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Wintersemester 2013/14 - TU Berlin

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9. Studien- und / oder Prüfungsleistungen<br />

a) Ich habe Studien- und / oder Prüfungsleistungen erbracht, die mit „nicht bestanden“ bewertet wurden) Ja Nein<br />

b) Ich habe Studien- und / oder Prüfungsleistungen erbracht, die mit „endgültig nicht bestanden“ bewertet wurden**) Ja Nein<br />

**) Haben Sie Punkt 9b) mit „Ja“ beantwortet, ist der Antrag auf Anerkennung mit der Entscheidung über die<br />

Aufnahme des neuen Studiums durch den zuständigen Prüfungsausschuss zur Immatrikulation beizufügen!<br />

Andernfalls ist eine Immatrikulation a u s g e s c h l o s s e n!<br />

c) Ich habe ein Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland<br />

erfolgreich abgeschlossen (Nachweis ist beizufügen) Ja Nein<br />

. . ,<br />

Abschlussdatum Note (Durchschnittsnote)<br />

Abschlussart<br />

Teil-/Studiengang<br />

(Schlüssel 3 - siehe Seite 13)<br />

Hochschule<br />

(offizielle Bezeichnung)<br />

10. Abschließende Erklärung der Bewerberin / des Bewerbers<br />

Ich gebe folgende Erklärung ab:<br />

1. Ich bin aufgrund eines Ordnungsverfahrens vom Studium an einer deutschen Hochschule<br />

ausgeschlossen worden bzw. gegen mich schwebt ein entsprechendes Verfahren. Ja Nein<br />

2. Mir ist bekannt, dass ich nicht in dem beantragten (Teil-)Studiengang immatrikuliert<br />

werden kann, wenn ich bei einem früheren Studium im gleichen (Teil-)Studiengang an der<br />

Technischen Universität <strong>Berlin</strong> o d e r einer anderen deutschen Hochschule<br />

die Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden habe<br />

o d e r<br />

einen nach der Prüfungsordnung erforderlichen Leistungsnachweis endgültig<br />

nicht erbracht habe.<br />

3. Ich erkläre, dass ich an keiner anderen Hochschule im Geltungsbereich des<br />

Hochschulrahmengesetzes im beantragten Studiengang immatrikuliert bin.<br />

4. Ich berechtige die Technische Universität <strong>Berlin</strong>, meine Übungs-, Seminar- und Prüfungsarbeiten<br />

für Lehre und Forschung zu verwenden und bekannt zu geben.<br />

Die eingereichten Nachweise (außer der Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses) müssen in amtlich (mit<br />

Dienstsiegel) beglaubigter Kopie dem Antrag auf Immatrikulation beigefügt werden. Die Universität ist nicht verpflichtet, bei<br />

fehlenden o d e r unvollständigen Unterlagen den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Bitte tragen Sie daher selbst<br />

für die Vollständigkeit Ihrer Angaben und Unterlagen Sorge.<br />

Fehlende oder unkorrekte Unterlagen werden nicht nachgefordert!<br />

Datum und Unterschrift (ohne Unterschrift gilt dieser Antrag als nicht gestellt)<br />

Ihre Daten werden aufgrund folgender Rechtsgrundlage erhoben, gespeichert und verarbeitet:<br />

§ 10 des Bundesstatistikgesetzes (BStatG)<br />

Hochschulstatistikgesetz (HStatG)<br />

§ 6 des <strong>Berlin</strong>er Datenschutzgesetzes (BlnDSG)<br />

§§ 2 ff. der Studierendendatenverordnung (StuDatVO)<br />

§ 6 des <strong>Berlin</strong>er Hochschulgesetzes (BerlHG)<br />

Adressenweitergabeordnung (AWO) der Technischen Universität <strong>Berlin</strong><br />

in der jeweils geltenden Fassung<br />

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