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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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Römische Goldbarren mit Stempeln. 31<br />

andere, dieselbe Function haben, die Echtheit der Feinhaltsmarke<br />

zu bestätigen, doch jenes mit den Kaiserbüsten für das wichtigere<br />

gehalten worden ist; sonst würde man in der letzten Combination<br />

dieses Letztere, nicht das Erstere fortgelassen habe. Wenn also<br />

gleich die beiden Bildstempel, wo sie neben einander erscheinen,<br />

nichts anderes sind als der bildliche Ausdruck für den Begriff<br />

„kaiserliches Mtinzamt Sirmium", so liegt wie billig der Nachdruck<br />

doch auf der Bezeichnung „kaiserlich" ;<br />

augenscheinlich sollte damit<br />

documentirt werden, dass die Goldprobe von den Beamten nicht als<br />

Privatpersonen, sondern ex officio vorgenommen wurde.<br />

Es lässt sich also ein viermaliger Wechsel in den Combinationen<br />

der Nebenstempel nachweisen, er ist keineswegs ein zufälliger<br />

oder willkürlicher; vielmehr erkennt man in ihm das Bestreben,<br />

die Garantie für die Echtheit der Feinhaltsmarke zu steigern, indem<br />

die Verantwortung dafür von einem einzelnen Beamten erst auf<br />

deren zwei, dann auf das kaiserliche Münzamt Sirmium selbst, endlich<br />

sogar auf die regierenden Kaiser übertragen wird; nicht der<br />

Beamte persönlich, sondern das Amt selbst, endlich sogar der<br />

Kaiser übernimmt späterhin die Bürgschaft für<br />

die Feinhaltsmarke.<br />

Zur vollen Ausgestaltung der Bezeichnungsweise fehlte nur noch der<br />

eine Schritt,<br />

auch den letzten Beamtennamen zu unterdrücken und<br />

statt seiner den Feinhalt allein in der herkömmlichen Weise mit<br />

OBR I, II, III u. s. w. anzugeben. Die vorliegenden Barren zeigen<br />

diese Stufe der Entwicklung nicht mehr.<br />

Die eben besprochene Steigerung der Garantie lässt weiter<br />

einen Beweggrund durchleuchten, welcher für die Verwendung<br />

der Barren charakteristisch ist. Der interne Verbrauch für die Münze,<br />

etwa zur Ausprägung von ein- und mehrfachen Solidi, und die Hinausgabe<br />

für gewerbliche Zwecke reichen, wenngleich die Barren dazu<br />

gedient haben mögen, nicht aus, um jene Erscheinung zu erklären,<br />

da für diese Zwecke die Marke 1 genügt haben würde. Vielmehr<br />

wird die Vermehrung der Bürgschaften für die Feinhaltsmarke nur<br />

dann verständlich, wenn den Barren die Geltung eines<br />

Verkehrs- oder Zahlungsmittels eingeräumt war.<br />

öffentlichen<br />

In der That unterscheiden<br />

sie sich, seit sie mit dem sacrosancten Kaiserbilde, der<br />

Feinhaltsmarke und dem Amtssiegel von Sirmium versehen sind,<br />

nur in einem Punkte von dem rollenden Geldstück gleicher Zeit in

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