WINLine ANBU - Mesonic
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Kapitel Auswertungen Seite 22<br />
Bei diesem Kennzeichen wird keine AfA gerechnet, auch wenn eine Nutzungsdauer, das<br />
Inbetriebnahmedatum und eine AfA-Art (linear, degressiv oder Staffel-AfA) eingetragen ist.<br />
2<br />
GWG Sofortabschreibung, d.h. das geringwertige Anlagegut kann schon im Jahr der Anschaffung<br />
mit seinem gesamten Anschaffungswert abgeschrieben werden. (GWG = Anschaffungswert unter<br />
EUR 400,- netto - Stand: Juli 2003)<br />
In Deutschland ist die Sofortabschreibung nur bis 31.12.2007 gültig für GWGs mit<br />
Anschaffungswert bis EUR 410,-. Ab dem 01.01.2008 muss die Poolabschreibung für GWGs genutzt<br />
werden.<br />
3<br />
Liegenschaften (z. B. Grundstücke und Gebäude) - steuert die Behandlung des Anlagegutes in<br />
Bezug auf den Einheitswert.<br />
Liegenschaften werden wie Anlagegüter mit Kennzeichen 0 abgeschrieben. Sobald eine<br />
Nutzungsdauer hinterlegt ist, nimmt das Anlagegut auch an der Abschreibung teil. Wenn keine<br />
Abschreibung für eine Liegenschaft vorgenommen werden soll, muss die AfA "keine AfA" hinterlegt<br />
werden bei eingetragener Nutzungsdauer.<br />
4<br />
Poolabschreibung (gültig nur für Deutschland)<br />
Dieses Kennzeichen wird für die GWGs benötigt, die in Deutschland ab 01.01.2008 angeschafft<br />
werden. Für diese GWGs ist ein Sammelposten zu bilden, der über 5 Jahre mit 20 % abgeschrieben<br />
wird. Der Sammelposten bleibt auch beim Ausscheiden eines GWGs innerhalb der 5 Jahre<br />
unberührt.<br />
Anlagen mit diesem Kennzeichen werden im Prinzip abgeschrieben wie mit Kennzeichen 0. Es wird<br />
eine Nutzungsdauer von 5 Jahren, lineare Abschreibung und Ganzjahres-AfA vorgeschlagen. Die<br />
Besonderheit ist die Behandlung der Abgänge. Diese haben nur in der handelsrechtlichen<br />
Abschreibung eine Auswirkung. Steuerrechtlich dürfen diese Anlagen erst nach fünf Jahren<br />
ausscheiden. Deshalb wird im Anlagenverzeichnis und im Anlagenspiegel bei Anlagen mit<br />
Poolabschreibung ein Abgang innerhalb der ersten vier Jahre unterdrückt und erst im fünften Jahr<br />
ausgegeben. In den Entwicklungszeilen ändert sich nichts, dort wird der tatsächliche Abgang<br />
ausgewiesen.<br />
5<br />
Zuschüsse für die Darstellung von Sonderposten oder Zuschüssen<br />
Ein Sonderposten / Zuschuss wird im Anlagenstamm als Subanlage mit negativem Vorzeichen<br />
erfasst. Für die Subanlage wird ein eigenes FIBU-Konto (z.B. Sonderposten mit Rücklagenanteil)<br />
und AfA-Konto (Ertragskonto) hinterlegt Die FIBU-Buchung der Periodenabschreibung /<br />
Jahresabschreibung erfolgt für diese Anlage mit einem positivem Betrag FIBU-Konto an AfA-<br />
Konto = Sonderposten mit Rücklagenanteil an Ertragskonto.<br />
‣ AfA<br />
Über die Auswahlbox können Sie die Abschreibungsart wählen:<br />
0 Linear<br />
1 Degressiv<br />
2 Staffel-AfA<br />
3 keine AfA<br />
‣ AfA-Regel<br />
Durch Anklicken des Pfeils neben dem Eingabefeld werden die hier gültigen Eingabemöglichkeiten<br />
aufgelistet. Eine AfA-Regel kann nur editiert werden, wenn das Inbetriebnahmedatum im Wirtschaftsjahr<br />
liegt!<br />
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