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Termine 1 - Hochschule Ludwigshafen am Rhein

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Orientierungspraktikum<br />

Studiengang Bachelor Pflegepädagogik (B.A.)<br />

Sommersemester 2013<br />

Vereinbarung<br />

Zwischen ..............................................................................................<br />

und<br />

…..........................................................................................<br />

…..........................................................................................<br />

(N<strong>am</strong>e und Anschrift der Praxisstelle)<br />

Fachbereich<br />

Sozial- und Gesundheitswesen<br />

Praktikanten<strong>am</strong>t Pflege und Gesundheit<br />

N<strong>am</strong>e: ………………………………………………… Matrikel-Nr.:……………….<br />

Straße:<br />

………………………………………………...<br />

PLZ, Ort: …………………………………………………<br />

Tel. & Mail: …………………………………………………………………………………………<br />

- Studierende/r an der <strong>Hochschule</strong> <strong>Ludwigshafen</strong>,<br />

Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen -<br />

folgender Vertrag abgeschlossen:<br />

wird für die Dauer des Orientierungspraktikums<br />

vom 20. Juni 2013 bis 01. August 2013<br />

1. Allgemeines<br />

Aufgrund der Studienordnung für den Studiengang Pflegepädagogik B.A. an der<br />

<strong>Hochschule</strong> <strong>Ludwigshafen</strong> wird im Rahmen des 3. Semesters eine Praxisphase<br />

durchlaufen.<br />

Für diese Praxisphase hat die <strong>Hochschule</strong> Grundsätze aufgestellt, die Bestandteil<br />

dieses Vertrages sind.<br />

2. Aufgaben der Vertragspartner<br />

2.1. Die Praxisstelle verpflichtet sich<br />

a) die Studierende/den Studierenden gemäß den von der <strong>Hochschule</strong><br />

vorgegebenen Zielen und den zwischen <strong>Hochschule</strong>, Student/-in und<br />

Praxisstelle abgesprochenen Aufgaben einzusetzen,<br />

- 1 -


Fachbereich<br />

Sozial- und Gesundheitswesen<br />

Praktikanten<strong>am</strong>t Pflege und Gesundheit<br />

b) die Studierende/den Studierenden während des Praxissemesters durch eine<br />

Fachkraft anzuleiten,<br />

c) nach Ablauf des Praxissemesters eine Bescheinigung über die Ableistung des<br />

Praxissemesters unter Angaben von Fehlzeiten auszustellen.<br />

2.2. Die Studierende/der Studierende verpflichtet sich, sich den Lernzielen<br />

entsprechend zu verhalten, insbesondere<br />

a) gebotene Lernmöglichkeiten wahrzunehmen,<br />

b) eine krankheitsbedingte Arbeitsunterbrechung (Beginn und Ende)<br />

unverzüglich der Praxisstelle anzuzeigen,<br />

c) die Schweigepflicht über betriebliche, geschäftliche und behördliche Vorgänge<br />

einzuhalten und<br />

d) an den festgesetzten Studientagen teilzunehmen.<br />

3. Mentor / Mentorin<br />

Die Praxisstelle benennt für die Dauer des Praxissemesters als Mentorin/als Mentor:<br />

.......................................................................................................<br />

(N<strong>am</strong>e und Dienstbezeichnung)<br />

Diese/r sollte entsprechend der Schwerpunktsetzung der/des Studierenden<br />

qualifiziert sein.<br />

4. Dienstbefreiung<br />

Für die Teilnahme an Studienbegleittagen wird den Studierenden Dienstbefreiung<br />

gewährt. Für die Sitzungen des AStA, der Fachschaft, des Fachbereichsrates und<br />

anderer Gremien der <strong>Hochschule</strong> wird den Studierenden auf Antrag Dienstbefreiung<br />

von der Praxisstelle erteilt, soweit die Studierenden Mitglieder dieser Gremien sind.<br />

Freizustellen sind die Studierenden auch für andere hochschulöffentliche<br />

Veranstaltungen.<br />

5. <strong>Termine</strong>:<br />

Einführungstage: 20. Juni 2013 bis 21. Juni 2013<br />

1. Praxistag: 24. Juni 2013<br />

Studienbegleittag: 19. Juli 2013<br />

6. Versicherungsschutz<br />

Beim Orientierungspraktikum handelt es sich nicht um ein versicherungspflichtiges<br />

Arbeitsverhältnis. Für die Dauer der Praxisphase sind die Studierenden in der<br />

- 2 -


Fachbereich<br />

Sozial- und Gesundheitswesen<br />

Praktikanten<strong>am</strong>t Pflege und Gesundheit<br />

gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Für Studierende im Ausland gilt diese<br />

Regelung nicht.<br />

7. Vergütung<br />

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Vergütung. Der Praxisstelle ist jedoch<br />

freigestellt, den Studierenden ein Entgelt zu bezahlen und/oder Sachleistungen (z.B.<br />

Unterbringung, Fahrtkosten, Essen) zur Verfügung zu stellen.<br />

8. Praxisstelle und <strong>Hochschule</strong><br />

Die Praxisstelle und/oder die Studierenden teilen Probleme, die den Erfolg des<br />

Orientierungspraktikums in Frage stellen, unverzüglich der <strong>Hochschule</strong> mit.<br />

9. Krankheit<br />

Krankheitsbedingte Unterbrechungen hat die/der Studierende unverzüglich der<br />

Praxisstelle zu melden. Wenn die unverschuldeten Versäumnisse, wie zum Beispiel<br />

durch Krankheit, zwei Wochen übersteigen, müssen die versäumten Zeiten in der<br />

vorlesungsfreien Zeit vor dem 4. Semester nachgeholt werden. Wird der<br />

Studienbegleittag davon berührt, ist die zuständige Dozentin/der zuständige Dozent<br />

zu informieren.<br />

10. Arbeitsbedingungen<br />

Die Arbeitsbedingungen und -zeiten orientieren sich im Rahmen eines<br />

Vollzeitpraktikums an denen der Praxisstelle und an den Erfordernissen der<br />

Aufgabenstellung der FH. Erwerbsarbeit aufgrund von Honorarverträgen und<br />

anderen Arbeitsverpflichtungen wird nicht als Leistung für das Praxissemester<br />

anerkannt.<br />

..........................................................<br />

Ort, Datum<br />

........................................................ .....................................................<br />

Stempel der Praxisstelle und<br />

Unterschrift der/des Studierenden<br />

Unterschrift der Dienststellenleitung<br />

- 3 -


1. Rechtsgrundlage<br />

Grundsätze des Orientierungspraktikums<br />

Fachbereich<br />

Sozial- und Gesundheitswesen<br />

Praktikanten<strong>am</strong>t Pflege und Gesundheit<br />

Rechtsgrundlage ist die Spezielle Prüfungsordnung (PO) des Studiengangs Bachelor<br />

Pflegepädagogik (B.A.) vom 16. Mai 2012 an der <strong>Hochschule</strong> <strong>Ludwigshafen</strong> <strong>am</strong><br />

<strong>Rhein</strong>.<br />

2. Zielsetzung des Orientierungspraktikums<br />

Im Orientierungspraktikum erkunden die Studierenden die komplexe Lern- und<br />

Arbeitssituation der Lernenden und Lehrenden. Sie lernen die Organisation, die<br />

Struktur und die Funktionsweise der jeweiligen Bildungseinrichtung kennen. Unter<br />

Qualitätssicherungsaspekten analysieren sie ausgewählte Abläufe.<br />

3. Aufgaben während des Orientierungspraktikums<br />

Die Studierenden erkunden das jeweilige Berufsfeld und beschäftigen sich mit<br />

ausgewählten Aspekten unter qualitätssichernder Perspektive. Mögliche<br />

Schwerpunkte sind dabei Hospitation und Analyse von Unterricht sowie die<br />

Durchführung von Praxisanleitungen zur Erprobung didaktischer und sozialer<br />

Kompetenzen.<br />

4. Ausbildungsstand der Studierenden<br />

Die Studierenden haben in den vorangegangenen drei Semestern in folgenden<br />

Lernbereichen Grundlagen erworben:<br />

1. Theorie und Praxis der Pflege (u. a. Professionelle Pflegepraxis,<br />

Pflegewissenschaft und Pflegeforschung),<br />

2. Gesundheit und Krankheit (u. a. Krankheit als soziales und als psychisches<br />

Phänomen, Gesundheitsförderung),<br />

3. Lehren und Lernen (u. a. Didaktik, Psychologie und Erwachsenenbildung) und<br />

4. Strukturen des Gesundheitswesens und der Pflegeausbildung.<br />

Zu Beginn der Praxisphase findet an der <strong>Hochschule</strong> ein Mentorentreffen statt, um<br />

insbesondere Fragen zu Inhalten, Aufgabenschwerpunkten und Organisation des<br />

Orientierungspraktikums zu klären.<br />

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Fachbereich<br />

Sozial- und Gesundheitswesen<br />

Praktikanten<strong>am</strong>t Pflege und Gesundheit<br />

5. Praxisbegleitende Maßnahmen durch die Fachhochschule / Modulprüfung<br />

Die Begleitung der Studierenden seitens der Fachhochschule erfolgt durch die<br />

zuständigen DozentInnen an den Einführungstagen und dem Studienbegleittag. Die<br />

Teilnahme an diesen Studientagen ist verpflichtend.<br />

Die Studierenden haben für die <strong>Hochschule</strong> einen Bericht entsprechend der<br />

Lernziele und den Aufgaben anzufertigen. Die Praxisstelle wird gebeten, den<br />

Studierenden die dafür nötigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Bericht<br />

mit Kurzpräsentation stellt eine Studienleistung im Modul 6.1. dar.<br />

6. Begleitung der Studierenden in der Praxis<br />

Die Praxis ergänzt den Lernort <strong>Hochschule</strong>. In der Praxisstelle wird die/der<br />

Studierende von einer Mentorin/einem Mentor begleitet. Die MentorInnen sind<br />

Dienstvorgesetzte und AnleiterInnen für die Studierenden während der Praxisphase,<br />

auch wenn noch andere AnsprechpartnerInnen Teilverantwortung übernehmen.<br />

Die MentorInnen werden gebeten, den Studierenden zu regelmäßigen Gesprächen<br />

zur Verfügung zu stehen und <strong>am</strong> Ende des Orientierungspraktikums ein<br />

abschließendes Gespräch zu führen, in dem sie mit den Studierenden Verlauf und<br />

Aufgabenbewältigung im Praktikum reflektieren. Eine schriftliche Beurteilung ist nicht<br />

abzugeben.<br />

7. Nachweise<br />

Die Praxisstelle bestätigt die Ableistung des Orientierungspraktikums unter Angaben<br />

von Fehlzeiten.<br />

Der/die Studierende hat Anspruch auf die Ausstellung der Bescheinigung, wenn<br />

er/sie die vorgesehenen 6 Wochen abgeleistet und sich keiner dienstlichen Vergehen<br />

schuldig gemacht hat.<br />

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