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Baubeschreibung Verando.pdf

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14. Hinweise<br />

Grundlage der Planung und Bauausführung bilden die gesetzlichen Bestimmungen, die<br />

einschlägigen baurechtlichen Verordnungen, Richtlinien, DIN- und EN-Normen und anerkannten<br />

Regeln der Technik in der jeweils aktuellen Fassung. Dabei können durch das Bauen im Bestand mit<br />

den diesbezüglichen spezifischen technisch-konstruktiven und denkmalschutz-rechtlichen<br />

Bedingungen nicht alle Vorschriften vollständig erfüllt werden.<br />

Diese Beschreibung beruht auf dem derzeitigen Stand der Planung und kann durch das<br />

Genehmigungsverfahren, der Abstimmung mit dem Denkmalschutz sowie bei der weiteren Fachund<br />

Detailplanung Änderungen in einzelnen Punkten (auch in der Anordnung von Räumen und<br />

nichttragenden Wänden innerhalb der Wohnungen) erfahren, ohne dass der Käufer daraus<br />

Schadenersatzforderungen ableiten kann.<br />

Grundsätzlich wird dem Käufer seitens des Verkäufers im Zusammenhang mit dem<br />

Kaufvertragsabschluss oder unmittelbar danach, jeweils eine Fertigung der Baupläne<br />

ausgehändigt. Diese Unterlagen bilden die Grundlagen der Bauwerkserrichtung.<br />

Die endgültige Gestaltung, Detailausbildung und Farbgebung von Fenstern, Fassaden und<br />

Dachteilen, Terrassen und Außenanlagen sowie gemeinschaftlicher Anlagen bleiben dem<br />

Verkäufer in Abstimmung mit den Behörden und dem Architekten vorbehalten.<br />

Alle in der <strong>Baubeschreibung</strong> genannten Materialien können durch gleichwertige ersetzt werden.<br />

Die in den Plänen eingetragenen Einrichtungsgegenstände sind nicht Bestandteil der Bauleistung,<br />

sondern stellen lediglich einen Einrichtungsvorschlag dar, es sei denn, die eingezeichneten<br />

Gegenstände sind in der <strong>Baubeschreibung</strong> ausdrücklich erwähnt.<br />

aufgestellt<br />

Berlin, den 04. Juli 2o13<br />

Dipl.Ing. Andreas Köhne

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