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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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'<br />

Die Münzstätte Kuttenberg. ^.40<br />

Carl IV.<br />

1346—1378.<br />

Aus der Regierungsperiode Carls IV. sind ebenfalls mehrere<br />

Urkunden erhalten,<br />

die auf die Münze in Kuttenberg Bezug haben.<br />

Im Copiarium des Kuttenberger Bergarchivs Tom. I. Nr. 2,<br />

befindet sieh ein Docunient Carls IV. vom Jahre 1363, womit das<br />

Richteramt an einen gewissen Enderlein, Münzmeister in<br />

Kuttenberg, um 600 Schock Prager Groschen verpfändet wird.<br />

Das Richteramt. hatte die Geldbussen beim Bergwerke zu bestimmen,<br />

war damals sehr einträglich und wurde mitunter verpfändet,<br />

ja sogar verkauft.<br />

Im Hof- und Staatsarchiv in Wien befinden sich zwei Urkunden<br />

dieses Königs, die uns bestimmte Auskunft geben über den Kuttenberger<br />

königlichen Urburer und Münzmeister Johann Rotlew.<br />

Ks ist dies eine Bestätigung des Erzbischofs Peter von Magdeburg<br />

und seines Capitels vom 25. Jänner 1372, dem Johann Rothlöw,<br />

Urburer von Kuttenberg ausgestellt,<br />

zu Händen Carls IV. und seines<br />

Sohnes Wenzel über 5500 Schock Prager Groschen und eine Quittung<br />

des Heinrich Vogt von Gera in Eger am 11. April 1372 ausgestellt,<br />

für denselben Urburer, der jedoch in der deutsch ausgefertigten<br />

l'rkunde als Münzmeister auf dem Berge zu den Chutten<br />

ausdrücklich genannt wird, zu Händen Carl IV. und seines Sohnes<br />

Königs Wenzel IV. über 2000 Schock Prager Groschen.<br />

Kaiser Carl IV. besuchte am 1.<br />

Juni 1364 mit seinem Hofstaate<br />

Kuttenberg, verweilte daselbst aber nur einige Tage.<br />

Im Einverständnisse mit den Ständen wurde am 2, November<br />

1378 eine neue Münzordnung für Böhmen veröffentlicht und hierin<br />

dem königlichen Münzmeister Martin Rotlew über die Ausprägung<br />

der Groschen und Heller Folgendes anbefohlen:<br />

Zu 100 Mark feinen Silbers soll er nicht mehr als 12 Mark<br />

Kupfer zusetzen lassen. Aus einer derart legirten Mark sollen 70<br />

Groschen geprägt werden, so dass jeder Groschen 12 Heller<br />

werth sei.<br />

Auch die Heller sollen nie geringer geprägt werden, damit<br />

man nicht nöthig habe, mehr als 12 Heller für einen Groschen<br />

zu geben.

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