Entscheidung vom 28.04.2008 - Straßen.NRW
Entscheidung vom 28.04.2008 - Straßen.NRW
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Landesbetrieb <strong>Straßen</strong>bau Nordrhein-Westfalen<br />
Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift<br />
Postfach 1553 · 59855 Meschede<br />
Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift<br />
Kontakt: Martin Bohlemann<br />
Telefon: 0291/298-202<br />
Fax: 0291/298-236<br />
E-Mail: martin.bohlemann@strassen.nrw.de<br />
Zeichen: 20800/20000.350/2.20.03.13 - 06 07 48 -<br />
(Bei Antworten bitte angeben.)<br />
Datum: 28.03.2008<br />
Neubau eines Geh-/Radweges an der L 912 zwischen Diemelsee-Heringhausen und<br />
der Staumauer<br />
Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG (Einzelfallprüfung)<br />
Der geplante Geh- und Radweg (Breite 2,25 m) beginnt an der Diemelseestaumauer bei km<br />
1+940 und erstreckt sich über eine Länge von 0,7 km bis zur Landesgrenze zu Hessen.<br />
1. Von Bau-Km 1+940 (Staumauer) bis 1+662 verläuft der Geh-Radweg parallel zur L 912<br />
seeseitig in Geländelage.<br />
2. Von Bau-Km 1+662 bis 1+175 (Landesgrenze) verläuft die Trasse des Geh-/Radweges<br />
parallel zur L 912 auf einem Kragarm.<br />
An der Landesgrenze erfolgt der Anschluss an die Weiterführung des Geh- und Radweges<br />
auf hessischer Seite.<br />
Es kommt nicht zu einer merklichen Erhöhung der Zerschneidungswirkungen, da die Trasse<br />
der L 912 bereits existiert. Lediglich im Bereich der Kragarme sind Amphibiendurchlässe<br />
erforderlich.<br />
Erhebliche Auswirkungen des Radweges auf den Biotopverbund, das angrenzende Landschaftsschutzgebiet<br />
oder sonstige Biotope werden aufgrund des geringen Eingriffes nicht<br />
erwartet. Auch im Hinblick auf das Landschaftsbild ist keine gravierende Veränderung durch<br />
den Bau des Radweges zu erwarten.<br />
Der Neubau des Geh-/Radweges führt zu einer Neuversiegelung im straßennahen Bereich<br />
zur L 912. Negative Auswirkungen sind nicht zu befürchten, da der Eingriff im straßennahen,<br />
vorbelasteten Bereich (Graben/Böschung) stattfindet.<br />
Gehölzbestände sind nur in der <strong>Straßen</strong>böschung betroffen. Weitergehender Holzeinschlag<br />
findet nicht statt.<br />
Der Geh-/Radweg fördert die stille Erholung und Naturbetrachtung.<br />
<strong>Straßen</strong>.<strong>NRW</strong>-Betriebssitz · Postfach 10 16 53 · 45816 Gelsenkirchen ·<br />
Telefon: 0209/3808-0<br />
Internet: www.strassen.nrw.de · E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de<br />
WestLB Düsseldorf · BLZ 30050000· Konto-Nr 4005815<br />
Steuernummer: 319/5972/0701<br />
Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift<br />
Lanfertsweg 2 · 59872 Meschede<br />
Postfach 1553 · 59855 Meschede<br />
Telefon: 0291/298-0
Alle genannten Auswirkungen sind nur von sehr geringer Intensität.<br />
Bis auf die Versiegelung sind sie auch nicht nachhaltig. Gegenüber dem derzeitigen Zustand<br />
kommt es nicht zu gravierenden dauerhaften Beeinträchtigungen. Die Auswirkungen (insbesondere<br />
Verlust von Gehölzen, Versiegelung) auf die Umwelt werden bei der Berechnung<br />
der Kompensationsmaßnahmen in einem separat erstellten Landschaftspflegerischen Begleitplan<br />
berücksichtigt. Die freigestellten Böschungen werden wieder standortgerecht bepflanzt.<br />
Für das o.g. Bauvorhaben wird gemäß § 3c UVPG festgestellt, dass keine Verpflichtung<br />
zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.<br />
Das Ergebnis der Einzelfallprüfung ist mit der Höheren Landschaftsbehörde bei der Bezirksregierung<br />
Arnsberg einvernehmlich abgestimmt worden.<br />
gez. Martin Bohlemann<br />
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