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Richtlinie Geschwindigkeitsharmonisierung in der Steiermark

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verantwortbarem Niveau zu gewährleisten. Anhebungen über 70 km/h h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d zu<br />

unterlassen.<br />

Beson<strong>der</strong>s wird darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass <strong>in</strong> 70 km/h-Bereichen ke<strong>in</strong>e<br />

Fußgängerübergänge möglich s<strong>in</strong>d.<br />

Ortstafeln sollen nur am Beg<strong>in</strong>n und Ende des tatsächlich verbauten Gebietes<br />

stehen, wo typisches Verkehrsaufkommen und typische Verkehrssituationen für<br />

Ortsgebiete herrschen (z.B. Fußgänger, Radfahrer, K<strong>in</strong><strong>der</strong>, Haustiere,<br />

ortsgebietsspezifische Fahrmanöver).<br />

30 km/h - Beschränkung:<br />

Wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:<br />

Nur <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit Verkehrsberuhigten Zonen im Ortsgebiet<br />

Ortsgebiete mit 30 km/h ausgenommen Vorrangstraßen, Rechtsregel anstreben<br />

beson<strong>der</strong>er Schutzbedarf (Volksschulen)<br />

Ortsgebiet mit seitlichen Schrägparkplätzen<br />

Siedlungsgebieten, bei ger<strong>in</strong>ger Fahrbahnbreite und Mischverkehr (großer<br />

Fußgänger- und Radfahreranteil)<br />

Ortsgebiet bei Querungshilfen und zw. Busbuchten bei häufiger Querung (analog<br />

Schutzwegrichtl<strong>in</strong>ie, wenn ke<strong>in</strong> Schutzweg vorhanden ist)<br />

Radfahren gegen E<strong>in</strong>bahn bei ger<strong>in</strong>ger Breite<br />

Beurteilungskriterien für Herabsetzung <strong>der</strong> erlaubten Höchstgeschw<strong>in</strong>digkeit<br />

im Ortsgebiet:<br />

Fußgängerverkehr<br />

Fußgängerlängsverkehr<br />

– Mischpr<strong>in</strong>zip<br />

– bei bedeutendem Fußgängerlängsverkehr (z.B. Schulen, Haltestellen, stark<br />

frequentierte Gewerbebetriebe) und Gehsteigbreite unter 1,7 m (direkt an die<br />

Fahrbahn angrenzend!)<br />

Fußgängerquerverkehr<br />

– bei bedeutendem Fußgängerquerverkehr und hohem Kfz-Verkehr (MSV > 500<br />

Kfz/h), wenn ke<strong>in</strong>e Querungshilfen (Schutzwege) vorhanden s<strong>in</strong>d.<br />

– zu kurze Sichtweiten bei Querungsstellen<br />

– beson<strong>der</strong>es Schutzbedürfnis<br />

Radverkehr<br />

– wenn <strong>der</strong> Radverkehr im Mischpr<strong>in</strong>zip geführt wird und bei hohem Kfz-Verkehr<br />

(DTV > 9.000 Kfz/24h);<br />

– bei Mehrzweckstreifen und e<strong>in</strong>er Lkw-Frequenz über 25 Lkw pro Stunde<br />

– bei Führung des Radverkehrs gegen die E<strong>in</strong>bahn (Fahrflächenbreite < 4,70<br />

m).<br />

<strong>Richtl<strong>in</strong>ie</strong> <strong>Geschw<strong>in</strong>digkeitsharmonisierung</strong> 25

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