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1.0 Allgemeine und wichtige Informationen zum Jahreswechsel

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• bestimmte Wertpapiere, die dem Anlagevermögen eines inländischen Betriebes ab dem<br />

Anschaffungszeitpunkt mindestens vier Jahre gewidmet werden.<br />

Eine Erweiterung ab 2010 ist, dass auch Investitionen in Gebäude <strong>und</strong> Mieterinvestitionen umfasst sind.<br />

Im Gegenzug zur Erweiterung dieses Freibetrages wurde die Begünstigung für nicht entnommene<br />

Gewinne gestrichen <strong>und</strong> ist daher letztmalig für die Veranlagung 2009 anzuwenden.<br />

Die begünstigten Investitionen bleiben mit einer Ausnahme unverändert: Investitionen in Gebäude <strong>und</strong><br />

Mieterinvestitionen sind ab 2010 begünstigt, wenn mit der Bauausführung tatsächlich erst nach dem<br />

31.12.2008 begonnen worden ist.<br />

Begünstigte<br />

Anschaffungen<br />

NEU: Gebäude- <strong>und</strong> Investition in Mietobjekt<br />

Betriebs- <strong>und</strong> Geschäftsausstattung<br />

Maschinen<br />

EDV-Anlagen<br />

Kraftfahrzeuge (Fiskal<br />

LKW), PKWs nur wenn Fahrschulkfz oder zur<br />

Personenbeförderung dient<br />

Bestimmte festverzinsliche Wertpapiere (f. Abf. U. Pens.Rst)<br />

Nicht begünstigte<br />

Anschaffungen<br />

geringwertige<br />

Wirtschaftsgüter, die weniger als € 400<br />

kosten<br />

Gebrauchte Wirtschaftsgüter<br />

PKWs<br />

1.11. Einnahmen-Ausgaben-Rechner (Vorziehen von Zahlungen <strong>und</strong> Verlustvortrag)<br />

Durch das Vorziehen von Zahlungen in das laufende Jahr <strong>und</strong> das Hinausschieden von<br />

Zahlungseingängen in das nächste Jahr, können Gewinne in das nächste Jahr verlagert werden. Für<br />

Einnahmen-Ausgaben-Rechner sind die Verluste der ersten 3 Jahre (Anlaufverluste bei Neubegründung<br />

eines Unternehmens) <strong>und</strong> alle Verluste der letzten drei Jahre im Rahmen des Verlustvortrages<br />

vortragsfähig. Der Verlust eines schlechten Jahres vermindert somit den steuerlichen Gewinn eines<br />

erfolgreichen Jahres.<br />

1.12. Spenden<br />

Siehe Broschüre Seite 29<br />

1.13 Abgabe von Steuererklärungen, Arbeitnehmerveranlagung, Kommunalsteuererklärung<br />

1.13.1 Abgabe von Steuererklärungen <strong>und</strong> Einreichung des Jahresabschlusses bei<br />

Firmenbuch (für Gericht)<br />

Die Frist, bis zu der die Erklärungen beim Finanzamt abzugeben sind – unter der Voraussetzung, dass<br />

man keinen steuerlichen Vertreter hat – ist bis Ende April des Folgejahres <strong>und</strong> verlängert sich bei<br />

DR. POLSTER FRANZ Wirtschaftstreuhänder Steuerberatung-Unternehmungsberatung Klienteninfo Dezember 2012 Seite 14

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