30.10.2014 Aufrufe

Bewerberinfo (PDF, 314,2 KB) - TU Berlin

Bewerberinfo (PDF, 314,2 KB) - TU Berlin

Bewerberinfo (PDF, 314,2 KB) - TU Berlin

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

BEWERBERINFO<br />

Bachelor International<br />

Wintersemester 2014/15<br />

Bewerbung mit ausländischen Bildungsnachweisen<br />

für Vorstudieneinrichtungen und grundständige Studiengänge für die <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong><br />

Sehr geehrte Studienbewerberin, sehr geehrter Studienbewerber,<br />

wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Studium an der Technischen Universität <strong>Berlin</strong> (<strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong>).<br />

Lesen Sie dieses <strong>Bewerberinfo</strong> Bachelor International bitte sorgfältig, insbesondere,<br />

• ob eine Registrierung über hochschulstart.de notwendig ist,<br />

• bis wann Ihre Bewerbung vorliegen muss (Bewerbungsfristen),<br />

• in welcher Form die Bewerbung einzureichen ist (Papierform, Beglaubigungen, Übersetzungen etc.).<br />

Am Ende des <strong>Bewerberinfo</strong>s können Sie mit der CHECKLISTE die Vollständigkeit Ihrer Bewerbungsunterlagen überprüfen.<br />

Die <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> lässt Bewerbungen von Studieninteressierten mit ausländischen Bildungsnachweisen durch die Arbeits- und<br />

Servicestelle uni-assist e.V. vorprüfen (Ausnahmen siehe Punkt 1.3). Die Vorprüfung erfolgt ausschließlich nach den Vorgaben<br />

der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong>.<br />

Uni-assist e.V. prüft<br />

• das Vorliegen des Online-Bewerbungsantrages (in elektronischer Form sowie eigenhändig unterschrieben in Papierform),<br />

• das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung für den beantragten Studiengang nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge<br />

der Zentraleinrichtung für ausländisches Bildungswesen: siehe http://anabin.kmk.org/,<br />

• die eingereichten Sprachnachweise,<br />

• die Form der eingereichten Unterlagen: insbesondere amtliche Beglaubigungen und Übersetzungen und<br />

• ob die Bewerbung bis zum Bewerbungsschluss vollständig und fristgerecht eingegangen ist.<br />

• Ferner berechnet uni-assist e.V. die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung.<br />

Für die Vorprüfung durch uni-assist e.V. müssen Sie Bearbeitungskosten zahlen. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage<br />

von uni-assist e.V.: http://www.uni-assist.de<br />

Bewerberinnen und Bewerber werden nach abgeschlossener Vorprüfung durch uni-assist e.V. über das Bearbeitungsergebnis<br />

informiert. Im Anschluss an die Vorprüfung leitet uni-assist e.V. die Bewerbungen an den Servicebereich IA 2 Bachelor International<br />

der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> weiter. Hier erfolgt die abschließende Prüfung der Bewerbungsunterlagen, insbesondere von Sonderanträgen oder<br />

hochschuleigenen Formularen (zum Beispiel Antrag auf Anerkennung), bevor endgültig über die Teilnahme am Vergabeverfahren oder<br />

eine Zulassung entschieden werden kann. Beachten Sie, dass die <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> nach ihrer Prüfung auch zu einem anderen<br />

Bearbeitungsergebnis kommen kann!<br />

Bitte beachten Sie bei Ihrer Bewerbung zusätzlich Folgendes:<br />

• Damit Sie Ihre eventuell noch unvollständigen Bewerbungsunterlagen zum gewünschten Semester vervollständigen<br />

können, empfehlen wir Ihnen, Ihre Bewerbung etwa 6 Wochen vor Ende der Bewerbungsfrist einzureichen.<br />

• Zu spät oder unvollständig eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt und führen zu einer Ablehnung.<br />

Unvollständig sind auch Bewerbungen, für die der Nachweis über die entrichteten Bearbeitungskosten nicht fristgerecht oder<br />

nicht vollständig bei uni-assist e.V. eingegangen ist.<br />

• Eine Verlängerung der Bewerbungsfrist ist nicht möglich. Bewerbungen, die unvollständig oder nicht formgerecht vorliegen,<br />

nehmen am Auswahlverfahren nicht teil.<br />

• Bitte sorgen Sie in Ihrem eigenen Interesse dafür, dass immer Ihre aktuelle Korrespondenzadresse und E-Mail-Adresse<br />

bekannt sind (auch mit dem Namen derjenigen Person, bei der Sie eventuell wohnen bzw. die Wohnheim- oder Zimmernummer).<br />

Für Fehler oder Fristversäumnisse, die durch unkorrekte Angaben entstehen, sind Sie selbst verantwortlich.<br />

Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich über die Bewerbungsanforderungen der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> zu informieren und eine entsprechend frist- und<br />

formgerechte Bewerbung einzureichen. Es besteht kein Anspruch auf Benachrichtigung über eine unvollständige bzw. fehlerhafte<br />

Bewerbung.<br />

Beachten Sie bitte, dass für das Ausfüllen der Anträge sowie für die Form und den Umfang der einzureichenden Unterlagen<br />

ausschließlich die Informationen aus dem jeweils aktuellen <strong>Bewerberinfo</strong> Bachelor International gelten (und nicht eventuell<br />

abweichende Informationen anderer Stellen).<br />

Ihr Servicebereich IA 2 Bachelor International<br />

<strong>TU</strong>B BA Int - <strong>Bewerberinfo</strong> WiSe 2014/15 - 06/2014 1


Kontaktdaten<br />

postalisch: persönlich: telefonisch:<br />

Technische Universität <strong>Berlin</strong><br />

Abt. I - Studierendenservice<br />

Zulassung und Immatrikulation<br />

Servicebereich IA 2<br />

Bachelor International<br />

Straße des 17. Juni 135<br />

D - 10623 <strong>Berlin</strong><br />

Technische Universität <strong>Berlin</strong><br />

c/o uni-assist e.V.<br />

Geneststr. 5<br />

D - 10829 <strong>Berlin</strong><br />

http://www.uni-assist.de<br />

NEU!<br />

Sprechzeiten für Besucherinnen und Besucher<br />

im Campus Center, Raum H 30 im<br />

Hauptgebäude der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong><br />

Mo, Mi, Do:<br />

Di:<br />

Fr:<br />

9.30 - 15.00 Uhr<br />

9.30 - 15.00 Uhr<br />

9.30 - 14.00 Uhr<br />

im Internet:<br />

http://www.tu-berlin.de<br />

Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte<br />

unseren Internetseiten.<br />

Telefonservice:<br />

℡ +49 (030) <strong>314</strong> - 29999<br />

Mo - Do:<br />

Fr:<br />

9.00 - 17.00 Uhr<br />

9.00 - 14.00 Uhr<br />

per E-Mail:<br />

telefonservice@tu-berlin.de<br />

Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de): http://www.hochschulstart.de/<br />

Bewerbungsfristen<br />

Für das Fachstudium (grundständige Studiengänge):<br />

• alle zulassungsbeschränkten Studiengänge /<br />

Fachsemester (mit NC)<br />

• alle beruflich Qualifizierten gemäß § 11 des <strong>Berlin</strong>er<br />

Hochschulgesetzes (mit NC und ohne NC)<br />

• alle nicht zulassungsbeschränkten Studiengänge /<br />

Fachsemester (ohne NC)<br />

15. Juli* für das folgende Wintersemester<br />

15. Januar* für das folgende Sommersemester<br />

15. September für das folgende Wintersemester<br />

15. März für das folgende Sommersemester<br />

*) Ausschlussfristen: Unterlagen, die nach dem Ende der Bewerbungsfrist eingereicht werden,<br />

dürfen für das Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden!<br />

Für Vorstudieneinrichtungen (Studienkolleg / Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums):<br />

• externe Feststellungsprüfung (ohne Besuch des<br />

Studienkollegs)<br />

• Ergänzungsprüfung (ohne Besuch des Studienkollegs)<br />

• Aufnahme in das Studienkolleg zur Vorbereitung auf<br />

die Feststellungsprüfung<br />

• Aufnahme in den Sprachkurs im Rahmen des<br />

Propädeutikums<br />

15. März für den Studienbeginn im folgenden Wintersemester<br />

(Prüfungszeitraum im Sommersemester)<br />

15. September für den Studienbeginn im folgenden Sommersemester<br />

(Prüfungszeitraum im Wintersemester)<br />

30. Juni für das kommende Wintersemester<br />

30. November für das kommende Sommersemester<br />

Zur Wahrung der Bewerbungsfristen gilt nicht der Poststempel, sondern das Datum des Eingangs bei uni-assist e.V. bzw. der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong>!<br />

Verzeichnis der wichtigsten Internetadressen für Ihre Bewerbung<br />

Homepage der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> http://www.tu-berlin.de + Direktzugang<br />

Servicebereich Bachelor International<br />

http://www.referat-1a.tu-berlin.de/menue/servicebereich_bachelor/<br />

internationale_bewerber/ 75216<br />

Informations- und Downloadcenter http://www.referat-1a.tu-berlin.de/index.php?id=77426 77426<br />

Studienangebot: Bachelorstudiengänge<br />

http://www.studienberatung.tu-berlin.de/menue/studium/studiengaenge/<br />

bachelor/ 7518<br />

Studienkolleg: Homepage https://www.studienkolleg.tu-berlin.de/ 6822<br />

uni-assist e.V.<br />

Kosten und Zahlung (Bearbeitungskosten)<br />

Auswärtiges Amt - Visa Bestimmungen<br />

Hochschulzugangsberechtigung und<br />

Länderinformationen<br />

Zeugnisanerkennungsstelle <strong>Berlin</strong> -<br />

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und<br />

Wissenschaft <strong>Berlin</strong><br />

http://www.uni-assist.de<br />

http://www.uni-assist.de/zahlungstransfer.html<br />

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/<br />

Visabestimmungen_node.html<br />

http://anabin.kmk.org/<br />

http://www.berlin.de/sen/bildung/zeugnisanerkennung/index.html<br />

<strong>TU</strong>B BA Int - <strong>Bewerberinfo</strong> WiSe 2014/15 - 06/2014 2


1. Wer bewirbt sich wo?<br />

1.1 Registrierung bei der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de)<br />

Registrierung bei<br />

hochschulstart.de<br />

(DoSV / Stiftung für<br />

Hochschulzulassung)<br />

Im Wintersemester 2014/15 werden die Studienplätze für das 1. Fachsemester für folgende<br />

zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC) im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens<br />

(DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) vergeben:<br />

Chemieingenieurwesen, Maschinenbau, Physikalische Ingenieurwissenschaft,<br />

Verkehrswesen und Werkstoffwissenschaften<br />

• Das bedeutet, dass Sie sich eventuell für eine Bewerbung zunächst auf dem Portal<br />

http://www.hochschulstart.de/ als Bewerberin bzw. Bewerber registrieren müssen.<br />

• Nach erfolgreicher Registrierung wird ein Benutzerkonto eingerichtet und eine Bewerber-<br />

Identifikationsnummer (BID) sowie eine Bewerber-Authentifizierungsnummer (BAN) vergeben.<br />

• Die Bewerbung erfolgt anschließend über uni-assist e.V. unter Angabe der BID und BAN.<br />

Wer muss sich v o r<br />

der Bewerbung<br />

bei hochschulstart.de<br />

registrieren?<br />

Erststudium (1. Fachsemester): Bewerberinnen und Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines<br />

Mitgliedstaats der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins oder Norwegens.<br />

Zweitstudium (1. Fachsemester): alle Bewerberinnen und Bewerber mit einem Hochschulabschluss<br />

in einem grundständigen Studiengang (Bachelor, Diplom, Magister, Staatsexamen) aus einem<br />

anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (ohne Deutschland), Island, Liechtenstein oder<br />

Norwegen - unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. siehe Punkt 3 b)<br />

1.2 Bewerbung über uni-assist e.V.<br />

Wer muss sich über<br />

uni-assist e.V.<br />

bewerben?<br />

Anzahl der möglichen<br />

Studienwünsche für ein<br />

Fachstudium<br />

Alle Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen müssen sich für die <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong><br />

über uni-assist e.V. bewerben (= Bildungsausländerinnen bzw. Bildungsausländer).<br />

Ausnahmen siehe Punkt 1.3<br />

Die Anzahl der möglichen Studienwünsche ist abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit und der<br />

Studienform (Erststudium oder Zweitstudium):<br />

Staatsangehörigkeit:<br />

Bewerbung<br />

gleichzeitig möglich für:<br />

Für ein Erststudium<br />

1. Fachsemester<br />

Europäische Union,<br />

Island, Liechtenstein<br />

und Norwegen<br />

Die Zulassung kann entweder<br />

• für bis zu drei Studiengänge mit NC für über<br />

hochschulstart.de zu vergebene Studienplätze<br />

oder<br />

• für bis zu zwei Studiengänge mit NC für direkt<br />

von der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> zu vergebene Studienplätze<br />

(Haupt- und Hilfsantrag)<br />

• ein höheres Fachsemester<br />

mit NC<br />

und<br />

• einen Studiengang /<br />

Fachsemester ohne NC<br />

beantragt werden.<br />

Übriges Ausland<br />

Die Zulassung kann für einen Studiengang mit<br />

NC beantragt werden.<br />

• ein höheres Fachsemester<br />

mit NC<br />

und<br />

• einen Studiengang /<br />

Fachsemester ohne NC<br />

Für ein Zweitstudium<br />

1. Fachsemester<br />

Unabhängig von der<br />

Staatsangehörigkeit<br />

Für ein Zweitstudium kann die Zulassung für<br />

einen Studiengang mit NC beantragt werden.<br />

• ein höheres Fachsemester<br />

mit NC<br />

und<br />

• einen Studiengang /<br />

Fachsemester ohne NC<br />

Für ein höheres<br />

Fachsemester<br />

Unabhängig von der<br />

Staatsangehörigkeit<br />

Für ein höheres Fachsemester kann die<br />

Zulassung für einen Studiengang / Fachsemester<br />

mit NC beantragt werden.<br />

• siehe Erststudium oder<br />

Zweitstudium<br />

• einen Studiengang /<br />

Fachsemester ohne NC<br />

Für eine<br />

Vorstudieneinrichtung<br />

Studienkolleg oder<br />

Propädeutikum<br />

Unabhängig von der<br />

Staatsangehörigkeit<br />

Ein grundständiger Studiengang aus<br />

dem Studienangebot der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> ist für die<br />

Bewertung der Hochschulzugangsberechtigung<br />

anzugeben.<br />

keine weitere<br />

Bewerbungsmöglichkeit!<br />

Bewerberinnen und<br />

Bewerber mit mehreren<br />

Staatsangehörigkeiten<br />

Doppelstaatlerinnen und Doppelstaatler: Bewerberinnen und Bewerber, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit<br />

noch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, werden laut Beschluss der Kultusministerkonferenz vom<br />

28. Mai 1965 bei der Bewerbung und eventuellen Zulassung zum Studium wie deutsche Staatsangehörige behandelt.<br />

Das bedeutet: Sie müssen sich als deutsche Staatsangehörige bewerben.<br />

<strong>TU</strong>B BA Int - <strong>Bewerberinfo</strong> WiSe 2014/15 - 06/2014 3


Formular<br />

Antrag auf Zulassung<br />

für die <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> auf dem<br />

Portal von uni-assist e.V.<br />

Online-Bewerbung (Antrag auf Zulassung) der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> auf dem Portal von uni-assist e.V. für<br />

a l l e Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen, unabhängig von<br />

• ihrer Staatsangehörigkeit und<br />

• ihrem Studienwunsch (Studienkolleg, Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums oder<br />

grundständige Studiengänge im Erststudium, Zweitstudium oder einem höheren Fachsemester)<br />

Online Bewerbung vollständig auf dem Portal von uni-assist e.V. ausfüllen,<br />

elektronisch abschicken,<br />

anschließend ausdrucken,<br />

eigenhändig unterschreiben (Originalunterschrift) und<br />

alle für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen (amtlich beglaubigt und übersetzt) beifügen,<br />

bis spätestens zum jeweiligen Ende der Bewerbungsfrist einreichen.<br />

Es werden nur schriftliche (in Papierform) und eigenhändig unterschriebene Bewerbungen (kein Fax,<br />

keine E-Mail oder andere digitale Medien) berücksichtigt.<br />

Angaben zum<br />

Studiengang<br />

Das Studienangebot der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> finden Sie unter folgendem Link:<br />

http://www.studienberatung.tu-berlin.de/menue/studium/studiengaenge/bachelor/<br />

Dem Studienangebot ist zu entnehmen, ob<br />

• es sich um einen Studiengang / Fachsemester mit NC oder ohne NC handelt,<br />

• die Studienplätze für das 1. Fachsemester in einem Studiengang im Rahmen des „Dialogorientierten<br />

Serviceverfahrens“ durch die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben werden („DoSV“),<br />

• der Studiengang / das Fachsemester nur im Wintersemester oder auch im Sommersemester<br />

angeboten wird.<br />

1.3 Bewerbung direkt bei der Technischen Universität <strong>Berlin</strong> (<strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong>)<br />

a) Servicebereich IA 2 Bachelor International der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong><br />

Wer bewirbt sich direkt<br />

beim<br />

Servicebereich IA 2<br />

Bachelor International?<br />

• Deutsche sowie Doppelstaatlerinnen und Doppelstaatler ( siehe Punkt 1.2) mit einer<br />

ausländischen Hochschulzugangsberechtigung, die bereits über eine Anerkennung ihres<br />

ausländischen Bildungsabschlusses durch eine deutsche Kultusbehörde verfügen, die zu einer<br />

indirekten Studienaufnahme in Deutschland berechtigt. siehe Punkt 2<br />

Online-Bewerbung auf dem Portal von uni-assist e.V. - o h n e elektronisch abzuschicken!<br />

online ausfüllen ausdrucken unterschreiben Anlagen beifügen in Papierform zuschicken<br />

• Bewerberinnen und Bewerber, die sich als beruflich Qualifizierte unter bestimmten Voraussetzungen<br />

gemäß § 11 des <strong>Berlin</strong>er Hochschulgesetzes (BerlHG) bewerben können. siehe Punkt 4.1<br />

• Bewerberinnen und Bewerber für die Teilnahme am Losverfahren. siehe Punkt 4.3<br />

Wo ist die Bewerbung<br />

einzureichen?<br />

Technische Universität <strong>Berlin</strong><br />

Servicebereich IA 2 - Bachelor International<br />

Raum H 13/14<br />

Straße des 17. Juni 135, D - 10623 <strong>Berlin</strong><br />

http://www.referat-1a.tuberlin.de/menue/servicebereich_<br />

bachelor/internationale_bewerber/<br />

b) Servicebereich IA 2 Bachelor National der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong><br />

Wer bewirbt sich direkt<br />

beim<br />

Servicebereich IA 2<br />

Bachelor National?<br />

Hinweis<br />

• Bewerberinnen und Bewerber, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder<br />

im Ausland (z.B. Abitur) erworben haben - unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit<br />

= Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer<br />

• Deutsche sowie Doppelstaatlerinnen und Doppelstaatler ( siehe Punkt 1.2) mit einer<br />

ausländischen Hochschulzugangsberechtigung, die bereits über eine Anerkennung ihres<br />

ausländischen Bildungsabschlusses durch eine deutsche Kultusbehörde verfügen, die zu einer<br />

direkten Studienaufnahme in Deutschland berechtigt.<br />

• Bewerberinnen und Bewerber für einen zweiten grundständigen Studiengang, die bereits einen ersten<br />

berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in Deutschland erworben haben - unabhängig von<br />

ihrer Staatsangehörigkeit = Zweitstudium.<br />

• Bewerberinnen und Bewerber mit einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem<br />

grundständigen Studiengang an einer Hochschule im übrigen Ausland und einem Masterabschluss<br />

an einer deutschen Hochschule für eine Bewerbung zum Erststudium - unabhängig von ihrer<br />

Staatsangehörigkeit (= Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer).<br />

Zugangsvoraussetzungen, Form und Fristen siehe Servicebereich IA 2 Bachelor National oder auf der im<br />

Folgenden genannten Internetseite unter dem Stichwort „Nationale Bewerber“:<br />

Wo ist die Bewerbung<br />

einzureichen?<br />

Technische Universität <strong>Berlin</strong><br />

Servicebereich IA 2 - Bachelor National<br />

Raum H 13/14<br />

Straße des 17. Juni 135, D - 10623 <strong>Berlin</strong><br />

http://www.referat-1a.tuberlin.de/menue/servicebereich_<br />

bachelor/nationale_bewerber/<br />

<strong>TU</strong>B BA Int - <strong>Bewerberinfo</strong> WiSe 2014/15 - 06/2014 4


2. Bewerberinnen und Bewerber für eine Vorstudieneinrichtung (Studienkolleg / Propädeutikum)<br />

Allgemeines<br />

Bewerbung<br />

Das Studienkolleg dient der Vorbereitung auf das Fachstudium (Vorstudieneinrichtung).<br />

Für eine Bewerbung zum Studienkolleg oder Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums nutzen Sie die<br />

Online-Bewerbung (Antrag auf Zulassung) für die <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> auf dem Portal von uni-assist e.V.:<br />

Online Bewerbung vollständig ausfüllen,<br />

elektronisch abschicken,<br />

anschließend ausdrucken,<br />

eigenhändig unterschreiben (Originalunterschrift) und<br />

alle für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen (amtlich beglaubigt und übersetzt) beifügen,<br />

bis spätestens zum jeweiligen Ende der Bewerbungsfrist einreichen.<br />

Aufnahmetest<br />

Wichtiger Hinweis:<br />

Angabe eines<br />

grundständigen<br />

Studienganges<br />

Sie müssen in der Online-Bewerbung einen grundständigen Studiengang aus dem Studienangebot<br />

der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> und ein Fachsemester angeben. Diese Angaben werden für die Prüfung der<br />

Hochschulzugangsberechtigung benötigt. Eine fehlende Angabe kann zum Ausschluss vom Auswahlverfahren<br />

führen.<br />

Es gelten die MER<strong>KB</strong>LÄTTER<br />

Hochschulzugangsberechtigung Sprachkenntnisse Übersetzungen und Beglaubigungen.<br />

Nach erfolgreicher Bewerbung werden die Bewerberinnen und Bewerber vom Studienkolleg zu einem<br />

Aufnahmetest eingeladen.<br />

Weitere Informationen<br />

erhalten Sie beim<br />

Studienkolleg der<br />

<strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong>:<br />

Studienkolleg der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong><br />

Sekretariat EB 15<br />

Straße des 17. Juni 145, D - 10623 <strong>Berlin</strong><br />

℡ + 49 (030) <strong>314</strong>-72720<br />

@ contact@studienkolleg.tu-berlin.de<br />

http://www.studienkolleg.tu-berlin.de<br />

2.1 Studienkolleg / Feststellungsprüfung<br />

Allgemeines<br />

Externe<br />

Feststellungsprüfung<br />

Wahl des Schwerpunktkurses<br />

Schwerpunktkurse<br />

T-Kurs<br />

W-Kurs<br />

Schwerpunktkurse<br />

G, M und S<br />

Ergänzungsprüfung zur<br />

Feststellungsprüfung<br />

Wenn Ihre im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung zum indirekten Hochschulzugang für<br />

alle oder nur bestimmte Schwerpunktkurse an einem Studienkolleg in Deutschland berechtigt (das heißt,<br />

nur bedingt mit dem deutschen Abitur vergleichbar ist), haben Sie die Möglichkeit, eine „Prüfung zur<br />

Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an<br />

Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland“ (= Feststellungsprüfung) abzulegen.<br />

Die Feststellungsprüfung können Sie intern (das heißt: mit Aufnahme in das Studienkolleg) oder extern<br />

(das heißt: ohne Aufnahme in das Studienkolleg) ablegen.<br />

Die Wahl des Schwerpunktkurses ist abhängig von der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung.<br />

Die bisherige Schulbildung bzw. Hochschulbildung bestimmt den entsprechenden Schwerpunktkurs.<br />

Das Studienkolleg der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> bietet folgende Schwerpunktkurse an:<br />

Kurse mit dem Schwerpunkt T:<br />

zur Vorbereitung auf technische, mathematische und naturwissenschaftliche Studiengänge<br />

(außer biologische Studiengänge).<br />

Kurse mit dem Schwerpunkt W:<br />

zur Vorbereitung auf wirtschaftswissenschaftliche und sozialwissenschaftliche Studiengänge.<br />

Kurse bzw. die Feststellungsprüfung für geisteswissenschaftliche, künstlerische, medizinische oder<br />

sprachliche Studiengänge werden in <strong>Berlin</strong> am Studienkolleg der Freien Universität <strong>Berlin</strong> angeboten.<br />

Bewerberinnen und Bewerber, die nach bestandener Feststellungsprüfung ein Studium in einem<br />

Studiengang aufnehmen wollen, zu dem zwar die indirekte Hochschulzugangsberechtigung, nicht aber<br />

der bereits besuchte Schwerpunktkurs berechtigt, können sich für eine Ergänzungsprüfung bewerben<br />

(ohne Aufnahme in das Studienkolleg).<br />

2.2 Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums<br />

Voraussetzung<br />

Angabe eines<br />

grundständigen<br />

Studienganges<br />

Wenn Ihre im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung zum direkten Hochschulzugang für<br />

naturwissenschaftliche, ingenieurwissenschaftliche sowie wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge in<br />

Deutschland berechtigt, haben Sie die Möglichkeit im „Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums“<br />

(Vorbereitung auf die Einzelfachprüfung Deutsch und Einführung in die Fachsprachen der Mathematik,<br />

Physik oder Wirtschaft) die erforderlichen Sprachkenntnisse für die Aufnahme eines Fachstudiums zu<br />

erwerben.<br />

Auch wenn Sie im Anschluss an den Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums die Aufnahme eines<br />

Masterstudiums beabsichtigen, geben Sie bitte für die Bewerbung zum Sprachkurs im Rahmen des<br />

Propädeutikums in der Online-Bewerbung einen grundständigen Studiengang (Bachelor oder<br />

Staatsexamen) aus dem Studienangebot der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> an.<br />

<strong>TU</strong>B BA Int - <strong>Bewerberinfo</strong> WiSe 2014/15 - 06/2014 5


3. Hinweise zum Fachstudium (1. Fachsemester mit NC)<br />

a) Erststudium - Geltendmachung besonderer Voraussetzungen<br />

Bewerberinnen und Bewerber, die noch keinen ersten grundständigen Studiengang an einer Hochschule in einem Mitgliedstaat der Europäischen<br />

Union, Islands, Liechtensteins oder Norwegens erfolgreich abgeschlossen haben, bewerben sich an der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> für ein Erststudium.<br />

Die im Folgenden aufgeführten besonderen Voraussetzungen können Sie als Erststudienbewerberin bzw. Erststudienbewerber jedoch nur dann<br />

geltend machen, wenn Sie sich für das 1. Fachsemester in einem grundständigen Studiengang mit NC bewerben.<br />

Bevorzugte Zulassung<br />

Bewerbung 55+<br />

Sonderanträge<br />

Die Sonderanträge finden<br />

Sie unter folgendem Link:<br />

http://www.tu-berlin.de/<br />

und Direktzugang: 77426.<br />

Sie sind nur zulässig,<br />

wenn sie zusammen mit<br />

dem Antrag auf Zulassung<br />

vollständig und fristgerecht<br />

bei uni-assist e.V. eingereicht<br />

werden.<br />

Bewerberinnen und Bewerber können eine bevorzugte Zulassung nur dann geltend machen, wenn sie durch Vorlage<br />

des Zulassungsbescheides nachweisen, dass sie an der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> im beantragten Studiengang unmittelbar vor oder<br />

während der Ableistung eines Dienstes zugelassen worden sind. Wenn die bevorzugte Zulassung nicht spätestens<br />

zum zweiten Zulassungsverfahren nach dem Dienstende geltend gemacht wird, verfällt der Anspruch darauf. Die<br />

frühere Zulassung ist durch Vorlage des Zulassungsbescheides nachzuweisen.<br />

Bewerberinnen und Bewerber, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist des Antragssemesters das 55. Lebensjahr<br />

vollendet haben, werden am Zulassungsverfahren nur beteiligt, wenn für das beabsichtigte Studium unter<br />

Berücksichtigung der persönlichen Situation der Bewerberin oder des Bewerbers schwerwiegende wissenschaftliche<br />

oder berufliche Gründe vorliegen. Eine formlose Begründung und entsprechende Nachweise sind dem Antrag auf<br />

Zulassung beizufügen.<br />

Für den Nachteilsausgleich - Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote ist die Vorlage eines Schulgutachtens<br />

erforderlich, das einen numerischen Notenverbesserungsvorschlag enthalten muss, unter Angabe von Art und<br />

Dauer der nicht selbst zu vertretenden Umstände für die Leistungsbeeinträchtigung. Ohne diesen Vorschlag ist eine<br />

Entscheidung über den Antrag nicht möglich. Auch für den Nachteilsausgleich - Antrag auf Verbesserung der<br />

Wartezeit ist ein Schulgutachten erforderlich.<br />

Härtefallantrag: Die <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> hält bis zu 3 % ihrer Studienplätze in Studiengängen mit NC für Fälle außergewöhnlicher<br />

Härte vor. Im Rahmen dieser Quote führt die Anerkennung eines Härtefallantrages ohne Berücksichtigung<br />

weiterer Auswahlkriterien (z. B. Durchschnittsnote oder Wartezeit) unmittelbar zur Zulassung vor allen<br />

anderen Bewerbungen. Der Antrag kommt daher nur für wenige Antragstellerinnen bzw. Antragsteller in Betracht.<br />

Nicht jede Beeinträchtigung, mag sie persönlich auch als hart empfunden werden, rechtfertigt eine Zulassung als<br />

Härtefall. Vielmehr müssen in der Person der Bewerberin bzw. des Bewerbers so schwerwiegende gesundheitliche,<br />

soziale oder familiäre Gründe liegen, dass es ihr bzw. ihm auch nach Anlegung strenger Maßstäbe nicht zugemutet<br />

werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten. Es muss eine besondere Ausnahmesituation<br />

vorliegen. Bisher wurde ein Härtefall nur in wenigen Fällen anerkannt. Bitte beachten Sie: Im fachärztlichen Gutachten<br />

muss zu den einzelnen Kriterien, die in den möglichen Gründen genannt sind, hinreichend Stellung genommen werden.<br />

Das Gutachten soll Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten der Erkrankung<br />

oder Behinderung sowie eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf enthalten. Das Gutachten muss auch für<br />

einen medizinischen Laien nachvollziehbar sein. Als zusätzliche Nachweise sind der Schwerbehindertenausweis, der<br />

Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes oder der Ausmusterungsbescheid der Bundeswehr geeignet.<br />

Antrag auf Zulassung in der Vorabquote für Minderjährige: Die <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> hält bis zu 5 % ihrer Studienplätze in<br />

Studiengängen mit NC für Bewerberinnen und Bewerber, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist minderjährig sind und<br />

ihren Wohnsitz bei einer sorgeberechtigten Person in <strong>Berlin</strong> oder Brandenburg haben, vor. Geeignete beizufügende<br />

Nachweise sind u.a. die Geburtsurkunde und eine aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als zwei Monate) mit Angabe<br />

der sorgeberechtigten Person und Wohnanschrift.<br />

b) Zweitstudium<br />

Bewerberinnen und Bewerber mit einem Hochschulabschluss in einem grundständigen Studiengang (Bachelor, Diplom, Magister, Staatsexamen)<br />

aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (ohne Deutschland), Island, Liechtenstein oder Norwegen können sich an der<br />

<strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> für ein Zweitstudium bewerben - unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.<br />

Die Bewerbung wird nur dann innerhalb der so genannten Zweitstudienquote berücksichtigt, sofern Sie sich für das 1. Fachsemester bewerben und<br />

der beantragte Studiengang im 1. Fachsemester zulassungsbeschränkt (mit NC) ist.<br />

Dem Antrag auf Zulassung ist das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss des Erststudiums sowie eine Begründung des Zweitstudienwunsches<br />

beizufügen. Die „Begründung für das Zweitstudium“ finden Sie unter folgendem Link: http://www.tu-berlin.de/ und Direktzugang: 77426.<br />

Sofern Sie in Deutschland ausschließlich ein Masterstudium (und kein weiteres) abgeschlossen haben, bewerben Sie sich für ein Erststudium.<br />

Allgemeine Hinweise<br />

Zuschläge<br />

Hinweise zu<br />

Diensten,<br />

Betreuungs- und<br />

Pflegetätigkeiten<br />

Das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss des Erststudiums muss eine Durchschnitts- oder Gesamtnote (im<br />

Rahmen eines Notensystems von 1 bis 6, die auf eine Stelle nach dem Komma bestimmt ist) enthalten und als amtlich<br />

beglaubigte Fotokopie (sowie ggf. übersetzt) dem Antrag auf Zulassung beiliegen. Sofern das Zeugnis keine<br />

Durchschnitts- oder Gesamtnote enthält, ist diese durch eine Bescheinigung der Einrichtung nachzuweisen, an der das<br />

Erststudium erfolgreich abgeschlossen wurde. Für den Fall, dass für einen bestimmten Studiengang mehr<br />

Bewerbungen für ein Zweitstudium vorliegen, als Studienplätze innerhalb der jeweiligen Quote des betreffenden Fachsemesters<br />

vorhanden sind, erfolgt die Auswahl der zuzulassenden Bewerberinnen und Bewerber nach den Prüfungsergebnissen<br />

des Erststudiums sowie nach den für die Bewerbung für ein weiteres Studium maßgeblichen Gründen.<br />

Die zur Festlegung einer Rangfolge zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erforderliche Rangplatzbestimmung<br />

wird mit Hilfe einer Messzahl vorgenommen. Die Messzahl wird aus dem Grad der Bedeutung der von der Bewerberin<br />

bzw. dem Bewerber schriftlich dargelegten Begründung für den Zweitstudienwunsch einerseits und der Durchschnittsbzw.<br />

Gesamtnote der Abschlussprüfung des Erststudiums andererseits ermittelt. Sofern keine Durchschnitts- oder<br />

Gesamtnote der Abschlussprüfung des Erststudiums nachgewiesen wird, kann nur die Gesamtnote ausreichend (4,0)<br />

zur Berechnung herangezogen werden.<br />

Das Zweitstudienvorhaben kann durch Gewährung eines Zuschlages von bis zu zwei Punkten bei der Messzahlbildung<br />

berücksichtigt werden, wenn damit nach einer Familienphase die Wiedereingliederung oder der Neueinstieg in das<br />

Berufsleben angestrebt wird. Die Erhöhung kommt dann in Betracht, wenn aus familiären Gründen (z.B.<br />

Eheschließung oder Kindererziehung) die frühere Berufstätigkeit aufgegeben oder aus Rücksicht auf familiäre Belange<br />

nach Abschluss des Erststudiums auf die Aufnahme einer adäquaten Berufstätigkeit verzichtet wurde. Die Höhe des<br />

Punktzuschlages richtet sich nach dem Grad der Betroffenheit. Das Ausmaß der Belastungen (z.B. Zahl der Kinder<br />

oder Dauer der Familienphase) ist in angemessener Weise zu berücksichtigen.<br />

<strong>TU</strong>B BA Int - <strong>Bewerberinfo</strong> WiSe 2014/15 - 06/2014 6


4. Weitere Bewerbungsmöglichkeiten<br />

4.1 Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte gemäß § 11 des <strong>Berlin</strong>er Hochschulgesetzes (BerlHG)<br />

Gemäß § 11 <strong>Berlin</strong>er<br />

Hochschulgesetz<br />

(BerlHG)<br />

Allgemeiner Hochschulzugang<br />

Fachgebundener Hochschulzugang<br />

Aufstiegsstipendienprogramm<br />

Teilzeit<br />

Freistellung von der Arbeit<br />

Formular<br />

Zusätzlich<br />

einzureichende<br />

Unterlagen<br />

Ausbildung im Ausland<br />

Wo ist die Bewerbung<br />

einzureichen?<br />

Bewerberinnen und Bewerber, die über keine Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur oder<br />

fachgebundene Hochschulreife etc.) verfügen, können sich unter bestimmten Voraussetzungen nach<br />

§ 11 des <strong>Berlin</strong>er Hochschulgesetzes (BerlHG) als sogenannte beruflich Qualifizierte bewerben.<br />

Wer<br />

1) eine Aufstiegsfortbildung nach den Bestimmungen der Handwerksordnung, des Berufsbildungsgesetzes<br />

oder vergleichbaren bundes- oder landesrechtlichen Regelungen bestanden hat (z.B.<br />

staatlich geprüfte Technikerin bzw. staatlich geprüfter Techniker, Meisterin bzw. Meister,<br />

Betriebswirtin bzw. Betriebswirt),<br />

2) eine Fachschulausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschule im Sinne des<br />

§ 34 des Schulgesetzes oder eine vergleichbare Ausbildung in einem anderen Bundesland<br />

abgeschlossen hat (z.B. staatlich anerkannte Erzieherin bzw. staatlich anerkannter Erzieher,<br />

Heilerziehungspflegerin bzw. Heilerziehungspfleger),<br />

3) eine der unter Nummer 1 genannten Fortbildung vergleichbare Qualifikation im Sinne des<br />

Seemannsgesetz erworben hat oder<br />

4) eine der unter Nummer 1 genannten Fortbildung vergleichbare Qualifikation auf Grund einer<br />

landesrechtlich geregelten Fortbildungsmaßnahme für Berufe im Gesundheitswesen sowie im<br />

sozialpflegerischen oder pädagogischen Bereich erworben hat, (z.B. Diätassistentin bzw.<br />

Diätassistent, Altenpflegerin bzw. Altenpfleger),<br />

ist berechtigt, ein grundständiges Studium an einer Hochschule aufzunehmen.<br />

Wer<br />

a) in einem zum angestrebten Studiengang fachlich ähnlichen Beruf eine durch Bundes- oder<br />

Landesrecht geregelte mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hat<br />

und<br />

b) im erlernten Beruf mindestens drei Jahre (bei Vollbeschäftigung) tätig war,<br />

ist berechtigt, ein seiner bisherigen Ausbildung entsprechendes grundständiges Studium an einer<br />

Hochschule aufzunehmen<br />

zu b):<br />

Für Stipendiatinnen und Stipendiaten des Aufstiegsstipendienprogramms des Bundes gilt eine<br />

Mindestdauer der Berufstätigkeit im erlernten Beruf von zwei Jahren (bei Vollbeschäftigung).<br />

Für Teilzeitbeschäftigte mit mindestens der Hälfte der vollen Arbeitszeit verdoppelt sich die<br />

Mindestdauer der nachzuweisenden Berufstätigkeit. Zeiten mit weniger als der Hälfte der vollen<br />

Arbeitszeit werden nicht angerechnet.<br />

Bei der Ermittlung der Dauer der Berufstätigkeit werden Zeiten einer Freistellung (Mutterschutz,<br />

Elternzeit, Pflegezeit und ähnliches.) angerechnet - insgesamt höchstens jedoch ein Jahr.<br />

Den Antrag auf Zulassung für beruflich<br />

Qualifizierte finden Sie unter folgendem Link:<br />

Es gelten die MER<strong>KB</strong>LÄTTER<br />

Sprachkenntnisse Übersetzungen und Beglaubigungen.<br />

http://www.referat-1a.tu-berlin.de/<br />

fileadmin/ref6/Dateien_IA2_3/Antraege/<br />

Zulassungsantrag_beruflich_Qualifizierte.pdf<br />

• Nachweis über die Aus- oder Fortbildung sowie die Rechtsgrundlage, in der diese Aus-/ oder<br />

Fortbildung geregelt ist<br />

oder<br />

• Nachweis über die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung (ggf. Gleichwertigkeitsnachweis)<br />

sowie<br />

• die Tätigkeit im erlernten Beruf (Arbeitsverträge oder eine Bescheinigung vom Arbeitgeber mit<br />

Angaben zu Dauer der Beschäftigung, Umfang und Art der Tätigkeit [Vollzeit oder Teilzeit]) oder<br />

Stipendienbescheid<br />

Bewerben kann sich auch, wer eine berufliche Ausbildung im Ausland nachweist, die den oben<br />

genannten Voraussetzungen entspricht (Gleichwertigkeit).<br />

Die Nachweise müssen von den zuständigen Stellen in Deutschland anerkannt werden. Eine Übersicht<br />

finden Sie unter: http://anabin.kmk.org/anabin-datenbank.html<br />

Die Bewerbung ist vollständig und fristgerecht direkt beim Servicebereich IA 2 Bachelor International der<br />

Technischen Universität <strong>Berlin</strong> einzureichen. siehe Punkt 1.3 a)<br />

<strong>TU</strong>B BA Int - <strong>Bewerberinfo</strong> WiSe 2014/15 - 06/2014 7


4.2 Antrag auf Teilnahme am Clearingverfahren<br />

Allgemeines<br />

Für die am dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teilnehmenden Studiengänge werden die frei<br />

gebliebenen Studienplätze in einem bundesweiten Clearingverfahren verlost.<br />

Voraussetzung für die Teilnahme ist ausschließlich die Registrierung bei hochschulstart.de.<br />

Wenn Sie bereits dort registriert sind, können Sie Ihren bisherigen Account nutzen, andernfalls ist eine<br />

Neuanmeldung bei hochschulstart.de erforderlich.<br />

Hinweis Auch Bewerberinnen und Bewerber mit einer Staatsangehörigkeit außerhalb der<br />

Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Islands, Lichtensteins oder Norwegens und Staatenlose<br />

müssen sich für die Teilnahme am Clearingverfahren bei hochschulstart.de registrieren!<br />

Verfahren & Fristen<br />

Mehr Informationen zum Verfahren und zu den Fristen erhalten Sie über<br />

http://www.hochschulstart.de/<br />

4.3 Antrag auf Teilnahme am Losverfahren<br />

Allgemeines<br />

Bleiben nach Abschluss der Vergabeverfahren der direkt von der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> zu vergebenen Studienplätze<br />

in zulassungsbeschränkten Studiengängen Studienplätze frei, werden diese verlost. Für die Teilnahme<br />

an einem eventuell staatfindenden Losverfahren können Sie einen Antrag stellen.<br />

Losverfahren für ein Sommersemester finden ca. Mitte Mai, für ein Wintersemester ca. Mitte November<br />

statt, das heißt, die Vorlesungszeit hat im Bewerbungssemester dann bereits begonnen.<br />

Dem Antrag auf Teilnahme am Losverfahren sind keine Unterlagen oder Nachweise beizufügen.<br />

Bewerbungsfrist<br />

Formular<br />

1. Oktober zum folgenden Wintersemester<br />

1. April zum folgenden Sommersemester<br />

Den Antrag erhalten Sie im Campus Center<br />

der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> oder unter folgendem Link:<br />

http://www.referat-1a.tu-berlin.de/fileadmin/<br />

ref6/Dateien_IA2_3/Losantrag_101.pdf<br />

Wo ist die Bewerbung<br />

einzureichen?<br />

Der Antrag auf Teilnahme am Losverfahren ist fristgerecht direkt beim Servicebereich IA 2 Bachelor<br />

International der Technischen Universität <strong>Berlin</strong> einzureichen. siehe Punkt 1.3 a)<br />

Hinweise zum<br />

Clearingverfahren<br />

und Losverfahren<br />

• Nur im Falle einer Zulassung erhalten Sie von uns einen Bescheid.<br />

• In diesem Zulassungsbescheid werden Sie aufgefordert, unter anderem, eine Hochschulzugangsberechtigung<br />

für den beantragten Studiengang und Sprachnachweise auf dem erforderlichen Niveau<br />

nachzuweisen.<br />

• Diese müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung zum Clearingverfahren oder Losverfahren<br />

schon vorhanden sein.<br />

<strong>TU</strong>B BA Int - <strong>Bewerberinfo</strong> WiSe 2014/15 - 06/2014 8


MER<strong>KB</strong>LATT Hochschulzugangsberechtigung (HZB)<br />

Allgemeines<br />

Für die Aufnahme eines Studiums an deutschen Hochschulen erfolgt die Bewertung Ihrer ausländischen Bildungsnachweise gemäß den Bewertungsrichtlinien der<br />

Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (siehe http://www.anabin.de). Ob Sie über eine Berechtigung für den direkten oder indirekten Hochschulzugang<br />

in Deutschland verfügen, hängt davon ab, ob Ihre Vorbildung der deutschen Hochschulzugangsberechtigung (deutsches Abitur) gleichwertig oder nur bedingt<br />

vergleichbar ist.<br />

Beachten Sie bitte, dass verbindliche Aussagen über die Bewertung von ausländischen Bildungsnachweisen erst nach Vorliegen einer Bewerbung für die <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong><br />

erfolgen können.<br />

Direkte Hochschulzugangsberechtigung (anabin: direkter Zugang …)<br />

… bedeutet, dass Sie sich für die Aufnahme eines Fachstudiums bewerben können (zusätzlich ist, unter anderem, ein Sprachnachweis auf dem geforderten Niveau<br />

erforderlich).<br />

Indirekte Hochschulzugangsberechtigung (anabin: Feststellungsprüfung/Studienkolleg …)<br />

… bedeutet, dass vor Aufnahme eines Studiums die „Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Bewerberinnen und Bewerber für die Aufnahme eines<br />

Studiums an Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland“ (Feststellungsprüfung) abgelegt werden muss. Sie können sich für das Studienkolleg zur Ablegung<br />

einer Feststellungsprüfung bewerben. Die Bewerbung zur Aufnahme eines Fachstudiums des entsprechenden Schwerpunktkurses ist erst nach erfolgreichem<br />

Ablegen der Feststellungsprüfung möglich. Wichtiger Hinweis: Mit dem erfolgreichen Ablegen einer Feststellungsprüfung wird keine deutsche<br />

Hochschulzugangsberechtigung erworben, sondern die (direkte) fachgebundene Berechtigung an Hochschulen in Deutschland zu studieren.<br />

Länderinformationen<br />

Auf der folgenden Internetseite finden Sie die Länderinformationen, denen Sie in den meisten Fällen entnehmen können, ob Sie eine Hochschulzugangsberechtigung<br />

für den Studiengang, für den Sie sich an der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> bewerben möchten, besitzen: http://www.anabin.de<br />

Falls durch die Länderinformationen keine eindeutige Beurteilung der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung möglich ist, können Sie sich an eine deutsche<br />

Kultusbehörde für die Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung („Zeugnisanerkennungsstelle“) wenden. Zuständig für die Entscheidungen über die<br />

Bewertung von internationalen Bildungsnachweisen zum Zwecke des Hochschulzugangs in Deutschland, einschließlich der Fachbindung und der Klärung von<br />

Zweifelsfällen, ist im Land <strong>Berlin</strong> die Zeugnisanerkennungsstelle der <strong>Berlin</strong>er Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft:<br />

http://www.berlin.de/sen/bildung/zeugnisanerkennung/<br />

Von Bewerberinnen und Bewerbern aus der Mongolei, Vietnam und der Volksrepublik China werden zusätzliche Nachweise und Unterlagen für eine vollständige<br />

Bewerbung gefordert. Diese sind zusammen mit allen Bewerbungsunterlagen fristgemäß einzureichen. Bitte informieren Sie sich bei der jeweiligen Akademischen<br />

Prüfstelle der Deutschen Botschaft (APS).<br />

Für die Bewertung eines IB Diplomas (Diplôme du Baccalauréat International / International Baccalaureate Diploma) als indirekte oder direkte Hochschulzugangsberechtigung<br />

sind neben der Diploma-Urkunde auch die Zeugnisse der letzten beiden Schuljahre mit Fächer- und Notenübersicht zwecks Prüfung der<br />

durchgängigen Fächerbelegung nachzuweisen. Bewerberinnen und Bewerber, deren Diploma-Urkunde im Bewerbungssemester erst im August ausgestellt wird,<br />

können bis zum Ende der Bewerbungsfrist provisorisch als Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung den Internetausdruck über die Ergebnisse mit dem<br />

Endresultat „Diploma awarded“ einschließlich der Fächerübersicht und der Gesamtpunktzahl einreichen. Zusätzlich müssen in der Bewerbung jedoch die<br />

Zugangsdaten (Kennwort und Passwort) für die Registrierung auf der IBO-Website für die Verifizierung bereitgestellt werden. Nach einer eventuellen Zulassung<br />

muss die endgültige Diploma-Urkunde zur Immatrikulation nachgewiesen werden! HINWEIS: Land des Erwerbs des Bildungsnachweises ist die "Schweiz".<br />

Wenn Sie Ihr High School Diploma an einer Internationalen Schule, die von einer Akkreditierungsbehörde der USA akkreditiert ist, gemacht haben, reichen Sie<br />

bitte unbedingt folgende Unterlagen ein: die Zeugnisse der 9. bis 12.Klasse mit der Angabe Ihres Notendurchschnitts (GPA) in der 4er-Skala und der Notenskala<br />

Ihrer Schule, eine aussagekräftige Beschreibung der Lehrinhalte insbesondere aller mathematischen Fächer (entweder durch einen Auszug aus dem Register oder<br />

ein Schreiben Ihres Lehrers), eine offizielle Angabe zum Niveau Ihres Englisch-Unterrichts in der 12. Klasse (English 4, English 12, English Advanced Placement,<br />

English Honours Course); alternativ können Sie auch hier eine Beschreibung der Lehrinhalte einreichen, durch die das Niveau bestimmt werden kann.<br />

Eine deutsche Hochschulreife (z.B. deutsches Abitur) erkennen Sie daran, dass ein Kultusministerkonferenzbeschluss der Bundesrepublik Deutschland<br />

(KMK-Beschluss) mit der Feststellung, welche Art (fachgebunden / allgemein) die Hochschulreife für Deutschland erworben wurde, in Ihrem Schulabschlusszeugnis<br />

zitiert wird. Unabhängig von der Staatsangehörigkeit werden Bewerberinnen bzw. Bewerber mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung wie<br />

"Bildungsinländerinnen bzw. Bildungsinländer" behandelt und wenden sich an den Servicebereich IA 2 Bachelor National siehe Punkt 1.3 b).<br />

Einzureichende Unterlagen für die Bewertung der Hochschulzugangsberechtigung<br />

• Sekundarschulabschlusszeugnis (z.B. IB Diploma, Diplôme du Baccalauréat, Lise Diplomasi etc.)<br />

- Eventuell sind zusätzlich Halbjahreszeugnisse bzw. Jahreszeugnisse inklusive Fächer- und Notenübersichten der letzten zwei bis vier Schuljahre erforderlich.<br />

• Eventuell Hochschulaufnahmeprüfung (HAP) / Pre-University Course<br />

- Sofern für den Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland zum Beispiel eine Hochschulaufnahmeprüfung erforderlich ist und Sie in Ihrem<br />

Heimatland an dieser teilgenommen haben, ist dieser Nachweis zusätzlich einzureichen.<br />

• Eventuell Fächer- und/oder Notenübersichten zum Nachweis von erfolgreichen Studienjahren an Hochschulen<br />

- Sofern für die Bewertung der ausländischen Bildungsnachweise erfolgreich nachgewiesene Studienjahre benötigt werden.<br />

• Eventuell Hochschulabschlusszeugnis<br />

- Wenn möglich, zusätzlich Nachweis über die während Ihres Hochschulstudiums erreichte Durchschnittsnote, errechnet von der Hochschule, bei der die<br />

Hochschulausbildung absolviert wurde.<br />

- Sofern eine Bewerbung für ein Zweitstudium erfolgt, muss immer der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Erststudiums mit der erreichten<br />

Durchschnittsnote und eine Fächer- bzw. Notenübersicht (transcript of records) eingereicht werden! siehe Punkte 1.1, 1.2 und 3 b)<br />

• Wurde Ihre Hochschulzugangsberechtigung bereits von einer deutschen Kultusbehörde anerkannt, müssen neben der Zeugnisanerkennungsbescheinigung<br />

der deutschen Kultusbehörde alle in dieser Bescheinigung genannten Bildungsnachweise eingereicht werden.<br />

• Eventuell Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland; zusätzlich alle ausländischen<br />

Bildungsnachweise, die zum indirekten Hochschulzugang geführt haben.<br />

<strong>TU</strong>B BA Int - <strong>Bewerberinfo</strong> WiSe 2014/15 - 06/2014 9


MER<strong>KB</strong>LATT Sprachkenntnisse<br />

Die Sprachnachweise müssen in amtlich beglaubigten Kopien bis zum Ende der Bewerbungsfrist bei uni-assist e.V. bzw. bei der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> vorliegen.<br />

Bitte beachten Sie, dass für die Bewerbung grundsätzlich nur Nachweise von anerkannten Sprachenschulen berücksichtigt werden können.<br />

Die Anmeldung zu einem Sprachkurs oder eine Teilnahmebestätigung ist als Nachweis nicht ausreichend.<br />

Für die Aufnahme in das Studienkolleg bzw. Propädeutikum<br />

unabhängig von der Staatsangehörigkeit<br />

• Nachweis deutscher Sprachkenntnisse:<br />

o mindestens auf dem Niveau der Stufe B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen oder DSH-1, DSD-I<br />

• zusätzlich Nachweis englischer Sprachkenntnisse für den Schwerpunktkurs „W“:<br />

o mindestens auf dem Niveau der Stufe A2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen<br />

Für die externe Feststellungsprüfung (ohne Besuch des Studienkollegs)<br />

unabhängig von der Staatsangehörigkeit<br />

• Nachweis deutscher Sprachkenntnisse:<br />

o mindestens auf dem Niveau der Stufe C1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen<br />

• zusätzlich Nachweis englischer Sprachkenntnisse für den Schwerpunktkurs „W“:<br />

o mindestens auf dem Niveau der Stufe B1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen<br />

Für die Ergänzungsprüfung (ohne Besuch des Studienkollegs)<br />

unabhängig von der Staatsangehörigkeit<br />

• Nachweis deutscher Sprachkenntnisse:<br />

o erfolgreich abgelegter Prüfungsteil „Deutsch“ im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland<br />

• zusätzlich Nachweis englischer Sprachkenntnisse für den Schwerpunktkurs „W“:<br />

o mindestens auf dem Niveau der Stufe B1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen<br />

Für das Fachstudium (grundständige Studiengänge)<br />

Staatsangehörige der Länder Deutschland, Österreich und Schweiz<br />

(nur deutschsprachiger Teil) müssen keinen Sprachnachweis vorlegen<br />

• Folgende Zertifikate werden als Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse anerkannt:<br />

o die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (DSH) mit dem Gesamtergebnis DSH-2 oder DSH-3<br />

o der „Test Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF) mit mindestens dem Ergebnis TDN 4 in allen Teilprüfungen<br />

o der im Rahmen der Feststellungsprüfung an Studienkollegs erfolgreich abgelegte Prüfungsteil „Deutsch“<br />

o das „Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Stufe II“ (DSD II)<br />

o die „Deutsche Sprachprüfung II“ (DS-II) des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München<br />

o ÖSD-Prüfung C2 Wirtschaftssprache Deutsch<br />

o Goethe-Zertifikat C2: großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)<br />

(ehemals Zentrale Oberstufenprüfung, das Kleine Deutsche Sprachdiplom und das Große Deutsche Sprachdiplom des Goethe-Instituts)<br />

• Folgende Schulabschlusszeugnisse werden als Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse anerkannt:<br />

o Deutschnachweis im französischen Diplôme du Baccalauréat, das nach dem Besuch eines zweisprachigen deutsch-französischen Zweigs einer<br />

Sekundarschule erworben wurde (Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen<br />

Republik vom 10.7.1980)<br />

o US-Advanced Placement-Prüfung (AP-Prüfung) im Fach Deutsch (Beschluss der KMK vom 10./11.9.1992)<br />

o Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft des Königreichs Belgien<br />

o Sekundarabschlusszeugnisse aus dem Großherzogtum Luxemburg<br />

o Reifediplome der Schulen mit Deutsch als Unterrichtssprache aus der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol (Italien)<br />

o das Abschlusszeugnis der internationalen Sektion deutscher Sprache am Liceo Gimnasiale „Luigi Galvani“ in Bologna<br />

o das Abschlusszeugnis eines deutsch-irischen zweisprachigen Sekundarschulabschlusses (bilingual Leaving Certificate) an der Deutschen Schule<br />

Dublin, St. Kilian’s<br />

o das Abschlusszeugnis der bilingualen Abteilungen am Liceo Ginnasio Statale „Romagnosi“ in Parma (Italien) und am Liceo Classico Statale Socrate in<br />

Bari (Italien)<br />

<strong>TU</strong>B BA Int - <strong>Bewerberinfo</strong> WiSe 2014/15 - 06/2014 10


MER<strong>KB</strong>LATT Anerkennung von anderweitig erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen<br />

Die Dauer der Immatrikulation (Studienzeiten) und anderweitig erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen an Hochschulen in Deutschland, einem anderen<br />

Mitgliedstaat der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder Norwegen sind anzugeben.<br />

Hierfür ist der Antrag auf Anerkennung von anderweitig erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen auszufüllen.<br />

Die Entscheidung, ob nach Inhalt und Umfang gleichwertige Leistungen vorliegen, trifft der für den beantragten Studiengang zuständige Prüfungsausschuss der<br />

<strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> auf dem Antrag auf Anerkennung durch eine Fachsemestereinstufung (= entschiedener Antrag auf Anerkennung mit Fachsemestereinstufung).<br />

Sie bewerben sich für das 1. Fachsemester (Erststudium oder Zweitstudium):<br />

Zum Zeitpunkt der Bewerbung wird kein Antrag auf Anerkennung benötigt.<br />

Der Antrag auf Anerkennung ist erst nach einer eventuellen Zulassung zur Immatrikulation einzureichen.<br />

HINWEISE: Sofern Sie bereits im beantragten Studiengang an einer Hochschule in Deutschland (nicht Fachhochschule) immatrikuliert sind oder waren, ist<br />

eine erneute Bewerbung für das 1. Fachsemester nicht möglich!<br />

Ob es sich bei einer deutschen Hochschule um eine Fachhochschule handelt, können Sie im „Hochschulkompass“ erfahren:<br />

http://www.hochschulkompass.de/hochschulen/hochschulen-in-deutschland-die-hochschulsuche.html<br />

Sie bewerben sich für ein 2. oder höheres Fachsemester und sind oder waren an einer Hochschule<br />

in Deutschland immatrikuliert:<br />

Hochschulwechsel<br />

Definition: Hochschulwechslerinnen bzw. Hochschulwechsler sind Bewerberinnen bzw. Bewerber, die an einer anderen deutschen<br />

Hochschule (nicht Fachhochschule) immatrikuliert sind oder waren und im gleichen Studiengang an der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong><br />

weiterstudieren wollen.<br />

Die bereits erbrachten Fachsemester werden fortgezählt, eine Rückstufung ist ausgeschlossen. Das bedeutet, dass für die<br />

Fortsetzung des Studiums Leistungen im Umfang der bereits absolvierten Semester notwendig sind.<br />

Nur, wenn der jeweils zuständige Prüfungsausschuss eine Einstufung in das Fachsemester vornimmt, welches dem letzten<br />

Fachsemester an der bisherigen Hochschule folgt und das Fachsemester innerhalb der für den jeweiligen Studiengang gültigen<br />

Regelstudienzeit liegt, ist eine Zulassung möglich. Bei einer Einstufung in ein niedrigeres Fachsemester ist eine Zulassung<br />

ausgeschlossen, da die Leistungen dann nicht dem zu beantragenden Fachsemester entsprechen.<br />

mit NC<br />

Der Studiengang ist im beantragten Fachsemester zulassungsbeschränkt:<br />

Zum Zeitpunkt der Bewerbung wird kein Antrag auf Anerkennung benötigt.<br />

Bis zum Ende der Bewerbungsfrist ist eine Studienbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule unter Angabe des<br />

Studienganges, des Abschlussziels und der Fachsemester- sowie der Hochschulsemesterzahl bei uni-assist e.V. einzureichen.<br />

Nach dem Ende der Bewerbungsfrist werden Sie bei vorhandener Kapazität und vor Entscheidung über eine eventuelle Zulassung<br />

aufgefordert, den vom zuständigen Prüfungsausschuss entschiedenen Antrag auf Anerkennung mit Fachsemestereinstufung und alle<br />

erforderlichen Nachweisen einzureichen.<br />

ohne NC<br />

Der Studiengang ist im beantragten Fachsemester nicht zulassungsbeschränkt:<br />

Zum Zeitpunkt der Bewerbung wird kein Antrag auf Anerkennung benötigt.<br />

Bis zum Ende der Bewerbungsfrist ist eine Studienbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule unter Angabe des<br />

Studienganges, des Abschlussziels und der Fachsemester- sowie der Hochschulsemesterzahl bei uni-assist e.V. einzureichen.<br />

Der Antrag auf Anerkennung ist erst nach einer eventuellen Zulassung zur Immatrikulation einzureichen. Die Entscheidung des<br />

Prüfungsausschusses ist nicht erforderlich.<br />

Quereinstieg<br />

Definition: Quereinsteigerinnen bzw. Quereinsteiger sind Bewerberinnen und Bewerber, die aus anderen Studiengängen der<br />

<strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> oder aus anderen Studiengängen von anderen deutschen Hochschulen oder aus gleichen Studiengängen<br />

von deutschen Fachhochschulen kommen und sich unter Anrechnung ihrer bisher erbrachten Studienleistungen für ein<br />

höheres Fachsemester bewerben.<br />

mit NC<br />

oder<br />

ohne NC<br />

Der Studiengang ist im beantragten Fachsemester zulassungsbeschränkt oder nicht zulassungsbeschränkt:<br />

Bis zum Ende der Bewerbungsfrist sind der vom zuständigen Prüfungsausschuss entschiedene Antrag auf Anerkennung<br />

mit Fachsemestereinstufung und alle erforderlichen Nachweise bei uni-assist e.V. einzureichen.<br />

Eine vorläufige Fachsemestereinstufung kann nicht anerkannt werden.<br />

Das beantragte Fachsemester muss innerhalb der für den jeweiligen Studiengang gültigen Regelstudienzeit liegen.<br />

<strong>TU</strong>B BA Int - <strong>Bewerberinfo</strong> WiSe 2014/15 - 06/2014 11


Sie bewerben sich für ein 2. oder höheres Fachsemester und sind oder waren an einer Hochschule<br />

in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder Norwegen oder<br />

im übrigen Ausland immatrikuliert:<br />

Quereinstieg<br />

NEU!<br />

Definition: Quereinsteigerinnen bzw. Quereinsteiger sind Bewerberinnen und Bewerber, die bereits an Hochschulen in einem anderen<br />

Mitgliedstaat der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen oder an Hochschulen im übrigen Ausland<br />

immatrikuliert sind oder waren und sich unter Anrechnung ihrer bisher erbrachten Studienleistungen für ein höheres<br />

Fachsemester bewerben wollen.<br />

mit NC<br />

oder<br />

ohne NC<br />

Der Studiengang ist im beantragten Fachsemester zulassungsbeschränkt oder nicht zulassungsbeschränkt:<br />

NEU! Bis zum Ende der Bewerbungsfrist sind der vom zuständigen Prüfungsausschuss entschiedene Antrag auf Anerkennung<br />

mit Fachsemestereinstufung und alle erforderlichen Nachweise bei uni-assist e.V. einzureichen.<br />

Eine vorläufige Fachsemestereinstufung kann nicht anerkannt werden.<br />

Das beantragte Fachsemester muss innerhalb der für den jeweiligen Studiengang gültigen Regelstudienzeit liegen.<br />

FAQ zum Antrag auf Anerkennung<br />

Wer muss den Antrag auf Anerkennung stellen?<br />

• Alle Bewerberinnen und Bewerber, die an einer Hochschule in Deutschland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, Island, Liechtenstein<br />

oder Norwegen immatrikuliert sind oder waren, müssen den Antrag auf Anerkennung stellen.<br />

• Der Antrag auf Anerkennung ist auch dann zu stellen, wenn sie bisher keine Studien- oder Prüfungsleistungen erbracht haben.<br />

• Die Anerkennung von im übrigen Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen kann freiwillig beantragt werden. Der Antrag auf Anerkennung soll<br />

dann innerhalb des ersten Semesters an der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> gestellt werden (Ausnahme: Sie bewerben sich für ein 2. oder höheres Fachsemester, siehe oben).<br />

Wann muss der Antrag auf Anerkennung eingereicht werden?<br />

• Ob Sie den Antrag auf Anerkennung bereits bis zum Ende Bewerbungsfrist oder zu einem späteren Zeitpunkt einreichen müssen, hängt von dem<br />

Fachsemester, für das Sie sich bewerben möchten, ab (1. Fachsemester, 2. oder höheres Fachsemester). Lesen Sie dazu die oben genannten Informationen<br />

in diesem Merkblatt.<br />

Welche Daten sind einzutragen?<br />

• Die 1. Seite des Antrags auf Anerkennung muss immer vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.<br />

• Auf der 1. Seite des Antrages ist der gesamte Studienverlauf anzugeben: Sie müssen alle Studiengänge und alle Hochschulen angeben, in bzw. an denen<br />

Sie in Deutschland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder Norwegen eingeschrieben sind oder waren. Wenn der<br />

Platz auf der ersten Seite des Antrages auf Anerkennung nicht ausreicht, ist ein zusätzliches Blatt beizufügen. Fehlende Angaben können zur Ablehnung<br />

Ihrer Bewerbung oder zur Rücknahme einer eventuellen Zulassung führen.<br />

• Auch „nicht bestandene“ Studien- und Prüfungsleistungen sind anzugeben und als Nachweis beizufügen.<br />

• Wenn Sie Studien- und/oder Prüfungsleistungen erbracht haben, die mit „endgültig nicht bestanden“ bewertet wurden, muss der zuständige<br />

Prüfungsausschuss (zusätzlich zur Fachsemestereinstufung) im Antrag auf Anerkennung die Feststellung treffen, dass die "endgültig nicht bestandene<br />

Prüfung", die zum Ausschluss vom Studium bzw. zur Exmatrikulation eines Studienganges an einer Hochschule führt bzw. geführt hat, „kein Hindernisgrund<br />

für die Aufnahme des Studiums im beantragten Studiengang“ ist“.<br />

Welche Unterlagen sind beizufügen?<br />

• Alle Studien- und Prüfungsleistungen sind durch Leistungsnachweise oder eine Leistungsübersicht Ihrer bisherigen Hochschule zu belegen. Hilfreiche<br />

Unterlagen könnten Beschreibungen der zu Grunde liegenden Lehrveranstaltungen bzw. Module (aus Vorlesungsverzeichnissen, Modulhandbüchern) sein.<br />

• Für die Form der einzureichenden Nachweise beachten Sie bitte das MER<strong>KB</strong>LATT Übersetzungen und Beglaubigungen.<br />

Wer trifft die Feststellung, ob die im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen inhaltlich anrechenbar sind?<br />

• Der für den beantragten Studiengang zuständige Prüfungsausschuss der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong>.<br />

• Die Kontaktdaten des jeweils zuständigen Prüfungsausschusses erhalten Sie über das Studienangebot der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> zum jeweiligen Studiengang:<br />

http://www.studienberatung.tu-berlin.de/menue/studium/studiengaenge/bachelor/<br />

Wer trifft die Feststellung, ob die im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen grundsätzlich anrechenbar sind?<br />

• Der Bereich Äquivalenzen im Akademischen Auslandsamt der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong>: http://www.auslandsamt.tu-berlin.de/international-office/aequivalenzen/<br />

Wo finde ich den Antrag auf Anerkennung?<br />

• Den Antrag auf Anerkennung finden Sie unter folgendem Link: http://www.referat-1a.tu-berlin.de/referat_1a/menue/informations-_und_download-center/<br />

<strong>TU</strong>B BA Int - <strong>Bewerberinfo</strong> WiSe 2014/15 - 06/2014 12


MER<strong>KB</strong>LATT Übersetzungen und Beglaubigungen<br />

Alle für die Bewerbung erforderlichen Nachweise (insbesondere die originalsprachlichen ausländischen Bildungsnachweise für die Ermittlung der<br />

Hochschulzugangsberechtigung und der Nachweis über die Sprachkenntnisse) sind, soweit nicht ausdrücklich anders gefordert, als amtlich beglaubigte Kopien<br />

einzureichen.<br />

Wurden die für die Bewerbung erforderlichen Nachweise nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt, ist zusätzlich eine Übersetzung in deutscher oder<br />

englischer Sprache im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie beizufügen.<br />

Übersetzungen<br />

• Grundsätzlich muss die Übersetzung von Zeugnissen von einer offiziellen Stelle erfolgen, zum Beispiel, durch die ausstellende Institution oder durch eine<br />

vereidigte Übersetzerin bzw. einen vereidigten Übersetzer.<br />

• Im Ausland gefertigte Übersetzungen müssen von einer im jeweiligen Land zum Äquivalent einer vereidigten deutschen Übersetzung befugten Institution<br />

stammen (so genannte landesübliche Übersetzung).<br />

Amtliche Beglaubigungen<br />

Amtlich beglaubigen darf in Deutschland:<br />

• jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Das sind, zum Beispiel, Gemeindeverwaltungen, Landkreise, untere Verwaltungsbehörden (Ortsbürgermeister<br />

und Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen, Bürgerämter, Rathäuser, Kreisverwaltungen), Gerichte, Notare und öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen<br />

• die Kultusabteilungen der Botschaften des Landes, aus dem das Zeugnis stammt<br />

Folgende außerhalb Deutschlands vorgenommene amtliche Beglaubigungen werden anerkannt:<br />

• durch diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland<br />

• durch die im jeweiligen Land zur amtlichen Beglaubigung befugten Behörden und Notare (so genannte landesübliche Beglaubigung).<br />

Nicht akzeptiert werden Beglaubigungen von:<br />

• Wohlfahrtsverbänden, kirchlichen Einrichtungen (z.B. Pfarrämter), Dolmetscherinnen bzw. Dolmetschern, Krankenkassen, Banken, Sparkassen, Vereinen,<br />

dem AstA, dem DAAD sowie von Übersetzerinnen bzw. Übersetzern.<br />

Amtliche Beglaubigungen sind in der Regel kostenpflichtig.<br />

Wie muss eine amtliche Beglaubigung aussehen und was muss sie enthalten?<br />

Die amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten:<br />

• Einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk),<br />

• die Originalunterschrift der bzw. des Beglaubigenden und<br />

• den Abdruck des Dienstsiegels im Original. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht!<br />

Beglaubigungen bei mehrseitigen Kopien:<br />

o Besteht eine Kopie bzw. Abschrift aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen<br />

werden, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite<br />

mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter<br />

(z.B. schuppenartig) übereinander gelegt, geheftet und so gesiegelt werden, dass auf<br />

jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint (siehe Darstellung im linken<br />

oberen Teil des Musters ).<br />

o Bei einer notariellen Beglaubigung (mit Schnur und Siegelmarke) genügt der Beglaubigungsvermerk<br />

auf nur einer Seite der Kopie bzw. Abschrift.<br />

o Jede Seite kann auch gesondert amtlich beglaubigt werden. Achten Sie aber in diesem<br />

Fall darauf, dass auf jeder Seite des Originals Ihr Name steht. Ist er nicht überall<br />

angegeben, muss er zusammen mit einem Hinweis auf die Art der Urkunde in die<br />

Beglaubigungsvermerke aufgenommen werden.<br />

o Befindet sich auf der Vorder- und Rückseite eines Blattes eine Kopie und kommt es auf<br />

den Inhalt beider Seiten an, muss sich der Beglaubigungsvermerk auf die Vorder- und<br />

Rückseite beziehen (z.B. „Hiermit wird beglaubigt, dass die vor-/umstehende Kopie mit<br />

dem Original übereinstimmt“). Ist dies nicht der Fall, müssen Vorder- und Rückseite<br />

gesondert amtlich beglaubigt werden.<br />

o Befindet sich auf dem Original ein im Papier eingedrücktes Siegel (ein so genanntes<br />

Prägesiegel), wird dieses in der Regel auf der Kopie nicht sichtbar sein. Der Beglaubigungsvermerk<br />

auf der Kopie muss dann dahingehend erweitert werden, dass sich auf<br />

dem Original ein Prägesiegel des Ausstellers der Bescheinigung / Urkunde befindet.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> bietet Ihnen als besonderen Service die Möglichkeit, kostenlos Kopien von Originalzeugnissen und Nachweisen für eine Bewerbung an der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong><br />

mit einem Stempelaufdruck „Übereinstimmung mit der Urschrift“ bestätigen zu lassen:<br />

im Campus Center der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong>, Straße des 17. Juni 135, 10623 <strong>Berlin</strong>, Hauptgebäude Raum H 30<br />

Öffnungszeiten siehe: https://www.studierendenservice.tu-berlin.de/menue/campus_center/<br />

Hierbei handelt es sich nicht um eine amtliche Beglaubigung oder Legalisation. Bewerberinnen und Bewerber für andere Hochschulen informieren sich bitte direkt<br />

bei der Hochschule ihrer Wahl, in welcher Form die Bewerbungsunterlagen dort einzureichen sind.<br />

Bitte schicken Sie uns keine Originalzeugnisse und keinen Original-Pass zu.<br />

Nur im Zweifelsfall behält sich die <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> vor, auf die Vorlage von Originalen zu bestehen.<br />

Eine nicht ordnungsgemäße Übersetzung und Beglaubigung haben den Verfahrensausschluss zur Folge.<br />

<strong>TU</strong>B BA Int - <strong>Bewerberinfo</strong> WiSe 2014/15 - 06/2014 13


CHECKLISTE<br />

für Ihre Bewerbung<br />

Wintersemester 2014/15<br />

Bitte überprüfen Sie, ob Ihre Bewerbung vollständig ist:<br />

<br />

Eventuell Registrierung bei hochschulstart.de (Stiftung für Hochschulzulassung)<br />

Antrag auf Zulassung<br />

<br />

Online-Bewerbung (Antrag auf Zulassung) auf der Homepage von uni-assist e.V.<br />

online ausfüllen elektronisch abschicken ausdrucken unterschreiben in Papierform zuschicken<br />

Hochschulzugangsberechtigung - in Originalsprache und eine Übersetzung<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Sprachkenntnisse<br />

<br />

<br />

Sekundarschulabschlusszeugnis<br />

Eventuell Nachweis der Fächer- und/oder Notenübersichten der letzten zwei bis vier Schuljahre<br />

Nachweis über eine bestandene Hochschulaufnahmeprüfung (HAP) und/oder "Pre-University Course"<br />

Nachweis über erforderliche Studienjahre (einschließlich Fächer- und Notenübersicht)<br />

Bescheid über die Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung einer deutschen Kultusbehörde /<br />

Zeugnisanerkennungsstelle<br />

Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland<br />

Studienabschlusszeugnis über den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss<br />

(einschließlich einer Fächer- und Notenübersicht)<br />

Nachweis über die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung im Ausland, ggf. Gleichwertigkeitsnachweis<br />

Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem geforderten Niveau<br />

Nachweis englischer Sprachkenntnisse auf dem geforderten Niveau<br />

Bisheriges Studium - in Originalsprache und ggf. eine Übersetzung<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Studienbescheinigung/Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe des Fachsemesters der zuletzt besuchten deutschen<br />

Hochschule<br />

Entschiedener Antrag auf Anerkennung mit Fachsemestereinstufung durch den zuständigen<br />

Prüfungsausschuss der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong><br />

Bisherige Studienleistungen (Fächer- und Notenübersicht)<br />

Studienabschlusszeugnis über den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss<br />

(einschließlich Fächer- und Notenübersicht)<br />

Nachweis über die staatliche Anerkennung / Akkreditierung der besuchten Hochschule<br />

Sonstige Nachweise<br />

<br />

einfache Kopie vom Pass/Ausweis (die Seiten mit den persönlichen Daten sowie mit der eigenhändigen Unterschrift)<br />

Form der einzureichenden Unterlagen<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

soweit nicht ausdrücklich anders gefordert, immer in amtlich beglaubigten Kopien<br />

sämtliche ausländische Bildungsnachweise in amtlich beglaubigten Kopien<br />

sämtliche Übersetzungen im Original oder in amtlich beglaubigten Kopien<br />

Original Unterschrift unter (allen) Anträgen<br />

Legende:<br />

Diese Unterlagen sind in jedem Fall einzureichen.<br />

Diese Unterlagen müssen Sie nur einreichen, wenn die in diesem <strong>Bewerberinfo</strong> Bachelor International genannten Umstände auf Sie zutreffen.<br />

Information<br />

Impressum<br />

Herausgeber: Technische Universität <strong>Berlin</strong> - Der Präsident - I A<br />

Redaktion: Servicebereich IA 2 Bachelor International<br />

Stand: Juni 2014<br />

Wir haben in diesem <strong>Bewerberinfo</strong> Bachelor International Links zu Seiten im Internet gelegt, deren Inhalt und Aktualisierung nicht dem Einflussbereich der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong><br />

unterliegen. Die <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten und distanziert sich daher von allen fremden Inhalten. Für den Inhalt der<br />

verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.<br />

<strong>TU</strong>B BA Int - <strong>Bewerberinfo</strong> WiSe 2014/15 - 06/2014 14

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!