Wintersemester 2013/14 - TU Berlin
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9. Studien- und / oder Prüfungsleistungen<br />
a) Ich habe Studien- und / oder Prüfungsleistungen erbracht, die mit „nicht bestanden“ bewertet wurden) Ja Nein<br />
b) Ich habe Studien- und / oder Prüfungsleistungen erbracht, die mit „endgültig nicht bestanden“ bewertet wurden**) Ja Nein<br />
**) Haben Sie Punkt 9b) mit „Ja“ beantwortet, ist der Antrag auf Anerkennung mit der Entscheidung über die<br />
Aufnahme des neuen Studiums durch den zuständigen Prüfungsausschuss zur Immatrikulation beizufügen!<br />
Andernfalls ist eine Immatrikulation a u s g e s c h l o s s e n!<br />
c) Ich habe ein Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland<br />
erfolgreich abgeschlossen (Nachweis ist beizufügen) Ja Nein<br />
. . ,<br />
Abschlussdatum Note (Durchschnittsnote)<br />
Abschlussart<br />
Teil-/Studiengang<br />
(Schlüssel 3 - siehe Seite 13)<br />
Hochschule<br />
(offizielle Bezeichnung)<br />
10. Abschließende Erklärung der Bewerberin / des Bewerbers<br />
Ich gebe folgende Erklärung ab:<br />
1. Ich bin aufgrund eines Ordnungsverfahrens vom Studium an einer deutschen Hochschule<br />
ausgeschlossen worden bzw. gegen mich schwebt ein entsprechendes Verfahren. Ja Nein<br />
2. Mir ist bekannt, dass ich nicht in dem beantragten (Teil-)Studiengang immatrikuliert<br />
werden kann, wenn ich bei einem früheren Studium im gleichen (Teil-)Studiengang an der<br />
Technischen Universität <strong>Berlin</strong> o d e r einer anderen deutschen Hochschule<br />
die Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden habe<br />
o d e r<br />
einen nach der Prüfungsordnung erforderlichen Leistungsnachweis endgültig<br />
nicht erbracht habe.<br />
3. Ich erkläre, dass ich an keiner anderen Hochschule im Geltungsbereich des<br />
Hochschulrahmengesetzes im beantragten Studiengang immatrikuliert bin.<br />
4. Ich berechtige die Technische Universität <strong>Berlin</strong>, meine Übungs-, Seminar- und Prüfungsarbeiten<br />
für Lehre und Forschung zu verwenden und bekannt zu geben.<br />
Die eingereichten Nachweise (außer der Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses) müssen in amtlich (mit<br />
Dienstsiegel) beglaubigter Kopie dem Antrag auf Immatrikulation beigefügt werden. Die Universität ist nicht verpflichtet, bei<br />
fehlenden o d e r unvollständigen Unterlagen den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Bitte tragen Sie daher selbst<br />
für die Vollständigkeit Ihrer Angaben und Unterlagen Sorge.<br />
Fehlende oder unkorrekte Unterlagen werden nicht nachgefordert!<br />
Datum und Unterschrift (ohne Unterschrift gilt dieser Antrag als nicht gestellt)<br />
Ihre Daten werden aufgrund folgender Rechtsgrundlage erhoben, gespeichert und verarbeitet:<br />
§ 10 des Bundesstatistikgesetzes (BStatG)<br />
Hochschulstatistikgesetz (HStatG)<br />
§ 6 des <strong>Berlin</strong>er Datenschutzgesetzes (BlnDSG)<br />
§§ 2 ff. der Studierendendatenverordnung (StuDatVO)<br />
§ 6 des <strong>Berlin</strong>er Hochschulgesetzes (BerlHG)<br />
Adressenweitergabeordnung (AWO) der Technischen Universität <strong>Berlin</strong><br />
in der jeweils geltenden Fassung<br />
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