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Leitfaden für Friedensrichter zum Gesetz über die Schiedsstellen in ...

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V. Kosten der Schiedsstelle 42<br />

1. E<strong>in</strong>nahmen der Schiedsstelle: Erhebung von Kosten<br />

(Gebühren und Auslagen) und Ordnungsgeldern 42<br />

a) Gebühren (§ 45 SächsSchiedsStG) 42<br />

b) Auslagen (§ 46 SächsSchiedsStG) 42<br />

c) Fälligkeit, Vorauszahlung, Zurückbehaltungsrecht<br />

(§ 48 SächsSchiedsStG) 43<br />

d) Kostenschuldner (§ 47 SächsSchiedsStG) 44<br />

e) E<strong>in</strong>forderung, Beitreibung (§ 49 SächsSchiedsStG) 46<br />

f) Absehen von der Kostenerhebung<br />

(§ 50 SächsSchiedsStG) 46<br />

g) E<strong>in</strong>wendungen gegen den Kostenansatz<br />

(§ 51 SächsSchiedsStG) 47<br />

h) Ordnungsgeld 47<br />

2. Kostentragungspflicht der Geme<strong>in</strong>den <strong>für</strong> <strong>die</strong> Errichtung<br />

und Unterhaltung der Schiedsstelle und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Entschädigung<br />

der Amts<strong>in</strong>haber 47<br />

a) Entschädigung der Amts<strong>in</strong>haber 48<br />

b) Erstattung weiterer Kosten der Amts<strong>in</strong>haber 48<br />

c) Kosten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Räumlichkeiten der Schiedsstelle 49<br />

d) Sachmittelkosten der Schiedsstelle 49<br />

e) weitere Kosten 50<br />

3. Abrechnung, E<strong>in</strong>nahmen (§ 54 SächsSchiedsStG) 50

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