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Entscheidung vom 28.04.2008 - Straßen.NRW

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Landesbetrieb <strong>Straßen</strong>bau Nordrhein-Westfalen<br />

Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift<br />

Postfach 1553 · 59855 Meschede<br />

Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift<br />

Kontakt: Martin Bohlemann<br />

Telefon: 0291/298-202<br />

Fax: 0291/298-236<br />

E-Mail: martin.bohlemann@strassen.nrw.de<br />

Zeichen: 20800/20000.350/2.20.03.13 - 06 07 48 -<br />

(Bei Antworten bitte angeben.)<br />

Datum: 28.03.2008<br />

Neubau eines Geh-/Radweges an der L 912 zwischen Diemelsee-Heringhausen und<br />

der Staumauer<br />

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG (Einzelfallprüfung)<br />

Der geplante Geh- und Radweg (Breite 2,25 m) beginnt an der Diemelseestaumauer bei km<br />

1+940 und erstreckt sich über eine Länge von 0,7 km bis zur Landesgrenze zu Hessen.<br />

1. Von Bau-Km 1+940 (Staumauer) bis 1+662 verläuft der Geh-Radweg parallel zur L 912<br />

seeseitig in Geländelage.<br />

2. Von Bau-Km 1+662 bis 1+175 (Landesgrenze) verläuft die Trasse des Geh-/Radweges<br />

parallel zur L 912 auf einem Kragarm.<br />

An der Landesgrenze erfolgt der Anschluss an die Weiterführung des Geh- und Radweges<br />

auf hessischer Seite.<br />

Es kommt nicht zu einer merklichen Erhöhung der Zerschneidungswirkungen, da die Trasse<br />

der L 912 bereits existiert. Lediglich im Bereich der Kragarme sind Amphibiendurchlässe<br />

erforderlich.<br />

Erhebliche Auswirkungen des Radweges auf den Biotopverbund, das angrenzende Landschaftsschutzgebiet<br />

oder sonstige Biotope werden aufgrund des geringen Eingriffes nicht<br />

erwartet. Auch im Hinblick auf das Landschaftsbild ist keine gravierende Veränderung durch<br />

den Bau des Radweges zu erwarten.<br />

Der Neubau des Geh-/Radweges führt zu einer Neuversiegelung im straßennahen Bereich<br />

zur L 912. Negative Auswirkungen sind nicht zu befürchten, da der Eingriff im straßennahen,<br />

vorbelasteten Bereich (Graben/Böschung) stattfindet.<br />

Gehölzbestände sind nur in der <strong>Straßen</strong>böschung betroffen. Weitergehender Holzeinschlag<br />

findet nicht statt.<br />

Der Geh-/Radweg fördert die stille Erholung und Naturbetrachtung.<br />

<strong>Straßen</strong>.<strong>NRW</strong>-Betriebssitz · Postfach 10 16 53 · 45816 Gelsenkirchen ·<br />

Telefon: 0209/3808-0<br />

Internet: www.strassen.nrw.de · E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de<br />

WestLB Düsseldorf · BLZ 30050000· Konto-Nr 4005815<br />

Steuernummer: 319/5972/0701<br />

Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift<br />

Lanfertsweg 2 · 59872 Meschede<br />

Postfach 1553 · 59855 Meschede<br />

Telefon: 0291/298-0


Alle genannten Auswirkungen sind nur von sehr geringer Intensität.<br />

Bis auf die Versiegelung sind sie auch nicht nachhaltig. Gegenüber dem derzeitigen Zustand<br />

kommt es nicht zu gravierenden dauerhaften Beeinträchtigungen. Die Auswirkungen (insbesondere<br />

Verlust von Gehölzen, Versiegelung) auf die Umwelt werden bei der Berechnung<br />

der Kompensationsmaßnahmen in einem separat erstellten Landschaftspflegerischen Begleitplan<br />

berücksichtigt. Die freigestellten Böschungen werden wieder standortgerecht bepflanzt.<br />

Für das o.g. Bauvorhaben wird gemäß § 3c UVPG festgestellt, dass keine Verpflichtung<br />

zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.<br />

Das Ergebnis der Einzelfallprüfung ist mit der Höheren Landschaftsbehörde bei der Bezirksregierung<br />

Arnsberg einvernehmlich abgestimmt worden.<br />

gez. Martin Bohlemann<br />

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