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Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht zum ... - TU Berlin

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<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Befreiung</strong> <strong>von</strong> <strong>der</strong> <strong>Beitragspflicht</strong> <strong>zum</strong> SemesterticketZeile1 UdKErstimmatrikulationHiermit beantrage ich gemäß <strong>der</strong> Semesterticket-Satzung nach § 18 a IV BerlHG die <strong>Befreiung</strong> <strong>von</strong> <strong>der</strong> <strong>Beitragspflicht</strong><strong>zum</strong> Semesterticket <strong>TU</strong> <strong>Antrag</strong>s- WiSesemester: SoSe20____/____Matrikelnummer:23Name ( Herr / Frau )Aktuelle WohnanschriftVorname4PostleitzahlOrt5Telefon (Angabe freiwillig)E-mail (Angabe freiwillig)678StudiengangKto.-Nr. Bankleitzahl GeldinstitutKontoinhaber (Name, Vorname soweit nicht mit Zeile 2 identisch)<strong>Antrag</strong>sgrund (Zutreffendes bitte ankreuzen)GeburtsdatumNach § 1 Abs. 6 o<strong>der</strong> 7 <strong>der</strong> Semesterticket-Satzung:Notwendige Nachweise/Anlagen:9Gesundheit:1. Ich kann im ganzen nächsten Semester <strong>auf</strong> Grundeiner Behin<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> aus gesundheitlichen Gründenden öffentlichen Personennahverkehr nicht nutzen Ärztliches Attest (§ 1 Abs. 6 Nr. 1)Abwesenheit:102. Ich halte mich für mindestens vier zusammenhängendeMonate im nächsten Semester aus folgendemstudienbedingten Grund außerhalb des Geltungsbereiches<strong>auf</strong> (Wird ein Urlaubssemester beantragt,muss dieser Grund nicht angegeben werden). Nachweis des Aufenthalts außerhalb des Gültigkeitsgebietesmit Angabe des Zeitraumes, z. B. Bescheinigung<strong>der</strong> Hochschule, Kopie des Praktikums- o<strong>der</strong>Arbeitsvertrages (§ 1 Abs. 6 Nr. 2)Studiengang:113. Ich bin in einem Ergänzungs-, Zusatz- o<strong>der</strong> Aufbaustudiengangimmatrikuliert, absolviere ein Teilzeitstudium,promoviere o<strong>der</strong> nehme an einemweiterbildenden Studium teil. Studienbescheinigung mit Angabe des Studienganges(§ 1 Abs. 6 Nr. 3)1213Urlaubssemester:4. Ich befinde mich im nächsten Semester imUrlaubssemester, wurde im l<strong>auf</strong>enden Semesterrückwirkend beurlaubt, o<strong>der</strong> bin im l<strong>auf</strong>enden Semesternachweislich so schwer erkrankt, dass ich zurGewährung eines Urlaubssemesters berechtigt wäre.Immatrikulation:5. Ich bin erst mehr als einen Monat nachSemesterbeginn neu immatrikuliert worden. Formular <strong>zum</strong> Urlaubssemestermit Genehmigungdes Immatrikulations-Büroo<strong>der</strong> Bestätigung imnebenstehenden FeldStempel/Unterschrift I A/IPA Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe desAusstellungsdatum (§ 1 Abs. 7 Nr. 1)Ich versichere, dass ich die Angaben in diesem Vordruck und den Anlagen wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissengemacht habe. Ferner versichere ich, dass ich für denselben Zeitraum keine weiteren Erstattungsansprüche geltend gemachthabe o<strong>der</strong> machen werde. Mir ist bekannt, dass ich im Falle einer <strong>Befreiung</strong> kein Semesterticket erhalte und auch keineFahrtberechtigung nach den Bedingungen des Vertrages über ein VBB-Semesterticket erlange.14DatumUnterschriftErläuterungen <strong>zum</strong> <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>der</strong> Rückseite Stand: März 2007


Erläuterungen <strong>zum</strong> <strong>Antrag</strong>Zeilen 2–5 Als Adresse sollte <strong>der</strong> tatsächliche Wohnort angegeben werden, an den <strong>der</strong> Bescheid übersandtwerden soll. Die Angabe einer Telefonnummer und Emailadresse erleichtert dem SemesterticketbüroRückfragen bei Unklarheiten o<strong>der</strong> unvollständigen Angaben.Zeilen 6–8 Die Beiträge <strong>zum</strong> Semesterticket und <strong>zum</strong> Sozialfonds müssen in <strong>der</strong> Regel zunächst gezahltwerden und werden im Falle einer <strong>Befreiung</strong> zurückerstattet. Eine Barauszahlung ist nichtmöglich. Bitte hier angeben, <strong>auf</strong> welches Konto <strong>der</strong> Betrag im Falle <strong>der</strong> Bewilligung gezahltwerden soll. Bitte in jedem Fall angeben, wer <strong>der</strong> Inhaber des Kontos ist! Als Empfängerinnenkommen nur natürliche Personen (keine Institutionen, Vereine etc.) in Betracht.Zeilen 9–13 Mindestens einer <strong>der</strong> <strong>Antrag</strong>sgründe ist zu nennen und zu belegen.Zeile 9Als Anlage ist bei Angabe dieses Grundes dem <strong>Antrag</strong> ein ärztliches Attest beizufügen, dasbestätigt, dass <strong>der</strong>/die <strong>Antrag</strong>stellerIn den öffentlichen Personennahverkehr nicht nutzen kann.Das Attest muss mindestens das gesamte Semester umfassen, für den <strong>der</strong> <strong>Antrag</strong> gestellt wird.<strong>Befreiung</strong>en für Teilzeiträume des Semesters sind nicht möglich.Anmerkung: Studierende, die nach dem Schwerbehin<strong>der</strong>tengesetz Anspruch <strong>auf</strong> kostenloseBeför<strong>der</strong>ung haben, müssen diesen <strong>Antrag</strong> nicht ausfüllen. Sie müssen nur eine Farbkopie desSchwerbehin<strong>der</strong>tenausweises beim Immatrikulations-Büro einreichen.Zeile 10Der Grund <strong>der</strong> studienbedingten Abwesenheit vom Studienort ist anzugeben und die Kopie einesgeeigneten Nachweises (Immatrikulationsbescheinigung, Arbeitsvertrag o. ä.) vorzulegen. Aus<strong>der</strong> Unterlage müssen <strong>der</strong> Ort und <strong>der</strong> Umfang <strong>der</strong> Tätigkeit sowie <strong>der</strong> Zeitraum des Aufenthaltesersichtlich sein. Der Nachweis muss mindestens vier zusammenhängende Monate desSemester umfassen. <strong>Befreiung</strong>en für Teilzeiträume des Semesters sind nicht möglich.Zeile 11Ausschlaggebend ist die Einstufung durch das Immatrikulationsbüro. In welchen Studiengängen<strong>von</strong> dieser Regelung Gebrauch gemacht werden kann, kann in <strong>der</strong> vom Semesterticket-Büroveröffentlichten Liste eingesehen werden. Diese ist im Semesterticket-Büro, im Immatrikulationsbüround im Internet unter www.tu-berlin.de/stb/befreiung.shtml erhältlich.Zeile 12 Um eine schnelle Bearbeitung zu unterstützen, bitte eine Kopie des bewilligtenUrlaubssemesterantrags vom Immatrikulations-Büro als Anlage <strong>zum</strong> <strong>Befreiung</strong>santrag beifügen.Der <strong>Antrag</strong> kann jedoch grundsätzlich auch vor <strong>der</strong> Genehmigung des Urlaubssemesters gestelltwerden. Wird eine <strong>Befreiung</strong> erst nach Semesterbeginn bewilligt, werden nur Teilbeiträge fürnoch nicht begonnene Semestermonate zurückerstattet. Maßgeblich ist <strong>der</strong> Zeitpunkt, zu demnach <strong>der</strong> Bewilligung <strong>der</strong> als Semesterticket gültige Studierendenausweis an das Immatrikulations-Bürozurückgegeben wird.Zeile 13Erstattet wird für jeden vollen Monat, den die Immatrikulation zu spät erfolgte, ein Sechstel desSemesterticket-Beitrages und des Sozialfondsbeitrages.Zeile 14Die eigenhändige Unterschrift des/<strong>der</strong> <strong>Antrag</strong>stellerIn ist notwendig. Unterschreibt eine an<strong>der</strong>ePerson, muss eine Vollmacht vorgelegt werden.Der <strong>Antrag</strong> ist an folgende Adresse zu richten:Technische Universität <strong>Berlin</strong>SemesterticketbüroStraße des 17. Juni 13510623 <strong>Berlin</strong>Der <strong>Antrag</strong> muss mit allen Anlagen bis <strong>zum</strong> Rückmeldeschluss des jeweiligen Semesters eingegangen sein. FürStudierende, die sich neu immatrikulieren ist <strong>der</strong> <strong>Antrag</strong>sschluss <strong>der</strong> Zeitpunkt <strong>der</strong> Immatrikulation, d. h. <strong>der</strong>Zeitpunkt <strong>der</strong> Aushändigung <strong>der</strong> Immatrikulationsurkunde/des Studienbuches. Die Zahlungspflicht und die vomImmatrikulations-Büro angegebenen Zahlungsfristen behalten bis <strong>zum</strong> Zeitpunkt <strong>der</strong> Entscheidung über den<strong>Antrag</strong> ihre Gültigkeit. Erfolgt eine Entscheidung erst danach, werden unrechtmäßig gezahlte Beiträge zurückerstattet.Sind bis <strong>zum</strong> 15. Kalen<strong>der</strong>tag vor Semesterbeginn die Unterlagen für Immatrikulation o<strong>der</strong> Rückmeldungen nichtordnungsgemäß eingereicht und die Beiträge nicht vollständig eingezahlt, kann die Ausstellung des Studierendenausweises<strong>zum</strong> ersten Tag des Semesters nicht gewährleistet werden. Anträge bedürfen <strong>der</strong> Schriftform und <strong>der</strong>persönlichen Unterschrift, Anträge in Form einer Email können nicht berücksichtigt werden.Die in diesem <strong>Antrag</strong> gemachten Angaben werden zur maschinellen Bearbeitung vom Semesterticketbüro elektronischerfasst und gespeichert. Nähere Auskünfte zu den gespeicherten Daten erteilt je<strong>der</strong>zeit das Semesterticketbüro. Wennfür das folgende Semester kein neuer <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Befreiung</strong> gestellt wird, werden die eingereichten Unterlagen imdritten <strong>auf</strong> die letzte Auftragstellung folgenden Semester vernichtet.Für weitere Informationen steht das Semesterticketbüro (Hauptgebäude Raum H 2131–33; Tel. 314-28038; Fax314-28162, E-mail: semesterticket@tu-berlin.de) Mo, Mi, Do zwischen 10–14 Uhr, sowie Dienstags zwischen 12-16Uhr und Freitags 10-12 Uhr zur Verfügung.

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