Baubeschreibung Verando.pdf
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14. Hinweise<br />
Grundlage der Planung und Bauausführung bilden die gesetzlichen Bestimmungen, die<br />
einschlägigen baurechtlichen Verordnungen, Richtlinien, DIN- und EN-Normen und anerkannten<br />
Regeln der Technik in der jeweils aktuellen Fassung. Dabei können durch das Bauen im Bestand mit<br />
den diesbezüglichen spezifischen technisch-konstruktiven und denkmalschutz-rechtlichen<br />
Bedingungen nicht alle Vorschriften vollständig erfüllt werden.<br />
Diese Beschreibung beruht auf dem derzeitigen Stand der Planung und kann durch das<br />
Genehmigungsverfahren, der Abstimmung mit dem Denkmalschutz sowie bei der weiteren Fachund<br />
Detailplanung Änderungen in einzelnen Punkten (auch in der Anordnung von Räumen und<br />
nichttragenden Wänden innerhalb der Wohnungen) erfahren, ohne dass der Käufer daraus<br />
Schadenersatzforderungen ableiten kann.<br />
Grundsätzlich wird dem Käufer seitens des Verkäufers im Zusammenhang mit dem<br />
Kaufvertragsabschluss oder unmittelbar danach, jeweils eine Fertigung der Baupläne<br />
ausgehändigt. Diese Unterlagen bilden die Grundlagen der Bauwerkserrichtung.<br />
Die endgültige Gestaltung, Detailausbildung und Farbgebung von Fenstern, Fassaden und<br />
Dachteilen, Terrassen und Außenanlagen sowie gemeinschaftlicher Anlagen bleiben dem<br />
Verkäufer in Abstimmung mit den Behörden und dem Architekten vorbehalten.<br />
Alle in der <strong>Baubeschreibung</strong> genannten Materialien können durch gleichwertige ersetzt werden.<br />
Die in den Plänen eingetragenen Einrichtungsgegenstände sind nicht Bestandteil der Bauleistung,<br />
sondern stellen lediglich einen Einrichtungsvorschlag dar, es sei denn, die eingezeichneten<br />
Gegenstände sind in der <strong>Baubeschreibung</strong> ausdrücklich erwähnt.<br />
aufgestellt<br />
Berlin, den 04. Juli 2o13<br />
Dipl.Ing. Andreas Köhne