Aug - Gemeinde Röderland
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Nr . 8/2006 Prösen<br />
pml 01111 11,<br />
Informatione n<br />
Wichtige Mitteilungen des Steueramte s<br />
Um möglichst Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden,<br />
möchten wir darauf hinweisen, dass die Grund- un d<br />
Hundesteuern des 3. Quartals 2006 sowie der Gewässerbeitrag<br />
zum 15 .08 .2006 fällig werden .<br />
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, auf Antrag des Steuerschuldners<br />
diese in einem Jahresbetrag am 1 . Juli zu entrichten .<br />
Der Antrag muss spätestens bis zum 30 . September 2006 für das<br />
Kalenderjahr 2007 gestellt werden .<br />
Bei der Zahlung bitte unbedingt das Kassenzeichen mit angeben .<br />
Wir bitten alle Steuerpflichtigen, die nach § 42 Grundsteuergesetz<br />
in der Grundsteuer B - Ersatzbemessung veranlagt sind, jegliche<br />
Änderungen der fürdie Grundsteuer relevanten Verhältnisse<br />
anzuzeigen (z. B .: Schaffung zusätzlichen Wohnraumes, Ausstattung<br />
mit Sammelheizung, Einbau eines Bades) .<br />
Gemäß § 44 Grundsteuergesetz besteht hierbei für den Steuerpflichtigen<br />
Mitteilungspflicht .<br />
Information über eine Sammlung<br />
Das Ordnungsamt informiert, dass dem Tierschutzverein Finsterwalde<br />
e . V. die Erlaubnis zur Durchführung einer Haussammlun g<br />
erteilt wurde . Die Haussammlung wird im Zeitraum vom 14 .08 .<br />
bis 24 .09 .2006 in den Ortsteilen Prösen, Stolzenhain a . d . Räde r<br />
und Wainsdorf erfolgen . Bei dieser Haussammlung (von Haus z u<br />
Haus) wird um Geld- oder Sachspenden für das Katzen-Not-Asy l<br />
in Doberlug-Kirchhain gebeten .<br />
Informatio n<br />
des Einwohnermeldeamtes !<br />
Wir bitten dringendst darum, auf das Gültigkeitsdatum der Personaldokumente,<br />
insbesondere der Personalausweise, zu achten<br />
.<br />
Gemäß § 6 Abs . 1 Nr. 1 Brandenburgisches Personalausweisgesetz<br />
(BbgPAuswG) ist der Inhaber eines Personalausweise s<br />
verpflichtet, rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer seine s<br />
Personalausweises einen neuen Personalausweis zu beantragen .<br />
Zusätzliche Öffnungszeit<br />
des Einwohnermeldeamte s<br />
der <strong>Gemeinde</strong> Röderlan d<br />
Das Einwohnermeldeamt der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung hat a m<br />
Sonnabend, 19 .08.2006 ,<br />
in der Zeit von 10.00 bis 11 .00 Uh r<br />
geöffnet .<br />
Die von den Bürgern beantragten Personalausweise mit Antrags -<br />
datum bis zum 18.07 .2006 und Reisepässe mit Antragsdatu m<br />
bis zum 04 .07 .2006 können abgeholt werden .<br />
Freie Sicht nach allen Seiten -<br />
Das Ordnungsamt bittet um Ihre Mithilfe<br />
Anpflanzungen beleben und verschönem das Ortsbild und trage n<br />
zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei . Leider<br />
können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituatione n<br />
hervorgerufen werden . Bei dem Ordnungsamt eingehende Hinwei -<br />
se und Beschwerden sowie selbst durchgeführte Ortsbesichtigun -<br />
gen zeigen uns, dass an Kreuzungen, Einmündungen sowie Fußund<br />
Radwegen immer wieder Behinderungen durch überhängen -<br />
de Äste und zu breit und zu hoch wachsende Hecken bestehen .<br />
Dann kann es nur heißen : „Bitte zurückschneiden! ”<br />
Bitte prüfen Sie auch, ob Straßenlampen an der Grundstücksgrenze<br />
oder Verkehrsschilder zugewachsen sind und dere n<br />
Freischneiden erforderlich ist.<br />
Entsprechend § 5 Abs . 3 der Ordnungsbehördlichen Verordnun g<br />
zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung<br />
im Gebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> (OBV) dürfen Hecke n<br />
und ähnliche Einfriedungen nicht in die Verkehrsflächen hineinragen.<br />
Bäume, Aste und Zweige müssen über Gehwegen, Radwegen<br />
und vom Erdboden mindestens 2,50 m, von Fahrbahne n<br />
mindestens 4,00 m entfernt gehalten werden .<br />
Einzäunungen und Anpflanzungen jeder Art an Straßen- ode r<br />
Wegekreuzungen, -einmündungen und -kurven dürfen de n<br />
Straßenverkehr nicht behindern (Sicht etc .) .<br />
Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung<br />
bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr mit ihre m<br />
Fahrrad den Gehweg benutzen müssen und bis zum vollendete n<br />
achten Lebensjahrnutzen können . Werden sie durch überhängende<br />
Äste zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht<br />
erhöhte Unfallgefahr für sie. Neben der möglichen Verletzung des<br />
Kindes drohen dem Grundstückseigentümer, von dessen Grund -<br />
stück die Äste o . A. in den öffentlichen Raum reichen, erheblich e<br />
Schadensersatzforderungen .<br />
Um Gefahrensituationen von vornherein zu vermeiden und alle n<br />
Beteiligten zusätzlichen Aufwand zu ersparen, bitten wir Sie, fol -<br />
gende Hinweise zu beachten :<br />
1. Beachten Sie schon vor dem Pflanzen, welches Ausmaß Sträucher,<br />
Bäume und Hecken schon nach wenigen Jahren anneh -<br />
men können . Halten Sie beim Pflanzen ausreichend Abstan d<br />
zur Grundstücksgrenze .<br />
2. Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen ,<br />
Wegen, Geh- und Radwegen rechtzeitig so weit wie möglic h<br />
zurück, dass Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer de n<br />
ihnen zugedachten Verkehrsraum auch ohne Gefahren nutzen<br />
können . /<br />
3. Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume in Bereiche n<br />
von Straßeneinmündungen und Kreuzungen so weit zurück ,<br />
dass Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen ausgeschlossen<br />
sind . Achten Sie darauf, dass die Anpflanzunge n<br />
nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen .<br />
4. Schneiden Sie auch Hecken, Sträucher und Bäume im Bereic h<br />
von Straßenlampen und Verkehrsschildern so weit zurück ,<br />
dass die Schilder erkannt und rechtzeitig wahrgenomme n<br />
werden können . Besonders bei der Reparatur von Straßenlampen<br />
ist es wichtig, dass diese frei zugänglich sind .