Termine 1 - Hochschule Ludwigshafen am Rhein
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Orientierungspraktikum<br />
Studiengang Bachelor Pflegepädagogik (B.A.)<br />
Sommersemester 2013<br />
Vereinbarung<br />
Zwischen ..............................................................................................<br />
und<br />
…..........................................................................................<br />
…..........................................................................................<br />
(N<strong>am</strong>e und Anschrift der Praxisstelle)<br />
Fachbereich<br />
Sozial- und Gesundheitswesen<br />
Praktikanten<strong>am</strong>t Pflege und Gesundheit<br />
N<strong>am</strong>e: ………………………………………………… Matrikel-Nr.:……………….<br />
Straße:<br />
………………………………………………...<br />
PLZ, Ort: …………………………………………………<br />
Tel. & Mail: …………………………………………………………………………………………<br />
- Studierende/r an der <strong>Hochschule</strong> <strong>Ludwigshafen</strong>,<br />
Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen -<br />
folgender Vertrag abgeschlossen:<br />
wird für die Dauer des Orientierungspraktikums<br />
vom 20. Juni 2013 bis 01. August 2013<br />
1. Allgemeines<br />
Aufgrund der Studienordnung für den Studiengang Pflegepädagogik B.A. an der<br />
<strong>Hochschule</strong> <strong>Ludwigshafen</strong> wird im Rahmen des 3. Semesters eine Praxisphase<br />
durchlaufen.<br />
Für diese Praxisphase hat die <strong>Hochschule</strong> Grundsätze aufgestellt, die Bestandteil<br />
dieses Vertrages sind.<br />
2. Aufgaben der Vertragspartner<br />
2.1. Die Praxisstelle verpflichtet sich<br />
a) die Studierende/den Studierenden gemäß den von der <strong>Hochschule</strong><br />
vorgegebenen Zielen und den zwischen <strong>Hochschule</strong>, Student/-in und<br />
Praxisstelle abgesprochenen Aufgaben einzusetzen,<br />
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Fachbereich<br />
Sozial- und Gesundheitswesen<br />
Praktikanten<strong>am</strong>t Pflege und Gesundheit<br />
b) die Studierende/den Studierenden während des Praxissemesters durch eine<br />
Fachkraft anzuleiten,<br />
c) nach Ablauf des Praxissemesters eine Bescheinigung über die Ableistung des<br />
Praxissemesters unter Angaben von Fehlzeiten auszustellen.<br />
2.2. Die Studierende/der Studierende verpflichtet sich, sich den Lernzielen<br />
entsprechend zu verhalten, insbesondere<br />
a) gebotene Lernmöglichkeiten wahrzunehmen,<br />
b) eine krankheitsbedingte Arbeitsunterbrechung (Beginn und Ende)<br />
unverzüglich der Praxisstelle anzuzeigen,<br />
c) die Schweigepflicht über betriebliche, geschäftliche und behördliche Vorgänge<br />
einzuhalten und<br />
d) an den festgesetzten Studientagen teilzunehmen.<br />
3. Mentor / Mentorin<br />
Die Praxisstelle benennt für die Dauer des Praxissemesters als Mentorin/als Mentor:<br />
.......................................................................................................<br />
(N<strong>am</strong>e und Dienstbezeichnung)<br />
Diese/r sollte entsprechend der Schwerpunktsetzung der/des Studierenden<br />
qualifiziert sein.<br />
4. Dienstbefreiung<br />
Für die Teilnahme an Studienbegleittagen wird den Studierenden Dienstbefreiung<br />
gewährt. Für die Sitzungen des AStA, der Fachschaft, des Fachbereichsrates und<br />
anderer Gremien der <strong>Hochschule</strong> wird den Studierenden auf Antrag Dienstbefreiung<br />
von der Praxisstelle erteilt, soweit die Studierenden Mitglieder dieser Gremien sind.<br />
Freizustellen sind die Studierenden auch für andere hochschulöffentliche<br />
Veranstaltungen.<br />
5. <strong>Termine</strong>:<br />
Einführungstage: 20. Juni 2013 bis 21. Juni 2013<br />
1. Praxistag: 24. Juni 2013<br />
Studienbegleittag: 19. Juli 2013<br />
6. Versicherungsschutz<br />
Beim Orientierungspraktikum handelt es sich nicht um ein versicherungspflichtiges<br />
Arbeitsverhältnis. Für die Dauer der Praxisphase sind die Studierenden in der<br />
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Fachbereich<br />
Sozial- und Gesundheitswesen<br />
Praktikanten<strong>am</strong>t Pflege und Gesundheit<br />
gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Für Studierende im Ausland gilt diese<br />
Regelung nicht.<br />
7. Vergütung<br />
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Vergütung. Der Praxisstelle ist jedoch<br />
freigestellt, den Studierenden ein Entgelt zu bezahlen und/oder Sachleistungen (z.B.<br />
Unterbringung, Fahrtkosten, Essen) zur Verfügung zu stellen.<br />
8. Praxisstelle und <strong>Hochschule</strong><br />
Die Praxisstelle und/oder die Studierenden teilen Probleme, die den Erfolg des<br />
Orientierungspraktikums in Frage stellen, unverzüglich der <strong>Hochschule</strong> mit.<br />
9. Krankheit<br />
Krankheitsbedingte Unterbrechungen hat die/der Studierende unverzüglich der<br />
Praxisstelle zu melden. Wenn die unverschuldeten Versäumnisse, wie zum Beispiel<br />
durch Krankheit, zwei Wochen übersteigen, müssen die versäumten Zeiten in der<br />
vorlesungsfreien Zeit vor dem 4. Semester nachgeholt werden. Wird der<br />
Studienbegleittag davon berührt, ist die zuständige Dozentin/der zuständige Dozent<br />
zu informieren.<br />
10. Arbeitsbedingungen<br />
Die Arbeitsbedingungen und -zeiten orientieren sich im Rahmen eines<br />
Vollzeitpraktikums an denen der Praxisstelle und an den Erfordernissen der<br />
Aufgabenstellung der FH. Erwerbsarbeit aufgrund von Honorarverträgen und<br />
anderen Arbeitsverpflichtungen wird nicht als Leistung für das Praxissemester<br />
anerkannt.<br />
..........................................................<br />
Ort, Datum<br />
........................................................ .....................................................<br />
Stempel der Praxisstelle und<br />
Unterschrift der/des Studierenden<br />
Unterschrift der Dienststellenleitung<br />
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1. Rechtsgrundlage<br />
Grundsätze des Orientierungspraktikums<br />
Fachbereich<br />
Sozial- und Gesundheitswesen<br />
Praktikanten<strong>am</strong>t Pflege und Gesundheit<br />
Rechtsgrundlage ist die Spezielle Prüfungsordnung (PO) des Studiengangs Bachelor<br />
Pflegepädagogik (B.A.) vom 16. Mai 2012 an der <strong>Hochschule</strong> <strong>Ludwigshafen</strong> <strong>am</strong><br />
<strong>Rhein</strong>.<br />
2. Zielsetzung des Orientierungspraktikums<br />
Im Orientierungspraktikum erkunden die Studierenden die komplexe Lern- und<br />
Arbeitssituation der Lernenden und Lehrenden. Sie lernen die Organisation, die<br />
Struktur und die Funktionsweise der jeweiligen Bildungseinrichtung kennen. Unter<br />
Qualitätssicherungsaspekten analysieren sie ausgewählte Abläufe.<br />
3. Aufgaben während des Orientierungspraktikums<br />
Die Studierenden erkunden das jeweilige Berufsfeld und beschäftigen sich mit<br />
ausgewählten Aspekten unter qualitätssichernder Perspektive. Mögliche<br />
Schwerpunkte sind dabei Hospitation und Analyse von Unterricht sowie die<br />
Durchführung von Praxisanleitungen zur Erprobung didaktischer und sozialer<br />
Kompetenzen.<br />
4. Ausbildungsstand der Studierenden<br />
Die Studierenden haben in den vorangegangenen drei Semestern in folgenden<br />
Lernbereichen Grundlagen erworben:<br />
1. Theorie und Praxis der Pflege (u. a. Professionelle Pflegepraxis,<br />
Pflegewissenschaft und Pflegeforschung),<br />
2. Gesundheit und Krankheit (u. a. Krankheit als soziales und als psychisches<br />
Phänomen, Gesundheitsförderung),<br />
3. Lehren und Lernen (u. a. Didaktik, Psychologie und Erwachsenenbildung) und<br />
4. Strukturen des Gesundheitswesens und der Pflegeausbildung.<br />
Zu Beginn der Praxisphase findet an der <strong>Hochschule</strong> ein Mentorentreffen statt, um<br />
insbesondere Fragen zu Inhalten, Aufgabenschwerpunkten und Organisation des<br />
Orientierungspraktikums zu klären.<br />
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Fachbereich<br />
Sozial- und Gesundheitswesen<br />
Praktikanten<strong>am</strong>t Pflege und Gesundheit<br />
5. Praxisbegleitende Maßnahmen durch die Fachhochschule / Modulprüfung<br />
Die Begleitung der Studierenden seitens der Fachhochschule erfolgt durch die<br />
zuständigen DozentInnen an den Einführungstagen und dem Studienbegleittag. Die<br />
Teilnahme an diesen Studientagen ist verpflichtend.<br />
Die Studierenden haben für die <strong>Hochschule</strong> einen Bericht entsprechend der<br />
Lernziele und den Aufgaben anzufertigen. Die Praxisstelle wird gebeten, den<br />
Studierenden die dafür nötigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Bericht<br />
mit Kurzpräsentation stellt eine Studienleistung im Modul 6.1. dar.<br />
6. Begleitung der Studierenden in der Praxis<br />
Die Praxis ergänzt den Lernort <strong>Hochschule</strong>. In der Praxisstelle wird die/der<br />
Studierende von einer Mentorin/einem Mentor begleitet. Die MentorInnen sind<br />
Dienstvorgesetzte und AnleiterInnen für die Studierenden während der Praxisphase,<br />
auch wenn noch andere AnsprechpartnerInnen Teilverantwortung übernehmen.<br />
Die MentorInnen werden gebeten, den Studierenden zu regelmäßigen Gesprächen<br />
zur Verfügung zu stehen und <strong>am</strong> Ende des Orientierungspraktikums ein<br />
abschließendes Gespräch zu führen, in dem sie mit den Studierenden Verlauf und<br />
Aufgabenbewältigung im Praktikum reflektieren. Eine schriftliche Beurteilung ist nicht<br />
abzugeben.<br />
7. Nachweise<br />
Die Praxisstelle bestätigt die Ableistung des Orientierungspraktikums unter Angaben<br />
von Fehlzeiten.<br />
Der/die Studierende hat Anspruch auf die Ausstellung der Bescheinigung, wenn<br />
er/sie die vorgesehenen 6 Wochen abgeleistet und sich keiner dienstlichen Vergehen<br />
schuldig gemacht hat.<br />
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