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Merkblatt Nachbarrecht und Abstandsvorschriften - Biberstein

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Die für einzelne Bäume gegenüber Kantonsstrassen vorgeschriebenen Abstände ermässigen<br />

sich um 1 m <strong>und</strong> der Abstand für Einfriedigungen wird aufgehoben, wo neben<br />

der Fahrbahn Geh- <strong>und</strong> Radwege liegen.<br />

Kantonsstrasse<br />

Gemeindestrasse<br />

Weitere Informationen<br />

Empfehlenswert ist der Ratgeber des Beobachters zum <strong>Nachbarrecht</strong> (www.beobachter.ch).<br />

Dieser Ratgeber erklärt alle rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen, wenn es um Lärm- <strong>und</strong> Geruchsbelästigungen,<br />

störende Pflanzen oder Schäden durch andere Bauten geht. Neben dem rechtlichen Aspekt<br />

enthält das Buch viele Tipps für den souveränen Umgang mit Nachbarn.<br />

Zuständige Friedensrichterin<br />

Frau Verena Leuthard<br />

Friedensrichteramt Kreis Kirchberg Maienholz 9<br />

(gemäss §§ 88 f EG ZGB)<br />

5018 Erlinsbach<br />

062 844 42 78<br />

Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung.<br />

GEMEINDERAT BIBERSTEIN<br />

M:\Bauverwaltung\Checklisten <strong>und</strong> Merkblätter\<strong>Merkblatt</strong> <strong>Nachbarrecht</strong> <strong>und</strong> <strong>Abstandsvorschriften</strong>.doc<br />

Version vom 25.10.2011 Seite 3 von 3

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