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Landeslehrer-Einbeziehung in die Bundespensionskasse

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Zugangscode zugänglich ist . Alle Landerlehrerlnnen haben derzeit e<strong>in</strong>heitliche<br />

Zugangsdaten, <strong>die</strong> auf der Veranlagungs<strong>in</strong>formation 2009 angedruckt s<strong>in</strong>d (siehe<br />

Informationspaket) . Für das heurige Jahr lauten <strong>die</strong>se : Name : VRG 11 Passwort :<br />

Mehrlnfo-21 19<br />

Zu den Kundmachungsvorschriften für den Kollektivvertrag (Folie 8) wird von Frau<br />

Mag. Schrefl erläutert, dass e<strong>in</strong>er „Auflage im Betrieb" lt . Literatur wohl auch durch<br />

e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>stellen <strong>in</strong>s Intranet Genüge getan wird . Dies allerd<strong>in</strong>gs nur dann, wenn jede/r<br />

<strong>Landeslehrer</strong><strong>in</strong> auch Zugang zum Intranet hat . Gleiches müsste dann auch für <strong>die</strong><br />

Betriebskundmachung per E-Mail gelten .<br />

Zur Unterstützung des Dienstgebers bei se<strong>in</strong>en lnformationspflichten sieht das<br />

Service der <strong>Bundespensionskasse</strong> (rückwirkend ab 1 .1 .2010 und künftig bis auf<br />

Weiteres) nach Erste<strong>in</strong>beziehung e<strong>in</strong>es <strong>Landeslehrer</strong>s/e<strong>in</strong>er <strong>Landeslehrer</strong><strong>in</strong> e<strong>in</strong>en<br />

Direktversand der Sammelmappe samt Begleitbrief von der <strong>Bundespensionskasse</strong><br />

an <strong>die</strong> neuen Begünstigten vor . Das Porto für <strong>die</strong>sen Versand trägt (ebenfalls<br />

rückwirkend ab 1 .1 .2010 und bis auf Weiteres) <strong>die</strong> <strong>Bundespensionskasse</strong> . Im<br />

Rahmen <strong>die</strong>ser Servicierung, <strong>die</strong> mit der E<strong>in</strong>trittsdatenmeldung durch den<br />

Dienstgeber an <strong>die</strong> <strong>Bundespensionskasse</strong> ausgelöst wird, erfahren <strong>die</strong> Begünstigten<br />

zwangsläufig erst nach Erste<strong>in</strong>beziehung von der Möglichkeit der<br />

Eigenbeitracjsleistunq und werden sich erst danach für e<strong>in</strong>e allfällke<br />

Eigenbeitragsleistung entscheiden (können). Bedenkt man <strong>die</strong> Zeit der Umsetzung<br />

e<strong>in</strong>er Eigenbeitragserklärung <strong>in</strong> der Lohnverrechnung (lt . Kollektivvertrag zum<strong>in</strong>dest<br />

3 Monate) dauert es e<strong>in</strong>ige Monate bis der erste Eigenbeitrag fließen kann .<br />

Dr. Ziegelbecker weist darauf h<strong>in</strong>, dass bei früherem entsprechenden Wissen des<br />

Begünstigten und frühzeitiger Eigenbeitragserklärung e<strong>in</strong>e Eigenbeitragsleistung<br />

selbstverständlich auch ab dem ersten Dienstgeberbeitrag <strong>in</strong> der Lohnverrechnung<br />

veranlasst werden kann .<br />

Im Rahmen des Vortrages wurde auf <strong>die</strong> wesentlichen lnformationspflichten des<br />

Dienstgebers h<strong>in</strong>gewiesen, ua auch auf <strong>die</strong> kollektiwertragliche Verpflichtung (und<br />

Verantwortung) des Dienstgebers, <strong>die</strong> Jahres<strong>in</strong>formation an <strong>die</strong> Begünstigten zu<br />

verteilen (Folie 12) . Die Übermittlung der Jahres<strong>in</strong>formation von der<br />

<strong>Bundespensionskasse</strong> an <strong>die</strong> Dienstgeber erfolgt jeweils für jene Begünstigte, <strong>die</strong>

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