Bewerberinfo (PDF, 314,2 KB) - TU Berlin
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BEWERBERINFO<br />
Bachelor International<br />
Wintersemester 2014/15<br />
Bewerbung mit ausländischen Bildungsnachweisen<br />
für Vorstudieneinrichtungen und grundständige Studiengänge für die <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong><br />
Sehr geehrte Studienbewerberin, sehr geehrter Studienbewerber,<br />
wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Studium an der Technischen Universität <strong>Berlin</strong> (<strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong>).<br />
Lesen Sie dieses <strong>Bewerberinfo</strong> Bachelor International bitte sorgfältig, insbesondere,<br />
• ob eine Registrierung über hochschulstart.de notwendig ist,<br />
• bis wann Ihre Bewerbung vorliegen muss (Bewerbungsfristen),<br />
• in welcher Form die Bewerbung einzureichen ist (Papierform, Beglaubigungen, Übersetzungen etc.).<br />
Am Ende des <strong>Bewerberinfo</strong>s können Sie mit der CHECKLISTE die Vollständigkeit Ihrer Bewerbungsunterlagen überprüfen.<br />
Die <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> lässt Bewerbungen von Studieninteressierten mit ausländischen Bildungsnachweisen durch die Arbeits- und<br />
Servicestelle uni-assist e.V. vorprüfen (Ausnahmen siehe Punkt 1.3). Die Vorprüfung erfolgt ausschließlich nach den Vorgaben<br />
der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong>.<br />
Uni-assist e.V. prüft<br />
• das Vorliegen des Online-Bewerbungsantrages (in elektronischer Form sowie eigenhändig unterschrieben in Papierform),<br />
• das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung für den beantragten Studiengang nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge<br />
der Zentraleinrichtung für ausländisches Bildungswesen: siehe http://anabin.kmk.org/,<br />
• die eingereichten Sprachnachweise,<br />
• die Form der eingereichten Unterlagen: insbesondere amtliche Beglaubigungen und Übersetzungen und<br />
• ob die Bewerbung bis zum Bewerbungsschluss vollständig und fristgerecht eingegangen ist.<br />
• Ferner berechnet uni-assist e.V. die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung.<br />
Für die Vorprüfung durch uni-assist e.V. müssen Sie Bearbeitungskosten zahlen. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage<br />
von uni-assist e.V.: http://www.uni-assist.de<br />
Bewerberinnen und Bewerber werden nach abgeschlossener Vorprüfung durch uni-assist e.V. über das Bearbeitungsergebnis<br />
informiert. Im Anschluss an die Vorprüfung leitet uni-assist e.V. die Bewerbungen an den Servicebereich IA 2 Bachelor International<br />
der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> weiter. Hier erfolgt die abschließende Prüfung der Bewerbungsunterlagen, insbesondere von Sonderanträgen oder<br />
hochschuleigenen Formularen (zum Beispiel Antrag auf Anerkennung), bevor endgültig über die Teilnahme am Vergabeverfahren oder<br />
eine Zulassung entschieden werden kann. Beachten Sie, dass die <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> nach ihrer Prüfung auch zu einem anderen<br />
Bearbeitungsergebnis kommen kann!<br />
Bitte beachten Sie bei Ihrer Bewerbung zusätzlich Folgendes:<br />
• Damit Sie Ihre eventuell noch unvollständigen Bewerbungsunterlagen zum gewünschten Semester vervollständigen<br />
können, empfehlen wir Ihnen, Ihre Bewerbung etwa 6 Wochen vor Ende der Bewerbungsfrist einzureichen.<br />
• Zu spät oder unvollständig eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt und führen zu einer Ablehnung.<br />
Unvollständig sind auch Bewerbungen, für die der Nachweis über die entrichteten Bearbeitungskosten nicht fristgerecht oder<br />
nicht vollständig bei uni-assist e.V. eingegangen ist.<br />
• Eine Verlängerung der Bewerbungsfrist ist nicht möglich. Bewerbungen, die unvollständig oder nicht formgerecht vorliegen,<br />
nehmen am Auswahlverfahren nicht teil.<br />
• Bitte sorgen Sie in Ihrem eigenen Interesse dafür, dass immer Ihre aktuelle Korrespondenzadresse und E-Mail-Adresse<br />
bekannt sind (auch mit dem Namen derjenigen Person, bei der Sie eventuell wohnen bzw. die Wohnheim- oder Zimmernummer).<br />
Für Fehler oder Fristversäumnisse, die durch unkorrekte Angaben entstehen, sind Sie selbst verantwortlich.<br />
Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich über die Bewerbungsanforderungen der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> zu informieren und eine entsprechend frist- und<br />
formgerechte Bewerbung einzureichen. Es besteht kein Anspruch auf Benachrichtigung über eine unvollständige bzw. fehlerhafte<br />
Bewerbung.<br />
Beachten Sie bitte, dass für das Ausfüllen der Anträge sowie für die Form und den Umfang der einzureichenden Unterlagen<br />
ausschließlich die Informationen aus dem jeweils aktuellen <strong>Bewerberinfo</strong> Bachelor International gelten (und nicht eventuell<br />
abweichende Informationen anderer Stellen).<br />
Ihr Servicebereich IA 2 Bachelor International<br />
<strong>TU</strong>B BA Int - <strong>Bewerberinfo</strong> WiSe 2014/15 - 06/2014 1
Kontaktdaten<br />
postalisch: persönlich: telefonisch:<br />
Technische Universität <strong>Berlin</strong><br />
Abt. I - Studierendenservice<br />
Zulassung und Immatrikulation<br />
Servicebereich IA 2<br />
Bachelor International<br />
Straße des 17. Juni 135<br />
D - 10623 <strong>Berlin</strong><br />
Technische Universität <strong>Berlin</strong><br />
c/o uni-assist e.V.<br />
Geneststr. 5<br />
D - 10829 <strong>Berlin</strong><br />
http://www.uni-assist.de<br />
NEU!<br />
Sprechzeiten für Besucherinnen und Besucher<br />
im Campus Center, Raum H 30 im<br />
Hauptgebäude der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong><br />
Mo, Mi, Do:<br />
Di:<br />
Fr:<br />
9.30 - 15.00 Uhr<br />
9.30 - 15.00 Uhr<br />
9.30 - 14.00 Uhr<br />
im Internet:<br />
http://www.tu-berlin.de<br />
Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte<br />
unseren Internetseiten.<br />
Telefonservice:<br />
℡ +49 (030) <strong>314</strong> - 29999<br />
Mo - Do:<br />
Fr:<br />
9.00 - 17.00 Uhr<br />
9.00 - 14.00 Uhr<br />
per E-Mail:<br />
telefonservice@tu-berlin.de<br />
Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de): http://www.hochschulstart.de/<br />
Bewerbungsfristen<br />
Für das Fachstudium (grundständige Studiengänge):<br />
• alle zulassungsbeschränkten Studiengänge /<br />
Fachsemester (mit NC)<br />
• alle beruflich Qualifizierten gemäß § 11 des <strong>Berlin</strong>er<br />
Hochschulgesetzes (mit NC und ohne NC)<br />
• alle nicht zulassungsbeschränkten Studiengänge /<br />
Fachsemester (ohne NC)<br />
15. Juli* für das folgende Wintersemester<br />
15. Januar* für das folgende Sommersemester<br />
15. September für das folgende Wintersemester<br />
15. März für das folgende Sommersemester<br />
*) Ausschlussfristen: Unterlagen, die nach dem Ende der Bewerbungsfrist eingereicht werden,<br />
dürfen für das Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden!<br />
Für Vorstudieneinrichtungen (Studienkolleg / Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums):<br />
• externe Feststellungsprüfung (ohne Besuch des<br />
Studienkollegs)<br />
• Ergänzungsprüfung (ohne Besuch des Studienkollegs)<br />
• Aufnahme in das Studienkolleg zur Vorbereitung auf<br />
die Feststellungsprüfung<br />
• Aufnahme in den Sprachkurs im Rahmen des<br />
Propädeutikums<br />
15. März für den Studienbeginn im folgenden Wintersemester<br />
(Prüfungszeitraum im Sommersemester)<br />
15. September für den Studienbeginn im folgenden Sommersemester<br />
(Prüfungszeitraum im Wintersemester)<br />
30. Juni für das kommende Wintersemester<br />
30. November für das kommende Sommersemester<br />
Zur Wahrung der Bewerbungsfristen gilt nicht der Poststempel, sondern das Datum des Eingangs bei uni-assist e.V. bzw. der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong>!<br />
Verzeichnis der wichtigsten Internetadressen für Ihre Bewerbung<br />
Homepage der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> http://www.tu-berlin.de + Direktzugang<br />
Servicebereich Bachelor International<br />
http://www.referat-1a.tu-berlin.de/menue/servicebereich_bachelor/<br />
internationale_bewerber/ 75216<br />
Informations- und Downloadcenter http://www.referat-1a.tu-berlin.de/index.php?id=77426 77426<br />
Studienangebot: Bachelorstudiengänge<br />
http://www.studienberatung.tu-berlin.de/menue/studium/studiengaenge/<br />
bachelor/ 7518<br />
Studienkolleg: Homepage https://www.studienkolleg.tu-berlin.de/ 6822<br />
uni-assist e.V.<br />
Kosten und Zahlung (Bearbeitungskosten)<br />
Auswärtiges Amt - Visa Bestimmungen<br />
Hochschulzugangsberechtigung und<br />
Länderinformationen<br />
Zeugnisanerkennungsstelle <strong>Berlin</strong> -<br />
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und<br />
Wissenschaft <strong>Berlin</strong><br />
http://www.uni-assist.de<br />
http://www.uni-assist.de/zahlungstransfer.html<br />
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/<br />
Visabestimmungen_node.html<br />
http://anabin.kmk.org/<br />
http://www.berlin.de/sen/bildung/zeugnisanerkennung/index.html<br />
<strong>TU</strong>B BA Int - <strong>Bewerberinfo</strong> WiSe 2014/15 - 06/2014 2
1. Wer bewirbt sich wo?<br />
1.1 Registrierung bei der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de)<br />
Registrierung bei<br />
hochschulstart.de<br />
(DoSV / Stiftung für<br />
Hochschulzulassung)<br />
Im Wintersemester 2014/15 werden die Studienplätze für das 1. Fachsemester für folgende<br />
zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC) im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens<br />
(DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) vergeben:<br />
Chemieingenieurwesen, Maschinenbau, Physikalische Ingenieurwissenschaft,<br />
Verkehrswesen und Werkstoffwissenschaften<br />
• Das bedeutet, dass Sie sich eventuell für eine Bewerbung zunächst auf dem Portal<br />
http://www.hochschulstart.de/ als Bewerberin bzw. Bewerber registrieren müssen.<br />
• Nach erfolgreicher Registrierung wird ein Benutzerkonto eingerichtet und eine Bewerber-<br />
Identifikationsnummer (BID) sowie eine Bewerber-Authentifizierungsnummer (BAN) vergeben.<br />
• Die Bewerbung erfolgt anschließend über uni-assist e.V. unter Angabe der BID und BAN.<br />
Wer muss sich v o r<br />
der Bewerbung<br />
bei hochschulstart.de<br />
registrieren?<br />
Erststudium (1. Fachsemester): Bewerberinnen und Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines<br />
Mitgliedstaats der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins oder Norwegens.<br />
Zweitstudium (1. Fachsemester): alle Bewerberinnen und Bewerber mit einem Hochschulabschluss<br />
in einem grundständigen Studiengang (Bachelor, Diplom, Magister, Staatsexamen) aus einem<br />
anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (ohne Deutschland), Island, Liechtenstein oder<br />
Norwegen - unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. siehe Punkt 3 b)<br />
1.2 Bewerbung über uni-assist e.V.<br />
Wer muss sich über<br />
uni-assist e.V.<br />
bewerben?<br />
Anzahl der möglichen<br />
Studienwünsche für ein<br />
Fachstudium<br />
Alle Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen müssen sich für die <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong><br />
über uni-assist e.V. bewerben (= Bildungsausländerinnen bzw. Bildungsausländer).<br />
Ausnahmen siehe Punkt 1.3<br />
Die Anzahl der möglichen Studienwünsche ist abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit und der<br />
Studienform (Erststudium oder Zweitstudium):<br />
Staatsangehörigkeit:<br />
Bewerbung<br />
gleichzeitig möglich für:<br />
Für ein Erststudium<br />
1. Fachsemester<br />
Europäische Union,<br />
Island, Liechtenstein<br />
und Norwegen<br />
Die Zulassung kann entweder<br />
• für bis zu drei Studiengänge mit NC für über<br />
hochschulstart.de zu vergebene Studienplätze<br />
oder<br />
• für bis zu zwei Studiengänge mit NC für direkt<br />
von der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> zu vergebene Studienplätze<br />
(Haupt- und Hilfsantrag)<br />
• ein höheres Fachsemester<br />
mit NC<br />
und<br />
• einen Studiengang /<br />
Fachsemester ohne NC<br />
beantragt werden.<br />
Übriges Ausland<br />
Die Zulassung kann für einen Studiengang mit<br />
NC beantragt werden.<br />
• ein höheres Fachsemester<br />
mit NC<br />
und<br />
• einen Studiengang /<br />
Fachsemester ohne NC<br />
Für ein Zweitstudium<br />
1. Fachsemester<br />
Unabhängig von der<br />
Staatsangehörigkeit<br />
Für ein Zweitstudium kann die Zulassung für<br />
einen Studiengang mit NC beantragt werden.<br />
• ein höheres Fachsemester<br />
mit NC<br />
und<br />
• einen Studiengang /<br />
Fachsemester ohne NC<br />
Für ein höheres<br />
Fachsemester<br />
Unabhängig von der<br />
Staatsangehörigkeit<br />
Für ein höheres Fachsemester kann die<br />
Zulassung für einen Studiengang / Fachsemester<br />
mit NC beantragt werden.<br />
• siehe Erststudium oder<br />
Zweitstudium<br />
• einen Studiengang /<br />
Fachsemester ohne NC<br />
Für eine<br />
Vorstudieneinrichtung<br />
Studienkolleg oder<br />
Propädeutikum<br />
Unabhängig von der<br />
Staatsangehörigkeit<br />
Ein grundständiger Studiengang aus<br />
dem Studienangebot der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> ist für die<br />
Bewertung der Hochschulzugangsberechtigung<br />
anzugeben.<br />
keine weitere<br />
Bewerbungsmöglichkeit!<br />
Bewerberinnen und<br />
Bewerber mit mehreren<br />
Staatsangehörigkeiten<br />
Doppelstaatlerinnen und Doppelstaatler: Bewerberinnen und Bewerber, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit<br />
noch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, werden laut Beschluss der Kultusministerkonferenz vom<br />
28. Mai 1965 bei der Bewerbung und eventuellen Zulassung zum Studium wie deutsche Staatsangehörige behandelt.<br />
Das bedeutet: Sie müssen sich als deutsche Staatsangehörige bewerben.<br />
<strong>TU</strong>B BA Int - <strong>Bewerberinfo</strong> WiSe 2014/15 - 06/2014 3
Formular<br />
Antrag auf Zulassung<br />
für die <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> auf dem<br />
Portal von uni-assist e.V.<br />
Online-Bewerbung (Antrag auf Zulassung) der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> auf dem Portal von uni-assist e.V. für<br />
a l l e Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen, unabhängig von<br />
• ihrer Staatsangehörigkeit und<br />
• ihrem Studienwunsch (Studienkolleg, Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums oder<br />
grundständige Studiengänge im Erststudium, Zweitstudium oder einem höheren Fachsemester)<br />
Online Bewerbung vollständig auf dem Portal von uni-assist e.V. ausfüllen,<br />
elektronisch abschicken,<br />
anschließend ausdrucken,<br />
eigenhändig unterschreiben (Originalunterschrift) und<br />
alle für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen (amtlich beglaubigt und übersetzt) beifügen,<br />
bis spätestens zum jeweiligen Ende der Bewerbungsfrist einreichen.<br />
Es werden nur schriftliche (in Papierform) und eigenhändig unterschriebene Bewerbungen (kein Fax,<br />
keine E-Mail oder andere digitale Medien) berücksichtigt.<br />
Angaben zum<br />
Studiengang<br />
Das Studienangebot der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> finden Sie unter folgendem Link:<br />
http://www.studienberatung.tu-berlin.de/menue/studium/studiengaenge/bachelor/<br />
Dem Studienangebot ist zu entnehmen, ob<br />
• es sich um einen Studiengang / Fachsemester mit NC oder ohne NC handelt,<br />
• die Studienplätze für das 1. Fachsemester in einem Studiengang im Rahmen des „Dialogorientierten<br />
Serviceverfahrens“ durch die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben werden („DoSV“),<br />
• der Studiengang / das Fachsemester nur im Wintersemester oder auch im Sommersemester<br />
angeboten wird.<br />
1.3 Bewerbung direkt bei der Technischen Universität <strong>Berlin</strong> (<strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong>)<br />
a) Servicebereich IA 2 Bachelor International der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong><br />
Wer bewirbt sich direkt<br />
beim<br />
Servicebereich IA 2<br />
Bachelor International?<br />
• Deutsche sowie Doppelstaatlerinnen und Doppelstaatler ( siehe Punkt 1.2) mit einer<br />
ausländischen Hochschulzugangsberechtigung, die bereits über eine Anerkennung ihres<br />
ausländischen Bildungsabschlusses durch eine deutsche Kultusbehörde verfügen, die zu einer<br />
indirekten Studienaufnahme in Deutschland berechtigt. siehe Punkt 2<br />
Online-Bewerbung auf dem Portal von uni-assist e.V. - o h n e elektronisch abzuschicken!<br />
online ausfüllen ausdrucken unterschreiben Anlagen beifügen in Papierform zuschicken<br />
• Bewerberinnen und Bewerber, die sich als beruflich Qualifizierte unter bestimmten Voraussetzungen<br />
gemäß § 11 des <strong>Berlin</strong>er Hochschulgesetzes (BerlHG) bewerben können. siehe Punkt 4.1<br />
• Bewerberinnen und Bewerber für die Teilnahme am Losverfahren. siehe Punkt 4.3<br />
Wo ist die Bewerbung<br />
einzureichen?<br />
Technische Universität <strong>Berlin</strong><br />
Servicebereich IA 2 - Bachelor International<br />
Raum H 13/14<br />
Straße des 17. Juni 135, D - 10623 <strong>Berlin</strong><br />
http://www.referat-1a.tuberlin.de/menue/servicebereich_<br />
bachelor/internationale_bewerber/<br />
b) Servicebereich IA 2 Bachelor National der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong><br />
Wer bewirbt sich direkt<br />
beim<br />
Servicebereich IA 2<br />
Bachelor National?<br />
Hinweis<br />
• Bewerberinnen und Bewerber, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder<br />
im Ausland (z.B. Abitur) erworben haben - unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit<br />
= Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer<br />
• Deutsche sowie Doppelstaatlerinnen und Doppelstaatler ( siehe Punkt 1.2) mit einer<br />
ausländischen Hochschulzugangsberechtigung, die bereits über eine Anerkennung ihres<br />
ausländischen Bildungsabschlusses durch eine deutsche Kultusbehörde verfügen, die zu einer<br />
direkten Studienaufnahme in Deutschland berechtigt.<br />
• Bewerberinnen und Bewerber für einen zweiten grundständigen Studiengang, die bereits einen ersten<br />
berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in Deutschland erworben haben - unabhängig von<br />
ihrer Staatsangehörigkeit = Zweitstudium.<br />
• Bewerberinnen und Bewerber mit einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem<br />
grundständigen Studiengang an einer Hochschule im übrigen Ausland und einem Masterabschluss<br />
an einer deutschen Hochschule für eine Bewerbung zum Erststudium - unabhängig von ihrer<br />
Staatsangehörigkeit (= Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer).<br />
Zugangsvoraussetzungen, Form und Fristen siehe Servicebereich IA 2 Bachelor National oder auf der im<br />
Folgenden genannten Internetseite unter dem Stichwort „Nationale Bewerber“:<br />
Wo ist die Bewerbung<br />
einzureichen?<br />
Technische Universität <strong>Berlin</strong><br />
Servicebereich IA 2 - Bachelor National<br />
Raum H 13/14<br />
Straße des 17. Juni 135, D - 10623 <strong>Berlin</strong><br />
http://www.referat-1a.tuberlin.de/menue/servicebereich_<br />
bachelor/nationale_bewerber/<br />
<strong>TU</strong>B BA Int - <strong>Bewerberinfo</strong> WiSe 2014/15 - 06/2014 4
2. Bewerberinnen und Bewerber für eine Vorstudieneinrichtung (Studienkolleg / Propädeutikum)<br />
Allgemeines<br />
Bewerbung<br />
Das Studienkolleg dient der Vorbereitung auf das Fachstudium (Vorstudieneinrichtung).<br />
Für eine Bewerbung zum Studienkolleg oder Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums nutzen Sie die<br />
Online-Bewerbung (Antrag auf Zulassung) für die <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> auf dem Portal von uni-assist e.V.:<br />
Online Bewerbung vollständig ausfüllen,<br />
elektronisch abschicken,<br />
anschließend ausdrucken,<br />
eigenhändig unterschreiben (Originalunterschrift) und<br />
alle für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen (amtlich beglaubigt und übersetzt) beifügen,<br />
bis spätestens zum jeweiligen Ende der Bewerbungsfrist einreichen.<br />
Aufnahmetest<br />
Wichtiger Hinweis:<br />
Angabe eines<br />
grundständigen<br />
Studienganges<br />
Sie müssen in der Online-Bewerbung einen grundständigen Studiengang aus dem Studienangebot<br />
der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> und ein Fachsemester angeben. Diese Angaben werden für die Prüfung der<br />
Hochschulzugangsberechtigung benötigt. Eine fehlende Angabe kann zum Ausschluss vom Auswahlverfahren<br />
führen.<br />
Es gelten die MER<strong>KB</strong>LÄTTER<br />
Hochschulzugangsberechtigung Sprachkenntnisse Übersetzungen und Beglaubigungen.<br />
Nach erfolgreicher Bewerbung werden die Bewerberinnen und Bewerber vom Studienkolleg zu einem<br />
Aufnahmetest eingeladen.<br />
Weitere Informationen<br />
erhalten Sie beim<br />
Studienkolleg der<br />
<strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong>:<br />
Studienkolleg der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong><br />
Sekretariat EB 15<br />
Straße des 17. Juni 145, D - 10623 <strong>Berlin</strong><br />
℡ + 49 (030) <strong>314</strong>-72720<br />
@ contact@studienkolleg.tu-berlin.de<br />
http://www.studienkolleg.tu-berlin.de<br />
2.1 Studienkolleg / Feststellungsprüfung<br />
Allgemeines<br />
Externe<br />
Feststellungsprüfung<br />
Wahl des Schwerpunktkurses<br />
Schwerpunktkurse<br />
T-Kurs<br />
W-Kurs<br />
Schwerpunktkurse<br />
G, M und S<br />
Ergänzungsprüfung zur<br />
Feststellungsprüfung<br />
Wenn Ihre im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung zum indirekten Hochschulzugang für<br />
alle oder nur bestimmte Schwerpunktkurse an einem Studienkolleg in Deutschland berechtigt (das heißt,<br />
nur bedingt mit dem deutschen Abitur vergleichbar ist), haben Sie die Möglichkeit, eine „Prüfung zur<br />
Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an<br />
Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland“ (= Feststellungsprüfung) abzulegen.<br />
Die Feststellungsprüfung können Sie intern (das heißt: mit Aufnahme in das Studienkolleg) oder extern<br />
(das heißt: ohne Aufnahme in das Studienkolleg) ablegen.<br />
Die Wahl des Schwerpunktkurses ist abhängig von der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung.<br />
Die bisherige Schulbildung bzw. Hochschulbildung bestimmt den entsprechenden Schwerpunktkurs.<br />
Das Studienkolleg der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> bietet folgende Schwerpunktkurse an:<br />
Kurse mit dem Schwerpunkt T:<br />
zur Vorbereitung auf technische, mathematische und naturwissenschaftliche Studiengänge<br />
(außer biologische Studiengänge).<br />
Kurse mit dem Schwerpunkt W:<br />
zur Vorbereitung auf wirtschaftswissenschaftliche und sozialwissenschaftliche Studiengänge.<br />
Kurse bzw. die Feststellungsprüfung für geisteswissenschaftliche, künstlerische, medizinische oder<br />
sprachliche Studiengänge werden in <strong>Berlin</strong> am Studienkolleg der Freien Universität <strong>Berlin</strong> angeboten.<br />
Bewerberinnen und Bewerber, die nach bestandener Feststellungsprüfung ein Studium in einem<br />
Studiengang aufnehmen wollen, zu dem zwar die indirekte Hochschulzugangsberechtigung, nicht aber<br />
der bereits besuchte Schwerpunktkurs berechtigt, können sich für eine Ergänzungsprüfung bewerben<br />
(ohne Aufnahme in das Studienkolleg).<br />
2.2 Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums<br />
Voraussetzung<br />
Angabe eines<br />
grundständigen<br />
Studienganges<br />
Wenn Ihre im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung zum direkten Hochschulzugang für<br />
naturwissenschaftliche, ingenieurwissenschaftliche sowie wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge in<br />
Deutschland berechtigt, haben Sie die Möglichkeit im „Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums“<br />
(Vorbereitung auf die Einzelfachprüfung Deutsch und Einführung in die Fachsprachen der Mathematik,<br />
Physik oder Wirtschaft) die erforderlichen Sprachkenntnisse für die Aufnahme eines Fachstudiums zu<br />
erwerben.<br />
Auch wenn Sie im Anschluss an den Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums die Aufnahme eines<br />
Masterstudiums beabsichtigen, geben Sie bitte für die Bewerbung zum Sprachkurs im Rahmen des<br />
Propädeutikums in der Online-Bewerbung einen grundständigen Studiengang (Bachelor oder<br />
Staatsexamen) aus dem Studienangebot der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> an.<br />
<strong>TU</strong>B BA Int - <strong>Bewerberinfo</strong> WiSe 2014/15 - 06/2014 5
3. Hinweise zum Fachstudium (1. Fachsemester mit NC)<br />
a) Erststudium - Geltendmachung besonderer Voraussetzungen<br />
Bewerberinnen und Bewerber, die noch keinen ersten grundständigen Studiengang an einer Hochschule in einem Mitgliedstaat der Europäischen<br />
Union, Islands, Liechtensteins oder Norwegens erfolgreich abgeschlossen haben, bewerben sich an der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> für ein Erststudium.<br />
Die im Folgenden aufgeführten besonderen Voraussetzungen können Sie als Erststudienbewerberin bzw. Erststudienbewerber jedoch nur dann<br />
geltend machen, wenn Sie sich für das 1. Fachsemester in einem grundständigen Studiengang mit NC bewerben.<br />
Bevorzugte Zulassung<br />
Bewerbung 55+<br />
Sonderanträge<br />
Die Sonderanträge finden<br />
Sie unter folgendem Link:<br />
http://www.tu-berlin.de/<br />
und Direktzugang: 77426.<br />
Sie sind nur zulässig,<br />
wenn sie zusammen mit<br />
dem Antrag auf Zulassung<br />
vollständig und fristgerecht<br />
bei uni-assist e.V. eingereicht<br />
werden.<br />
Bewerberinnen und Bewerber können eine bevorzugte Zulassung nur dann geltend machen, wenn sie durch Vorlage<br />
des Zulassungsbescheides nachweisen, dass sie an der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> im beantragten Studiengang unmittelbar vor oder<br />
während der Ableistung eines Dienstes zugelassen worden sind. Wenn die bevorzugte Zulassung nicht spätestens<br />
zum zweiten Zulassungsverfahren nach dem Dienstende geltend gemacht wird, verfällt der Anspruch darauf. Die<br />
frühere Zulassung ist durch Vorlage des Zulassungsbescheides nachzuweisen.<br />
Bewerberinnen und Bewerber, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist des Antragssemesters das 55. Lebensjahr<br />
vollendet haben, werden am Zulassungsverfahren nur beteiligt, wenn für das beabsichtigte Studium unter<br />
Berücksichtigung der persönlichen Situation der Bewerberin oder des Bewerbers schwerwiegende wissenschaftliche<br />
oder berufliche Gründe vorliegen. Eine formlose Begründung und entsprechende Nachweise sind dem Antrag auf<br />
Zulassung beizufügen.<br />
Für den Nachteilsausgleich - Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote ist die Vorlage eines Schulgutachtens<br />
erforderlich, das einen numerischen Notenverbesserungsvorschlag enthalten muss, unter Angabe von Art und<br />
Dauer der nicht selbst zu vertretenden Umstände für die Leistungsbeeinträchtigung. Ohne diesen Vorschlag ist eine<br />
Entscheidung über den Antrag nicht möglich. Auch für den Nachteilsausgleich - Antrag auf Verbesserung der<br />
Wartezeit ist ein Schulgutachten erforderlich.<br />
Härtefallantrag: Die <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> hält bis zu 3 % ihrer Studienplätze in Studiengängen mit NC für Fälle außergewöhnlicher<br />
Härte vor. Im Rahmen dieser Quote führt die Anerkennung eines Härtefallantrages ohne Berücksichtigung<br />
weiterer Auswahlkriterien (z. B. Durchschnittsnote oder Wartezeit) unmittelbar zur Zulassung vor allen<br />
anderen Bewerbungen. Der Antrag kommt daher nur für wenige Antragstellerinnen bzw. Antragsteller in Betracht.<br />
Nicht jede Beeinträchtigung, mag sie persönlich auch als hart empfunden werden, rechtfertigt eine Zulassung als<br />
Härtefall. Vielmehr müssen in der Person der Bewerberin bzw. des Bewerbers so schwerwiegende gesundheitliche,<br />
soziale oder familiäre Gründe liegen, dass es ihr bzw. ihm auch nach Anlegung strenger Maßstäbe nicht zugemutet<br />
werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten. Es muss eine besondere Ausnahmesituation<br />
vorliegen. Bisher wurde ein Härtefall nur in wenigen Fällen anerkannt. Bitte beachten Sie: Im fachärztlichen Gutachten<br />
muss zu den einzelnen Kriterien, die in den möglichen Gründen genannt sind, hinreichend Stellung genommen werden.<br />
Das Gutachten soll Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten der Erkrankung<br />
oder Behinderung sowie eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf enthalten. Das Gutachten muss auch für<br />
einen medizinischen Laien nachvollziehbar sein. Als zusätzliche Nachweise sind der Schwerbehindertenausweis, der<br />
Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes oder der Ausmusterungsbescheid der Bundeswehr geeignet.<br />
Antrag auf Zulassung in der Vorabquote für Minderjährige: Die <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> hält bis zu 5 % ihrer Studienplätze in<br />
Studiengängen mit NC für Bewerberinnen und Bewerber, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist minderjährig sind und<br />
ihren Wohnsitz bei einer sorgeberechtigten Person in <strong>Berlin</strong> oder Brandenburg haben, vor. Geeignete beizufügende<br />
Nachweise sind u.a. die Geburtsurkunde und eine aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als zwei Monate) mit Angabe<br />
der sorgeberechtigten Person und Wohnanschrift.<br />
b) Zweitstudium<br />
Bewerberinnen und Bewerber mit einem Hochschulabschluss in einem grundständigen Studiengang (Bachelor, Diplom, Magister, Staatsexamen)<br />
aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (ohne Deutschland), Island, Liechtenstein oder Norwegen können sich an der<br />
<strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> für ein Zweitstudium bewerben - unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.<br />
Die Bewerbung wird nur dann innerhalb der so genannten Zweitstudienquote berücksichtigt, sofern Sie sich für das 1. Fachsemester bewerben und<br />
der beantragte Studiengang im 1. Fachsemester zulassungsbeschränkt (mit NC) ist.<br />
Dem Antrag auf Zulassung ist das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss des Erststudiums sowie eine Begründung des Zweitstudienwunsches<br />
beizufügen. Die „Begründung für das Zweitstudium“ finden Sie unter folgendem Link: http://www.tu-berlin.de/ und Direktzugang: 77426.<br />
Sofern Sie in Deutschland ausschließlich ein Masterstudium (und kein weiteres) abgeschlossen haben, bewerben Sie sich für ein Erststudium.<br />
Allgemeine Hinweise<br />
Zuschläge<br />
Hinweise zu<br />
Diensten,<br />
Betreuungs- und<br />
Pflegetätigkeiten<br />
Das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss des Erststudiums muss eine Durchschnitts- oder Gesamtnote (im<br />
Rahmen eines Notensystems von 1 bis 6, die auf eine Stelle nach dem Komma bestimmt ist) enthalten und als amtlich<br />
beglaubigte Fotokopie (sowie ggf. übersetzt) dem Antrag auf Zulassung beiliegen. Sofern das Zeugnis keine<br />
Durchschnitts- oder Gesamtnote enthält, ist diese durch eine Bescheinigung der Einrichtung nachzuweisen, an der das<br />
Erststudium erfolgreich abgeschlossen wurde. Für den Fall, dass für einen bestimmten Studiengang mehr<br />
Bewerbungen für ein Zweitstudium vorliegen, als Studienplätze innerhalb der jeweiligen Quote des betreffenden Fachsemesters<br />
vorhanden sind, erfolgt die Auswahl der zuzulassenden Bewerberinnen und Bewerber nach den Prüfungsergebnissen<br />
des Erststudiums sowie nach den für die Bewerbung für ein weiteres Studium maßgeblichen Gründen.<br />
Die zur Festlegung einer Rangfolge zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erforderliche Rangplatzbestimmung<br />
wird mit Hilfe einer Messzahl vorgenommen. Die Messzahl wird aus dem Grad der Bedeutung der von der Bewerberin<br />
bzw. dem Bewerber schriftlich dargelegten Begründung für den Zweitstudienwunsch einerseits und der Durchschnittsbzw.<br />
Gesamtnote der Abschlussprüfung des Erststudiums andererseits ermittelt. Sofern keine Durchschnitts- oder<br />
Gesamtnote der Abschlussprüfung des Erststudiums nachgewiesen wird, kann nur die Gesamtnote ausreichend (4,0)<br />
zur Berechnung herangezogen werden.<br />
Das Zweitstudienvorhaben kann durch Gewährung eines Zuschlages von bis zu zwei Punkten bei der Messzahlbildung<br />
berücksichtigt werden, wenn damit nach einer Familienphase die Wiedereingliederung oder der Neueinstieg in das<br />
Berufsleben angestrebt wird. Die Erhöhung kommt dann in Betracht, wenn aus familiären Gründen (z.B.<br />
Eheschließung oder Kindererziehung) die frühere Berufstätigkeit aufgegeben oder aus Rücksicht auf familiäre Belange<br />
nach Abschluss des Erststudiums auf die Aufnahme einer adäquaten Berufstätigkeit verzichtet wurde. Die Höhe des<br />
Punktzuschlages richtet sich nach dem Grad der Betroffenheit. Das Ausmaß der Belastungen (z.B. Zahl der Kinder<br />
oder Dauer der Familienphase) ist in angemessener Weise zu berücksichtigen.<br />
<strong>TU</strong>B BA Int - <strong>Bewerberinfo</strong> WiSe 2014/15 - 06/2014 6
4. Weitere Bewerbungsmöglichkeiten<br />
4.1 Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte gemäß § 11 des <strong>Berlin</strong>er Hochschulgesetzes (BerlHG)<br />
Gemäß § 11 <strong>Berlin</strong>er<br />
Hochschulgesetz<br />
(BerlHG)<br />
Allgemeiner Hochschulzugang<br />
Fachgebundener Hochschulzugang<br />
Aufstiegsstipendienprogramm<br />
Teilzeit<br />
Freistellung von der Arbeit<br />
Formular<br />
Zusätzlich<br />
einzureichende<br />
Unterlagen<br />
Ausbildung im Ausland<br />
Wo ist die Bewerbung<br />
einzureichen?<br />
Bewerberinnen und Bewerber, die über keine Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur oder<br />
fachgebundene Hochschulreife etc.) verfügen, können sich unter bestimmten Voraussetzungen nach<br />
§ 11 des <strong>Berlin</strong>er Hochschulgesetzes (BerlHG) als sogenannte beruflich Qualifizierte bewerben.<br />
Wer<br />
1) eine Aufstiegsfortbildung nach den Bestimmungen der Handwerksordnung, des Berufsbildungsgesetzes<br />
oder vergleichbaren bundes- oder landesrechtlichen Regelungen bestanden hat (z.B.<br />
staatlich geprüfte Technikerin bzw. staatlich geprüfter Techniker, Meisterin bzw. Meister,<br />
Betriebswirtin bzw. Betriebswirt),<br />
2) eine Fachschulausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschule im Sinne des<br />
§ 34 des Schulgesetzes oder eine vergleichbare Ausbildung in einem anderen Bundesland<br />
abgeschlossen hat (z.B. staatlich anerkannte Erzieherin bzw. staatlich anerkannter Erzieher,<br />
Heilerziehungspflegerin bzw. Heilerziehungspfleger),<br />
3) eine der unter Nummer 1 genannten Fortbildung vergleichbare Qualifikation im Sinne des<br />
Seemannsgesetz erworben hat oder<br />
4) eine der unter Nummer 1 genannten Fortbildung vergleichbare Qualifikation auf Grund einer<br />
landesrechtlich geregelten Fortbildungsmaßnahme für Berufe im Gesundheitswesen sowie im<br />
sozialpflegerischen oder pädagogischen Bereich erworben hat, (z.B. Diätassistentin bzw.<br />
Diätassistent, Altenpflegerin bzw. Altenpfleger),<br />
ist berechtigt, ein grundständiges Studium an einer Hochschule aufzunehmen.<br />
Wer<br />
a) in einem zum angestrebten Studiengang fachlich ähnlichen Beruf eine durch Bundes- oder<br />
Landesrecht geregelte mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hat<br />
und<br />
b) im erlernten Beruf mindestens drei Jahre (bei Vollbeschäftigung) tätig war,<br />
ist berechtigt, ein seiner bisherigen Ausbildung entsprechendes grundständiges Studium an einer<br />
Hochschule aufzunehmen<br />
zu b):<br />
Für Stipendiatinnen und Stipendiaten des Aufstiegsstipendienprogramms des Bundes gilt eine<br />
Mindestdauer der Berufstätigkeit im erlernten Beruf von zwei Jahren (bei Vollbeschäftigung).<br />
Für Teilzeitbeschäftigte mit mindestens der Hälfte der vollen Arbeitszeit verdoppelt sich die<br />
Mindestdauer der nachzuweisenden Berufstätigkeit. Zeiten mit weniger als der Hälfte der vollen<br />
Arbeitszeit werden nicht angerechnet.<br />
Bei der Ermittlung der Dauer der Berufstätigkeit werden Zeiten einer Freistellung (Mutterschutz,<br />
Elternzeit, Pflegezeit und ähnliches.) angerechnet - insgesamt höchstens jedoch ein Jahr.<br />
Den Antrag auf Zulassung für beruflich<br />
Qualifizierte finden Sie unter folgendem Link:<br />
Es gelten die MER<strong>KB</strong>LÄTTER<br />
Sprachkenntnisse Übersetzungen und Beglaubigungen.<br />
http://www.referat-1a.tu-berlin.de/<br />
fileadmin/ref6/Dateien_IA2_3/Antraege/<br />
Zulassungsantrag_beruflich_Qualifizierte.pdf<br />
• Nachweis über die Aus- oder Fortbildung sowie die Rechtsgrundlage, in der diese Aus-/ oder<br />
Fortbildung geregelt ist<br />
oder<br />
• Nachweis über die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung (ggf. Gleichwertigkeitsnachweis)<br />
sowie<br />
• die Tätigkeit im erlernten Beruf (Arbeitsverträge oder eine Bescheinigung vom Arbeitgeber mit<br />
Angaben zu Dauer der Beschäftigung, Umfang und Art der Tätigkeit [Vollzeit oder Teilzeit]) oder<br />
Stipendienbescheid<br />
Bewerben kann sich auch, wer eine berufliche Ausbildung im Ausland nachweist, die den oben<br />
genannten Voraussetzungen entspricht (Gleichwertigkeit).<br />
Die Nachweise müssen von den zuständigen Stellen in Deutschland anerkannt werden. Eine Übersicht<br />
finden Sie unter: http://anabin.kmk.org/anabin-datenbank.html<br />
Die Bewerbung ist vollständig und fristgerecht direkt beim Servicebereich IA 2 Bachelor International der<br />
Technischen Universität <strong>Berlin</strong> einzureichen. siehe Punkt 1.3 a)<br />
<strong>TU</strong>B BA Int - <strong>Bewerberinfo</strong> WiSe 2014/15 - 06/2014 7
4.2 Antrag auf Teilnahme am Clearingverfahren<br />
Allgemeines<br />
Für die am dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teilnehmenden Studiengänge werden die frei<br />
gebliebenen Studienplätze in einem bundesweiten Clearingverfahren verlost.<br />
Voraussetzung für die Teilnahme ist ausschließlich die Registrierung bei hochschulstart.de.<br />
Wenn Sie bereits dort registriert sind, können Sie Ihren bisherigen Account nutzen, andernfalls ist eine<br />
Neuanmeldung bei hochschulstart.de erforderlich.<br />
Hinweis Auch Bewerberinnen und Bewerber mit einer Staatsangehörigkeit außerhalb der<br />
Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Islands, Lichtensteins oder Norwegens und Staatenlose<br />
müssen sich für die Teilnahme am Clearingverfahren bei hochschulstart.de registrieren!<br />
Verfahren & Fristen<br />
Mehr Informationen zum Verfahren und zu den Fristen erhalten Sie über<br />
http://www.hochschulstart.de/<br />
4.3 Antrag auf Teilnahme am Losverfahren<br />
Allgemeines<br />
Bleiben nach Abschluss der Vergabeverfahren der direkt von der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> zu vergebenen Studienplätze<br />
in zulassungsbeschränkten Studiengängen Studienplätze frei, werden diese verlost. Für die Teilnahme<br />
an einem eventuell staatfindenden Losverfahren können Sie einen Antrag stellen.<br />
Losverfahren für ein Sommersemester finden ca. Mitte Mai, für ein Wintersemester ca. Mitte November<br />
statt, das heißt, die Vorlesungszeit hat im Bewerbungssemester dann bereits begonnen.<br />
Dem Antrag auf Teilnahme am Losverfahren sind keine Unterlagen oder Nachweise beizufügen.<br />
Bewerbungsfrist<br />
Formular<br />
1. Oktober zum folgenden Wintersemester<br />
1. April zum folgenden Sommersemester<br />
Den Antrag erhalten Sie im Campus Center<br />
der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> oder unter folgendem Link:<br />
http://www.referat-1a.tu-berlin.de/fileadmin/<br />
ref6/Dateien_IA2_3/Losantrag_101.pdf<br />
Wo ist die Bewerbung<br />
einzureichen?<br />
Der Antrag auf Teilnahme am Losverfahren ist fristgerecht direkt beim Servicebereich IA 2 Bachelor<br />
International der Technischen Universität <strong>Berlin</strong> einzureichen. siehe Punkt 1.3 a)<br />
Hinweise zum<br />
Clearingverfahren<br />
und Losverfahren<br />
• Nur im Falle einer Zulassung erhalten Sie von uns einen Bescheid.<br />
• In diesem Zulassungsbescheid werden Sie aufgefordert, unter anderem, eine Hochschulzugangsberechtigung<br />
für den beantragten Studiengang und Sprachnachweise auf dem erforderlichen Niveau<br />
nachzuweisen.<br />
• Diese müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung zum Clearingverfahren oder Losverfahren<br />
schon vorhanden sein.<br />
<strong>TU</strong>B BA Int - <strong>Bewerberinfo</strong> WiSe 2014/15 - 06/2014 8
MER<strong>KB</strong>LATT Hochschulzugangsberechtigung (HZB)<br />
Allgemeines<br />
Für die Aufnahme eines Studiums an deutschen Hochschulen erfolgt die Bewertung Ihrer ausländischen Bildungsnachweise gemäß den Bewertungsrichtlinien der<br />
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (siehe http://www.anabin.de). Ob Sie über eine Berechtigung für den direkten oder indirekten Hochschulzugang<br />
in Deutschland verfügen, hängt davon ab, ob Ihre Vorbildung der deutschen Hochschulzugangsberechtigung (deutsches Abitur) gleichwertig oder nur bedingt<br />
vergleichbar ist.<br />
Beachten Sie bitte, dass verbindliche Aussagen über die Bewertung von ausländischen Bildungsnachweisen erst nach Vorliegen einer Bewerbung für die <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong><br />
erfolgen können.<br />
Direkte Hochschulzugangsberechtigung (anabin: direkter Zugang …)<br />
… bedeutet, dass Sie sich für die Aufnahme eines Fachstudiums bewerben können (zusätzlich ist, unter anderem, ein Sprachnachweis auf dem geforderten Niveau<br />
erforderlich).<br />
Indirekte Hochschulzugangsberechtigung (anabin: Feststellungsprüfung/Studienkolleg …)<br />
… bedeutet, dass vor Aufnahme eines Studiums die „Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Bewerberinnen und Bewerber für die Aufnahme eines<br />
Studiums an Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland“ (Feststellungsprüfung) abgelegt werden muss. Sie können sich für das Studienkolleg zur Ablegung<br />
einer Feststellungsprüfung bewerben. Die Bewerbung zur Aufnahme eines Fachstudiums des entsprechenden Schwerpunktkurses ist erst nach erfolgreichem<br />
Ablegen der Feststellungsprüfung möglich. Wichtiger Hinweis: Mit dem erfolgreichen Ablegen einer Feststellungsprüfung wird keine deutsche<br />
Hochschulzugangsberechtigung erworben, sondern die (direkte) fachgebundene Berechtigung an Hochschulen in Deutschland zu studieren.<br />
Länderinformationen<br />
Auf der folgenden Internetseite finden Sie die Länderinformationen, denen Sie in den meisten Fällen entnehmen können, ob Sie eine Hochschulzugangsberechtigung<br />
für den Studiengang, für den Sie sich an der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> bewerben möchten, besitzen: http://www.anabin.de<br />
Falls durch die Länderinformationen keine eindeutige Beurteilung der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung möglich ist, können Sie sich an eine deutsche<br />
Kultusbehörde für die Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung („Zeugnisanerkennungsstelle“) wenden. Zuständig für die Entscheidungen über die<br />
Bewertung von internationalen Bildungsnachweisen zum Zwecke des Hochschulzugangs in Deutschland, einschließlich der Fachbindung und der Klärung von<br />
Zweifelsfällen, ist im Land <strong>Berlin</strong> die Zeugnisanerkennungsstelle der <strong>Berlin</strong>er Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft:<br />
http://www.berlin.de/sen/bildung/zeugnisanerkennung/<br />
Von Bewerberinnen und Bewerbern aus der Mongolei, Vietnam und der Volksrepublik China werden zusätzliche Nachweise und Unterlagen für eine vollständige<br />
Bewerbung gefordert. Diese sind zusammen mit allen Bewerbungsunterlagen fristgemäß einzureichen. Bitte informieren Sie sich bei der jeweiligen Akademischen<br />
Prüfstelle der Deutschen Botschaft (APS).<br />
Für die Bewertung eines IB Diplomas (Diplôme du Baccalauréat International / International Baccalaureate Diploma) als indirekte oder direkte Hochschulzugangsberechtigung<br />
sind neben der Diploma-Urkunde auch die Zeugnisse der letzten beiden Schuljahre mit Fächer- und Notenübersicht zwecks Prüfung der<br />
durchgängigen Fächerbelegung nachzuweisen. Bewerberinnen und Bewerber, deren Diploma-Urkunde im Bewerbungssemester erst im August ausgestellt wird,<br />
können bis zum Ende der Bewerbungsfrist provisorisch als Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung den Internetausdruck über die Ergebnisse mit dem<br />
Endresultat „Diploma awarded“ einschließlich der Fächerübersicht und der Gesamtpunktzahl einreichen. Zusätzlich müssen in der Bewerbung jedoch die<br />
Zugangsdaten (Kennwort und Passwort) für die Registrierung auf der IBO-Website für die Verifizierung bereitgestellt werden. Nach einer eventuellen Zulassung<br />
muss die endgültige Diploma-Urkunde zur Immatrikulation nachgewiesen werden! HINWEIS: Land des Erwerbs des Bildungsnachweises ist die "Schweiz".<br />
Wenn Sie Ihr High School Diploma an einer Internationalen Schule, die von einer Akkreditierungsbehörde der USA akkreditiert ist, gemacht haben, reichen Sie<br />
bitte unbedingt folgende Unterlagen ein: die Zeugnisse der 9. bis 12.Klasse mit der Angabe Ihres Notendurchschnitts (GPA) in der 4er-Skala und der Notenskala<br />
Ihrer Schule, eine aussagekräftige Beschreibung der Lehrinhalte insbesondere aller mathematischen Fächer (entweder durch einen Auszug aus dem Register oder<br />
ein Schreiben Ihres Lehrers), eine offizielle Angabe zum Niveau Ihres Englisch-Unterrichts in der 12. Klasse (English 4, English 12, English Advanced Placement,<br />
English Honours Course); alternativ können Sie auch hier eine Beschreibung der Lehrinhalte einreichen, durch die das Niveau bestimmt werden kann.<br />
Eine deutsche Hochschulreife (z.B. deutsches Abitur) erkennen Sie daran, dass ein Kultusministerkonferenzbeschluss der Bundesrepublik Deutschland<br />
(KMK-Beschluss) mit der Feststellung, welche Art (fachgebunden / allgemein) die Hochschulreife für Deutschland erworben wurde, in Ihrem Schulabschlusszeugnis<br />
zitiert wird. Unabhängig von der Staatsangehörigkeit werden Bewerberinnen bzw. Bewerber mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung wie<br />
"Bildungsinländerinnen bzw. Bildungsinländer" behandelt und wenden sich an den Servicebereich IA 2 Bachelor National siehe Punkt 1.3 b).<br />
Einzureichende Unterlagen für die Bewertung der Hochschulzugangsberechtigung<br />
• Sekundarschulabschlusszeugnis (z.B. IB Diploma, Diplôme du Baccalauréat, Lise Diplomasi etc.)<br />
- Eventuell sind zusätzlich Halbjahreszeugnisse bzw. Jahreszeugnisse inklusive Fächer- und Notenübersichten der letzten zwei bis vier Schuljahre erforderlich.<br />
• Eventuell Hochschulaufnahmeprüfung (HAP) / Pre-University Course<br />
- Sofern für den Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland zum Beispiel eine Hochschulaufnahmeprüfung erforderlich ist und Sie in Ihrem<br />
Heimatland an dieser teilgenommen haben, ist dieser Nachweis zusätzlich einzureichen.<br />
• Eventuell Fächer- und/oder Notenübersichten zum Nachweis von erfolgreichen Studienjahren an Hochschulen<br />
- Sofern für die Bewertung der ausländischen Bildungsnachweise erfolgreich nachgewiesene Studienjahre benötigt werden.<br />
• Eventuell Hochschulabschlusszeugnis<br />
- Wenn möglich, zusätzlich Nachweis über die während Ihres Hochschulstudiums erreichte Durchschnittsnote, errechnet von der Hochschule, bei der die<br />
Hochschulausbildung absolviert wurde.<br />
- Sofern eine Bewerbung für ein Zweitstudium erfolgt, muss immer der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Erststudiums mit der erreichten<br />
Durchschnittsnote und eine Fächer- bzw. Notenübersicht (transcript of records) eingereicht werden! siehe Punkte 1.1, 1.2 und 3 b)<br />
• Wurde Ihre Hochschulzugangsberechtigung bereits von einer deutschen Kultusbehörde anerkannt, müssen neben der Zeugnisanerkennungsbescheinigung<br />
der deutschen Kultusbehörde alle in dieser Bescheinigung genannten Bildungsnachweise eingereicht werden.<br />
• Eventuell Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland; zusätzlich alle ausländischen<br />
Bildungsnachweise, die zum indirekten Hochschulzugang geführt haben.<br />
<strong>TU</strong>B BA Int - <strong>Bewerberinfo</strong> WiSe 2014/15 - 06/2014 9
MER<strong>KB</strong>LATT Sprachkenntnisse<br />
Die Sprachnachweise müssen in amtlich beglaubigten Kopien bis zum Ende der Bewerbungsfrist bei uni-assist e.V. bzw. bei der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> vorliegen.<br />
Bitte beachten Sie, dass für die Bewerbung grundsätzlich nur Nachweise von anerkannten Sprachenschulen berücksichtigt werden können.<br />
Die Anmeldung zu einem Sprachkurs oder eine Teilnahmebestätigung ist als Nachweis nicht ausreichend.<br />
Für die Aufnahme in das Studienkolleg bzw. Propädeutikum<br />
unabhängig von der Staatsangehörigkeit<br />
• Nachweis deutscher Sprachkenntnisse:<br />
o mindestens auf dem Niveau der Stufe B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen oder DSH-1, DSD-I<br />
• zusätzlich Nachweis englischer Sprachkenntnisse für den Schwerpunktkurs „W“:<br />
o mindestens auf dem Niveau der Stufe A2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen<br />
Für die externe Feststellungsprüfung (ohne Besuch des Studienkollegs)<br />
unabhängig von der Staatsangehörigkeit<br />
• Nachweis deutscher Sprachkenntnisse:<br />
o mindestens auf dem Niveau der Stufe C1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen<br />
• zusätzlich Nachweis englischer Sprachkenntnisse für den Schwerpunktkurs „W“:<br />
o mindestens auf dem Niveau der Stufe B1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen<br />
Für die Ergänzungsprüfung (ohne Besuch des Studienkollegs)<br />
unabhängig von der Staatsangehörigkeit<br />
• Nachweis deutscher Sprachkenntnisse:<br />
o erfolgreich abgelegter Prüfungsteil „Deutsch“ im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland<br />
• zusätzlich Nachweis englischer Sprachkenntnisse für den Schwerpunktkurs „W“:<br />
o mindestens auf dem Niveau der Stufe B1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen<br />
Für das Fachstudium (grundständige Studiengänge)<br />
Staatsangehörige der Länder Deutschland, Österreich und Schweiz<br />
(nur deutschsprachiger Teil) müssen keinen Sprachnachweis vorlegen<br />
• Folgende Zertifikate werden als Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse anerkannt:<br />
o die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (DSH) mit dem Gesamtergebnis DSH-2 oder DSH-3<br />
o der „Test Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF) mit mindestens dem Ergebnis TDN 4 in allen Teilprüfungen<br />
o der im Rahmen der Feststellungsprüfung an Studienkollegs erfolgreich abgelegte Prüfungsteil „Deutsch“<br />
o das „Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Stufe II“ (DSD II)<br />
o die „Deutsche Sprachprüfung II“ (DS-II) des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München<br />
o ÖSD-Prüfung C2 Wirtschaftssprache Deutsch<br />
o Goethe-Zertifikat C2: großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)<br />
(ehemals Zentrale Oberstufenprüfung, das Kleine Deutsche Sprachdiplom und das Große Deutsche Sprachdiplom des Goethe-Instituts)<br />
• Folgende Schulabschlusszeugnisse werden als Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse anerkannt:<br />
o Deutschnachweis im französischen Diplôme du Baccalauréat, das nach dem Besuch eines zweisprachigen deutsch-französischen Zweigs einer<br />
Sekundarschule erworben wurde (Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen<br />
Republik vom 10.7.1980)<br />
o US-Advanced Placement-Prüfung (AP-Prüfung) im Fach Deutsch (Beschluss der KMK vom 10./11.9.1992)<br />
o Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft des Königreichs Belgien<br />
o Sekundarabschlusszeugnisse aus dem Großherzogtum Luxemburg<br />
o Reifediplome der Schulen mit Deutsch als Unterrichtssprache aus der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol (Italien)<br />
o das Abschlusszeugnis der internationalen Sektion deutscher Sprache am Liceo Gimnasiale „Luigi Galvani“ in Bologna<br />
o das Abschlusszeugnis eines deutsch-irischen zweisprachigen Sekundarschulabschlusses (bilingual Leaving Certificate) an der Deutschen Schule<br />
Dublin, St. Kilian’s<br />
o das Abschlusszeugnis der bilingualen Abteilungen am Liceo Ginnasio Statale „Romagnosi“ in Parma (Italien) und am Liceo Classico Statale Socrate in<br />
Bari (Italien)<br />
<strong>TU</strong>B BA Int - <strong>Bewerberinfo</strong> WiSe 2014/15 - 06/2014 10
MER<strong>KB</strong>LATT Anerkennung von anderweitig erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen<br />
Die Dauer der Immatrikulation (Studienzeiten) und anderweitig erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen an Hochschulen in Deutschland, einem anderen<br />
Mitgliedstaat der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder Norwegen sind anzugeben.<br />
Hierfür ist der Antrag auf Anerkennung von anderweitig erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen auszufüllen.<br />
Die Entscheidung, ob nach Inhalt und Umfang gleichwertige Leistungen vorliegen, trifft der für den beantragten Studiengang zuständige Prüfungsausschuss der<br />
<strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> auf dem Antrag auf Anerkennung durch eine Fachsemestereinstufung (= entschiedener Antrag auf Anerkennung mit Fachsemestereinstufung).<br />
Sie bewerben sich für das 1. Fachsemester (Erststudium oder Zweitstudium):<br />
Zum Zeitpunkt der Bewerbung wird kein Antrag auf Anerkennung benötigt.<br />
Der Antrag auf Anerkennung ist erst nach einer eventuellen Zulassung zur Immatrikulation einzureichen.<br />
HINWEISE: Sofern Sie bereits im beantragten Studiengang an einer Hochschule in Deutschland (nicht Fachhochschule) immatrikuliert sind oder waren, ist<br />
eine erneute Bewerbung für das 1. Fachsemester nicht möglich!<br />
Ob es sich bei einer deutschen Hochschule um eine Fachhochschule handelt, können Sie im „Hochschulkompass“ erfahren:<br />
http://www.hochschulkompass.de/hochschulen/hochschulen-in-deutschland-die-hochschulsuche.html<br />
Sie bewerben sich für ein 2. oder höheres Fachsemester und sind oder waren an einer Hochschule<br />
in Deutschland immatrikuliert:<br />
Hochschulwechsel<br />
Definition: Hochschulwechslerinnen bzw. Hochschulwechsler sind Bewerberinnen bzw. Bewerber, die an einer anderen deutschen<br />
Hochschule (nicht Fachhochschule) immatrikuliert sind oder waren und im gleichen Studiengang an der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong><br />
weiterstudieren wollen.<br />
Die bereits erbrachten Fachsemester werden fortgezählt, eine Rückstufung ist ausgeschlossen. Das bedeutet, dass für die<br />
Fortsetzung des Studiums Leistungen im Umfang der bereits absolvierten Semester notwendig sind.<br />
Nur, wenn der jeweils zuständige Prüfungsausschuss eine Einstufung in das Fachsemester vornimmt, welches dem letzten<br />
Fachsemester an der bisherigen Hochschule folgt und das Fachsemester innerhalb der für den jeweiligen Studiengang gültigen<br />
Regelstudienzeit liegt, ist eine Zulassung möglich. Bei einer Einstufung in ein niedrigeres Fachsemester ist eine Zulassung<br />
ausgeschlossen, da die Leistungen dann nicht dem zu beantragenden Fachsemester entsprechen.<br />
mit NC<br />
Der Studiengang ist im beantragten Fachsemester zulassungsbeschränkt:<br />
Zum Zeitpunkt der Bewerbung wird kein Antrag auf Anerkennung benötigt.<br />
Bis zum Ende der Bewerbungsfrist ist eine Studienbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule unter Angabe des<br />
Studienganges, des Abschlussziels und der Fachsemester- sowie der Hochschulsemesterzahl bei uni-assist e.V. einzureichen.<br />
Nach dem Ende der Bewerbungsfrist werden Sie bei vorhandener Kapazität und vor Entscheidung über eine eventuelle Zulassung<br />
aufgefordert, den vom zuständigen Prüfungsausschuss entschiedenen Antrag auf Anerkennung mit Fachsemestereinstufung und alle<br />
erforderlichen Nachweisen einzureichen.<br />
ohne NC<br />
Der Studiengang ist im beantragten Fachsemester nicht zulassungsbeschränkt:<br />
Zum Zeitpunkt der Bewerbung wird kein Antrag auf Anerkennung benötigt.<br />
Bis zum Ende der Bewerbungsfrist ist eine Studienbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule unter Angabe des<br />
Studienganges, des Abschlussziels und der Fachsemester- sowie der Hochschulsemesterzahl bei uni-assist e.V. einzureichen.<br />
Der Antrag auf Anerkennung ist erst nach einer eventuellen Zulassung zur Immatrikulation einzureichen. Die Entscheidung des<br />
Prüfungsausschusses ist nicht erforderlich.<br />
Quereinstieg<br />
Definition: Quereinsteigerinnen bzw. Quereinsteiger sind Bewerberinnen und Bewerber, die aus anderen Studiengängen der<br />
<strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> oder aus anderen Studiengängen von anderen deutschen Hochschulen oder aus gleichen Studiengängen<br />
von deutschen Fachhochschulen kommen und sich unter Anrechnung ihrer bisher erbrachten Studienleistungen für ein<br />
höheres Fachsemester bewerben.<br />
mit NC<br />
oder<br />
ohne NC<br />
Der Studiengang ist im beantragten Fachsemester zulassungsbeschränkt oder nicht zulassungsbeschränkt:<br />
Bis zum Ende der Bewerbungsfrist sind der vom zuständigen Prüfungsausschuss entschiedene Antrag auf Anerkennung<br />
mit Fachsemestereinstufung und alle erforderlichen Nachweise bei uni-assist e.V. einzureichen.<br />
Eine vorläufige Fachsemestereinstufung kann nicht anerkannt werden.<br />
Das beantragte Fachsemester muss innerhalb der für den jeweiligen Studiengang gültigen Regelstudienzeit liegen.<br />
<strong>TU</strong>B BA Int - <strong>Bewerberinfo</strong> WiSe 2014/15 - 06/2014 11
Sie bewerben sich für ein 2. oder höheres Fachsemester und sind oder waren an einer Hochschule<br />
in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder Norwegen oder<br />
im übrigen Ausland immatrikuliert:<br />
Quereinstieg<br />
NEU!<br />
Definition: Quereinsteigerinnen bzw. Quereinsteiger sind Bewerberinnen und Bewerber, die bereits an Hochschulen in einem anderen<br />
Mitgliedstaat der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen oder an Hochschulen im übrigen Ausland<br />
immatrikuliert sind oder waren und sich unter Anrechnung ihrer bisher erbrachten Studienleistungen für ein höheres<br />
Fachsemester bewerben wollen.<br />
mit NC<br />
oder<br />
ohne NC<br />
Der Studiengang ist im beantragten Fachsemester zulassungsbeschränkt oder nicht zulassungsbeschränkt:<br />
NEU! Bis zum Ende der Bewerbungsfrist sind der vom zuständigen Prüfungsausschuss entschiedene Antrag auf Anerkennung<br />
mit Fachsemestereinstufung und alle erforderlichen Nachweise bei uni-assist e.V. einzureichen.<br />
Eine vorläufige Fachsemestereinstufung kann nicht anerkannt werden.<br />
Das beantragte Fachsemester muss innerhalb der für den jeweiligen Studiengang gültigen Regelstudienzeit liegen.<br />
FAQ zum Antrag auf Anerkennung<br />
Wer muss den Antrag auf Anerkennung stellen?<br />
• Alle Bewerberinnen und Bewerber, die an einer Hochschule in Deutschland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, Island, Liechtenstein<br />
oder Norwegen immatrikuliert sind oder waren, müssen den Antrag auf Anerkennung stellen.<br />
• Der Antrag auf Anerkennung ist auch dann zu stellen, wenn sie bisher keine Studien- oder Prüfungsleistungen erbracht haben.<br />
• Die Anerkennung von im übrigen Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen kann freiwillig beantragt werden. Der Antrag auf Anerkennung soll<br />
dann innerhalb des ersten Semesters an der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> gestellt werden (Ausnahme: Sie bewerben sich für ein 2. oder höheres Fachsemester, siehe oben).<br />
Wann muss der Antrag auf Anerkennung eingereicht werden?<br />
• Ob Sie den Antrag auf Anerkennung bereits bis zum Ende Bewerbungsfrist oder zu einem späteren Zeitpunkt einreichen müssen, hängt von dem<br />
Fachsemester, für das Sie sich bewerben möchten, ab (1. Fachsemester, 2. oder höheres Fachsemester). Lesen Sie dazu die oben genannten Informationen<br />
in diesem Merkblatt.<br />
Welche Daten sind einzutragen?<br />
• Die 1. Seite des Antrags auf Anerkennung muss immer vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.<br />
• Auf der 1. Seite des Antrages ist der gesamte Studienverlauf anzugeben: Sie müssen alle Studiengänge und alle Hochschulen angeben, in bzw. an denen<br />
Sie in Deutschland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder Norwegen eingeschrieben sind oder waren. Wenn der<br />
Platz auf der ersten Seite des Antrages auf Anerkennung nicht ausreicht, ist ein zusätzliches Blatt beizufügen. Fehlende Angaben können zur Ablehnung<br />
Ihrer Bewerbung oder zur Rücknahme einer eventuellen Zulassung führen.<br />
• Auch „nicht bestandene“ Studien- und Prüfungsleistungen sind anzugeben und als Nachweis beizufügen.<br />
• Wenn Sie Studien- und/oder Prüfungsleistungen erbracht haben, die mit „endgültig nicht bestanden“ bewertet wurden, muss der zuständige<br />
Prüfungsausschuss (zusätzlich zur Fachsemestereinstufung) im Antrag auf Anerkennung die Feststellung treffen, dass die "endgültig nicht bestandene<br />
Prüfung", die zum Ausschluss vom Studium bzw. zur Exmatrikulation eines Studienganges an einer Hochschule führt bzw. geführt hat, „kein Hindernisgrund<br />
für die Aufnahme des Studiums im beantragten Studiengang“ ist“.<br />
Welche Unterlagen sind beizufügen?<br />
• Alle Studien- und Prüfungsleistungen sind durch Leistungsnachweise oder eine Leistungsübersicht Ihrer bisherigen Hochschule zu belegen. Hilfreiche<br />
Unterlagen könnten Beschreibungen der zu Grunde liegenden Lehrveranstaltungen bzw. Module (aus Vorlesungsverzeichnissen, Modulhandbüchern) sein.<br />
• Für die Form der einzureichenden Nachweise beachten Sie bitte das MER<strong>KB</strong>LATT Übersetzungen und Beglaubigungen.<br />
Wer trifft die Feststellung, ob die im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen inhaltlich anrechenbar sind?<br />
• Der für den beantragten Studiengang zuständige Prüfungsausschuss der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong>.<br />
• Die Kontaktdaten des jeweils zuständigen Prüfungsausschusses erhalten Sie über das Studienangebot der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> zum jeweiligen Studiengang:<br />
http://www.studienberatung.tu-berlin.de/menue/studium/studiengaenge/bachelor/<br />
Wer trifft die Feststellung, ob die im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen grundsätzlich anrechenbar sind?<br />
• Der Bereich Äquivalenzen im Akademischen Auslandsamt der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong>: http://www.auslandsamt.tu-berlin.de/international-office/aequivalenzen/<br />
Wo finde ich den Antrag auf Anerkennung?<br />
• Den Antrag auf Anerkennung finden Sie unter folgendem Link: http://www.referat-1a.tu-berlin.de/referat_1a/menue/informations-_und_download-center/<br />
<strong>TU</strong>B BA Int - <strong>Bewerberinfo</strong> WiSe 2014/15 - 06/2014 12
MER<strong>KB</strong>LATT Übersetzungen und Beglaubigungen<br />
Alle für die Bewerbung erforderlichen Nachweise (insbesondere die originalsprachlichen ausländischen Bildungsnachweise für die Ermittlung der<br />
Hochschulzugangsberechtigung und der Nachweis über die Sprachkenntnisse) sind, soweit nicht ausdrücklich anders gefordert, als amtlich beglaubigte Kopien<br />
einzureichen.<br />
Wurden die für die Bewerbung erforderlichen Nachweise nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt, ist zusätzlich eine Übersetzung in deutscher oder<br />
englischer Sprache im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie beizufügen.<br />
Übersetzungen<br />
• Grundsätzlich muss die Übersetzung von Zeugnissen von einer offiziellen Stelle erfolgen, zum Beispiel, durch die ausstellende Institution oder durch eine<br />
vereidigte Übersetzerin bzw. einen vereidigten Übersetzer.<br />
• Im Ausland gefertigte Übersetzungen müssen von einer im jeweiligen Land zum Äquivalent einer vereidigten deutschen Übersetzung befugten Institution<br />
stammen (so genannte landesübliche Übersetzung).<br />
Amtliche Beglaubigungen<br />
Amtlich beglaubigen darf in Deutschland:<br />
• jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Das sind, zum Beispiel, Gemeindeverwaltungen, Landkreise, untere Verwaltungsbehörden (Ortsbürgermeister<br />
und Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen, Bürgerämter, Rathäuser, Kreisverwaltungen), Gerichte, Notare und öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen<br />
• die Kultusabteilungen der Botschaften des Landes, aus dem das Zeugnis stammt<br />
Folgende außerhalb Deutschlands vorgenommene amtliche Beglaubigungen werden anerkannt:<br />
• durch diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland<br />
• durch die im jeweiligen Land zur amtlichen Beglaubigung befugten Behörden und Notare (so genannte landesübliche Beglaubigung).<br />
Nicht akzeptiert werden Beglaubigungen von:<br />
• Wohlfahrtsverbänden, kirchlichen Einrichtungen (z.B. Pfarrämter), Dolmetscherinnen bzw. Dolmetschern, Krankenkassen, Banken, Sparkassen, Vereinen,<br />
dem AstA, dem DAAD sowie von Übersetzerinnen bzw. Übersetzern.<br />
Amtliche Beglaubigungen sind in der Regel kostenpflichtig.<br />
Wie muss eine amtliche Beglaubigung aussehen und was muss sie enthalten?<br />
Die amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten:<br />
• Einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk),<br />
• die Originalunterschrift der bzw. des Beglaubigenden und<br />
• den Abdruck des Dienstsiegels im Original. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht!<br />
Beglaubigungen bei mehrseitigen Kopien:<br />
o Besteht eine Kopie bzw. Abschrift aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen<br />
werden, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite<br />
mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter<br />
(z.B. schuppenartig) übereinander gelegt, geheftet und so gesiegelt werden, dass auf<br />
jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint (siehe Darstellung im linken<br />
oberen Teil des Musters ).<br />
o Bei einer notariellen Beglaubigung (mit Schnur und Siegelmarke) genügt der Beglaubigungsvermerk<br />
auf nur einer Seite der Kopie bzw. Abschrift.<br />
o Jede Seite kann auch gesondert amtlich beglaubigt werden. Achten Sie aber in diesem<br />
Fall darauf, dass auf jeder Seite des Originals Ihr Name steht. Ist er nicht überall<br />
angegeben, muss er zusammen mit einem Hinweis auf die Art der Urkunde in die<br />
Beglaubigungsvermerke aufgenommen werden.<br />
o Befindet sich auf der Vorder- und Rückseite eines Blattes eine Kopie und kommt es auf<br />
den Inhalt beider Seiten an, muss sich der Beglaubigungsvermerk auf die Vorder- und<br />
Rückseite beziehen (z.B. „Hiermit wird beglaubigt, dass die vor-/umstehende Kopie mit<br />
dem Original übereinstimmt“). Ist dies nicht der Fall, müssen Vorder- und Rückseite<br />
gesondert amtlich beglaubigt werden.<br />
o Befindet sich auf dem Original ein im Papier eingedrücktes Siegel (ein so genanntes<br />
Prägesiegel), wird dieses in der Regel auf der Kopie nicht sichtbar sein. Der Beglaubigungsvermerk<br />
auf der Kopie muss dann dahingehend erweitert werden, dass sich auf<br />
dem Original ein Prägesiegel des Ausstellers der Bescheinigung / Urkunde befindet.<br />
Hinweis:<br />
Die <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> bietet Ihnen als besonderen Service die Möglichkeit, kostenlos Kopien von Originalzeugnissen und Nachweisen für eine Bewerbung an der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong><br />
mit einem Stempelaufdruck „Übereinstimmung mit der Urschrift“ bestätigen zu lassen:<br />
im Campus Center der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong>, Straße des 17. Juni 135, 10623 <strong>Berlin</strong>, Hauptgebäude Raum H 30<br />
Öffnungszeiten siehe: https://www.studierendenservice.tu-berlin.de/menue/campus_center/<br />
Hierbei handelt es sich nicht um eine amtliche Beglaubigung oder Legalisation. Bewerberinnen und Bewerber für andere Hochschulen informieren sich bitte direkt<br />
bei der Hochschule ihrer Wahl, in welcher Form die Bewerbungsunterlagen dort einzureichen sind.<br />
Bitte schicken Sie uns keine Originalzeugnisse und keinen Original-Pass zu.<br />
Nur im Zweifelsfall behält sich die <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> vor, auf die Vorlage von Originalen zu bestehen.<br />
Eine nicht ordnungsgemäße Übersetzung und Beglaubigung haben den Verfahrensausschluss zur Folge.<br />
<strong>TU</strong>B BA Int - <strong>Bewerberinfo</strong> WiSe 2014/15 - 06/2014 13
CHECKLISTE<br />
für Ihre Bewerbung<br />
Wintersemester 2014/15<br />
Bitte überprüfen Sie, ob Ihre Bewerbung vollständig ist:<br />
<br />
Eventuell Registrierung bei hochschulstart.de (Stiftung für Hochschulzulassung)<br />
Antrag auf Zulassung<br />
<br />
Online-Bewerbung (Antrag auf Zulassung) auf der Homepage von uni-assist e.V.<br />
online ausfüllen elektronisch abschicken ausdrucken unterschreiben in Papierform zuschicken<br />
Hochschulzugangsberechtigung - in Originalsprache und eine Übersetzung<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Sprachkenntnisse<br />
<br />
<br />
Sekundarschulabschlusszeugnis<br />
Eventuell Nachweis der Fächer- und/oder Notenübersichten der letzten zwei bis vier Schuljahre<br />
Nachweis über eine bestandene Hochschulaufnahmeprüfung (HAP) und/oder "Pre-University Course"<br />
Nachweis über erforderliche Studienjahre (einschließlich Fächer- und Notenübersicht)<br />
Bescheid über die Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung einer deutschen Kultusbehörde /<br />
Zeugnisanerkennungsstelle<br />
Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland<br />
Studienabschlusszeugnis über den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss<br />
(einschließlich einer Fächer- und Notenübersicht)<br />
Nachweis über die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung im Ausland, ggf. Gleichwertigkeitsnachweis<br />
Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem geforderten Niveau<br />
Nachweis englischer Sprachkenntnisse auf dem geforderten Niveau<br />
Bisheriges Studium - in Originalsprache und ggf. eine Übersetzung<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Studienbescheinigung/Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe des Fachsemesters der zuletzt besuchten deutschen<br />
Hochschule<br />
Entschiedener Antrag auf Anerkennung mit Fachsemestereinstufung durch den zuständigen<br />
Prüfungsausschuss der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong><br />
Bisherige Studienleistungen (Fächer- und Notenübersicht)<br />
Studienabschlusszeugnis über den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss<br />
(einschließlich Fächer- und Notenübersicht)<br />
Nachweis über die staatliche Anerkennung / Akkreditierung der besuchten Hochschule<br />
Sonstige Nachweise<br />
<br />
einfache Kopie vom Pass/Ausweis (die Seiten mit den persönlichen Daten sowie mit der eigenhändigen Unterschrift)<br />
Form der einzureichenden Unterlagen<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
soweit nicht ausdrücklich anders gefordert, immer in amtlich beglaubigten Kopien<br />
sämtliche ausländische Bildungsnachweise in amtlich beglaubigten Kopien<br />
sämtliche Übersetzungen im Original oder in amtlich beglaubigten Kopien<br />
Original Unterschrift unter (allen) Anträgen<br />
Legende:<br />
Diese Unterlagen sind in jedem Fall einzureichen.<br />
Diese Unterlagen müssen Sie nur einreichen, wenn die in diesem <strong>Bewerberinfo</strong> Bachelor International genannten Umstände auf Sie zutreffen.<br />
Information<br />
Impressum<br />
Herausgeber: Technische Universität <strong>Berlin</strong> - Der Präsident - I A<br />
Redaktion: Servicebereich IA 2 Bachelor International<br />
Stand: Juni 2014<br />
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unterliegen. Die <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten und distanziert sich daher von allen fremden Inhalten. Für den Inhalt der<br />
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<strong>TU</strong>B BA Int - <strong>Bewerberinfo</strong> WiSe 2014/15 - 06/2014 14