

zuzurechnenden Gewinnanteile und seine Einlagen um<br />

mehr als 52.000 € übersteigen. Schädlich wäre auch,<br />

wenn die Beteiligungsgesellschaft innerhalb von fünf Jahren<br />

die Betriebsaufgabe aufgrund der Veräußerung der<br />

Schiffe erklären würde.<br />

72


Gehört der Beschenkte oder Erbe eines gewerblichen<br />

Kommanditanteils dieser Beteiligungsgesellschaft im Verhältnis<br />

zum Erblasser oder Schenker zur Steuerklasse II<br />

oder III, wird der Erwerb in der Weise begünstigt, dass für<br />

den Erwerb oder Erwerbsanteil mit geringfügigen Abstrichen<br />

die günstigeren Steuersätze der Steuerklasse I anzuwenden<br />

sind. Die oben beschriebene 5-jährige Behaltensfrist<br />

der Beteiligung ist in analoger Anwendung auch bei<br />

der Tarifbegrenzung zu beachten (§ 19a ErbStG).<br />

Kommanditisten, die beabsichtigen, sich treuhänderisch<br />

zu beteiligen, haben die in einem koordinierten Ländererlass<br />

vom 27. Mai 2005 festgehaltene Auffassung der<br />

Finanzverwaltung zu beachten, wonach der schenkungsbzw.<br />

erbschaftssteuerliche Wert sich nicht nach den<br />

vorbeschriebenen Steuerbilanzwerten sondern nach dem<br />

sogenannten gemeinen Wert (Verkehrswert) der Beteiligung<br />

richtet. Die Finanzverwaltung steht auf dem Standpunkt,<br />

dass es sich bei Übertragungen von treuhänderisch<br />

gehaltenen Kommanditbeteiligungen nicht um begünstigte<br />

Übertragungen von Betriebsvermögen handelt, sondern<br />

um die Übertragung eines zivilrechtlichen Herausgabeanspruchs,<br />

der mit dem Verkehrswert zu bewerten<br />

ist. Die weitere Folge wäre, dass die oben dargelegten<br />

Steuerentlastungen der §§ 13a und 19a ErbStG einschließlich<br />

des 35%igen Bewertungsabschlags nicht gewährt<br />

werden. Zur Vermeidung dieser Nachteile sollte sich jeder<br />

Anleger als Direktkommanditist in das Handelsregister<br />

eintragen lassen.<br />

Bei einer erbschafts- oder schenkungssteuerlichen Gestaltung<br />

sollte im Vorfeld ein steuerlicher Berater hinzugezogen<br />

werden.<br />

Schlussbemerkungen<br />

Die Emittentin übernimmt nicht die Zahlung von Steuern<br />

für die Anleger, die ihre Einkommensteuer und Kirchensteuer,<br />

den Solidaritätszuschlag, die Körperschaftsteuer<br />

und Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer selbst zu tragen und<br />

zu entrichten haben.<br />

Die Emittentin trägt lediglich die betrieblich veranlassten<br />

Steuern, wie die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer und<br />

die Versicherungsteuer (soweit diese anfallen).<br />

Die steuerlichen Aussagen und Berechnungen dieses Beteiligungsangebotes<br />

basieren auf der Grundlage der z. Zt.<br />

geltenden steuerlichen Gesetzeslage, der dazu ergangenen<br />

Rechtsprechung und der hierzu veröffentlichten Auffassungen<br />

der Finanzverwaltung. Alle steuerlichen Folgen<br />

stehen unter dem Vorbehalt der Anerkennung durch Finanzverwaltung<br />

sowie der planmäßigen Realisierung der<br />

<strong>Invest</strong>itionen. Steuerliche Außenprüfungen (Betriebsprüfungen)<br />

sowie Änderungen des Steuerrechts, der Verwaltungspraxis<br />

der Finanzbehörden oder höchstrichterliche<br />

Rechtsprechung können zu Abweichungen gegenüber den<br />

prospektierten steuerlichen Aussagen und Berechnungen<br />

führen.<br />

Die endgültigen steuerlichen Ergebnisse sind auch von<br />

der planmäßigen Realisierung der <strong>Invest</strong>ition sowie der<br />

Prüfung und Anerkennung durch die Finanzverwaltung abhängig.<br />

Die endgültige Höhe der steuerlich beim Gesellschafter<br />

zu berücksichtigenden Ergebnisanteile wird<br />

durch das zuständige Betriebsfinanzamt Leer festgestellt.<br />

Sofern es hierdurch bei einem Gesellschafter zu geänderten<br />

Einkommensteuerveranlagungen mit Steuernachzahlungen<br />

kommen sollte, hat der Anleger auf die Steuernachzahlungen<br />

grundsätzlich Zinsen gem. § 233a AO in Höhe<br />

von 6 % p. a. zu entrichten. Im Fall von Einkommensteuer­<br />

73


15<br />

Steuerliche<br />

Grundlagen<br />

erstattungen erhält der Gesellschafter umgekehrt grundsätzlich<br />

Erstattungszinsen von ebenfalls 6 % p. a.<br />

Eine Garantie und Haftung für den Eintritt der beabsichtigten<br />

steuerlichen Wirkungen kann nicht übernommen<br />

werden.<br />

Aufgrund von ständigen Änderungen und der zunehmenden<br />

Komplexität des Steuerrechts können die in diesem<br />

Beteiligungsangebot dargestellten steuerlichen Grundlagen<br />

nur einen Überblick über wesentliche steuerliche<br />

Aspekte der Kommanditbeteiligung geben.<br />

Daher wird dem Anleger empfohlen, vor Beitritt zu diesem<br />

Schiffsfonds mit seinem steuerlichen Berater unter Berücksichtigung<br />

seiner persönlichen Verhältnisse das Beteiligungsangebot<br />

im Detail zu erörtern.<br />

74


76<br />

16<br />

vertragspartner


Phoenix Reederei GmbH & Co. KG “Mini Bulker I”<br />

• Geschäftsanschrift der Emittentin:<br />

Phoenix Reederei GmbH & Co. KG “Mini Bulker I”<br />

Blinke 6, 26789 Leer (Ostfriesland)<br />

• Funktion:<br />

Beteiligungsgesellschaft und Emittentin<br />

• Sitz:<br />

Blinke 6, 26789 Leer (Ostfriesland)<br />

• Rechtsform:<br />

Kommanditgesellschaft in Form einer GmbH & Co. KG<br />

• Handelsregister:<br />

Amtsgericht Aurich, HRA 200 125<br />

• Tag der ersten Eintragung:<br />

26. September 2006<br />

• Komplementärin<br />

Phoenix Verwaltungs GmbH, Leer (Ostfriesland)<br />

ohne Kapitalbeteiligung<br />

• Kommanditkapital:<br />

8.620.000 € nach vollständiger Einwerbung<br />

Von dem von den Gründungsgesellschaftern<br />

gezeichneten Kapital von 230.000 € sind Einlagen<br />

in Höhe von 29.000 € ausstehend.<br />

• Kommanditisten<br />

• Harald Hummert, Leer (Ostfriesland)<br />

gezeichnete Einlage 10.000 €,<br />

davon eingezahlt 1.000 €<br />

• Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG, Leer<br />

(Ostfriesland)<br />

gezeichnete Einlage 200.000 €,<br />

davon eingezahlt 200.000 €<br />

• Dirk Hatterman, Leer (Ostfriesland)<br />

gezeichnete Einlage 10.000 €,<br />

davon eingezahlt 0 €<br />

• Dr. Manfred Kemper, Bad Zwischenahn<br />

gezeichnete Einlage 10.000 €,<br />

davon eingezahlt 0 €<br />

Für die Beteiligungsgesellschaft besteht keine Konzernzugehörigkeit.<br />

Phoenix Verwaltungs GmbH<br />

• Funktion:<br />

Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft<br />

Sitz: •<br />

Blinke 6, 26789 Leer (Ostfriesland)<br />

Handelsregister:<br />

•<br />

Amtsgericht Aurich, HRB 200 771<br />

Tag der ersten Eintragung:<br />

•<br />

28. Mai 2008<br />

Stammkapital:<br />

•<br />

25.000 € (vollständig eingezahlt)<br />

Gesellschafter:<br />

•<br />

• Enno Poets<br />

• Harald Hummert<br />

Geschäftsführer:<br />

•<br />

Harald Hummert<br />

77


16<br />

Vertragspartner<br />

Harald Hummert<br />

Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG<br />

• Funktion:<br />

Einzelvertretungsberechtigter Gesellschafter –<br />

Geschäftsführer der Komplementärin Phoenix Verwaltungs<br />

GmbH, Kommanditist der Beteiligungs gesellschaft,<br />

geschäftsführender Gesellschafter der Phoenix<br />

Management GmbH als Komplementärin der Vertragsreederin<br />

• Geschäftsansässig:<br />

Blinke 6, 26789 Leer (Ostfriesland)<br />

Dirk Hattermann<br />

• Funktion:<br />

Einwerbung des Kommanditkapitals, Kommanditist der<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

• Geschäftsansässig:<br />

Hauptstraße 66, 26789 Leer<br />

• Funktion:<br />

Vertragsreederin, Kommanditistin der<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

• Sitz:<br />

Blinke 6, 26789 Leer (Ostfriesland)<br />

• Handelsregister:<br />

Amtsgericht Aurich, HRA 200 755<br />

• Tag der ersten Eintragung:<br />

28. Mai 2008<br />

• Kommanditkapital:<br />

100.000 €; nicht vollständig eingezahlt<br />

• Komplementärin:<br />

Phoenix Management GmbH, Leer<br />

• Gründungskommanditist:<br />

Enno Poets, Harald Hummert<br />

• Geschäftsführer:<br />

Harald Hummert<br />

Dr. Manfred Kemper<br />

Phoenix Management GmbH<br />

• Funktion:<br />

Einwerbung des Kommanditkapitals,<br />

Kommanditist der Beteiligungsgesellschaft<br />

• Geschäftsansässig:<br />

Omorikaweg 10a, 26160 Bad Zwischenahn<br />

ETB Befrachtungs GmbH & Co. KG –<br />

ein Unternehmen der Hartmann Gruppe, Leer<br />

• Funktion:<br />

Poolmanager<br />

• Sitz:<br />

Leer (Ostfriesland)<br />

• Funktion:<br />

Komplementärin des Vertragsreeders<br />

• Sitz:<br />

Blinke 6, 26789 Leer (Ostfriesland)<br />

• Handelsregister:<br />

Amtsgericht Aurich HRB 200 788<br />

• Tag der ersten Eintragung:<br />

19. Juni 2008<br />

• Stammkapital:<br />

25.000 €; vollständig eingezahlt<br />

• Gesellschafter:<br />

• Enno Poets<br />

• Harald Hummert<br />

• Geschäftsführer:<br />

Harald Hummert<br />

78


Weitere Vertragspartner<br />

Deutsche Schiffsbank AG<br />

Hartmann Logistik GmbH<br />

• Funktion:<br />

Verkäuferin der MS “DEGAS” und MS “GRECO”<br />

• Sitz:<br />

Garrelstraße 14, 26789 Leer<br />

• Funktion:<br />

Schiffsfinanzierende Bank für die Endfinanzierung<br />

• Sitz:<br />

Katharinenstraße 13, 20457 Hamburg<br />

Weitere Personen, die die Herausgabe oder den Inhalt des<br />

<strong>Prospekt</strong>es oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebotes<br />

der Vermögensanlage wesentlich beeinflußt haben,<br />

sind nicht vorhanden.<br />

79


17<br />

gesellschaftsvertrag<br />

In der Fassung vom 1. August 2008<br />

Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft<br />

in Firma<br />

Phoenix Reederei GmbH & Co. KG “Mini Bulker I”<br />

– nachstehend „Gesellschaft” genannt –<br />

§ 1 Firma, Sitz, Register, Gegenstand<br />

und Dauer des Unternehmens<br />

1. Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft. Ihre<br />

Firma lautet:<br />

Phoenix Reederei GmbH & Co. KG “Mini Bulker I”<br />

2. Der Sitz der Gesellschaft ist Leer (Ostfriesland).<br />

3. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb,<br />

Betrieb und Veräußerung der beiden Mini Bulker MS<br />

“GRECO” und MS “DEGAS” (nachfolgend: „Schiffe”)<br />

in der internationalen Seeschifffahrt und alle damit<br />

im Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte. Die<br />

Gesellschaft kann auch Beteiligungen an anderen<br />

Unternehmen erwerben, soweit dieses für den<br />

Schiffsbetrieb geboten ist.<br />

4. Die Gesellschaft hat am 7. August 2006 begonnen. Die<br />

Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt.<br />

§ 2 Gesellschafter und Einlagen<br />

1. Komplementärin ist die Phoenix Verwaltungs GmbH,<br />

Blinke 6, 26789 Leer (Ostfriesland)<br />

– nachstehend „Komplementärin” genannt –<br />

Die Komplementärin leistet keine Einlage und ist am<br />

Vermögen sowie am Ergebnis der Gesellschaft vorbehaltlich<br />

der Regelung in § 8 nicht beteiligt. Sie ist berechtigt,<br />

auch bei anderen Kommanditgesellschaften<br />

als Komplementärin tätig zu sein.<br />

2. Kommanditisten sind:<br />

a) die Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG, Leer, mit<br />

einer Kommanditeinlage in Höhe von 200.000 €.<br />

b) Harald Hummert, Aurich, mit einer Kommanditeinlage<br />

(Pflichteinlage) in Höhe von 10.000 €; er ist<br />

berechtigt, seine Einlage auf 50.000 € zu erhöhen.<br />

c) Dirk Hattermann, Leer (Ostfriesland) mit einer Kommanditeinlage<br />

(Pflichteinlage) in Höhe von 10.000 €;<br />

er ist berechtigt, seine Einlage auf 50.000 € zu erhöhen.<br />

d ) Dr. Manfred Kemper, Bad Zwischenahn, mit einer Kommanditeinlage<br />

(Pflichteinlage) in Höhe von 10.000 €;<br />

er ist berechtigt, seine Einlage auf 50.000 € zu erhöhen.<br />

3. Die Komplementärin ist ermächtigt, weitere Gesellschafter<br />

aufzunehmen, insbesondere als Folge gegebener<br />

Platzierungsgarantien, und bestehende Einlagen<br />

von Gesellschaftern zu erhöhen, sofern hierdurch<br />

das vorgesehene Eigenkapital der Gesellschaft in Höhe<br />

von insgesamt rd. 8.620.000 € nicht überschritten<br />

wird.<br />

4. Die beigetretenen Kommanditisten treten unter der<br />

aufschiebenden Bedingung der Eintragung ihrer Haftsummen<br />

in das Handelsregister der Gesellschaft bei.<br />

Die Kommanditisten sind in der Zeit zwischen ihrem<br />

Beitritt zur Gesellschaft bis zu ihrer Eintragung im<br />

Handelsregister bereits als atypisch stille Gesellschafter<br />

mitunternehmerisch beteiligt. Dieser Gesellschaftsvertrag<br />

findet bereits für diesen Zeitraum entsprechende<br />

Anwendung. Die Haftung ist während<br />

dieses Zeitraums auf die vereinbarte Einlage begrenzt.<br />

Mit der Eintragung wandelt sich die atypisch stille<br />

Beteiligung in eine Kommanditbeteiligung zum Nennwert<br />

um.<br />

5. Die Kommanditisten haben ihre Kommanditeinlagen<br />

auf Anforderung der Komplementärin einzuzahlen. Die<br />

Fälligkeit der Einlagen ergibt sich aus den jeweiligen<br />

schriftlichen Beitrittserklärungen. Mit Einzahlung der<br />

Kommanditeinlage erlischt die gesetzliche Kommanditistenhaftung<br />

gem. § 171 Abs. 1 HGB. § 172 Abs. 4 HGB<br />

bleibt unberührt.<br />

80


6. Kommanditisten, die ihre fälligen Kommanditeinlagen<br />

bereits vor Fälligkeit einzahlen, erhalten eine Sonderausschüttung<br />

nach Maßgabe des § 8 Nr. 4. Im Übrigen<br />

erhalten Kommanditisten/Anleger, die ihre Kommanditeinlage<br />

vor Fälligkeit einzahlen, von der Gesellschaft<br />

keine Verzinsung.<br />

7. Die Gesellschaft ist berechtigt, auf rückständige Zahlungen<br />

Verzugszinsen in Höhe von 1 % für jeden angefangenen<br />

Monat zu berechnen. Die Geltendmachung<br />

weiter gehender Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.<br />

Die Komplementärin ist ermächtigt, einen<br />

Kommanditisten, der seine fällige Einlage trotz schriftlicher<br />

Fristsetzung mit Ausschlussandrohung ganz<br />

oder teilweise nicht rechtzeitig erbringt, durch schriftliche<br />

Mitteilung aus der Gesellschaft auszuschließen<br />

bzw. seine Beteiligung herabzusetzen, ohne dass es eines<br />

Gesellschafterbeschlusses bedarf.<br />

8. Die Kommanditisten dürfen erst nach vorheriger<br />

schriftlicher Zustimmung durch die Komplementärin<br />

ihre Einlage ganz oder teilweise treuhänderisch für<br />

Dritte halten. Die Komplementärin darf ihre Zustimmung<br />

nur aus wichtigem Grund verweigern.<br />

§ 3 Kommanditistenkonten<br />

1. Für jeden Kommanditisten werden bei der Gesellschaft<br />

ein Festkapitalkonto (Einlagekonto), ein Ergebniskonto,<br />

ein Verrechnungskonto, ein Rücklagenkonto<br />

und ein Sonderentnahmekonto geführt.<br />

2. Die vereinbarten Kommanditeinlagen (Pflichteinlagen)<br />

sind Festeinlagen und werden jeweils auf dem Kapitalkonto<br />

I gebucht (Einlagekonto). Der Stand dieser Konten<br />

ist maßgeblich für die Mitgliedschaftsrechte, insbesondere<br />

das Stimmrecht, die Ergebnisverteilung<br />

und die Beteiligung am Vermögen der Gesellschaft.<br />

3. Auf das Kapitalkonto II (Ergebniskonto) werden die<br />

jeweils zugewiesenen Gewinn- und Verlustanteile<br />

gebucht.<br />

4. Die Erfassung des übrigen Zahlungsverkehrs zwischen<br />

der Gesellschaft und dem Kommanditisten, also insbesondere<br />

der Entnahmen in Form von Ausschüttungen,<br />

erfolgt über das Kapitalkonto III (Verrechnungskonto).<br />

5. Guthaben auf den Konten der Kommanditisten werden<br />

nicht verzinst. Negativsalden auf den Kapitalkonten II<br />

bis IV begründen keine Nachschussverpflichtung des<br />

jeweiligen Kommanditisten.<br />

6. Auf dem Kapitalkonto IV (Sonderentnahmekonto) werden<br />

evtl. Sonderentnahmen gem. § 8 Nr. 4 er fasst.<br />

§ 4 Geschäftsführung und Vertretung<br />

1. Die Komplementärin ist nach Maßgabe dieses Paragrafen<br />

zur Geschäftsführung und zur Vertretung der<br />

Gesellschaft im Rechtsverkehr berechtigt und verpflichtet.<br />

Sie und ihre Organe sind von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB und des § 112 HGB befreit.<br />

2. Die Komplementärin hat die Geschäfte der Gesellschaft<br />

mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen.<br />

Der als Anlage zum Gesellschaftsvertrag beigefügte<br />

<strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplan der Gesellschaft<br />

ist für sie verbindlich, soweit es sich nicht um<br />

sachlich begründete und aus der Sicht der Komplementärin<br />

erforderliche Abweichungen in Höhe von bis zu<br />

2,5 % des <strong>Invest</strong>itionsvolumens handelt. Daneben bleiben<br />

hierbei solche Änderungen im <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplan<br />

unberücksichtigt, die sich aus Wechselkursschwankungen<br />

ergeben. Die Komplementärin<br />

hat für die Versicherung der Schiffe Sorge zu tragen.<br />

Die Komplementärin kann auf Kosten der Gesellschaft<br />

einzelne Aufgaben der Geschäftsführung auf Dritte,<br />

insbesondere auf den Vertragsreeder, übertragen.<br />

3. Geschäfte und Handlungen, die nach Art, Umfang und<br />

Risiko den Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs<br />

überschreiten, bedürfen der Zustimmung der<br />

Gesellschafterversammlung. Das gilt insbesondere für:<br />

a) die Veräußerung der Schiffe, soweit sie nicht im<br />

Rahmen eines Flaggenwechsels durch Übertragung<br />

auf eine Treuhandgesellschaft erfolgt;<br />

b) die sonstige Aufgabe des Geschäftsbetriebes;<br />

c) die weitere dingliche Belastung der Schiffe über die<br />

zur Absicherung des Fremdkapitals gem. beiliegendem<br />

<strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplan zu bestellende<br />

Hypothek hinaus;<br />

d) die Aufnahme und Aufgabe weiterer unternehmerischer<br />

Aktivitäten, die nicht mit dem Betrieb der Schiffe<br />

im Zusammenhang stehen;<br />

e) die Ausübung steuerlicher Wahlrechte, die für die<br />

Gesellschaft einheitlich auszuüben sind;<br />

f) die Änderung der Registrierung und Flaggenführung<br />

der Schiffe und die damit verbundenen Rechtsgeschäfte,<br />

soweit dies nicht im Rahmen der Option zur<br />

pauschalen Gewinnermittlung gem. § 5a EStG (Tonnagesteuer)<br />

erforderlich ist, vom Charterer verlangt wird,<br />

oder der Vertragsreeder nach freiem Ermessen entscheidet,<br />

die Schiffe im Rahmen der Selbstverpflichtungserklärung<br />

des Verbandes Deutscher Reeder unter<br />

deutscher Flagge fahren zu lassen, Letzteres aber nur,<br />

soweit die entstehenden Mehrkosten durch ein vom<br />

Vertragsreeder anzuwendendes Umlageverfahren weitgehend<br />

gedeckt sind;<br />

g) Beauftragung und Ausführung von Umbaumaßnahmen<br />

und Reparaturen an den Schiffen einschließlich<br />

der Ersatzbeschaffung von Ausrüstungsgegenständen,<br />

die je Werftaufenthalt oder Reparaturfall voraussichtlich<br />

Kosten von mehr als 350.000 € pro Schiff verursachen<br />

werden; ausgenommen hiervon sind Notfälle,<br />

insbesondere Havariefälle;<br />

h) die Eingehung von Wechselverbindlichkeiten sowie<br />

Übernahme von Bürgschaften und Garantien oder<br />

sonstigen Haftungen für Dritte, soweit diese nicht zur<br />

Abwendung von Arrestierungen der Schiffe erforderlich<br />

sind und im Einzelfall 250.000 € pro Schiff übersteigen;<br />

81


17<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

i) den Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen,<br />

soweit diese nicht für Gesellschaften zwecks<br />

Umflaggungen auf Bareboatcharter-Basis erforderlich<br />

sind;<br />

j) die Errichtung und Aufgabe von Zweigniederlassungen;<br />

k) Pensionszusagen und auf Versorgung gerichtete<br />

Rechtsgeschäfte;<br />

l) die Gewährung von Darlehen an Gesellschafter und<br />

Dritte; ausgenommen sind Vorschüsse an das fahrende<br />

Personal, die den Gesamtbetrag von 100.000 € p. a.<br />

pro Schiff nicht überschreiten.<br />

4. In Eilfällen und in Fällen der Not hat die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin das Recht und die Pflicht,<br />

unaufschiebbare Rechtsgeschäfte und/oder Rechtshandlungen,<br />

die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

hinausgehen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Reeders auch ohne vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />

vorzunehmen. Hat die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin hiervon Gebrauch gemacht,<br />

so hat sie die Gesellschafter unverzüglich zu<br />

informieren.<br />

5. Unter Berücksichtigung der genannten Pflichten war<br />

und ist die persönlich haftende Gesellschafterin berechtigt,<br />

nach freiem Ermessen über den Einsatz der<br />

Schiffe zu verfügen (disponieren) und Charter- oder<br />

Poolverträge abzuschließen. Die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin darf zur Ausübung ihres Geschäftsführungsauftrages<br />

auf Kosten der Gesellschaft dritte Personen<br />

und Firmen heranziehen; sie haftet jedoch der<br />

Gesellschaft gegenüber für ihre Erfüllungsgehilfen. Im<br />

Übrigen haftet die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

für ihre Tätigkeit nach den vertraglichen und gesetzlichen<br />

Bestimmungen.<br />

6. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat einen<br />

Bereederungsvertrag mit dem Vertragsreeder abgeschlossen.<br />

Der Vertragsreeder ist seinerseits berechtigt,<br />

Aufgaben aus dem Bereederungsvertrag zu delegieren.<br />

7. In Abweichung der Regelungen nach Nr. 3 war und ist<br />

die persönlich haftende Gesellschafterin zur Durchführung<br />

folgender Geschäfte und zum Abschluss damit<br />

zusammenhängender Geschäfte berechtigt:<br />

a) Erwerb und Ausrüstung der Schiffe;<br />

b) Kreditaufnahmen zur Vorfinanzierung des Eigenkapitals<br />

und die damit im Zusammenhang stehende<br />

Hergabe und Bestellung von Sicherheiten;<br />

c) Kreditaufnahmen zur Endfinanzierung der Schiffe<br />

und die damit im Zusammenhang stehende Hergabe<br />

und Bestellung von Sicherheiten;<br />

d) Vertriebsvereinbarungen zur Einwerbung des Gesellschaftskapitals<br />

nach § 2 Nr. 3.<br />

8. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist bis zur<br />

Übernahme der Schiffe berechtigt, weitere für die<br />

Realisierung des <strong>Invest</strong>itionsobjektes vorgesehene<br />

Verträge abzuschließen. Das gilt auch für abgeschlossene<br />

oder noch abzuschließende Verträge mit den in<br />

§ 2 Nr. 2 genannten Kommanditisten.<br />

§ 5 Gesellschafterversammlung,<br />

Gesellschafterbeschlüsse<br />

1. Innerhalb der ersten 9 Monate nach Ablauf eines<br />

Geschäftsjahres soll eine ordentliche Gesellschafterversammlung<br />

am Sitz der Gesellschaft stattfinden.<br />

Abweichend von Satz 1 kann die Komplementärin nach<br />

pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, anstelle einer<br />

Präsenzversammlung Gesellschafterversammlungen<br />

im schriftlichen Umlaufverfahren nach Nr. 10 vornehmen<br />

zu lassen, soweit es im vergangenen Geschäftsjahr<br />

keine besonderen Vorkommnisse gab, die eine<br />

mündliche Erörterung erfordern, und nicht Kommanditisten,<br />

die zusammen mindestens 10 % des Kommanditkapitals<br />

auf sich vereinigen, eine Gesellschafterversammlung<br />

als Präsenzversammlung schriftlich und<br />

82


unter Angabe von Gründen gegenüber der Komplementärin<br />

verlangen.<br />

2. Eine außerordentliche Gesellschafterversammlung ist<br />

einzuberufen, wenn dies im Interesse der Gesellschaft<br />

geboten erscheint bzw. Kommanditisten, die zusammen<br />

mindestens 20 % der Kommanditeinlagen halten,<br />

die Einberufung unter Angabe des Zweckes und der<br />

Tagesordnung schriftlich verlangen. Kommt die Komplementärin<br />

dieser Aufforderung nicht binnen 2 Wochen<br />

nach Absendung der Aufforderung (Poststempel)<br />

nach, so sind die Kommanditisten selbst zur<br />

Einberufung berechtigt.<br />

3. Die Einladung zu Gesellschafterversammlungen erfolgt<br />

durch die Komplementärin schriftlich unter Angabe<br />

der Tagesordnung, des Versammlungsortes sowie der<br />

Versammlungszeit mit einer Frist von 2 Wochen, jeweils<br />

gerechnet vom Tage der Absendung (Poststempel);<br />

sie gilt mit Aufgabe zur Post als zugegangen. Die<br />

Ladungsfrist zur Einberufung von Gesellschafterversammlungen<br />

kann bis auf 7 Tage verkürzt werden,<br />

wenn dringende Beschlussfassungsgegenstände dies<br />

erfordern.<br />

4. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig,<br />

wenn die Komplementärin und mehr als 50 % des<br />

stimmberechtigten Kommanditkapitals vertreten sind.<br />

Bei mangelnder Beschlussfähigkeit ist unverzüglich<br />

eine neue Gesellschafterversammlung mit gleicher<br />

Form und Tagesordnung und einer Frist von mindestens<br />

7 Tagen, gerechnet vom Tage der Absendung<br />

(Poststempel), einzuberufen, die ohne Rücksicht auf<br />

die Höhe des vertretenen Kommanditkapitals beschlussfähig<br />

ist, sofern hierauf in der Einladung hingewiesen<br />

wurde.<br />

5. Je 1.000 € der Kommanditeinlage gewähren eine<br />

Stimme.<br />

6. Die Kommanditisten können sich durch einen mit einer<br />

schriftlichen Vollmacht versehenen Dritten vertreten<br />

lassen. Die Komplementärin kann den Bevollmächtigten<br />

von der Stimmabgabe ausschließen, wenn er oder<br />

ein Unternehmen, das er führt oder an dem er beteiligt<br />

ist, zur Gesellschaft oder einem ihrer Kommanditisten<br />

gem. § 2 Nr. 2 in Wettbewerb steht; hierzu zählt nicht<br />

die Beteiligung an einem anderen Schiff, soweit sie<br />

25 % des Eigenkapitals nicht überschreitet oder die<br />

Position eines Reeders oder Vertragsreeders darstellt.<br />

Im Zweifelsfall beschließt über die Zulassung des Bevollmächtigten<br />

zur Stimmabgabe die Gesellschafterversammlung,<br />

wobei der Bevollmächtigte bei diesem<br />

Beschluss kein Stimmrecht besitzt.<br />

7. Die Gesellschafterversammlungen werden von einer<br />

durch die Komplementärin benannten Person geleitet,<br />

die auch das Protokoll führt bzw. führen lässt. Das<br />

Protokoll ist von dem Protokollführer und dem Versammlungsleiter<br />

zu unterzeichnen. Eine Kopie des<br />

Protokolls ist an alle Kommanditisten zu versenden.<br />

Der Inhalt des Protokolls gilt als genehmigt, wenn<br />

nicht innerhalb von 3 Monaten nach Absendung des<br />

Protokolls (Poststempel) Klage am Sitz der Gesellschaft<br />

erhoben wird. Zur Erhebung der Klage sind nur<br />

die im Handelsregister eingetragenen Kommanditisten<br />

berechtigt.<br />

8. Die Gesellschafterversammlung beschließt über alle<br />

ihr gesetzlich und durch diesen Vertrag zugewiesenen<br />

Angelegenheiten, insbesondere:<br />

a) Änderungen des Gesellschaftsvertrages;<br />

b) den Verkauf der Schiffe, soweit dieser nicht im<br />

Rahmen eines Flaggenwechsels durch Übertragung<br />

auf eine Treuhandgesellschaft erfolgt, sowie die Auflösung<br />

und die Fortsetzung (§ 14 Nr. 4) der Gesellschaft;<br />

c) die Feststellung des Jahresabschlusses des abgelaufenen<br />

Geschäftsjahres;<br />

d) die Verwendung des Jahresergebnisses, insbesondere<br />

hinsichtlich Entnahmen/Auszahlungen von Liquiditätsüberschüssen;<br />

e) die Entlastung der Komplementärin und des Vertragsreeders;<br />

f) den Ausschluss von Gesellschaftern; § 2 Nr. 7 bleibt<br />

unberührt;<br />

g) die Anpassung der Vergütung der Komplementärin<br />

gem. § 6 Nr. 1;<br />

h) zustimmungsbedürftige Geschäftsführungsmaßnahmen<br />

gem. § 4 Nr. 3;<br />

i) den Ausschluss von Bevollmächtigten von der<br />

Stimmabgabe gem. Nr. 6.<br />

j) Bildung eines Beirates in der ersten ordentlichen<br />

Gesellschafterversammlung nach Erwerb der Schiffe.<br />

Dieser Beirat besteht aus max. 3 Personen – wobei ein<br />

Beiratsmitglied von der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

gestellt wird. Dieser Beschluss ist mit einer<br />

Beiratsordnung (Geschäftsordnung) zu verbinden.<br />

9. Vorbehaltlich abweichender zwingender gesetzlicher<br />

oder vertraglicher Bestimmungen werden Gesellschafterbeschlüsse<br />

mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen und ungültige<br />

Stimmen gelten dabei als nicht abgegeben. Beschlüsse<br />

gem. Nr. 8 Buchst. a. und b. bedürfen einer Mehrheit<br />

von 75 % aller abgegebenen Stimmen. Beschlüsse gem.<br />

Nr. 8 Buchst. c) und d) bedürfen der Zustimmung der<br />

Komplementärin; dies gilt auch für Beschlüsse nach<br />

Nr. 8 Buchst. a), sofern dadurch zusätzliche Pflichten<br />

für die Komplementärin begründet werden.<br />

10. Gesellschafterbeschlüsse können auch in Textform<br />

herbeigeführt werden, sofern alle Kommanditisten<br />

hieran beteiligt werden. Bei schriftlichen Abstimmungsverfahren<br />

anstelle einer ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

im Rahmen einer Präsenzveranstaltung<br />

nach Nr. 1 beträgt die Abstimmungsfrist 3 Wochen, bei<br />

allen übrigen schriftlichen Abstimmungsverfahren<br />

2 Wochen gerechnet von der Absendung zur Aufforderung<br />

zur Teilnahme am Abstimmungsverfahren (Poststempel).<br />

Stimmenthaltungen und verspätete oder aus<br />

83


17<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

anderen Gründen ungültige Stimmen gelten als nicht<br />

abgegeben. Die Abstimmungsfrist beginnt mit dem<br />

Tag der Absendung des Schreibens (Poststempel), mit<br />

dem zur schriftlichen Stimmabgabe aufgefordert wird.<br />

Diesem Schreiben soll eine Stellungnahme der Komplementärin<br />

zum jeweiligen Beschlussthema beigefügt<br />

sein. Kommt ein Beschluss auf diese Weise zustande,<br />

so hat die Komplementärin den Kommanditisten unverzüglich<br />

das Ergebnis schriftlich mitzuteilen.<br />

11. Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses<br />

kann nur binnen einer Ausschlussfrist von 3 Monaten<br />

nach Absendung des Protokolls bzw. der schriftlichen<br />

Mitteilung gem. Nr. 10 (Poststempel) durch Klage am<br />

Sitz der Gesellschaft geltend gemacht werden. Zur Erhebung<br />

der Klage sind die im Handelsregister eingetragenen<br />

Kommanditisten berechtigt. Nach Ablauf der<br />

Frist gilt ein etwaiger Mangel als geheilt.<br />

12. Soweit ein Gesellschafterbeschluss vorliegt, ist das<br />

Widerspruchsrecht des einzelnen Kommanditisten<br />

gem. § 164 HGB abbedungen.<br />

§ 6 Besondere Vergütungen und Aufwendungsersatz<br />

1. Die Komplementärin erhält für die laufende Geschäftsführung<br />

und Vertretung sowie für die Übernahme der<br />

persönlichen Haftung eine in gleichen Teilbeträgen<br />

jeweils zum Quartalsende fällige Vergütung in Höhe<br />

von pauschal 4.000 € p. a. Diese Vergütung wird alle<br />

3 Jahre der allgemeinen Kostensteigerung angepasst.<br />

Hierüber beschließt die Gesellschafterversammlung.<br />

Zusätzlich werden ihr alle im Interesse der Gesellschaft<br />

getätigten und auf der Geschäftsführung bzw.<br />

Vertretung der Gesellschaft beruhenden Aufwendungen<br />

erstattet.<br />

2. Die Bereederung der Schiffe erfolgt entsprechend des<br />

gesondert abgeschlossenen Bereederungsvertrages<br />

durch die Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG<br />

(Vertragsreeder). Der Vertragsreeder erhält aufgrund<br />

dieses Vertrages eine Vergütung für die laufende<br />

Bereederung in Höhe von 4,0 % der eingegangenen Erträge<br />

wie z. B. der Bruttofrachtraten bzw. Zeitchartererlöse<br />

sowie der Versicherungsentschädigungen aus<br />

einer Loss-of-Hire-Versicherung (einschließlich etwaiger<br />

Bergelöhne, Hilfslöhne, Überliegegelder etc.), soweit<br />

sie nicht auf Besatzungsmitglieder entfallen.<br />

Diese Vergütung ist fällig, wenn die entsprechenden<br />

Beträge der Gesellschaft zugeflossen sind. Für Tage,<br />

an denen ein Schiff keine Einnahmen erzielt, erhält der<br />

Vertragsreeder 250 € pro Tag. Zusätzlich erhält er<br />

Ersatz für alle außergewöhnlichen Aufwendungen, die<br />

im Interesse der Schiffsgesellschaft getätigt werden.<br />

Insbesondere ist der Vertragsreeder berechtigt,<br />

Dienstleistungen, die nicht zum Leistungsumfang des<br />

Bereederungsvertrages gehören, der Gesellschaft im<br />

Wege einer Kostenumlage in Rechnung zu stellen, soweit<br />

derartige Dienstleistungen für mehrere Schiffe<br />

kostengünstiger abgewickelt werden können. Im Falle<br />

der Veräußerung der Schiffe bzw. bei Totalverlust erhält<br />

der Vertragsreeder einen Gewinnvorab in Höhe<br />

von 3 % des Jahresüberschusses des Jahres, in dem die<br />

Schiffe veräußert werden oder in Totalverlust geraten;<br />

der Jahresüberschuss ermittelt sich einschließlich des<br />

außerordentlichen Ertrages aus dem Verkauf oder dem<br />

Versicherungserlös der Schiffe.<br />

3. Der Vertragsreeder erhält für die vorbereitende Bereederung<br />

eine Pauschalvergütung von 50.000 €. Diese<br />

Vergütung ist bei Ablieferung der Schiffe fällig.<br />

4. Für die Vorbereitung und die Durchführung der Platzierung<br />

des Eigenkapitals erhalten die Vertriebspartner<br />

auf der Grundlage von gesondert abgeschlossenen<br />

Vertriebsvereinbarungen die im anliegenden <strong>Invest</strong>itions-<br />

und Finanzierungsplan ausgewiesenen Vergütungen.<br />

Für die Sicherstellung der Vollplatzierung in<br />

Form einer Platzierungsgarantie erhalten die Garanten<br />

eine im anliegenden <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplan<br />

ausgewiesene Vergütung.<br />

84


5. Der Vertragsreeder ist ermächtigt, leistungsfähige<br />

Dritte ganz oder teilweise mit der Erbringung der von<br />

ihm geschuldeten Leistungen zu beauftragen, und<br />

zwar auch im Namen und für Rechnung der Gesellschaft.<br />

Er bleibt jedoch in jedem Fall für die ordnungsgemäße<br />

Vertragserfüllung verantwortlich.<br />

6. Sämtliche vorgenannten Vergütungen und Erstattungen<br />

für Aufwendungen sind unabhängig vom Ergebnis<br />

der Gesellschaft vorab zu leisten und gelten als Aufwand<br />

der Gesellschaft. Sie verstehen sich jeweils zzgl.<br />

etwaiger Umsatzsteuer.<br />

§ 7 Geschäftsjahr, Buchführung, Jahresabschluss<br />

1. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.<br />

2. Die Komplementärin hat für die Gesellschaft gesondert<br />

Buch zu führen und die Geldmittel der Gesellschaft<br />

getrennt von ihrem übrigen Vermögen zu halten<br />

und zu verwalten. Sie ist berechtigt, die Führung der<br />

Bücher der Gesellschaft dem Vertragsreeder zu übertragen,<br />

der seinerseits verpflichtet ist, die diesbezüglichen<br />

Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages einzuhalten.<br />

3. Der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung<br />

sowie Anhang) ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer<br />

Buchführung innerhalb von 9 Monaten<br />

nach Beendigung eines jeden Geschäftsjahres von der<br />

Komplementärin aufzustellen und den Kommanditisten<br />

zusammen mit dem Jahresbericht der Komplementärin<br />

alsbald, spätestens 2 Wochen vor der ordent lichen Gesellschafterversammlung<br />

(Poststempel), zuzusenden.<br />

4. Die Handelsbilanz der Gesellschaft entspricht der<br />

Steuerbilanz, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften<br />

eine abweichende Bilanzierung erfordern.<br />

Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist bei Änderungen<br />

aufgrund einer steuerlichen Außenprüfung zum<br />

nächstmöglichen Zeitpunkt entsprechend anzupassen,<br />

soweit die Änderungen handelsrechtlich zulässig sind.<br />

Die Kosten für die Buchführung, Heuerabrechnungen,<br />

Steuererklärungen sowie Erstellung und Prüfung des<br />

Jahresabschlusses übernimmt die Gesellschaft.<br />

§ 8 Ergebnisverteilung, Entnahmen, Haftung<br />

1. Das nach Abzug des Aufwandes bzw. des Vorabgewinnes<br />

gem. § 6 verbliebene Ergebnis wird auf die Kommanditisten<br />

bzw. Treugeber im Verhältnis ihrer Einlagekonten<br />

gem. § 3 Nr. 2 verteilt.<br />

2. Um insgesamt eine ergebnis- und vermögensmäßige<br />

Gleichstellung aller Gesellschafter zu erreichen, wird<br />

das jeweilige Ergebnis der Gesellschaft zunächst von<br />

den neu beigetretenen Gesellschaftern in dem Umfang<br />

allein getragen, in dem die vorher beigetretenen<br />

Gesellschafter Ergebnisse bereits zugewiesen bekommen<br />

haben. Die nach Satz 1 auf die Gesellschafter<br />

entfallenden Ergebnisanteile dürfen jedoch die Ergebnisanteile<br />

der Gesellschafter nicht überschreiten, die<br />

bis zum Ende des Jahres der Gesellschaft noch beitreten,<br />

es sei denn, dieses ist aus Gründen des verbleibenden<br />

Ergebnisses des Jahres begründet. Zu diesem<br />

Zweck wird das Ergebnis dieses Geschäftsjahres daher<br />

so verteilt, dass jedem Gesellschafter aus dem nach<br />

seinem Beitritt entstehenden Ergebnis der Gesellschaft<br />

ein Vorab-Betrag zugerechnet wird. Der Vorab<br />

ist begrenzt auf die Gleichstellung aller Gesellschafter<br />

und kann die Quote des Ergebnisanteils der nach<br />

seinem Beitritt beitretenden anderen Gesellschafter<br />

weder übersteigen noch unterschreiten, es sei denn,<br />

es ist aus Gründen des verbleibenden Jahresergebnisses<br />

unter Beachtung für die <strong>Invest</strong>itionsphase erforderlichen<br />

Gesamtbetrachtung erforderlich. Nach Abzug<br />

dieser Vorab-Beträge werden die verbleibenden<br />

Ergebnisanteile auf die Gesellschafter in dem Verhältnis<br />

ihrer Einlagen verteilt. Sofern die Ergebnisse nicht<br />

ausreichen, um alle Gesellschafter gleichzustellen,<br />

sind später anfallende Ergebnisse so zu verteilen, dass<br />

eine ergebnis- und vermögensmäßige Gleichstellung<br />

der Gesellschafter erreicht wird. Eine Gleichstellung<br />

entsprechend der vorstehenden Bestimmungen erfolgt<br />

sowohl hinsichtlich des handelsrechtlichen Ergebnisses<br />

als auch des steuerlichen Ergebnisses der Gesamthandelsbilanz.<br />

Ist eine sowohl handelsrechtliche als<br />

auch steuerliche Gleichstellung nicht möglich, wird<br />

das handelsrechtliche Ergebnis in Anwendung den<br />

vorstehenden Bestimmungen so verteilt, dass eine<br />

steuerliche Gleichstellung möglichst erreicht wird.<br />

3. Entnahmen der Kommanditisten (Auszahlungen) werden<br />

nur auf der Grundlage eines einheitlichen Auszahlungsbeschlusses<br />

der Gesellschafterversammlung<br />

gem. § 5 Nr. 8d vorgenommen. Auszahlungen an die<br />

Kommanditisten dürfen jedoch nur soweit beschlossen<br />

werden, wie keine Rückstände bei den Zins- und<br />

Tilgungsverpflichtungen, insbesondere aus der Schiffsfinanzierung,<br />

bestehen, der Ausgleich der laufenden<br />

Betriebskosten und die geschuldeten Zinszahlungen<br />

gesichert sind, Auflagen von Kreditinstituten nicht<br />

entgegenstehen und es die Liquiditätslage der Gesellschaft<br />

auch im Übrigen, insbesondere im Hinblick auf<br />

die vorauszusehende Geschäftsentwicklung, erlaubt.<br />

Auszahlungen werden zunächst mit fälligen Zahlungsverpflichtungen<br />

der Kommanditisten verrechnet.<br />

4. Kommanditisten, die ihre noch nicht fälligen Einzahlungen<br />

bereits bis zum 1. Dezember 2008 einzahlen,<br />

erhalten ein Sonder-Entnahmerecht auf eine Auszahlung<br />

in Höhe von 1,5 % bezogen auf den Betrag der vor<br />

Fälligkeit erbrachten Einlage. Diese Sonderauszahlungen<br />

werden jeweils als Entnahmen im Sinne des § 172<br />

Abs. 4 HGB dem Kapitalkonto IV belastet. Diese Sonderauszahlung<br />

bleibt bei der Ergebnisverteilung, der<br />

Errechnung eines etwaigen Auseinandersetzungsguthabens<br />

nach § 13 Nr. 2 und der Liquidation der Gesellschaft<br />

nach § 14 Nr. 2 unberücksichtigt. Im Übrigen<br />

erhalten Kommanditisten, die ihre Kommanditeinlage<br />

85


17<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

vor Fälligkeit einzahlen, von der Gesellschaft keine<br />

Verzinsung.<br />

5. Auszahlungen sind auch dann zulässig, wenn dadurch<br />

der Kapitalkontensaldo I bis IV (vgl. § 3) unter den<br />

Betrag der Hafteinlage gemindert wird. Soweit dies<br />

der Fall ist, kann bei einer Ausschüttung die Haftung<br />

der Kommanditisten gegenüber Gläubigern der Gesellschaft<br />

bis zur Höhe der Haftsumme wieder aufleben<br />

(vgl. § 172 Abs. 4 HGB). Auch in diesem Fall besteht<br />

jedoch keine Nachschusspflicht der Kommanditisten<br />

gegenüber der Gesellschaft. Die Kommanditisten sind<br />

nicht verpflichtet, beschlossene Auszahlungen auch<br />

tatsächlich zu entnehmen.<br />

6. Die Komplementärin ist berechtigt, Auszahlungen zu<br />

widersprechen. Sie kann auch bereits beschlossene<br />

bzw. vertraglich vorgesehene Auszahlungen nicht ausführen<br />

bzw. verschieben, wenn es die Geschäftslage<br />

der Gesellschaft auch unter Berücksichtigung der vorauszusehenden<br />

Geschäftsentwicklung erfordert.<br />

7. Abweichend von Nr. 3 kann die Komplementärin die<br />

prospektierten Auszahlungen an die Kommanditisten<br />

auch ohne Gesellschafterbeschluss bereits im 4. Quartal<br />

für das laufende Geschäftsjahr vornehmen, sofern<br />

es die Liquiditätslage – auch im Hinblick auf die weitere<br />

Geschäftsentwicklung – erlaubt.<br />

§ 9 Informations- und Kontrollrechte<br />

1. Die Kommanditisten können von der Komplementärin<br />

Auskünfte über die Angelegenheiten der Gesellschaft<br />

verlangen. Sofern die Komplementärin einem begründeten<br />

Auskunftsverlangen eines Kommanditisten in<br />

angemessener Frist nicht nachkommt oder sonstige<br />

wichtige Gründe vorliegen, sind die Kommanditisten<br />

berechtigt, Einsichtnahme in die Handelsbücher zu<br />

verlangen, sofern dies den ordentlichen Betrieb der<br />

Gesellschaft und des Vertragsreeders nicht beeinträchtigt.<br />

Sie müssen sich hierbei zur Berufsverschwiegenheit<br />

verpflichteter Personen, die jedoch<br />

selbst oder als Berater nicht in Konkurrenz zur Gesellschaft<br />

oder einem ihrer Kommanditisten nach § 2 Nr. 2<br />

stehen dürfen, bedienen. Die Kosten hierfür haben die<br />

Kommanditisten nach Satz 2 selbst zu tragen.<br />

§ 10 Verfügungen über Gesellschaftsanteile<br />

unter Lebenden<br />

1. Die vollständige oder teilweise Übertragung von Kommanditanteilen<br />

unter Lebenden sowie deren Belastung<br />

ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Komplementärin<br />

wirksam. Die Komplementärin darf ihre Zustimmung<br />

nur aus wichtigem Grunde versagen. Als wichtiger<br />

Grund ist insbesondere anzusehen, wenn der<br />

Gesellschaft fällige Ansprüche gegen den verfügungswilligen<br />

Kommanditisten zustehen, der Übertragungsempfänger<br />

im Wettbewerb zur Gesellschaft oder einem<br />

der Kommanditisten nach § 2 Nr. 2 steht oder die Bestimmungen<br />

nach Nr. 2 und/oder 3 (Andienungsrecht/<br />

Vorkaufsrecht) nicht beachtet worden sind. Die Übertragung<br />

von Kommanditanteilen ist nur mit Wirkung<br />

zum Ende oder Beginn eines Geschäftsjahres möglich.<br />

Die dadurch entstehenden Kommanditanteile<br />

sollen mindestens 25.000 € betragen und ohne Rest<br />

durch 1.000 teilbar sein. Hiervon kann nur mit Zustimmung<br />

der Komplementärin abgewichen werden.<br />

2. Beabsichtig ein Kommanditist, seine Kommanditanteile<br />

an einen Dritten zu veräußern, ist zunächst der<br />

Komplementärin das Kaufangebot des Dritten zusammen<br />

mit einer Mitteilung über die Verkaufsabsicht des<br />

Kommanditisten zu übermitteln. Die Komplementärin<br />

ist berechtigt, dem Kommanditisten innerhalb eines<br />

Monats nach Zugang der Mitteilung ihrerseits ein Angebot<br />

zum Kauf der Kommanditanteile zu stellen. Dieses<br />

Angebot muss der Kommanditist annehmen, wenn<br />

die Komplementärin denselben Kaufpreis bietet, wie<br />

in dem Kaufangebot des Dritten ausgewiesen, wobei<br />

„Kaufpreis“ in diesem Sinne dem von dem Dritten<br />

gebotenen Kaufpreis für die Kommanditanteile unter<br />

86


Abzug von ggf. offen oder verdeckt enthaltenen Aufschlägen,<br />

wie z.B. Provisionen, Courtage, Kommissionen<br />

entspricht (Andienungsrecht).<br />

3. Beabsichtigt ein Kommanditist, seine Kommanditanteile<br />

an einen Dritten zu veräußern, so steht der Komplementärin<br />

nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen<br />

ein Vorkaufsrecht zu:<br />

a) Der veräußerungswillige Kommanditist hat der Komplementärin<br />

unter Angabe des mit dem Dritten vereinbarten<br />

Preises und der sonstigen Bedingungen mittels<br />

eingeschriebenen Briefes die beabsichtigte Veräußerung<br />

anzuzeigen.<br />

b) Die Komplementärin kann das ihr zustehende Vorkaufsrecht<br />

nur binnen vier Wochen nach Zugang der<br />

vollständigen Anzeige gem. a) bei der Komplementärin<br />

ausüben. Übt die Komplementärin ihr Vorkaufsrecht<br />

aus, so ist der Kommanditist verpflichtet, seinen Kommanditanteil<br />

Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises<br />

auf die Komplementärin oder einen von ihr zu benennenden<br />

Dritten zu übertragen.<br />

c) Macht die Komplementärin von ihrem Vorkaufsrecht<br />

keinen Gebrauch, so kann der veräußerungswillige Kommanditist<br />

seinen Kommanditanteil zu den ihr mitgeteilten<br />

Vertragsbedingungen an den Dritten veräußern.<br />

4. Jede vollzogene Verfügung über Kommanditanteile ist<br />

unverzüglich bei der Gesellschaft durch Vorlage einer<br />

Ausfertigung des Vertrages anzuzeigen. Erst mit der<br />

Übertragung treten gegenüber der Gesellschaft die<br />

Rechtsfolgen der Verfügung ein. Entsprechendes gilt<br />

für den Fall der Belastung eines Kommanditanteils.<br />

5. Die Kosten für die Übertragung trägt der Erwerber der<br />

Kommanditanteile. Soweit durch eine Übertragung für<br />

die Gesellschaft ein Gewerbesteuermehraufwand entsteht<br />

oder zukünftig entstehen wird, hat der Erwerber<br />

diesen Mehraufwand der Gesellschaft zu ersetzen.<br />

Entsprechendes gilt für den Fall, dass die Gesellschaft<br />

aufgrund der Übertragung verpflichtet sein sollte, Ergänzungs-<br />

bzw. Sonderbilanzen für den Erwerber aufzustellen<br />

oder Unterschiedsbeträge nach § 5a EStG für<br />

den Veräußerer aufzulösen verpflichtet ist. Zur Vereinfachung<br />

ist die Komplementärin berechtigt, dem Erwerber<br />

in diesen Fällen eine Kostenpauschale in Höhe<br />

von bis zu 300 € zzgl. etwaiger Umsatzsteuer in Rechnung<br />

zu stellen. Der übertragungswillige Kommanditist<br />

hat den Erwerber auf diese Regelung hin zuweisen.<br />

§ 11 Tod eines Kommanditisten<br />

1. Stirbt ein Kommanditist, so gehen alle Rechte und<br />

Pflichten aus der Beteiligung auf den/die Erben über.<br />

Die Gesellschaft wird mit diesen fortgesetzt. Die<br />

Rechtsnachfolger haben sich durch Vorlage eines Erbscheines<br />

gegenüber der Komplementärin zu legitimieren.<br />

Die Kosten zur Ermittlung der steuerlichen Werte<br />

sowie der Übertragung der Kommanditanteile tragen<br />

die Erben und Vermächtnisnehmer.<br />

2. Mehrere Rechtsnachfolger können bis zum Abschluss<br />

der Erbauseinandersetzung die Mitgliedschaftsrechte,<br />

insbesondere das Stimmrecht, nur einheitlich durch<br />

einen gemeinsamen, schriftlich gegenüber der Komplementärin<br />

umfassend bevollmächtigten Vertreter<br />

ausüben. Ist ein Testamentsvollstrecker bestellt, so<br />

nimmt dieser diese Rechte wahr. Bis zum Zugang der<br />

schriftlichen Vollmachtserklärung kann die Gesellschaft<br />

Zustellungen und Zahlungen an einen der<br />

Rechtsnachfolger mit Wirkung für und gegen alle übrigen<br />

Rechtsnachfolger vornehmen.<br />

3. Solange die Legitimation durch Erbschein bzw. Testamentsvollstreckerzeugnis<br />

nicht erfolgt oder ein gemeinsamer<br />

Vertreter – mit Ausnahme der Fälle der<br />

Verwaltungstreuhand - nicht bevollmächtigt ist, ruhen<br />

die auf den Kommanditanteil bezogenen mitgliedschaftlichen<br />

Rechte, insbesondere das Stimmrecht.<br />

Das Gewinnbezugsrecht bleibt unberührt.<br />

4. Soweit im Wege der Erbfolge (oder als Vermächtnisnehmer)<br />

Kapitalanteile unter 1.000 € oder mit Teilbeträgen<br />

unter 1.000 € entstehen, wird das Stimmrecht<br />

jeweils auf Beträge von vollen 1.000 € abgerundet<br />

(§ 5 Nr. 5.); die restlichen Teil-Stimmrechte verfallen.<br />

5. Eine Verfügung über Kommanditanteile von Todes wegen<br />

oder im Zuge der Erbauseinandersetzung ist nur<br />

nach Maßgabe dieser Bestimmungen zulässig.<br />

§ 12 Ausscheiden eines Gesellschafters<br />

1. Ein Kommanditist kann mit einer Frist von 6 Monaten<br />

auf den Schluss eines Geschäftsjahres ordentlich<br />

kündigen, jedoch erstmals zum 30. Dezember 2024.<br />

Die Kündigung eines Kommanditisten hat durch eingeschriebenen<br />

Brief an die Komplementärin zu erfolgen.<br />

Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist<br />

der Eingang des Kündigungsschreibens. Der Komplementärin<br />

steht ein ordentliches Kündigungsrecht nicht<br />

zu. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem<br />

Grund seitens der Komplementärin erfolgt durch eingeschriebenen<br />

Brief gegenüber allen Kommanditisten.<br />

2. Der Ausschluss eines Gesellschafters ist bei Vorliegen<br />

eines wichtigen Grundes durch Gesellschafterbeschluss<br />

möglich. Der vom Ausschluss betroffene Gesellschafter<br />

ist hierbei nicht stimmberechtigt. Ein wichtiger Grund<br />

ist insbesondere gegeben, wenn<br />

a) in der Person des Gesellschafters ein wichtiger<br />

Grund im Sinne der §§ 133, 140 HGB vorliegt;<br />

b) über das Vermögen eines Gesellschafters das Insolvenzverfahren<br />

eröffnet oder die Eröffnung mangels<br />

Masse abgelehnt ist oder die Eröffnung eines solchen<br />

Verfahrens beantragt und ein vorläufiger Insolvenzverwalter<br />

eingesetzt worden ist;<br />

c) die Zwangsvollstreckung in das Auseinandersetzungsguthaben<br />

eines Gesellschafters oder in ein sonstiges<br />

Gesellschafterrecht betrieben und nicht innerhalb<br />

von einem Monat aufgehoben oder eingestellt<br />

wird;<br />

87


17<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

d) wenn ein Gesellschafter auf Auflösung klagt bzw.<br />

eine gerichtliche Entscheidung nach § 161 Abs. 2 HGB<br />

i. V. m. §§ 133, 140 HGB ergeht;<br />

e) wenn ein Kommanditist gem. § 2 Nr. 7 von der Komplementärin<br />

auch ohne Beschluss ausgeschlossen<br />

werden kann.<br />

3. Die Kündigung wird mit Zugang des Kündigungsschreibens<br />

und der Ausschluss mit Zugang des Ausschließungsbeschlusses<br />

wirksam, auch wenn eine Einigung<br />

über das Auseinandersetzungsguthaben gem. § 13<br />

noch nicht erzielt worden ist. Vom Zeitpunkt der Wirksamkeit<br />

der Kündigung, des Austritts oder des Ausschlusses<br />

an ruhen die Mitgliedschaftsrechte des<br />

Gesellschafters.<br />

4. Das Ausscheiden eines Gesellschafters und die Erhebung<br />

einer bzw. die Entscheidung über eine Auflösungsklage<br />

führen nicht zur Auflösung der Gesellschaft,<br />

die unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt<br />

wird. Beschließt jedoch die Gesellschafterversammlung<br />

innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach<br />

Wirksamkeit des Ausscheidens die Liquidation der Gesellschaft,<br />

so nimmt auch der ausgeschiedene Gesellschafter<br />

an der Liquidation teil.<br />

5. Scheidet die Komplementärin aus der Gesellschaft<br />

aus, so ist unverzüglich durch die Gesellschafterversammlung<br />

eine neue Komplementärin als Nachfolgerin<br />

zu bestimmen.<br />

§ 13 Auseinandersetzung<br />

1. Jeder ausgeschiedene Kommanditist hat Anspruch auf<br />

das Auseinandersetzungsguthaben. Das Auseinandersetzungsguthaben<br />

ist von der Komplementärin aufgrund<br />

einer Auseinandersetzungsbilanz zu ermitteln,<br />

die aus der Jahresbilanz der Gesellschaft wie folgt abzuleiten<br />

ist:<br />

a) Stichtag der Auseinandersetzungsbilanz ist das<br />

Ende des Geschäftsjahres, in dem der Kommanditist<br />

ausgeschieden ist. Scheidet der Kommanditist zum<br />

Jahresende aus, so ist Stichtag der 31. Dezember des<br />

betreffenden Jahres.<br />

b) Die Schiffe sind mit ihrem Verkehrswert nach Abzug<br />

der üblichen Maklerprovisionen, die übrigen Vermögenswerte<br />

sind mit ihren Buchwerten anzusetzen.<br />

Schwebende Geschäfte bleiben im Übrigen unberücksichtigt.<br />

Ein Ertragswert wird nicht angesetzt, soweit<br />

er nicht im Verkehrswert der Schiffe berücksichtigt ist.<br />

2. Der dem ausgeschiedenen Kommanditisten zustehende<br />

Anteil wird auf dessen Ergebniskonto (Kapitalkonto<br />

II) gebucht. Das Auseinandersetzungsguthaben<br />

errechnet sich aus der Summe der Kapitalkonten I bis<br />

III zzgl. eines etwaigen Anteils an weiteren Kapitalrücklagen<br />

abzüglich eventueller noch ausstehender<br />

Einlagen nebst Zinsen. Das Kapitalkonto IV bleibt<br />

unberücksichtigt. Sonstige Verbindlichkeiten des ausgeschiedenen<br />

Kommanditisten gegenüber der Gesellschaft<br />

sind abzuziehen. Das Abfindungsguthaben darf<br />

jedoch insgesamt den Wert nicht übersteigen, der sich<br />

ergäbe, wenn zum Zeitpunkt des Ausscheidens die<br />

Liquidation durchgeführt worden wäre. Ergibt sich ein<br />

negativer Saldo, so beträgt das Auseinandersetzungsguthaben<br />

0,– €.<br />

3. Entsteht über den Verkehrswert der Schiffe Streit, so<br />

wird dieser von einem durch die Handelskammer Ostfriesland<br />

und Papenburg als Schiedsgutachter bestellten<br />

Schiffssachverständigen verbindlich festgelegt.<br />

Die Kosten des Schiedsgutachters tragen die Gesellschaft<br />

und der ausgeschiedene Kommanditist je zur<br />

Hälfte; die übrigen Kosten der Auseinandersetzung<br />

trägt der Ausgeschiedene allein.<br />

4. Ist für mehrere ausgeschiedene Kommanditisten derselbe<br />

Stichtag für die Aufstellung der Auseinandersetzungsbilanz<br />

und die Berechnung des Guthabens maßgeblich,<br />

so werden die Kosten der Auseinandersetzung<br />

auf diese untereinander im Verhältnis ihrer früheren<br />

Kapitalanteile verteilt.<br />

88


5. Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

erfolgt in vier gleichen Halbjahresraten. Die erste Rate<br />

ist ein halbes Jahr nach Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />

das Guthaben auch vorzeitig ganz oder teilweise<br />

auszuzahlen. Die Gesellschaft ist zur Sicherheitsleistung<br />

für das Auseinandersetzungsguthaben nicht verpflichtet.<br />

Die Gesellschaft ist berechtigt, Zahlungen<br />

auszusetzen, solange die Liquiditätslage der Gesellschaft<br />

eine Auszahlung ohne Inanspruchnahme zusätzlicher<br />

Kredite nicht ermöglicht. Das Auseinandersetzungsguthaben<br />

ist vom Tage des Ausscheidens an<br />

mit 3 % p. a. zu verzinsen.<br />

6. Nachträgliche Änderungen der Handelsbilanz aufgrund<br />

einer steuerlichen Außenprüfung berühren das bereits<br />

festgestellte Auseinandersetzungsguthaben nicht.<br />

7. Abweichend hiervon errechnet sich das Abfindungsguthaben<br />

eines gem. §§ 2 Nr. 7, 12 Nr. 2 lit. e) ausgeschlossenen<br />

Kommanditisten nach dem Buchwert<br />

seiner Kommanditbeteiligung zum Stichtag der Auseinandersetzungsbilanz;<br />

Nr. 6 gilt entsprechend. Sein<br />

Abfindungsguthaben ist jedoch maximal auf den Betrag<br />

der eingezahlten Kommanditeinlage begrenzt.<br />

4. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen<br />

und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen<br />

der Schriftform, auf die nur schriftlich verzichtet werden<br />

kann.<br />

5. Sofern nicht eine kürzere gesetzliche Frist gilt, verjähren<br />

die Schadensersatzansprüche der Gesellschafter<br />

aus diesem Vertrag 3 Jahre nach ihrer Entstehung.<br />

Nach 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens ist die Geltendmachung<br />

ausgeschlossen.<br />

6. Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam<br />

oder undurchführbar sein oder der Vertrag Lücken<br />

enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages<br />

im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen,<br />

undurchführbaren oder lückenhaften Regelung<br />

gilt das als vereinbart, was dem von den Parteien<br />

Gewollten nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages<br />

in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten<br />

kommt.<br />

Leer (Ostfriesland), den 1. August 2008<br />

gez. Harald Hummert<br />

als Geschäftsführer der Phoenix Verwaltungs GmbH<br />

§ 14 Auflösung und Liquidation der Gesellschaft<br />

1. Ist die Auflösung der Gesellschaft beschlossen, erfolgt<br />

die Liquidation durch die Komplementärin. Die Veräußerung<br />

oder der Totalverlust der Schiffe haben die<br />

Liquidation der Gesellschaft zur Folge, ohne dass es<br />

eines Gesellschafterbeschlusses bedarf.<br />

2. Der Liquidationserlös wird nach Ausgleich der Verbindlichkeiten<br />

der Gesellschaft und unter Beachtung der<br />

Bestimmungen des § 6 auf alle Kommanditisten im Verhältnis<br />

der vereinbarten Kommanditeinlagen verteilt.<br />

3. Die Liquidationsschlussbilanz und evtl. Zwischenabschlüsse<br />

sind von einem durch Gesellschafterbeschluss<br />

zu benennenden Wirtschaftsprüfer zu prüfen.<br />

4. Im Falle des Verkaufes bzw. Totalverlustes der Schiffe<br />

kann die Gesellschafterversammlung mit einer Mehrheit<br />

von 75 % aller vorhandenen Stimmen und mit<br />

Zustimmung der Komplementärin die Fortsetzung der<br />

Gesellschaft beschließen.<br />

§ 15 Schlussbestimmungen<br />

1. Für alle Zustellungen an die Kommanditisten ist die<br />

letzte Anschrift maßgebend, die sie der Komplementärin<br />

schriftlich mitgeteilt haben. Schriftliche Mitteilungen<br />

an diese Anschrift gelten nach dem gewöhnlichen<br />

Postlauf als dem Gesellschafter zugegangen.<br />

2. Die Kosten der Gesellschaftsgründung trägt die Gesellschaft.<br />

3. Erfüllungsort und Gerichtsort für alle sich aus diesem<br />

Vertrag oder aufgrund dieses Vertrages ergebenden<br />

Ansprüche ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz<br />

der Gesellschaft. Der Vertrag unterliegt ausschließlich<br />

deutschem Recht.<br />

gez. Harald Hummert<br />

als Geschäftsführer der Phoenix Management GmbH<br />

handelnd für<br />

Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG<br />

gez. Harald Hummert<br />

gez. Dirk Hattermann<br />

gez. Dr. Manfred Kemper<br />

INVESTITION (Prognose)<br />

T€<br />

Grundpreis Schiffe 20.390<br />

Zusatzausstattung/Bauzeitzinsen 1.430<br />

Erstausrüstung / Bauaufsicht 550<br />

Liquiditätsreserve 100<br />

Zwischensumme 22.470<br />

Vorbereitende Bereederung 50<br />

<strong>Prospekt</strong>ierung, IDW-Gutachten /<br />

Sonstiges<br />

100<br />

Rechtsberatung, Notarkosten 50<br />

Projektierung, Konzeption,<br />

Zwischenfinanzierung<br />

330<br />

Platzierungsgarantie 83<br />

Emissionskosten 1.075<br />

Kreditbearbeitung / Bankgebühren 100<br />

Gesamtinvestition 24.258<br />

FINANZIERUNGSPLAN (Prognose)<br />

T€<br />

Schiffshypothekendarlehen 15.390<br />

Kommanditkapital 8.620<br />

Agio 248<br />

Gesamt 24.258<br />

89


18<br />

bereederungsvertrag<br />

Bereederungsvertrag<br />

zwischen<br />

der Phoenix Reederei GmbH & Co. KG “Mini Bulker I”,<br />

Blinke 6, 26789 Leer (Ostfriesland)<br />

– nachstehend „Schiffsgesellschaft” genannt –<br />

und<br />

der Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG,<br />

Blinke 6, 26789 Leer (Ostfriesland)<br />

– nachstehend „Vertragsreeder” genannt –<br />

Präambel<br />

1. Die Schiffsgesellschaft wird Eigentümerin der beiden<br />

Motorfrachtschiffe MS “GRECO” und MS “DEGAS” mit<br />

einer Tragfähigkeit von jeweils rund 7.800 tdw.<br />

– nachstehend „Schiffe” genannt –<br />

2. Die Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG, Blinke 6,<br />

26789 Leer (Ostfriesland), ist zum Vertragsreeder der<br />

Schiffsgesellschaft bestellt.<br />

3. Die Rechte und Pflichten des Vertragsreeders ergeben<br />

sich aus diesem Vertrag und aus dem Gesellschaftsvertrag<br />

der Schiffsgesellschaft, der insoweit Bestandteil<br />

dieses Vertrages ist und dessen Regelungen auch<br />

auf diesen Vertrag anzuwenden sind, soweit sie die<br />

Tätigkeit des Vertragsreeders regeln.<br />

§ 1<br />

1. Der Vertragsreeder nimmt im Namen und für Rechnung<br />

der Schiffsgesellschaft alle Geschäfte und<br />

Rechtshandlungen vor, die der Geschäftsbetrieb einer<br />

Reederei gewöhnlich mit sich bringt. Dazu wird der<br />

Vertragsreeder hiermit ausdrücklich ermächtigt und<br />

bevollmächtigt. Dem Vertragsreeder obliegt insbesondere:<br />

a) der Einsatz der Schiffe;<br />

b) die Versorgung der Schiffe mit dem erforderlichen<br />

Proviant und Bunker und den notwendigen Ausrüstungsgegenständen;<br />

c) die technische Inspektion und die Bemannung der<br />

Schiffe; sie können jeweils durch Vertrag gegen Entgelt<br />

bzw. ein Pauschalentgelt auf Dritte übertragen<br />

werden;<br />

d) die Instandhaltung aller Ausrüstungsgegenstände,<br />

die für einen ordnungsgemäßen und erfolgreichen Einsatz<br />

der Schiffe notwendig sind;<br />

e) die Erhaltung der Schiffe in einem einsatzfähigen<br />

Zustand;<br />

f) die Aufrechterhaltung der Wirksamkeit aller Schiffspapiere;<br />

g) die Versicherung der Schiffe gegen alle Risiken und<br />

Gefahren, gegen die vergleichbare Schiffe üblicherweise<br />

versichert sind sowie gem. den Bedingungen<br />

des Hypothekengläubigers. Der Versicherungswert hat<br />

mindestens dem <strong>Invest</strong>itionsvolumen gem. <strong>Invest</strong>itions-<br />

und Finanzierungsplan zu entsprechen;<br />

h) Bearbeitung von Schadens- und Versicherungsfällen;<br />

i) die Wahrnehmung der Interessen der Schiffsgesellschaft<br />

gegenüber Forderungen, Strafen und Pfandrechten,<br />

die gegen die Schiffe geltend gemacht oder<br />

festgesetzt werden;<br />

j) die Durchführung und Abwicklung der für die Schiffe<br />

geschlossenen Frachtverträge einschl. der Bestellung<br />

von Schiffsagenten.<br />

2. Der Vertragsreeder ist berechtigt, mit sich Rechtsgeschäfte<br />

unter Befreiung von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB abzuschließen und sich zur Erfüllung<br />

der ihm obliegenden Aufgaben geeigneter Gehilfen zu<br />

bedienen. Der Vertragsreeder hat ferner das Recht,<br />

seine Kontorflagge und Schornsteinmarke auf den<br />

Schiffen zu führen.<br />

90


3. Hat die Schiffsgesellschaft zur pauschalen Gewinnermittlung<br />

gem. § 5a EStG (Tonnagesteuer) optiert, so<br />

verpflichtet sich der Vertragsreeder, die Voraussetzungen<br />

zu erfüllen, die an den Begriff „Bereederung<br />

im Inland” gem. § 5a Abs. 1 S. 1 EStG gestellt werden<br />

und in allgemein bekannten und allgemein zugänglichen<br />

Quellen veröffentlicht sind. Diese steuerlichen<br />

Voraussetzungen sind den Parteien bekannt.<br />

§ 2<br />

1. Der Vertragsreeder erhält aufgrund dieses Vertrages<br />

eine Vergütung für die laufende Bereederung in Höhe<br />

von 4,0 % der eingegangenen Erträge wie z. B. der<br />

Bruttofrachtraten bzw. Zeitchartererlöse sowie der<br />

Versicherungsentschädigungen aus einer Loss of Hire-<br />

Versicherung (einschließlich etwaiger Bergelöhne,<br />

Hilfslöhne, Überliegegelder etc.). Diese Vergütung ist<br />

fällig, wenn die entsprechenden Beträge der Gesellschaft<br />

zugeflossen sind. Für Tage, an denen die Schiffe<br />

keine Einnahmen erzielen, erhält der Vertragsreeder<br />

250 € pro Tag ggf. zeitanteilig. Zusätzlich erhält er<br />

Ersatz für alle außergewöhnlichen Aufwendungen, die<br />

im Interesse der Schiffsgesellschaft gemacht werden.<br />

2. Der Vertragsreeder erhält für die vorbereitende Bereederung<br />

eine Pauschalvergütung von insgesamt<br />

50.000 €. Diese Vergütung ist bei Ablieferung der<br />

Schiffe fällig.<br />

3. Im Falle der Veräußerung der Schiffe bzw. bei Totalverlust<br />

erhält der Vertragsreeder einen Gewinnvorab<br />

in Höhe von 3 % des Jahresüberschusses des Jahres, in<br />

dem die Schiffe veräußert werden oder in Totalverlust<br />

geraten; der Jahresüberschuss ermittelt sich einschließlich<br />

des außerordentlichen Ertrages aus dem<br />

Verkauf oder dem Versicherungserlös der Schiffe.<br />

4. Daneben wird für die geschäftsbesorgende Tätigkeit<br />

die Erstattung folgender, in ursächlichem Zusammenhang<br />

mit dem Betrieb des Schiffes stehender Kosten<br />

vereinbart:<br />

a) für Finanzbuchhaltungsarbeiten wird eine monatliche<br />

Pauschale von 600 € festgelegt;<br />

b) für Telefon, Telex und sonstige Kommunikationskosten<br />

wird eine monatliche Pauschale in Höhe von 150 €<br />

festgelegt;<br />

c) im Falle des Mannschaftswechsels und des Transports<br />

von Ausrüstung und Ersatzteilen mit eigenem<br />

LKW werden pauschal 1,50 € pro km vergütet, mit eigenem<br />

PKW 1,10 € pro km;<br />

d) für ISO/ISM-Zertifizierungsarbeiten wird eine jährliche<br />

Pauschale von 4.000 € festgelegt;<br />

e) für Aufwendungen, die sich in ungewöhnlichen Fällen,<br />

z. B. bei notwendigen Inspektionen der Schiffe im<br />

Ausland, bei Havarien und bei Bereitstellung von technischen<br />

Dienstleistungen ergeben. Für die technischen<br />

Dienstleistungen werden angemessene Vergütungen<br />

an den Vertragsreeder gewährt.<br />

Die Vergütungen nach a) und b) werden ab dem<br />

1. Januar 2009 bis zur Übernahme der Schiffe in Höhe<br />

von 50 % der genannten Beträge gezahlt. Bei Liquidation<br />

werden die vorgenannten Beträge nach a) und<br />

b) für 6 Monate ab dem Übergabedatum der Schiffe<br />

weitergezahlt. Mit den vorstehenden Vergütungen und<br />

Kostenerstattungen sind auch alle weiteren Reedereiverwaltungskosten<br />

abgegolten.<br />

5. Soweit die Vergütungen nach Nr. 1 bis Nr. 4 der Umsatzsteuer<br />

unterliegen, ist diese zusätzlich zu den Vergütungen<br />

zu entrichten.<br />

§ 3<br />

Der Vertragsreeder haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Kaufmanns und Reeders. Er hat stets bemüht zu<br />

sein, die Kosten für den Einsatz der Schiffe so niedrig wie<br />

möglich zu halten. Sofern der Vertragsreeder weitere<br />

Schiffe bereedert, ist er verpflichtet, alle bereederten<br />

Schiffe unter Berücksichtigung einer wirtschaftlichen<br />

Gesamtschau gleich zu behandeln. Insbesondere nehmen<br />

die Schiffe an etwaigen Rabatten oder sonstigen Vorzügen<br />

teil, die der Vertragsreeder vereinbaren kann.<br />

§ 4<br />

Der Vertragsreeder verfügt über die Geldmittel der Schiffsgesellschaft.<br />

Dafür wird er für die Schiffsgesellschaft ein<br />

gesondertes Bankkonto einrichten. Über dieses Konto wird<br />

er den gesamten die Schiffsgesellschaft betreffenden Zahlungsverkehr<br />

abwickeln.<br />

§ 5<br />

Zur Vornahme von Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen<br />

für die Schiffsgesellschaft, die nach Art, Umfang und<br />

kalkulierbarem Risiko den Rahmen des gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetriebes einer Reederei überschreiten, gelten<br />

die Regelungen des § 4 des Gesellschaftsvertrages in seiner<br />

jeweils gültigen Fassung und sind entsprechend zu<br />

beachten.<br />

§ 6<br />

1. Der Vertragsreeder führt über die für Rechnung der<br />

Schiffsgesellschaft geführten Geschäfte gesondert<br />

Buch und bewahrt die Belege dazu auf.<br />

2. Die Mitgesellschafter der Schiffsgesellschaft sind nach<br />

zeitlicher Abstimmung mit dem Vertragsreeder – ohne<br />

den Geschäftsablauf des Reedereibetriebes zu beeinträchtigen<br />

– berechtigt, Auskünfte über alle die Schiffsgesellschaft<br />

betreffenden Geschäfte zu verlangen und<br />

Einsicht in die Bücher, in die dazugehörigen Belege<br />

und den Schriftverkehr an dem Ort, an dem sie sich<br />

befinden, zu nehmen. Die Mitgesellschafter sind verpflichtet,<br />

die dadurch erlangten Kenntnisse Dritten gegenüber<br />

streng geheim zu halten.<br />

91


18<br />

Bereederungsvertrag<br />

§ 7<br />

Der Vertragsreeder hat nach Ablauf eines Geschäftsjahres<br />

unter Beachtung der Vorschriften in § 7 des Gesellschaftsvertrages<br />

den Jahresabschluss zu erstellen bzw. erstellen<br />

zu lassen. Die Kosten der Beauftragung Dritter sowie die<br />

Kosten einer eventuellen Prüfung des Jahresabschlusses<br />

trägt die Schiffsgesellschaft.<br />

§ 8<br />

Die Vergütung des Vertragsreeders bemisst sich nach den<br />

einschlägigen Vorschriften in § 6 des Gesellschaftsvertrages<br />

und § 2 dieses Bereederungsvertrages. Sofern der<br />

Vertragsreeder Aufgabenbereiche wie z. B. technische<br />

Inspektion, Buchhaltung oder Personalwesen ganz oder<br />

teilweise durch Dritte wahrnehmen lässt, hat er Anspruch<br />

auf Ersatz der ihm dadurch entstehenden Aufwendungen<br />

bzw. trägt die Schiffsgesellschaft die in diesem Zusammenhang<br />

anfallenden Kosten; eine Reduzierung der Vergütung<br />

nach § 2 dieses Vertrages findet nicht statt. Entsprechend<br />

bewirkt die Delegation dieser Aufgaben auch keine<br />

Reduzierung der Verantwortlichkeit des Vertragsreeders.<br />

§ 9<br />

Dieser Vertrag wird mit Wirkung ab dem Zeitpunkt des<br />

Abschlusses des Bau- oder Kaufvertrages der Schiffe für<br />

die Dauer der Schiffsgesellschaft geschlossen; er ist nur<br />

aus wichtigem Grund kündbar.<br />

rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen<br />

sind dann durch eine angemessene Regelung<br />

zu ersetzen, die – soweit möglich – dem wirtschaftlich<br />

und/oder rechtlich am nächsten kommt, was die Parteien<br />

gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck<br />

dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den<br />

Punkt bedacht hätten. Das gleiche gilt, wenn sich nach<br />

Abschluss des Vertrages eine ergänzungsbedürftige<br />

Regelungslücke zeigt.<br />

4. Erfüllungsort für alle in diesem Vertrag übernommenen<br />

Verpflichtungen und Gerichtsstand – soweit gesetzlich<br />

zulässig – ist Leer (Ostfriesland).<br />

5. Die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung<br />

trägt die Gesellschaft.<br />

Leer (Ostfriesland), den 1. August 2008<br />

gez. Harald Hummert<br />

als Geschäftsführer der Phoenix Verwaltungs GmbH<br />

handelnd für<br />

Phoenix Reederei GmbH & Co. KG “Mini Bulker I”<br />

gez. Harald Hummert<br />

als Geschäftsführer der Phoenix Management GmbH<br />

handelnd für<br />

Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG<br />

§ 10<br />

1. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.<br />

2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen<br />

der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht<br />

auf dieses Schriftformerfordernis.<br />

3. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses<br />

Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar<br />

sein oder werden, so soll davon die Rechtswirksamkeit<br />

der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages<br />

nicht berührt werden. Die ganz oder teilweise<br />

92


19<br />

verbraucher-<br />

informationen für den<br />

fernabsatz<br />

94


Besondere Informationen nach § 312c BGB in Verbindung<br />

mit § 1 der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten<br />

nach bürgerlichem Recht (BGB-Informationspflichten-Verordnung<br />

– BGB-InfoV)<br />

1. Allgemeine Informationen<br />

zu den Anbietern und anderen gegenüber den Anlegern<br />

auftretenden Personen<br />

a) Fondsgesellschaft<br />

Phoenix Reederei GmbH & Co. KG “Mini Bulker I”<br />

Blinke 6, 26789 Leer (Ostfriesland)<br />

Handelsregister Amtsgericht Aurich, HRA 200 125<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

Phoenix Verwaltungs GmbH<br />

Handelsregister Amtsgericht Aurich, HRB 200 771<br />

Gesetzlicher Vertreter<br />

Harald Hummert<br />

Tätigkeit<br />

Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb und Betrieb<br />

des MS “DEGAS” und des MS “GRECO” in der internationalen<br />

Seeschifffahrt und alle damit im Zusammenhang<br />

stehenden Rechtsgeschäfte einschließlich des Eingehens<br />

von Beteiligungen.<br />

b) Initiatorin des Beteiligungsangebotes<br />

Phoenix Reederei GmbH & Co. KG “Mini Bulker I”<br />

Blinke 6, 26789 Leer (Ostfriesland)<br />

Tel.: (0491) 928 34-0<br />

Fax: (0491) 928 34 44<br />

E-Mail: info@phoenix-reederei.de<br />

Handelsregister<br />

Amtsgericht Aurich, HRA 200 125<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

Phoenix Verwaltungs GmbH<br />

Handelsregister<br />

Amtsgericht Aurich, HRB 200 771<br />

Gesetzlicher Vertreter<br />

Harald Hummert<br />

c) Anlagevermittler<br />

Die Anschrift Ihres Anlageberaters bzw. -vermittlers entnehmen<br />

Sie bitte der geführten Korrespondenz und/oder<br />

einem Vermerk auf der Beitrittserklärung.<br />

2. Wesentliche Leistungsmerkmale<br />

Der Verkaufsprospekt der Fondsgesellschaft mit Aufstellungsdatum<br />

11. September 2008 (nachfolgend „<strong>Prospekt</strong>“<br />

genannt) enthält detaillierte Beschreibungen der Vertragsverhältnisse.<br />

Für nähere Informationen wird nachfolgend<br />

auf den <strong>Prospekt</strong> verwiesen. Der Anleger beteiligt sich unmittelbar<br />

als Kommanditist an der Fondsgesellschaft. Die<br />

Fonds gesellschaft wird unter Verwendung der Zeichnungssumme<br />

2 Seeschiffe erwerben und betreiben. Der Anleger<br />

nimmt an den wirtschaftlichen Ergebnissen des <strong>Invest</strong>itionsobjektes<br />

teil über die Ausschüttungen der Gesellschaft<br />

aus den Einnahmen aus der Vercharterung sowie<br />

über den Liquidationserlös bei Veräußerung der Schiffe<br />

am Ende der Laufzeit. Eine Übersicht der rechtlichen<br />

Grundlagen findet sich im Abschnitt „Rechtliche Verhältnisse”<br />

ab Seite 60 des <strong>Prospekt</strong>es.<br />

95


19<br />

Verbraucherinformationen<br />

für den Fernabsatz<br />

3. Zustandekommen des Vertrages<br />

Durch Unterzeichnung und Übermittlung der ausgefüllten<br />

Beitrittserklärung gibt der Anleger gegenüber der Phoenix<br />

Verwaltungs GmbH als persönlich haftender Gesellschafterin<br />

der Fondsgesellschaft ein Angebot auf Beitritt zur<br />

Fondsgesellschaft ab.<br />

Der Beitritt zur Fondsgesellschaft wird wirksam, wenn die<br />

Phoenix Verwaltungs GmbH dieses Angebot durch Gegenzeichnung<br />

der Beitrittserklärung annimmt. Eine Verpflichtung,<br />

die Beitrittserklärung des Anlegers anzunehmen,<br />

besteht nicht. Dem Anleger werden die Annahme des Angebots<br />

und der Beitritt schriftlich bestätigt. Bis zur Eintragung<br />

der Beteiligungssumme im Handelsregister besteht<br />

aus Gründen der Haftungsbeschränkung ein atypisch stilles<br />

Gesellschaftsverhältnis mit dem Anleger.<br />

4. Leistungsvorbehalte<br />

Nach Annahme des Angebotes durch die Fondsgesellschaft<br />

bestehen keine Leistungsvorbehalte. Da es sich um<br />

eine geschlossene Beteiligungsgesellschaft handelt, ist<br />

eine Beteiligung nach der vollständigen Einwerbung des<br />

Eigenkapitals nicht mehr möglich.<br />

5. Gesamtpreis des Beteiligungserwerbs<br />

und ggf. zusätzlich anfallende Steuern<br />

und Kosten<br />

Der Anleger hat seine Einlage („Zeichnungssumme”) gem.<br />

seiner Festlegung in der Beitrittserklärung zu leisten. Der<br />

vom <strong>Invest</strong>or zu zahlende Gesamtbetrag ist auf seine Kommanditeinlage<br />

sowie ein Agio i. H. v. 3 % beschränkt. Des<br />

Weiteren können Notargebühren für die Beglaubigung der<br />

Handelsregistervollmacht anfallen. Für den Erwerb der<br />

Beteiligung fallen keine weiteren Kosten an. Bei einer<br />

Übertragung der Beteiligung trägt der künftige Erwerber<br />

die Kosten. Er hat ggf. gewerbesteuerliche Nachteile zu erstatten.<br />

Entsprechendes gilt für den Fall, dass die Gesellschaft<br />

aufgrund der Übertragung verpflichtet sein sollte,<br />

Ergänzungs- bzw. Sonderbilanzen für den Erwerb aufzustellen<br />

oder Unterschiedsbeträge nach § 5a EStG für den<br />

Veräußerer aufzulösen. Zur Vereinfachung darf hierfür<br />

dem künftigen Erwerber eine Kostenpauschale von bis zu<br />

300 € zzgl. Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden.<br />

Die steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung für den<br />

Anleger sind im Kapitel „Steuerliche Grundlagen” auf den<br />

Seiten 66–74 des <strong>Prospekt</strong>es dargestellt.<br />

6. Zahlung und Erfüllung der Verträge,<br />

weitere Zahlungsbedingungen<br />

Der Zeichnungsbetrag ist nach Annahme der Beitrittserklärung<br />

als Bareinlage auf das Gesellschaftskonto zu zahlen.<br />

Bei nicht fristgerechter Einzahlung ist die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft berechtigt, Verzugszinsen<br />

i. H. v. 1 % für jeden angefangenen Monat zu verlangen<br />

oder den Anleger aus der Gesellschaft auszuschließen.<br />

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Beitrittserklärung<br />

sowie dem Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft.<br />

7. Risiken<br />

Trotz einer Vielzahl von Sicherungsinstrumenten ist das<br />

vorliegende Beteiligungsangebot mit Risiken behaftet, die<br />

im Falle der ungünstigsten wirtschaftlichen Entwicklung<br />

zum Totalverlust des eingesetzten Beteiligungsbetrages<br />

96


führen können. Angaben hierzu befinden sich im <strong>Prospekt</strong><br />

ab Seite 11.<br />

8. Gültigkeitsdauer der zur Verfügung<br />

gestellten Informationen<br />

Die <strong>Prospekt</strong>angaben und insbesondere die Darstellungen<br />

zu steuerlichen und sonstigen im <strong>Prospekt</strong> genannten<br />

Rechtsgrundlagen beziehen sich auf den Stand<br />

19. September 2008.<br />

9. Mindestlaufzeit der Verträge,<br />

vertragliche Kündigungsregelungen<br />

Jeder Kommanditist kann die Gesellschaft, die auf unbestimmte<br />

Zeit geschlossen ist, unter Wahrung einer Frist<br />

von sechs Monaten auf den Schluss des Geschäftsjahres<br />

kündigen, erstmals jedoch mit Wirkung zum 30. Dezember<br />

2024. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund<br />

bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung hat durch eingeschriebenen<br />

Brief an die Phoenix Verwaltungs GmbH zu<br />

erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung<br />

ist der Eingang des Kündigungsschreibens. Die Rechtsfolgen<br />

der Kündigung ergeben sich aus § 12 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft.<br />

Anleger können aus wichtigen Grund, insbesondere bei<br />

Nichtleistung ihrer Kommanditeinlage, nach § 12 des Gesellschaftsvertrages<br />

aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />

werden.<br />

10. Widerrufsrecht<br />

Dem Anleger steht ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der<br />

Widerrufsbelehrung in der Beitrittserklärung zu.<br />

11. Rechtsordnung und Gerichtsstand<br />

Für vorvertragliche Schuldverhältnisse, für den Beitritt<br />

sowie die Rechtsbeziehung des Anlegers unter dem Gesellschaftsvertrag<br />

der Fondsgesellschaft findet deutsches<br />

Recht Anwendung.<br />

Sofern der Anleger ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB<br />

ist, gelten für den Gerichtsstand die gesetzlichen Regelungen.<br />

Ansonsten ist für Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsvertrag<br />

als Gerichtsstand Leer (Ostfriesland) vereinbart.<br />

12. Sprache<br />

Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und<br />

die Kommunikation mit dem Anleger während der Vertragslaufzeit<br />

ist Deutsch.<br />

13. Aussergerichtliche Streitschlichtung<br />

Die Möglichkeit zur Anrufung einer außergerichtlichen<br />

Schlichtungsstelle ist vertraglich nicht vorgesehen. Bei<br />

Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des<br />

BGB über Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen<br />

können die Beteiligten – unbeschadet ihres Rechts,<br />

die Gerichte anzurufen – eine Schlichtungsstelle anrufen,<br />

die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtet ist. Ein<br />

Merkblatt sowie die Schlichtungsstellenverfahrensordnung<br />

sind erhältlich bei der Deutschen Bundesbank,<br />

Schlichtungsstelle, Taunusanlage 5, 60329 Frankfurt,<br />

Tel. 069/23 88-1907/1906, Fax 069/23 88-1919. Die<br />

Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilderung des<br />

Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis<br />

der Beschwerde erforderlichen Unterlagen zu erheben.<br />

Der Beschwerdeführer hat zu versichern, dass er in der<br />

97


19<br />

Verbraucherinformationen<br />

für den Fernabsatz<br />

Streitigkeit noch kein Gericht angerufen und auch keinen<br />

außergerichtlichen Vergleich mit dem Beschwerdegegner<br />

abgeschlossen hat, sowie keine Streitschlichtungsstelle<br />

und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt. Die<br />

Verfahrensgrundsätze bestimmen sich im Übrigen nach<br />

der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung. Diese Verordnung<br />

regelt auch die Übertragung der Aufgabe auf<br />

Dritte.<br />

14. Garantiefonds und andere<br />

Entschädigungsregelungen<br />

Ein Garantiefonds oder andere Entschädigungsregelungen<br />

bestehen nicht.<br />

98


20<br />

glossar<br />

Die folgenden Erläuterungen sollen lediglich Begriffe aus<br />

dem Bereich der Schifffahrt und der Schiffsbeteiligung<br />

allgemeinverständlich darstellen. Es kann keine Gewähr<br />

für die inhaltliche Richtigkeit bzw. Vollständigkeit in Bezug<br />

auf das vorliegende Beteiligungsangebot gegeben<br />

werden.<br />

Ablieferung · Übergabe<br />

Zeitpunkt, zu dem die Werft das Schiff an den Eigentümer<br />

bzw. die Beteiligungsgesellschaft übergibt und das Eigentum<br />

auf die Gesellschaft übergeht. Bei Neubauten werden<br />

Restarbeiten durch Werftpersonal ggf. im Anschluss an<br />

die Ablieferung erledigt, teilweise auch durch Bordpersonal<br />

auf See.<br />

Abschreibung (Absetzung für Abnutzung, AfA)<br />

Degressiv: jährliche Abschreibung mit einem festen Prozentsatz<br />

vom jeweiligen Restbuchwert des Wirtschaftsgutes.<br />

Linear: jährliche Abschreibung eines festen Prozentsatzes<br />

vom ursprünglichen Anschaffungswert.<br />

Agio<br />

Aufgeld auf den Nenn- bzw. Nominalwert (100 %) der<br />

Kapitalanlage bzw. Zeichnungssumme.<br />

Ausflaggung<br />

Eintragung des Schiffes in das Schiffsregister eines anderen<br />

Staates mit dem Ziel niedrigerer Betriebskosten (z. B.<br />

Personalkosten).<br />

Ballastreise<br />

Leerfahrt, wenn das Schiff ohne Ladung zu einem neuen<br />

Ladehafen fahren muss. Die dadurch entstehenden „Positionierungskosten“<br />

werden den jeweiligen Reisekosten<br />

zugerechnet.<br />

Ballasttanks<br />

Dienen zur Stabilisierung des Schiffes, um die gewichtsmäßige<br />

Belastung je nach Beladung auszugleichen. Ballasttanks<br />

werden mit Wasser gefüllt.<br />

Bareboatcharter<br />

Zeitcharter, bei der nur das leere Schiff – ohne Besatzung,<br />

Proviant, Treibstoff etc. – verchartert wird.<br />

Bauaufsicht<br />

Vom Vertragsreeder beauftragtes Fachpersonal, das auf<br />

der Werft die einwandfreie und termin gerechte Ausführung<br />

des Schiffsbaus überwacht.<br />

Befrachtungskommission<br />

Vergütung für die Vermittlung der Charter, i. d. R. ein Prozentsatz<br />

von der Charterrate. Wird der Bereederer als<br />

Befrachter tätig, so kann auch dieser eine Befrachtungskommission<br />

erhalten.<br />

Beirat<br />

Gremium aus mehreren Mitgliedern, das die Interessen<br />

der Kapitalanleger vertritt und die Fondsgeschäftsführung<br />

in elementaren Fragen der Unternehmenspolitik berät.<br />

Der Beirat wird mehrheitlich von den Anlegern gewählt<br />

und berichtet diesen.<br />

Bereederung<br />

Verwaltung, technische und kommerzielle Betreuung des<br />

Schiffes. Dazu zählen i. d. R. die Bereitstellung und Versorgung<br />

des Seepersonals, Organisation bzw. Ausführung<br />

von Reparaturen, Abschluss von Versicherungen, Organisation<br />

der Beschäftigung/Befrachtung des Schiffes.<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

Geschlossener Fonds, an dem sich Anleger durch Zeichnung<br />

von Fondsanteilen beteiligen können. Die Anleger<br />

treten i. d. R. als Gesellschafter mit allen Rechten (u. a.<br />

100


Mitwirkungs- und Kontrollrechte, Anteil am laufenden Ergebnis<br />

und am Liquidationsgewinn) und Pflichten (Einzahlung<br />

der Einlage, Haftung usw.) bei.<br />

Betriebskosten<br />

Kosten, die durch den laufenden Schiffsbetrieb anfallen,<br />

z. B. für Proviant, Versicherungen, Reparaturen, Erneuerung<br />

der Klassifikation, sowie fondstypische Verwaltungskosten<br />

für Personal, Büromiete, Steuerberatung, Treuhandschaft,<br />

Zinsen und Steuern etc.<br />

BRZ · Bruttoraumzahl<br />

Maßeinheit nach IMO-Vermessung für den Bruttoraumgehalt<br />

eines Schiffes – ersetzt nach dem Schiffsvermessungsabkommen<br />

seit Juli 1994 die bisherige Maßeinheit<br />

Bruttoregistertonne.<br />

Bruttocharterrate<br />

Preis pro Tag für die Überlassung eines Schiffes bzw. eines<br />

Frachtvolumens.<br />

Buchwert<br />

Wert eines Wirtschaftsgutes in den Geschäftsbüchern<br />

nach Abschreibung; Abschreibungssätze sind in amtlichen<br />

Abschreibungstabellen (AfA) festgelegt. Der Buchwert<br />

weicht regelmäßig vom tatsächlich erzielbaren Marktpreis<br />

oder Verkehrswert ab.<br />

Bugstrahlruder<br />

Quer zur Fahrtrichtung installierter Propeller im Vorderteil<br />

(Bug) des Schiffes. Ermöglicht eine Querbewegung bzw.<br />

das Drehen des Schiffes und unterstützt so das Manövrieren<br />

in engen „Revieren“, z. B. in Häfen.<br />

Bunker (Bunkerkosten)<br />

Treibstoff für ein Schiff<br />

cbf<br />

Engl.: cubic foot = Kubikfuß, Raummaß/Volumenmaß.<br />

Charterer · Chartergesellschaft<br />

Mieter eines Schiffes für eine bestimmte Zeit (Zeitcharter)<br />

oder eine bestimmte Reise (Reisecharter). Inhalte und Definitionen<br />

des Chartervertrags (Seefrachtvertrag) sind im<br />

Handelsrecht geregelt.<br />

Containerumschlag<br />

Anzahl von Containern, die in einem Hafen von Land an<br />

Bord oder umgekehrt verladen werden.<br />

Doppelhülle<br />

Schiffsrumpf mit doppelter Bordwand und Doppelboden.<br />

dwt · tdw<br />

Engl.: deadweight tonnage. Maximale Tragfähigkeit eines<br />

Schiffes einschließlich Treibstoff, Besatzung und Nahrungsmittel.<br />

E2<br />

Deutsche (kommerzielle) Eisklasse für Handelsschiffe.<br />

Merkmale der Eisklasse sind u. a. stärkere Beplankung und<br />

geringere Spantenabstände im Unterwasserschiffsbereich<br />

(Eisgürtel) sowie technisch stärkere Auslegung des Ruders<br />

und der Propeller im Vergleich zur gewöhnlichen Ausführung.<br />

Entnahmen<br />

Verteilung liquider Mittel an die Anleger bis zur maximalen<br />

Höhe der erwirtschafteten Gewinne, daher auch<br />

“Gewinnausschüttung” genannt. Die (Gewinn-)Entnahmen<br />

werden als Prozentsatz des nominellen Kapitals von der<br />

Gesellschafterversammlung beschlossen.<br />

Eigenkapital<br />

Das Gesamtkapital der Gesellschaft besteht aus Eigenkapital<br />

und Fremdkapital. Das Eigenkapital beinhaltet bei<br />

KG-Fonds das Kommanditkapital sowie Rücklagen, Gewinnvortrag<br />

und stille Reserven.<br />

Feeder<br />

Zubringerschiff, das die Anlieferung bzw. Verteilung von<br />

Teilladungen großer Schiffe gewährleistet. Der Zubringerund<br />

Verteilerdienst mit kleinen Containerschiffen (Feedern)<br />

ist für den rationellen Containertransport notwendig,<br />

z. B. um kleinere Häfen zu bedienen, die von größeren<br />

Schiffen nicht direkt angelaufen werden (können).<br />

Festcharter<br />

Vertraglich vereinbarte Charter für einen definierten Zeitraum<br />

zu einer festgeschriebenen Rate. Dabei trägt der<br />

Vercharterer die Schiffsbetriebskosten.<br />

FEU<br />

Engl.: fortyfoot equivalent unit – Standardcontainer mit<br />

einer Länge von 40 Fuß = ca. 12 m.<br />

Fremdkapital<br />

Finanzierungsmittel, die von Kreditinstituten oder anderen<br />

Dritten zeitlich begrenzt als Kredite oder langfristige<br />

Darlehen zur Verfügung gestellt werden, bei Schiffsbeteiligungen<br />

i. d. R. als Schiffshypothekendarlehen.<br />

Gear<br />

Ladegeschirr eines Schiffes, das eine Be- und Entladung<br />

unabhängig von Hafeneinrichtungen ermöglicht.<br />

101


20Glossar<br />

Germanischer Lloyd (GL)<br />

International anerkannte Klassifikationsgesellschaft mit<br />

Sitz in Hamburg, die auch Bauaufsichten und Prüfungen<br />

nichtmaritimer Technik durchführt.<br />

Gesellschafterversammlung<br />

Jährliche, regelmäßige (ordentliche) oder unregelmäßige<br />

(außerordentliche) Versammlung der Fondsgesellschafter.<br />

Die Gesellschafterversammlung ist das wesentliche Forum<br />

der Anlegermitbestimmung; Termine, Fristen etc. sind im<br />

Gesellschaftsvertrag geregelt.<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Geschäftsgrundlage für die Kapitalanlage, regelt insbesondere<br />

Unternehmensziel, Ergebnisverteilung, Informations-,<br />

Kontroll- und Mitbestimmungsrechte sowie Pflichten<br />

von Gesellschaftern und Geschäftsführung etc.<br />

Gewinnzuweisung<br />

Übertragung des steuerlichen Gewinns an Anleger entsprechend<br />

ihrem gesellschaftsvertraglich vereinbarten<br />

Anteil am Betriebsergebnis des Fonds (prozentualer<br />

Gewinnanteil).<br />

GmbH & Co. KG<br />

Besondere Form der Kommanditgesellschaft (KG) nach<br />

dem Handelsgesetzbuch (HGB). In diesem Fall ist der persönlich<br />

haftende Gesellschafter (Vollhafter, unbegrenzt<br />

haftender Gesellschafter) keine natürliche Person wie bei<br />

der reinen KG, sondern eine juristische Person (GmbH).<br />

Übliche Form bei geschlossenen Fonds.<br />

GT<br />

Engl.: gross tons = Bruttotonnen.<br />

Handelsregister · HR<br />

Öffentliches Verzeichnis beim zuständigen Amtsgericht:<br />

HRA ist das Register für Personengesellschaften (z. B.<br />

GmbH & Co. KG) und HRB ist das Register für Kapitalgesellschaften<br />

wie die GmbH oder AG. Direktkommanditisten<br />

werden mit ihrem Einlagebetrag sowie Vor- und<br />

Nachnamen, Geburtsdatum und Wohnort eingetragen.<br />

IMO<br />

International Maritime Organization, 1958 mit Sitz in London<br />

gegründet. Die IMO ist eine Unterorganisation der<br />

UNO zur Erhöhung der Schiffssicherheit und zur Ver hütung<br />

von Meeresverschmutzung durch Schiffe.<br />

Infahrtsetzung<br />

Einsatzbereitschaft des Schiffes zum Antreten einer<br />

Reisecharter.<br />

Initiator<br />

Unternehmen, das ein <strong>Invest</strong>itionsprojekt startet. Erstellt<br />

die Fondskonzeption und den Beteiligungsprospekt, beschafft<br />

das Fondskapital und übernimmt i. d. R. die Fondsgeschäftsführung.<br />

ISM · ISM-Code<br />

International Ship Management Code, auch International<br />

Safety Management Code. Von der IMO initiiertes Übereinkommen<br />

zum Schiffs- bzw. Sicherheitsmanagement,<br />

das als integrierter Teil des SOLAS-Übereinkommens Gesetzeskraft<br />

hat. Beinhaltet Auflagen zur Verbesserung von<br />

Management und Sicherheit in der weltweiten Schifffahrt.<br />

Die Erfüllung des ISM-Codes prüfen und zertifizieren international<br />

tätige Klassifikationsgesellschaften wie der<br />

Germanische Lloyd.<br />

102


ISPS-Code<br />

International Ship and Port Facility Security Code, in Kraft<br />

seit Juli 2004. Weltweit verbindlicher Sicherheitskodex<br />

der IMO zur Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Häfen.<br />

Kaskoversicherung<br />

Versicherung für Schiffskörper/-rumpf ohne Aufbauten.<br />

Deckt Schäden an Schiffsrumpf, Maschine, Zubehör, z. B.<br />

infolge Bodenberührung oder Kollision mit anderem<br />

Schiff.<br />

Klassifikationsgesellschaft<br />

Führt die Klassifizierung von Schiffen bzw. die Klasseerneuerung<br />

durch. Entspricht der technischen Überwachung<br />

bei Kraftfahrzeugen.<br />

Klassifizierung · Klasse · Klassenerneuerung<br />

Die Klasse wird durch Klassezeichen (Buchstaben-Ziffern-<br />

Kombinationen) ausgedrückt und in Register sowie Zertifikate<br />

eingetragen. Eine Klassifikationsgesellschaft definiert<br />

die Bauausführung und den Erhaltungszustand von<br />

Schiffskörper und Ausrüstung für eine beschränkte Gültigkeitsdauer<br />

(Klasselauf). Die Klassifizierung erfolgt hinsichtlich<br />

der Konstruktion, Sicherheit, Technik und Meerestechnik;<br />

die Klasseerneuerung erfolgt durch reguläre,<br />

aber auch außerplanmäßige Besichtigungen.<br />

kn · Knoten<br />

Geschwindigkeitseinheit für Seefahrzeuge, gemessen in<br />

nautischen Meilen (Seemeilen) pro Stunde. 1 Knoten =<br />

1 See meile/Std. = 1,852 km/h.<br />

kW · Kilowatt<br />

1 kW = 1,36 PS<br />

Kommanditkapital<br />

Haftendes Kapital der Kommanditgesellschaft, das von<br />

Kommanditisten aufgebracht wird – ohne Agio/Aufgeld.<br />

Ladefähigkeit<br />

Das maximale Ladegewicht eines Schiffes wird angegeben<br />

in tdwcc: tons deadweight cargo carrying capacity.<br />

Ladegeschirr<br />

Bordeigene Krane, die das Be- und Entladen des Schiffes<br />

auch in Häfen ermöglichen, die keine technischen Ladeeinrichtungen<br />

bieten.<br />

Loss-of-Hire(-Versicherung)<br />

Engl. „Erlösausfall“. Risikoversicherung für den Fall, dass<br />

das Schiff nicht einsatzbereit ist und somit keine Frachtzahlung<br />

erhält. Die Off-Hire-Klausel in Zeitcharterverträgen<br />

regelt die Unterbrechung der Zahlung der Charterraten<br />

bei definierten Ereignissen – diese Ausfallrisiken<br />

werden i. d. R. versichert.<br />

Main Port<br />

Haupthafen, der in einem Liniendienst regelmäßig und<br />

direkt bedient wird und von wo aus Feederschiffe die<br />

Frachten auf kleinere Häfen verteilen.<br />

MARPOL<br />

Kurzform von „Marine Pollution“, das ein internationales<br />

Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung<br />

bezeichnet. Enthält Regelungen für Schiffsabwässer und<br />

Schiffsmüll sowie spezielle Vorgaben für Öl- und Chemikalientanker.<br />

MARPOL verpflichtet die Häfen zur Bereithaltung<br />

von Auffanganlagen für Öl- und Chemikalienreste.<br />

Massengüter<br />

Lose Schütt- und Flüssiggüter: eine homogene Ladungsart<br />

in großen Mengen, die nicht in Stückzahlen erfasst werden<br />

kann und unverpackt verladen wird, z. B. Bauxit, Erze,<br />

Getreide (Trockenladung) sowie flüssige Chemikalien,<br />

Erd öl (Tankladung) etc.<br />

Massenstückgut<br />

Große, einheitlich verpackte Mengen an Stückgütern, z. B.<br />

Paletten, Getreidesäcke, Maschinen, Bleche etc.<br />

MS<br />

Abkürzung für Motorschiff, engl. MV (motor vessel).<br />

Mehrzweckschiff · Multi-Purpose-Carrier (MPC)<br />

Kann verschiedene Ladungsarten (auch gleichzeitig) befördern<br />

und eignet sich besonders für den Transport sperriger<br />

und schwerer Einzelstücke. Viele MPC sind mit leistungsfähigen<br />

Kranen bestückt.<br />

Nettocharterrate<br />

Nettomietpreis für ein Schiff: Bruttocharterrate abzgl.<br />

Befrachtungskommission und Bereederungsgebühr.<br />

NRZ · Nettoraumzahl<br />

Seit 1982 als Einheit bei der Schiffsvermessung verwendet;<br />

gibt den Rauminhalt eines Schiffes bzw. der Maximalladung<br />

an. Die BRZ (Bruttoraumzahl) definiert die Gesamtgröße<br />

des Schiffes.<br />

NT<br />

Engl.: net tons, Nettotonnen.<br />

Off-Hire<br />

Beschäftigungslosigkeit des Schiffes z. B. aufgrund technischer<br />

Mängel. In dieser Zeit erzielt das Schiff keine<br />

Charter-/Frachterlöse.<br />

P&I-Versicherung (Protection & Indemnity)<br />

Haftpflichtversicherung/Betriebsrisikoversicherung für das<br />

Schiff; deckt insbesondere Ladungsschäden und Ersatzansprüche<br />

Dritter mit Ausnahme von Kollisionsschäden.<br />

103


20Glossar<br />

Projektladung<br />

Verschiedenartige Ladung innerhalb einer Partie, z. B.<br />

eine zerlegte Produktionsanlage oder Fabrik mit unterschiedlichen<br />

Bauteilen, Maschinen, Stahlprodukten etc.<br />

Reederei · Reeder<br />

Gesellschaft mit Schiffseigentum im Betriebsvermögen –<br />

oft allgemein im Sinne von Schifffahrtsunternehmen.<br />

Reefer · Reeferplug<br />

Engl.: isolierter Container mit Kühlaggregat (Kühlcontainer),<br />

der Kühlcontaineranschluss heißt Reeferplug.<br />

RoRo-Schiff<br />

Roll-on-Roll-off-Schiff mit einer Rampenvorrichtung zum<br />

Be- und Entladen mit Fahrzeugen.<br />

Schiffshypothekendarlehen<br />

Bankdarlehen, abgesichert durch Eintragung einer (meist<br />

erststelligen) Schiffshypothek im Seeschiffsregister.<br />

Seeschiffsregister<br />

Öffentliches Register bei den Amtsgerichten, das die<br />

Rechtsverhältnisse an Schiffen festhält.<br />

Self-Geare/Self-Sustained<br />

Engl.: eigenes Ladegeschirr. Ermöglicht das Beladen und<br />

Löschen unabhängig von Ladeeinrichtungen im Hafen.<br />

Slot<br />

Containerstellplatz auf einem Schiff.<br />

Steuerliches Ergebnis<br />

Saldo aus Gewinn oder Verlust, der bei einer Personengesellschaft<br />

(z. B. Kommanditgesellschaft) den Gesellschaftern<br />

zugewiesen wird (siehe Gewinnzuweisung).<br />

Stille Reserven<br />

Rücklagen, die in der Bilanz nicht ausgewiesen sind. Stille<br />

Reserven entstehen i. d. R. durch Unterbewertung von Vermögen.<br />

Beispiel: Beträgt der Restbuchwert des Schiffes<br />

nach Abschreibung über mehrere Jahre nur noch 10 % des<br />

Anschaffungspreises und liegt der aktuelle Marktwert bei<br />

50 %, so ergibt sich eine stille Reserve von 40 % des<br />

Anschaffungspreises.<br />

Stückgut<br />

Weitgehend unverpackte Trockenladung, die weder in<br />

sehr großen Mengen noch in Containern befördert wird,<br />

z. B. Maschinenteile, Fahrzeuge etc.<br />

tdw · dwt<br />

Engl.: tons deadweight, auch dwt (deadweight tons) oder<br />

dwat (deadweight all told) – höchstzulässige Tragfähigkeit<br />

eines Schiffes in Tonnen inkl. Ausrüstung, Treibstoff,<br />

Besatzung, Proviant, Ladung, Passagiere etc.<br />

Teilwert<br />

Verkehrswert bzw. Marktwert eines Wirtschaftsguts.<br />

TEU<br />

Engl.: twenty-foot equivalent unit, Standardcontainer mit<br />

einer Länge von 20 Fuß = ca. 6 m.<br />

Tiefgang<br />

Abstand zwischen dem absolut tiefsten Punkt des Schiffes<br />

und der Wasserlinie (Unterkante Kiel).<br />

Tonnage<br />

Begriff aus der Schiffsvermessung für den nutzbringenden<br />

Raum hinsichtlich Volumen und Gewicht der zu transportierenden<br />

Ladung. Als Größenangabe ist der Rauminhalt<br />

(Volumen) maßgeblich, nicht das Gewicht des<br />

Schiffes. Basis für die pauschalierte Gewinnermittlung<br />

(Tonnagebesteuerung).<br />

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Tonnagebesteuerung · Tonnagesteuer<br />

Pauschale Gewinnermittlungsmethode im Einkommensteuergesetz<br />

als Alternative zur regulären Ermittlung über<br />

Betriebsvermögensausgleich, landläufig als “Tonnagesteuer”<br />

bezeichnet. Auf Grundlage der Nettoraumzahl<br />

(NRZ) des Schiffes wird ein pauschalierter Gewinn zuerkannt<br />

– völlig unberücksichtigt bleibt dabei der tatsächlich<br />

erwirtschaftete Gewinn (Rechtsgrundlage: § 5a EStG).<br />

Diese für den Schiffsbetreiber i. d. R. vorteilhafte Besteuerung<br />

unterliegt bestimmten Bedingungen: 10-jährige Bindung,<br />

Verlängerungen um 10 weitere Jahre möglich; Schiff<br />

muss im Wirtschaftsjahr überwiegend in einem deutschen<br />

Schiffsregister eingetragen sein, Bereederung des Schiffes<br />

sowie Geschäftsführung der Gesellschaft im Inland.<br />

Trampfahrt<br />

Das Schiff oder ein Teil seiner Transportkapazität wird nur<br />

für eine bestimmte Transportreise (Reisecharter) gebucht.<br />

Veräußerungserlös<br />

Verkaufspreis des Schiffes nach Abzug von Maklerprovisionen<br />

oder sonstigen Vergütungen.<br />

Verlustzuweisung<br />

Übertragung des steuerlichen Jahresverlusts anteilig auf<br />

die Kapitalanleger, analog zur Gewinnzuweisung.<br />

Verrechenbare Verluste<br />

Teil der Verluste, der den Höchstbetrag der ausgleichsfähigen<br />

Verluste überschreitet und daher auf Folgejahre<br />

vorgetragen wird.<br />

Vertragsreeder<br />

Schifffahrtsunternehmen, das vertraglich mit der Bereederung<br />

eines Schiffes beauftragt wird, also mit der technischen<br />

und kaufmännischen Betreuung.<br />

Vorlaufkosten<br />

Entstehen beim Start eines Unternehmens, z. B. Gründungskosten<br />

für Rechtsberatung, Notar, Handelsregistereintrag,<br />

Erarbeitung des Fondskonzepts und des <strong>Prospekt</strong>es,<br />

Eigenkapitalplatzierung, Fremdkapitalbeschaffung,<br />

Geschäftsbesorgung etc. Nur ausgewählte Positionen sind<br />

als direkt abzugsfähige Aufwendungen zu behandeln,<br />

während ein Großteil der Vorlaufkosten in der Bilanz aktiviert<br />

und abgeschrieben werden muss.<br />

Zeitcharter<br />

Überlassung eines voll ausgerüsteten Schiffes inkl. Besatzung<br />

für einen bestimmten Zeitraum und eine vereinbarte<br />

Charterrate (Tagesrate).<br />

Zeitcharteräquivalent<br />

Umgerechneter Tageserlös einer Reisecharter: Frachterlöse<br />

abzüglich Reisekosten geteilt durch die Anzahl der Reisetage.<br />

Ermöglicht die Vergleichbarkeit mit der Zeitcharter/<br />

Festcharter, bei der eine Rate pro Tag gezahlt wird.<br />

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20<br />

Glossar<br />

* Abs. Absatz<br />

* abzgl. abzüglich<br />

* BFH Bundesfinanzhof<br />

* BGB Bürgerliches Gesetzbuch<br />

* BMF Bundesministerium für Finanzen<br />

* DIN EN Deutsches Institut für Normung,<br />

Europäische Norm<br />

* € Währungszeichen für Euro<br />

* EStG Einkommensteuergesetz<br />

* EGH Europäischer Gerichtshof mit Sitz in<br />

Luxemburg<br />

* gem. gemäß<br />

* GewSt Gewerbesteuergesetz<br />

* ggf. gegebenenfalls<br />

* GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

* HGB Handelsgesetzbuch<br />

* HRA Handelsregister, Registerblatt A<br />

* HRB Handelsregister, Registerblatt B<br />

* i. d. R. in der Regel<br />

* i. H. v. in Höhe von<br />

* i. V. m. in Verbindung mit<br />

*<br />

*<br />

*<br />

*<br />

*<br />

*<br />

*<br />

*<br />

*<br />

*<br />

*<br />

*<br />

*<br />

*<br />

*<br />

*<br />

*<br />

*<br />

*<br />

*<br />

*<br />

IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland<br />

e. V.<br />

ISO Internationale Organisation für Normierung<br />

KiSt Kirchensteuer<br />

KG Kommanditgesellschaft<br />

lfd. laufend<br />

OFD Oberfinanzdirektion<br />

p. a. lat. pro anno, pro Jahr<br />

rd. rund<br />

sog. so genannt<br />

t Tonnen<br />

Tz. Textziffer<br />

u. a. unter anderem<br />

u. Ä. und Ähnliches<br />

US$ US-Dollar<br />

UStG Umsatzsteuergesetz<br />

u. U. unter Umständen<br />

vgl. vergleiche<br />

Ziff. Ziffer<br />

z. T. zum Teil<br />

zzt. zurzeit<br />

zzgl. zuzüglich<br />

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Notizen<br />

107


108<br />

Notizen


Fotonachweis:<br />

Fotos und Zeichnungen der Phoenix Bereederungs GmbH<br />

& Co. KG.<br />

Gestaltung:<br />

Re’public Agentur für Finanzkommunikation GmbH, Berlin;<br />

www.re-public.biz


Phoenix Reederei GmbH & Co. KG “Mini Bulker I”<br />

Blinke 6 · 26789 Leer · Postfach 1847<br />

Tel. (+49) 491 928 34-0 · Fax (+49) 491 928 34-44<br />

E-Mail: info@phoenix-reederei.de · www.phoenix-reederei.de

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