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Aug - Gemeinde Röderland

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Nr . 8/2006 Prösen<br />

pml 01111 11,<br />

Informatione n<br />

Wichtige Mitteilungen des Steueramte s<br />

Um möglichst Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden,<br />

möchten wir darauf hinweisen, dass die Grund- un d<br />

Hundesteuern des 3. Quartals 2006 sowie der Gewässerbeitrag<br />

zum 15 .08 .2006 fällig werden .<br />

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, auf Antrag des Steuerschuldners<br />

diese in einem Jahresbetrag am 1 . Juli zu entrichten .<br />

Der Antrag muss spätestens bis zum 30 . September 2006 für das<br />

Kalenderjahr 2007 gestellt werden .<br />

Bei der Zahlung bitte unbedingt das Kassenzeichen mit angeben .<br />

Wir bitten alle Steuerpflichtigen, die nach § 42 Grundsteuergesetz<br />

in der Grundsteuer B - Ersatzbemessung veranlagt sind, jegliche<br />

Änderungen der fürdie Grundsteuer relevanten Verhältnisse<br />

anzuzeigen (z. B .: Schaffung zusätzlichen Wohnraumes, Ausstattung<br />

mit Sammelheizung, Einbau eines Bades) .<br />

Gemäß § 44 Grundsteuergesetz besteht hierbei für den Steuerpflichtigen<br />

Mitteilungspflicht .<br />

Information über eine Sammlung<br />

Das Ordnungsamt informiert, dass dem Tierschutzverein Finsterwalde<br />

e . V. die Erlaubnis zur Durchführung einer Haussammlun g<br />

erteilt wurde . Die Haussammlung wird im Zeitraum vom 14 .08 .<br />

bis 24 .09 .2006 in den Ortsteilen Prösen, Stolzenhain a . d . Räde r<br />

und Wainsdorf erfolgen . Bei dieser Haussammlung (von Haus z u<br />

Haus) wird um Geld- oder Sachspenden für das Katzen-Not-Asy l<br />

in Doberlug-Kirchhain gebeten .<br />

Informatio n<br />

des Einwohnermeldeamtes !<br />

Wir bitten dringendst darum, auf das Gültigkeitsdatum der Personaldokumente,<br />

insbesondere der Personalausweise, zu achten<br />

.<br />

Gemäß § 6 Abs . 1 Nr. 1 Brandenburgisches Personalausweisgesetz<br />

(BbgPAuswG) ist der Inhaber eines Personalausweise s<br />

verpflichtet, rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer seine s<br />

Personalausweises einen neuen Personalausweis zu beantragen .<br />

Zusätzliche Öffnungszeit<br />

des Einwohnermeldeamte s<br />

der <strong>Gemeinde</strong> Röderlan d<br />

Das Einwohnermeldeamt der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung hat a m<br />

Sonnabend, 19 .08.2006 ,<br />

in der Zeit von 10.00 bis 11 .00 Uh r<br />

geöffnet .<br />

Die von den Bürgern beantragten Personalausweise mit Antrags -<br />

datum bis zum 18.07 .2006 und Reisepässe mit Antragsdatu m<br />

bis zum 04 .07 .2006 können abgeholt werden .<br />

Freie Sicht nach allen Seiten -<br />

Das Ordnungsamt bittet um Ihre Mithilfe<br />

Anpflanzungen beleben und verschönem das Ortsbild und trage n<br />

zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei . Leider<br />

können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituatione n<br />

hervorgerufen werden . Bei dem Ordnungsamt eingehende Hinwei -<br />

se und Beschwerden sowie selbst durchgeführte Ortsbesichtigun -<br />

gen zeigen uns, dass an Kreuzungen, Einmündungen sowie Fußund<br />

Radwegen immer wieder Behinderungen durch überhängen -<br />

de Äste und zu breit und zu hoch wachsende Hecken bestehen .<br />

Dann kann es nur heißen : „Bitte zurückschneiden! ”<br />

Bitte prüfen Sie auch, ob Straßenlampen an der Grundstücksgrenze<br />

oder Verkehrsschilder zugewachsen sind und dere n<br />

Freischneiden erforderlich ist.<br />

Entsprechend § 5 Abs . 3 der Ordnungsbehördlichen Verordnun g<br />

zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung<br />

im Gebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> (OBV) dürfen Hecke n<br />

und ähnliche Einfriedungen nicht in die Verkehrsflächen hineinragen.<br />

Bäume, Aste und Zweige müssen über Gehwegen, Radwegen<br />

und vom Erdboden mindestens 2,50 m, von Fahrbahne n<br />

mindestens 4,00 m entfernt gehalten werden .<br />

Einzäunungen und Anpflanzungen jeder Art an Straßen- ode r<br />

Wegekreuzungen, -einmündungen und -kurven dürfen de n<br />

Straßenverkehr nicht behindern (Sicht etc .) .<br />

Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung<br />

bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr mit ihre m<br />

Fahrrad den Gehweg benutzen müssen und bis zum vollendete n<br />

achten Lebensjahrnutzen können . Werden sie durch überhängende<br />

Äste zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht<br />

erhöhte Unfallgefahr für sie. Neben der möglichen Verletzung des<br />

Kindes drohen dem Grundstückseigentümer, von dessen Grund -<br />

stück die Äste o . A. in den öffentlichen Raum reichen, erheblich e<br />

Schadensersatzforderungen .<br />

Um Gefahrensituationen von vornherein zu vermeiden und alle n<br />

Beteiligten zusätzlichen Aufwand zu ersparen, bitten wir Sie, fol -<br />

gende Hinweise zu beachten :<br />

1. Beachten Sie schon vor dem Pflanzen, welches Ausmaß Sträucher,<br />

Bäume und Hecken schon nach wenigen Jahren anneh -<br />

men können . Halten Sie beim Pflanzen ausreichend Abstan d<br />

zur Grundstücksgrenze .<br />

2. Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen ,<br />

Wegen, Geh- und Radwegen rechtzeitig so weit wie möglic h<br />

zurück, dass Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer de n<br />

ihnen zugedachten Verkehrsraum auch ohne Gefahren nutzen<br />

können . /<br />

3. Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume in Bereiche n<br />

von Straßeneinmündungen und Kreuzungen so weit zurück ,<br />

dass Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen ausgeschlossen<br />

sind . Achten Sie darauf, dass die Anpflanzunge n<br />

nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen .<br />

4. Schneiden Sie auch Hecken, Sträucher und Bäume im Bereic h<br />

von Straßenlampen und Verkehrsschildern so weit zurück ,<br />

dass die Schilder erkannt und rechtzeitig wahrgenomme n<br />

werden können . Besonders bei der Reparatur von Straßenlampen<br />

ist es wichtig, dass diese frei zugänglich sind .

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