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Die Tarifautonomie in der Bundesre- publik in ...

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<strong>Die</strong> <strong>Tarifautonomie</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Bundesre</strong><strong>publik</strong><br />

<strong>in</strong> wettbewerbspolitischer<br />

Sicht<br />

(The free collective barga<strong>in</strong><strong>in</strong>g <strong>in</strong> the Fe<strong>der</strong>al<br />

Republic <strong>in</strong> view relat<strong>in</strong>g to competition)<br />

von Bernhard Külp, Freiburg<br />

* <strong>Die</strong>ser Artikel erschien <strong>in</strong> <strong>der</strong> Festschrift für<br />

Karl Brandt und Alfred E. Ott<br />

‚Zur Zukunft des Wettbewerbs‘ Marburg<br />

2012<br />

Glie<strong>der</strong>ung:<br />

1. Zur Def<strong>in</strong>ition <strong>der</strong> <strong>Tarifautonomie</strong><br />

2. Zur Rechtfertigung <strong>der</strong> <strong>Tarifautonomie</strong><br />

3. <strong>Die</strong> von den obersten Arbeitsgerichten entwickelten<br />

Grundsätze<br />

4. Der Wettbewerb zwischen den Gewerkschaften<br />

1. Zur Def<strong>in</strong>ition <strong>der</strong> <strong>Tarifautonomie</strong><br />

In <strong>der</strong> BRD besteht <strong>Tarifautonomie</strong>. Artikel 9 Absatz 3<br />

des Grundgesetzes erlaubt den Arbeitnehmern, sich <strong>in</strong><br />

Gewerkschaften zu organisieren. <strong>Die</strong>se haben das Recht,<br />

mit den Arbeitgebern Tarifverhandlungen zu führen.<br />

Hierbei wird den - zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern<br />

abgeschlossenen - Tarifverträgen e<strong>in</strong> weit größerer<br />

gesetzlicher Schutz gewährt als dies üblicherweise für


Verträge gilt, welche zwischen privaten Personen und<br />

Verbänden abgeschlossen werden.<br />

Für die Tarifverträge gilt vor allem das Unabd<strong>in</strong>gbarkeitspr<strong>in</strong>zip.<br />

Aufgrund dieses Pr<strong>in</strong>zips dürfen bei Gültigkeit<br />

des Tarifvertrages ke<strong>in</strong>e Zusatzvere<strong>in</strong>barungen geschlossen<br />

werden, aufgrund <strong>der</strong>er sich <strong>der</strong> Arbeitnehmer<br />

schlechter stellt als im Tarifvertrag vere<strong>in</strong>bart, auch<br />

dann nicht, wenn diese Vere<strong>in</strong>barung mit Zustimmung<br />

des Betriebsrates o<strong>der</strong> des betroffenen Arbeitnehmers erfolgt,<br />

vorausgesetzt natürlich, dass <strong>der</strong> betreffende Arbeitnehmer<br />

Mitglied <strong>der</strong> tarifvertragsabschließenden<br />

Gewerkschaft ist.<br />

<strong>Die</strong>ses Unabd<strong>in</strong>gbarkeitspr<strong>in</strong>zip wird nun von den Gerichten<br />

sehr streng ausgelegt. Es wird stillschweigend unterstellt,<br />

dass sich e<strong>in</strong> Arbeitnehmer stets schlechter stellt,<br />

wenn effektive Lohnsätze mit dem Arbeitgeber vere<strong>in</strong>bart<br />

werden, welche unterhalb des tariflich gültigen<br />

Lohnsatzes liegen. In Wirklichkeit müssen wir jedoch davon<br />

ausgehen, dass die Wohlfahrt e<strong>in</strong>es Arbeitnehmers<br />

nicht nur von <strong>der</strong> Lohnhöhe, son<strong>der</strong>n auch von den übrigen<br />

Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen abhängt, vor allem auch von <strong>der</strong><br />

Sicherheit des Arbeitsplatzes. Wenn also e<strong>in</strong> Arbeitgeber<br />

se<strong>in</strong>en Arbeitnehmern die Sicherheit des Arbeitsplatzes<br />

garantiert, dafür aber e<strong>in</strong>en Lohnsatz zahlt, <strong>der</strong> unterhalb<br />

des Tariflohnes liegt, dann wird hierdurch im Allgeme<strong>in</strong>en<br />

das Interesse des Arbeitnehmers nicht verletzt.<br />

<strong>Die</strong> Me<strong>in</strong>ungsbefragungen, welche <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vergangenheit<br />

unter den Arbeitnehmern <strong>der</strong> BRD durchgeführt wurden,<br />

haben durchgehend gezeigt, dass die Masse <strong>der</strong> Arbeitnehmer<br />

das Ziel <strong>der</strong> Sicherheit des Arbeitsplatzes höher<br />

e<strong>in</strong>schätzt als das Ziel <strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommenssteigerung. Es<br />

ist dr<strong>in</strong>gend erfor<strong>der</strong>lich, dass die Arbeitsgerichte diese<br />

Vorstellungen <strong>der</strong> Arbeitnehmer zur Kenntnis nehmen<br />

und bei <strong>der</strong> Überprüfung <strong>der</strong> Unabd<strong>in</strong>gbarkeit das Gesamt<strong>in</strong>teresse<br />

<strong>der</strong> Arbeitnehmer berücksichtigen, wobei<br />

selbstverständlich <strong>der</strong> Arbeitnehmer selbst zu entscheiden<br />

hat, wie se<strong>in</strong> Gesamt<strong>in</strong>teresse durch e<strong>in</strong>en Arbeitsvertrag<br />

verän<strong>der</strong>t wurde.<br />

<strong>Die</strong> zurzeit geltende Auslegung <strong>der</strong> grundgesetzlich geschützten<br />

<strong>Tarifautonomie</strong> räumt vor allem den mit den


Gewerkschaften e<strong>in</strong>geräumten Tarifverträgen e<strong>in</strong>deutig<br />

den Vorrang vor Vere<strong>in</strong>barungen zwischen Unternehmungsleitung<br />

und Betriebsrat e<strong>in</strong>. Betriebsräten wird das<br />

Recht abgesprochen, mit den Unternehmungen Tarifverträge<br />

abzuschließen. Wi<strong>der</strong>sprechen sich e<strong>in</strong> Tarifvertrag<br />

und die betrieblichen Vere<strong>in</strong>barungen des Betriebsrates<br />

mit <strong>der</strong> Unternehmensleitung, so gilt <strong>der</strong> Vorrang des<br />

Tarifvertrages.<br />

<strong>Die</strong>se Auslegung gefährdet jedoch <strong>in</strong> nicht notwendiger<br />

Weise das Ziel <strong>der</strong> Vollbeschäftigung. Wie bereits gezeigt,<br />

wird von <strong>der</strong> Masse <strong>der</strong> Arbeitnehmer das Ziel <strong>der</strong> Arbeitsplatzsicherheit<br />

höher e<strong>in</strong>geschätzt als das Ziel <strong>der</strong><br />

Lohnsatz-steigerung. Wenn es e<strong>in</strong>em Betriebsrat gel<strong>in</strong>gt,<br />

Garantien für e<strong>in</strong>e Arbeitsplatzsicherheit gegen e<strong>in</strong>en<br />

gewissen Abschlag von den tariflichen Löhnen zu erzielen,<br />

so liegt diese Än<strong>der</strong>ung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel sowohl im Interesse<br />

<strong>der</strong> betroffenen Arbeitnehmer als auch <strong>der</strong> Allgeme<strong>in</strong>heit.<br />

Es ist deshalb dr<strong>in</strong>gend notwendig, dass <strong>in</strong> den Tarifverträgen<br />

Öffnungsklauseln vorgesehen werden, welche den<br />

Betriebsräten die Möglichkeit e<strong>in</strong>räumen, mit <strong>der</strong> Unternehmungsleitung<br />

Vere<strong>in</strong>barungen zu treffen und zur Sicherung<br />

<strong>der</strong> Arbeitsplätze o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er vorrangiger Ziele<br />

<strong>der</strong> Belegschaft auch Lohnsätze zu akzeptieren, welche<br />

die Tariflöhne unterschreiten. An<strong>der</strong>erseits sollten die<br />

Gerichte bei ihren Entscheidungen weniger auf den formellen<br />

Vorrang <strong>der</strong> Tarifverträge als auf das Interesse<br />

<strong>der</strong> betroffenen Arbeitnehmer sowie <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

achten.<br />

Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes garantiert den Tarifpartnern<br />

darüber h<strong>in</strong>aus das Recht, ihre For<strong>der</strong>ungen,<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e ihre Lohnvorstellungen ggf. mit Arbeitskampfmaßnahmen<br />

durchzusetzen. Auch dieses Recht<br />

geht weit über die Rechte h<strong>in</strong>aus, die ansonsten privaten<br />

vertragsabschließenden Personen und Verbänden zustehen.


2. Zur Rechtfertigung <strong>der</strong> <strong>Tarifautonomie</strong><br />

<strong>Die</strong>se positive Koalitionsfreiheit wi<strong>der</strong>spricht auf den ersten<br />

Blick den allgeme<strong>in</strong>en Grundsätzen e<strong>in</strong>er Marktwirtschaft.<br />

<strong>Die</strong> Koord<strong>in</strong>ation <strong>der</strong> E<strong>in</strong>zel<strong>in</strong>teressen aller wirtschaftenden<br />

Personen setzt e<strong>in</strong>en Wettbewerb zwischen<br />

den Marktpartnern voraus, sodass im Allgeme<strong>in</strong>en e<strong>in</strong><br />

Kartellverbot o<strong>der</strong> zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong>e staatliche Überwachung<br />

<strong>der</strong> Aktivitäten von Kartellen vorgesehen ist. E<strong>in</strong><br />

<strong>in</strong>tensiver Wettbewerb ist aus allokationspolitischen<br />

Gründen notwendig, damit auf <strong>der</strong> e<strong>in</strong>en Seite die Preise<br />

den Knappheitsverhältnissen entsprechen und somit e<strong>in</strong>e<br />

optimale Aufteilung <strong>der</strong> knappen Produktionsfaktoren<br />

auf die e<strong>in</strong>zelnen Verwendungsarten erfolgt. Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Seite trägt <strong>der</strong> Wettbewerb unter den Anbietern<br />

dazu bei, dass die Unternehmungen stets nach Erneuerungen<br />

Ausschau halten und damit zu e<strong>in</strong>er Qualitätsverbesserung<br />

und e<strong>in</strong>er Kostensenkung beitragen. In verteilungspolitischer<br />

H<strong>in</strong>sicht trägt <strong>der</strong> Wettbewerb dazu<br />

bei, dass die Arbeitnehmer nach Leistung entlohnt werden,<br />

wobei die Leistung nach dem Beitrag des e<strong>in</strong>zelnen<br />

zum Inlandsprodukt gemessen wird.<br />

Nun gibt es allerd<strong>in</strong>gs durchaus Ausnahmen von dieser<br />

Regel, auch auf an<strong>der</strong>en Märkten als dem Arbeitsmarkt.<br />

So entspricht es weitgehen<strong>der</strong> Auffassung, <strong>der</strong> allerd<strong>in</strong>gs<br />

Friedrich von Hayek wi<strong>der</strong>sprochen hat, dass die Ausgabe<br />

von Banknoten nicht dem Wettbewerb konkurrieren<strong>der</strong><br />

Banken überlassen werden darf, dass zur Sicherung<br />

<strong>der</strong> Geldwertstabilität e<strong>in</strong> Monopol <strong>der</strong> Notenbank erfor<strong>der</strong>lich<br />

ist. Der Geldwert kann nur stabil bleiben,<br />

wenn die umlaufende Geldmenge am Inlandsprodukt<br />

ausgerichtet wird und wenn deshalb <strong>der</strong> Wert e<strong>in</strong>er<br />

Banknote nicht e<strong>in</strong>fach deshalb s<strong>in</strong>ken darf, weil Banknoten<br />

im Allgeme<strong>in</strong>en zu wesentlich ger<strong>in</strong>geren Kosten hergestellt<br />

werden können als es dem Preis entspricht, <strong>der</strong><br />

sich aus dem an <strong>der</strong> Stabilität des Geldwertes ausgerichteten<br />

Preis ergibt. Also muss durchaus überprüft werden,<br />

ob e<strong>in</strong>e solche Ausnahmesituation nicht auch für den Arbeitsmarkt<br />

gilt.<br />

Dass auch <strong>der</strong> Arbeitsmarkt e<strong>in</strong>er Ausnahmeregelung<br />

bedürfe, wird im Allgeme<strong>in</strong>en damit gerechtfertigt, dass<br />

ohne diesen Verfassungsschutz die Arbeitnehmer e<strong>in</strong>em


natürlichen Nachfragemonopol auf den Arbeitsmärkten<br />

ausgesetzt wären und dass damit die Startchancengleichheit<br />

gravierend verletzt wäre.<br />

E<strong>in</strong> natürliches Nachfragemonopol wurde <strong>in</strong> <strong>der</strong> Anfangsphase<br />

<strong>der</strong> Industrialisierung damit begründet, dass<br />

wegen fehlen<strong>der</strong> Mobilität e<strong>in</strong> Arbeitnehmer auf die wenigen<br />

Angebote an Arbeitsplätzen <strong>in</strong> <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Wohngeme<strong>in</strong>de angewiesen war. Oftmals gab es <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

Geme<strong>in</strong>de nur e<strong>in</strong>e Unternehmung und mangels e<strong>in</strong>es<br />

ausgebauten Verkehrsnetzes war es für die meisten Arbeitnehmer<br />

unzumutbar, <strong>in</strong> Nachbargeme<strong>in</strong>den e<strong>in</strong>e Arbeit<br />

zu suchen.<br />

Heute ist es aufgrund <strong>der</strong> drastischen Senkung <strong>der</strong> Verkehrskosten<br />

für den Arbeitnehmer möglich, se<strong>in</strong>en Arbeitsplatz<br />

auch <strong>in</strong> benachbarten Geme<strong>in</strong>den zu suchen.<br />

Viele Arbeitnehmer legen heutzutage viele KM im eigenen<br />

Wagen o<strong>der</strong> mit dem Motorrad o<strong>der</strong> mit den öffentlichen<br />

Verkehrse<strong>in</strong>richtungen zurück, um täglich zur Arbeitsstelle,<br />

welche sich <strong>in</strong> benachbarten Geme<strong>in</strong>den bef<strong>in</strong>det,<br />

zu fahren.<br />

Trotzdem kann man auch heute noch von e<strong>in</strong>er nachfragemonopolartigen<br />

Macht sprechen, da die Arbeitgeber<br />

vor allem <strong>der</strong> Großunternehmungen bei <strong>der</strong> E<strong>in</strong>stellung<br />

von Arbeitskräften über e<strong>in</strong> Informationsmonopol verfügen.<br />

Während e<strong>in</strong> Arbeitnehmer oftmals nur e<strong>in</strong>mal<br />

während se<strong>in</strong>es gesamten Lebens e<strong>in</strong>e neue Arbeitsstelle<br />

sucht o<strong>der</strong> zum<strong>in</strong>dest nur e<strong>in</strong>ige wenige mal auf Arbeitsplatzsuche<br />

gehen muss, ist die Suche von Arbeitskräften<br />

für Großunternehmungen e<strong>in</strong> Rout<strong>in</strong>egeschäft, aufgrund<br />

dessen sich <strong>der</strong> Arbeitgeber Spezialwissen aneignet und<br />

eigene ausgebildete Fachkräfte für Personalangelegenheiten<br />

beschäftigen kann. Das Recht <strong>der</strong> Arbeitnehmer, sich<br />

<strong>in</strong> Gewerkschaften zu organisieren und <strong>in</strong> Tarifverhandlungen<br />

für bessere Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen zu kämpfen, trägt<br />

somit auch heute noch dazu bei, auf den Arbeitsmärkten<br />

die Startchancengleichheit zwischen Arbeitnehmern und<br />

Arbeitgebern durchzusetzen.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Tarifautonomie</strong> richtet sich zunächst gegen den<br />

Staat: Es ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> BRD nicht Aufgabe des Staates,<br />

Lohnpolitik zu betreiben und die Rechte <strong>der</strong> Tarifpartner


zu beschneiden. Der Staat hat sich darauf zu beschränken,<br />

allgeme<strong>in</strong>e Richtl<strong>in</strong>ien für die Tariflohnpolitik zu<br />

verabschieden, die notwendig s<strong>in</strong>d, um negative Auswirkungen<br />

<strong>der</strong> Tariflohnpolitik auf die gesamtwirtschaftlichen<br />

Ziele zu verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n. <strong>Tarifautonomie</strong> bedeutet jedoch<br />

zweitens auch, dass Tarifverhandlungen auf Arbeitnehmerseite<br />

nur von den Gewerkschaften, aber z. B.<br />

nicht von den Betriebsräten, die ja ebenfalls die Interessen<br />

<strong>der</strong> Arbeitnehmer vertreten, geführt werden dürfen.<br />

Nicht <strong>in</strong> allen Län<strong>der</strong>n <strong>der</strong> westlichen Welt besteht e<strong>in</strong>e<br />

<strong>der</strong>artige <strong>Tarifautonomie</strong>, obwohl fast <strong>in</strong> allen Staaten<br />

kollektive Tarifverhandlungen zwischen Arbeitnehmern<br />

und Arbeitgebern geführt werden. Es gibt Staaten (z. B.<br />

die Nie<strong>der</strong>lande o<strong>der</strong> Schweden), <strong>in</strong> denen <strong>der</strong> Staat M<strong>in</strong>destlöhne<br />

vorschreibt o<strong>der</strong> vorschrieb und an<strong>der</strong>e Staaten<br />

(z. B. Dänemark, die USA), <strong>in</strong> denen die Regierung<br />

das Recht besitzt (besaß), unter gewissen Voraussetzungen<br />

die Beendigung des Streiks festzusetzen (bzw. e<strong>in</strong>en<br />

Streik vorübergehend auszusetzen und e<strong>in</strong>en b<strong>in</strong>denden<br />

Schiedsspruch zu fällen).<br />

In begrenztem Umfang können jedoch auch die Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> BRD vom Staat festgesetzt werden.<br />

So hatten die Arbeitsm<strong>in</strong>ister des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

schon immer die Möglichkeit, auf Antrag e<strong>in</strong>es <strong>der</strong> Tarifpartner<br />

den zunächst nur für die Gewerkschaftsmitglie<strong>der</strong><br />

gültigen Tarifvertrag auf die ganze Branche zu übertragen.<br />

Weiterh<strong>in</strong> wurde seit den 90er Jahren zunächst <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Baubranche, später auch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Reihe von weiteren<br />

Branchen e<strong>in</strong> gesetzlicher M<strong>in</strong>destlohn e<strong>in</strong>geführt. Es ist<br />

das Ziel <strong>der</strong> Gewerkschaften, aber auch <strong>der</strong> SPD, e<strong>in</strong>en<br />

gesetzlichen M<strong>in</strong>destlohn für die gesamte Volkswirtschaft<br />

e<strong>in</strong>zuführen.<br />

John Kenneth Galbraith hat nun <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Theorie <strong>der</strong><br />

‚countervail<strong>in</strong>g powers’ die Auffassung vertreten, dass<br />

von den ‚countervail<strong>in</strong>g powers’ e<strong>in</strong>e ähnliche – nämlich<br />

Ordnung stiftende – Funktion ausgehe, wie sie allgeme<strong>in</strong><br />

dem Wettbewerb im Rahmen liberaler Theorien zugedacht<br />

werde. Vor allem <strong>in</strong> verteilungspolitischer H<strong>in</strong>sicht<br />

könne e<strong>in</strong>e Gegenmacht auf <strong>der</strong> Arbeitnehmerseite die<br />

sonst monopolbed<strong>in</strong>gten Lohnverzerrungen abbauen.


Ausgangspunkt dieser Überlegungen ist die Entstehung<br />

e<strong>in</strong>es e<strong>in</strong>seitigen Monopols, z. B. des Nachfragemonopols<br />

<strong>der</strong> Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt, welches entsprechend<br />

<strong>der</strong> von Anto<strong>in</strong>e August<strong>in</strong> Cournot entwickelten<br />

Monopoltheorie dazu führt, dass die Löhne und die Nachfrage<br />

nach Arbeit im Vergleich zu den Konkurrenzmärkten<br />

zu niedrig ausfallen. <strong>Die</strong>se sowohl allokations- wie<br />

auch verteilungspolitisch unerwünschten Wirkungen e<strong>in</strong>es<br />

Nachfragemonopols könnten nun nach Galbraith<br />

dadurch wie<strong>der</strong>um behoben werden, dass sich auch die<br />

Angebotsseite des Arbeitsmarktes monopolistisch organisiere.<br />

<strong>Die</strong> Löhne könnten nun wie<strong>der</strong>um auf das Konkurrenzniveau<br />

angehoben werden und die Nachfrage nach<br />

Arbeit würde dementsprechend auch wie<strong>der</strong>um <strong>der</strong><br />

Nachfrage bei Konkurrenz entsprechen.<br />

Es bleibt allerd<strong>in</strong>gs unklar, ob die Bildung e<strong>in</strong>es Monopols<br />

<strong>der</strong> Angebotsseite des Arbeitsmarktes das Pendel<br />

nicht wie<strong>der</strong>um <strong>in</strong> die an<strong>der</strong>e Richtung ausschlagen lässt,<br />

also Löhne erzielt werden, die zu hoch s<strong>in</strong>d und die<br />

Knappheit <strong>der</strong> Arbeitskräfte nicht korrekt wi<strong>der</strong>spiegeln<br />

und welche deshalb auch die Produktionslenkung – nun<br />

<strong>in</strong> die an<strong>der</strong>e Richtung – verzerren.<br />

Es liegt nahe, zur Klärung dieser Frage die Theorie des<br />

bilateralen Monopols heranzuziehen. <strong>Die</strong> Theorie des bilateralen<br />

Monopols wurde zunächst für Gütermärkte<br />

entwickelt, aber sehr bald (z. B. von William J. Fellner)<br />

auf den Arbeitsmarkt übertragen. <strong>Die</strong>se Theorie konnte<br />

zwar im H<strong>in</strong>blick auf die Frage nach <strong>der</strong> genauen Höhe<br />

des im bilateralen Monopol erzielten Lohnsatzes ke<strong>in</strong>e<br />

neuen wesentlichen Erkenntnisse br<strong>in</strong>gen. <strong>Die</strong> Theorie<br />

des bilateralen Monopols geht nämlich davon aus, dass<br />

die Morphologie dieser Marktform die Verhaltensweisen<br />

<strong>der</strong> Marktpartner nicht e<strong>in</strong>deutig bestimmt, wie dies ansonsten<br />

auf Wettbewerbsmärkten aber auch im Cournot‘schen<br />

Monopol <strong>der</strong> Fall ist, dass also im bilateralen<br />

Monopol recht unterschiedliche Verhaltensweisen möglich<br />

s<strong>in</strong>d. <strong>Die</strong> Partner können sich wie auf Wettbewerbsmärkten<br />

als Mengenanpasser, weiterh<strong>in</strong> wie Monopolisten,<br />

aber auch als Optionsfixierer verhalten, welche sowohl<br />

den Preis wie auch die Menge bestimmen und ihren<br />

Partner nur die Option lassen, entwe<strong>der</strong> zu diesen Bed<strong>in</strong>-


gungen den Vertrag abzuschließen o<strong>der</strong> vom Vertrag zurückzutreten.<br />

Schließlich gibt es auch die Strategie <strong>der</strong> schrittweisen<br />

E<strong>in</strong>igung. Danach e<strong>in</strong>igt man sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ersten Schritt<br />

auf die Regelungen, die auch zu Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Verhandlungen<br />

bereits unstrittig s<strong>in</strong>d, um sich dann <strong>in</strong> weiteren<br />

Schritten auf Verän<strong>der</strong>ungen zu e<strong>in</strong>igen, welche beiden<br />

Partnern Nutzengew<strong>in</strong>ne versprechen. <strong>Die</strong> Strategie <strong>der</strong><br />

schrittweisen E<strong>in</strong>igung endet <strong>in</strong> dem Punkt, <strong>in</strong> welchem<br />

jede weitere Än<strong>der</strong>ung m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>em <strong>der</strong> Tarifpartner<br />

e<strong>in</strong>en Nachteil br<strong>in</strong>gen würde.<br />

Der H<strong>in</strong>weis, dass von den morphologischen Bed<strong>in</strong>gungen<br />

her recht unterschiedliche Verhaltensweisen <strong>der</strong> Marktpartner<br />

möglich s<strong>in</strong>d, führt dann dazu, dass <strong>der</strong> Lohnsatz<br />

zwar nicht über das Durchschnittsprodukt <strong>der</strong> Arbeit<br />

und auch nicht unter das Existenzm<strong>in</strong>imum <strong>der</strong> Arbeitnehmer<br />

fallen kann, dass aber <strong>in</strong>nerhalb dieser Grenzen<br />

jede Lohnhöhe je nach Machtverhältnissen <strong>der</strong> Tarifpartner<br />

erreicht werden kann. <strong>Die</strong>s ist e<strong>in</strong>e B<strong>in</strong>senwahrheit<br />

und br<strong>in</strong>gt ke<strong>in</strong>erlei neuen Erkenntnisse. Insoweit<br />

br<strong>in</strong>gt diese Theorie ke<strong>in</strong>en befriedigenden zusätzlichen<br />

<strong>in</strong>formativen Gehalt.<br />

Vielleicht lässt sich jedoch aus diesem H<strong>in</strong>weis <strong>in</strong> negativem<br />

S<strong>in</strong>ne ableiten, dass die von Galbraith <strong>in</strong>s Gespräch<br />

gebrachte Korrekturfunktion <strong>der</strong> Countervail<strong>in</strong>g Powers<br />

doch nicht <strong>in</strong> jedem Falle zu erwarten ist, dass zwar <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em bilateralen Monopol e<strong>in</strong>e Angleichung <strong>der</strong> Löhne<br />

an das Konkurrenzniveau möglich ist, dass aber nicht mit<br />

Sicherheit mit diesem positiven Ergebnis gerechnet werden<br />

kann.<br />

Es ist vielmehr durchaus möglich, dass die Korrektur auf<br />

<strong>der</strong> e<strong>in</strong>en Seite über ihr Ziel h<strong>in</strong>ausschießt und den Gewerkschaften<br />

so etwa bei Optionsfixierung seitens <strong>der</strong><br />

Arbeitnehmerseite so viel Macht br<strong>in</strong>gt, dass den Unternehmungen<br />

ke<strong>in</strong>e Gew<strong>in</strong>ne verbleiben und diese somit<br />

auch nicht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage s<strong>in</strong>d, durch Investitionen Qualitätsverbesserungen<br />

und Kostensenkungen herbeizuführen.<br />

Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite ist es aber auch denkbar, dass<br />

den Arbeitgeberverbänden so viel Macht verbleibt, um


im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er Optionsfixierung die Löhne auf das Existenzm<strong>in</strong>imum<br />

zu drücken.<br />

<strong>Die</strong>se Erkenntnis führt dann zu <strong>der</strong> Schlussfolgerung,<br />

dass von <strong>der</strong> <strong>Tarifautonomie</strong> nur dann e<strong>in</strong>e positive Korrekturfunktion<br />

ausgeht, wenn zusätzlich zu <strong>der</strong> im<br />

Grundgesetz verankerten <strong>Tarifautonomie</strong> durch die Arbeitsgerichte<br />

Spielregeln entwickelt werden, welche sicherstellen,<br />

dass diese möglichen Fehlfunktionen e<strong>in</strong>es bilateralen<br />

Monopols <strong>in</strong> praxi nach Möglichkeit unterbunden<br />

werden. In <strong>der</strong> Tat haben die obersten Arbeitsgerichte<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Bundesre</strong><strong>publik</strong> e<strong>in</strong>e Reihe von Pr<strong>in</strong>zipien entwickelt,<br />

welche e<strong>in</strong> positives Ergebnis <strong>der</strong> Tarifpraxis<br />

ermöglichen sollen. Wir werden weiter unten auf diese<br />

Grundätze noch ausführlich zu sprechen kommen.<br />

In e<strong>in</strong>em Punkt allerd<strong>in</strong>gs brachte die Theorie des bilateralen<br />

Monopols e<strong>in</strong>e neue Erkenntnis. Man kann nämlich<br />

nachweisen, dass unter gewissen vere<strong>in</strong>fachenden Bed<strong>in</strong>gungen<br />

die Strategie <strong>der</strong> schrittweisen E<strong>in</strong>igung genau<br />

bei <strong>der</strong> Arbeitsmenge und damit bei <strong>der</strong> Allokation endet,<br />

die auch unter Wettbewerbsbed<strong>in</strong>gungen erreicht worden<br />

wäre. Zu diesen Bed<strong>in</strong>gungen zählt e<strong>in</strong>mal, dass die Tarifpartner<br />

e<strong>in</strong>e Strategie <strong>der</strong> schrittweisen Anpassung<br />

wählen (e<strong>in</strong>e Annahme, welche durchaus realistisch ersche<strong>in</strong>t)<br />

und dass unter Bed<strong>in</strong>gungen homogenl<strong>in</strong>earer<br />

Ertragsfunktionen produziert wird, e<strong>in</strong>e Annahme, welche<br />

zwar <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel <strong>in</strong> <strong>der</strong> Ertragstheorie unterstellt<br />

wird, welche jedoch ke<strong>in</strong>esfalls immer <strong>der</strong> Realität entspricht.<br />

<strong>Die</strong> traditionelle Wohlfahrtstheorie hatte bekanntlich<br />

nachgewiesen, dass bei vollständiger Konkurrenz auf allen<br />

Märkten (und bei Fehlen externer Effekte) gerade das<br />

gesamtwirtschaftliche Wohlfahrtsoptimum und damit<br />

auch Vollbeschäftigung erreicht werde. <strong>Die</strong>s bedeutet nun<br />

gleichzeitig, dass bei Anwendung <strong>der</strong> Strategie <strong>der</strong><br />

schrittweisen E<strong>in</strong>igung zwar Löhne erreicht werden können,<br />

die über den Wettbewerbslöhnen liegen, dass aber<br />

trotzdem das Ziel <strong>der</strong> Vollbeschäftigung nicht verletzt<br />

wird. Damit glaubte man nachgewiesen zu haben, dass im<br />

bilateralen Monopol die allgeme<strong>in</strong>e Regel, dass Abweichungen<br />

vom Konkurrenzlohn immer zu Fehlallokatio-


nen und damit zu Arbeitslosigkeit führen müssen, außer<br />

Kraft gesetzt sei.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus gelang es <strong>der</strong> Theorie des bilateralen<br />

Monopols nachzuweisen, dass das Cournot’sche Monopol<br />

ke<strong>in</strong>esfalls immer e<strong>in</strong>e für den Arbeitgeber optimale Lösung<br />

darstellt, <strong>der</strong> Cournot’sche Punkt umschließt nämlich<br />

im Allgeme<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>e Fläche (von Komb<strong>in</strong>ationen zwischen<br />

Lohnsatz und Arbeitsmenge), welche beiden Tarifpartnern<br />

vom Cournot’schen Punkt ausgehend e<strong>in</strong>en<br />

Nutzengew<strong>in</strong>n ermöglichen.<br />

3. <strong>Die</strong> von den obersten Arbeitsgerichten entwickelten<br />

Grundsätze<br />

Befassen wir uns nun etwas ausführlicher mit den von<br />

den obersten Arbeitsgerichten entwickelten Grundsätzen.<br />

Das Bundesarbeitsgericht hat seit Bestehen <strong>der</strong> <strong>Bundesre</strong><strong>publik</strong><br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e folgende Pr<strong>in</strong>zipien entwickelt: das<br />

Pr<strong>in</strong>zip <strong>der</strong> Kampfparität zwischen den Tarifparteien,<br />

das Pr<strong>in</strong>zip <strong>der</strong> Verhältnismäßigkeit <strong>der</strong> Kampfmittel,<br />

das Pr<strong>in</strong>zip <strong>der</strong> Neutralität des Staates und das Pr<strong>in</strong>zip<br />

<strong>der</strong> Friedenspflicht.<br />

Beg<strong>in</strong>nen wir zunächst mit dem Pr<strong>in</strong>zip <strong>der</strong> Kampfparität<br />

zwischen den Tarifparteien. So bemühten sich die<br />

obersten Arbeitsgerichte vor allem um e<strong>in</strong>e Ausgewogenheit<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Machtausübung bei<strong>der</strong> Tarifpartner. Ohne die<br />

Anerkennung <strong>der</strong> Gewerkschaften müsste befürchtet<br />

werden, dass die Arbeitgeber auf den Arbeitsmärkten<br />

über e<strong>in</strong> Nachfragemonopol verfügten. Würde die Tarifordnung<br />

nur den Arbeitnehmern e<strong>in</strong> Kampfrecht zuerkennen,<br />

bestünde die Gefahr, dass das Pendel <strong>der</strong> Machtverteilung<br />

umschlüge und dass deshalb die Gewerkschaften<br />

e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>seitiges Angebotsmonopol erlangen könnten.<br />

Deshalb wird den Arbeitgebern <strong>in</strong> <strong>der</strong> BRD e<strong>in</strong> Aussperrungsrecht<br />

zuerkannt, wobei <strong>der</strong> Umfang <strong>der</strong> Aussperrungsmöglichkeit<br />

selbst wie<strong>der</strong>um zur Wahrung <strong>der</strong><br />

Kampfparität <strong>in</strong> Abhängigkeit des Streikumfanges <strong>der</strong><br />

Gewerkschaften begrenzt wird.


Im Allgeme<strong>in</strong>en s<strong>in</strong>d die Arbeitgeber nur zu sogenannten<br />

Abwehraussperrungen berechtigt, die dazu dienen, zuvor<br />

e<strong>in</strong>geleitete Streiks zu begrenzen. Angriffsaussperrungen<br />

gelten als nur dann zulässig, wenn die Arbeitgeber das<br />

Ziel verfolgen würden, die Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen zu verschlechtern.<br />

Da <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Bundesre</strong><strong>publik</strong> bisher ke<strong>in</strong>e Angriffsaussperrungen<br />

durchgeführt wurden, haben sich die<br />

Gerichte auch noch nicht eigens mit diesem Kampfmittel<br />

befasst und s<strong>in</strong>d deshalb nur am Rande auf dieses<br />

Kampfmittel e<strong>in</strong>gegangen; hieraus erklärt sich auch, dass<br />

die Berechtigung von Angriffsaussperrungen kontrovers<br />

diskutiert wird.<br />

Im Rahmen des Pr<strong>in</strong>zips <strong>der</strong> Verhältnismäßigkeit <strong>der</strong><br />

Kampfmittel achten die Gerichte darauf, dass die Maßnahmen<br />

im H<strong>in</strong>blick auf die Ziele <strong>der</strong> Tarifpartner verhältnismäßig<br />

s<strong>in</strong>d. So darf ke<strong>in</strong>e Tarifpartei Maßnahmen<br />

ergreifen, die geeignet s<strong>in</strong>d, den jeweiligen Tarifpartner<br />

vernichtend zu schlagen. Auch muss darauf geachtet<br />

werden, dass allgeme<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>wohlziele von den<br />

Kampfmaßnahmen nicht zu stark bee<strong>in</strong>trächtigt werden.<br />

So s<strong>in</strong>d Streiks im Gesundheitswesen nur <strong>in</strong> begrenztem<br />

Maße erlaubt. Auch s<strong>in</strong>d politische Streiks, die sich gegen<br />

die demokratischen Entscheidungen <strong>der</strong> Parlamente und<br />

Regierungen wenden, untersagt. Schließlich dürfen die<br />

Kampfmaßnahmen nicht <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie unbeteiligte Dritte<br />

treffen. <strong>Die</strong>s war jedoch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vergangenheit sehr oft<br />

bei Streiks im Gesundheitswesen und im Verkehrssektor<br />

(Bundesbahn und Luftfahrt) <strong>der</strong> Fall.<br />

Was besagt nun das Pr<strong>in</strong>zip <strong>der</strong> Neutralität des Staates?<br />

<strong>Tarifautonomie</strong> bedeutet, dass <strong>der</strong> Lohnbildungsprozess<br />

den Tarifpartnern vorbehalten bleibt, dass <strong>der</strong> Staat ke<strong>in</strong>e<br />

e<strong>in</strong>seitige Partei zugunsten <strong>der</strong> e<strong>in</strong>en Seite ergreifen<br />

darf. Trotzdem übt <strong>der</strong> Staat e<strong>in</strong>en vielfältigen E<strong>in</strong>fluss<br />

auf das Tarifgeschehen aus, wobei diese E<strong>in</strong>flussnahme<br />

vor allem damit gerechtfertigt werden kann, dass über<br />

die Festlegung <strong>der</strong> Löhne und <strong>der</strong> sonstigen Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen<br />

gesamtwirtschaftliche Ziele, <strong>der</strong>en Verfolgung<br />

dem Staate obliegen, bee<strong>in</strong>trächtigt werden können. <strong>Die</strong>s<br />

gilt <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e im H<strong>in</strong>blick auf das Ziel <strong>der</strong> Geldwertstabilität<br />

und Vollbeschäftigung.


Im Zusammenhang mit dem Pr<strong>in</strong>zip <strong>der</strong> Friedenspflicht<br />

s<strong>in</strong>d die Gerichte weiterh<strong>in</strong> bemüht, Arbeitskonflikte soweit<br />

wie möglich zu vermeiden. <strong>Die</strong>sem Ziel dient <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

<strong>der</strong> Grundsatz, dass während <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> Tarifverhandlungen<br />

ke<strong>in</strong>e Arbeitskampfmaßnahmen e<strong>in</strong>geleitet<br />

werden dürfen. Strittig ist allerd<strong>in</strong>gs die Frage, <strong>in</strong>wieweit<br />

Warnstreiks, die nur für e<strong>in</strong>e kurze Zeit e<strong>in</strong>e Arbeitsunterbrechung<br />

vorsehen und die von vornhere<strong>in</strong><br />

zeitlich auf wenige Stunden o<strong>der</strong> Tage begrenzt s<strong>in</strong>d, die<br />

Friedenspflicht verletzen.<br />

Weiterh<strong>in</strong> gelten sogenannte wilde Streiks, die ohne formale<br />

Urabstimmung und ohne Leitung <strong>der</strong> Gewerkschaftsspitze<br />

von e<strong>in</strong>zelnen Mitglie<strong>der</strong>n ausgerufen werden,<br />

als illegitim. Zwar s<strong>in</strong>d die formalen Voraussetzungen<br />

für e<strong>in</strong>en offiziellen Streik <strong>in</strong> den Gewerkschaftssatzungen<br />

nie<strong>der</strong>gelegt und betreffen deshalb zunächst lediglich<br />

das Innenverhältnis zwischen Gewerkschaftsmitglie<strong>der</strong>n<br />

und Gewerkschaftsführung. <strong>Die</strong> <strong>Tarifautonomie</strong><br />

sieht jedoch für die Aktivitäten <strong>der</strong> Tarifpartner e<strong>in</strong>en<br />

weit größeren gesetzlichen Schutz vor als dies für Aktivitäten<br />

sonstiger privater Organisationen gilt, und dieser<br />

beson<strong>der</strong>e Schutz entfällt, wenn z. B. im Rahmen wil<strong>der</strong><br />

Streiks die Interessensphäre <strong>der</strong> Arbeitgeber verletzt<br />

wird.<br />

4. Der Wettbewerb zwischen den Gewerkschaften<br />

Wir haben bei unseren bisherigen Überlegungen stillschweigend<br />

unterstellt, dass dem Pr<strong>in</strong>zip <strong>der</strong> <strong>Tarifautonomie</strong><br />

dadurch entsprochen wird, dass auf den Arbeitsmärkten<br />

e<strong>in</strong> bilaterales Monopol besteht, dass also auf<br />

<strong>der</strong> Arbeitgeberseite nur e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelner Verband als Tarifpartner<br />

agiert, <strong>der</strong> die Gesamtheit <strong>der</strong> betroffenen Unternehmungen<br />

<strong>in</strong> den Tarifverhandlungen vertritt und<br />

dass auch alle betroffenen Arbeitnehmer <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>zigen<br />

geme<strong>in</strong>samen Gewerkschaft vertreten s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong> bilaterales<br />

Monopol liegt ja im eigentlichen Worts<strong>in</strong>ne nur dann<br />

vor, wenn sowohl auf <strong>der</strong> Angebots- wie auch Nachfragseite<br />

e<strong>in</strong>es Arbeitsmarktes stets nur e<strong>in</strong> Akteur (Arbeitgeberverband<br />

bzw. Gewerkschaft) vorhanden ist.


In <strong>der</strong> Realität müssen wir allerd<strong>in</strong>gs davon ausgehen,<br />

dass im E<strong>in</strong>zelfall durchaus auch mehrere Organisationen<br />

vorhanden s<strong>in</strong>d und mit <strong>der</strong> jeweiligen Gegenseite<br />

Tarifverhandlungen führen. Wir haben dann durchaus<br />

e<strong>in</strong>e wettbewerbliche Marktform, wobei es allerd<strong>in</strong>gs von<br />

den näheren Umständen abhängt, ob auch von diesem<br />

Wettbewerb positive Funktionen auf Distribution und Allokation<br />

ausgehen o<strong>der</strong> ob mit negativen Dysfunktionen<br />

zu rechnen ist. Wir können davon ausgehen, dass die<br />

Morphologie <strong>der</strong> Marktformen <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Län<strong>der</strong>n<br />

recht unterschiedlich ausgestaltet ist und dass auch <strong>in</strong> e<strong>in</strong><br />

und demselben Land im historischen Ablauf Verän<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> jeweils realisierten Marktform e<strong>in</strong>getreten<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

Hierbei wird die spezielle Marktform vor allem von drei<br />

Pr<strong>in</strong>zipien bestimmt. Besteht erstens das Pr<strong>in</strong>zip <strong>der</strong><br />

E<strong>in</strong>heitsgewerkschaft (bzw. e<strong>in</strong>heitlicher Arbeitgeberverband)<br />

o<strong>der</strong> können die Arbeitnehmer zwischen mehreren<br />

Gewerkschaften wählen, s<strong>in</strong>d die Gewerkschaften zweitens<br />

nach Berufen o<strong>der</strong> nach Wirtschaftszweigen geglie<strong>der</strong>t<br />

und wird drittens auf betrieblicher, auf <strong>der</strong> Ebene<br />

regionaler Branchen o<strong>der</strong> schließlich auf gesamtwirtschaftlicher<br />

Ebene verhandelt?<br />

Man versteht unter E<strong>in</strong>heitsgewerkschaft e<strong>in</strong>e Gewerkschaftsorganisation,<br />

die nicht nach weltanschaulichen<br />

Kriterien geglie<strong>der</strong>t ist. In <strong>der</strong> BRD war dieses Pr<strong>in</strong>zip<br />

lange Zeit weitgehend realisiert, allerd<strong>in</strong>gs mit ger<strong>in</strong>gen<br />

Ausnahmen: Es gab vere<strong>in</strong>zelt christliche Gewerkschaften,<br />

welche <strong>in</strong> bestimmten Bundeslän<strong>der</strong>n zu Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong><br />

BRD (vor allem im Saarland) e<strong>in</strong>e gewisse tarifpolitische<br />

Bedeutung erlangt haben. In <strong>der</strong> Tat wurde auch unmittelbar<br />

nach Gründung <strong>der</strong> <strong>Bundesre</strong><strong>publik</strong> diskutiert, ob<br />

die <strong>in</strong> christlichen Gewerkschaften organisierten Arbeitnehmer<br />

selbständig auftreten sollten o<strong>der</strong> sich <strong>in</strong>nerhalb<br />

des DGB als Dachverband aller (o<strong>der</strong> zum<strong>in</strong>dest <strong>der</strong><br />

meisten Arbeitnehmer) organisieren sollten. <strong>Die</strong> meisten<br />

christlichen Arbeitnehmer entschieden sich schließlich,<br />

sich <strong>in</strong>nerhalb des DGB zu organisieren. <strong>Die</strong> Beamten<br />

waren schon immer teilweise im DGB zusammengeschlossen,<br />

teilweise bildeten sie jedoch den selbständigen<br />

Beamtenbund, <strong>der</strong> für die Interessen <strong>der</strong> staatlichen Beamten<br />

auftritt.


Seit e<strong>in</strong>igen Jahren ist allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong>e Reihe von kle<strong>in</strong>eren<br />

Gewerkschaften entstanden; diese traten auch sehr aggressiv<br />

auf und erreichten auf diese Weise für ihren Berufsstand<br />

wesentliche Verbesserungen. Zu diesen Spartengewerkschaften<br />

zählen vor allem die Gewerkschaft<br />

Deutscher Lokomotivführer (GDL), die Vere<strong>in</strong>igung<br />

Cockpit (VC), die Unabhängige Flugbegleitungsorganisation<br />

(UFO), die Gewerkschaft <strong>der</strong> Flugsicherung (GdF)<br />

und <strong>der</strong> Marburger Bund <strong>der</strong> Ärzte.<br />

In an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n (Frankreich, Italien, aber auch <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Weimarer Re<strong>publik</strong>) haben (hatten) wir e<strong>in</strong>e weltanschauliche<br />

Ausrichtung <strong>der</strong> Gewerkschaften, es gibt (gab)<br />

christliche, kommunistische und sozialistische Gewerkschaften.<br />

In Holland gab es sogar auch e<strong>in</strong>e weltanschauliche<br />

Ausrichtung <strong>der</strong> Arbeitgeberverbände.<br />

Zwei Fragen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesem Zusammenhang hierbei zu<br />

untersuchen: Welchen E<strong>in</strong>fluss hat dieses Pr<strong>in</strong>zip <strong>der</strong><br />

E<strong>in</strong>heitsgewerkschaften auf das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer<br />

und Arbeitgeber und welchen E<strong>in</strong>fluss hat<br />

dieses Pr<strong>in</strong>zip auf das Verhältnis zwischen Mitglie<strong>der</strong><br />

und Funktionäre?<br />

Soweit das Pr<strong>in</strong>zip <strong>der</strong> E<strong>in</strong>heitsgewerkschaft verwirklicht<br />

ist, verhandeln die Arbeitgeber hier nur mit e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>zigen<br />

Gewerkschaft. Der Organisationsgrad <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen<br />

Gewerkschaft ist hier <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel größer. Beide Faktoren<br />

(Pr<strong>in</strong>zip <strong>der</strong> E<strong>in</strong>heitsgewerkschaft sowie Gewerkschaftsgröße)<br />

stärken die Verhandlungsposition <strong>der</strong> Gewerkschaften.<br />

Gleichzeitig s<strong>in</strong>d die gesamtwirtschaftlichen<br />

Kosten <strong>der</strong> Verhandlungen e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong><br />

Streikkosten ger<strong>in</strong>ger, als wenn mit mehreren Gewerkschaften<br />

verhandelt werden müsste. Nur e<strong>in</strong>mal <strong>in</strong>nerhalb<br />

e<strong>in</strong>er Tarifperiode (zumeist e<strong>in</strong>em Jahr) stehen Verhandlungen<br />

an. Sobald die Tarifverhandlungen abgeschlossen<br />

s<strong>in</strong>d und e<strong>in</strong> neuer Tarifvertrag abgeschlossen<br />

wurde, haben die Unternehmungen Planungssicherheit,<br />

sie können die Kosten anstehen<strong>der</strong> Investitionen abschätzen,<br />

ihr allgeme<strong>in</strong>es Unternehmerrisiko ist gesunken.<br />

Der <strong>in</strong>tergewerkschaftliche Wettbewerb <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen<br />

Verbände um Mitglie<strong>der</strong> entfällt; dies bedeutet e<strong>in</strong>e Re-


duzierung <strong>der</strong> potentiellen Kontrolle <strong>der</strong> Verbandsfunktionäre,<br />

welche die Arbeitnehmer bei e<strong>in</strong>em Wettbewerb<br />

zwischen e<strong>in</strong>zelnen Gewerkschaften grundsätzlich ausüben.<br />

<strong>Die</strong>se Kontrolle ist bei den Gewerkschaften von beson<strong>der</strong>er<br />

Bedeutung, da auch <strong>der</strong> <strong>in</strong>tragewerkschaftliche<br />

Wettbewerb um Führungsämter im Allgeme<strong>in</strong>en nicht so<br />

funktioniert (Lipset), wie dies im Rahmen <strong>der</strong> staatlichen<br />

Demokratie zumeist <strong>der</strong> Fall ist. Nur selten werden bei<br />

den Vorstandswahlen den Mitglie<strong>der</strong>n mehrere Alternativen<br />

zur Wahl gestellt.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs ist <strong>der</strong> Wettbewerb zwischen weltanschaulich<br />

geglie<strong>der</strong>ten Gewerkschaften ebenfalls ger<strong>in</strong>g, da die Bereitschaft<br />

zum Gewerkschaftswechsel im Falle <strong>der</strong> Unzufriedenheit<br />

mit <strong>der</strong> eigenen Organisation ger<strong>in</strong>g se<strong>in</strong><br />

dürfte. E<strong>in</strong> überzeugter Christ wird z. B. <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel<br />

auch dann nicht zu e<strong>in</strong>er kommunistischen Gewerkschaft<br />

überwechseln, wenn es dieser Gewerkschaft gelang,<br />

durch beson<strong>der</strong>s aggressives Auftreten bessere Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen<br />

für ihre Mitglie<strong>der</strong> zu erkämpfen. An<strong>der</strong>erseits<br />

dürfte auch e<strong>in</strong> überzeugter Kommunist nicht bereits<br />

deshalb zu e<strong>in</strong>er christlichen Gewerkschaft überwechseln,<br />

weil es <strong>der</strong> kommunistischen Gewerkschaft<br />

nicht gelungen ist, den mit den an<strong>der</strong>en Gewerkschaften<br />

erzielten allgeme<strong>in</strong>en Standard zu erreichen. Man gehört<br />

aus ideellen Gründen <strong>der</strong> weltanschaulich geglie<strong>der</strong>ten<br />

Gewerkschaft an und wechselt bei Verschlechterung <strong>der</strong><br />

materiellen Bed<strong>in</strong>gungen nicht sofort das eigene Hemd.<br />

Da somit <strong>der</strong> Wettbewerb aufgrund vorwiegend weltanschaulich<br />

geglie<strong>der</strong>ter Gewerkschaften ger<strong>in</strong>g ist, dürfte<br />

auch <strong>der</strong> sonst positive E<strong>in</strong>fluss e<strong>in</strong>es Wettbewerbs hier<br />

ger<strong>in</strong>g ausfallen und nur wenig dazu beitragen, dass die<br />

Lohnsätze <strong>der</strong> Grenzproduktivität <strong>der</strong> Arbeit angenähert<br />

werden. An<strong>der</strong>erseits kann <strong>der</strong> Wettbewerb <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen<br />

Gewerkschaften dazu beitragen, beson<strong>der</strong>s aggressiv aufzutreten<br />

und den Unternehmungen durch häufige und<br />

lang anhaltende Streiks hohen Schaden zufügen, <strong>der</strong> sich<br />

weniger dar<strong>in</strong> äußert, dass <strong>der</strong> Gew<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Unternehmerhaushalte<br />

zurückgeht, son<strong>der</strong>n eher dar<strong>in</strong>, dass die<br />

Fähigkeit <strong>der</strong> Unternehmungen zu Wachstum zurückgeht<br />

und mit ihr auch die Beschäftigungschancen.


Soweit das Pr<strong>in</strong>zip <strong>der</strong> E<strong>in</strong>heitsgewerkschaft realisiert ist,<br />

kommt <strong>der</strong> im Grundgesetz geschützten sogenannten negativen<br />

Koalitionsfreiheit e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Bedeutung zu.<br />

Man versteht darunter das Recht des e<strong>in</strong>zelnen Arbeitnehmers,<br />

bei Unzufriedenheit mit <strong>der</strong> gewerkschaftlichen<br />

Arbeit aus <strong>der</strong> eigenen Gewerkschaft auszutreten bzw.<br />

<strong>der</strong> Gewerkschaft von vornhere<strong>in</strong> fernzubleiben. <strong>Die</strong> positive<br />

Koalitionsfreiheit bezieht sich h<strong>in</strong>gegen auf das<br />

Recht <strong>der</strong> Arbeitnehmer, sich <strong>in</strong> Gewerkschaften zu organisieren.<br />

Da nämlich sowohl <strong>der</strong> <strong>in</strong>ter- wie auch <strong>der</strong> <strong>in</strong>tragewerkschaftliche<br />

Wettbewerb äußerst ger<strong>in</strong>g ist, geht<br />

von dem Pr<strong>in</strong>zip <strong>der</strong> negativen Koalitionsfreiheit die e<strong>in</strong>zige<br />

größere kontrollierende Wirkung auf die Funktionäre<br />

aus. S<strong>in</strong>d die Arbeitnehmer mit <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Gewerkschaft<br />

nicht zufrieden, können sie diese Unzufriedenheit<br />

nicht dadurch kundtun, dass sie zu e<strong>in</strong>er an<strong>der</strong>en<br />

Gewerkschaft überwechseln; sie können aber dann immerh<strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Gewerkschaft fern bleiben.<br />

Da <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Bundesre</strong><strong>publik</strong> Deutschland die Tariflöhne de<br />

facto zumeist auch den nichtorganisierten Gewerkschaften<br />

ausgezahlt werden, erleiden die Arbeitnehmer, die<br />

von diesem Austrittsrecht Gebrauch machen, unter normalen<br />

Bed<strong>in</strong>gungen auch ke<strong>in</strong>e größeren materiellen<br />

Verluste. De facto ist <strong>der</strong> Organisationsgrad <strong>der</strong> im DGB<br />

organisierten Arbeitnehmer denkbar ger<strong>in</strong>g. Er lag 2008<br />

für die im DGB zusammengeschlossenen Arbeitnehmer<br />

bei etwa 17,8%, während er 1997 für alle Gewerkschaften<br />

noch bei 33% lag.<br />

Nur während e<strong>in</strong>es Streiks stellen sich die nichtorganisierten<br />

Arbeitnehmer u. U. schlechter, da sie sich eventuell<br />

gezwungen sehen, sich am Streik zu beteiligen o<strong>der</strong><br />

von den Arbeitgebern ausgesperrt werden, im Gegensatz<br />

zu den organisierten Arbeitnehmern jedoch ke<strong>in</strong> Streikgeld<br />

beziehen.<br />

<strong>Die</strong> negative Koalitionsfreiheit (zusammen mit <strong>der</strong> Gewährung<br />

<strong>der</strong> Tariflöhne auch den nichtorganisierten Arbeitnehmern)<br />

führt an<strong>der</strong>erseits dazu, dass die Bereitschaft<br />

zur Mitarbeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gewerkschaft ger<strong>in</strong>ger ausfällt<br />

als es im Interesse <strong>der</strong> Arbeitnehmer liegt. Durch<br />

das Pr<strong>in</strong>zip <strong>der</strong> negativen Koalitionsfreiheit wird nämlich<br />

die Gewerkschaftsaktivität zu e<strong>in</strong>em Kollektivgut: An


den Kosten <strong>der</strong> Gewerkschaftsaktivität beteiligen sich<br />

nur die organisierten Arbeitnehmer, während die Erträge<br />

aus <strong>der</strong> gewerkschaftlichen Arbeit auch den nichtorganisierten<br />

Arbeitnehmern zufließen. Da somit die gruppenbezogenen<br />

Grenzerträge höher ausfallen als die Grenzerträge,<br />

die den organisierten Arbeitnehmern zufallen, liegt<br />

das optimale Aktivitätsniveau <strong>der</strong> organisierten Arbeitnehmer<br />

bei e<strong>in</strong>er ger<strong>in</strong>geren Aktivität als das gruppenbezogene<br />

Optimum.<br />

Der Wettbewerbsgrad hängt eng zusammen mit e<strong>in</strong>em<br />

weiteren Pr<strong>in</strong>zip, <strong>der</strong> Frage nämlich, ob die Gewerkschaften<br />

nach dem Industrie- o<strong>der</strong> nach dem Berufspr<strong>in</strong>zip<br />

geglie<strong>der</strong>t s<strong>in</strong>d. Das Industriepr<strong>in</strong>zip sieht e<strong>in</strong>e Glie<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Verbände nach Gütermärkten vor. Beim Berufspr<strong>in</strong>zip<br />

erfolgt die Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verbände nach<br />

Faktormärkten.<br />

Wie wirkt sich nun das Berufspr<strong>in</strong>zip im Vergleich zu<br />

dem <strong>in</strong> <strong>der</strong> BRD vorherrschenden Industriepr<strong>in</strong>zip auf<br />

Verteilung und Allokation aus? <strong>Die</strong> Gewerkschaften<br />

streben e<strong>in</strong>e Nivellierung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommen, allerd<strong>in</strong>gs zumeist<br />

nur bezogen auf ihre Mitglie<strong>der</strong> an. Im H<strong>in</strong>blick<br />

auf die E<strong>in</strong>kommensunterschiede zwischen den e<strong>in</strong>zelnen<br />

Gewerkschaften wird eher e<strong>in</strong>e Erhaltung o<strong>der</strong> sogar Erhöhung<br />

des Platzes <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Lohnhierarchie angestrebt.<br />

Bei Verwirklichung des Industriepr<strong>in</strong>zips ist h<strong>in</strong>gegen<br />

e<strong>in</strong>e Nivellierungstendenz zwischen den Löhnen<br />

verschiedener Arbeitsqualität des gleichen Wirtschaftszweiges<br />

zu erwarten.<br />

Es ist e<strong>in</strong>e Faktenfrage, bei welchem Pr<strong>in</strong>zip die möglichen<br />

Fehlallokationen größer s<strong>in</strong>d. Pr<strong>in</strong>zipiell gilt, dass<br />

die Fehlallokationen dort größer s<strong>in</strong>d, wo die Unterschiede<br />

zur Marktlösung am größten s<strong>in</strong>d. Wenn man unterstellen<br />

könnte, dass sich die Grenzprodukte <strong>der</strong> Arbeit<br />

zwischen den e<strong>in</strong>zelnen Arbeitsqualitäten stärker unterscheiden<br />

als zwischen den e<strong>in</strong>zelnen Wirtschaftszweigen<br />

für die gleiche Arbeitsqualität, dann würden beim Industriepr<strong>in</strong>zip<br />

größere Fehlallokationen zu erwarten se<strong>in</strong>.<br />

Für diese These spricht, dass die Mobilität zwischen den<br />

Wirtschaftszweigen <strong>in</strong>sgesamt größer se<strong>in</strong> dürfte als zwischen<br />

den Berufen. Es ist im Allgeme<strong>in</strong>en leichter, <strong>in</strong>ner-


halb desselben Berufes <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>n Wirtschaftszweig<br />

e<strong>in</strong>en Arbeitsplatz zu f<strong>in</strong>den, als den Beruf zu wechseln.<br />

Das Industriepr<strong>in</strong>zip gestattet allerd<strong>in</strong>gs darüber h<strong>in</strong>aus<br />

im Gegensatz zum Berufspr<strong>in</strong>zip e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Verhandlungsführung,<br />

so dass die gesamtwirtschaftlichen<br />

Verhandlungs- und Arbeitskampfkosten beim Industriepr<strong>in</strong>zip<br />

<strong>in</strong>sgesamt wesentlich ger<strong>in</strong>ger ausfallen. Das<br />

Aufkommen <strong>der</strong> Spartengewerkschaften hat nun dazu<br />

geführt, dass die Unternehmungen immer häufiger mit<br />

mehreren Gewerkschaften verhandeln müssen und dass<br />

damit das bisher weitgehend geltende Pr<strong>in</strong>zip <strong>der</strong> Tarife<strong>in</strong>heit<br />

<strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Branche aufgegeben wurde und<br />

damit die Kosten <strong>der</strong> Verhandlungsführung angestiegen<br />

s<strong>in</strong>d. Allerd<strong>in</strong>gs könnten diese negativen Effekte vermieden<br />

werden, wenn aufgrund freiwilliger Vere<strong>in</strong>barungen<br />

<strong>der</strong> Spitzenverbände o<strong>der</strong> auch durch gesetzliche Regelung<br />

e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Tarifrunde vorgesehen wird, dass<br />

also alle maßgeblichen Gewerkschaften zur gleichen Zeit<br />

an den geme<strong>in</strong>sam geführten Verhandlungen teilnehmen<br />

müssen.<br />

<strong>Die</strong> Wettbewerbsposition wird drittens auch dadurch bee<strong>in</strong>flusst,<br />

auf welcher Ebene die Tarifverhandlungen<br />

stattf<strong>in</strong>den. Pr<strong>in</strong>zipiell ist es denkbar, dass auf betrieblicher,<br />

auf regionaler, auf branchenwirtschaftlicher Gesamtebene<br />

und sogar auf gesamtwirtschaftlicher Ebene<br />

über die Branchen h<strong>in</strong>weg verhandelt wird. <strong>Die</strong> BRD<br />

zeichnet sich durch regionale Verhandlungen auf Branchenebene<br />

aus; nur <strong>in</strong> seltenen Fällen f<strong>in</strong>den auf Betriebsebene<br />

Tarifverhandlungen statt, so etwa weil die<br />

Unternehmung (wie z. B. das Volkswagenwerk) ke<strong>in</strong>em<br />

Arbeitgeberverband angehört. In den USA s<strong>in</strong>d Betriebsverhandlungen<br />

die Regel, <strong>in</strong> den skand<strong>in</strong>avischen Län<strong>der</strong>n<br />

wird (wurde) oftmals auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> gesamten<br />

Branche o<strong>der</strong> sogar <strong>der</strong> gesamten Volkswirtschaft verhandelt.<br />

Welche verteilungspolitischen Wirkungen s<strong>in</strong>d nun von<br />

e<strong>in</strong>er dezentralen Lösung zu erwarten? <strong>Die</strong> Gewerkschaften<br />

können <strong>in</strong> die Differentialgew<strong>in</strong>nzone e<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>gen und<br />

damit e<strong>in</strong>e höhere Lohnquote erkämpfen. Man spricht <strong>in</strong><br />

diesem Zusammenhang von <strong>der</strong> Gew<strong>in</strong>nzitrone, die zusammengepresst<br />

werden kann. Da die Gew<strong>in</strong>nhöhe <strong>der</strong>


e<strong>in</strong>zelnen Unternehmungen je nach Produktivität unterschiedlich<br />

hoch ausfällt, können bei dezentralen Tarifverhandlungen<br />

die Differentialgew<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> Unternehmer<br />

auch besser ausgeschöpft werden.<br />

Bei zentraler Lösung muss auf die Situation des Grenzbetriebes<br />

Rücksicht genommen werden. <strong>Die</strong>ser Vorteil e<strong>in</strong>er<br />

betrieblichen Lösung geht jedoch auf Kosten des Nivellierungszieles,<br />

da sich bei e<strong>in</strong>er solchen Lösung die Löhne<br />

zwischen den Betrieben je nach Gew<strong>in</strong>nlage unterscheiden.<br />

Gleichzeitig bestimmt die Verhandlungsebene die<br />

Machtposition <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Gewerkschaft. Bei e<strong>in</strong>er dezentralen<br />

(betrieblichen) Regelung ist h<strong>in</strong>gegen die Position<br />

<strong>der</strong> Zentrale geschwächt.<br />

Wie steht es nun um die allokationspolitische Wirkung<br />

e<strong>in</strong>er dezentralen Lösung? Durch Reduzierung <strong>der</strong> Differentialgew<strong>in</strong>ne<br />

entfallen die Anreize auf Unternehmerseite,<br />

jeweils das Kapital zu den Verwendungsarten abzuziehen,<br />

die volkswirtschaftlich die höchste Produktivität<br />

aufweisen. An<strong>der</strong>erseits werden die Anreize <strong>der</strong> Arbeitnehmer,<br />

zu den produktivsten Arbeitsstätten abzuwan<strong>der</strong>n,<br />

verstärkt. Da die Mobilität <strong>der</strong> Unternehmungen<br />

und des Kapitals im Wettbewerb <strong>in</strong>sgesamt größer se<strong>in</strong><br />

dürfte als die <strong>der</strong> Arbeitnehmer, s<strong>in</strong>d die Allokationswirkungen<br />

e<strong>in</strong>er dezentralen Verhandlungsführung eher negativ<br />

zu beurteilen. An<strong>der</strong>erseits spricht für e<strong>in</strong>e dezentrale<br />

Lösung, dass die Gefahr von Fehlallokationen dort<br />

ger<strong>in</strong>ger ist und dass auch Datenän<strong>der</strong>ungen leichter<br />

verkraftet werden können.<br />

Nach Vorstellungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Literatur ermöglichen zentrale<br />

Verhandlungen weit besser als dezentrale Verhandlungen<br />

die Lohnhöhe auf das gesamtwirtschaftlich erwünschte<br />

Ausmaß zu begrenzen. Auf <strong>der</strong> zentralen Ebene<br />

würden nur solche Lohnfor<strong>der</strong>ungen beschlossen, die von<br />

allen Branchen und Regionen getragen werden können.<br />

Damit erfolge automatisch e<strong>in</strong>e Ausrichtung an den<br />

Grenzunternehmungen. Je nach Produktivitätsunterschied<br />

könnten <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Branchen und Unternehmungen<br />

übertarifliche Lohnzuschläge vere<strong>in</strong>bart<br />

werden, die nicht die Beschäftigung gefährden.


In dezentralen, aber überbetrieblichen Verhandlungssystemen<br />

(z. B. BRD) sei die Gefahr expansiver Lohnsteigerungen<br />

größer als bei zentralen (z. B. Schweden) Verhandlungen,<br />

aber auch größer als bei Verhandlungen auf<br />

Betriebsebene (z. B. USA). Bei dezentralen überbetrieblichen<br />

Verhandlungen sei die Bereitschaft zu Lohnzugeständnissen<br />

<strong>der</strong> Unternehmer größer als bei betrieblichen<br />

Verhandlungen, da die Unternehmer davon ausg<strong>in</strong>gen,<br />

dass Lohnkostensteigerungen auf den Güterpreis abgewälzt<br />

werden könnten, ohne dass die nationale Wettbewerbsposition<br />

dadurch bee<strong>in</strong>trächtigt werde.<br />

Gleichzeitig seien die Lohnsteigerungen bei dezentralen<br />

Verhandlungen <strong>in</strong>sgesamt größer als bei zentralen Verhandlungen,<br />

da sich die Lohnfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Gewerkschaften<br />

nicht an <strong>der</strong> gesamtwirtschaftlichen, son<strong>der</strong>n <strong>in</strong><br />

den Wachstums<strong>in</strong>dustrien an <strong>der</strong> branchenwirtschaftlichen,<br />

zumeist höheren Produktivität ausrichteten (hump<br />

shape).<br />

Kritisch ist anzumerken, dass de facto die Lohnstückkosten<br />

gerade <strong>in</strong> Schweden, das lange Zeit e<strong>in</strong>e stark zentrale<br />

Verhandlung praktizierte, angestiegen s<strong>in</strong>d. Erklären<br />

lässt sich dieser Tatbestand damit, dass <strong>in</strong> Schweden <strong>in</strong><br />

immer stärkerem Maße auf regionaler und sektoraler<br />

Ebene Nachverhandlungen geführt wurden. Hier besteht<br />

jedoch die Gefahr, dass die Verb<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> zentralen mit<br />

<strong>der</strong> dezentralen Verhandlung <strong>in</strong>sgesamt die Lohnfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> Gewerkschaften erhöht. <strong>Die</strong> E<strong>in</strong>zelgewerkschaften<br />

können sich nämlich nur dadurch bewähren,<br />

dass sie höhere For<strong>der</strong>ungen durchsetzen als bereits auf<br />

zentraler Ebene beschlossen wurden. <strong>Die</strong> Neutralität <strong>der</strong><br />

übertariflichen Lohnzuschläge ist darüber h<strong>in</strong>aus nur<br />

gewährleistet, wenn <strong>in</strong> den Tarifverhandlungen ke<strong>in</strong>e Effektivklauseln<br />

vere<strong>in</strong>bart werden. Im Gegensatz zur BRD<br />

gelang es jedoch den schwedischen Gewerkschaften oftmals,<br />

Effektivklauseln <strong>in</strong> den Tarifverträgen zu verankern.<br />

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